DE19938974C1 - Radanhänger zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugreifen - Google Patents
Radanhänger zur Kennzeichnung von KraftfahrzeugreifenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Radanhänger zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugreifen mit einem beschriftbaren Etikettenabschnitt (1) und einer einstückig damit ausgebildeten und einen Fortsatz (2) des Etikettenabschnitts (1) umfassenden Befestigungseinrichtung hierfür aus flexiblem Kunststoff, wobei der Fortsatz des Etikettenabschnitts (1) endseitig eine im wesentlichen dreieckige Nase (3), die an der dem Etikettenabschnitt (1) zugewandten Basisseite eine Breite größer als der Durchmesser eines Befestigungslochs in einer den Reifen tragenden Felge besitzt, und/oder endseitig ein Loch (6) aufweist, dessen Durchmesser kleiner als derjenige des Reifenventils ist und das von durch radiale Einschnitte (7) voneinander getrennte Lappen (8) begrenzt ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Radanhänger zur Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugreifen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zur Kennzeichnung von auf Felgen aufgezogenen Autoreifen mit den
Kunden-, Fahrzeug-, Reifen- und Felgendaten werden bei der Einlagerung von
Kundenreifen, d. h. Sommer- bzw. Winterreifen, bei den KfZ-Händlern bzw. in den
KfZ-Werkstätten verschiedene Methoden verwendet.
So ist es bekannt, die Reifen mit Kreide zu beschriften. Die Beschriftung wird
jedoch schnell unleserlich und außerdem durch Druckreinigung vor der
Radmontage bzw. nach der Raddemontage völlig weggewaschen. Damit ist nicht
gewährleistet, daß die Räder gemäß ihrer Wuchtung an die richtige Radnabe
montiert werden.
Räder werden auch in beschriftbaren Reifen- bzw. Radsäcken gelagert.
Nach Entnehmen der Räder aus den Reifensäcken ist die Zuordnung zu den
einzelnen Radnaben jedoch nicht mehr gegeben.
Außerdem ist es bekannt, zur Kennzeichnung Kartonetiketten zu verwenden,
die mittels Gummi-, Kunststoff- oder Drahtschlaufen umständlich an den Felgen
befestigt werden, wobei zum Durchtrennen der Schlaufe zur Abnahme des Etiketts
häufig Werkzeuge eingesetzt werden müssen. Außerdem halten Kartonetiketten
einer Druckreinigung der Räder nach der Demontage nicht stand.
Schließlich sind Radanhänger aus Kunststoff der eingangs genannten
bekannt, die ein Etikett und eine damit einstückig ausgebildete lange Schlaufe
umfassen, so daß zwar kein Problem hinsichtlich einer Druckreinigung besteht,
jedoch ist die Anbringung und Befestigung der Schlaufe umständlich und
zeitraubend, abgesehen davon, daß die lange Schlaufe zu einem hohen
Materialverbrauch führt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Radanhänger der eingangs
genannten Art zu schaffen, der eine einfache und schnelle Anbringung bei
geringem Materialeinsatz ermöglicht.
Diese Aufgabe wird entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden
Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den beigefügten Abbildungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines Radanhängers in Draufsicht.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Radanhängers in Draufsicht.
Der in Fig. 1 dargestellte Radanhänger besteht aus flexiblem Kunststoff
relativ geringer Stärke und umfaßt einen Etikettenabschnitt 1, der einstückig mit
einem Fortsatz 2 verbunden ist, der an seinem freien Ende eine Nase 3 trägt.
Die Nase 3 ist im wesentlichen dreieckig, d. h. in Form eines
gleichschenkligen Dreiecks mit abgerundeten Ecken ausgebildet, wobei die an der
dem Etikettenabschnitt 1 zugewandte Basisseite angesichts der durch die
dreieckige Form gebildeten Lappen 4 eine Breite größer als der Durchmesser eines
Befestigungslochs in einer den Reifen tragenden Felge besitzt. Hierdurch und
aufgrund der Flexibilität des Kunststoffs läßt sich die Nase 3 ohne weiteres durch
ein Befestigungsloch der Felge stecken und hält dort aufgrund seiner entsprechend
breiten, durch die Lappen 4 gebildeten Basis, kann aber unter Aufwendung einer
entsprechenden Zugkraft wieder ohne weiteres und ohne Werkzeug
herausgezogen und damit entfernt werden.
Hierbei ist zweckmäßig, beidseitig des Fortsatzes 2 die Basis der dreieckigen
Nase 3 mit einem leichten Hinterschnitt 5 zu versehen, um die Haltefunktion durch
die dadurch erzielte Widerhakenform zu verbessern.
Die Breite des Fortsatzes 2 ist zweckmäßigerweise etwas kleiner als der
Durchmesser des Befestigungslochs, während die Nase 3 basisseitig etwa doppelt
so breit wie der Fortsatz 2 bzw. der Durchmesser des Befestigungslochs sein kann.
Die Nase 3 besitzt ferner vorzugsweise mittig ein Loch 6, dessen
Durchmesser kleiner als derjenige des Reifenventils ist und das von durch radiale
Einschnitte 7 voneinander getrennte Lappen 8 (im dargestellten
Ausführungsbeispiel vier) begrenzt ist. Damit kann der Radanhänger alternativ auf
das Reifenventil aufgesteckt werden und haftet dort fest auf dem Ventilgewinde,
bzw. wird - gegebenenfalls zusätzlich - über die vorhandene Ventilkappe gehalten.
Außerdem kann das Loch 6 zum Aufhängen der Radanhänger vor dem
Gebrauch dienen.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die Nase 3 zusätzlich
umfänglich an ihren Dreiecksseiten gerundet, so daß sie im wesentlichen
herzförmig ist.
Der Etikettenabschnitt 1 kann, wie in Fig. 1 dargestellt, ein- oder beidseitig
eine Einstecktasche 9 aus Klarsichtfolie aufweisen, in die ein beschriftetes Schild
einsteckbar ist.
Zusätzlich oder stattdessen kann auch ein- oder beidseitig eine durch
Bedrucken hergestellte Beschriftungsfläche 10 für eine manuelle Beschriftung
vorgesehen sein.
Das zugespitzte Ende der Nase 3 kann durch einen Ansatz 11 verlängert
sein, der zusätzlich zum Durchziehen der Nase 3 durch das Befestigungsloch der
Felge dient, wie in Fig. 1 gestrichelt dargestellt ist.
Claims (12)
1. Radanhänger zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugreifen mit einem
beschriftbaren Etikettenabschnitt (1) und einer einstückig damit ausgebildeten und
einen Fortsatz (2) des Etikettenabschnitts (1) umfassenden Befestigungseinrichtung
hierfür aus flexiblem Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortsatz des
Etikettenabschnitts (1) endseitig eine im wesentlichen dreieckige Nase (3), die an
der dem Etikettenabschnitt (1) zugewandten Basisseite eine Breite größer als der
Durchmesser eines Befestigungslochs in einer den Reifen tragenden Felge besitzt,
und/oder endseitig ein Loch (6) aufweist, dessen Durchmesser kleiner als derjenige
des Reifenventils ist und das von durch radiale Einschnitte (7) voneinander
getrennte Lappen (8) begrenzt ist.
2. Radanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken
der Nase (3) abgerundet sind.
3. Radanhänger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Loch (6) mittig bezüglich der Nase (3) angeordnet ist.
4. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nase (3) im wesentlichen die Form eines
gleichschenkligen Dreiecks aufweist.
5. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nase (3) beidseitig zum Fortsatz (2) einen Hinterschnitt (5)
aufweist.
6. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nase (3) im wesentlichen herzförmig ist.
7. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Etikettenabschnitt (1) mindestens einseitig mit einer
aufgedruckten Beschriftungsfläche (10) versehen ist.
8. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Etikettenabschnitt (1) mindestens einseitig mit einer durch
einen Abschnitt aus Klarsichtfolie gebildeten Einstecktasche (9) versehen ist.
9. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die maximale Breite der Nase (3) etwa doppelt so groß wie
der Durchmesser eines Befestigungslochs ist.
10. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fortsatz (2) eine Breite etwas geringer als der
Durchmesser eines Befestigungslochs aufweist.
11. Radanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nase (3) an ihrem zugespitzten Ende durch einen Ansatz
(11) verlängert ist.
12. Verfahren zum Kennzeichnen von auf Felgen befindlichen,
aufzubewahrenden Autoreifen, wobei ein Radanhänger mit einem beschriftbaren
Etikettenabschnitt (1) und einer einstückig damit ausgebildeten und einen Fortsatz
(2) des Etikettenabschnitts (1) umfassenden Befestigungseinrichtung hierfür aus
flexiblem Kunststoff angebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Radanhänger verwendet wird, bei dem der Fortsatz des Etikettenabschnitts (1)
endseitig eine im wesentlichen dreieckige Nase (3), die an der dem
Etikettenabschnitt (1) zugewandten Basisseite eine Breite größer als der
Durchmesser eines Befestigungslochs in einer den Reifen tragenden Felge besitzt,
und/oder endseitig ein Loch (6) aufweist, dessen Durchmesser kleiner als derjenige
des Reifenventils ist und das von durch radiale Einschnitte (7) voneinander
getrennte Lappen (8) begrenzt ist, und der Radanhänger entweder mit der Nase (3)
durch ein Befestigungsloch in der Felge gesteckt oder auf das Reifenventil
aufgesteckt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999138974 DE19938974C1 (de) | 1999-08-17 | 1999-08-17 | Radanhänger zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugreifen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999138974 DE19938974C1 (de) | 1999-08-17 | 1999-08-17 | Radanhänger zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugreifen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19938974C1 true DE19938974C1 (de) | 2000-12-07 |
Family
ID=7918667
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999138974 Expired - Lifetime DE19938974C1 (de) | 1999-08-17 | 1999-08-17 | Radanhänger zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugreifen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19938974C1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002067226A3 (de) * | 2001-02-16 | 2003-10-16 | Checkpoint Sys Int Gmbh | Etikett zur befestigung an einem behälter |
-
1999
- 1999-08-17 DE DE1999138974 patent/DE19938974C1/de not_active Expired - Lifetime
Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| NICHTS ERMITTELT * |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002067226A3 (de) * | 2001-02-16 | 2003-10-16 | Checkpoint Sys Int Gmbh | Etikett zur befestigung an einem behälter |
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