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DE29714644U1 - Karton- oder Tütenverpackung - Google Patents

Karton- oder Tütenverpackung

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DE29714644U1
DE29714644U1 DE29714644U DE29714644U DE29714644U1 DE 29714644 U1 DE29714644 U1 DE 29714644U1 DE 29714644 U DE29714644 U DE 29714644U DE 29714644 U DE29714644 U DE 29714644U DE 29714644 U1 DE29714644 U1 DE 29714644U1
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Germany
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packaging
tab
packaging according
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folded
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DE29714644U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Karton- oder Tütenverpackung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Karton- oder Tütenverpackung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Verpackungen dieser Art sind beispielsweise als im befüllten Zustand quaderförmige, mit einer innenseitigen Aluminiumschicht versehene Kartons ausgebildet, die beispielsweise zur Aufnahme von Milch, Säften, anderen Getränken .sowie Saucen, Puddings oder gleichen Verwendung finden. Auch eine Ausbildung als nach oben spitz zulaufende Tüte oder ähnliches kommt in Frage.
Diese Verpackungen werden im großen Umfang in Haushalten eingesetzt und nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Dabei ergibt sich das Problem, daß die Verpackungen in Behältern oder Säcken, in denen sie der Entsorgung zugeführt werden, ein großes Volumen einnehmen. Diese sind schnell mit derartigen Verpackungen angefüllt, so daß zur Entsorgung eine große Zahl von Säcken oder dergleichen benötigt wird und auch das Aufnahmevolumen von Entsorgungsfahrzeugen nicht in hinreichender Effektivität genutzt werden kann. Wenn eine Wiederverwertung derartiger Verpackung vorgesehen ist, so ist ein Pressen des zu entsorgenden Gutes dabei nicht möglich.
Der Erfindung Hegt das Problem zugrunde, das von derartigen Verpackungen nach Gebrauch beanspruchte Volumen zu verringern.
Die Erfindung löst dieses Problem mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis verwiesen.
Durch die Anordnung eines Haltemittels an der Verpackung, das gegenüberliegende Flächenbereiche der entleerten und zusammengefalteten Verpackung aneinander hält, ist ein flaches und hinsichtlich seiner Ausmaße kleines Paket aus der Verpackung gebildet, das nur wenig Luftzwischenräume enthält, so daß das Volumen, das von einem derartigen Paket beansprucht wird, minimiert ist.
Die Verpackungen, die üblicherweise nach Entleerung an den Eckbereichen zu einem Flachkörper auseinander gezogen werden, neigen ansonsten beim Falten, beispielsweise um eine Quermittelachse, aufgrund der Materialspannung dazu, dieser Flachfaltung entgegenzuwirken, so daß die aufeinander gelegten Flächenbereiche nicht parallel zueinander liegen bleiben, sondern sich ein Öffnungswinkel der Faltung von einigen 10° ergibt. Durch das Haltemittel bleibt das Aufeinanderliegen der Flächen gesichert, so daß auch während der Entsorgung ein Auseinanderfalten der Verpackung verhindert ist.
Zudem können Randbereiche der Verpackung, die etwa bei einem quaderförmigen Karton zuvor die Stirnseiten gebildet haben, um eine Längsachse eingefaltet werden, bevor die Querfaltung stattfindet, so daß auch die seitlichen Ausmaße des Flachpakets zusätzlich verringert sind. Der erhöhten Tendenz zum Auffalten derartiger Flachpakete durch die eingefalteten Seitenbereiche widersteht das Haltemittel ebenfalls.
Wenn das Haltemittel als Lasche ausgebildet ist und gegenüberliegende Bereiche der Verpackung übergreift, so ist der HersteNungsaufwand für ein derartiges Haltemittel besonders gering.
Bei Ausbildung der Lasche als parallel auf einer Wandung der Verpackung liegenden Materialstreifens ist sichergestellt, daß im befüllten Zustand der Verpackungen die Stapelbarkeit nicht behindert ist und die Ausmaße der Verpackung nicht merklich vergrößert sind.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen des Gegenstandes der Erfindung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Kartonverpackung mit einer im Bodenbereich ange
ordneten Lasche im befüllten Zustand,
Fig. 2 die Verpackung nach Fig. 1 in einer zu einem Flachkörper
ausgezogenen Stellung nach Entleerung,
Fig. 3 die Verpackung nach Fig. 2 nach einer Querfaltung mit
gegenüberliegende Flächenbereiche übergreifender Lasche,
Fig. 4 eine analoge Ansicht zu Fig. 1,
Fig. 5 eine analoge Ansicht zu Fig. 2,
Fig. 6 den Flachkörper nach Fig. 5 mit um eine Längsachse
eingefalteten Seitenbereichen,
Fig. 7 den Flachkörper nach Fig. 6 mit vollständig eingefalteten
Seitenbereichen und nach Faltung um eine Quermitteiachse der Verpackung,
Fig. 8 eine alternative Ausgestaltung eines Haltemittels bei
befüllter Verpackung,
Fig. 9 die Verpackung nach Fig. 8 im zusammengefalteten Zu
stand,
Fig. 10 eine ähnliche Ansicht zu Fig. 1 einer Verpackung mit
einer alternativen Lasche,
Fig. 11 die Verpackung nach Fig. 10 im zusammengefalteten
Zustand.
Die Verpackung 1, 101, 201 ist als quaderförmige Kartonverpackung ausgebildet, die beispielsweise außenseitig papierartig und innenseitig mit Aluminium beschichtet ist, um hierdurch etwa Lebensmittel, wie etwa Suppen, Saucen, insbesondere Getränke, dicht umschließen zu können.
In den Ausführungsbeispielen ist das Haltemittel 6, 106, 206 jeweils im Bodenbereich 4, 104, 204 der Verpackung 1, 101, 201 angeordnet, im zusammengefalteten Zustand dieser Verpackung 1,101,201 übergreift es dann den oberen Bereich 3, 103, 203 der Verpackung 1, 101, 201 und sichert so die Flächen von Boden 4, 104, 204 und oberem Bereich 3, 103, 203 aneinander. Statt dessen kann auch eine seitliche Sicherung der zusammengefalteten Verpackung 1, 101, 201 stattfinden, was ebenfalls dem Drehmoment um die Faltungslinie 11, 211 der Verpackung 1,101, 201 entgegenwirken würde.
Die Verpackung 1 eines ersten Ausführungsbeispiels (Fig. 1 bis Fig. 3) hat auf ihrer Oberseite 3 einen Falz 2 und auf ihrer Unterseite 4 neben einem Falz 5 eine Lasche 6, die als flacher Materialstreifen ausgebildet ist und parallel auf der den Boden 4 bildenden Wandung der quaderförmigen Verpackung 1 aufliegt. Dadurch, daß die am Boden 4, 204 angeordnete Lasche 6, 206 neben
dem Falz 5, 205 liegt, überragt sie die Bodenfiäche nicht mehr als dieser Falz 5. Die Stapelbarkeit der Verpackungen wird dadurch nicht behindert. Die Lasche 6 weist einen Klebebereich 7 auf, über den sie auf dem Boden 4 der Verpackung 1 festgelegt ist. Neben diesem Kiebebereich 7 bildet die Lasche 6 einen Ausleger 8 aus, der auf seiner dem Boden 4 abgewandten Seite eine zweite Klebestelle 9 aufweist, die der ersten Klebestellen 7 gegenübergelegen ist und im befüllten Zustand der Verpackung 1 von einer Schutzfolie abgedeckt ist. Die Lasche 6 weist eine sich schräg über ihrem Verlauf erstreckende Faltungslinie 10 auf, um die der Ausleger 8 von der den Klebebereich 7 bildenden Anlagefiäche der Lasche an den Boden 4 abknickbar ist (Fig. 2).
Die Lasche 6 kann aus dem gleichen Material wie die Kartonverpackung 1 gebildet sein, so daß hierfür hinsichtlich der Herstellung keine Zulieferung anderer Materialien notwendig ist. Statt, wie im gezeichneten Ausführungsbeispiel, auf den Boden 4 der Verpackung 1 aufgeklebt zu sein, kann die Lasche 6 auch integral mit der Verpackung 1 ausgebildet sein, wobei sie sich an einen der Falze 2 oder 5 anschließen würde.
Zur Faltung der Verpackungen 1 werden diese um Quermittelachse 11 gefaltet (Fig. 3), so daß der Bodenbereich 4 und der gegenüberliegende obere Bereich 3 der Verpackung aufeinanderliegen. Die am Bodenbereich 4 angeordnete Lasche 6 übergreift dann den oberen Bereich 3 und hält mit ihrer Klebefläche 9 diese an dem Bodenbereich 4. Die Lasche 6 wirkt daher nach Art eines Haltebügeis, der das gebildete Flachpaket sichert und ein Auseinanderfalten verhindert.
In der alternativem Faltung der Verpackung 1 nach den Figuren 4 bis 7 wird zunächst die Verpackung 1 flach auseinandergezogen (Fig. 5), dann werden
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die Seitenbereiche 12, 13 um längs zur Ausrichtung der Verpackung 1 verlaufende Achsen 14, 15 eingefaltet (Fig. 6), anschließend wird die Verpackung 1 wieder um die Quermittelachse 11 gefaltet, so daß bei dem nun entstehenden Flachpaket (Fig. 7) die Seitenbereiche 12, 13 mit eingefaltet sind und sich auf diese Weise ein gegenüber der Faltung gemäß Fig. 3 verringertes Flächenausmaß der gefalteten Verpackung 1 ergibt.
Statt der einteiligen Ausbildung der Lasche 6 im Bodenbereich kann auch das Haltemittel 6 mehrteilig ausgebildet sein, beispielsweise derart, daß an den Falzen 2 und 5 jeweils Teile eines Kabelbinders angeordnet sind, beispielsweise über einen Niet, die nach Faltung der Kartonverpackung ineinander greifen und durch eine Zugbewegung aneinander gesichert werden, so daß auch dann die Verpackung 1 gegen ein Auseinanderfalten gesichert ist.
Die Figuren 8 und 9 zeigen die Ausbildung eines Halteteils 106, daß im Bodenbereich 104 einer Verpackung 101 angeordnet ist und eine Schlaufe ausbildet, die im gefalteten Zustand den oberen Bereich 103 der Verpackung 101 umgreift. Das Einfalten der Verpackung 101 verläuft in diesem Falle um mehrere Querachsen, so daß Boden 104 und oberer Bereich 103 am Ende so aufeinanderliegen, wie dies bei der gefüllten Verpackung der Fall war. Die Schlaufe 106 ist im befüllten Zustand der Verpackung 101 an drei Stellen 107, 108, 109 am Boden 104 fixiert, wobei die Lagerstellen 107 und 108 die Halterung der Schlaufe 106 auch im gefalteten Zustand der Verpackung 101 bewirken. Die Halterung 109, die lediglich als Fixierung der Schlaufe 106 dient, wird zuvor geöffnet. Die Halterungen 107, 108,109 können beispielsweise als Klebebänder ausgebildet sein, die Schlaufe etwa als Bindfaden oder auch ais metallischer Bügel.
In einem dritten Ausführungsbeispiel weist die Verpackung 201 unter ihrem Boden 204 eine quer verlaufende Lasche 206 auf, die beispielsweise auch als Fortsetzung des Falzes 205 ausgebildet und damit integral mit der Verpackung 201 gebildet sein kann. Auch hier weist die Lasche 206 eine Klebefläche 207 auf, mit der sie am Boden 204 festgelegt ist, und eine weitere, gegenüberliegende Klebefläche 209, die im gefalteten Zustand der Verpackung 201 (Fig. 11) den oberen Bereich 203 der Verpackung umgreift und diesen am Boden 204 festlegt.
Analog zu den Figuren 1 bis 3 bzw. 4 bis 7 kann die Faltung entweder nur um eine Quermittelachse 211 ausgeführt sein, oder Seitenbereiche 212, 213 können ebenfalls eingefaltet sein, so daß sich wiederum ein besonders kleines Flachpaket der zusammengefalteten Verpackung ergibt.
Insgesamt ist ein minimaler Materialmehraufwand erforderlich, um ein derartiges Haltemittel auszubilden; insbesondere bei Berechnung von Müllgebühren nach Volumen zahlt sich das verringerte Volumen der gefalteten Verpackungen in erheblichem Umfang aus.

Claims (14)

Ansprüche
1. Karton- oder Tütenverpackung (1; 101; 201), insbesondere zur Aufnahme von Lebensmitteln, insbesondere Flüssigkeiten, wobei die Verpackung (1; 101; 201) im geschlossenen Zustand ein darin enthaltenes Gut dicht umschließt und nach Entnahme des Gutes zusammenfaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1; 101; 201) mit einem Haltemittel (6; 106; 206) versehen ist, von dem im zusammengefalteten Zustand der Verpackung gegenüberliegende Flächenbereiche aneinander haltbar und gegen ein Auseinanderfalten sicherbar sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Haltemittel (6; 106; 206) an der Verpackung (1; 101; 201) einseitig angeordnet ist.
3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (6; 106; 206) mit der befüllten Kartonverpackung (1; 101; 201) in klebendem Kontakt steht.
4. Verpackung einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet. daß das Haltemittel (6; 206) als Lasche ausgebildet ist, die einen
gegenüberliegenden Bereich (3; 203) der zu einem Flachpaket gefalteten Verpackung (1; 201) übergreift.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (6; 206) einen Klebebereich (7; 207) zur Anordnung an der Verpackung und einen Ausleger (8; 208) zum Übergreifen der gegenüberliegenden Flächenbereiche (3; 203) ausbildet.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (8; 208) einen zweiten Klebebereich (9, 209) aufweist, der im gefalteten Zustand der Verpackung (1; 201) zur Anlage an einen Flächenbereich (3; 203) vorgesehen ist, der dem ersten Klebebereich (7; 207) gegenüber gelegen ist.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der am Ausleger (8; 208) der Lasche (6; 206) vorgesehene Klebebereich (9; 209) von einer Schutzfolie abdeckbar ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (6; 206) als parallel auf einer Wandung (4; 204) der Verpackung (1; 201) liegender Materialstreifen ausgebildet ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (6) eine schräg zu ihrer Erstreckung verlaufende Faltungslinie (10) aufweist, um die herum der Ausleger (8) abknickbar ist.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (6; 206) aus dem gleichen Material wie die Verpackung (1; 201) gebildet ist.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche integral mit der Verpackung ausgebildet ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (106) eine Schlaufe ausbildet, in die eine gegenüberliegende Kante der Kartonverpackung (101) einsteckbar ist.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Teile des Haitemittels bei befüliter Kartonverpackung an gegenüberliegenden Flächen der Kartonverpackung angeordnet sind.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemitte! einen Kabelbinder umfaßt, dessen Teile ineinander einschieb - und sicherbar sind.
DE29714644U 1997-08-16 1997-08-16 Karton- oder Tütenverpackung Expired - Lifetime DE29714644U1 (de)

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EP98107072A EP0897873A1 (de) 1997-08-16 1998-04-17 Karton- oder Tütenverpackung

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DE29714644U DE29714644U1 (de) 1997-08-16 1997-08-16 Karton- oder Tütenverpackung

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EP0897873A1 (de) 1999-02-24

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