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DE20101733U1 - Schuhputzvorrichtung - Google Patents

Schuhputzvorrichtung

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DE20101733U1
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Germany
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edge
polishing device
shoe polishing
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DE20101733U
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Tahmouresinia Fernando De
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L23/00Cleaning footwear
    • A47L23/22Devices or implements resting on the floor for removing mud, dirt, or dust from footwear
    • A47L23/24Rigid cleaning-gratings; Tread plates or scrapers for cleaning the soles of footwear

Landscapes

  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

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1) Helfried JESSE * &iacgr; * -· f f . . J J *»
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BESCHREIBUNG
Schuhputzvorrichtunq
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schuhputzvorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
&iacgr;&ogr; Derartige Schuhputzvorrichtungen sind in mannigfacher Form bekannt und bestehen im Prinzip aus einer ebenen, mit einer im Wesentlichen umlaufenden Randleiste versehenen Unterlage, die der Aufnahme und Fixierung einer Schmutzabstreifmatte dient. Ihr Zweck besteht in der Hauptsache darin, den, durch Abstreifen des Schuhes an der Abstreifmatte gelösten Schmutz in der genannten Unterlage aufzunehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Eine derartige Schuhputzvorrichtung ist beispielsweise aus dem DE GM 76 34 673.1 bekannt. Hierbei ist eine ebene, durch eine umlaufende, eine muldenartige Aufnahme gekennzeichnete Unterlage vorgesehen, die der Fixierung einer bürstenartigen Abstreifermatte dient. Eine weitere vergleichbare Schuhputzvorrichtung ist aus der DE 33 22 287 A1 bekannt. Auch diese besteht aus einer, eine muldenartige Aufnahme bildenden, eine geschlossene Randleiste aufweisenden Unterlage, wobei die Aufnahme der Fixierung eines durch Längs- und Querstäbe gekennzeichneten Rostes dient. Letztgenannte Vorrichtung ist insbesondere zum Gebrauch in Fahrzeugen bestimmt.
Die Anordnung einer geschlossenen umlaufenden Randleiste derart, dass die für eine Abstreifermatte oder dergleichen bestimmte Aufnahme bodenseitig und seitlich geschlossen ist, bringt nach Maßgabe des konkreten Einsatzortes das Problem eines Ansammeins von Feuchtigkeit innerhalb der Aufnahme mit sich, so dass von Zeit zu Zeit notwendige Reinigungsarbeiten erschwert werden.
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1) Helfried JESSE
2) Walter JESSE
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Hinzu tritt, dass die bloße Anordnung eines Rostes für Zwecke des Abstreifens von Schmutz unzureichend ist.
Aus dem DE 296 12 301 U1 ist eine weitere vergleichbare Schuhputzvorrichtung bekannt, deren global in der Draufsicht rechteckförmige Unterlage eine Randleiste aufweist, die Unterbrechungen aufweisen kann, so dass ein Luftaustausch zwischen dem Inneren der muldenartigen Aufnahme und der Umgebung gegeben ist und insbesondere Feuchtigkeitsansammlungen wirksam begegnet werden kann. Die Aufnahme ist zur Aufnahme eines Rostes bestimmt, der seinerseits der Auflage einer bürstenartigen Abstreifmatte dient, wobei die Gesamthöhe des Rostes einschließlich der aufliegenden Abstreifmatte dahingehend bemessen ist, dass über die Randleiste eine zuverlässige horizontale Fixierungswirkung ausgeübt werden kann. In einer seitlichen Aufnahme der Unterlage ist ein als Besen oder Bürste ausgebildetes Einsteckteil vorgesehen, welches dazu benutzt werden kann, in der Aufnahme vorhandene Schmutzpartikel zu entfernen und einer Entsorgung zuzuführen. Bei dieser bekannten Putzvorrichtung ist infolge der Kombination von Rost und Abstreifermatte, welch letztere partikeldurchlässig ist, dafür Sorge getragen, dass diese Schmutzpartikel durch die Abstreifermatte hindurch auf den Boden der Aufnahme fallen können. Über die Höhe des Rostes wird hiernach ein gewisses Schmutzaufnahmevermögen der Unterlage sichergestellt. Gleichzeitig bietet dies den Vorteil, dass die jeweilige Schmutzfracht in der Unterlage über die Abstreifermatte nicht erkennbar ist. Schließlich ist auf diesem Wege auch erreicht, dass auch im Falle von Feuchtigkeit die Abstreifermatte einer Lüftung ausgesetzt ist. Zum Reinigen müssen jedoch die Abstreifermatte und der Rost aus der Aufnahme entnommen und separat gereinigt werden. In Abhängigkeit von der konkreten Beschaffenheit des Rostes können sich in diesem Verschmutzungen festsetzen und insbesondere unter Feuchtigkeitseinwirkung Verkrustungen bilden, die einen erhöhten Reinigungsaufwand mit sich bringen.
Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Schuhputzvorrichtung der eingangs bezeichneten Art mit Hinblick auf eine einfachere Hand-
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habung hin auszugestalten. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Schuhputzvorrichtung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Erfindungswesentlich ist hiernach, dass die Unterlage einstückig mit einem, zur unmittelbaren Auflage der Abstreifmatte bestimmten Rost ausgebildet ist. Es ist somit der Bodenbereich der Aufnahme mit einer rostartigen Struktur versehen, welche einerseits der Aufnahme von Schmutzpartikeln dient, die die Abstreifermatte durchdringen und gleichzeitig eine Unterlüftung für die Abstreifmatte bilden, so dass vorübergehenden Durchfeuchtungen der Abstreifmatte wirksam begegnet werden kann. Von besonderem Vorteil gegenüber dem eingangs dargelegten Stand der Technik ist, dass die Schuhputzvorrichtung nunmehr aus lediglich zwei Teilen, nämlich dem Unterteil und der Abstreifmatte besteht, so dass neben einem vereinfachten Aufbau sich ferner eine vereinfachte Entsorgungsmöglichkeit für aufgefangenen Schmutz sowie weiterhin vereinfachte Reinigungsmöglichkeiten ergeben. Die, die Aufnahme seitlich begrenzenden Randleistungen können mit Durchbrüchen versehen sein, so dass sich im Bodenbereich der Aufnahme keine Flüssigkeitsansammlungen bilden können. Ein Abschnitt der Randleiste ist als Einsteckteil ausgebildet, an welchem eine Bürste und ein vergleichbares Reinigungsgerät befestigt ist. Infolge dieser baulichen Zusammenfassung wird dem Nutzer der Schuhputzvorrichtung ein kompaktes, hinsichtlich aller Funktionen ausgerüstetes Gerät zur Verfügung gestellt. Diese Funktionen umfassen unter anderem die Reinigung des Unterteils, insbesondere die geordnete Entsorgung hier angesammelter Schmutzpartikel.
Die Aufnahme weist im Übrigen einen ebenen Bodenbereich auf, wobei die, sich aus dem Bodenbereich heraus erhebende rostartige Struktur eine Auflagefläche für die Abstreifermatte bildet, die sich unterhalb einer, die obere Berandung der Aufnahme enthaltenden Ebene befindet. Das somit einstückige Unterteil nebst Roststruktur besteht vorzugsweise aus Kunststoff- es kommt jedoch auch eine Ausbildung aus Metall oder Holz in Betracht.
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Diese Vorrichtung kann innerhalb von Gebäuden, jedoch gleichermaßen auch im Außenbereich Verwendung finden.
Der Rost kann entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 2 besonders vorteilhaft durch eine Reihe von sich parallel und mit Abstand zueinander erstreckenden bodenseitigen Stegen innerhalb der Aufnahme gebildet sein, wobei sich die Stege in Richtung auf den lösbaren, das Einsteckteil bildenden Randleistenabschnitt hin erstrecken. Durch die Gesamtheit der Oberseiten der Stege ist eine Auflagefläche für die Abstreifmatte gebildet, wobei die Zwischenräume zwischen den Stegen somit als Aufnahme für Schmutzpartikel dienen, die durch die Abstreifmatte hindurchgefallen sind. Der Randleistenabschnitt bildet eine Unterbrechung der im Übrigen geschlossen ausgebildeten Randleistenanordnung, so dass sich in Verbindung mit der auf diesen Randleistenabschnitt hin gegebenen Erstreckung der Stege eine einwandfreie Reinigungsmöglichkeit des Unterteils ergibt, insbesondere eine problemlose Entsorgung aufgenommener Schmutzpartikel.
Die Merkmale der Ansprüche 3 und 4 sind auf die weitere Ausgestaltung der zur Nachbildung eines Rostes bestimmten Funktionselemente der Unterlage gerichtet. So sind an die seitlichen, sich parallel zu den Stegen erstreckenden Randleisten innenseitig, jeweils stufenbildend randseitige Stege angesetzt, die in ihrer Höhenerstreckung ausgehend von dem Bodenbereich der Aufnahme den übrigen Stegen entsprechen. Die Oberseiten dieser randseitigen Stege liegen in einer gemeinsamen Ebene mit den Oberseiten der übrigen Stege und bilden somit eine randseitige Unterstützung für die Abstreifmatte. Dadurch, dass die Auflageflächen der randseitigen Stege in Richtung auf den lösbar angeordneten Randleistenabschnitt hin konisch erweitert sind, wird ein Ausbilden von Schmutzecken, Schmutzverkrustungen und dergleichen insbesondere in diesem Bereich der Aufnahme wirkungsvoll verhindert und zugleich der Arbeitsvorgang des Entfernens der Schmutzpartikel aus der Aufnahme unterstützt.
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1) Helfried JESSE
2) Walter JESSE
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Dadurch, dass entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 5 die Unterlage im weitesten Sinne mit einer rutschsicheren unterseitigen Beschichtung oder vergleichbaren Funktionselementen ausgerüstet ist, kann diese auf einer Bodenfläche aufgelegt werden und bedarf keiner weiteren horizontalen Fixierung. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die Schuhputzvorrichtung in eine bodenseitige, gestaltlich an diese angepasste Aussparung einzusetzen.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 weisen die Randleisten sowie der genannte Randleistenabschnitt untereinander ein gleichförmiges, dreieckförmiges Profil auf, welches zur Außenseite der Schuhputzvorrichtung hin eine rampenartig bis auf eine Unterstützungsebene abfallendes Oberflächenprofil aufweist. Diese Beschaffenheit der Randleisten ist vorzugsweise gleichförmig entlang der gesamten Berandung der Vorrichtung gegeben. Dies bedeutet, dass im Bedarfsfall das Unterteil nach Art eines Kehrbleches zur Schmutzentsorgung nutzbar ist, und zwar grundsätzlich von allen Seiten her.
Zur weiteren Verbesserung der Gebrauchseigenschaften kann das Unterteil mit Transporthilfen wie Griffmulden oder dergleichen versehen sein.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Unterlage der erfindungsgemäßen Schuhputzvorrichtung entsprechend einer Blickrichtung I der Fig. 2;
Fig. 2 eine Darstellung einer Schnittansicht der Unterlage entsprechend einer Ebene M-II der Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein der erfindungsgemäßen Unterlage zugeordnetes Einsteckteil entsprechend einer Blickrichtung III der Fig. 4;
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Fig. 4 eine Darstellung einer Schnittansicht des Einsteckteils entsprechend einer Ebene IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5 eine Darstellung einer Schnittansicht der Unterlage entsprechend einer Ebene V-V der Fig. 1.
Mit 1 ist in den Fig. 1, 2 und 5 die erfindungsgemäße Unterlage in ihrer Gesamtheit gezeichnet. Diese ist einstückig vorzugsweise aus einem Kunststoff ausgebildet und auf ihrer Unterseite 2 mit einer zeichnerisch nicht wiedergegebenen rutschsicheren Beschichtung, einer Profilierung oder einzelnen, eine Rutschsicherung bildenden Vorsprüngen versehen.
Die Unterlage 1 ist durch eine im Wesentlichen umlaufend ausgebildete Randleiste 3 gekennzeichnet, die eine muldenartige Aufnahme 4 umschließt und die querschnittsmäßig ausgehend von einem Scheitelpunkt 5 in Richtung zur Außenseite der Unterlage 1 hin rampenartig bis auf eine einem Boden bzw. Auflageebene 6 hin abfällt. Wie insbesondere Fig. 1 erkennen lässt, ist die Unterlage 1 in der Draufsicht global rechteckförmig ausgestaltet und es weist die Randleiste 3 in einer Seite eine Ausnehmung 7 auf, die sich symmetrisch beiderseits einer vertikalen Längsmittelebene 8 erstreckt. In diese Ausnehmung 7 ist ein im Folgenden anhand der Fig. 3 und 4 noch näher zu beschreibendes Einsteckteil 9 eingesetzt. Diese Ausnehmung 7 erstreckt sich - in einer vertikalen Schnittebene gesehen - ausgehend von dem Scheitelpunkt 5 der Randleiste 3 bis zu einer, in der Draufsicht gesehenen äußeren, sich senkrecht zu der Längsmittelebene 8 erstreckenden Kante 9, wobei ausgehend von dieser Kante 9 die rampenartig zur Außenseite hin abfallende Oberflächengestaltung der Randleiste 3 fortgesetzt ist. Die genannte Kante 9 überragt den ebenen Bodenbereich 10 der Aufnahme 4 lediglich geringfügig.
Mit 11 sind eine Reihe von sich mit Abstand parallel zueinander erstreckenden, aus dem Bodenbereich 10 der Unterlage 1 vertikal herausragende Stege 11 bezeichnet, die eine gleichförmige Höhe aufweisen und in symmetrischer Ver-
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teilung beiderseits der Längsmittelebene 8 verlaufen. Die Zwischenräume 12 zwischen den Stegen 11 erstrecken sich somit in Richtung auf die Ausnehmung 7 hin.
Mit 14 sind randseitige Stege bezeichnet, die, eine Stufe bildend, unmittelbar an das Querschnittsprofil der Randleisten 3 angesetzt sind. Diese Stege 14 sowie die Stege 11 weisen eine identische Höhe oberhalb des Bodenbereichs 10 auf und sind oberseitig durch ebene, sich parallel zur Grundebene des Bodenbereichs 10 erstreckende Auflageflächen gekennzeichnet. Die Gesamtheit
&iacgr;&ogr; dieser Auflageflächen der Stege 11,14 bildet die Auflageebene für eine zeichnerisch nicht dargestellte Abstreifmatte, die sich unterhalb der, den Scheitelpunkt 5 der Unterlage 1 beinhaltenden Umrandungsebene der Aufnahme 4 befindet. Die Breite der Stege 11,14 ist in Verbindung mit der Breite der Zwischenräume 12 mit der Maßgabe angelegt, dass sich eine durchbiegungsfreie Auflage für eine Abstreifmatte ergibt.
Die Ausnehmung 7 erstreckt sich über lediglich einen Teilbereich der Seite der Unterlage 1, wobei die, sich im Wesentlichen vertikal aus dem Bodenbereich aufwärts erstreckenden Seiten 15 der randseitigen Stege 14 symmetrisch bezüglich der Längsmittelebene 8 bis in den Einmündungsbereich der Ausnehmung 7 geführt sind. Auf diese Weise ergeben sich im Bereich der Ausnehmung 7 beiderseits der Längsmittelebene 8 in der Draufsicht global dreieckförmig verbreiterte Auflagebereiche 16, die sich Ihrerseits innerhalb der Auflageebene der übrigen Stege 11,14 erstrecken.
Die, in Richtung auf die Ausnehmung 7 hin verlaufenden Stege 11 enden mit Abstand vor der Ausnehmung 7. Auf den Zweck dieser Maßnahme wird im Folgenden noch näher eingegangen werden.
Man erkennt aus obigen Ausführungen, dass eine Abstreifmatte, die hinsichtlich ihrer Abmessungen an diejenigen der Randleisten 3 angepasst ist, innerhalb der Aufnahme 4 eine zuverlässige Fixierung erfährt und mit Abstand ober-
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halb des Bodenbereichs 10 gehalten ist, so dass die Gesamtheit der einstückig mit der Unterlage 1 im Übrigen der Aufnahme 1 ausgebildeten Stege 11,14 die Funktion eines Rostes erfüllt.
Das in den Fig. 3 und 4 gezeigte Einsteckteil weist einen Randleistenabschnitt 17 auf, dessen rampenartig abfallende Oberseite bezüglich einer Auflageebene 61 derjenigen der Randleisten 3 entspricht. Der Randleistenabschnitt 17 weist in der Draufsicht eine bezüglich der Längsmittelebene 8 symmetrische, sich in Richtung auf eine Außenseite 18 hin konisch verjüngende Gestaltung auf, wobei diese Konizität derjenigen der Ausnehmung 7 - wiederum in der Draufsicht gesehen - entspricht, so dass das Einsteckteil 13 für ein oberseitiges Einsetzen in die Ausnehmung 7 konzipiert ist und in dieser formschlüssig gegenüber einem horizontalen Verschieben von der Unterlage 1 fort gesichert ist.
An den Randleistenabschnitt 17 schließt sich auf der, der Außenseite 18 abgekehrten Seite, wiederum symmetrisch bezüglich der Längsmittelebene 8 ein Stützabschnitt 19 an, der oberseitig eine Auflagefläche 20 bildet, die sich in einer gemeinsamen Ebene mit der Auflagefläche der Stege 11,14 erstreckt. Nachdem der Scheitelpunkt 21 des Randleistenabschnitts 17 im Übrigen höhengleich mit dem Scheitelpunkt 5 der übrigen Randleisten 3 angeordnet ist, ergibt sich bei eingesetztem Einsteckteil 13 eine Aufnahme 4 mit einer umlaufenden, insbesondere gleichförmig rampenartig zur Außenseite hin abfallenden Oberfläche. Eine in die Aufnahme 4 eingesetzte Abstreifermatte erfährt somit eine allseitige periphere und bodenseitige Abstützung, nachdem der Stützabschnitt 19 sich ausgehend von der Ausnehmung 7 in die Aufnahme 4 insbesondere in den Bereich hinein, der nicht durch Stege 11 gekennzeichnet ist.
Zeichnerisch nicht dargestellt ist ein an der Vorderseite 22 des Stützabschnitts 19 befestigter Bürstenabschnitt, der sich im eingesetzten Zustand des Einsteckteils 13 ebenfalls innerhalb der Aufnahme 4 erstreckt.
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Man erkennt aus obigen Ausführungen, dass in der erfindungsgemäßen Schuhputzvorrichtung ein - sieht man von dem Einsteckteil ab - lediglich aus zwei Teilen, nämlich der Unterlage 1 und einer Abstreifermatte zusammengesetztes Gerät zur Verfügung gestellt ist. Nach Maßgabe der stofflichen Beschaffenheit der Abstreifermatte, insbesondere deren Fähigkeit zur Aufnahme von Schmutzpartikeln können diese innerhalb der Aufnahme 4, welche gleichzeitig die Funktion eines Rostes erfüllt, aufgenommen werden und - nach Abheben der Abstreifmatte insbesondere in Verbindung mit dem als Besen oder dergleichen konzipierten Einsteckteil einer geordneten Entsorgung hinzugeführt
&iacgr;&ogr; werden. Unterstützt wird diese Entsorgungsmöglichkeit durch die Orientierung der Stege 11 relativ zu der Ausnehmung 7. Vorteilhaft, insbesondere mit Hinblick auf die Ausbildung örtlicher Schmutzverkrustungen wirken sich auch die konisch in Richtung auf die Ausnehmung 7 hin orientierten Seiten 15 der Aufnahme 4 aus.

Claims (7)

1. Schuhputzvorrichtung mit einer ebenen, eine muldenartige Aufnahme (4) formenden, mit wenigstens teilweise umlaufenden Randleisten (3) versehene, insbesondere mit Hinblick auf die Bildung einer horizontalen Verschiebesicherung für eine Abstreifmatte bestimmte Unterlage (1), wobei ein Randleistenabschnitt (17) der Randleisten (3) durch ein lösbar mit der Unterlage (1) in Verbindung stehendes Einsteckteil (13) gebildet ist, an dem eine Bürste oder ein vergleichbares Reinigungsgerät befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (1) bodenseitig einen einstückig mit dieser ausgebildeten, zur Auflage der Abstreifmatte bestimmten Rost aufweist.
2. Schuhputzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rost durch eine Anzahl von mit Abstand parallel zueinander sich erstreckenden Stegen (11) gebildet ist und dass sich die Stege (11) in Richtung auf den genannten lösbaren, ein Einsteckteil (13) bildenden Randleistenabschnitt (17) hin erstrecken.
3. Schuhputzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (1) in der Draufsicht gesehen global quadratisch oder rechteckig ausgebildet ist und dass randseitige Stege (14) des Rostes, eine Stufe bildend unmittelbar an die Innenseite der Randleisten (3) angesetzt sind.
4. Schuhputzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der lösbare Randleistenabschnitt (17) sich bis auf den Boden der Unterlage (1) erstreckt und dass die randseitigen Stege (14) in Richtung auf den, eine Unterbrechung der Randleisten (3) bildenden Randleistenabschnitt (17) hin konisch verbreitert sind.
5. Schuhputzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (1) unterseitig mit Hinblick auf ein rutschsicheres Aufliegen auf einem Boden profiliert ist, eine rutschsichere Beschichtung trägt oder mit punktuell wirksamen, eine Rutschsicherung bildenden vorzugsweisen elastomeren Auflageelementen versehen ist.
6. Schuhputzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleisten (3) einschließlich des lösbaren Randleistenabschnitts (17) eine im Querschnitt dreieckförmige, zur äußeren Berandung hin flach abfallende Struktur aufweisen.
7. Schuhputzvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (1) mit Transporthilfen wie Griffmulden oder dergleichen versehen ist.
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