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DE20023091U1 - Mitnehmer für Kettenkratzförderer, insbesondere des Untertagebetriebes - Google Patents

Mitnehmer für Kettenkratzförderer, insbesondere des Untertagebetriebes

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DE20023091U1
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DE20023091U
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K B P KETTENWERK BECKER PRUENT
Original Assignee
K B P KETTENWERK BECKER PRUENT
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G19/00Conveyors comprising an impeller or a series of impellers carried by an endless traction element and arranged to move articles or materials over a supporting surface or underlying material, e.g. endless scraper conveyors
    • B65G19/18Details
    • B65G19/22Impellers, e.g. push-plates, scrapers; Guiding means therefor
    • B65G19/24Attachment of impellers to traction element

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pusher Or Impeller Conveyors (AREA)

Description

Mitnehmer für Kettenkratzförderer, insbesondere des Untertagebetriebes
Die Erfindung betrifft einen Mitnehmer für Kettenkratzförderer, insbesondere solche des Untertagebetriebes und zwar insbesondere solche gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Mitnehmer für den Untertagebetrieb werden üblicherweise zweigeteilt aus einem Ober- und Unterteil ausgeführt, wobei Ober- und Unterteil miteinander durch Durchsteckschrauben verbunden, insbesondere verspannt sind und hierdurch innerhalb der Teilungsebene zwischen Oberteil und Unterteil angeordnete Kettenstränge gehalten sind. Hierzu sind in jedem Mitnehmer Kettenbetten für die Kettenglieder vorgesehen.
Derartige Mitnehmer sind beispielsweise aus der DE-A-27 17 449 bekannt. Die Teilungsebene zwischen Ober- und Unterteil ist hierbei so geführt, daß das Unterteil mit seinen beiden Enden, die als Führungsglieder in die seitlichen Führungsprofile des Rirmenförderers eingreifen, das Oberteil umschließt. Diese Bauweise der Mitnehmer hat sich im Laufe der Zeit durchgesetzt, weil sie sich mit Blickpunkt auf eine erhöhte Verschleißfestigkeit als zweckmäßig herausgestellt hat.
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Bei diesen Mitnehmern, die sich zwar in der Praxis durchaus bewährt haben, kann jedoch bei Einleitung entsprechend hoher Kräfte, beispielsweise in Folge von Zwängungen innerhalb der Führungsprofile, eine Ausbauchung bzw. Verwölbung auftreten, was zu einem Verwerfen, insbesondere zu einem Absprengen des Oberteils infolge Durchscherung der Durchsteckverbindungen führen kann. Dieses Problem tritt insbesondere nach dem Austreten aus Kettenrädern mit entsprechend heute üblichen, hohen Durchmesser auf, wenn die Kettenstränge mit den aufmontierten Kratzern zur Überbrückung der Höhedifferenz zwischen Kettenrad und Fördererrinne durch die im Maschinenrahmen angeordneten Führungsleisten, bogenförmig umgelenkt und unter starkem Winkel nach unten bis zum Eingleiten in das Rinnenprofil zwangsgeführt werden, wobei die Kratzer die notwendige Anpresskraft über die Klobenenden aufnehmen.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile des Standes der Technik zu beheben, insbesondere einen Mitnehmer zu konzipieren, der auch bei Auftreten von Zwängungen stabil ist und sich gleichwohl einfach montieren läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches enthaltenem Merkmale gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die in den Unteransprüchen angegebenen Merkmale gekennzeichnet sind.
Nach Maßgabe der Erfindung ist das Oberteil des Mitnehmers als bügelartiges Brückenglied ausgelegt, dass das Unterteil beidendig von oben her unter Einkammerung des Unterteils klammerartig mit seinen Enden übergreift. Die Krafteinleitung erfolgt hierbei insbesondere im Bereich der übergreifenden Enden im Falle von Zwängungen der Mitnehmer innerhalb des seitlichen Führungsprofils des Rinnenförderers, insbesondere beim Übergang vom Kettenrad zur Förderrinne auftretenden, wobei infolge der klammerartigen Umgreifung des Unterteils ein Verwerfen von Oberteil und Unterteil ausgeschlossen und damit ein im Stand der Technik auftretendes nachteilhaftes Absprengen eines der Teile des Mitnehmers sehr wirksam vermieden wird. Durch diese Bauweise ergibt sich zugleich auch eine erhebliche Montagevereinfachung, weil das von seinen Breitenabmessung (quer zur Förderrichtung) gegenüber dem Oberteil kleiner dimensionierte Unterteil sehr leicht unter die beiden Kettenstränge beim Einfädeln des Mitnehmers geschoben werden kann, wonach dann lediglich das
bügelartige Oberteil aufzustecken und festzuschrauben ist. Wenn zudem, wie es zweckmäßig ist, das Oberteil und das Unterteil quer zur Förderlängsrichtung und Achse des Kettenstrangs bzw. der Kettenstränge symmetrisch ausgebildet ist, vereinfacht sich die Montage noch dadurch, weil der Mitnehmer ohne weiteres auch seitenverkehrt eingebaut werden kann. Es ist also nicht mehr zwischen in Förderrichtung vorderem und hinterem Ende des Mitnehmers für den Einbau zu unterscheiden.
Bevorzugt ist das Unterteil innerhalb des durch den brückenartigen Aufbau des Oberteils begrenzten Raum klammerartig gekammert, wodurch sich eine stabiler Verbund zwischen Oberteil und Unterteil erzielen läßt. In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn Ober- und Unterteil im Bereich der mittleren Teilungsebene mit geringem Abstand zueinander angeordnet sind, weil hierdurch eine gezielte Vorspannung zwischen Ober- und Unterteil über die Durchsteckschrauben ermöglicht ist. Diese Beabstandung läßt sich insbesondere vorteilhaft über die endseitigen keilartigen Kontaktflächen zwischen den übergreifenden Enden des Oberteils und den Enden des Unterteils erzielen, die von oben nach unten schräg nach außen gerichtet sind.
Schließlich ist es bevorzugt, daß die Fühmngsflächen des Mitnehmers im Oberteil ausgebildet sind, so daß die bevorzugt keilkopfartige ausgebildeten Enden des brückenartigen O-berteils innerhalb der seitlichen Führungsprofile des Rinnenförderers geführt sind. Der Verschleiß ist damit im wesentlichen auf das Oberteil konzentriert, welches sehr leicht zu Reparaturzwecken abgenommen und gegen eine repariertes Oberteil ausgetauscht werden kann.
Durch entsprechende Ausnehmungen im Bereich der oberen Führungsflächen des Oberteils werden zweckmäßigerweise hochgesetzte Verschleißflächen erreicht, die sich sehr leicht durch Auftragschweißen oder Aufschweißen von Schalen reparieren lassen. Ein anfälliger Verschleiß kann dadurch kontrolliert werden, indem in diesen oberen Führungsflächen Verschleißmarkierungsnuten, -rillen oder -absätze eingebracht sind. Sind diese Nuten, Rillen oder Absätze nicht mehr sichtbar, sind die Mitnehmer derart verschlissen, daß einem Wartungspersonal ein notwendiger Austausch oder eine Reparatur der Kratzer angezeigt wird.
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Auch im Sinne einer Verschleißmarkierung wirkt die Maßgabe, daß in jedem durch zwei axial verlaufende Kettenkanäle gebildeten Kettenbett nutartig ausgebildete und umfangseitig angeordnete Vertiefungen vorgesehen sind. Diese Vertiefungen dienen zugleich als Verschleißmarkierungen aber auch zur Aufnahme der Schweißnaht der Kettenglieder, die demnach weitgehend verschleißfrei in den Mitnehmern insbesondere kraftschlüssig und formschlüssig aufgenommen sind.
Ferner ist es in zweckmäßigerweise zur Verringerung des Verschleißes vorgesehen, daß die Enden des Unterteiles durch Ausnehmungen oder Aussparungen freigestellt sind, wodurch Schweißnähte überbrückt werden, die durch das Anschweißen des Bodenblechs an den seitlichen Führungsprofilen des Rinnenförderers gebildet sind. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die freigestellten Flächen bündig mit der Unterseite der übergreifenden Enden des Oberteils verlaufen.
Schließlich ist in zweckmäßigerweise an der Oberseite des Oberteiles eine quer zur Förderrichtung verlaufende nutartige Ausnehmung vorgesehen, die sich bevorzugt von Brückenmitte bis nahe zu den Ausnehmungen für die Schrauben erstreckt. Dadurch ergibt sich nicht nur eine Materialeinsparung sondern es ergibt sich im wesentlichen auch ein T-förmiger Querschnitt des Oberteils, wodurch sich ein höherer Widerstandsmoment in Förderrichtung der Mitnehmer ergibt.
Eine gute Kraftaufhahme in Förderrichtung wird auch dadurch erreicht, daß Zentrierernasen oder Zentriervorsprünge im Bereich der Enden des Unterteils und der mittleren Stege zwischen den Kettenkanälen vorgesehen sind. Dadurch wird ein Verschieben von Oberteil und Unterteil unter den auftretenden Förderkräften verhindert.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen
Fig. 1 teilweise im Schnitt gehaltene Ansichten eines Mitnehmers in einem Rinnenstrang eines Stetigförderers des Untertagebetriebs bestehend aus einem Obertrum und einem Untertrum,
Fig. 2 verschiedene Ansichten des Oberteils, welches in brückenartiger Gestaltung
ausgebildet ist,
Fig. 3 verschiedene Ansichten des Unterteils eines Mitnehmers,
Fig. 4 eine teilweis geschnittene Seitenansicht eines Mitnehnehmers mit gekennzeichneten Schnittebenen,
Fig. 5 mehrere Schnitte gemäß den Schnittebenen nach der Fig. 4 und
Fig. 6 zeigt eine Einzelheit des Endes eines Mitnehmers sowie oben die Schnittdarstellung E-E zur Darstellung der Kontaktfläche zwischen Unterteil und Oberteil.
Gemäß der Darstellung in Fig. 1 weist der stationäre Teil 1 eines Kettenkratzförderers des Untertagebetriebes ein Obertrum 2 und ein Untertrum 3 auf. Zur Trennung beider Trume dient ein Bodenblech, welches beidseitig mit den oberen und unteren seitlichen Führungsprofilen 5 und 6 des Rinnenförderers bei 7 unter Bildung der dargestellten Schweißnähte verschweißt ist. Das Untertrum 3 ist unten mit einem Abdeckblech 8 verschlossen, welches wiederum gemäß Darstellung angeschweißt ist.
Ersichtlich bilden die Führungsprofile 5 und 6 innen ein unschließendes Profil für die Enden 9 der allgemein mit 10 bezeichneten und unter sich gleich ausgebildeten Mitnehmer aus.
Die Mitnehmer 10 sind zur Verspannung mit einer Doppelmittelkette versehen. Dementsprechend weisen die Mitnehmer für die beiden parallelen Mittelketten je ein Kettenbett 11, 12 auf. Die Kettenbetten sind unter sich gleich und dienen zum Verspannen jeweils eines horizontalen Kettengliedes einer Rundgliederkette. Zu diesem Zweck sind parallele Kettenkanäle 13 und 14 je Kettenbett 11,12 vorgesehen. Die Rundungen der Kettenkanäle sind nach einem leicht abweichenden größeren Radius im Vergleich mit den Rundungen des Kettenstahls der horizontalen Kettenglieder ausgebildet.
Jeder der allgemein mit 10 bezeichneten Mitnehmer ist aus einem Oberteil 15 und einem Unterteil 16 gebildet, wozu jeder Mitnehmer längs einer horizontalen Ebene geteilt ist, die allerdings an den Enden aufgrund der speziellen Ausbildung des Oberteils nach unten und außen abgewinkelt ist. An den Teilflächen befinden sich außen formschlüssig ineinandergreifende nasenartige Vorsprünge 17, 18, die in komplementäre Ausnehmungen der Gegenfläche des Oberteils eingreifen und eine Zentrierung bewerkstelligen. Dadurch ergibt sich eine einwandfreie Kraftübertragung und aufgrund der vergrößerten Kontaktfläche ein verringerter Verschleiß. Zudem ist hierdurch in sicherer Weise eine Verschiebung von Ober- und Unterteil des Mitnehmers unter Einwirkung von Kräften in Förderrichtung ausgeschlossen.
Zur Verspannung der horizontalen Kettenglieder in den Kettenbetten 11 und 12 sowie des Ober- und Unterteils 15 undlö dient je eine Durchsteckschraube 19, 20, wobei jede Durchsteckschraube außerhalb des Kettenbettes angeordnet ist und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel vornehmlich zwischen Kettenbett und entsprechendem Ende des Mitnehmers. Die Durchsteckschrauben, die mit entsprechenden Muttern verschraubt werden, sind in allen Mitnehmern 10 gleich ausgebildet.
Das Oberteil 15 eines jeden Mitnehmers 10 ist als bügelartiges Brückenglied ausgebildet und weist ein sich quer zur Förderrichtung erstreckendes stegartiges Mittelteil 21 in ebener Ausrichtung auf, an dessen Enden sich nach unten vorstehende keilkopfartig ausgebildete Enden 22 anschließen, welche von oben das Unterteil 17, welches gleichfalls als ebenes stegartiges Teil ausgebildet ist, übergreifen und zwischen sich klammerartig einkammern. Die Anlage zwischen Ober- und Unterteil erfolgt längs einer von oben nach unten schräg nach außen verlaufenden Schrägfläche 23.
Kommt es zu Zwängungen innerhalb der seitlichen Führungsprofile, was insbesondere nach Umlenkung des Kettenförderers um ein Kettenrad mit großem Durchmesser bei einem starken Herunterführen der Kette am Beginn des Einlaufs in das Führungsprofil des Rinnenförderers erfolgt, dann treten im Bereich der Enden des Mitnehmers erhebliche Kräfte auf, die über die Enden 22 der Oberteile 15 eingeleitet und über die schrägen Kontaktflächen 23 in
das Unterteil 16 abgeleitet werden. Dies führt zu einer bogigen Auswölbung des Mitnehmers, was bei konventionellen Mitnehmern zu einem Absprengen des Oberteils infolge Abscherung der Durchsteckschrauben und damit zu einer Schädigung der Mitnehmer führt, die durch neue Mitnehmer ersetzt werden müssen. Bei der brückenartigen Ausbildung des O-berteils 15, bei der die beiden Enden 22 das Unterteil 16 beidendig von oben her umklammern, wird jedoch ein solches Aufwölben verhindert und ist ein Absprengen bzw. ein Auseinanderscheren beider Teile des Mitnehmers wirksam verhindert. Mit der dabei einhergehenden Stabilisierungen der Mitnehmer in den kritischen Bereichen wird auch der Verschleiß an den Verschleißflächen entsprechend stark herabgesetzt, was die Lebensdauer der Mitnehmer verlängert.
Die beiden Enden 22 des brückenartig ausgebildeten Oberteils 15 sind als Fühnmgsglieder des Mitnehmers ausgebildet und weisen hierzu infolge keilkopfförmiger Ausbildung eine obere Führungsfläche 24 und eine untere Führungsfläche 25 auf, welche beide zueinander schräg verlaufen. Wie am besten aus Fig. 2 hervorgeht, in welcher das Oberteil in drei verschiedenen Ansichten, nämlich Seitenansicht, Draufsicht und Ansicht von unten gezeigt ist, ist die Führungsfläche 24 bei 26 als Verschleißfläche hochgestellt, was dadurch erfolgt, daß beidseitig Ausnehmungen 27 vorgesehen sind. Zweckmäßigerweise ist im Bereich der Verschleißfläche 26 eine optische Verschleißanzeige in Form einer Verschleißnut, Verschleißrille oder einer abgesetzten Fläche 38 vorgesehen, mit der der Verschleiß der Verschleißfläche 26 und der Materialabrieb zwischen den gegenüberliegenden Klobenspitzen angezeigt werden kann. Ist diese Verschleißmarkierung nicht mehr ersichtlich, dann ist der Verschleiß soweit fortgeschritten, daß ein gefahrloser Einsatz nicht mehr gegeben ist und der Mitnehmer zwecks Reparatur ausgetauscht werden muß.
Wie sich am besten aus Fig. 2 untere Darstellung und Fig. 3 mittlere Darstellung ergibt, welche das Unterteil 16 in verschiedenen Ansichten zeigt, ist in jedem Kettenbett bzw. Kettenlängskanal 13 und 14 eine quer verlaufende Rinne oder Nut 28 ausgebildet, welche wiederum als Verschleißmarkierung dient, in welcher aber auch die Schweißnaht eines jeden O-förmigen Kettenglieds aufgenommen ist. Dadurch werden Schwingungen vermieden, was zu einer erhöhten Lebensdauer von Kette und Mitnehmer führt. Der Steg 29 eines jeden Kettenbetts 11 und 12 des Unterteils 16 weist an seinem oberen Ende einen nasenarti-
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gen Vorsprung 30 auf, der in eine entsprechende Ausnehmung 32 des mittleren Stegs 29 des Oberteils eingreift und als Zentriervorsprung dient. Dies erhöht die Verankerung von Ober- und Unterteil, so daß in Verbindung mit den zentrierartigen Nasen an den Enden eine Verschiebung von Ober- und Unterteil in Förderrichtung ausgeschlossen ist. Das Zusammenwirken von Zentriervorsprung 30 und Ausnehmung 31 ergibt sich am besten auch aus Fig. 1.
Wie am besten aus Fig. 3 hervorgeht, ist an den beiden Enden des Unterteils 16 eine Aussparung 33 vorgesehen, wodurch sich eine freigestellte Fläche an den beiden Enden des Unterteiles 16 gegenüber dem aus Fig. 1 ersichtlichen Bodenblech 4 ergibt. Dadurch ergibt sich eine wirksame Überbrückung der bei 7 dargestellten Schweißnaht zwischen Bodenblech 4 und seitlichen Führungsprofilen 5, 6 des Rinnenförderers, was wiederum zu einer Herabsetzung eines allfälligen Verschleißes führt. Wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich, mündet die freigestellte Fläche 33 bündig mit den Enden 22 des Oberteiles 15 aus.
Die Fig. 2 und 3 zeigen schließlich, daß sowohl Oberteil wie auch Unterteil bezüglich der quer verlaufenden Mittellinie, also der Mittellinie senkrecht zur Förderlängsrichtung, symmetrisch ausgebildet sind. Dadurch ergeben sich beidseitig mit 34 und 35 bezeichnete Kratzkanten, von denen eine in Förderrichtung und eine in Reversierrichtung wirkt und das Fördergut insbesondere im Bereich des Untertrums abkratzt.
Gemäß Fig. 3 oben rechts ist im Bereich der Außenseite von Oberteil und Unterteil in Höhe der Mittelstege 30 jeweils eine mit 37 bezeichnete Wölb fläche vorgesehen, die als Anlageflache für die vertikal stehenden Kettenglieder dient und eine Verklankung der Ketten nach dem Kettenraddurchlauf bei geringer, oder nicht vorhandener Kettenvorspannung ausschließt.
Mit erfindungsgemäßen Ausbildung werden auch unter stärkeren Zwängungen und entsprechenden Kräften Verbiegungen von Oberteil und Unterteil verhindert, die bei konventionellen Mitnehmern zu einem Verwerfen und Absprengen führen könnten. Infolge der senkrechten Schraubenverbindung ist eine gute Klemmwirkung der Kette im Mitnehmer gesichert, wobei, wie oben ausgeführt, die Schraubenbohrungen von der Mitte soweit wie mög-
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lieh nach außen verlegt sind, um kritische Biegebeanspruchungen in der Mitte des Kettenbettes zu vermeiden. Infolge der beabstandeten Ausführung von Ober- und Unterteil im Bereich der Durchsteckverbindungen ergibt sich eine gezielte Vorspannreserve, die das Lösen der Muttern verhindert und eine Instandsetzung nach dem ersten Einsatz des Mitnehmers erheblich begünstigt. Beidseitige Kratzkanten sind gewährleistet, so daß jeder Mitnehmer das Untertrum ständig reinigt. Zweckmäßiger Weise sind die Kettenführungen im Bereich der Kettenkanäle so lang ausgelegt, daß ein Durchrutschen von Kettengliedern - vor allem bei geschlossenem Rinnenprofil - hinter dem Mitnehmer auch bei enger Kettenausbildung vermieden wird. Infolge der Wölbflächen an den beiden Außenseiten von Ober- und Unterteil wird eine Verklankung der Ketten hinter dem Mitnehmer verhindert. Zweckmäßigerweise werden die Mitnehmer aus Edelstahlwerkstoff, bevorzugt 42 QM04 hergestellt, wodurch eine hohe Zähigkeit, hervorragende Biegefestigkeit, geringe Rißanfälligkeit und optimale Verschleißeigenschaft in Verbindung auch mit den konstruktiven Gegebenheiten gewährleistet wird. Die Ausführung des Mitnehmers begünstigt das Auftragsschweißen bzw. Aufschweißen von Reparaturschalen bei der Instandsetzung. Infolge der symmetrischen Ausbildung erleichtert sich auch die Montage, weil nicht mehr zwischen Vorderteil und rückwärtigem Teil differenziert werden muß. Die Mitnehmer können vielmehr in beiden Richtungen eingesetzt werden. Ferner wird die Montage dadurch begünstigt, daß das Unterteil leicht unter die Kettenstränge bei der Montage geschoben werden kann, wonach das brückenartige Oberteil lediglich aufgesetzt werden muß. Dadurch erleichtert sich wesentlich das Einfädeln der Mitnehmer in die Kettenstränge.
Fig. 5 zeigt verschiedene Ansichten zur Darstellung der Wölbfläche 37 in Ober- und Unterteil (Schnitt C-C), die konform zu den Rundungen der Kettenglieder ausgeformt sind und ein Verklanken der senkrecht stehenden Kettenglieder bei verminderter Kettenvorspannung verhindern. Die Schnittdarstellung C-C zeigt ferner die Zentrierverbindung zwischen Ober- und Unterteil im Bereich der Quermittelachse. Der Schnitt D-D zeigt schließlich das infolge der Ausnehmung 36 gebildete T-Profil des bügelartigen Oberteils, welches sich festigkeitserhöhend auswirkt und den stabilen Verbund zum Verhindern des Absprengens begünstigt.
Fig. 6 zeigt schließlich ein seitliches Ende des Mitnehmers zur Darstellung der Kontaktflächen zwischen Ober- und Unterteil gemäß Schnitt E-E, wobei mit 17 die Zentriernase des Unterteils dargestellt ist, die in eine komplementäre Ausnehmung des Oberteils 15 eingreift.

Claims (9)

1. Mitnehmer für Kettenkratzförderer, insbesondere des Untertagebetriebes, gebildet aus einem Oberteil (15) und einem damit verschraubbaren Unterteil (16), dessen beiden Teile je einen Teil eines oder mehrerer von einer flachen Teilungsebene durchsetzten Kettenbettes bzw. Kettenbette (11, 12) sowie je einen Teil der für die Schrauben (19) vorgesehenen und außerhalb des Kettenbettes (11, 12) angeordneten Ausnehmungen tragen, wobei Oberteil (15) und Unterteil (16) sich wenigstens teilweise umschließen und die beiden Enden (22) des Oberteils (15) keilkopfartig mit oberen und unteren zueinander keilförmig zulaufenden Führungsflächen (24, 25) für die Mitnehmerführung in den seitlichen Führungsprofilen (5, 6) der Förderrinne ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (15) als bügelartiges Brückenglied ausgebildet ist, welches das Unterteil beidendig von oben übergreift und das Unterteil (16) innerhalb des durch den brückenartigen Aufbau des Oberteils (15) begrenzten Raums klammerartig kammert, dass die benachbarten, seitlichen Enden von Oberteil (15) und Unterteil (16) über Kontaktflächen (23) zusammenwirken, die von oben nach unten schräg nach außen verlaufen, dass das Unterteil (16) beidendig nasenartige Zentriervorsprünge aufweist, die an den schrägverlaufenden Kontaktflächen ausgebildet sind und in entsprechende komplementäre Ausnehmungen der schrägverlaufenden Kontaktflächen des Oberteils (16) eingreifen und dass die Stege (29) zwischen den Kettenkanälen (13, 14) des Unter- oder Oberteils (16, 15) mit Zentriervorsprüngen (30) versehen sind, die in entsprechende komplementäre Ausnehmungen (32) des Ober- oder Unterteils (15, 16) eingreifen.
2. Mitnehmer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in beiden oberen Führungsflächen (24) des Oberteils (15) mindestens eine Ausnehmung (27) zur Begrenzung einer hochgesetzten Verschleißfläche (26) vorgesehen ist.
3. Mitnehmer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der oberen Führungsfläche (24) eine axial in Förderrichtung verlaufende Verschleißanzeigennut, -rille oder -absatz (38) eingebracht ist.
4. Mitnehmer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem durch zwei axial verlaufende parallele Kettenkanäle (13, 14) gebildeten Kettenbett (11, 12) nutartige und vorzugsweise umfangsseitig verlaufende Vertiefungen (28) vorgesehen sind.
5. Mitnehmer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (10) Draufsicht bezüglich der quer zur axialen Förder- und Kettenstrangachse verlaufenden Mittelachse symmetrisch unter Bildung zweiter Kratzränder bzw. -kanten (34, 35) ausgebildet ist, von denen einer in Förderlaufrichtung und der andere im Reversierbetrieb zur Reinigung des Bodenblechs (8) im Untertrum wirksam ist.
6. Mitnehmer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kettenglied innerhalb des Kettenbettes (11, 12) kraft- und formschlüssig gehalten ist, wobei in diesem Bereich, also in der Teilungsebene, Oberteil und Unterteil in einem geringen, eine Vorspannung beider Teile ermöglichenden Abstand zueinander angeordnet sind.
7. Mitnehmer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite des Unterteils (16) im Bereich der Enden Ausnehmungen (33) vorgesehen sind, die die beiden Unterteilenden gegenüber dem Bodenblech (4) des Förderers freistellen.
8. Mitnehmer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die freigestellte Fläche des Unterteils bündig mit der Unterseite der übergreifenden Enden (22) des Oberteils (15) verläuft.
9. Mitnehmer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite des Oberteiles (15) eine quer zur Förderrichtung verlaufende nutartige Ausnehmung (36) vorgesehen ist, die sich vorzugsweise von Brückenmitte bis nahe zu den Ausnehmungen für die Durchsteckschrauben (19) erstreckt.
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