DE20101595U1 - Vorrichtung zum Aufbewahren von Material oder Abfall in beengtem Umfeld - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbewahren von Material oder Abfall in beengtem UmfeldInfo
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Description
UF01I2001-A-Kol/9
s Vorrichtung zum Aufbewahren von Material oder Abfall in beengtem Umfeld
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und Aufbewahrung von Gegenständen.
&iacgr;&ogr; Für einen Fahrgast im Flugzeug, PKW, Bus, Bahn, Schiff u.a. ist es üblich, dass er für längere Zeit einen ihm zugewiesenen Platz einnimmt und danach nicht mehr verlässt oder verlassen kann. Oft werden dem Fahrgast bei dieser Gelegenheit Zeitschriften, Speisen, Getränke, Kopfhörer oder andere Gegenstände gereicht, die sich in einer Verpackung befinden. Diese Verpackung ist anschließend zu entsorgen.
Gleichzeitig fallen in der Regel weitere Verpackungsreste oder anderer Abfall an. Dies führt bei nicht möglicher oder schwer zu realisierender sofortiger Entsorgung zu einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens und zu einer Ansammlung von Gegenständen oder Abfall, der nach Abschluss der Reise kosten- und zeitaufwendig gesammelt werden müssen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, eine neue Verpackung zur Verfügung zu stellen, bei der die oben beschriebenen Nachteile vermieden und neue zusätzliche Funktionen realisiert werden. Es wurde nun überraschenderweise gefunden, dass sich diese Nachteile der herkömmlichen Verpackungen vermeiden lassen, wenn man an einer ihrer Aussenseiten zusätzliche Befestigungselemente anbringt, aufgrund derer sich diese Verpackungen nach Entnahme der verpackten Gegenstände als Vorrichtungen zur Aufbewahrung von Material oder Abfall verwenden lassen.
Gegenstand der Erfindung ist somit eine Vorrichtung zur Aufnahme und Aufbewahrung von Gegenständen, welche zur späteren Verwendung als Aufnahme für Material oder Abfall so mit einem oder mehreren Befestigungselementen versehen ist, dass sie nach Entnahme des ursprünglich darin befindlichen
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Gegenstandes an einer geeigneten Fläche angebracht werden kann. Vorzugsweise befindet sich mindestens ein Befestigungselement am der Öffnung der Vorrichtung zugewandten Ende der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung entsteht ein reduzierter Aufwand an Zeit und Kosten für die Reinigung, da der Fahrgast diese Funktion teilweise selbst während der Reise vornimmt. Durch Anbringen eines Informationsaufdruckes, z.B. einer Sicherheitsinformation oder eines Werbeaufdruckes können zusätzliche geldwerte Vorteile erreicht werden. Auf der
&iacgr;&ogr; Vorrichtung können hierzu Benutzerhinweise auf der Vorderseite oder Rückseite angebracht sein.
Neben einer allgemeinen Image-Verbesserung bei Einsatz des Produktes kann durch eine Steigerung des Wohlbefindens der Benutzer durch Aufenthalt in einem geordneten Umfeld noch zusätzlich eine erhöhte Kundenzufriedenheit und stärkere Kundenbindung erreicht werden. Der beschriebene Effekt wird durch besondere zusätzliche Merkmale einer bekannten Aufbewahrungsvorrichtung ermöglicht.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung eine Tüte, in der sich vorher beispielsweise eine Zeitschrift oder ein Kopfhörerset befand, welche mit einem Klebestreifen, vorzugsweise etwas unterhalb der Öffnung, auf der Rückseite versehen ist und so nach Entnahme des dargereichten Gegenstandes an einer geeigneten Fläche als Abfalltüte Verwendung findet (Kombinationsprinzip). Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht vorzugsweise aus Papier, eingefärbtem oder klarem Polyethylen (PE) oder anderen geeigneten Kunststoffen.
Die geometrische Form der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist an sich unkritisch. Vorzugsweise ist sie rechteckig; besonders bevorzugt hat sie eine Länge von 40 bis 28 cm, insbesondere etwa 32 cm und eine Breite von 28 bis 15 cm, insbesondere etwa 23 cm. Ihre Abmessung sind insbesondere so gestaltet, dass sie die Aufnahme einer Zeitschrift im DIN A4 Format gestatten. Grundsätzlich sind jedoch auch deutlich größere oder kleinere Ausführungen möglich. Die Erfindung kann dabei für sich
UF01I2001-A~Ko3/9
alleine eingesetzt werden oder vorher der ursprünglichen Darreichung einer Ware dienen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem oder mehreren Klettbändern und/oder Kletthaken ausgestattet und erlaubt so die Anbringung an textlien Geweben.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zusätzliche haftende Elemente seitlich und/oder an der von der Öffnung &iacgr;&ogr; abgewandten Seite auf, wodurch eine optimale Fixierung der Tüte ermöglicht wird. Das gleichzeitige Vorhandensein von Klebevorrichtungen an der Vorderseite und Rückseite ist ebenfalls möglich.
Eine weitere Ausführungsform besitzt eine Vorrichtung zum Verschließen der Tüte während des Gebrauchs oder vor der Entsorgung. Diese Vorrichtung kann auch ganz oder teilweise die zur Fixierung benutzten Hilfen wieder verwenden.
Eine weitere Ausführungsform ist in einer Weise gestaltet die während der Benutzung als Aufnahmebehälter die Einfüllstelle stets offen hält. Dies kann z.B. durch einen breiteren Schnitt der einen Fläche der Tüte erreicht werden. Andere Lösungen wie z.B. eine besondere Formgebung beim Herstellen oder Extrudieren oder Blasen des Behälters sind ebenfalls denkbar.
Eine weitere Ausführungsform ist hinsichtlich der Abmessungen und der Erreichbarkeit der Öffnung so gestaltet, dass eine Anbringung an einem Klapptisch oder Tablett möglich ist. Dabei kann die Tüte insbesondere an der vom Benutzer wegweisenden Seite angebracht werden um die Bewegungsfreiheit des Benutzers nicht zu hindern.
Eine wiederum andere Ausführungsform ist so gestaltet, dass ganz oder teilweise der Inhalt sichtbar ist (Fenstereffekt) oder eine der beiden Seiten A oder B oder beide Seiten A und B aus transparentem Material gefertigt sind.
UF0U2001-Ä-Ko4/9
Eine weitere Ausführungsform besteht aus besonderen Materialien auf textiler, Kunststoff- oder Papierbasis, die wasser- und geruchsfest sind.
Eine andere zusätzliche Ausführungsform besteht aus Materialien, die schwer entflammbar sind und damit den Bestimmungen einer Zulassung in der Luft- und Raumfahrt oder im militärischen Umfeld entsprechen.
Eine andere Ausführung ist derart gestaltet, dass die Anbringung eines Werbetextes oder anderer Information wie z.B. Sicherheitshinweise möglich ist.
Eine wiederum andere Ausführung ist so optimiert, dass sie speziell der besten Verpackung eines gereichten Gegenstandes dient. Beispielsweise kann dies für ein Kopfhörerset bedeuten, dass ein besonders geformtes zusätzliches Fach vorhanden sind. Die Ausformung weiterer angepasster Fächer ist ebenfalls denkbar.
Eine weitere Ausführungsform enthält eine Fläche oder Vorrichtung, aufweicher der Name des Benutzers geschrieben, aufgeklebt oder eingeschoben werden kann.
Eine andere Ausführungsform besitzt zusätzlich eine Vorrichtung zum Anfassen oder Tragen wie z.B. eine gestanzte Einsparung für die Hand oder eine Tragevorrichtung mit Band oder Schnur. Dabei kann durch entsprechende Gestaltung auch gleichzeitig oder getrennt ein Verschluss des erfindungsgemäßen Behältnisses stattfinden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1A eine schematische Darstellung der Rückseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 1B eine schematische Darstellung der Vorderseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die Zeichnungen sind nicht maßstabsgetreu, da sie lediglich der besseren Verdeutlichung der Erfindung dienen sollen.
In Fig. 1A wird die Rückseite einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere einer Tüte dargestellt, welche einen Klebestreifen (1) sowie rechts und links davon angeordnete, zusätzliche Klettstreifen bzw. Kletthaken (2) aufweisen. Aufgrund der paarweise seitlich angebrachten zusätzlichen Befestigungselemente (3) und des im unteren Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung angebrachten Befestigungselemente (4) wird eine optimale Fixierung erreicht.
In Fig. 1B wird die Vorderseite einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere einer Tüte dargestellt, welche eine Vorrichtung zum Verschließen (6) aufweist. Durch den breiten Schnitt (5) wird erreicht, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung stets offen steht. . .
Auf den Informationsflächen (7 und 8) können sich Benutzerhinweise zur Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Sicherheitshinweise und/oder Werbung befinden. Dabei ist die Informationsfläche (8) vorzugsweise als ein durchsichtiges Fach, insbesondere als Sichtfenster ausgebildet, in welches auswechselbare Informationen eingefügt werden können.
Aufgrund des durchsichtigen Bereiches (9) ist der Benutzer über den jeweiligen Inhalt der Vorrichtung informiert.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Aufnahme und Aufbewahrung von Gegenständen, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur späteren Verwendung als Aufnahme für Material oder Abfall so mit einem oder mehreren Befestigungselementen versehen ist, dass sie nach Entnahme des ursprünglich darin befindlichen Gegenstandes an einer geeigneten Fläche angebracht werden kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an einer ihrer Aussenseiten eine oder mehre Befestigungselemente ausgewählt aus der Gruppe Klebestreifen, Klettbänder und Kletthaken aufweist.
3. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzliche seitlich oder am unteren Ende angebrachte Befestigungselemente aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Verschließen während des Gebrauchs oder vor der Entsorgung eine Lasche aufweist, die gegebenenfalls zusätzlich mit Klebe- bzw. Klett-Stellen versehen sein kann.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Einfüllstelle während der Benutzung als Aufnahmebehälter die stets offen gehalten wird.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Abmessungen und die Erreichbarkeit ihrer Öffnung so gestaltet ist, dass sie an einem Klapptisch oder Tablett angebracht werden kann.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt während der gesamten Nutzungsphase ganz oder teilweise sichtbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus wasser- und geruchsfesten Materialien besteht.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus schwer entflammbaren Materialien besteht, welches eine Zulassung für die Verwendung im jeweiligen Transportmittel besitzt.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbringung von Informationen, vorzugsweise von Sicherheitshinweisen möglich ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie für die Erreichung der besten Verpackung eines gereichten Gegenstandes optimiert wurde.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Fläche oder Einrichtung besitzt, auf welcher der Name des Benutzers geschrieben, aufgeklebt oder eingeschoben werden kann.
13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Möglichkeit zum Anfassen oder Tragen wie z. B. eine gestanzte Einsparung für eine Hand oder eine Tragevorrichtung mit Band oder Schnur vorhanden ist.
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Publications (1)
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2008068234A1 (en) * | 2006-12-07 | 2008-06-12 | Fabrizio Alieri | Security transparent bag |
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2001
- 2001-01-31 DE DE20101595U patent/DE20101595U1/de not_active Expired - Lifetime
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