DE2005713C3 - Herstellungsverfahren für eine Folie für Speichermatrizen - Google Patents
Herstellungsverfahren für eine Folie für SpeichermatrizenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem Herstellungsverfahren für eine Folie zur Aufnahme
und Fixierung von parallel angeordneten Magnetdrähten für Speichermatrizen aus einem Kunststoff,
von dem die Magnetdrähte umgeben sind.
Es sind bereits Folien für Speichermatrizen und auch deren Herstellungsverfahren bekannt und in
dem Aufsatz: Plated-wire memories (Electronics, May 15, 1967, S. 101 bis 109) von George A. Fed de
beschrieben worden. Hierbei handelt es sich gemäß der Figur auf S. 103 dieses Aufsatzes um zwei mit
Teflon beschichtete Kaptonfolien, zwischen die in einer Vorrichtung geführte und gehalterle Hilfsdrähte
bestimmten Durchmessers gelegt werden und unter Druck und bei erhöhter Temperatur fließt das
Teflon um die Drähte herum und verbindet sich zu einem Sandwich. Zieht man nun die Drähte aus ihrer
Einbettung heraus, so hinterlassen sie runde Kanülen in der Teflonschicht.
Damit hat man die gewünschte Folie mit runden Kanülen, die jetzt zur weiteren Verwendung bereitsteht.
Dieses Verfahren ist in gleicher Weise in der deutschen Auslegeschrift 1 246 816 beschrieben.
Nunmehr kann man die Folie mit den mit einer Speicherschicht beaufschlagten Speicherdrahten, deren
Durchmesser kleiner als der der Hilfsdrähte ist, beschicken und die beschickte Folie mit einer weiteren
mit Leitern beaufschlagten Folie so umschließen, daß Kreuzungspunkte entstehen, die die Funktionsbezirke des damit entstandenen Speichers darstellen.
Diu Herstellung einer solchen Folie ist aufwendig, teuer und dazu noch ungenau. Aufwendig deshalb,
weil es sich hierbei um ein rein mechanisches Verfahren handelt, wobei nach erfolgter Verscinveißung
der beiden Schichten die Drähte wieder herausgezogen werden müssen und ungenau, weil bei dem Preßvorgang
Verschiebungen und Verlagerungen dei Drähte nicht auszuschließen sind, was sich bei den
geringen Abständen nachteilig bemerkbar macht.
ίο In der deutschen Auslegeschrift 1 248 726 ist ein
Verfahren zur Herstellung von Magnetspeichermatrizen beschrieben, bei dem die magnetbeschichteten
Drähte zwischen thermoplastische Folien, die mit Rillen versehen sind eingelegt und anschließend zusammengepreßt
werden.
In der USA.-Patentschrift 3 465 432 is* ein Walzverfahren
beschrieben, mit dessen Hilfe Kanülen für Speicherdrähte zwischen zwei miteinander verpreßte
Folien eingewalzt werden, indem man stärkere
Drähte als die Speicherdrähte einwalzt und danach diese stärkeren Drähte entfernt. Die Speicherdrähte
werden anschließend in die Kanülen eingezogen.
Aus der britischen Patentschrift 1 023 256 ist das Herstellungsverfahren von Magnet'Jrähten in geätz-
ten Nuten auf elektrolytischem Weg bekannt, wobei runde Kanülen verwendet werden.
Es besteht nun die Aufgabe, eine Folie zur Aufnahme und Fixierung von parallel angeordneten Magnetdrähten
herzustellen, die in dem Herstellungsver-
fahren von dem mechanischen Herstellungsverfahren abweicht und ein einfacheres und genaueres Verfahren
darstellt, das letzlich eine Folie zur Aufnahme von Drähten herzustellen ermöglicht, die als
Speichermatrize den elektrischen Anforderungen entspricht.
Erfindungsgemäß wird die jv.-stellte Aufgabe dadurch
gelöst, daß eine erste Abdeckfolie 1, 2 auf die eine Seite einer Trockenfilmfolie 3 auflaminiert wird,
daß die andere Seite der Trockenfilmfolie 3 durch eine den Abmessungen der Kanülen T entsprechende
Maske hindurch belichtet und anschließend zur Bildung von Kanülen über die ganze Dicke der Trokkenfilmfolie
fotochemisch behandelt wird und daß auf die fotochemisch behandelte Seite der Trockenfilmfolie3
eine weitere Abdeckfolie Γ, 2' auflaminiert wird.
Als Trockenfilmfolie wird eine Folie verwendet, die eine lichtempfindliche Schicht und beiderseits
dieser Schicht eine Schutzfolie aufweist. Vorteilhafterweise ist die Abdeckfolie mit einem Kleber verschen
und besteht aus einem Kunststoff. Die Kanülen der Folie sind so zu bemessen, daß die mit einer Nikkel-Eisen-Schicht
beschichteten Drähte in die Folie eingeschoben werden.
An Hand der Zeichnung wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben, Es
zeigt
Fig. 1 eine Abdeckfolie,
Fig. 2 eine Trockenfilmfolie mit beidseitiger Schutzfolie,
Fig. 3 eine fotochemisch behandelte Trockenfilmfolic
und
F i g. 4 eine Folie mit eingelegten Drähten.
Die Fig. 1 zeigt eine Abdeckfolie 1, die beispielsweise
aus Polyester besteht und auf ihrer Unterseite mit einem Kleber 2 beaufschlagt ist.
In der Fig.2 ist eine Trockenfilmfolie3 dargestellt,
wie sie im Handel erhältlich ist. Diese Folie
besteht aus drei Schichten, der lichtempfindlichen Schicht 4, einer auf der unteren Seite angeordneten
SchutzfolieS1 beispielsweise einer Polyäthylenfolic,
und einer auf ihrer oberen Seite angeordneten zweiten Schutzfolie 6, beispielsweise enier Polyesterfolie.
Von dieser Trockenfilmfolie 3 wird die auf der unteren Seite angeordnete Schutzfolie 5 abgezogen und
durch eine Abdeckfolie 1, die in einem Aufwalzprozeß
beaufschlagt wird, ersetzt. Nach diesem Vorgang wird auf die auf der Oberseite angeordnete Schutzfolie
6 eine aus einem Film bestehende Maske (nicht dargestellt), die die Anordnung der Kanülen trägt,
aufgelegt. Durch diese Maske hindurch wird die Trockenfilmfolie belichtet. Die obere Schutzfolie 6
wird abgezogen und die Trockenfilmfolie einem fotochemischen Entwicklungsprozeß unterworfen. Aus
diesem Verfahrensschritt erhält man eine Hohlwegstruktur 7 gemäß der F i g. 3.
Die Fi g. 3 stellt somit eine Folie dar, die aus einer
ersten Abdeckfolie I gewissermaßen als Träger besteht, auf der die auf ftitochemischem Wege hergestellte
Hohlwegslruklur7 der Trockenfilmfolie 4 fest haftend aufgebracht ist.
Nunmehr wird, wie aus der Fi g. 4 ersichtlich, die
weitere Abdeckfolie Γ, die ebenfalls mit einem Kleber!', versehen ist, auflaminicrt. Aus diesem Verfahrensschritt
geht die fertige Folie als Endprodukt des Verfahrens hervor. Die damit entstandenen Kanü-
Ien7' können jetzt mit den beispielsweise für einen
Speicher vorgesehenen Drähten 8, die mit einer Nikkel-Eisen-Schicht
9 beaufschlagt sind, beschickt werden. Die Bemessung der Kanülen T ist so gewählt,
daß sich die Drähte 8 von Hand leicht einschieben lassen. Es sei vermerkt, daß die Genauigkeit der mittels
dieses Verfahrens hergestellten Kanülen in ihren Abmessungen und Abständen bei etwa 5 μπι beträgt.
Dies ist die größte Abweichung, die bisher bei diesem Herstellungsverfahrer ..cstgestellt wurde.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Herstellungsverfahren für eine Folie zur Aufnahme und Fixierung von parallel angeordneten
Magnetdrähten für Speichermatrizen aus einem Kunststoff, von dem die Magnetdrähte
umgeben sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Abdeckfolie (1, 2) auf die
eine Seite einer Trockenfilmfolie (3) auflaminiert wird, daß die andere Seite der Trockenfilmfolie
(3) durch eine den Abmessungen der Kanülen (7') entsprechende Maske hindurch belichtet und
anschließend zur Bildung von Kanülen über die ganze Dicke der Trockenfilmfolie fotochemisch
behandelt wird und daß auf die fotochemisch behandelte Seite der Trockenfilmfolie (3) eine weitere
Abdeckfolie (I', T) auflaminiert wird.
2. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Trockenfilmfolie
(3) eine Folie verweadet wird, die eine lichtempfindliche Schicht und beiderseits dieser Schicht
(4) eine Schutzfolie (5, 6) aufweist.
3. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie
(1) mit einem Kleber (2) versehen ist und einem Kunststoff, beispielsweise Polyester oder Kapton
besteht.
4. Herstellungsverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, Cudurch gekennzeichnet,
daß die ιϊ;:; aine\ Nick :1-Eisen-Schicht (9)
beschichteten Drähte (8) in ü'ie Folie (3) eingeschoben werden.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19702005713 DE2005713C3 (de) | 1970-02-07 | 1970-02-07 | Herstellungsverfahren für eine Folie für Speichermatrizen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19702005713 DE2005713C3 (de) | 1970-02-07 | 1970-02-07 | Herstellungsverfahren für eine Folie für Speichermatrizen |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2005713A1 DE2005713A1 (en) | 1971-08-19 |
| DE2005713B2 DE2005713B2 (de) | 1973-07-26 |
| DE2005713C3 true DE2005713C3 (de) | 1974-03-14 |
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|---|---|---|---|
| DE19702005713 Expired DE2005713C3 (de) | 1970-02-07 | 1970-02-07 | Herstellungsverfahren für eine Folie für Speichermatrizen |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE2005713C3 (de) |
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1970
- 1970-02-07 DE DE19702005713 patent/DE2005713C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2005713B2 (de) | 1973-07-26 |
| DE2005713A1 (en) | 1971-08-19 |
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