DE20100428U1 - Abgabevorrichtung für Fluide - Google Patents
Abgabevorrichtung für FluideInfo
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Description
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&rgr; 733del
10. Januar 2001
op/hal
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Steven Padar
Theresenstrasse 17
Theresenstrasse 17
D-65779 Kelkheim
Abgabevorrichtung für Fluide
Abgabevorrichtung für Fluide
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung für Fluide nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bekannt sind herkömmliche Abgabevorrichtungen für Pharmazeutika oder Kosmetika. Derartige Dosierpumpen erlauben die Förderung einer bestimmten Menge eines Fluids aus einem Vorratsbehältnis.
Die EP-O 739 247 Bl beschreibt eine Saug-Druckpumpe für Fluidbehälter, die zum Versprühen von Flüssigkeiten bestimmt ist, deren Lebensdauer bei Kontakt mit Luftsauerstoff verringert wird. Die bekannte Dosierpumpe weist einen in den Fluidbehälter hineinragenden Druckzylinder auf, in dem ein Kolben abdichtend geführt ist. In dem Druckzylinder ist eine Druckkammer ausgebildet, die durch den Kolben und durch ein gegenüber dem Fluidbehälter wirkendes Kugelventil, das bei Überdruck schließt und bei Unterdruck öffnet, begrenzt und mit einem axialen Pumpkanal verbunden ist. Der Kolben wird durch Federkraft in der oberen Ruheposition gehalten. Innerhalb des Pumpkanales ist ein zweites Ventil angeordnet, das sich bei Überdruck in der Druckkammer öffnet und bei Unterdruck in der Druckkammer schließt. Zwischen dem zweiten Ventil und dem distalen Ende des Pumpkanales ist ein Zwischenraum vorgesehen. Wenn der Kolben nach unten gedrückt wird, so erhöht sich der Druck in der Druckkammer, das Ventil zu dem Fluidbehälter schließt sich und die in der Druckkammer befindliche Flüssigkeit entweicht unter Druck durch den axialen Pumpkanal vorbei an dem geöffneten zweiten Ventil in den Zwischenraum und gelangt von dort nach außen. Beim Loslassen des Kolbens entsteht in der Druckkammer ein Unterdruck, so daß sich das zweite Ventil wieder schließt und das Kugelventil
zum Fluidbehälter öffnet und Flüssigkeit in die Druckkammer angesaugt wird. ....... ........ .: .··..··. : .··..··. : i .:
Ein wesentlicher Nachteil der bekannten Saug-Druckpumpe besteht darin, daß die abgegebene Flüssigkeit nicht völlig keimfrei an die zu behandelnde Stelle, wie beispielsweise das Auge oder die Nase eines Patienten, gelangt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Abgabevorrichtung für Fluide aus einem Vorratsbehältnis zu schaffen, die eine keimfreie Lagerung der Flüssigkeit bzw. die Abgabe keimfreier Flüssigkeit gewährleistet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt anhand der in dem BateütJmspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Abgabevorrichtung für Fluide aus einem Vorratsbehältnis weist einen auf das Vorratsbehältnis aufsetzbaren Gehäusekörper auf, in dem eine Druckkammer ausgebildet ist. Die Druckkammer ist nach oben von einem in der Druckkammer geführten Kolben und nach unten von einem gegenüber dem Vorratsbehältnis wirkenden ersten Ventil begrenzt. Das erste Ventil schließt bei Überdruck in der Druckkammer, wohingegen es sich bei Unterdruck in der Druckkammer öffnet. Weiterhin ist in dem Gehäusekörper ein Pumpkanal vorgesehen ist, der einerseits mit der Druckkammer und andererseits mit der Umgebung verbunden ist. In dem Pumpkanal ist ein zweites Ventil vorgesehen, das bei Überdruck in der Druckkammer öffnet und bei Unterdruck schließt. Das zweite Ventil ist derart ausgebildet ist, daß der Pumpkanal am distalen Ende des Gehäusekörpers verschlossen werden kann.
Im Gegensatz zum Stand der Technik ist somit ein Zwischenraum zwischen dem zweiten Ventil und dem Ende des Pumpkanales nicht vorhanden, in dem sich Flüssigkeit nach dem Versprühen ansammeln könnte, die der Umgebung ausgesetzt und somit nach geraumer Zeit keimbeladen wäre, insbesondere wenn es sich um ein Nasenspray handelt, bei dem das distale Ende des Gehäusekörpers in
III .1
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die Nase des Patienten eingeführt wird. Es ist damit ausgeschlossen, daß bei nochmaligem Versprühen ein keimbeladener Flüssigkeitsrest zusammen mit der nachströmenden Flüssigkeit abgegeben wird. Dies wird durch die Ausbildung des zweiten Ventiles insofern verhindert, als die Flüssigkeit innerhalb des Pumpkanales durch das zweite Ventil von der Umgebung vollständig getrennt ist.
In einer bevorzugten Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung umfaßt das zweite Ventil einen umströmbaren stationären Dichtungskörper und eine elastische Dichtungsscheibe. Der stationäre Dichtungskörper erstreckt sich in eine Aussparung in der Dichtungsscheibe, die dichtend an dem stationären Dichtungskörper anliegt. Unter dem stationären Dichtungskörper ist ein im wesentlichen starrer an dem Gehäusekörper befestigter und beliebig geformter Körper zu verstehen. Die Dichtungsscheibe ist dagegen aufgrund ihrer Elastizität verformbar. Bei Erzeugung eines Druckes innerhalb der Druckkammer umströmt die Flüssigkeit den Dichtungskörper und drückt gegen die Dichtungsscheibe, so daß diese im Bereich der Anlage an den Dichtungskörper angehoben wird und Flüssigkeit entweichen kann. Diese Ausführungsform stellt ein besonders einfach zu fertigendes Ventil zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt diese Ausfuhrungsform die Tropfenbildung am distalen Ende des Gehäusekörpers bei der Abgabe der Flüssigkeit.
In einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung liegt die Dichtungsscheibe linienförmig an dem stationären Dichtungskörper an. Durch die scharfe Abgrenzung des Pumpkanales von der Umgebung mittels einer linienförmigen Anlage ist eine hohe Dichtigkeit des zweiten Ventiles gewährleistet, die bei einer flächigen Anlage nicht in diesem Maße erzielt wird, da in letzterem Falle eine wesentlich höhere Fertigungsgenauigkeit der flächig aneinander angrenzenden Teile erforderlich wäre, die aber nicht immer erzielt werden kann.
Um eine besonders gleichmäßige Verteilung der austretenden Flüssigkeit zu erzielen, liegt die Dichtungsscheibe in einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Abgabevorrichtung kreislinienförmig an dem stationären Dichtungskörper an. Dies wird durch einen rotationssymmetrisch ausgebildeten stationären Dichtungskörper und einer kreisrunden Ausnehmung in der Dichtungsscheibe erreicht.
Um eine leichtere Umströmung des stationären Dichtungskörpers zu gewährleisten, weist der Pumpkanal gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung im Bereich des stationären Dichtungskörpers einen größeren Durchmesser als in einem der Druckkammer zugewandten Bereich auf.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung ist die Dichtungsscheibe gegen den stationären Dichtungskörper vorgespannt. Unter der Vorspannung ist zu verstehen, daß der stationäre Dichtungskörper und die elastische Dichtungsscheibe derart zueinander angeordnet sind, daß der Rand der Ausnehmung in der Dichtungsscheibe nach außen gedrückt ist. Durch die Vorspannung der elastischen Dichtungsscheibe kann eine höhere Dichtigkeit des zweiten Ventiles erzielt werden.
Der stationäre Dichtungskörper ist in einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung auf der der Dichtscheibe zugewandten Seite im wesentlichen kegelförmig ausgebildet. Die in die Ausnehmung der Dichtungsscheibe ragende Spitze des Kegels führt die austretende Flüssigkeit zusammen, so daß ein willkürliches Spritzen zu den Seiten unterbunden und eine Tropfenbildung bei der Abgabe unterstützt wird.
Der vorgenannte Vorteil wird, wenn auch nicht im gleichen Maße, ebenfalls durch eine weitere bevorzugte Ausführungsform erzielt, bei der der stationäre Dichtungskörper auf der der Dichtungssscheibe zugewandten Seite im wesentlichen kugelkappenförmig ausgebildet ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Abgabevorrichtung weist das zweite Ventil einen verschiebbaren Dichtungskörper auf. Dieser ist federnd gegen
das distale Ende des Pumpkanales vorgespannt. Die federnde Vorspannung kann hierbei durch eine Zug- oder Druckfeder oder ein Federelement wie beispielsweise einen Gummizug erreicht werden.
Um in jedem Fall eine auslaßseitige Anordnung des Federelementes und somit eine Gefahr der Ansammlung von Flüssigkeit an diesem zu verhindern, ist das Federelement vorzugsweise an der dem Pumpkanal zugewandten Seite des Dichtungskörpers angeordnet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren eingehender erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Abgabevorrichtung zusammen mit dem
Vorratsbehälter in geschnittener Darstellung, wobei sich der Kolben in der Ruheposition befindet,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie &Igr;&Igr;-&Pgr; von Fig. 1,
Fig. 3 den Ausschnitt A von Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer ersten
Ausfuhrungsform,
Fig. 5 das zweite Ventil von Fig. 4 in der geöffneten Position,
Fig. 6 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer zweiten
Ausfuhrungsform,
Fig. 7 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer dritten
Fig. 7 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer dritten
Ausfuhrungsform,
Fig. 8 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer vierten
Fig. 8 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer vierten
Ausfuhrungsform und
Fig. 9 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer fünften
Fig. 9 den Ausschnitt B von Fig. 1 mit dem zweiten Ventil in einer fünften
Ausfuhrungsform.
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Zuerst soll anhand der Fig. 1 bis 3 der grundlegende Aufbau der Abgabevorrichtung erklärt werden.
Die Abgabevorrichtung ist zum Versprühen einer Flüssigkeit aus einem Vorratsbehälter 1 bestimmt, wobei in der vorliegenden Ausführungsform ein kollabierbarer Beutel la vorgesehen ist, der in den Vorratsbehälter 1 eingesetzt ist.
Der Gehäusekörper 2 der Abgabevorrichtung besteht aus einem unteren Gehäuseteil 3 und einem oberen Gehäuseteil 4, der auf den unteren Gehäuseteil 3 aufgesetzt ist. Der untere Gehäuseteil 3 des Gehäusekörpers ist als Verschlußkappe ausgebildet, die einschnappend und dichtend auf den Vorratsbehälter 1 aufgesetzt ist. Der untere Gehäuseteil 3 nimmt einen Druckzylinder 5 auf, der sich in den Vorratsbehälter 1 erstreckt. Am unteren Ende des Druckzylinders 5 ist eine Druckkammer 6 ausgebildet, die am oberen Ende von einem im Druckzylinder geführten Kolben 7 und am unteren Ende von einem gegenüber dem Vorratsbehälter 1 wirkenden ersten Ventil 8 begrenzt ist.
Der Kolben 7 weist einen unteren Abschnitt 7a und einen oberen Abschnitt 7b auf, wobei der Außendurchmesser des unteren Abschnitts geringfügig größer als der Durchmesser des oberen Abschnitts ist. Der Druckzylinder 5 weist entsprechend einen unteren Abschnitt 5 a mit einem größeren Innendurchmesser und einen oberen Abschnitt 5b mit einem kleineren Durchmesser auf. In der in Fig. 1 gezeigten Ruheposition ist der untere Abschnitt 7a des Kolbens 7 mittels einer in den Druckzylinder 5 eingesetzten Druckfeder 9 gegen den oberen Abschnitt 5b des Druckzylinders 5 vorgespannt. Der obere Abschnitt 5b des Druckzylinders 5 weist an seinem oberen Rand einen ringförmigen Ansatz 26 mit mehreren umfangsmäßig verteilt angeordneten Nuten 27 auf. Der Innendurchmesser des ringförmigen Ansatzes 26 entspricht dem Außendurchmesser des Kolbens 7, so daß der Kolben in dem Ansatz geführt ist (Fig. 2). Da der Kolben 7 ansonsten einen kleineren Durchmesser als der Druckzylinder 5 hat, verbleibt zwischen Kolbenaußenwand und Zylinderinnenwand ein schmaler Spalt 10.
Die Abdichtung des Kolbens 7 gegenüber dem Druckzylinder 5 erfolgt allein mit einer Dichtlippe 11, die am unteren Ende des Kolben angeordnet ist. Im unteren Bereich der Druckkammer 6 nimmt der Innendurchmesser des Druckzylinders 5 geringfügig zu, um sich dann wieder zu verringern. Im Bereich dieser Erweiterung 13 geht die Dichtwirkung der Lippe 11 verloren (Fig. 3).
Der Spalt 10 zwischen dem oberen Abschnitt 7b des Kolbens und dem oberen Abschnitt 5b des Druckzylinders 5 wird von einer flexiblen Dichtung 19 verschlossen. Die Dichtung 19 besteht aus Polyethylen und weist im Zentrum ein kreisrundes Loch 20 auf, in dem der Kolben 7 dichtend geführt ist. Der äußere Rand der Dichtung 19 ist dichtend in den unteren Gehäuseteil 3 des Gehäusekörpers 2 eingesetzt, wobei die Dichtung mit ihrer Unterseite im Bereich des äußeren Randes auf einem umlaufenden Absatz 21 des Gehäusekörpers aufliegt, im inneren Bereich hingegen frei beweglich ist.
Oberhalb des Druckraums 6 ist der Druckzylinder 5 mit mehreren umfangsmäßig verteilt angeordneten Schlitzen 12 versehen. Der Kolben 7 weist einen ersten axialen Kanal 14 auf, der mit einem Steigrohr 15 verbunden ist, das an dem oberen Gehäuseteil 4 befestigt ist und in dem sich ein zweiter axialer Kanal 16 erstreckt. Der zweite axiale Pumpknal reicht wiederum bis zu einem dritten axialen Kanal 17, der innerhalb des oberen Gehäuseteiles 4 angeordnet ist und sich bis zum distalen Ende 18 des Gehäusekörpers 2 bzw. des oberen Gehäuseteiles 4 erstreckt. Die Flüssigkeit kann somit aus der Druckkammer 6 über den ersten, zweiten und dritten Kanal 14,16,17, die hintereinanderliegend den Pumpkanal 23 ausbilden, an die Umgebung gelangen. Der Pumpkanal 23 ist am distalen Ende 18 des Gehäusekörpers 2 mittels eines in dem dritten Kanal 17 ausgebildeten zweiten Ventiles 25 verschlossen.
Der obere und untere Gehäuseteil 3, 4 des Gehäusekörpers 2 weisen jeweils einen zylindrischen Abschnitt 3a, 4a auf, die gegeneinander verschiebbar sind. An dem oberen Gehäuseteil 4 ist neben dem Steigrohr 15 eine Öffnung 24 zum Absaugen der Restluft aus dem kollabierbaren Beutel la vorgesehen. Über die Öffnung 24
ist diese Restluft mittels einer nicht dargestellten Absaugvorrichtung absaugbar, wobei an dieser Stelle nicht näher auf das Verfahren zum Absaugen der Restluft eingegangen werden soll. Beim Absaugen strömt die Restluft über die Schlitze 12 in dem Druckzylinder 5 und den Spalt 10 zwischen dem oberen Abschnitt 5b des Druckzylinders 5 und dem oberen Abschnitt 7b des Kolbens 7 sowie die Nuten 27 am oberen Druckzylinderrand in den Raum 22, da die Dichtwirkung der Dichtung 19 verlorengeht.
Die Abgabevorrichtung arbeitet wie folgt. Es sei zunächst angenommen, daß der Vorratsbehälter 1 mit Flüssigkeit befüllt, die Abgabevorrichtung aber noch frei von Flüssigkeit ist. Beim Zusammendrücken des oberen und unteren Gehäuseteils 3,4 des Gehäusekörpers 2 verschiebt sich der Kolben 7 in den Druckraum 6; wobei die in dem Druckraum befindliche Luft über den ersten, zweiten und dritten Kanal 14,16,17, die den Pumpkanal 23 ausbilden, und das geöffnete zweite Ventil 25 an die Umgebung abgegeben wird. Das zweite Ventil 25 ist aufgrund des Überdrucks in der Druckkammer 6 geöffnet, wohingegen das erste Ventil 8 geschlossen ist. Wenn der Kolben 7 aufgrund der Federkraft zurückschnellt, entsteht in der Druckkammer 6 ein Unterdruck, so daß sich das zweite Ventil 8 öffnet, wohingegen das erste Ventil 25 schließt. Infolge des Unterdrucks wird Flüssigkeit aus dem Vorratsbehälter 1 in die Druckkammer 6 angesaugt. Wird der Kolben anschließend wieder vorgeschoben, so wird die Flüssigkeit aus der Druckkammer 6 über den Pumpkanal 23 nach außen gedrückt, wobei sich das zweite Ventil 25 öffnet und das erste Ventil 8 schließt.
Da das zweite Ventil 25 den Pumpkanal 23 nach jedem Pump Vorgang jeweils am distalen Ende 18 des Gehäusekörpers 2 verschließt, können keinerlei Keime in den Pumpkanal 23 gelangen. Die Gefahr einer Ansammlung von Restflüssigkeit am distalen Ende 18 aufgrund einer Kavität oder eines ähnlichen Hohlraumes ist nicht gegeben.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 9 werden im folgenden unterschiedliche Ausfuhrungsformen des zweiten Ventiles sowie deren Anordnung innerhalb des dritten Kanales 17 beschrieben.
Fig. 4 zeigt das zweite Ventil 25 in einer ersten Ausführungsform. Der von dem ersten, zweiten und dritten Kanal 14,16,17 gebildete Pumpkanal 23 erstreckt sich bis zum distalen Ende 18 des Gehäusekörpers 2. Ein an das distale Ende 18 angrenzender Abschnitt 28 des Pumpkanales 23 weist einen größeren Durchmesser als ein dem distalen Ende 18 abgewandter Abschnitt auf, so daß innerhalb des Pumpkanales 23 ein dem distalen Ende 18 zugewandter vorspringender Ansatz 29 ausgebildet ist.
Innerhalb des Abschnittes 28 ist ein stationärer Dichtungskörper 30 angeordnet, der sich über vier symmetrisch angeordnete Stützen 31 auf dem vorspringenden Ansatz 29 abstützt. Obwohl die Stützen 31 und der stationäre Dichtungskörper in Fig. 4 eine andere Schraffur als der Gehäusekörper 2 aufweisen, so können diese dennoch einstückig ausgebildet sein. Der stationäre Dichtungskörper 30 ist kegelförmig ausgebildet, wobei die Achse des Kegels auf der Längsachse des Pumpkanales 23 angeordnet ist und die Spitze des Kegels in Richtung des distalen Endes 18 weist, so daß diese aus dem Pumpkanal 23 herausragt. Der Pumpkanal 23 ist am distalen Ende 18 mittels einer runden elastischen Dichtungsscheibe 32 verschlossen, die eine zentrale kreisrunde Ausnehmung 33 aufweist. Der stationäre Dichtungskörper 30 und die Dichtungsscheibe 32 sind derart zueinander angeordnet, daß sich die Spitze des kegelförmigen stationären Dichtungskörpers 30 durch die Ausnehmung 33 erstreckt, wobei die Dichtungsscheibe 32 bzw. der Rand der Ausnehmung 33 dichtend an dem stationären Dichtungskörper 30 bzw. dem Kegelmantel des kegelförmigen stationären Dichtungskörpers 30 anliegt. Die Dichtungsscheibe 32 liegt dabei kreislinienförmig an dem stationären Dichtungskörper 30 an, wobei in Fig. 4 ein Schnitt durch diese Kreislinie mit dem Bezugszeichen 34 gekennzeichnet ist.
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In Fig. 5 ist die Funktionsweise des zweiten Ventiles in der ersten Ausfuhrungsform dargestellt. Es wird davon ausgegangen, daß sich bereits nicht dargestellte Flüssigkeit in dem Pumpkanal 23 (Fig. 4) befindet. Wird nun der Druck innerhalb der Druckkammer 6 (Fig. 1) und somit innerhalb des Pumpkanales 23 erhöht, so wird der an dem stationären Dichtungskörper 30 anliegende Rand der elastischen Dichtungsscheibe 32 nach außen gedrückt, so daß eine Verbindung zwischen dem Pumpkanal 23 und der Umgebung besteht. Wie durch die Pfeile in Fig. 5 dargestellt, wird die Flüssigkeit durch den Pumpkanal 23 nach oben gedrückt. In dem Abschnitt 28 des Pumpkanales 23 strömt die Flüssigkeit durch die Zwischenräume zwischen den Stützen 31 radial nach außen, um den stationären Dichtungskörper 30 zu umströmen. Im Anschluß daran tritt die Flüssigkeit am distalen Ende 18 aus.
Wie aus der Fig. 5 ersichtlich ist, eignet sich die erste Ausführungsform, wie auch die unter Bezugnahme auf die Fig. 6 und 7 beschriebene zweite und dritte Ausführungsform, dazu, am distalen Ende 18 einen Tropfen 35 der Flüssigkeit auszubilden, der in Fig. 5 gestrichelt dargestellt ist. Somit sind die genannten Ausführungsforrnen besonders für eine Abgabevorrichtung für Augentropfen o. ä. geeignet.
Fig. 6 zeigt das zweite Ventil 25' in einer zweiten Ausführungsform. Die zweite Ausführungsform ähnelt der ersten Ausführungsform, so daß in Fig. 6 gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile benutzt werden und lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird. Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform ist der an das distale Ende 18 angrenzende Abschnitt 28 des Pumpkanales 23 in der zweiten Ausführungsform kürzer ausgebildet. Auf diese Weise ragt der stationäre Dichtungskörper 30 derart weit in die Ausnehmung 33 hinein, daß der Rand der Ausnehmung 33 nach außen gedrückt wird. Auf diese Weise ist die elastische Dichtungsscheibe 32 gegen den stationären Dichtungskörper 30 vorgespannt. Um von der ersten zu der zweiten Ausführungsform zu gelangen muß allerdings nicht zwingend der Abschnitt 28 verkürzt werden. Es ist vielmehr ebenso möglich, die Länge der Stützen 31 und/oder die Länge des Dichtungskörpers 30 und/oder die
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Größe der Ausnehmung 33 zu ändern. Obwohl der Rand der Ausnehmung 33 nach außen gedrückt wird, sollte darauf geachtet werden, daß die Dichtungsscheibe 32 wie bereits bei der ersten Ausführungsform linienförmig an dem stationären Dichtungskörper 30 anliegt, wie dies in Fig. 6 durch das Bezugszeichen 34 angedeutet ist. Bezüglich der Funktionsweise des zweiten Ventiles 25' in der zweiten Ausführungsform sei auf die unter Bezugnahme auf Fig. 5 angegebene Beschreibung verwiesen.
Durch die Vorspannung wird die Dichtwirkung des zweiten Ventiles 25' in der zweiten Ausfuhrungsform erhöht. Außerdem ist ein größerer Druck in der Druckkammer 6 notwendig, um das zweite Ventil 25' zu öffnen.
Fig. 7 zeigt eine dritte Ausführungsform des zweiten Ventiles 25", wobei die dritte Ausführungsforrn im wesentlichen der ersten Ausführungsform entspricht, so daß für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet wurden. Im Unterschied zu der ersten Ausfuhrungsform ist der stationäre Dichtungskörper 35 bei der dritten Ausfuhrungsform kugelkappenförmig ausgebildet. Wie auch der kegelförmige stationäre Dichtungskörper 33 der ersten Ausfuhrungsform eignet sich der stationäre Dichtungskörper 35 zur Erzeugung eines Tropfens (nicht dargestellt) an dem distalen Ende 18. Die Funktionweise ist analog zur der der ersten Ausfuhrungsform.
In den Fig. 8 bzw. 9 sind eine vierte bzw. fünfte Ausführungsform des zweiten Ventiles 25'" bzw. 25 "" dargestellt. Beiden Ausfuhrungsformen ist gemeinsam, daß der Pumpkanal 23 in einem an das distale Ende 18 angrenzenden Abschnitt schmaler ausgebildet ist als in einem Abschnitt, der dem distalen Ende 18 abgewandt ist, so daß in dem Pumpkanal 23 ein von dem distalen Ende 18 wegweisender vorspringender Ansatz 37 ausgebildet ist.
Bei der vierten Ausführungsform (Fig. 8) ist der Pumpkanal 23 am distalen Ende 18 durch einen kegelförmigen verschiebbaren Dichtungskörper 38 verschlossen, dessen Achse auf der Achse des Pumpkanales 23 liegt, wobei die Spitze des
kegelförmigen verschiebbaren Dichtungskörpers 38 in den Pumpkanal 23 ragt. An die Spitze schließt sich ein langgestrecktes Verbindungselement 39 an, das wiederum mit einem Abstützelement 40 verbunden ist, das sich an dem vorspringenden Ansatz 37 in dem Pumpkanal 23 abstützt. In dem Abstützelement 40 sind Löcher 41 zum Durchgang der Flüssigkeit vorgesehen. Der verschiebbare Dichtungskörper 38 und das Verbindungselement 39 sind einstückig ausgebildet und elastisch verformbar. Wenn sich der Druck in dem Pumpkanal 23, der auf den verschiebbaren Dichtungskörper 38 wirkt, erhöht, so verlängert sich das Verbindungselement 39 elastisch und der Dichtungskörper 38 hebt von dem distalen Ende 18 ab, so daß Flüssigkeit austreten kann.
Die fünfte Ausführungsform ähnelt der vierten Ausfuhrungsform, allerdings ist der verschiebbare Dichtungskörper 42 kugelförmig ausgebildet. An den verschiebbaren Dichtungskörper 42 schleißt sich ebenfalls ein langestrecktes Verbindungselement 43 an, allerdings sind weder der verschiebbare Dichtungskörper 42, noch das Verbindungselement 43 elastisch ausgebildet. Das Abstützelement 40 entspricht dem Abstützelement von Fig. 8. Um die Verschiebbarkeit des Dichtungskörpers 42 zu gewährleisten, ist zwischen dem Abstützelement 40 und dem vorspringenden Ansatz 37 eine Druckfeder 44 angeordnet, die das Abstützelement 40, das Verbindungselement 43 und somit den verschiebbaren Dichtungskörper 42 nach unten und gegen das distale Ende 18 drückt. Bei Erhöhung des Drucks in dem Pumpkanal 23, wird der verschiebbare Dichtungskörper 42 gegen die Federkraft der Druckfeder 44 nach oben verschoben und gibt den Pumpkanal 23 frei, so daß Flüssigkeit austreten kann.
Die vierte und fünfte Ausfuhrungsform neigen im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Ausfuhrungsformen nicht so stark zur Tropfenbildung, so daß deren Einsatzgebiet vielmehr bei Abgabevorrichtungen zum Versprühen der Flüssigkeit liegt, wie dies beispielsweise bei einem Nasenspray erfolgt.
Claims (10)
1. Abgabevorrichtung für Fluide aus einem Vorratsbehältnis, mit einem auf das Vorratsbehältnis (1) aufsetzbaren Gehäusekörper (2), in dem eine Druckkammer (6) ausgebildet ist, die nach oben von einem in der Druckkammer (6) geführten Kolben (7) und nach unten von einem gegenüber dem Vorratsbehältnis (1) wirkenden ersten Ventil (8) begrenzt ist, das bei Überdruck in der Druckkammer (6) schließt und bei Unterdruck öffnet, wobei ferner ein Pumpkanal (23) vorgesehen ist, der einerseits mit der Druckkammer (6) und andererseits mit der Umgebung verbunden ist und in dem ein zweites Ventil (25, 25', 25", 25''', 25"") vorgesehen ist, das bei Überdruck in der Druckkammer (6) öffnet und bei Unterdruck schließt, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ventil (25, 25',25", 25''', 25"") derart ausgebildet ist, daß der Pumpkanal (23) am distalen Ende (18) des Gehäusekörpers (2) verschließbar ist.
2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ventil (25, 25', 25") einen umströmbaren stationären Dichtungskörper (30, 35) und eine elastische Dichtungsscheibe (32) umfaßt, wobei sich der stationäre Dichtungskörper (30, 35) in eine Ausnehmung (33) in der Dichtungsscheibe (32) erstreckt, die dichtend an dem stationären Dichtungskörper (30, 35) anliegt.
3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsscheibe (32) linienförmig an dem stationären Dichtungskörper (30, 35) anliegt.
4. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsscheibe (32) kreislinienförmig an dem stationären Dichtungskörper (30, 35) anliegt.
5. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpkanal (23) im Bereich des stationären Dichtungskörpers (30, 35) einen größeren Durchmesser aufweist.
6. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsscheibe (32) gegen den stationären Dichtungskörper (30) vorgespannt ist.
7. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der stationäre Dichtungskörper (30) auf der der Dichtungsscheibe (32) zugewandten Seite im wesentlichen kegelförmig ausgebildet ist.
8. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der stationäre Dichtungskörper (35) auf der der Dichtungsscheibe (32) zugewandten Seite im wesentlichen kugelkappenförmig ausgebildet ist.
9. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ventil (25''', 25"") einen verschiebbaren Dichtungskörper (38, 42) aufweist, der gegen das distale Ende des Pumpkanales (23) federnd vorgespannt ist.
10. Abgabevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Federelement (39, 44) zum Vorspannen des Dichtungskörpers (38, 42) vorgesehen ist, wobei das Federelement (39, 44) zu der dem Pumpkanal (23) zugewandten Seite des Dichtungskörpers (38, 42) angeordnet ist.
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