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DE2006524C3 - Verfahren zur Herstellung von Kohlenstoff- bzw. Graphitfasern - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Kohlenstoff- bzw. Graphitfasern

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DE2006524C3
DE2006524C3 DE19702006524 DE2006524A DE2006524C3 DE 2006524 C3 DE2006524 C3 DE 2006524C3 DE 19702006524 DE19702006524 DE 19702006524 DE 2006524 A DE2006524 A DE 2006524A DE 2006524 C3 DE2006524 C3 DE 2006524C3
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temperature
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pitch
infusible
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DE19702006524
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Tadashi Araki
Takuji Tokio Hosoi
Hisao Urawa Saitama Imaizumi
Nobuo Maruyama
Yasuo Sakaguchi
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Kureha Corp
Toyobo Co Ltd
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Kureha Corp
Toyobo Co Ltd
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    • C10C3/02Working-up pitch, asphalt, bitumen by chemical means reaction
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Kohlenstoff- bzw. Graphitfasern, wobei a) PeAfasern durch eine Behandlung mit einem reaktiven Gas unschmelzbar gemacht und b) die unschmelzbar gemachten Fasern durch Erhitzen in inerter Atmosphäre karbonisiert und ggf. c) durch weiteres Erhitzen graphitisiert werden.
Aus den GB-PS 10 71400 und 10 91890 sind Verfahren zur Herstellung karbonisierter Fasern durch Unschmelzbarmachen von Fasern aus geschmolzenen organischen Substanzen bzw. Pech und Karbonisieren der unschmelzbar gemachten Fasern bei erhöhter Temperatur bekannt, bei denen die Fasern zum Unschmelzbarmachen mit einem oxidierenden Gas, wie Luft, Sauerstoff oder Ozon, behandelt werden. Jedoch erfolgt dabei eine unerwünscht starke Oxydation der Fasermoleküle, wodurch ein Abbau der Moleküle unter Bildung von Kohlendioxid sowie eine Senkung der Karbonisierungsausbeute hervorgerufen werden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Unschmelzbarmachen von Pechfasern anzugeben, bei dem eine Oxydation und damit ein Abbau der Pechmol»küle weitgehend vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Faser zum Unschmelzbarmachen bei einer unterhalb ihrer Erweichungs- und Deformierungstemperatur liegenden Temperatur von 0 bis 3500C einer Behandlung mit einem oder mehreren der reaktiven Gase Stickstoffmonoxid, Stickstoffperoxid (NO2, N2O4) oder Schwefeltrioxid bei Anwesenheit von Luft unterzogen wird oder daß die Faser zum Unschmelzbarmachen bei einer unterhalb ihrer Erweichungs- und Deformierungstemperatur liegenden Temperatur von 0 bis 3500C einer ersten Behandlung mit einem oder mehreren der reaktiven Gase Stickstoffmonoxid, Stickstoffperoxid (NO2, N2O4) oder Schwefeltrioxid bei Anwesenheit oder Abwesenheit nichtreduzierender Gase und danach einer zweiten Behandlung in Luft oder einem Gemisch aus Luft und einem oder mehreren reaktiven Gase unterzogen wird.
Die geformten Pechfasern werden durch Behandlung bei einer solchen Temperatur unschmelzbar gemacht, daß die physikalischen Eigenschaften der Enderzeugnisse nicht durch einen Verbrauch oder Abbrand infolge einer Oxydation des im Pech enthaltenen Kohlenstoffs beeinträchtigt werden. So werden die Fasern z. B. in dem reaktiven Gas bei einer Temperatur, die nicht höher als 3500C ist, behandelt, wobei die Behandlungszeit zwischen einigen Minuten und mehreren Tagen liegen kann.
Werden die Fasern im Verlaufe dieser Behandlung jedoch einer Temperatur ausgesetzt, die höhtr als ihre Erweichungs- und Deformierungstemperatur ist, so verlieren sie, selbst wenn sie dieser Temperatur nur teilweise ausgesetzt werden, ihre ursprüngliche Form, sie werden also deformiert oder verlieren vorteilhafte physikalische Eigenschaften. Es muß daher äußerste
Sorgfalt angewandt werden, um eine derartige örtliche Überhitzung zu vermeiden.
Die Karbonisierungsbehandlung erfolgt in einer inerten Gasatmosphäre bei einer Temperatur, die oberhalb der Erweichungs- und Deformierungstemperatur oder Formgebungstemperatur der Pechfasern liegt Gewöhnlich sind dies etwa 400 bis 12000C Damit die Pechfasern die Wärmebehandlung bei dieser hohen Temperatur insoweit überstehen, daß sie ihre ursprüngliche Form beibehalten, muß die oben erwähnte ι ο Unschmelzbarkeitsbehandlung richtig ausgeführt werden.
Die »Erweichungs- und Deformierungstemperatur« ist wie folgt definiert: Wenn man eine 50 mm lange gleichförmige Pechfaser mit einem Durchmesser von 12 ±1 μ an ihren beiden Enden jeweils zwischen zwei rostfreien Stahlröhren, die einen Durchmesser von 3 mm, eino glatte Oberfläche und einen Abstand von 25 mm aufweisen sowie in einer Ebene angeordnet sind, in einer inerten Gasatmosphäre durch Steigern der Temperatur um 3°C/min erwärmt, dann ist diejenige Temperatur, bei der sich die Faser aufgrund einer Erweichung und Deformierung mn 1 mm abgesenkt hat, die »Erweichungs- und Deformierungstemperatur«.
Die Peche, die sich für die Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung besonders eignen, sind folgende:
a) Pech, bestehend aus hocharomatischen Verbindungen, die als Hauptbestandteil eine kondensierte polycyclische aromatische Struktur mit mehr als drei aromatischen Ringen aufweisen, die Alkylseitenketten aufweisen können:
b) Pech, bestehend aus einer Hybrid-Struktur cyclischer und acyclischer Verbindungen, die man durch Hydrierung von Pech nach a) erhält, wobei das Pech einen festen Kohlenstoffgehalt, berechnet nach der Gleichung:
Fester Kohlenstoffgehalt (%) = 100% - [Feuchtigkeit (%) + Asche(%) + flüchtige Bestandteile (%)]
von 50% oder mehr, eine Erweichungs- und Deformierungstemperatur von 300C oder mehr und eine Schmelzviskosität von mehr als 0,4 Poise in einem Teil des Temperaturbereiches zwischen der Erweichungs- und Deformierungstemperatur und der Abbautemperatur aufweist (der Wert des festen Kohlenstoffgehalts wird nach dem in der japanischen Industrienorm JIS K-2421 festgelegten Verfahren bestimmt): und
c) Pech, bestehend aus einem Gemisch der beiden Peche nach a) und b).
Das Pech nach a) kommt kaum in der Natur vor und wird in der Regel nach den verschiedensten Verfahren künstlich hergestellt, z. B. durch Wärmsbehandlung von Kohleteer, wobei diesem niedermolekulare Verbindungen entzogen werden, durch Wärmebehandlung von Asphaltpech während einer vorbestimmten Dauer und anschließendes Trockendestillieren unter einer vorbestimmten Dauer und anschließendes Trockendestillieren unter reduziertem Druck, durch Wärmebehandlung von Kohlenwasserstoffverbindungen, wie Kohle, bei hoher Temperatur (mit oder ohne Katalysator) und anschließendes Entziehen von Verbindungen mit niedrigem Molekulargewicht durch Destillation oder Extraktion mittels eines Lösungsmittels usw. Unter diesen Verfahren kann ein beliebiges ausgewählt und mit einem geeigneten Behandlungsverfahren kombiniert werden.
Als Mitttel zum Unschmelzbarmachen werden nach der Erfindung Stickstoffoxide, wie N2O4, NO2 oder NO, oder SO3 verwendet. Diese Gase können, jeweils allein oder im Gemisch aus mehreren davon in Gegenwart von Luft verwendet werden. Es ist auch möglich, nichtreduzierende Gase, wie Stickstoff, Argon oder Luft, mit den oben erwähnten reaktiven Gasen gemischt zu verwenden. Die Luft, die als nichtredazierendes Gas verwendet werden soll, kann auch solche Luft sein, deren Sauerstoffgehalt gegenüber dem normalen Sauerstoffgehalt um ± 15% abweicht Die nichtreduzierenden Gase können entweder gleich von Anfang an zugemischt sein oder erst im Verlaufe der Behandlung zugesetzt werden.
Die Konzentration der reaktiven Gase kann mehr als 0,3 Vol.-%, vorzugsweise mehr als 1,0 Vol.-% betragen.
Wenn die Konzentration niedriger als 3,0% ist ist dies unwirtschaftlich, weil sich der durch die Behandlung erstrebte Effekt erst spät herausstellt Bei dem erwähnten Konzentrationswert läßt sich ein befriedigendes Ergebnis durch die Behandlung erzielen.
Die Behandlungstemperatur muß niedriger als die Erweichungs- und Deformierungstemperatur der zu behandelnden Fasern sein. Da die Temperatur im Verlauf der Behandlung der Fasern allmählich ansteigt kann sie während des gesamten Behandlungsvorgangs konstant gehalten oder nach einem geeigneten Programm allmählich oder stufenweise erhöht werden. In einigen Fällen kann die Endbehandlungstemperatur höher werden als die anfängliche Erweichungs- und Deformierungstemperatur.
Ein charakteristisches Merkmal des Verfahrens besteht darin, daß die Reaktion zum Unschmelzbarmachen allmählich abläuft Dieses allmähliche Ablaufen kann selbst bei einer unterhalb Raumtemperatur liegenden Temperatur erreicht werden. Es ist allgemein vorzuziehen, die Reaktion in einem Temperaturbereich ablaufen zu lassen, in dem kein merklicher Verbrauch oder Schwund aufgrund einer Oxydation erfolgt z. B. in einem Temperaturbereich von O0C bis 3500C
Die Behandlungszeit hängt von der Beziehung zwischen der Behandlungstemperatur und der Konzen-
so tration des reaktiven Gases ab, so daß sich dafür kein bestimmter Bereich angeben läßt Im allgemeinen liegt diese Dauer bei 5 min bis 5 h. Es kann jedoch auch eine längere Zeit erforderlich sein, je nach der Größe, Form usw. der zu behandelnden Fasern.
Wie Messungen gezeigt haben, beginnt der Vorgang des Unschmelzbarwerdens (die Oxydationsreaktion) aufgrund von oxidierenden Gasen, wie Luft, Sauerstoff, usw, gewöhnlich bei einer Temperatur von etwa 150° C oder darüber. Obwohl die Erweichungs- und Deformierungstemperatur der Pechfasern unter 150° C liegt, kann durch die Möglichkeit der Behandlung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren schon bei Raumtemperatur die Erweichungs- und Deformierungstemperatur der Fasern erheblich erhöht werden. Infolgedessen ist es weir er möglich, durch eine Erhöhung der Behandlungstemperatur während des Unschmelzbarmachens eine noch erheblich stärkere Wirkung zu erzielen.
Da ferner der Vorgang des Unschmelzbarwerdens
nach der Erfindung allmählich in das Innere der Fasern fortschreitet, erfolgt keine Beeinträchtigung, Deformation oder Fusion aufgrund starker örtlicher Reaktionen, so daß die zu behandelnden Fasern nicht zerstört oder beschädigt werden. Das Verfahren ist daher besonders vorteilhaft zur Behandlung feiner und empfindlicher Fasern geeignet Selbst wenn die Faser ein großes Volumen aufweist, verhältnismäßig porös ist und eine große Oberfläche hat läßt sich das Verfahren nach der Erfindung anwenden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß nicht nur das Unschmelzbarmachen erleichtert wird, sondern auch die mechanischen Eigenschaften der Enderzeugnisse in vorteilhafter Weise beeinflußt werden. Dies ist die bemerkenswert Wirkung, die sich nach der Erfindung ergibt Das Zusammenwirken des besonderen Pechmaterials und des Mittels zum Unschmelzbarmachen wird daher als sehr wesentlich angesehen.
Es hat sich ferner ergeben, daß die erwähnte Behandlung mit dem reaktiven Gas, das entweder aus einem reinen Gas oder einem Gemisch von Gasen besteht wirksamer ist wenn man die Behandlung öfters als zweimal, je nach den gestellten Anforderungen, mit einem anderen Gas als demjenigen, das bei der ersten Behandlung verwendet wurde, wiederholt Insbesondere in der Endphase der Unschmeizbarkeitsbehandlung hat sich die Verwendung von Luft oder eines Gemisches aus Luft und dem reaktiven Gas als äußerst vorteilhaft herausgestellt Eines der wesentlichen Merkmale der Erfindung wird daher in der gemeinsamen Anwendung eines solchen Oxydationsmittels, das leicht industriell herstellbar ist und des erwähnten Mittels zum Unschmelzbarmachen gesehen, weil sich dadurch eine gute Unschmelzbarkeitswirkung bei dem erwähnten Pechmaterial mit cyclischer Struktur als Hauptbestandteil erzielen läßt wie sie durch die alleinige Anwendung dieses Mittels nicht zu erwarten ist
Noch überraschender ist die Verbesserung des Karbonisieruugsgrades im Verlaufe der Behandlung der Pechfasern, bis sie vollständig karbonisiert sind. Das heißt wenn man dieses Verfahren mit demjenigen Verfahren zum Unschmelzbarmachen vergleicht bei dem normale Luft Sauerstoff oder Ozon als Behandlungsgas verwendet wird, dann zeigt sich, daß der Karbonisierungsgrad um etwa 5% und mehr erhöht wird. Da die Verwendung des erwähnten, bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendbaren Pech-Rohmaterials selbst bei Verwendung von Luft Sauerstoff oder Ozon als Behandlungsgas die Erzielung eines hohen Karbonisierungsgrades von mehr als 70% ermöglicht, trägt eine weitere Erhöhung dieses Karbonisierungsgrades aufgrund des Verfahrens nach der Erfindung erheblich zur Verbesserung der Form und physikalischen Eigenschaften des Enderzeupnisses bei.
Die Erfindung wird daher nicht nur in einer einfachen Verbesserung des Verfahrens zum Unschmelzbarmachen gesehen, sondern auch darin, daß sich nach diesem Verfahren bessere Enderzeugnisse in großem Maßstab herstellen lassen.
Die unter den angegebenen Bedingungen behandelten und dann unschmelzbar gemachten Fasern können sofort in einer inerten Atmosphäre einer KarbonisierungsbehanHlung oder ferner einer Graphitisierungsbehandlung unterworfen werden.
Beispiel 1
Unterwirft man schweres Naphtha einer Flammkrakkung und die dadurch gewonnene flüssige Substanz 3 h lang bei einer Temperatur von 300° C einer Trockendestillation und anschließend einer Destillation unter reduziertem Druck, dann erhält man schweres Pech. Dieses Pech enthält etwa 95,6% Kohlenstoff und besitzt eine Erweichungs- und Deformierungstemperatur von 167° C und ein mittleres Molekulargewicht von 850. Wie weitere Messungen und Analysen gezeigt haben, ist diese Substanz ein Gemisch aus verschiedenen Verbindungen; das Gemisch weist eine mittlere chemische Struktur auf, die sich durch ein Strukturmodell darstellen läßt bei dem mehrere kondensierte aromatische Strukturen, die jeweils aus drei bis fünf aromatischen Ringen bestehen (die mehrere Naphthenstrukturen enthalten), unmittelbar miteinander oder über eine aliphatische Kette miteinander verbunden sind. Dabei wird eine Gesamtstruktur der Substanz erhalten, die so erscheint wie wenn sie eine kleine Anzahl aliphatischer Ketten mit einem kurzen Zweig von 1 bis 3 Kohlenstoffatomen enthält
Dieses Pechmaterial wird mit einer Rotationszylinder-Spinnmaschine mit einem Durchmesser von 150 mm und einer Tiefe von 25 mm und 30 feinen Löchern mit einem Durchmesser von 0,5 mm bei einer Temperatur von 230 bis 2500C zu Pechfasern mit einem
Durchmesser von 8 μπι schmelzgesponnen.
Setzt man die Pechfasern 45 min lang bei einer Temperatur von 30°C einer Stickstoffatmosphäre mit 10Vol.-% NO2 aus und betrachtet man von den so behandelten Fasern das Infrarotsorptionsspektrum, dann zeigt sich ein ausgeprägtes Nitrogruppen-Maximum zusammen mit einem für die > C = 0-Gruppe, woraus man schließen kann, daß neben der Einführung einer Nitrogruppe gleichzeitig bis zu ,einem gewissen Grade eine Oxidationsreaktion stattfindet
Die so behandelten Pechfasern werden weiterbehandelt und zwar indem erst die Temperatur der Luft plötzlich auf 260° C erhöht wird, um die gleiche Temperatur 30 min lang aufrechtzuerhalten, ohne die Fasern zu schmelzen, und indem zur Karbonisierung die Temperatur unter Anwendung einer Stickstoffatmosphäre weiter mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5°C/min bis auf 1000° C erhöht wird.
Anschließend werden die karbonisierten Fasern unter Stickstoff einer Graphitisierungsbehandlung unterwor fen, indem die Temperatur bis auf 2800° C erhöht wird, wobei man Kohlefasern mit extremer Schmiegsamkeit und feiner Griffigkeit sowie einer Zugfestigkeit von 12 t/cmJ erhält.
Wenn die Pechfasern sehr schnell bis auf 26O0C
erwärmt werden, ohne daß sie zuvor der Behandlung in NO2-Gas unterworfen werden, findet bis zu einem beträchtlichen Grade eine teilweise Schmelzverbindung der Fasern statt. Auch wenn die in NO2-GaS behandelten Fasern direkt karbonisiert werden, ohne sie der Wärmebehandlung in Luft zu unterwerfen, findet eine Schmelzverbindung und Deformation statt die verhindert, daß sich einwandfreie Kohlenstoffasern bilden.
Daraus ergibt sich, daß die NO2-Gas-Behandlung in
diesem Falle sehr wesentlich als Vorbehandlungsstufe vor der Unschmeizbarkeitsbehandlung der Fasern in Luft ist, jedoch ist eine anschließende Wärmebehandlung in Luft unerläßlich.
Beispiel 2
Wenn man Erdöl krackt, indem man es zunächst auf 500° C erhitzt und dann versprüht um es mit Dampf zu mischen, der auf 1500° C erhitzt ist, erhält man eine
flüssige Substanz. Wenn man diese flüssige Substanz 5 h lang einer Temperatur von 3000C aussetzt und dann unter reduziertem Druck destilliert, um Bestandteile mit niedrigem Siedepunkt zu entziehen, erhält man Pech mit einem mittleren Molekulargewicht von 900, einem Kohlenstoffgehalt von 96,2% und einer Erweichungsund Deformierungstemperatur von 182°C. Dieses Pech hat eine hocharomatische Struktur, die dem des Pechs nachdem Beispiel 1 sehr ähnlich ist.
Aus diesem Pech als Rohmaterial werden auf gleiche Weise wie bei dem Beispiel 1 Pechfasern mit einem Durchmesser von etwa 8 um hergestellt.
Wenn diese Pechfasern in Luft mit einem Gehalt von
10Vol.-% NCVGas 2 h lang einer Temperatur von 1300C ausgesetzt und dann in einer Stickstoffatmosphäre mit einer Geschwindigkeit von 5°C/min auf eine Temperatur von 10000C erwärmt werden, erhält man > Kohlenstoffasern mit einer Zugfestigkeit von 16t/cnv und einem Karbonisierungsgrad von 91%. Im Vergleich zu dem Fall, in dem die Fasern in Luft ohne NO2 ausgehend von Raumtemperatur, allmählich bis aul 2600C erwärmt werden, um sie unschmelzbar zu machen, und dann karbonisiert werden, diauert die gesamte Behandlung weniger als halb so lange, und die Zugfestigkeit sowie der Karbonisierungsgrad liegen jeweils um 40% bzw. 9% höher.

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Verfahren ;αιτ Herstellung von Kohlenstoffbzw. Graphitfasern, wot ei
a) Pechfasern durch eine Behandlung mit einem reaktiven Gas unschmelzbar gemacht und
b) die unschmelzbar gemachten Fasern durch Erhitzen in inerter Atmosphäre karbonisiert und ggf. ίο
c) durch weiteres Erhitzen graphitisiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Faser zum Unschmelzbarmachen bei einer unterhalb ihrer Erweichungs- und Deformierungstemperatur liegenden Temperatur von 0 bis 3500C einer Behandlung mit einem oder mehreren der reaktiven Gase Stickstoffmonoxid, Stickstoffperoxid (NO2, N2O4) oder Schwefeltrioxid bei Anwesenheit von Luft unterzogen wird.
2. Verfahren j:ur Herstellung von Kohlenstoff- bzw. Graphitf asern, wobei
a) Pechfasern durch eine Behandlung mit einem reaktiven Gas unschmelzbar gemacht und
b) die unschmelzbar gemachten Fasern durch Erhitzen in inerter Atmosphäre karbonisiert und ggf.
c) durch weiteres Erhitzen graphitisiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Faser zum Unschmelzbarmachea bei einer unterhalb ihrer Erweichungs- und Deformierungstemperatur liegen- jo den Temperatur von 0 bis 35O0C einer ersten Behandlung mit einem oder mehreren der reaktiven Gase Stickstoffmonoxid, Stickstoffperoxid (NO2, N2O4) oder Schwefeltrioxid bei Anwesenheit oder Abwesenheit nichtreduzierender Gase und danach einer zweiten Behandlung in Luft oder einem Gemisch aus Luft und einem oder mehreren reaktiven Gasen unterzogen wird.·
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Pechfasern unschmelzbar gemacht werden, die aus einem der folgenden Materialien bestehen:
a) Pech, bestehend aus hocharomatischen Verbindungen, die uls Hauptbestandteil eine kondensierte polycyclische aromatische Struktur mit mindestens drei aromatischen Ringen mit oder ohne Alkylseitenketten enthalten,
b) Pech, bestehend aus einer Hybridstruktur aus cyclischen und acyclischen Verbindungen, die man durch Hydrierung des Pechs nach a) erhält und die einen festen Kohlenstoffgehalt von mindestens 50%, eine Erweichungs- und Deformierungstemperatur von mindestens 30°C und eine Schmelzviskosität von mindestens 0,4 Poise in einem Teilbereich des Temperaturbereichs zwischen der Erweichungs- und Deformierungstemperatur und der Abbautemperatur aufweisen können, oder
c) Pech, das man durch Mischen der Peche nach a) und b) erhält. t>o
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlung mit dem reaktiven Gas entweder bei einer vorbestimmten Temperatur, die während der gesamten Behandlung, konstant gehalten wird, oder durch Steigerung der b5 Temperatur bis auf einem vorbestimmten Wert ausgeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fasern 5 min bis 5 h lang mit dem reaktiven Gas behandelt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in einer Atmosphäre mit einer Konzentration an reaktivem Gas von über 03 VoL-% behandelt werden.
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