DE29714644U1 - Karton- oder Tütenverpackung - Google Patents
Karton- oder TütenverpackungInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Karton- oder Tütenverpackung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Verpackungen dieser Art sind beispielsweise als im befüllten Zustand quaderförmige,
mit einer innenseitigen Aluminiumschicht versehene Kartons ausgebildet, die beispielsweise zur Aufnahme von Milch, Säften, anderen Getränken
.sowie Saucen, Puddings oder gleichen Verwendung finden. Auch eine
Ausbildung als nach oben spitz zulaufende Tüte oder ähnliches kommt in Frage.
Diese Verpackungen werden im großen Umfang in Haushalten eingesetzt und
nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Dabei ergibt sich das Problem, daß die Verpackungen in Behältern oder Säcken, in denen sie der Entsorgung
zugeführt werden, ein großes Volumen einnehmen. Diese sind schnell mit derartigen Verpackungen angefüllt, so daß zur Entsorgung eine große Zahl
von Säcken oder dergleichen benötigt wird und auch das Aufnahmevolumen von Entsorgungsfahrzeugen nicht in hinreichender Effektivität genutzt werden
kann. Wenn eine Wiederverwertung derartiger Verpackung vorgesehen ist, so ist ein Pressen des zu entsorgenden Gutes dabei nicht möglich.
Der Erfindung Hegt das Problem zugrunde, das von derartigen Verpackungen
nach Gebrauch beanspruchte Volumen zu verringern.
Die Erfindung löst dieses Problem mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich
weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis verwiesen.
Durch die Anordnung eines Haltemittels an der Verpackung, das gegenüberliegende
Flächenbereiche der entleerten und zusammengefalteten Verpackung aneinander hält, ist ein flaches und hinsichtlich seiner Ausmaße kleines Paket
aus der Verpackung gebildet, das nur wenig Luftzwischenräume enthält, so daß das Volumen, das von einem derartigen Paket beansprucht wird, minimiert
ist.
Die Verpackungen, die üblicherweise nach Entleerung an den Eckbereichen zu
einem Flachkörper auseinander gezogen werden, neigen ansonsten beim Falten, beispielsweise um eine Quermittelachse, aufgrund der Materialspannung
dazu, dieser Flachfaltung entgegenzuwirken, so daß die aufeinander gelegten Flächenbereiche nicht parallel zueinander liegen bleiben, sondern
sich ein Öffnungswinkel der Faltung von einigen 10° ergibt. Durch das
Haltemittel bleibt das Aufeinanderliegen der Flächen gesichert, so daß auch während der Entsorgung ein Auseinanderfalten der Verpackung verhindert ist.
Zudem können Randbereiche der Verpackung, die etwa bei einem quaderförmigen
Karton zuvor die Stirnseiten gebildet haben, um eine Längsachse eingefaltet werden, bevor die Querfaltung stattfindet, so daß auch die seitlichen
Ausmaße des Flachpakets zusätzlich verringert sind. Der erhöhten Tendenz zum Auffalten derartiger Flachpakete durch die eingefalteten Seitenbereiche
widersteht das Haltemittel ebenfalls.
Wenn das Haltemittel als Lasche ausgebildet ist und gegenüberliegende Bereiche
der Verpackung übergreift, so ist der HersteNungsaufwand für ein derartiges
Haltemittel besonders gering.
Bei Ausbildung der Lasche als parallel auf einer Wandung der Verpackung liegenden
Materialstreifens ist sichergestellt, daß im befüllten Zustand der Verpackungen die Stapelbarkeit nicht behindert ist und die Ausmaße der Verpackung
nicht merklich vergrößert sind.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung von in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen des Gegenstandes der Erfindung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Kartonverpackung mit einer im Bodenbereich ange
ordneten Lasche im befüllten Zustand,
Fig. 2 die Verpackung nach Fig. 1 in einer zu einem Flachkörper
ausgezogenen Stellung nach Entleerung,
Fig. 3 die Verpackung nach Fig. 2 nach einer Querfaltung mit
gegenüberliegende Flächenbereiche übergreifender Lasche,
Fig. 4 eine analoge Ansicht zu Fig. 1,
Fig. 5 eine analoge Ansicht zu Fig. 2,
Fig. 6 den Flachkörper nach Fig. 5 mit um eine Längsachse
eingefalteten Seitenbereichen,
Fig. 7 den Flachkörper nach Fig. 6 mit vollständig eingefalteten
Seitenbereichen und nach Faltung um eine Quermitteiachse der Verpackung,
Fig. 8 eine alternative Ausgestaltung eines Haltemittels bei
befüllter Verpackung,
Fig. 9 die Verpackung nach Fig. 8 im zusammengefalteten Zu
stand,
Fig. 10 eine ähnliche Ansicht zu Fig. 1 einer Verpackung mit
einer alternativen Lasche,
Fig. 11 die Verpackung nach Fig. 10 im zusammengefalteten
Zustand.
Die Verpackung 1, 101, 201 ist als quaderförmige Kartonverpackung ausgebildet, die beispielsweise außenseitig papierartig und innenseitig mit
Aluminium beschichtet ist, um hierdurch etwa Lebensmittel, wie etwa Suppen, Saucen, insbesondere Getränke, dicht umschließen zu können.
In den Ausführungsbeispielen ist das Haltemittel 6, 106, 206 jeweils im
Bodenbereich 4, 104, 204 der Verpackung 1, 101, 201 angeordnet, im zusammengefalteten Zustand dieser Verpackung 1,101,201 übergreift es dann
den oberen Bereich 3, 103, 203 der Verpackung 1, 101, 201 und sichert so die Flächen von Boden 4, 104, 204 und oberem Bereich 3, 103, 203 aneinander.
Statt dessen kann auch eine seitliche Sicherung der zusammengefalteten Verpackung 1, 101, 201 stattfinden, was ebenfalls dem Drehmoment um die
Faltungslinie 11, 211 der Verpackung 1,101, 201 entgegenwirken würde.
Die Verpackung 1 eines ersten Ausführungsbeispiels (Fig. 1 bis Fig. 3) hat auf
ihrer Oberseite 3 einen Falz 2 und auf ihrer Unterseite 4 neben einem Falz 5 eine Lasche 6, die als flacher Materialstreifen ausgebildet ist und parallel auf
der den Boden 4 bildenden Wandung der quaderförmigen Verpackung 1 aufliegt. Dadurch, daß die am Boden 4, 204 angeordnete Lasche 6, 206 neben
dem Falz 5, 205 liegt, überragt sie die Bodenfiäche nicht mehr als dieser Falz
5. Die Stapelbarkeit der Verpackungen wird dadurch nicht behindert. Die Lasche 6 weist einen Klebebereich 7 auf, über den sie auf dem Boden 4 der
Verpackung 1 festgelegt ist. Neben diesem Kiebebereich 7 bildet die Lasche 6 einen Ausleger 8 aus, der auf seiner dem Boden 4 abgewandten Seite eine
zweite Klebestelle 9 aufweist, die der ersten Klebestellen 7 gegenübergelegen ist und im befüllten Zustand der Verpackung 1 von einer Schutzfolie abgedeckt
ist. Die Lasche 6 weist eine sich schräg über ihrem Verlauf erstreckende Faltungslinie 10 auf, um die der Ausleger 8 von der den Klebebereich 7
bildenden Anlagefiäche der Lasche an den Boden 4 abknickbar ist (Fig. 2).
Die Lasche 6 kann aus dem gleichen Material wie die Kartonverpackung 1 gebildet
sein, so daß hierfür hinsichtlich der Herstellung keine Zulieferung anderer Materialien notwendig ist. Statt, wie im gezeichneten Ausführungsbeispiel,
auf den Boden 4 der Verpackung 1 aufgeklebt zu sein, kann die Lasche 6 auch integral mit der Verpackung 1 ausgebildet sein, wobei sie sich an einen
der Falze 2 oder 5 anschließen würde.
Zur Faltung der Verpackungen 1 werden diese um Quermittelachse 11 gefaltet
(Fig. 3), so daß der Bodenbereich 4 und der gegenüberliegende obere Bereich 3 der Verpackung aufeinanderliegen. Die am Bodenbereich 4 angeordnete
Lasche 6 übergreift dann den oberen Bereich 3 und hält mit ihrer Klebefläche 9 diese an dem Bodenbereich 4. Die Lasche 6 wirkt daher nach Art eines
Haltebügeis, der das gebildete Flachpaket sichert und ein Auseinanderfalten verhindert.
In der alternativem Faltung der Verpackung 1 nach den Figuren 4 bis 7 wird
zunächst die Verpackung 1 flach auseinandergezogen (Fig. 5), dann werden
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die Seitenbereiche 12, 13 um längs zur Ausrichtung der Verpackung 1
verlaufende Achsen 14, 15 eingefaltet (Fig. 6), anschließend wird die Verpackung 1 wieder um die Quermittelachse 11 gefaltet, so daß bei dem nun
entstehenden Flachpaket (Fig. 7) die Seitenbereiche 12, 13 mit eingefaltet sind und sich auf diese Weise ein gegenüber der Faltung gemäß Fig. 3 verringertes
Flächenausmaß der gefalteten Verpackung 1 ergibt.
Statt der einteiligen Ausbildung der Lasche 6 im Bodenbereich kann auch das
Haltemittel 6 mehrteilig ausgebildet sein, beispielsweise derart, daß an den Falzen 2 und 5 jeweils Teile eines Kabelbinders angeordnet sind, beispielsweise
über einen Niet, die nach Faltung der Kartonverpackung ineinander greifen und durch eine Zugbewegung aneinander gesichert werden, so daß
auch dann die Verpackung 1 gegen ein Auseinanderfalten gesichert ist.
Die Figuren 8 und 9 zeigen die Ausbildung eines Halteteils 106, daß im Bodenbereich
104 einer Verpackung 101 angeordnet ist und eine Schlaufe ausbildet,
die im gefalteten Zustand den oberen Bereich 103 der Verpackung 101 umgreift. Das Einfalten der Verpackung 101 verläuft in diesem Falle um
mehrere Querachsen, so daß Boden 104 und oberer Bereich 103 am Ende so
aufeinanderliegen, wie dies bei der gefüllten Verpackung der Fall war. Die Schlaufe 106 ist im befüllten Zustand der Verpackung 101 an drei Stellen 107,
108, 109 am Boden 104 fixiert, wobei die Lagerstellen 107 und 108 die
Halterung der Schlaufe 106 auch im gefalteten Zustand der Verpackung 101 bewirken. Die Halterung 109, die lediglich als Fixierung der Schlaufe 106 dient,
wird zuvor geöffnet. Die Halterungen 107, 108,109 können beispielsweise als
Klebebänder ausgebildet sein, die Schlaufe etwa als Bindfaden oder auch ais metallischer Bügel.
In einem dritten Ausführungsbeispiel weist die Verpackung 201 unter ihrem
Boden 204 eine quer verlaufende Lasche 206 auf, die beispielsweise auch als Fortsetzung des Falzes 205 ausgebildet und damit integral mit der Verpackung
201 gebildet sein kann. Auch hier weist die Lasche 206 eine Klebefläche 207 auf, mit der sie am Boden 204 festgelegt ist, und eine weitere,
gegenüberliegende Klebefläche 209, die im gefalteten Zustand der Verpackung 201 (Fig. 11) den oberen Bereich 203 der Verpackung umgreift
und diesen am Boden 204 festlegt.
Analog zu den Figuren 1 bis 3 bzw. 4 bis 7 kann die Faltung entweder nur um
eine Quermittelachse 211 ausgeführt sein, oder Seitenbereiche 212, 213
können ebenfalls eingefaltet sein, so daß sich wiederum ein besonders kleines Flachpaket der zusammengefalteten Verpackung ergibt.
Insgesamt ist ein minimaler Materialmehraufwand erforderlich, um ein
derartiges Haltemittel auszubilden; insbesondere bei Berechnung von Müllgebühren
nach Volumen zahlt sich das verringerte Volumen der gefalteten Verpackungen in erheblichem Umfang aus.
Claims (14)
1. Karton- oder Tütenverpackung (1; 101; 201), insbesondere zur Aufnahme
von Lebensmitteln, insbesondere Flüssigkeiten, wobei die Verpackung (1; 101; 201) im geschlossenen Zustand ein darin enthaltenes Gut dicht umschließt
und nach Entnahme des Gutes zusammenfaltbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackung (1; 101; 201) mit einem Haltemittel (6; 106; 206) versehen ist, von dem im zusammengefalteten Zustand der Verpackung
gegenüberliegende Flächenbereiche aneinander haltbar und gegen ein Auseinanderfalten sicherbar sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Haltemittel (6; 106; 206) an der Verpackung (1; 101; 201) einseitig angeordnet
ist.
3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Haltemittel (6; 106; 206) mit der befüllten Kartonverpackung (1; 101; 201) in klebendem Kontakt steht.
4. Verpackung einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet.
daß das Haltemittel (6; 206) als Lasche ausgebildet ist, die einen
gegenüberliegenden Bereich (3; 203) der zu einem Flachpaket gefalteten
Verpackung (1; 201) übergreift.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lasche (6; 206) einen Klebebereich (7; 207) zur Anordnung an der Verpackung und einen Ausleger (8; 208) zum Übergreifen der
gegenüberliegenden Flächenbereiche (3; 203) ausbildet.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausleger (8; 208) einen zweiten Klebebereich (9, 209) aufweist, der im gefalteten Zustand der Verpackung (1; 201) zur Anlage an einen
Flächenbereich (3; 203) vorgesehen ist, der dem ersten Klebebereich (7; 207) gegenüber gelegen ist.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der am
Ausleger (8; 208) der Lasche (6; 206) vorgesehene Klebebereich (9; 209) von einer Schutzfolie abdeckbar ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lasche (6; 206) als parallel auf einer Wandung (4; 204) der Verpackung (1; 201) liegender Materialstreifen ausgebildet ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lasche (6) eine schräg zu ihrer Erstreckung verlaufende Faltungslinie
(10) aufweist, um die herum der Ausleger (8) abknickbar ist.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lasche (6; 206) aus dem gleichen Material wie die Verpackung (1; 201) gebildet ist.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lasche integral mit der Verpackung ausgebildet ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Haltemittel (106) eine Schlaufe ausbildet, in die eine gegenüberliegende Kante der Kartonverpackung (101) einsteckbar ist.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß Teile des Haitemittels bei befüliter Kartonverpackung an gegenüberliegenden Flächen der Kartonverpackung angeordnet sind.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Haltemitte! einen Kabelbinder umfaßt, dessen Teile ineinander einschieb - und sicherbar sind.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29714644U DE29714644U1 (de) | 1997-08-16 | 1997-08-16 | Karton- oder Tütenverpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE29714644U1 true DE29714644U1 (de) | 1997-10-09 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE (1) | DE29714644U1 (de) |
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|---|---|---|---|
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Effective date: 19971120 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20010501 |