DE20101766U1 - Sonnenblende - Google Patents
SonnenblendeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sonnenblende für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge und Schienenfahrzeuge.
Führerhäuser von Kraftwagen, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, Innenräume von Kraftwagen und auch von Schienenfahrzeugen, insbesondere Triebwaren, sind mit Sonnenblenden versehen, die in den Sichtbereich der Fahrzeugführer oder Beifahrer bei direkter Einwirkung von Sonnenstrahlen einklappbar sind, um eine Blendwirkung zu verringern bzw. zu vermeiden, ohne dabei jedoch dem Fahrer die Sicht zu versperren. Um einerseits eine Blendwirkung zu vermeiden und andererseits
dem Fahrer die Sicht nicht zu versperren, sind die Sonnenblenden relativ schmal bemessen, so dass im heruntergeklappten Zustand der Fahrer nicht geblendet wird und trotzdem noch ausreichende Sicht hat. Oftmals tritt trotzdem eine Blendwirkung ein, da die heruntergeklappte Sonnenblende wegen ihrer schmalen Ausführungsform, den Sichtbereich für den Fahrer nicht blendfrei halten kann.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sonnenblende für Fahrzeuge zu schaffen, die im Gebrauchszustand die Schutzfläche gegen Sonnenlicht für den Fahrer bzw. Beifahrer vergrößert, um bei jedem Einfallswinkel der Sonnenstrahlen den Sichtbereich für den Fahrer bzw. Beifahrer blendfrei zu halten, ohne dass dabei dem Fahrer die Sicht versperrt oder beeinträchtigt wird, und die im Falle eines Unfalls die innere Sicherheit der Fahrzeuginsassen nicht beeinträchtigt.
Diese Aufgabe wird mit einer Sonnenblende mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Hiernach ist die eine etwa rechteckige Form aufweisende Sonnenblende gemäß der Erfindung als Hohlkörper ausgebildet und zur Vergrößerung der Blendschutzfläche gegen Sonnenlicht mit einer Zusatzblende aus einer federnd-elastischen, jedoch eine ausreichende Eigensteifigkeit aufweisenden Kunststofffolie aus einem glasklarem, eingefärbten, die Sicht nicht beeinträchtigenden Material versehen, wobei die Zusatzblende in etwa der Form und den Abmessungen der Sonnenblende entspricht und über einen unteren Längsschlitz in der Sonnenblende aus dem Sonnenblendeninnenraum aus- und in diesem einschiebbar, und in jeder Ausziehstellung arretierbar sein kann, wobei das untere freie Ende der Zusatzblende mit einer Materialverstärkung aus dem Material der Zusatzblende als griffartige Handhabe versehen ist.
Eine derart erfindungsgemäß ausgebildete Sonnenblende ermöglicht eine Vergrößerung der Schutzfläche für den Fahrer bzw. Beifahrer eines Fahrzeuges gegen auf die Frontscheibe des Fahrzeuges auftreffende Sonnenstrahlen, so dass der Fahrer bzw. Beifahrer gegen eine Blendung geschützt ist, ohne dass ihm die Sicht versperrt wird, denn die aus der eigentlichen Sonnenblende herausziehbare Zusatzblende vergrößert den blendfreien Bereich für den Fahrer. Da die Zusatzblende aus einer glasklaren, getönten Kunststofffolie besteht, wird dem Fahrer nicht die Sicht versperrt, jedoch gleichzeitig die Blendwirkung verringert. Die Farbtönung der Zusatzblende kann der Farbtönung der Fahrzeugscheiben entsprechen, jedoch sind auch auf die Folie aufgedampfte Farbbeschichtungen entsprechend denen bei Sonnenbrillen möglich. Das Folienmaterial ist federnd-elastisch; jedoch weist es eine ausreichende Eigenstabilität auf, damit die aus der Sonnenblende herausgezogene Zusatzblende sich nicht wellt oder aufrollt, wobei seitlich Materialverstärkungen vorgesehen sein können, ebenso an der unteren freien Kante der Zusatzblende, damit deren Eigensteifigkeit erhöht wird. Das Folienmaterial muss dabei so gewählt sein, dass im Falle eines Unfalls die innere Sicherheit nicht beeinträchtigt wird und keine Verletzungen des Fahrers oder Beifahrers durch die Zusatzblende gegeben sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und zwar zeigt
Fig. 1
Fig. 2
eine Vorderansicht einer Sonnenblende mit eingeschobener Zusatzblende und
eine Vorderansicht der Sonnenblende mit ausgezogener Zusatzblende.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Sonnenblende 10 besteht gemäß Fig. 1 und 2 aus einem flachen etwa rechteckförmigen Gehäuse mit einer das Gehäuse umhüllenden Polsterung. Die Sonnenblende kann mit oder ohne Spiegel bzw. mit oder ohne Spiegelbeleuchtung ausgerüstet sein. Der Sonnenblendeninnenraum ist mit 10a bezeichnet. Der Innenraum 10a ist zugänglich über ein im unteren Längskantenbereich der Sonnenblende 10 ausgebildeten Längsschlitz 11.
Zur Vergrößerung der Blendschutzfläche gegen Sonnenlicht ist die Sonnenblende 10 mit einer Zusatzblende 20 versehen. Diese Zusatzblende 20 ist in dem Innenraum 10a der Sonnenblende 10 angeordnet und lässt sich im Pfeilrichtung X aus dem Innenraum der Sonnenblende herausziehen bzw. in den Innenraum der Sonnenblende einschieben.
Die Zusatzblende 20 besteht bevorzugterweise aus einer federndelastischen jedoch eine ausreichende Eigensteifigkeit aufweisende Kunststofffolie aus einem glasklarem, eingefärbten, die Sicht nicht beeinträchtigen Material. Die Einfärbung der Kunststofffolie kann der Tönung der Scheiben des Kraftfahrzeuges angepasst sein. Jedenfalls sollte die Einfärbung dergestalt sein, dass der Fahrer des Fahrzeuges nicht geblendet wird, jedoch gleichzeitig keine Sichtbeeinträchtigung erfolgt.
Die Zusatzblende 20 ist bevorzugterweise mit seitlichen Randverstärkungen 21, 22 versehen, die aus dem Material der Kunststofffolie gebildet sind, wobei auch noch eine zusätzliche Materia !verstärkung 23 im unteren Längsrandbereich der Zusatzblende 20 vorgesehen sein kann, die gleichzeitig als griffartige Handhabe ausgebildet ist und als Handhabe zur Betätigung der Zusatzblende 20 dient. Vermittels dieser Randverstärkung 21, 22 und 23 erhält die Kunststofffolie der Zusatzblende 20 eine relativ hohe Eigensteifigkeit, d. h. sie wellt sich nicht und kann sich auch nicht aufrollen, so dass bei Benutzung der Zusatzblende 20 keine Sichtbehinderung für den Fahrer eintritt. Da diese Randverstärkungen 21, 22, 23 aus dem
Kunststofffolienmaterial gebildet sind, weisen diese Randverstärkungen die gleichen Eigenschaften wie die Kunststofffolie auf, d. h. sie sind federnd-elastisch und beeinträchtigen in keiner Weise die Sicherheit z. B. bei einem Unfall.
Die Zusatzblende 20 entspricht im Bezug auf Form und Abmessungen in etwa denen der Sonnenblende 10, so dass die Zusatzblende 20 in dem Innenraum 10a der Sonnenblende 10 gehalten, aus diesem herausziehbar bzw. in den Innenraum einschiebbar ist.
Zur Halterung und Führung der Zusatzblende 20 in den Innenraum 10a der Sonnenblende 10 sind im Innenraum 10a seitliche Führungsschienen 30, 31 vorgesehen, die z. B. ein U-Profil aufweisen, so dass die Zusatzblende 20 mit ihren beiden seitlichen Wandbereichen in diesen Führungsschienen 30, 31 geführt und gehalten ist.
Die Zusatzblende 20 ist in dem Innenraum 10a der Sonnenblende 10 derart angeordnet und gehalten, dass die Zusatzblende 20 mit ihrem unteren Abschnitt aus dem unteren Längsschlitz 11 der Sonnenblende 10 herausragt, so dass die untere Längsrandverstärkung 23 der Zusatzblende 20 außerhalb der Sonnenblende 10 zum Liegen kommt und als Handhabe für die Betätigung der Zusatzblende 20 dienen kann.
Die Zusatzblende 20 weist in ihrem rückwärtigen Bereich 20b seitlich angeformte Endbegrenzungsnocken 25 auf, die mit nockenartigen Anschlägen 35 zusammenwirken, wobei diese nockenartigen Anschläge 35 im Innenraum der Führungsschienen 30, 31 benachbart zum unteren Längsschlitz 11 der Sonnenblende 10 angeordnet sind, so dass beim Herausziehen der Zusatzblende 20 diese nicht ganz aus dem Innenraum 10a herausziehbar ist, sondern es erfolgt eine Arretierung der Zusatzblende 20, so dass im ausgezogenen Zustand die Zusatzblende 20 einen festen Halt in den Führungsschienen 30, 31 hat.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Zusatzblende 20 in ihrer gesamten Breite, d. h. Höhe, aus dem Innenraum 10a der Sonnenblende 10 herausziehbar, so wie dies in Fig. 2 dargestellt ist.
Nach einer weiteren Ausführungsform besteht auch die Möglichkeit, die Zusatzblende 20 in jeder Ausziehposition zu arretieren, um die Blendschutzfläche durch entsprechendes Einstellen der Zusatzblende 20 den jeweiligen Erfordernissen anpassen zu können. Diese Arretierungsvorrichtung besteht beispielsweise darin, dass die Kunststofffolie der Zusatzblende 20 im Bereich ihrer seitlichen Ränder 20c, 2Od in Reihe angeordnete lochartige Durchbrechungen 140 aufweist, die mit Rastnocken 40 im Innenraum der Führungsschienen 30, 31 zusammenwirken. Diese Rastnocken 40 sind bevorzugterweise noppenartig ausgebildet und greifen in der jeweils ausgezogenen Stellung der Zusatzblende 20 in die lochartigen Durchbrechungen der Zusatzblende 20 ein und arretieren diese somit. Durch die noppenartige Ausgestaltung der Rastnocken 40 und einer entsprechenden Materialauswahl verformen sich die Rastnocken 40 beim Einschieben der Zusatzblende 20 in den Innenraum 10a der Sonnenblende 10 derart, dass die Rastnocken 40 aus den lochartigen Durchbrechungen 140 herausgleiten. Die Führungsschienen 30, 31 bestehen bevorzugterweise ebenfalls aus einem federnd-elastischen Kunststoff, so dass dann die Rastnocken 40 aus dem gleichen Material gefertigt sind.
Claims (3)
1. Sonnenblende für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge und Schienenfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, dass die eine etwa rechteckige Form aufweisende Sonnenblende (10) als Hohlkörper ausgebildet ist und zur Vergrößerung der Blendschutzfläche gegen Sonnenlicht mit einer Zusatzblende (20) aus einer federnd-elastischen, jedoch eine ausreichende Eigensteifigkeit aufweisenden Kunststofffolie aus einem glasklarem, eingefärbten, die Sicht nicht beeinträchtigenden Material versehen ist, wobei die Zusatzblende (20) in etwa der Form und den Abmessungen der Sonnenblende (10) entspricht und über einen unteren Längsschlitz (11) in der Sonnenblende (10) aus dem Sonnenblendeninnenraum (10a) aus- und in diesen einschiebbar, und in jeder Ausziehstellung arretierbar sein kann, wobei das untere freie Ende (20a) der Zusatzblende (20) mit einer Materialverstärkung (23) aus dem Material der Zusatzblende (20) als griffartige Handhabe versehen ist.
2. Sonnenblende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzblende (20) mittels seitlicher Führungen (30, 31) in dem Innenraum (10a) der Sonnenblende (10) gehalten ist.
3. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Arretierung der Zusatzblende (20) in ihrer jeweiligen Ausziehstellung die seitlichen Führungen (30, 31) für die Zusatzblende (20) mit je einem Rastnocken (40) versehen ist, die beim Herausziehen der Zusatzblende (20) aus der Sonnenblende (10) in die Durchbrechungen (140) einer Randlochung zu beiden Seiten der Zusatzblende (20) eingreifen und wirksam werden und beim Einschieben der Zusatzblende (20) in die Sonnenblende (10) unwirksam werden.
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2002
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Also Published As
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