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DE20023227U1 - Zugentlastung für Elektrokabel - Google Patents

Zugentlastung für Elektrokabel

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DE20023227U1
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Germany
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cable
strain relief
electrical
cable duct
duct
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Expired - Lifetime
Application number
DE20023227U
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English (en)
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/58Means for relieving strain on wire connection, e.g. cord grip, for avoiding loosening of connections between wires and terminals within a coupling device terminating a cable
    • H01R13/585Grip increasing with strain force
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/081Bases, casings or covers
    • H02G3/083Inlets

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Description

2000G17001 DE01
Rt/hk
Zugentlastung für ein Elektrokabel
Die Erfindung betrifft eine Zugentlastung für ein Elektrokabel mit einem ortsfest an einem Gehäuse eines Elektrogerätes angeordneten Trägerelement und einer am Trägerelement gehaltenen Klemmeinrichtung für eine Ummantelung des Elektrokabels. Solche Zugentlastungen sollen bei Elektrogeräten bewirken, daß die elektrische Verbindungsstelle des Elektrokabels zur Innenverdrahtung des Elektrogerätes auch bei Zug am Elektrokabel mechanisch unbelastet bleibt.
Es sind bereits verschiedenste Ausführungsformen von Zugentlastungen für Elektrokabel bekannt. So werden Kabelverschraubungen für Elektrokabel mit integrierter Zugentlastung angeboten, bei denen die Zugentlastung durch einen geschlitzten Klemmring bewirkt wird, der den Kabelmantel konzentrisch festklemmt und von einer Schraube am Gehäuse gehalten wird. Eine solche Zugentlastung ist jedoch aufwendig zum Montieren, da mehrere Bauteile nacheinander auf das Elektrokabel aufgesteckt und dann befestigt werden müssen. Darüber hinaus ist eine solche mehrteilige ausgeführte Zugentlastung auch sehr kostenaufwendig in der Herstellung. Alternativ zu solchen Klemmverschraubungen werden weiterhin auch Spannzangenverschraubungen zur Zugentlastung eingesetzt, um ein Elektrokabel ortsfest am Elektrogerät festzuhalten. Spannzangenverschraubungen sind jedoch umständlich und zeitaufwendig zu montieren, da erst das Elektrokabel in eine Kabelführung im Elektrogerät eingesetzt und mit der Innenverdrahtung verbunden und dann die Spannzange mittels kleiner und nur schwer zu handhabender Schrauben über dem Elektrokabel an der Kabelführung befestigt werden muß.
Neben diesen herkömmlichen Spannzangenverschraubungen sind weiterhin Varianten bekannt, bei denen ein am Gehäuse angespritzter Kunststoffbügel über dem Elektrokabel mit Hilfe einer Kunststoffschneidschraube festgeklemmt wird. Die Herstellung dieser Art der Zugentlastung ist jedoch ebenfalls aufwendig und damit teuer. Um bei einer Zugentlastung auf zusätzliche Elemente verzichten zu können, sind Ausführungen bekannt,
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bei der die Zugentlastung durch ein Kabellabyrinth im Gehäuse erreicht wird. Hier ist jedoch ein erhöhter Platzbedarf im Gehäuse notwendig. Darüber hinaus wird eine Kabellänge von mindestens 8 bis 10 cm benötigt, die dann beim Anschluss des Elektrogerätes verloren geht.
5
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine Zugentlastung für ein Elektrokabel bereitzustellen, die montagefreundliche ausgestaltet ist und sich darüber hinaus kostengünstig herstellen läßt.
Diese Aufgabe wird durch eine Zugentlastung gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Zugentlastung für ein Elektrogerät weist ein ortsfest an einem Gehäuse eines Elektrogerätes angeordnetes Trägerelement mit einem Kabelkanal auf, an dessen beiden Seitenwänden, quer zur Laufrichtung des Elektrokabels einander gegenüberliegend jeweils eine sich zu einem Kabelkanalboden hin verbreitende Rippe als Klemmeinrichtung ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Zugentlastung zeichnet sich durch eine hohe Montagefreundlichkeit aus. Zur Befestigung des Elektrokabels muß dieses nur in den Kabelkanal der Zugentlastung eingelegt und dann zwischen die beiden gegenüberliegenden Rippen im Kabelkanal eingedrückt werden. Hierdurch wird ein zuverlässiger Sitz des Elektrokabels mit einer gleichzeitigen Sicherung gegen Zug gewährleistet, wodurch die elektrische Verbindungsstelle des Elektrokabels im Elektrogerät mechanisch unbelastet gehalten werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Rippen im Kabelkanal gegen die Zugrichtung des Kabels, vorzugsweise in einem Winkel von 45° geneigt, angeordnet. Durch die Ausgestaltung wird die Elektrokabelmontage in der Zugentlastung weiter vereinfacht, da sich das Elektrokabel durch einfaches Ziehen am Kabel festklemmen läßt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein Abschnitt des Kabelkanals als im Querschnitt vorzugsweise flaschenförmige Rasteinrichtung ausgebildet, in die das Elektrokabel eingedrückt werden kann. Diese Rasteinrichtung sorgt für ein zuverlässiges Festhalten des Elektrokabels im Kabelkanal.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Kabelkanal an seiner Außenseite wenigstens eine Spannrippe auf, die verhindert, daß der Kabelkanal beim Eindrücken des Elektrokabels auseinanderklafft.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist am Trägerelement einen Befestigungsabschnitt zum Einsetzen einer Kabelklemme vorgesehen. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, das Elektrokabel an der Zugentlastung vorzumontieren und dann erst die Zugentlastung am Elektrogerät zu befestigen.
10
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäße Zugentlastung von oben, 15
Fig. 2 die erfindungsgemäße Zugentlastung mit Kabelklemme und Elektrokabel von oben,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Zugentlastung mit Klemme und Zugentlastung von unten, und
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Zugentlastung von unten, und
Fig. 5 einen Ausschnitt eines Gehäuses eines Elektrogeräts, bei dem die
erfindungsgemäße Zugentlastung eingesetzt wird.
Die in den Figuren gezeigte Zugentlastung ist einstückig als Spritzgussteil ausgeformt und kann in eine dafür vorgesehene Einrasteinrichtung an einem Gehäuse eines Elektrogerätes eingesetzt werden.
Die Zugentlastung setzt sich aus einer Konsole 1 zum Anbringen einer Kabelklemme 5 und einer Klemmvorrichtung 2 zum Festklemmen eines Elektrokabels 4 zusammen, die über eine Brücke 3 miteinander verbunden sind. Die Konsole 1 weist eine Bodenplatte 11 auf, die, wie Fig. 3 zeigt, im wesentlichen dieselbe Größe wie die dreipolige Kabelklemme
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5 besitzt. Diese Bodenplatte 11 ist auf ihrer Oberseite mit einer umlaufenden Wandung
12 umgeben, die für eine ausreichende Steifigkeit der Bodenplatte 11 sorgt. Auf der Rückseite der Bodenplatte 11 der Konsole 1 sind zwei voneinander beabstandete Clips
13 vorgesehen. Jeder dieser Clips 13 weist zwei hakenförmige Arme 14 auf, die einander zugewandt sind. Zum Einrasten wird die Kabelklemme 5 so auf die Arme 14 der Clips 13 aufgesetzt, daß die Kabelklemme 5 im Bereich der beiden Verbindungsstege 51 zwischen den drei Klemmen 52 zu liegen kommen. Die Kabelklemme 5 wird dann mit ihren beiden Verbindungsstegen 51 zwischen die Arme 14 der Clips 13 eingedrückt, bis die vorderen Hakenabschnitte der Arme 14 der Clips 13 hinter die beiden Verbindungsstege 51 an der Kabelklemme greifen und diese auf der Konsole 1 festhalten.
Die Klemmvorrichtung 2 der Zugentlastung weist einen halbkreisförmigen Block 21 auf, in dem, wie insbesondere Fig. 1 zeigt, ein durchgehender Kabelkanal 22 ausgeformt ist. Der Block 21 der Klemmvorrichtung 2 ist dabei über die Brücke 3 so an die Konsole 1 angeformt, daß der Kabelkanal 22 im wesentlichen mit der mittleren Klemme der dreipoligen Kabelklemme 5 gefluchtet ist. Der Kabelkanal 22 ist weiterhin so zur Konsole 1 orientiert, daß die Öffnung des Kabelkanals 22 parallel zur Bodenfläche 11 der Konsole 1 liegt. Die Brücke 3 ist weiterhin seitlich gegen den Kanal 22 versetzt am Block 21 der Klemmvorrichtung 2 und an der Konsole 1 angeformt, sodaß sich ein Durchgriff zwischen dem Block 21 und der Konsole 1 ergibt, durch die das Elektrokabel 4 vom Kabelkanal 22 im Block 21 zur Vorderseite der Konsole 1, auf der die Kabelklemme 5 befestigt ist, hingeführt werden kann. Die Brücke 3 ist ähnlich wie die Konsole 1 von einer Wandung 31 eingefasst, um für eine ausreichende Steifigkeit zu sorgen.
An dem Block 21 mit dem Kabelkanal 22 sind seitlich zwei Rasthaken 23 angeformt, die in entsprechend angepasste Nuten 62 in einer Aufnahme 61 an einem Gehäuse 6 des Elektrogeräts, das in Fig. 5 gezeigt ist, eingreifen können, um die Zugentlastung am Gehäuse festzuhalten. An der Stirnseite des Blocks 21 der Klemmvorrichtung 2 ist weiterhin eine L-förmige abgekantete Platte 24 angeformt, die, wie Fig. 1 zeigt, eine im Querschnitt im wesentlichen flaschenförmige Nut 25 aufweist. Diese Nut 25 ist mit dem Kabelkanal 22 im Block 21 gefluchtet, wobei die Nut 25 in ihrem oberen Halsbereich etwas schmäler als der Durchmesser des Elektrokabels 4, jedoch in ihrem unteren Bereich breiter als dieser Durchmesser ist. Die Platte 24 mit der Nut 25 dient, wie in Fig. 2 gezeigt ist, als Rasteinrichtung, um das Elektrokabel 4 an der Klemmvorrichtung der Zugentlastung festzuhalten.
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Parallel zu der Platte 24 sind auf der Rückseite des halbkreisförmigen Blockes 21 der Klemmvorrichtung 2 weiterhin halbkreisförmig zwei breit ausgelegte Stützrippen 26 ausgeführt. Diese Stützrippen 26 dienen dazu, ein Aufklaffen des Blockes 21 beim Eindrücken des Elektrokabels 4 in den Kabelkanal 22 zu verhindern.
Im Kabelkanal 22 sind weiterhin vier Rippen 27 angeformt, wobei jeweils zwei Rippen einander gegenüberliegen. Die scharfkantig ausgeführten Rippen 27 erstrecken sich dabei im wesentlichen von der öffnung des Kabelkanals 22 bis zu dessen Bodenfläche, wobei sie sich von oben nach unten verbreitern. Die beiden Rippenpaare sind weiterhin parallel zueinander ausgeführt und, wie insbesondere der in Fig. 4 dargestellte Querschnitt zeigt, gegen die Zugrichtung des Elektrokabels 4 geneigt. Der Neigungswinkel in Richtung auf die Konsole 1 mit der Kabelklemme 5 beträgt dabei vorzugsweise 45°. Die beiden Rippenpaare 27 drücken sich, wenn das Elektrokabel 4 in den Kabelkanal 22 eingeschoben wird, in die Ummantelung des Elektrokabels 4 und sorgen so für ein zuverlässiges Festklemmen des Elektrokabels 4. Hierdurch wird der Anschluss des Kabels an die Kabelklemme 5 zuverlässig gegen eine Zugbelastung gesichert, sodaß die Kabelklemme mechanisch unbelastet bleibt.
Das Elektrokabel 4 wird vorzugsweise so an der Zugentlastung montiert, daß zuerst die am Elektrokabel 4 durch Abnahme der Ummantelung freigelegten Adern in die Klemmen der Kabelklemme 5 eingeschraubt wird. Dann wird die Kabelklemme 5 zwischen die Arme 14 der Clips 13 auf der Konsole 1 eingeschoben, bis die Haken an den Armen 14 hinter die Verbindungsstege 51 zwischen den Klemmen 52 der Kabelkonsole 5 einrasten. Anschließend wird das Elektrokabel 4 durch den Durchbruch zwischen der Konsole 1 und der Klemmvorrichtung 2 hindurchgeführt und in den Kabelkanal 22 im Block 21 eingelegt. Dann wird das Elektrokabel 4 in die Nut 25 in der Platte 24 eingedrückt, bis diese hinter den Flaschenhals der Nut 25 einrastet.
Anschließend wird am Eurokabel 4 an dem aus der Platte 24 herausstehenden Kabelabschnitt gezogen, wodurch sich das Elektrokabel 4 selbsttätig in den Kabelkanal 22 im wesentlichen bis zu dessen Bodenabschnitt hineinschiebt. Hierbei drücken sich die scharfkantigen Rippen 27 im Kabelkanal 22 in die Ummantelung des Elektrokabels 4 und klemmen dieses zuverlässig fest. Das Elektrokabel 4 läßt sich dann auch nicht mehr aus
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der Zugentlastung herausziehen, sodaß sichergestellt ist, daß der Anschluss des Elektrokabels 4 an die Kabelklemme 5 mechanisch unbelastet bleibt.
Nach dem Befestigen des Kabels 4 in der Zugentlastung wird an die Innenverdrahtung des Elektrogerätes an die Klemmen der Kabelklemme 5 angeschlossen und anschliessend die Zugentlastung in das Gehäuse eingeschoben, bis dieses mit ihren Rasthaken 23 in die entsprechend vorgesehenen Nuten 62 in der Aufnahme 61 am Gehäuse 6 eingreift.
Die Aufnahme 61 am Gehäuse 6 des Elektrogerätes ist dabei so ausgestaltet, daß die Aufnahme von einer Platte 62 nach außen begrenzt wird, die mit einer rechteckigen Nut 63 versehen ist. Die Platte 62 in der Aufnahme 61 sitzt bei eingeschobener Zugentlastung hinter der Platte 24 am Block 21 und sorgt so für einen zusätzlichen Halt der Zugentlastung in der Aufnahme. In der Aufnahme 61 ist weiterhin senkrecht zur Platte 62 und mittig zur Nut 63 eine Stützrippe 64 angekantet, die bei eingeschobener Zugentlastung in den Kabelkanal 22 im Block 21 eingreift und verhindert, daß sich das Elektrokabel 4 aus dem Kabelkanal 27 herausschiebt, wemm das Kabel gegen das Gehäuse 6 bewegt wird.
Mit der erfindungsgemäßen Zugentlastung ist eine sehr einfache Montage des Elektrokabels gewährleistet, da hierfür nur wenige Arbeitsvorgänge notwendig sind. Insbesondere wird durch die V-förmige Anordnung der Rippenpaare 27 im Kabelkanal 22 dafür gesorgt, daß sich das Elektrokabel 4 beim Eindrücken in den Kabelkanal 22 selbsttätig festklemmt. Dies wird insbesondere auch dadurch unterstützt, daß die Rippen 27 gegen die Zugrichtung des Elektrokabels 4 geneigt angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Ausführung der Zugentlastung zeichnet sich darüber hinaus durch niedrige Herstellungskosten aus, da das gesamte Bauteil als Spitzgussteil ausgeformt werden kann.

Claims (9)

1. Zugentlastung für Elektrokabel (4) mit einem ortsfest an einem Gehäuse eines Elekrogerätes angeordneten Trägerelement (21) und einer am Trägerelement gehaltenen Klemmeinrichtung für eine Kabelummantelung, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (21) einen Kabelkanal (22) aufweist, an dessen zumindest einer Seitenwand quer zur Laufrichtung des Elektrokabels zumindest eine sich zum Kanalboden hin verbreiternde Rippe (27) als Klemmeinrichtung ausgeformt ist.
2. Zugentlastung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (27) in einem Winkel von 45° im Kabelkanal (22) angestellt sind.
3. Zugentlastung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Seitenwänden des Kabelkanals (22) sich einander gegenüberliegend jeweils zumindest eine Rippe (27) ausgeformt ist.
4. Zugentlastung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (27) gegen die Zugrichtung des Elektrokabels (4) geneigt angeordnet sind.
5. Zugentlastung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Rippenpaare (27) in äquidistanten Abständen hintereinander im Kabelkanal angeordnet sind.
6. Zugentlastung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Kabelkanal (22) eine Rastvorrichtung (24, 25) zum Festhalten des Elektrokabels (4) angeordnet ist.
7. Zugentlastung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befestigungsabschnitt (1) zum Einrasten einer Kabelklemme (4) hinter dem Kabelkanal (22) angeordnet ist.
8. Zugentlastung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (22) im Trägerelement von wenigstens einer Stutzrippe (26) eingefaßt ist, um ein Auseinanderklaffen des Kabelkanals (22) zu verhindern.
9. Zugentlastung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugentlastung als Spritzgussteil ausgeführt ist.
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