DE20102766U1 - Etikett zur Befestigung an einem Behälter - Google Patents
Etikett zur Befestigung an einem BehälterInfo
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Description
PA-00/06-DE-GM
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Etikett zur Befestigung an einem Behälter, mit zumindest einem Schriftfeld und zumindest einer Lasche, welche außerhalb des Schriftfeldes angeordnet ist und mindestens eine Öffnung aufweist, wobei sich an die Lasche in deren Längserstreckung das Schriftfeld anschließt.
Etiketten zur Befestigung an Behältern der unterschiedlichsten Art sind bekannt und in vielfältiger Form auf dem Markt. In ihrer einfachsten Form bestehen solche Etiketten aus Papier oder einer dünnen Kunststoffolie, wobei die Etiketten einfach auf den jeweiligen Behälter aufgeklebt werden. Dabei können die Etiketten von Anfang an dauerhaft an dem Behälter befestigt oder als Selbstklebeetiketten zum nachträglichen Anbringen vorgesehen sein. In der Regel sind solche Etiketten nicht oder nur sehr schwer ohne Beschädigung wieder von den Behältern zu entfernen. Dauerhaft befestigte Etiketten sind häufig mit Informationen vorbedruckt, welche Hinweise auf verschiedene Eigenschaften oder Besonderheiten des Inhaltes der Behälter enthalten. Selbstklebeetiketten sind häufig vorbedruckt, in der Regel aber auch zur nachträglichen Beschriftung vorgesehen. Die Beschriftung wird dabei zumindest vor der Befestigung an dem Behälter aufgebracht, da dieses je nach Form des Behälters, insbesondere bei Behältern mit gewölbter Oberfläche, nach der Anbringung an den Behälter eher schwierig und unkomfortabel ist. Nach dem Aufkleben auf den Behälter sind die Selbstklebeetiketten zumeist nur schwer ohne Beschädigung des Etiketts wieder abzunehmen. Selbstklebeetiketten mit geringer Haftleistung haben darüber hinaus den Nachteil, daß die Haftleistung bei mehrmaliger Verwendung nachläßt und das Etikett somit nach einiger Zeit nicht mehr an dem Behälter befestigt werden kann. Ein wesentlicher Nachteil der vorgenannten Etiketten besteht auch darin, daß diese direkt auf dem Behälter angebracht werden und somit in ihrer Größe begrenzt sind, da sie an die Dimensionen des Behälters angepaßt sein müssen. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn nachträglich und insbesondere fortlaufend Informationen auf das Etikett aufgebracht werden müssen.
Aus der DE 36 31 021 A1 ist beispielsweise ein Selbstklebeetikett der gattungsgemäßen Art bekannt, welches mit seinem Schriftfeld auf insbesondere Infusions- oder Transfusionsflaschen aufgeklebt werden kann. Das Etikett weist zusätzlich außerhalb des Schriftfeldes eine Lasche auf, welche ihrerseits eine Öffnung in Form eines Langloches aufweist, die zum Aufauf Größe und
hängen der Flasche dient. DäbeVist.die .Ve/wepdung ades Etiketts jn bezug
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Gewicht des Behälters von der Art des Klebers und der zur Verfügung stehenden Klebfläche abhängig, da das Etikett mit seiner auf der Rückseite des Schriftfeldes befindlichen Klebfläche das gesamte Gewicht der Flasche tragen muß. Die vordere Seite der aufgeklebten Fläche dient als Schriftfeld und somit der Aufnahme von Informationen. Dabei kann es sich um vorgedruckte oder nachträglich aufgebrachte Informationen handeln. Bei der Verwendung auf Infusions- oder Transfusionsflaschen können also beispielsweise nachträglich bestimmte Arzneimittelzusätze, Dosierungen oder Durchflußmengen auf dem Schriftfeld vermerkt werden. Allerdings hat auch diese Lösung den Nachteil, daß das Schreiben auf der gewölbten Oberfläche einer Flasche recht umständlich ist und sich daher nicht zum Aufbringen größerer Informationsmengen eignet. Darüber hinaus ist die Fläche des Schriftfeldes durch die Größe der Flasche begrenzt, so daß ein ständiges Nachtragen von Informationen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich ist.
Gerade im Bereich von Vorratsbehältern auf chemischem und pharmazeutischem Gebiet ist es aber häufig erforderlich, beispielsweise die Entnahme und den Verbrauch der in den Behältern enthaltenen Stoffe oder Chemikalien über einen längern Zeitraum zu dokumentieren. So ist es sogar bei bestimmten Stoffen notwendig, den Verbrauch an diesen Stoffen zu dokumentieren, um DIN-Vorschriften zu erfüllen (DIN EN ISO 14001). Dabei ist die Dokumentation vor allem dann schwierig, wenn verschiedene Personen über längere Zeiträume jeweils kleinere Mengen entnehmen. So werden zu diesem Zweck häufig vorgedruckte Tabellen oder besondere Hefte verwendet, die in der Nähe des Behälters abgelegt werden. Bei einer Vielzahl von Behältern kann es dann aber wiederum schwierig sein, die einzelnen Aufzeichnungen einem bestimmten Behälter zuzuordnen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Etikett zur Befestigung an einem Behälter zu schaffen, welches lösbar an diesem Behälter befestigt werden kann, das nachträgliche Aufbringen von Informationen auch in größerem Umfang ermöglicht und darüber hinaus leicht und kostengünstig herstellbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß das Schriftfeld einen großflächigen Bereich bildet, welcher sich auf einer Seite quer zur Längserstreckung der Lasche und über ein Mehrfaches von deren Breite erstreckt, und daß die Lasche mittels der Öffnung zur Befestigung an einem vorzugsweise zylindrischen Teil eines Behälters ausgebildet ist und diesen bei Befestigung zumindest teilweise umschließt.
Während bei dem erfindungsgemäßen Etikett die außerhalb des Schriftfeldes angeordnete Lasche ausschließlich der Befestigung an dem Behälter dient, bildet das Schriftfeld einen großflächigen Bereich, der praktisch fahnenförmig an die Lasche angeformt ist. Da sich die-
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ser Bereich über ein Mehrfaches der Breite der Lasche erstreckt, kann er somit praktisch eine beliebige, an die jeweiligen Erfordernisse angepaßte Fläche aufweisen. Durch diese vorteilhafte Lösung ist es möglich, nachträglich größere Informationsmengen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg, auf das Schriftfeld aufzubringen. Die Lasche dient zum Befestigen oder Aufhängen des Etiketts an einem Teil eines Behälters, wobei sie diesen Teil in befestigtem Zustand zumindest teilweise umschließt. Mit Hilfe der Öffnung innerhalb der Lasche werden dabei vielfältige Möglichkeiten der Befestigung eröffnet, wobei auch eine Anpassung an unterschiedliche Dimensionen des Behälters möglich ist. Durch das Umschließen eines Teils des Behälters durch die Lasche wird ein Aufkleben auf den Behälter überflüssig, so daß eine flexible und lösbare Befestigung hergestellt werden kann. Dabei kann die Befestigung an einem vorzugsweise zylindrischen Teil des Behälters erfolgen, was beispielsweise der Hals einer Flasche, ein Griff oder ähnliches sein kann. Jedenfalls sollte zur Befestigung des Etiketts ein leicht zugänglicher Teil des Behälters ausgewählt werden. Weil das Schriftfeld auf einer Seite quer zur Längserstreckung der Lasche angeordnet ist, steht das Schriftfeld praktisch fahnenartig von der Lasche ab und ist somit gut zugänglich und ablesbar. Das erfindungsgemäße Etikett ist vorzugsweise einstückig ausgebildet und somit leicht und kostengünstig herstellbar. Darüber hinaus ist die Handhabung durch den Benutzer sehr komfortabel, da er das Etikett einfach durch Einhängen an dem Behälter befestigen und wieder abnehmen kann. Aufgrund der besonderen Anordnung des Schriftfeldes kann femer eine Beschriftung in der Regel auch dann erfolgen, wenn das Etikett nicht vom Behälter gelöst wird. Hierdurch kann insbesondere eine Beschädigung des Etiketts durch das Ablegen auf verschmutzten Flächen sowie ein Verwechseln der Behälter vermieden werden. Hierbei ist eine Beschriftung unabhängig von der Form des Behälters leicht möglich, da das Schriftfeld nicht auf dem Behälter aufgeklebt, sondern frei zugänglich ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann das Schriftfeld entweder aus einem beschriftbaren Material bestehen oder aber mit einem beschriftbaren Material versehen sein. Wenn das Schriftfeld selbst beschriftbar ist, sollte dieses aus einem festeren Material, beispielsweise Pappe oder Kunststoff, bestehen, damit eine Beschriftung auch dann möglich ist, wenn das Etikett nicht vom Behälter gelöst wird. Wenn in alternativer Ausgestaltung das Schriftfeld mit einem beschriftbaren Material versehen ist, so kann dieses Material beispielsweise Papier sein, wohingegen das Schriftfeld aus einem festeren Material, beispielsweise Pappe oder Kunststoff, besteht. Bei dieser Alternative kann das beschriftbare Material fest oder lösbar auf dem Schriftfeld befestigt sein. So wäre es beispielsweise möglich, mehrere Lagen von beispielsweise Papier auf das Schriftfeld aufzubringen, um noch größere Mengen an Informationen eintragen zu können. In letzterem Fall könnte das Etikett im Bereich des
Schriftfeldes wie ein Schreibheft oder -block ausgebildet sein, dessen einzelne Seiten auch abtrennbar ausgebildet sein könnten. In jedem Fall ist das Schriftfeld vorzugsweise zum nachträglichen Aufbringen von Informationen vorgesehen und besonders geeignet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das Schriftfeld zumindest teilweise vorbedruckt sein. So kann das Etikett beispielsweise bereits mit substanzspezifischen Informationen und/oder einer Rasterung oder sonstigen Einteilung versehen sein, die das Eintragen der benötigten Informationen erleichtem. Das Schriftfeld kann aber auch in besonders vorteilhafter Ausgestaltung einen Teilbereich aufweisen, welcher beispielsweise durch eine Perforation oder dgl. abtrennbar ausgebildet ist. Dieser abtrennbare Bereich kann beispielsweise Bestellinformationen wie Bestellnummern oder produktspezifische Informationen enthalten. Wenn der Benutzer erkennt, daß die in dem Behälter befindliche Substanz zur Neige geht, so kann er einfach den hierfür vorgesehenen Teilbereich abtrennen und die Nachbestellung der Substanz veranlassen. Wenn beispielsweise dem Behälter immer gleiche Mengen der Substanz entnommen werden, kann die Perforation in Abhängigkeit von der Gesamtmenge der Substanz bereits an einer bestimmten Stelle des Etiketts vorgesehen sein, damit eine rechtzeitige Nachbestellung sichergestellt werden kann.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Öffnung rund ausgebildet ist und/oder eine an die Form des Teils des Behälters angepaßte Dimensionierung aufweist, ist eine problemlose Befestigung an dem Behälter möglich. So ist beispielsweise bei der Befestigung des Etiketts an einem Flaschenhals die Verwendung einer kreisrunden Öffnung innerhalb der Lasche vorteilhaft, so daß das Etikett mit seiner Öffnung einfach an den Flaschenhals angehängt werden kann. Um einen noch flexibleren Einsatz des Etiketts zu gewährleisten, können dabei auch mehrere Öffnungen mit unterschiedlichen Durchmessern vorgesehen sein. Anstelle einer runden Öffnung können ebenfalls Öffnungen vorgesehen sein, die in ihrer Dimension an die Form des jeweiligen Teils des Behälters angepaßt sind. So kann das erfindungsgemäße Etikett auf einfache Weise unterschiedlichen Anwendungen angepaßt werden. In alternativer Ausgestaltung zur Verwendung mehrer kreisrunder Öffnungen kann die Öffnung auch durch mehrere runde, sich schneidend angeordnete Öffnungen unterschiedlichen Durchmessers gebildet sein. Auf diese Weise kann die Variabilität des Etiketts in bezug auf die Dimensionen des Behälters, insbesondere die Durchmesser von Flaschenhälsen, angepaßt sein, wobei bei dieser Lösung die gesamte Öffnung einen geringeren Platzbedarf aufweist als mehrere voneinander beabstandete Öffnungen. Hierdurch kann die Länge der Lasche in vorteilhafter Weise reduziert werden.
Die Lasche des Etiketts kann bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung auch einen, vorzugsweise durch zwei Ausnehmungen, verjüngten Abschnitt aufweisen, des-
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sen Breite zumindest nicht wesentlich größer als der Durchmesser der Öffnung ist. Dabei ist die Öffnung zwischen dem Abschnitt und dem angeformten Schriftfeld angeordnet. Bei dieser Ausführungsform kann aus der Lasche eine Schlinge gebildet werden, welche den Teil des Behälters zur Befestigung des Etiketts umschließt. Zu diesem Zweck wird das freie Ende der Lasche mit seinem verjüngten Abschnitt in die Öffnung geschoben, was eine gewisse Flexibilität des Materials voraussetzt. Mit Hilfe einer solchen Schlinge ist es möglich, das Etikett auch an Teilen des Behälters zu befestigen, die kein freies Ende aufweisen oder deren freies Ende einen zu großen Durchmesser aufweist, aufgrund dessen ein Anhängen mittels einer kreisrunden Öffnung nicht mehr möglich ist. Die Ausführungsform ist also besonders für Flaschen geeignet, deren Flaschenhals sich in Richtung der Öffnung verbreitert, oder für Behälter, die einen Griff ohne freie Enden aufweisen.
Das erfindungsgemäße Etikett kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung aus Kunststoff, Papier und/oder Pappe bestehen. Dabei kann das Etikett durchgängig aus dem gleichen Material hergestellt sein. Es ist aber auch möglich, unterschiedliche Materialien zu verwenden, d.h. beispielsweise das Etikett aus Kunststoff herzustellen und das Schriftfeld mit Papier oder einer beschriftbaren Folie zu versehen. Auch diesbezüglich kann also das Etikett an die jeweiligen Bedürfnisse und Erfordernisse angepaßt werden.
Die Erfindung wird im weiteren anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 in Draufsicht ein erfindungsgemäßes Etikett mit kreisrunder Öffnung;
Fig. 2 in Draufsicht eine alternative Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Etiketts,
Fig. 3 in Draufsicht eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts und
Fig. 4 noch eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts, das im Bereich des Schriftfeldes wie ein kleines Schreibheft ausgebildet ist.
Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein erfindungsgemäßes Etikett 1, welches aus einem Schriftfeld 2 und einer hieran angeformten Lasche 3 besteht. Die Lasche 3 ist länglich ausgebildet und weist eine kreisrunde Öffnung 4 auf, mittels derer das Etikett 1 an einem Behälter befestigt werden kann. Bei der hier dargestellten Ausführungsform erfolgt die Befestigung an dem Behälter, beispielsweise einer Flasche oder ähnlichem, durch das Anbringen der Lasche 3
an einem Teil des Behälters, beispielsweise einem Flaschenhals. Dabei wird das Etikett 1 mittels der Öffnung 4 an den Teil des Behälters angehängt, so daß die Lasche 3 diesen Teil des Behälters teilweise umschließt. Das Schriftfeld 2 weist einen großflächigen Bereich 5 auf, welcher sich einseitig quer zur Längserstreckung der Lasche 3 auf ein mehrfaches von deren Breite vergrößert. Hierdurch tritt das Schriftfeld 2 praktisch fahnenförmig gegenüber der Lasche 3 hervor, so daß der Bereich 5 sich in vorteilhafter Weise von der Lasche 3 abhebt. Wenn das Etikett 1 an dem Behälter mittels der Lasche 3 und der Öffnung 4 befestigt ist, ist daher das Schriftfeld 2 für jeden Benutzer deutlich sichtbar und auf einfache Weise zugänglich. Auch im befestigten Zustand ist daher eine nachträgliche Beschriftung des großflächigen Bereiches 5 leicht möglich. Aufgrund der lösbaren Befestigung an dem Behälter kann das Etikett 1 aber auch auf einfache Art und Weise von dem Behälter gelöst werden, so daß das Etikett 1 auch an einem anderen Ort beschriftet werden kann. Der großflächige Bereich 5 kann bei dem erfindungsgemäßen Etikett 1 in seinen Dimensionen praktisch beliebig an die jeweiligen Erfordernisse angepaßt werden. Die Fläche des Schriftfeldes 2 ist also praktisch unabhängig von der Größe des Behälters, so daß ein nachträgliches Aufbringen von größeren Informationsmengen problemlos möglich ist. Das Schriftfeld 2 kann dabei entweder aus einem beschriftbaren Material bestehen oder mit einem solchen Material versehen sein. Zur Befestigung kann ferner die Öffnung 4 an die jeweiligen Dimensionen des Behälters, insbesondere in Bezug auf Form und Durchmesser, angepaßt sein. In alternativer Ausgestaltung der Erfindung können auch mehrere Öffnungen vorgesehen sein.
Fig. 2 zeigt in Draufsicht ein erfindungsgemäßes Etikett 6, welches ebenfalls aus einem Schriftfeld 7 und einer Lasche 8 besteht. Auch bei dieser Ausführungsform ist das Schriftfeld 7 fahnenförmig an der Lasche 8 angeformt. Die Lasche 8 weist hier aber eine Öffnung 9 auf, welche aus drei runden, geschnitten angeordneten Öffnungen 10, 11, 12 gebildet ist. Diese Öffnungen 10, 11, 12 weisen unterschiedliche Durchmesser auf, wobei sich die Durchmesser in Richtung des Schriftfeldes jeweils vergrößern. Mittels der so gestalteten Lasche 8 kann das Etikett 6 beispielsweise an Flaschenhälsen mit unterschiedlichem Durchmesser befestigt werden, wobei durch die Verwendung der jeweiligen Öffnung 10, 11 oder 12 eine stabile Befestigung gewährleistet ist. Diese Ausführungsform hat gegenüber einer Anordnung mehrerer getrennter Öffnungen unterschiedlichen Durchmessers den Vorteil, daß hier die Öffnungen 10, 11, 12 sich über eine geringere Länge erstrecken, so daß die Länge der Lasche 8 gering gehalten werden kann.
Fig. 3 zeigt in einer Draufsicht ein weiteres erfindungsgemäßes Etikett 13, welches alternative Ausgestaltungen der Erfindung aufweist. Das Schriftfeld 14 weist hier zusätzlich einen Teilbereich 15 auf, welcher abtrennbar ausgebildet ist. Zur Erleichterung des Abtrennens des Teilbereichs 15 kann beispielsweise eine Perforation oder Materialschwächung vorgesehen
sein, was hier durch die gestrichelte Linie 16 angedeutet ist. Der Teilbereich 15 kann beispielsweise mit Information vorbedruckt sein, die eine Nachbestellung der in dem Behälter befindlichen Substanz ermöglicht. Wenn der Benutzer feststellt, daß die Substanz zur Neige geht, so kann er einfach durch Abtrennen des Teilbereichs 15 die Nachbestellung veranlassen, was eine zusätzliche Erleichterung der Arbeit bedeutet. Das Schriftfeld 14 ist auch bei dieser Ausführungsform fahnenartig, quer zur Längserstreckung der Lasche 17 angeordnet. Die Lasche 17 weist eine kreisrunde Öffnung 18 auf, die für die Befestigung des Etiketts 13 an dem Behälter erforderlich ist. In der Nähe ihres freien Endes 19 weist die Lasche 17 zudem zwei gegenüberliegend angeordnete Ausnehmungen 20, 21 auf, so daß ein verjüngter Abschnitt 22 entsteht. Zur Befestigung an dem Behälter kann nun das freie Ende 19 in die Öffnung 18 eingeführt werden, so daß der verjüngte Abschnitt 22 praktisch in der Öffnung 18 einrastet. Hierdurch bildet die Lasche 17 eine Schlinge, mit der sie einen Teil des Behälters, beispielsweise einen Griff, der kein freies Ende aufweist, teilweise umschließt. Da das Schriftfeld 14 bei dem erfindungsgemäßen Etikett 13 eine deutlich größere Fläche als die Lasche 17 aufweist, muß die Öffnung 18 zwischen dem verjüngten Abschnitt 22 und dem Schriftfeld 14 angeordnet sein. Nur bei dieser Anordnung der Öffnung 18 weist die Lasche 17 ein freies Ende 19 auf, so daß dieses zur Fixierung in der Öffnung 18 verwendet werden kann. Das Einführen des freien Endes 19 in die Öffnung 18 setzt dabei eine gewisse Flexibilität des Materials voraus. Im übrigen sollte die Breite des verjüngten Abschnitts 22 kleiner oder zumindest nicht wesentlich größer als der Durchmesser der Öffnung 18 sein, da ansonsten eine Schlaufenbildung auf diese Weise nicht möglich wäre.
Alle in den Figuren dargestellten Etiketten nach der Erfindung können unabhängig von ihrer Befestigungsmöglichkeit mit einer Perforation versehen sein, weshalb eine entsprechende Linie 16 und ein längs derselben abtrennbarer Teilbereich 15 nicht nur in Fig. 3, sondern auch in den Fig. 1 und 2 dargestellt sind.
Die hier dargestellten Ausführungsformen verdeutlicht die Flexibilität des erfindungsgemäßen Etiketts, welches durch seine spezielle Ausgestaltung an die Bedürfnisse und unterschiedliche Anwendungsbereiche auf einfache und kostengünstige Weise angepaßt werden kann. So sind unterschiedliche Ausgestaltungen der Lasche und des Schriftfeldes möglich, die über die in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen und beliebige Kombinationen derselben hinaus gehen.
So zeigt Fig. 4 noch eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts 33, das im Bereich seines Schriftfeldes 7 wie ein kleines Schreibheft 30 ausgeführt ist. Die einzelnen Seiten 32 des Schreibheftes 30 können ab- oder heraustrennbar sein, was durch eine Perforation 34 angedeutet ist. Das Schreibheft 30 könnte sich auch bis zu dem
oberen Rand der Lasche 8 erstrecken. Darüber hinaus könnte das gesamte Etikett mehrschichtig wie ein Schreibheft oder -block ausgebildet sein, wobei dann jedes einzelne Blatt 32 eines solchen Schreibheftes oder -blockes insgesamt als ein Etikett ausgebildet wäre, das von den übrigen Etiketten (Seiten des Schreibheftes oder -blockes) abtrennbar wäre.
· a
· H
| 1 | Etikett |
| 2 | Schriftfeld |
| 3 | Lasche |
| 4 | Öffnung |
| 5 | Bereich |
| 6 | Etikett |
| 7 | Schriftfeld |
| 8 | Lasche |
| 9 | Öffnung |
| 10 | Öffnung |
| 11 | Öffnung |
| 12 | Öffnung |
| 13 | Etikett |
| 14 | Schriftfeld |
| 15 | Teilbereich |
| 16 | Linie |
| 17 | Lasche |
| 18 | Öffnung |
| 19 | Ende |
| 20 | Ausnehmung |
| 21 | Ausnehmung |
| 22 | Abschnitt |
| 30 | Schreibheft |
| 32 | Heftseiten |
| 33 | Etikett |
| 34 | Perforation |
Bezugszeichenliste
amtOOO.dot/SF
Claims (9)
1. Etikett (1, 6, 13, 33) zur Befestigung an einem Behälter, mit zumindest einem Schriftfeld und zumindest einer Lasche, welche außerhalb des Schriftfeldes angeordnet ist und mindestens eine Öffnung aufweist, wobei sich an die Lasche in deren Längserstreckung das Schriftfeld anschließt, dadurch gekennzeichnet, daß das Schriftfeld (2, 7, 14) einen großflächigen Bereich (5) bildet, welcher sich auf einer Seite quer zur Längserstreckung der Lasche (3, 8, 17) und über ein Mehrfaches von deren Breite erstreckt, und daß die Lasche (3, 8, 17) mittels der Öffnung (4, 9, 18) zur Befestigung an einem vorzugsweise zylindrischen Teil eines Behälters ausgebildet ist und diesen bei Befestigung zumindest teilweise umschließt.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schriftfeld (2, 7, 14) aus einem beschriftbaren Material besteht oder mit einem beschriftbaren Material versehen ist und daß das Schriftfeld (2, 7, 14) zum vorzugsweise nachträglichen Aufbringen von Informationen vorgesehen ist.
3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch kennzeichnet, daß das Schriftfeld (2, 7, 14) zumindest teilweise vorbedruckt ist.
4. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schriftfeld (2, 7, 14) einen Teilbereich (15) aufweist, welcher, insbesondere durch eine Perforation, abtrennbar ausgebildet ist.
5. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (4, 9, 18) rund ausgebildet ist und/oder eine an die Form des Teils des Behälters angepaßte Dimensionierung aufweist.
6. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (9) durch mehrere runde, sich schneidend angeordnete Öffnungen (10, 11, 12) unterschiedlichen Durchmessers gebildet ist.
7. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (16) einen, vorzugsweise durch zwei Ausnehmungen (20, 21), verjüngten Abschnitt (22) aufweist, wobei die Breite des verjüngten Abschnitts (22) zumindest nicht wesentlich größer als der Durchmesser der Öffnung (18) und die Öffnung (18) zwischen dem Abschnitt (22) und dem angeformten Schriftfeld (14) angeordnet ist.
8. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß dieses zumindest teilweise aus Kunststoff, Papier und/oder Pappe besteht.
9. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß dieses (32) zumindest im Bereich seines Schriftfeldes (7) wie ein Schreibheft (30) oder Schreibblock ausgebildet ist, dessen Seiten (32) vorzugsweise abtrennbar sind.
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