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DE20113287U1 - Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge

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Publication number
DE20113287U1
DE20113287U1 DE20113287U DE20113287U DE20113287U1 DE 20113287 U1 DE20113287 U1 DE 20113287U1 DE 20113287 U DE20113287 U DE 20113287U DE 20113287 U DE20113287 U DE 20113287U DE 20113287 U1 DE20113287 U1 DE 20113287U1
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DE
Germany
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clamp
clamping
receptacle
terminal
lighting device
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20113287U
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English (en)
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
Application filed by Hella KGaA Huek and Co filed Critical Hella KGaA Huek and Co
Priority to DE20113287U priority Critical patent/DE20113287U1/de
Publication of DE20113287U1 publication Critical patent/DE20113287U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/70Coupling devices
    • H01R12/77Coupling devices for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures
    • H01R12/78Coupling devices for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures connecting to other flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q3/00Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors
    • B60Q3/50Mounting arrangements
    • B60Q3/51Mounting arrangements for mounting lighting devices onto vehicle interior, e.g. onto ceiling or floor
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    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2106/00Interior vehicle lighting devices
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    • H01R12/70Coupling devices
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    • H01R12/88Coupling devices connected with low or zero insertion force contact pressure producing means, contacts activated after insertion of printed circuits or like structures acting manually by rotating or pivoting connector housing parts
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    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/50Bases; Cases formed as an integral body
    • H01R13/501Bases; Cases formed as an integral body comprising an integral hinge or a frangible part

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electroluminescent Light Sources (AREA)

Description

MAUCHER, BORJES & KOLLEGEN
PATENT- UND RECHTSANWALTSSOZIETÄT
Patentanwalt Dipl.-Ing. W. Maucher · Patent- und Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza
Hella KG Hueck & Co. SAK8SPSf. ~
Rixbecker Str. 75 D-79102 Fre,b«rg ,. Br.
59552 Lippstadt Telefon (07 61) 79 174 O
Telefax (07 61) 79 174 30
Unsere Akte ■ Bitte stets, angeben
G 01' 333 H :
Hu/be
Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Innenleuchte, die als Leuchtmittel eine Elektroluminiszenzfolie aufweist, welche über ein elektrisches Verbindungsteil mit wenigstens einer elektrischen Anschlußleitung verbindbar ist, wobei das Verbindungsteil eine Klemme mit einer Aufnahme für einen Anschlußbereich der Elektroluminiszenzfolie hat, wobei die Klemme beidseits dieser Aufnahme Anlagestellen aufweist, welche die
" Elektroluminiszenzfolie zwischen sich klemmend beaufschlagen, und
wobei wenigstens eine, an einer elektrischen Anschlußstelle der Elektroluminiszenzfolie angreifende Anlagestelle als Kontaktelement ausgebildet ist, das mit der Anschlußleitung elektrisch verbindbar ist.
Eine derartige, als Innenleuchte ausgebildete Beleuchtungseinrichtung ist aus der Praxis bekannt. Sie weist eine Elektroluminiszenzfolie auf, die zum Beleuchten eines Fahrzeuginnenraums an einem Leuchtengehäuse angeordnet ist. Die Elektroluminiszenzfolie ist über ein elektrisches Verbindungsteil mit als Litze ausgebildeten Adern einer elektrischen Anschlußleitung verbunden, die zur Stromversorgung der Inneneleuchte dient. Das Verbindungsteil
weist an seiner der Elektroluminiszenzfolie zugewandten Seite eine Klemme mit einer Aufnahme auf, in die ein Anschlußbereich der Elektroluminiszenzfolie eingreift. Die Klemme hat beidseits der Aufnahme Anlagestellen, zwischen denen die Elektroluminiszenzfolie eingeklemmt ist. Die Elektroluminiszenzfolie hat in dem Anschlußbereich Leiterbahnen, die mit ihrem einen Ende jeweils eine als Kontaktelement ausgebildete Anlagestelle der Klemme kontaktieren und mit ihrem anderen Ende mit einer Elektrode der Elektroluminiszenzfolie verbunden sind. Die Kontaktelemente sind jeweils mit einer Buchse verbunden, die mit einer Ader der elektrischen Anschlußleitung vercrimpt ist. Der elektrische Anschluß der Elektroluminiszenzfolie benötigt jedoch noch relativ viel Platz und weist außerdem auch ein vergleichsweise großes Gewicht auf. Ungüstig ist außerdem, daß das Vercrimpen der Adern der Anschlußleitung mit den Buchsen des Verbindungsteils bei der Montage der Beleuchtungseinrichtung und/oder im Falle einer Reparatur noch vergleichsweise aufwendig und kompliziert ist.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfache Montage und eine platzsparende Anordnung der Beleuchtungseinrichtung in einem Fahrzeug ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß das Verbindungsteil zum Verbinden mit einer elektrische Leiterbahnen als Anschlußleitungen aufweisenden Leiterfolie zusätzlich zu der ersten Klemme eine zweite Klemme mit einer Aufnahme für einen Anschlußbereich der Leiterfolie hat, daß die zweite Klemme beidseits dieser Aufnahme Anlagestellen aufweist, welche in Gebrauchsstellung die Leiterfolie zwischen sich klemmend beaufschlagen, daß wenigstens eine, an einer elektrischen Kontaktstelle der Leiterfolie angreifende Anlagestelle als Kontaktelement ausgebildet ist, und daß dieses Kontaktelement mit dem an der Elektroluminiszenzfolie angreifenden Kontaktelement elektrisch verbunden ist.
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Die Stromversorgung der Beleuchtungseinrichtung erfolgt also über eine Leiterfolie, so daß die für die Stromversorgung der Beleuchtungseinrichtung erforderlichen elektrischen Leitungen entsprechend flach und somit kompakt ausgebildet sein können. Die Leiterfolie kann beispielsweise bei einer am Dach montierten Beleuchtungseinrichtung platzsparend hinter dem Dachhimmel verlegt sein. In vorteilhafter Weise ermöglicht die Leiterfolie außerdem noch ein geringes Gewicht der Stromversorgungsleitungen. Da das Verbindungsteil über eine Klemme direkt mit der Leiterfolie verbunden oder verbindbar ist, läßt sich die Beleuchtungsein-
&psgr; richtung bei der Montage mit entsprechend geringem Montageaufwand auf einfache Weise an der Leiterfolie anschließen. Die Leiterfolie kann gegebenenfalls Teil eines Bussystems sein, an dem weitere Beleuchtungseinrichtungen und/oder dergleichen elektrische Baugruppen angeschlossen sind.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß wenigstens eine Klemme beidseits der Aufnahme angeordnete Klemmteile aufweist, die aus einer Offenstellung in eine Klemmstellung bewegbar sind, daß die Anlagestellen an den in Klemmstellung einander zugewandten Innenseiten dieser Klemmteile vorgesehen sind, daß die Klemmteile in der Klemmstellung mittels
" einer Verriegelung relativ zueinander festlegbar sind, und daß diese Verriegelung vorzugsweise eine Rastverbindung aufweist. Das Verbindungsteil der Beleuchtungseinrichtung kann dann bei der Montage der Beleuchtungseinrichtung auf einfache Weise auf den Anschlußbereich der Leiterfolie aufgeclipst werden, um die Beleuchtungseinrichtung mit der Stromversorgung des Fahrzeuges zu verbinden. Dabei ist es sogar möglich, nach dem Aufclipsen der Klemmteile die Verriegelung der Klemmteile wieder zu lösen, um den Anschlußbereich der Elektroluminiszenz- oder Leiterfolie aus der Aufnahme der Klemme zu entnehmen. Das Verbindungsteil ist also lösbar mit der Elektroluminiszenzfolie und/oder der Leiterfolie verbindbar. Das Verbindungsteil kann aber auch dazu verwendet werden, eine Leiterfolien mit einer weiteren
Leiterfolie oder eine Elektroluminiszenzfolie mit einer weiteren Elektroluminiszenzfolie zu verbinden.
Vorteilhaft ist, wenn die Klemmteile durch ein Schwenklager aus der Offen- in die Klemmstellung verschwenkbar miteinander verbunden sind. Das Schwenklager kann als Scharnier ausgebildet sein, wobei die Klemmteile und das Scharnier aus Kunststoff bestehen und gegebenenfalls einstückig miteinander verbunden sein können. Dabei kann die Wandstärke des Verbindungsteils im Bereich des Scharniers gegenüber einem dazu benachbarten Bereich des
&psgr; Verbindungsteils reduziert sein.
Eine gut leitende elektrische Verbindung zwischen der Elektroluminiszenzfolie und der Leiterfolie dadurch erreicht 5 werden, daß wenigstens ein Klemmteil einer Klemme ein Trägerteil mit einem daran angeordneten Blattfederelement aufweist, daß die Anlagestelle an dem Blattfederelement angeordnet ist, und daß das Blattfederelement mit Abstand von der Anlagestelle gegen das Trägerteil abgestützt ist. Dabei ist vorzugsweise sowohl an der ersten Klemme als auch an der zweiten Klemme ein solches Blattfederelement vorgesehen, wobei diese Blattfederelemente einstückig miteinander verbunden sein können. Dabei ergibt sich bei der Herstellung des Verbindungsteils eine besonders einfache Montage.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Aufnahme der ersten Klemme und die Aufnahme der zweiten Klemme an einander gegenüberliegenden Endbereichen des Verbindungsteils angeordnet und fluchten vorzugsweise mit ihren Erstreckungsebenen in gerader Verlängerung zueinander. Das Verbindungsteil und die Elektroluminiszenzfolie bilden dann eine Fortsetzung der Leiterfolie und können insbesondere in gerader Verlängerung der Leiterfolie angeordnet sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß ein erstes Klemmteil der ersten Klemme und ein erstes Klemmteil der zweiten Klemme jeweils durch einen Wandungsbereich eines sich über beide Klemmen erstreckenden vorzugsweise etwa plattenförmig ausgebildeten Gehäuseteils gebildet sind, und daß das zweite Klemmteil der ersten Klemme und das zweite Klemmteil der zweiten Klemme jeweils durch ein Schwenklager aus der Offen- in die Klemmstellung verschwenkbar mit diesem Gehäuseteil verbunden sind. Dabei können die zweiten Klemmteile der ersten und der zweiten Klemme jeweils einstückig mit dem Gehäuseteil ausgebildet sein, beispielsweise als Kunststoffspritzgußteil, was eine kostengünstige Fertigung des Verbindungsteils ermöglicht.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Aufnahme der ersten Klemme und die Aufnahme der zweiten Klemme quer zu ihren Erstreckungsebenen versetzt zueinander angeordnet und durch ein dazwischenbefindliches Klemmteil voneinander beabstandet sind, und daß dieses Klemmteil wenigstens eine der Aufnahme der ersten Klemme zugewandte Anlagestelle für die Elektroluminiszenzfolie und zumindest eine der Aufnahme der zweiten Klemme zugewandte Anlagestelle für die Leiterfolie aufweist. Die Leiterfolie kann dann an der Rückseite
" der Elektroluminiszenzfolie etwa parallel zu dieser verlaufen, was eine noch kompaktere Anordnung der Beleuchtungseinrichtung in dem Fahrzeug ermöglicht.
Besonders vorteilhaft ist, wenn die Aufnahmen der ersten Klemme und der zweiten Klemme übereinstimmend ausgebildet sind und wenn das Verbindungsteil vorzugsweise symmetrisch bezüglich wenigstens einer Mittelebene ausgebildet ist. Die Montage des Verbindungsteils ist dann noch einfacher, da es wahlweise mit einer seiner Klemmen an der Leiterfolie oder der Elektroluminiszenzfolie angeklemmt werden kann.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist als Zugentlastung für für den Anschlußbereich der Elektroluminiszenzfolie und/oder den Anschlußbereich der Leiterfolie an der Innenseite wenigstens eines Klemmteils einer Klemme ein Haltevorsprung vorgesehen, der in Gebrauchsstellung in eine Lochung der Elektroluminiszenzfolie und/oder der Leiterfolie eingreift. Der Anschlußbereich der Elektroluminuszenzfolie oder der Leiterfolie ist dann in Klemmstellung der Klemme formschlüssig in der Aufnahme der Klemme gehalten. Gegebenenfalls kann der Haltevorsprung einen Widerhaken oder einen seitlichen Überstand aufweisen, der nach dem Aufstecken der Folie auf den Vorsprung bei in Offenstellung befindlicher Klemme ein versehentliches Ablösen der Folie von dem Klemmteil verhindert.
Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt entlang der in Fig. 2 mit I bezeichneten Ebene eines Verbindungsteils zum Verbinden einer Elektroluminiszenzfolie einer Fahrzeug
innenleuchte mit einer Leiterfolie, die Leiterbahnen zur Stromversorgung der Elektroluminiszenzfolie aufweist,
Fig. 2 eine Aufsicht auf das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsteil,
Fig. 3 eine Ansicht auf die in Fig. 1 mit III bezeichnete Ebene des Verbindungsteils und
Fig. 4 einen Längsschnitt durch ein Verbindungsteil, bei der
die beiden Klemmen an der selben Seite des Verbindungsteils angeordnet sind.
Eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge weist als Leuchtmittel eine Elektroluminiszenzfolie 1a auf, die an einem in der Zeichnung
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nicht näher dargestellten Leuchtengehäuse angeordnet ist. Die Elektroluminiszenzfolie 1a ist über ein elektrisches Verbindungsteil 2 mit einer Leiterfolie 1b verbunden, die elektrische Leiterbahnen 3b aufweist, die zur Stromversorgung der Elektroluminiszenzfolie 1a dienen.
Das Verbindungsteil 2 weist eine erste Klemme 4a mit einem ersten Klemmteil 5a und einem zweiten Klemmteil 6a auf, die beidseits einer Aufnahme 7a angeordnet sind, in die ein Anschlußbereich 8a der Elektroluminiszenzfolie 1a eingreift. Das erste Klemmteil 5a und das zweite Klemmteil 6a sind durch ein Schwenklager 9a miteinander verbunden und zwischen einer Offenstellung und einer Klemmstellung relativ zueinander verschwenkbar. In der Klemmstellung sind das erste Klemmteil 5a und das zweite Klemmteil 6a mittels einer Verriegelung relativ zueinander festlegbar.
Die Klemmteile 5a, 6a weisen an ihren in Klemmstellung einander zugewandten Innenseiten Anlagestellen 10a, 11a auf, die beidseits der Aufnahme 7a angeordnet sind und in Klemmstellung den Anschlußbereich 8a der Elektroluminiszenzfolie 1a zwischen sich klemmend beaufschlagen. An dem ersten Klemmteil 5a sind zwei voneinander beabstandete Anlagestellen 1Oa vorgesehen, die jeweils als elektrisches Kontaktelement ausgebildet sind, das in Klemmstellung jeweils an einer Leiterbahn 3a der Elektroluminiszenzfolie 1a anliegt.
Das Verbindungsteil 2 weist ferner eine zweite Klemme 4b mit einem ersten Klemmteil 5b und einem zweiten Klemmteil 6b auf, die beidseits einer Aufnahme 7b angeordnet sind, in die ein Anschlußbereich 8b der Leiterfolie 1b eingreift. Das erste Klemmteil 5b und das zweite Klemmteil 6b der zweiten Klemme 4b sind durch ein Schwenklager 9b miteinander verbunden und zwischen einer Offenstellung und einer Klemmstellung relativ zueinander verschwenkbar. In der Klemmstellung sind das erste Klemmteil 5b und das zweite Klemmteil 6b der zweiten Klemme 4b mittels einer
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Verriegelung relativ zueinander festlegbar.
Die Klemmteile 5b, 6b der zweiten Klemme 4b weisen an ihren in Klemmstellung einander zugewandten Innenseiten Anlagestellen 10b, 11b auf, die beidseits der Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b angeordnet sind und in Klemmstellung den Anschlußbereich 8b der Leiterfolie 1b zwischen sich klemmend beaufschlagen. An dem ersten Klemmteil 5b sind zwei voneinander beabstandete Anlagestellen 1 Ob vorgesehen, die jeweils als elektrisches Kontaktelement ausgebildet
yO sind, das in Klemmstellung jeweils an einer Leiterbahn 3b der Leiterfolie 1b anliegt. Jede dieser Anlagestellen 10b der zweiten Klemme 4b ist jeweils mit einer Anlagestelle 10a der ersten Klemme 4a elektrisch verbunden. Somit sind die einzelnen Leiterbahnen 3a der Elektroluminiszenzfolxe 1a über das Verbindungselement 2 jeweils direkt mit einer Leiterbahn 3b der Leiterfolie Ib verbunden.
Das erste Klemmteil 5a der ersten Klemme 4a hat ein Trägerteil 12a, an dem zwei Blattfederelemente 13a angeordnet sind, die jeweils eine der Anlagestellen 10a der ersten Klemme 4a bilden.
Diese Blattfederelemente 13a sind jeweils beidseits ihrer fe Anlagestelle 1Oa mit Abstand von dieser gegen das Trägerteil 12a abgestützt. Dabei verlaufen die beidseits der Anlagestelle 10a zwischen dieser und den Abstützstellen des Blattfederelements 1 3a befindlichen Abschnitte des Blattfederelements 13a jeweils mit ihrer Erstreckungsrichtung schräg zur Erstreckungsebene der Aufnahme 7a der ersten Klemme 4a.
Das erste Klemmteil 5b der zweiten Klemme 4b hat ein Trägerteil 12b, an dem zwei Blattfederelemente 13b, 14b angeordnet sind, die jeweils eine der Anlagestellen 10b der zweiten Klemme 4b bilden. Diese Blattfederelemente 13b, 14b sind jeweils beidseits ihrer Anlagestellen 10b mit Abstand von dieser gegen das Trägerteil 12b der zweiten Klemme 4b abgestützt. Dabei verlaufen die beidseits der Anlagestelle 10b zwischen dieser und den Abstützstellen des
Blattfederelements 13b, 14b befindlichen Abschnitte des Blattfederelements 13b, 14b jeweils mit ihrer Erstreckungsrichtung schräg zur Erstreckungsebene der Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b.
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Wie in Fig. 1 besonders gut erkennbar ist, weist die Verriegelung, mittels der die Klemmteile 5b, 6b der zweiten Klemme 4b in Klemmstellung relativ zueinander festlegbar sind, seitlich beidseits dieser Klemmteile 5b, 6b jeweils eine Rastverbindung auf. Diese hat an dem ersten Klemmteil 5b der zweiten Klemme 4b jeweils ein Rastelement 15b, das in Gebrauchsstellung mit einem Rastvorsprung einen Randbereich des zweiten Klemmteils 6b der zweiten Klemme 4b übergreift. Die Rastelemente 15b sind an den quer zu der Schwenkachse des Schwenklagers 9b der zweiten Klemme 5 4b angeordneteten Schmalseitenflächen des ersten Klemmteils 5b angeordnet und jeweils gegen die Rückstellkraft ihres Werkstoffes in Richtung dieser Schwenkachse aus einer Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung auslenkbar. An seinem von der Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b entfernt angeordneten Endbereich weist das Rastelement 15b eine Einführschräge für das zweite Klemmteil 6b der zweiten Klemme 4b auf.
In entsprechender Weise hat auch die Verriegelung der ersten Klemme 4a beidseits ihrer Klemmteile 5a, 6a jeweils eine Rastverbindung.
Diese weist an dem ersten Klemmteil 5a der ersten Klemme 4a jeweils ein Rastelement 15a auf, das in Gebrauchsstellung mit einem Rastvorsprung an den Randbereich des zweiten Klemmteils 5a der ersten Klemme 4a übergreift. Das Rastelement 15a ist an den quer zur Schwenkachse des Schwenklagers 9a der ersten Klemme 4a angeordneten Schmalseitenflächen des ersten Klemmteils 5a der ersten Klemme 4a angeordnet und gegen die Rückstellkraft seines Werkstoffs in Richtung dieser Schwenkachse aus einer Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung auslenkbar. An seinem von der Aufnahme 7a der ersten Klemme 4a entfernt angeordneten Endbereich weist das Rastelement 15a eine
Einführschräge für das zweite Klemmteil 6a der ersten Klemme 4a auf.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 3 sind die Aufnahmen 7a der ersten Klemme 4a und die Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b an einander gegenüberliegenden Endbereichen des Verbindungsteils 2 derart angeordnet, daß der in der Aufnahme 7a der ersten Klemme 4a eingreifende Anschlußbereich 8a der Elektroluminiszenzfolie 1a mit dem in die Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b eingreifenden Anschlußbereich 8b der Leiterfolie 1b etwa in gerader Verlängerung
) fluchtet.
Wie in Fig. 1 besonders gut erkennbar ist, weist das Verbindungsteil 2 ein im Querschnitt etwa rechteckförmiges Gehäuseteil mit einer Bodenplatte 16, Seitenwänden und einer Deckplatte auf. Das erste Klemmteil 5a der ersten Klemme 4a und das erste Klemmteil 5b der zweiten Klemme 4b sind jeweils durch einen Wandungsbereich der sich durchgängig über beide Klemmen 4a, 4b erstreckenden Bodenplatte 16 gebildet.
Die Deckelplatte weist in Klemmstellung der Klemmen 4a, 4b drei in der Erstreckungsebene der Deckelplatte nebeneinander angeordnete
* Wandungsbereiche auf, von denen ein mittlerer Wandungsbereich 17 über die Seitenwände des Gehäuseteils fest mit der Bodenplatte 16 verbunden ist, während die beiden anderen, die ersten Klemmteile 5a, 5b bildenden Wandungsbereiche über die Schwenklager 9a, 9b verschwenkbar mit dem mittleren Wandungsbereich 17 verbunden sind. In Fig. 1 und 2 ist erkennbar, daß die Schwenklager 9a, 9b jeweils zwei quer zur Längserstreckungsrichtung des Verbindungsteils 2 voneinander beabstandete Laschenteile 18a, 18b aufweisen, die mit ihrem einen Ende mit dem Wandungsbereich 17 und mit ihrem anderen Ende mit dem entsprechenden Klemmteil 5a, 5b verbunden sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 sind die Aufnahme 7a der ersten Klemme 4a und die Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b mit
ihren Erstreckungsebenen etwa parallel zueinander angeordnet und durch ein dazwischen befindliches, beiden Klemmen 4a, 4b gemeinsames Klemmteil 19 voneinander beabstandet. Dieses Klemmteil 19 weist an seiner der Aufnahme 7a der ersten Klemme 4a zugewandten Seite die Anlagestelle 10a für die Elektroluminiszenzfolie 1a und an seiner der Aufnahme 7b der zweiten Klemme 4b zugewandten Seite die Anlagestelle 10b für die Leiterfolie 1b auf, wobei diese Anlagestelle 10a, 10b wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 1 bis 3 jeweils durch an dem Klemmteil 19 vorgesehene, einstückig miteinander verbundene, elektrisch leitende Blattfederelemente
W 13a, 13b gebildet sind.
Erwähnt werden soll noch, daß das Verbindungsteil sowohl bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.1 bis 3 als auch nach dem Ausführungsführungsbeispiel nach Fig. 4 jeweils symmetrisch bezüglich einer zwischen der Elektroluminiszenzfolie 1a und der Leiterfolie 1b verlaufenden ersten Mittelebene 20 ausgenbildet ist. Außerdem ist das Verbindungsteil noch bezüglich einer weiteren Mittelebene 21 spiegelsymmetrisch ausgebildet, die in Erstreckungsrichtung der Aufnahmen 7a, 7b und rechtwinklig zu den Erstreckungsebenen der Aufnahmen 7a, 7b verläuft. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist diese weitere Mittelebene " 21 parallel zur Zeichenebene angeordnet.
Als Zugentlastung für den Anschlußbereich 8a der Elektroluminiszenzfolie 1a ist an dem ersten Klemmteil 5a der ersten Klemme 4a ein Haltevorsprung 22a vorgesehen, der in Gebrauchsstellung eine Lochung im Anschlußbereich 8a der Elektroluminiszenzfolie 1a durchsetzt. Der Haltevorsprung 22a greift in Klemmstellung der ersten Klemme 4a in eine Öffnung des zweiten Klemmteils 6a dieser Klemme 4a ein. Der Haltevorsprung 22a ist hakenförmig ausgebildet, um bei in Offenstellung befindlicher erster Klemme 4a ein versehentliches Abrutschen des Anschlußbereichs 8a von dem Haltevorsprung 22a zu vermeiden.
Für den Anschlußbereich 8b der Leiterfolie 1a ist an dem ersten Klemmteil 5b der zweiten Klemme 4a in entsprechender Weise ein hakenförmiger Haltevorsprung 22b vorgesehen, der in Gebrauchsstellung eine Lochung im Anschlußbereich 8b der Leiterfolie 1b durchsetzt. Der Haltevorsprung 22b greift in Klemmstellung der zweiten Klemme 4b in eine Öffnung des zweiten Klemmteils 6b dieser Klemme 4b ein.
/Ansprüche

Claims (9)

1. Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Innenleuchte, die als Leuchtmittel eine Elektroluminiszenzfolie (1a) aufweist, welche über ein elektrisches Verbindungsteil (2) mit wenigstens einer elektrischen Anschlußleitung verbindbar ist, wobei das Verbindungsteil (2) eine Klemme (4a) mit einer Aufnahme (7a) für einen Anschlußbereich (8a) der Elektroluminiszenzfolie (1a) hat, wobei die Klemme (4a) beidseits dieser Aufnahme (8a) Anlagestellen (11a, 12a) aufweist, welche die Elektroluminiszenzfolie (1a) zwischen sich klemmend beaufschlagen, und wobei wenigstens eine, an einer elektrischen Anschlußstelle der Elektroluminiszenzfolie (1a) angreifende Anlagestelle (11a, 12a) als Kontaktelement ausgebildet ist, das mit der Anschlußleitung elektrisch verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (2) zum Verbinden mit einer elektrische Leiterbahnen (3b) als Anschlußleitungen aufweisenden Leiterfolie (1b) zusätzlich zu der ersten Klemme (4a) eine zweite Klemme (4b) mit einer Aufnahme für einen Anschlußbereich (8b) der Leiterfolie (1b) hat, daß die zweite Klemme (4b) beidseits dieser Aufnahme (8b) Anlagestellen (10b, 11b) aufweist, welche in Gebrauchsstellung die Leiterfolie (1b) zwischen sich klemmend beaufschlagen, daß wenigstens eine, an einer elektrischen Kontaktstelle der Leiterfolie (1b) angreifende Anlagestelle (10b, 11b) als Kontaktelement ausgebildet ist, und daß dieses Kontaktelement mit dem an der Elektroluminiszenzfolie (1a) angreifenden Kontaktelement elektrisch verbunden ist.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemme (4a, 4b) beidseits der Aufnahme angeordnete Klemmteile (5a, 6a, 5b, 6b) aufweist, die aus einer Offenstellung in eine Klemmstellung bewegbar sind, daß die Anlagestellen an den in Klemmstellung einander zugewandten Innenseiten dieser Klemmteile (5a, 6a, 5b, 6b) vorgesehen sind, daß die Klemmteile (5a, 6a, 5b, 6b) in der Klemmstellung mittels einer Verriegelung relativ zueinander festlegbar sind, und daß diese Verriegelung vorzugsweise eine Rastverbindung aufweist.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmteile (5a, 6a, 5b, 6b) durch ein Schwenklager (9a, 9b) aus der Offen- in die Klemmstellung verschwenkbar miteinander verbunden sind.
4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Klemmteil (5a, 6a, 5b, 6b) einer Klemme (4a, 4b) ein Trägerteil (12a, 12b) mit einem daran angeordneten Blattfederelement (13a, 13b) aufweist, daß die Anlagestelle (10a, 11a, 10b, 11b) an dem Blattfederelement (13a, 13b) angeordnet ist, und daß das Blattfederelement (13a, 13b) mit Abstand von der Anlagestelle (10a, 11a, 10b, 11b) gegen das Trägerteil (12a, 12b) abgestützt ist.
5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, . dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (7a) der ersten Klemme (4a) und die Aufnahme (7b) der zweiten Klemme (4b) an einander gegenüberliegenden Endbereichen des Verbindungsteils (2) angeordnet sind und vorzugsweise mit ihren Erstreckungsebenen in gerader Verlängerung zueinander fluchten.
6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Klemmteil (5a) der ersten Klemme (4a) und ein erstes Klemmteil (5b) der zweiten Klemme (4b) jeweils durch einen Wandungsbereich eines sich über beide Klemmen erstreckenden vorzugsweise etwa plattenförmig ausgebildeten Gehäuseteils gebildet sind, und daß das zweite Klemmteil (6a) der ersten Klemme (4a) und das zweite Klemmteil (6b) der zweiten Klemme (4b) jeweils durch ein Schwenklager (9a, 9b) aus der Offen- in die Klemmstellung verschwenkbar mit diesem Gehäuseteil verbunden sind.
7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (7a) der ersten Klemme (4a) und die Aufnahme (7b) der zweiten Klemme (4b) quer zu ihren Erstreckungsebenen versetzt zueinander angeordnet und durch ein dazwischenbefindliches Klemmteil (19) voneinander beabstandet sind, und daß dieses Klemmteil (19) wenigstens eine der Aufnahme (7a) der ersten Klemme (4a) zugewandte Anlagestelle (10a) für die Elektroluminiszenzfolie und zumindest eine der Aufnahme (7b) der zweiten Klemme (4b) zugewandte Anlagestelle (10b) für die Leiterfolie (1b) aufweist.
8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen (7a, 7b) der ersten Klemme (4a) und der zweiten Klemme (4b) übereinstimmend ausgebildet sind und daß das Verbindungsteil (2) vorzugsweise symmetrisch bezüglich wenigstens einer Mittelebene (20, 21) ausgebildet ist.
9. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Zugentlastung für den Anschlußbereich (8a) der Elektrolumineszenzfolie (1a) und/oder den Anschlußbereich (8b) der Leiterfolie (1b) an der Innenseite wenigstens eines Klemmteils (10a, 11a, 10b, 11b) einer Klemme (4a, 4b) ein Haltevorsprung (22a, 22b) vorgesehen ist, der in Gebrauchststellung in eine Lochung der Elektrolumineszenzfolie (1a) und/oder der Leiterfolie (1b) eingreift.
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