DE20100804U1 - Vorrichtung zur Verriegelung eines Schubkörpers - Google Patents
Vorrichtung zur Verriegelung eines SchubkörpersInfo
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Description
Vorrichtung zur Verriegelung eines Schubkörpers
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung eines gegen eine Betätigungsfeder verschiebbaren Schubkörpers oder schwenkbaren Schwenkkörpers, der um eine Schwenkachse drehbar gelagert ist, an einem gestellfesten Gehäuseteil mit einer Kulissensteuerung, in die ein Zapfen eines schwenkbar gelagerten Arretierhebels eingreift.
Aus der DE 44 27 768 C 1 ist eine entsprechende Verriegelungsvorrichtung bekannt. Es handelt sich dabei um eine Verriegelungsvorrichtung zum Verriegeln eines um eine Schwenkachse drehbar gelagerten Schwenkkörpers, der durch eine Betätigungsfeder vorgespannt ist, mit einer Kulissensteuerung, in die ein Zapfen eines schwenkbar gelagerten Arretierhebels
eingreift. Anwendungsbeispiele für solche Verriegelungsvorrichtungen sind beispielsweise Aschenbecher, Münzboxen, Ablagefächer oder ähnliche Teile, die in Fahrzeugen, beispielsweise am Armaturenträger oder in den Türen eingebaut sind. Gleichartige Verriegelungsvorrichtungen sind auch für schubladenartig verschiebbare Behälter oder dergleichen, die unter Federvorspannung stehen und in der Ruhestellung durch eine Kulissensteuerung verriegelt sind, bekannt. Die Funktion der bekannten Verriegelungen wird nachstehend anhand eines Schwenkkörpers erläutert.
In dem mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeug ist beispielsweise im Armaturenträger oder in einer Fahrzeugtür ein Gehäuseteil fixiert, in dem der Schwenkkörper, beispielsweise eine Schwenkklappe, mit einer in seinem unteren Bereich angeordneten Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, so daß das Teil in eine Offenstellung und eine Schließstellung verschwenkt werden kann. Wird der Schwenkkörper durch leichten Fingerdruck auf eine beliebige Stelle des oberen Bereiches des Schwenkkörpers in das
entsprechende Gehäuse zurückgedrückt, so bewirkt die Kulissensteuerung, daß der Zapfen des Arretierhebels entlang eines Führungselementes und einer Führungswand in seine Verriegelungsstellung gebracht wird. Sobald der Arretierhebel seine Verriegelungsstellung erreicht hat, kann das Ablagefach oder die Schwenkklappe oder dergleichen losgelassen werden und die Betätigungsfeder drückt den Schwenkkörper wieder soweit aus dem Gehäuse heraus, bis der Zapfen am Führungselement anliegt und den Schwenkkörper in dieser Stellung festhält. Zum Öffnen des Ablagefaches reicht ein leichter Fingerdruck auf den oberen Bereich des Schwenkkörpers aus, um das Führungselement vom Zapfen zu entfernen, so daß die Führungswand den Zapfen und den Arretierhebel in eine Position schwenkt, in der der Schwenkkörper freigegeben ist, und die Betätigungsfeder kann das Ablagefach oder dergleichen selbständig aus dem Gehäuse herausschwenken. In der Praxis geschieht es, daß beim Zuschlagen der Fahrzeugtür, die mit einem solchen Element ausgestattet ist, der entsprechende Schwenkkörper ungewollt zur Innenseite der Tür hin schwenkt und dabei den Arretierhebel aus seiner
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Verriegelungsposition herausführt, so daß das Ablagefach (der Schwenkkörper) sich unbeabsichtigt öffnet. Auch bei im Armaturenträger angeordneten entsprechenden Vorrichtungen entsteht das Problem, das beispielsweise im Falle eines Crashs, wesentliche Beschleunigkeitskräfte auf den Schwenkkörper einwirken, so daß die Verriegelungsvorrichtung selbständig entsperrt wird und das entsprechende Fach oder dergleichen sich selbständig öffnet, so daß darin befindliche Gegenstände nicht mehr sicher in dem Fach aufbewahrt sind, sondern aus dem Fach heraus beschleunigt werden und eine Gefahr für die Insassen des Fahrzeuges bilden.
Aus der eingangs angegebenen Druckschrift ist eine Verriegelungsvorrichtung bekannt, bei der ein unbeabsichtigtes Öffnen des Schwenkkörpers, insbesondere beim Zuschlagen der Fahrzeugtür, zuverlässig verhindert wird. Hierzu ist dort eine Entriegelungssperre vorgesehen, mittels derer der Arretierhebel in einer Verriegelungsstellung gehalten wird, sofern ein starker Impuls auf den Schwenkkörper
und die Verriegelungsvorrichtung einwirkt. Hierdurch wird erreicht, daß beispielsweise beim Zuschlagen der mit einem entsprechenden Teil ausgestatteten Fahrzeugtür der Arretierhebel in seiner Verriegelungsstellung verharrt und ein unbeabsichtigtes Öffnen des Ablagefaches verhindert ist, ohne daß das gewollte Öffnen und Schließen des Ablagefaches dadurch beeinflußt wird. Solange ein Impuls nur auf den Schwenkkörper einwirkt, öffnet das Ablagefach bestimmungsgemäß und die Entriegelungssperre ist nicht aktiviert. Erst wenn der starke Impuls sowohl auf den Schwenkkörper als auch auf die Verriegelungsvorrichtung einwirkt, wird die Entriegelungssperre aktiviert und der Arretierhebel in seiner Verriegelungsstellung fixiert. Als Entriegelungssperre ist dabei auf dem Arretierhebel ein Gewicht oder dergleichen angeordnet, welches sich entlang des Arretierhebels frei hin und herbewegen kann. Zusätzlich ist eine Feder vorgesehen, mittels derer dieses Gewicht normalerweise in eine Ruheposition an das Ende des Arretierhebels geschoben ist und in dieser Position gehalten ist. Sofern ein
starker Impuls auf die Verriegelungsvorrichtung einwirkt, wandert das Gewicht entgegen der Kraftwirkung der Feder entlang der Erstreckung des Arretierhebels bis es einen Anschlag erreicht. In dieser Anschlagposition liegt das Gewicht an einem Anschlag an, der verhindert, daß der Arretierhebel wegschwenken kann und der bewirkt, daß der Zapfen des Arretierhebels in seiner Verriegelungsstellung im Führungselement der Kulissensteuerung verbleibt und sich folglich das Ablagefach nicht öffnen kann. In Abwandlung ist es auch unter Beibehaltung des Funktionsprinzips möglich, die Kulissensteuerung am Gehäuse und den Arretierhebel mit dem Gewicht und dem Anschlag an dem entsprechenden Schwenkkörper anzuordnen.
Als nachteilig bei der bekannten Anordnung wird angesehen, daß zwei zusätzliche Funktionselemente erforderlich sind, nämlich das verschieblich am Arretierhebel gehaltene Gewicht und die auf das Gewicht einwirkende Haltefeder.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
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Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, die konstruktiv vereinfacht und insbesondere eine geringere Anzahl von funktionswesentlichen Bestandteilen hinsichtlich der Verriegelung beinhaltet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Kulissensteuerung in Einschubrichtung oder in Einschwenkrichtung entgegen der Kraft einer Haltefeder verschieblich ist, so daß im Falle eines in Einschuboder in Einschwenkrichtung gerichteten starken Impulses sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil die Kulissensteuerung ebenso wie der Arretierhebel mit dem Zapfen in gleicher Richtung bewegt sind und in der Verriegelungslage gehalten sind.
Bei dieser Einrichtung ist es zunächst gleichgültig, ob die Kulissensteuerung an dem beweglichen Schubkörper oder Schwenkkörper angeordnet ist und der Arretierhebel gehäusefest gelagert ist oder ob die kinematisch umgekehrte Gestaltung vorgesehen ist. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird die
gewünschte Funktionssicherheit erreicht, wobei lediglich die Anordnung einer Haltefeder erforderlich ist, gegen die die Kulissensteuerung verschieblich ist. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung ist die normale Funktion und Betätigung der Vorrichtung sichergestellt. Sofern der Benutzer auf den Schuboder Schwenkkörper einwirkt, also Druck beispielsweise auf die Frontblende oder dergleichen des Schwenkkörpers ausübt, schwenkt der Schwenkkörper in die Öffnungslage oder der Schubkörper wird in die Öffnungslage ausgeschoben. Nur dann, wenn ein entsprechender Impuls sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil und somit die gesamte Verriegelungseinrichtung einwirkt, wird die Kulissensteuerung mit dem Zapfen des Arretierhebels in Schließlage in Eingriff gehalten, solange der Impuls einwirkt, wobei dann, wenn der Impuls nicht mehr in Einschubrichtung oder Einschwenkwirkung des Schuboder Schwenkkörpers einwirkt, wieder die normale Schließposition und Kulissensteuerung und Zapfen zueinander eingestellt ist. Durch die entgegen Federkraft der Haltefeder verschiebliche Anordnung der Kulissensteuerung wird nämlich erreicht, daß bei einem
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entsprechend starken Impuls auf den Schub- oder Schwenkkörper und auf das gestellfeste Gehäuseteil nicht nur der Schub- oder Schwenkkörper in Einschub- beziehungsweise Einschwenkrichtung bewegt wird, sondern auch die beispielsweise am Gehäuseteil angeordnete Kulissensteuerung in gleicher Richtung bewegt wird, so daß die Eingriffslage des Zapfens in der Schließlage in der Kulissensteuerung beibehalten wird. Somit kann der Zapfen des Arretierhebels nicht aus der Schließkontur der Kulissensteuerung herausgleiten. Eine unbeabsichtigte Öffnung des Schubkörpers oder Schwenkkörpers ist damit vermieden.
Eine alternative Lösung der Aufgabe wird darin gesehen, daß am schwenkbar gelagerten Arretierhebel exzentrisch zur Schwenkachse eine Masse angeordnet ist, so daß im Falle eines in Einschub- oder in Einschwenkrichtung gerichteten starken Impulses sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil der Arretierhebel durch den Impuls mit dem Zapfen aus der Verriegelungskontur der Kulissensteuerung in Einschub- oder Einschwenkrichtung bewegt ist und eine begrenzte Drehbewegung ausführt
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und in Richtung auf die Kontur der Kulissensteuerung bewegt ist, in die der Zapfen beim normalen Zuschwenken oder Zuschieben des Schub- oder Schwenkkörpers eingreift, und daß nach dem Impuls der Zapfen wieder in die Verriegelungskontur der Kulissensteuerung eingleitet.
Bei dieser Anordnung ist ebenfalls sichergestellt, daß der Schwenkkörper oder der Schubkörper bestimmungsgemäß aus der verriegelten Schließlage in die Öffnungslage überführt werden kann. Nur dann, wenn ein entsprechend starker Impuls sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil einwirkt, wird eine Öffnung des Schub- oder Schwenkkörpers aus der Schließlage in die Offenlage verhindert, da bei einem solchen Impuls zwar der Zapfen des Arretierhebels aus der Verriegelungskontur der Kulissensteuerung herausbewegt wird, dieser Zapfen aber nicht -gezwungen durch die Kulissensteuerungskontur- dann in den Öffnungspfad der Kulissensteuerung eingleitet, sondern durch die begrenzte Drehbewegung, die durch die exzentrisch angeordnete Masse am Arretierhebel aufgezwungen wird, wird der Zapfen in
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eine solche Position bewegt, daß bei Entlastung durch den Impuls der Zapfen wieder in die Verriegelungskontur der Kulissensteuerung eingleitet und das entsprechende Fach (Schubkörper oder Schwenkkörper) in der Verriegelungsstellung gehalten wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und nachstehend näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 bis 13 eine Vorrichtung gemäß Anspruch 2
in unterschiedlichen Funktionslagen;
Figur 14 die Variante gemäß Anspruch 1 in
einer Funktionslage.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Verriegelung eines gegen eine Betätigungsfeder verschiebbaren Schubkörpers oder Schwenkkörpers, der um eine Schwenkachse drehbar gelagert ist, an einem gestellfesten Gehäuseteil gezeigt. Die Funktion der Verriegelungsvorrichtung ist unabhängig davon, an
welchem Teil (gestellfest oder an dem Schub- oder Schwenkkörper) die eine oder andere Komponente der Vorrichtung angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel ist davon ausgegangen, daß eine Kulissensteuerung 1 vorgesehen ist, in die ein Zapfen 2 eines schwenkbar gelagerten Arretierhebels 3 eingreift. Der Arretierhebel 3 ist bei 4 beispielsweise an einem Element 5 befestigt, welches Bestandteil des aus dem entsprechenden Gehäuseteil ausschiebbaren Schubkörpers oder ausschwenkbaren Schwenkkörpers ist. Die Kulissensteuerung 1 ist Bestandteil eines gestellfesten Gehäuseteils 6. Die Anordnung kann auch kinematisch umgekehrt vorgesehen sein. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 14 ist bei 7 durch einen Pfeil die Betätigungsrichtung der Gesamtvorrichtung angegeben. Beispielsweise kann der Schubkörper 5 in Richtung des Pfeiles 7 in das Gehäuseteil 6 eingeschwenkt und verriegelt werden, beziehungsweise in entgegengesetzter Richtung, daß heißt in Figur 14 nach unten, nach Entriegelung aus dem Gehäuse 6 herausgeschoben beziehungsweise herausgeschwenkt werden. Bei der Darstellung gemäß
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Figur 1 ist beispielsweise angenommen, daß mit 106 das gestellfeste Gehäuseteil angegeben ist, während der Arretierhebel 103 bei 104 an dem ausschiebbaren oder ausschwenkbaren Teil gehaltert ist. Die entsprechende normale Betätigungsrichtung ist wiederum mit dem Pfeil 107 angegeben.
Bei der Ausführungsform nach Figur 14 ist das Teil, welches die Kulissensteuerung 1 hält, in Einschubrichtung 7 entgegen der Kraft einer in der Zeichnung nicht dargestellten Haltefeder verschieblich. Bei der normalen Betätigung der Vorrichtung, wird beim Schließen der Vorrichtung das Teil 5 mit dem Arretierhebel in das Gehäuseteil 6 entsprechend der Richtung des Pfeiles 7 eingeschwenkt. Dabei trifft der Zapfen 2 des Arretierhebels 3 auf die Führungskontur 8 der Kulissenführung 1. Der Zapfen 2 wird entlang dieser Führungskontur 8 in Richtung des Pfeiles 9 geführt, wobei der Arretierhebel 3 in Richtung des Bewegungspfeiles 10 freibeweglich ist und durch die Führungskontur der Kulisse 1 geschwenkt wird. Sobald der Zapfen 2 das Ende der Führungskontur bei 11 erreicht wird, wird ein Widerstand gegen die
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Drückbewegung des Bedieners erzeugt. Durch den Widerstand kann der Bediener feststellen, daß ein weiteres Einschieben oder Einschwenken nicht mehr möglich ist. Läßt er dann das entsprechende Teil (Schubkörper oder Schwenkkörper) 5 los, so drückt die Betätigungsfeder des Schub- oder Schwenkkörpers 5 (in der Zeichnung nicht gezeigt) den Schub- oder Schwenkkörper 5 zurück, entgegen der Richtung des Pfeiles 7, wobei dann der Zapfen 2 in die Verriegelungskontur 12 der Kulissenführung 1 eingreift. Die Einrichtung ist somit in Schließlage gehalten. Wird nun wiederum eine Kraft auf den Schwenk- oder Schubkörper 5 in Richtung des Bewegungspfeiles 7 ausgeübt, so wird dieser in Figur 14 nach oben verschoben, so daß der Zapfen 2 aus der Verriegelungskontur 12 gleitet und an eine gegenüberliegende Führungskontur 13 anläuft. Von dieser Führungskontur 13 wird der Zapfen 2 und damit der Arretierhebel 3 umgelenkt, so daß er in die Führungsgasse in der Zeichnungsfigur bei 14 rechts der Kulissenführung 1 eingleitet und entsprechend dem Pfeil 14 aus der Schließlage ausgleiten kann, so daß der Schubkörper oder Schwenkkörper durch die Betätigungsfeder in die Offenlage verstellt wird.
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Um sicherzustellen, daß nicht durch den Zapfen 2 die Kulissenführung 1 in Richtung des Pfeiles 7 bewegt wird, insbesondere dann, wenn der Zapfen 2 auf die Führungswand 20 trifft, was zur Folge hätte, daß der Zapfen 2 das Ende 11 der Führungskontur nicht erreichen könnte, weil diese sich mit dem Zapfen 2 bewegt, ist die Führungswand 20 gestellfest gehalten und nur der restliche Bereich der Kulissenführung 1, der in der Zeichnung gestrichelt umrahmt ist, ist federnd beweglich gehalten. Somit trifft der Zapfen auf die feststehende Führungswand 20 und erreicht bei weiterer Bewegung in Richtung des Pfeiles 7 das Ende der Führungskontur bei 11, so daß der weitere Funktionsablauf sichergestellt ist.
Wird in der Schließlage, die in Figur 14 gezeigt ist, ein starker Impuls in Richtung des Pfeiles 7 sowohl auf den Schub- oder Schwenkkkörper 5 als auch auf das Gehäuseteil 6 ausgeübt, so bewegt sich die Kulissensteuerung 1 entgegen der Kraft einer Haltefeder in Richtung des Pfeiles 7 in der Zeichnungsfigur 14 nach oben ebenso wie der Arretierhebel 3, als Bestandteil des Schubkörpers oder Schwenkkörpers 5. Hierdurch wird sichergestellt, daß
der Zapfen 2 in der Verriegelungskontur 12 der Kulissenführung gehalten wird oder sogar die Kulissenführung 1 mit der Verriegelungskontur 12 noch stärker gegen den Zapfen 2 gedrängt wird, so daß bei anschließender Entlastung von dem Impuls sich die Teile gemeinsam wieder in die Position gemäß Figur zurückstellen, ohne daß der Schubkörper oder Schwenkkörper sich öffnen kann, da der Zapfen 2 die Verriegelungskontur 12 nicht verlassen kann.
Bei der Ausführungsform nach Figur 1 bis Figur 13 sind für gleiche Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet worden, lediglich mit der um 100 vergrößerten Bezugsziffer. Auch hierbei kann die Kulissensteuerung 101 am gestellfesten Gehäuseteil 106 angeordnet sein und der Arretierhebel 103 an dem entsprechenden Schubkörper oder Schwenkkörper 105 mit dem Gelenkzapfen 104 angelenkt sein.
Bei dieser Ausbildung ist am schwenkbar gelagerten Arretierhebel 103 exzentrisch zur Schwenkachse eine Masse 115 gehaltert und angeordnet, die beispielsweise aus einem Metallkörper oder dergleichen gebildet sein kann. Die normale Funktion ist anhand
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der Figurenabfolge der Figuren 1 bis 10 nachzuvollziehen. Sofern der Schubkörper oder Schwenkkörper sich in der Offenlage befindet, ist die Position gemäß Figur 1 eingestellt. Zum Schließen des Schubkörpers oder Schwenkkörpers wird auf diesen durch den Bediener eine Kraft in Richtung des Bewegungspfeiles 107 ausgeübt, so daß der Arretierhebel 103 mit seinem Zapfen 102 entlang der Führungskontur 108 der Kulissenführung 101 gleitet, also aus der Position gemäß Figur 1 in die Position gemäß Figur 2 und anschließend in die Position gemäß Figur 3. In der Position gemäß Figur 4 ist der Druckpunkt erreicht, der die maximale Einschubbewegung oder Einschwenkbewegung definiert. Hierbei ist der Zapfen 102 in die Führungskontur 111 eingedrängt und nicht mehr weiter in Richtung des Bewegungspfeiles 107 bewegbar. Läßt der Benutzer nun den Schub- oder Schwenkkörper los, so wird dieser unter der Wirkung der Betätigungsfeder geringfügig zurückverschoben. Entgegen der Richtung des Pfeiles 107, wobei dann der Zapfen 102 in die Verriegelungskontur 112 der Kulissenführung eingreift. Dies ist in Figur 6 dargestellt. Zum erneuten Öffnen wird wiederum Druck auf den Schub- oder Schwenkkörper in Richtung des Bewegungspfeiles 107 ausgeübt, wodurch
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der Zapfen 2 des Arretierhebels 3 aus der Verriegelungskontur 12 ausgehoben und in den Führungsbereich 113 überführt wird. Wird dann der Schubkörper oder Schwenkkörper vom Benutzer wieder losgelassen, so bewegt sich der Schubkörper oder Schwenkkörper entgegen des Bewegungspfeiles 107 und der Zapfen 102 gleitet schließlich entlang der Führungskontur 108 der Kulissenführung 101 über die Position gemäß Figur 8 und Figur 9 in die Position gemäß Figur 10.
Sofern beispielsweise im Falle eines Crashs oder bei Anordnung einer solchen Vorrichtung in einer Fahrzeugtür beim schlagartigen Schließen der Tür ein starker Impuls in Einschub- oder Einschwenkrichtung 107 sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper, also auf den Arretierhebel 103, als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil 106 mit der Kulissensteuerung 101 ausgeübt, so wird die Verriegelungslage beibehalten, wie anhand der Figurenabfolge der Figuren 11 bis 13 ersichtlich ist. In Figur 11 ist die normale Verriegelungslage gezeigt. Tritt nun ein Impuls auf die gesamte Vorrichtung in Richtung des Bewegungspfeiles 107 auf, so wird der Arretierhebel
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103 aus der Verriegelungskontur 112 mit seinem Zapfen
102 herausbewegt, wobei gleichzeitig der Arretierhebel
103 entsprechend der Figur 11 entgegen dem Uhrzeigersinn in Richtung des Bewegungspfeiles 116 schwenkt, verursacht durch die Masse 115. Es wird damit die Position eingestellt, die in Figur 11 gezeigt ist und bei der die Bezugszeichen jeweils mit Strich versehen sind. Bei dieser Bewegung bewegt sich damit der Zapfen 102 in dem Bereich der Führungskontur 111. Bei Entlastung durch den Impuls bewegt sich der Arretierhebel 103 wieder zurück in die Position, die mit Bezugszeichen ohne Strich gezeigt ist, so daß der Zapfen 102 wieder in der Verriegelungskontur 112 der Kulissensteuerung 101 sitzt. Die Schließlage des Schubkörpers oder Schwenkkörpers bleibt also erhalten. Der entsprechende Bewegungsablauf ist in den Figuren 11, 12 und 13 verdeutlicht. Die sichere Verriegelung ist damit mit äußerst geringem Aufwand realisiert, wobei zur konstruktiven Verwirklichung lediglich die exzentrische Anordnung einer zusätzlichen Masse 115 am Arretierhebel 103 erforderlich ist.
Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (2)
1. Vorrichtung zur Verriegelung eines gegen eine Betätigungsfeder verschiebbaren Schubkörpers oder schwenkbaren Schwenkkörpers (5), der um eine Schwenkachse drehbar gelagert ist, an einem gestellfesten Gehäuseteil (6) mit einer Kulissensteuerung (1), in die ein Zapfen (2) eines schwenkbar gelagerten Arretierhebels (3) eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissensteuerung (1) in Einschubrichtung (7) oder in Einschwenkrichtung entgegen der Kraft einer Haltefeder verschieblich ist, so daß im Falle eines in Einschub- oder in Einschwenkrichtung (7) gerichteten starken Impulses sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper (5) als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil (6) die Kulissensteuerung (1) ebenso wie der Arretierhebel (3) mit dem Zapfen (2) in gleicher Richtung bewegt sind und in der Verriegelungslage gehalten sind.
2. Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß am schwenkbar gelagerten Arretierhebel (103) exzentrisch zur Schwenkachse (104) eine Masse (115) angeordnet ist, so daß im Falle eines in Einschub- oder in Einschwenkrichtung (107) gerichteten starken Impulses sowohl auf den Schub- oder Schwenkkörper als auch auf das gestellfeste Gehäuseteil (106) der Arretierhebel (103) durch den Impuls mit dem Zapfen (102) aus der Verriegelungskontur (112) der Kulissensteuerung (101) in Einschub- oder Einschwenkrichtung (7) bewegt ist und eine begrenzte Drehbewegung ausführt und in Richtung auf die Kontur (111) der Kulissensteuerung (101) bewegt ist, in die der Zapfen (102) beim normalen Zuschwenken oder Zuschieben des Schub- oder Schwenkkörpers eingreift, und daß nach dem Impuls der Zapfen (102) wieder in die Verriegelungskontur (112) der Kulissensteuerung (101) eingleitet.
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Publications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20100804U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| EP1253271A3 (de) * | 2001-04-26 | 2004-02-04 | Fischerwerke Arthur Fischer GmbH & Co. KG | Push-Push-Verriegelungsmechanik |
| WO2007028177A1 (de) * | 2005-09-06 | 2007-03-15 | Julius Blum Gmbh | Verriegelbare ausstossvorrichtung |
| CN112252864A (zh) * | 2020-09-14 | 2021-01-22 | 东风延锋汽车饰件系统有限公司 | 手套箱锁结构及手套箱机构 |
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2001
- 2001-01-17 DE DE20100804U patent/DE20100804U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010419 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040907 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070313 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090309 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: KEY PLASTICS P&C VERMOEGENSVERWALTUNGS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: SARNATECH PAULMANN & CRONE GMBH, 58509 LUEDENSCHEID, DE Effective date: 20100817 |
|
| R071 | Expiry of right |