DE20102109U1 - Standartverpackungsschachtel - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Standartverpackungsfaltschachtel in standardisierter, ohne Raumverlust räumlich stapelbarer Form, wobei diese mindestens teilweise zwei partiell kaschierte Schichten aufweist.
Derartige Faltschachteln sind als Schachteln mit innerer Wellpappeverstärkung zur Erzielung einer höheren Stabilität bekannt. Weiterhin sind Sonderschachteln, beispielsweise als Hexenhäuschen, bekannt, die mit offenbaren Türen und Fenstern ausgestattet sind. Diese sind jedoch durch ihre Sonderform keine Standartverpackungsfaltschachteln der oben genannten Art, da sie nicht wie diese in Großserien produzierbar sind, insbesondere nicht auf bestehenden Anlagen mit hoher Geschwindigkeit gefaltet, geklebt oder kaschiert werden können. Es ist auch nicht möglich, sie beim Abfüller automatisch mit hoher Geschwindigkeit aufzufalten, zu befüllen und zu verschließen. Auch ist die äußere Form nicht für eine standardisierte räumliche Stapelung ohne Raumverlust in großen Stapel geeignet. Zu diesem Zweck dienen in der Regel Quader, manchmal auch Würfelformen, ausnahmsweise auch andere ohne Raumverlust stapelbare Formen, wie Dreiecksäulen. Weiterhin geht es bei den genannten Sonderschachteln nicht um einen Zweitnutzen, der unabhängig vom Erstnutzen die Verpackung einer weiteren Verwendung zuführt, vielmehr wird der Geschenkzweck ausgeschmückt, indem beispielsweise ein enthaltener Lebkuchen durch das Hexenhaus ein ihm angemessenes Outfit erhält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Standartverpackungsfaltschachteln der eingangs definierten und nachfolgend erläuterten Art derart weiterzubilden, daß sie unabhängig von ihrem Erstnutzen einem Zweitnutzen dienen können.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Standartverpackungsfaltschachtel zur Erzielung eines Zweitnutzens mindestens eine diesem dienende Ausstattung an der Außenseite der Innenschicht außerhalb der Kaschierung aufweist und daß in die Außenschicht im Bereich der Ausstattung ein offenbares Fenster eingearbeitet ist.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht unabhängig von der Befüllung der Standartverpackungsfaltschachteln einen Zweitnutzen, der noch anhand von Beispielen erläutert wird. Wesentlich ist, daß es sich dabei um Standartverpackungsfaltschachteln handelt. Dies bedeutet, daß sie aufgrund ihrer Form, ihrer Faltung und ihrer Verleimung mittels der für diesen Zweck üblichen Maschinen in großen Mengen automatisch produzierbar, an den Abfüller in flacher Form lieferbar, von diesem automatisch auffaltbar, befüllbar und verschließbar sind. Gerade solche, normalerweise nach Entlehrung verworfenen, in Massen anfallenden Standartverpackungsfaltschachteln können für die Käufer oder oft auch für deren Kinder einem weiteren Zweck zugeführt werden, beispielsweise als Spiel, wobei dieser weitere Zweck nicht an die Befüllung der Schachtel gebunden ist. Dieser Zweitnutzen einer sonst zu verwerfenden Verpackung stellt eine Brauchbarkeit für den Erwerber des verpackten Gutes dar, die den Verkauf des letzteren fördert - ein Effekt, der wirtschaftlich nicht unterschätzt werden darf. Gerade die als Transport- und Vorratsbehältnisse stabil ausgebildeten Standart-Verpackungsfaltschachteln bieten den Vorteil, daß sie auch dem Zweitnutzen längere Zeit dienen können. Indem die Innenschicht die Ausstattungen trägt, können auf diese eine Vielzahl von Ausstattungen aufgebracht und somit alle Ausstattungen in einem Arbeitsgang erzeugt werden.
Die Ausstattung kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. So kann sie als Bebilderung in Form von Bildern, Beschriftungen oder beidem ausgeführt sein. Die Ausstattung kann auch ein Puzzlespiel mit Puzzleelementen sein. Diese können auch durch Stanzen der Außenschicht erzeugt werden.
Es ist jedoch auch möglich, daß die Ausstattung durch einen Freiraum erzielt wird, der dadurch entsteht, daß die Innenschicht von der Außenschicht derart beabstandet ist, daß
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Gegenstände einfügbar sind. Dann kann sie beispielsweise in der Art von Wundertüten oder mit Süßigkeiten gefüllt werden.
Weiterhin ist es möglich, daß zwischen der Außenschicht und dem Freiraum eine Zwischenschicht eingefugt ist. Diese kann im Bereich der Fenster Öffnungen aufweisen.
Dann werden die Gegenstände von der Zwischenschicht gehalten, sind jedoch durch die Öffnungen herausnehmbar. Es ist jedoch auch möglich, daß die Öffnungen der Zwischenschicht durch offenbare Verschlüsse verschlossen sind, sei es, daß sie aufklappbar oder entfernbar sind. Selbstverständlich kann auch die Zwischenwand im Bereich der Fenster Bebilderungen aufweisen.
Die Innenschicht kann sich nur über einen Teil der Standartverpackungsfaltschachtel erstrecken, jedoch zumindest über den Bereich der Ausstattungen. Sie kann sich zur Stabilisierung auch über den Bereich der Seitenwände beziehungsweise des Bodens erstrecken oder es ist möglich, daß die Standartverpackungsfaltschachtel aus einem Material dadurch hergestellt wird, daß dieses an einer Seite der Standartverpackungs-
·, faltschachtel die zwei Schichten bildend übereinandergelegt ist und dort partiell eine Kaschierung aufweist. Es kann auch vorgesehen sein, daß sie sich über die gesamte Standartverpackungsfaltschachtel erstreckt. Dann ist es auch möglich, daß die Innenschicht so stabil ausgebildet ist, daß die Außenschicht im Verhältnis zu einer einschichtigen Standartverpackungsfaltschachtel weniger tragfähig ausgestaltet werden kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn große Fenster oder eine Vielzahl von Fenstern vorgesehen sind und dadurch die Stabilität der Außenschicht geschwächt ist. Für diesen Fall muß die Innenschicht eine bedeutende Unterstützung der Stabilität übernehmen, damit die Schachtel den relativ hohen Anforderungen an Standartverpackungsfaltschachteln standhält. Damit ist gewährleistet, daß diese maschinell bearbeitet, befüllt, verschlossen, gestapelt und transportiert werden können. Auch eine dünnere Außenschicht kann vorgesehen sein. Das hat den Vorteil, daß sie dann preiswerter ist. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn das Äußere der Schachtel eine hochwertige Bedruckung oder eine Prägung erhalten soll.
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Die Fenster können auf verschiedene Art und Weise ausgebildet sein. So ist es möglich, daß die Fensterverschlüsse Scharniere aufweisen oder daß die Fenster herausnehmbare Verschlüsse aufweisen. Zweckmäßigerweise werden die Fenster dabei gestanzt, wobei es möglich ist, einen Materialrest als Sollbruchstelle stehen zu lassen. Die Scharniere können durch eine Materialquetschung eingeprägt werden.
Die Ausgestaltung der Standartverpackungsfaltschachtel in zwei Schichten eröffnet auch die Möglichkeit, daß diese aus verschiedenen Materialien bestehen. Beispielsweise kann die Innenschicht ganz oder zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen. Dabei kann auch eine Sandwich-Bauweise der Innenschicht vorgesehen sein. Selbstverständlich können auch andere Materialien wie Aluminiumverbunde verwendet werden. Die Innen- oder die Außenschicht kann auch aus Vollpappe, aus Wellpappe oder aus einer Kombination bestehen.
Der Zweitnutzen der Standartverpackungsfaltschachtel ist an deren Befüllung nicht gebunden, es ist oft gerade von Vorteil, wenn ein weiteres vom Erstnutzen unabhängiges Kaufinteresse durch den Zweitnutzen erzielt wird. Beispielsweise kann vorgesehen sein, daß die Standartverpackungsfaltschachteln um die Vorweihnachtszeit als Weihnachtskalender ausgebildet sind. Auch ist es möglich, daß sie als Haus ausgebildet sind, wobei die Fenster sowohl Hausfenster als auch Türen sein können. Dabei muß jedoch im Gegensatz zu den eingangs erwähnten Hexenhäuschen die standardisierte Form der Standartverpackungsfaltschachtel gewahrt bleiben, um dem Erstnutzen als stabiles Transportbehältnis Rechnung zu tragen. Eine weitere interessante Möglichkeit besteht darin, daß mindestens ein Verschluß aus Puzzleelementen besteht. In diesem Fall kann eine Bebilderung, die auch eine Beschriftung sein kann, unterhalb der Puzzleelemente, beispielsweise derart ausgestaltet sein, daß sie einen 'Hinweis für die Wiedereinfügung der herausgenommenen Puzzleelemente gibt. Weitere Möglichkeiten sind ein Memory Spiel, wobei die Fenster wieder verschließbar sind, ein Frage-Antwort Spiel oder ein Spiel mit Aufgaben, die durch Öffnen der Fenster zugänglich werden. Auch ein Würfelspiel kann mit solchen Aufgaben kombiniert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Standartverpackungsfaltschachtel ein Gewinnspiel beinhaltet,
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wobei die Gewinninformation durch Öffnen eines Fensters der erworbenen Standartverpackungsfaltschachtel zugänglich werden kann. Selbstverständlich sind eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten denkbar, auch können mehrere Spiele, beispielsweise auf jeder Seite eines vorgesehen sein. Die Aufzählung der Möglichkeiten ist lediglich eine Anregung in dieser Richtung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Figur dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Standartverpackungsfaltschachtel mit einer Bebilderung der
Außenseite der Innenschicht sowie einem Puzzlespiel und
Fig. 2 eine Standartverpackungsfaltschachtel mit Gegenständen als Teilansicht
im Schnitt.
Fig. 1 zeigt eine Standartverpackungsfaltschachtel 1, welche an der Frontseite mit einem Weihnachtskalender und an der Stirnseite mit einem Puzzlespiel ausgestattet ist. Die Standartverpackungsfaltschachtel 1 besteht aus einer Innenschicht 2 und einer Außenschicht 3, was durch die Entfernung der letztern am unteren Eck sichtbar gemacht ist. Die Innenschicht 2 weist an ihrer Außenseite 5 eine Ausstattung 13 in Form von einer Bebilderung 4 auf. Diese befindet sich im Bereich offenbarer Fenster 7. An Stellen außerhalb dieser Fenster 7 ist teilweise eine Kaschierung 6 vorgesehen, welche dazu dient, die Innenschicht 2 mit der Außenschicht 3 zu verbinden.
Die Fenster 7 können auf verschiedene Weise ausgebildet sein. Es kann sich um Fenster 7 mit Fensterverschlüssen 8 handeln, welche mittels eines Scharniers 9 offenbar sind. Weiterhin ist es auch möglich, die Fensterverschlüsse als herausnehmbare Fensterverschlüsse 10 auszubilden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein derartiger Fensterverschluß 10 aus Puzzleelementen 11 besteht. In diesem Fall müssen selbstverständlich die Puzzleelemente 11 derart gestanzt sein, daß der Zusammenhalt des herausnehmbaren Fensterverschlusses 10 noch derart gewährleistet ist, daß diese beim
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Transport der Standartverpackungsfaltschachtel 1 nicht herausfallen. Es kann zum Beispiel ein verbindender Materialrest den herausnehmbaren Fensterverschluß 10 beziehungsweise die Puzzleelemente 11 halten. Der Materialrest, beispielsweise als Stege ausgebildet, bricht beim Öffnen des Fensterverschlusses 10 oder bei der Herausnähme der Puzzleelemente 11. Unter den Puzzleelementen 11 kann sich eine Bebilderung 4, beispielsweise als Hinweise zum Wiedereinsetzen der Puzzleelemente 11 befinden.
Gerade eine Ausgestaltung - wie die dargestellte - als großes Fenster 7 und/oder mit vielen Fenstern 7 erfordert eine stabile Innenschicht 2, damit die Standartverpackungsfaltschachtel 1 weiterhin ein stabiles Transportbehältnis darstellt, das auch in großen Stapeln, beispielsweise auf Paletten, gestapelt und so auf Lastwagen oder mit Gabelstaplern transportiert werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Standartverpackungsfaltschachtel 1, bei der eine Ausstattung 13 dadurch erzielt wird, daß die Innenschicht 2 von der Außenschicht 3 beabstandet ist, um einen Freiraum 14 zu erzielen. Eine derartige Beabstandung kann in einem Teilbereich oder einer ganzen Wand der Standartverpackungsfaltschachtel 1 vorgesehen sein. Im letzteren Fall ist es auch möglich, daß der Freiraum 14 unterteilt ist, um die Gegen stände 15 jeweils im Bereich der Fenster 7 der Außenschicht 3 anzuordnen.
Dabei kann die Standartverpackungsfaltschachtel 1 aus Innenschicht 2 und Außenschicht 3 bestehen oder wie im dargestellten Ausführungsbeispiel noch mit einer Zwischenschicht 16 ausgestattet sein. Hier weist die Zwischensicht 16 im Bereich der Fenster 7 der Außenschicht 3 Öffnungen 17 auf, welche derart angeordnet sind, daß die Gegenstände 15 nach Entfernung eines Verschlusses 18 der Öffnungen 17 der Zwischensicht 16 nicht gleich herausfallen, sondern entnommen werden müssen. Der Verschluß 18 ist mit einer Lasche 20 ausgestattet, die der besseren Entfernung des Verschlusses 18 dient. Auch die Zwischenschicht 16 kann im Bereich des Fensters 7 eine Bebilderung 19 aufweisen. Diese wird dann sichtbar, wenn der Fensterverschluß 8 geöffnet wurde. Dargestellt ist ein Fensterverschluß 8 mit einem Scharnier 9.
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Dies ist nur eine Ausgestaltungsmöglichkeit einer Standartverpackungsfaltschachtel 1 mit einem durch Fenster 7 zugänglichen Freiraum 14 zur Einlagerung eines Gegenstandes 15 pro Fenster 7. Selbstverständlich kann auch der Verschluß 18 der Zwischenschicht 16 als Fensterverschluß mit Scharnier ausgebildet sein. Es ist auch möglich, daß nur die Öffnung 17 vorhanden ist oder daß es sich bei dem Verschluß 18 um eine entfernbare Folie handelt. Weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten sind denkbar.
Die Darstellungen zeigen lediglich drei Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Zweitnutzens der Standartverpackungsfaltschachtel. Wie bereits oben erwähnt, ist eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten denkbar, die einzeln oder in beliebigen Kombinationen vorgesehen sein können.
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| Bezugszeichenliste | |
| 1 | Standartverpackungsfaltschachtel |
| 2 | Innenschicht |
| 3 | Außenschicht |
| 4 | Bebilderung |
| 5 | Außenseite der Innenschicht |
| 6 | Kaschierung |
| 7 | Fenster |
| 8 | Fensterverschluß mit Scharnier |
| 9 | Scharnier |
| 10 | herausnehmbarer Fensterverschluß |
| 11 | Puzzleelemente |
| 12 | Verpackungsverschluß |
| 13 | Ausstattung |
| 14 | Freiraum |
| 15 | Gegenstand |
| 16 | Zwischenschicht |
| 17 | Öffnungen |
| 18 | Verschluß |
| 19 | Bebilderung |
| 20 | Lasche |
Claims (25)
1. Standartverpackungsfaltschachtel (1) in standardisierter, ohne Raumverlust räumlich stapelbarer Form, wobei diese mindestens teilweise zwei partiell kaschierte Schichten (2, 3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Standartverpackungsfaltschachtel (1) zur Erzielung eines Zweitnutzens mindestens eine diesem dienende Ausstattung (13) an der Außenseite (5) der Innenschicht (2) außerhalb der Kaschierung (6) aufweist und daß in die Außenschicht (3) im Bereich der Ausstattung (13) ein öffenbares Fenster (7) eingearbeitet ist.
2. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstattung (13) eine Bebilderung (4) ist.
3. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstattung (13) durch einen Freiraum (14) erzielt wird, der dadurch entsteht, daß die Innenschicht (2) von der Außenschicht (3) derart beabstandet ist, daß Gegenstände (15) einfügbar sind.
4. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Außenschicht (3) und dem Freiraum (14) eine Zwischenschicht (16) eingefügt ist.
5. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (16) im Bereich der Fenster (7) Öffnungen (17) aufweist.
6. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (17) durch öffenbare Verschlüsse (18) verschlossen sind.
7. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (16) im Bereich der Fenster (7) Bebilderungen (19) aufweist.
8. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Innenschicht (2) über die gesamte Standartverpackungsfaltschachtel (1) erstreckt.
9. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschicht (2) so stabil ist, daß die Außenschicht (3) im Verhältnis zu einer einschichtigen Standartverpackungsfaltschachtel weniger tragfähig ausgestaltet werden kann.
10. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Innenschicht (2) nur über einen Teil der Standartverpackungsfaltschachtel (1) erstreckt.
11. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Materialstück dadurch hergestellt wird, daß dieses an einer Seite der Standartverpackungsfaltschachtel (1) die zwei Schichten (2, 3) bildend übereinandergelegt ist und dort partiell eine Kaschierung (6) aufweist.
12. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fenster (7) Fensterverschlüsse (8) mit Scharnieren (9) aufweisen.
13. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fenster (7) herausnehmbare Fensterverschlüsse (10) aufweisen.
14. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschicht (2) zumindest teilweise aus Kunststoff ist.
15. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschicht (2) in Sandwich-Bauweise aufgebaut ist.
16. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Weihnachtskalender ausgebildet ist.
17. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Haus ausgebildet ist, wobei die Fenster (7) sowohl Hausfenster als auch Türen sein können.
18. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Fensterverschluß (10) aus Puzzleelementen (11) besteht.
19. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Memory Spiel beinhaltet, wobei die Fenster (7) wieder verschließbar sind.
20. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Frage-Antwort Spiel beinhaltet.
21. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Spiel mit Aufgaben beinhaltet, die durch Öffnen der Fenster (7) zugänglich werden.
22. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Gewinnspiel beinhaltet, wobei die Gewinninformation durch Öffnen eines Fensters (7) zugänglich werden kann.
23. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schichten (2, 3) aus Vollpappe besteht.
24. Standartverpackungsfaltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schichten (2, 3) aus Wellpappe besteht.
25. Standartverpackungsfaltschachtel nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer Kombination von Vollpappe und Wellpappe besteht.
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|---|---|---|---|
| DE20102109U DE20102109U1 (de) | 2001-02-07 | 2001-02-07 | Standartverpackungsschachtel |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20102109U1 true DE20102109U1 (de) | 2002-06-27 |
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|---|---|---|---|
| DE20102109U Expired - Lifetime DE20102109U1 (de) | 2001-02-07 | 2001-02-07 | Standartverpackungsschachtel |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20102109U1 (de) |
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