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DE20023962U1 - Vorrichtung zur mechanischen Desintegration von biogenem Klärschlamm - Google Patents

Vorrichtung zur mechanischen Desintegration von biogenem Klärschlamm Download PDF

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DE20023962U1
DE20023962U1 DE20023962U DE20023962U DE20023962U1 DE 20023962 U1 DE20023962 U1 DE 20023962U1 DE 20023962 U DE20023962 U DE 20023962U DE 20023962 U DE20023962 U DE 20023962U DE 20023962 U1 DE20023962 U1 DE 20023962U1
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Abstract

Vorrichtung zur mechanischen Desintegration von biogenem Klärschlamm,
a) bei der der Klärschlamm in einem Ausgangszustand Mikroorganismen in Form von Zellen und einen Feststoff aufweist, der im wesentlichen von Aggregaten aus den Zellen und Schwebstoffen gebildet ist,
b) und bei der ein Desintegrationsvorgang Zerstörung von Aggregaten und zur Zerstörung von Zellen verursacht,
dadurch gekennzeichnet,
c) dass ein erstes Desintegrationsgerät (3) und ein zweites Desintegrationsgerät (4) vorgesehen sind, wobei der Klärschlamm dem ersten Desintegrationsgerät (3) und danach dem zweiten Desintegrationsgerät (4) zugeführt wird oder zuführbar ist,
d) dass das erste Desintegrationsgerät (3) primär zur Zerstörung von Aggregaten vorgesehen Ist oder in einem ersten Desintegrationsvorgang in dem ersten Desintegrationsgerät (3) primär Zerstörung von Aggregaten verursacht wird und
e) dass das zweite Desintegrationsgerät (4) primär zur Zerstörung von Zellen vorgesehen ist oder in einem dem ersten Desintegrationsvorgang nachfolgenden, gesonderten, zweiten Desintegrationsvorgang in dem zweiten Desintegrationsgerät (4) primär...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur mechanischen Desintegration von biogenem Klärschlamm, bei der der Klärschlamm in einem Ausgangszustand Mikroorganismen in Form von Zellen und einen Feststoff aufweist, der im wesentlichen von Aggregaten aus den Zellen und Schwebstoffen gebildet ist, und bei der ein Desintegrationsvorgang Zerstörung von Aggregaten und Zerstörung von Zellen verursacht.
  • Der hier zur Rede stehende Klärschlamm besteht aus Feststoff und Flüssigkeit und befindet sich in einer biologischen Reinigungsstufe, bei der leicht abbaubare organische Bestandteile zu anorganischen Endprodukten wie z. B. H2O, CO2 oder N2 verwandelt werden. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, enthält der Klärschlamm beigemischte Mikroorganismen, wobei Schlammflocken bzw. Aggregate aus feinsten Schwebstoffen und Mikroorganismen gebildet sind. Diese Aggregate umfassen von Mikroorganismen gebildete Zellen. Die Wirksamkeit der biologischen Reinigungsstufe wird durch eine Desintegration des Klärschlamms verbessert. Unter Desintegration des Klärschlamms versteht man das Zerstören von Aggregaten und Zellen.
  • Die Wirkungen einer Desintegration können grundsätzlich gemessen werden und sind:
    • – die Partikelgrößenverteilung Q3(x) mit den integralen Kennwerten der Partikelgrößenverteilung "mittlerer Durchmesser xm" (Bewertung des Grobanteils) und "Sauterdurchmesser xst" (Bewertung des Feinanteils)
    • – CSBgel
    • – Esterasenaktivität EA (extrazelluläre hydrolytisch wirkende Enzyme)
    • – Konzentration an leichtflüchtigen organischen Säuren als Essigsäureäquivalente HAcäq.
  • Für den großtechnischen Einsatz geeignete Desintegrationsgeräte sind die Rührwerkskugelmühle, der Hochdruckhomogenisator, der Ultraschallhomogenisator, das Hochleistungspulstechnikgerät und die Lysat-Zentrifuge. Jedes Desintegrationsgerät bewirkt einen Desintegrationsvorgang. Bei einer durch die Praxis bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art wird nur ein Desintegrationsvorgang auf den Klärschlamm angewendet, wobei primär eine Zerstörung von Aggregaten verursacht wird und Zellen nur in einem geringen Umfang zerstört werden. Auf diese Weise lassen sich Desintegrations-Ergebnisse erreichen, die zu einer Verbesserung der weiteren Behandlung des desintegrierten Klärschlamms führen.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Desintegration verbessert ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist, diese Aufgabe lösend, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Desintegrationsgerät und ein zweites Desintegrationsgerät vorgesehen sind, wobei der Klärschlamm dem ersten Desintegrationsgerät und danach dem zweiten Desintegrationsgerät zugeführt wird oder zuführbar ist, dass das erste Desintegrationsgerät primär zur Zerstörung von Aggregaten vorgesehen ist oder in einem ersten Desintegrationsvorgang in dem ersten Desintegrationsgerät primär Zerstörung von Aggregaten verursacht wird und dass das zweite Desintegrationsgerät primär zur Zerstörung von Zellen vorgesehen ist oder in einem dem ersten Desintegrationsvorgang nachfolgenden, gesonderten, zweiten Desintegrationsvorgang in dem zweiten Desintegrationsgerät primär Zerstörung von Zellen verursacht wird.
  • Durch die Anwendung von zwei gesonderten Desintegrationsgeräten bzw. Desintegrationsvorgängen wird eine erhebliche Verbesserung der Desintegration erreicht, da dem zweiten Desintegrationsvorgang weniger Aggregate als vielmehr Zellen zugeführt werden. Die gesteigerte Zerstörung von Zellen bringt die Verbesserung der Desintegration. Bei dem biogenen Klärschlamm handelt es sich um einen durch die Mikroorganismen belebten Klärschlamm und nicht um einen Rohklärschlamm und geht es darum, die Wirksamkeit der Mikroorganismen zu steigern. Durch die Zerstörung der Zellen wird Kohlenstoff freigesetzt, der Nahrung für die Mikroorganismen ist, die durch zur Verfügung Stellen von Nahrung verstärkt wirksam werden. Bei dem ersten Desintegrationsvorgang werden Zellen unmittelbar nur in einem sehr geringen Umfang zerstört und werden durch Zerstörung von Aggregaten Enzyme freigesetzt, die Zellen zerstören. Durch den zweiten Desintegrationsvorgang selbst werden Zellen unmittelbar und in einem erheblichen Umfang zerstört. Der Desintegrationsvorgang ist ein Behandlungsvorgang, der primär nur der Desintegration des Klärschlammes dient und nicht eine andere Art von Behandlungsvorgang ist.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen Vorrichtung geht die Menge an zuletzt verbleibendem Restschlamm merklich zurück. Der erfindungsgemäßen Vorrichtung folgt eine Abbaustufe, die aerob oder anaerob ist und bei der Gas erzeugt wird. Die Abbaustufe ist vorzugsweise ein Faulturm. Aufgrund der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die Gasausbeute gesteigert und wird die Qualität des Restschlammes, der ein abgebautes organisches Produkt ist, verbessert. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die Verbesserung der Desintegration durch Erhöhung des zur Verfügung stehenden Kohlenstoffgehalts erreicht. Der Kohlenstoffgehalt des Klärschlamms wird durch den messbaren Wert CSB wiedergegeben. Wenn im ersten Desintegrationsvorgang primär Zerstörung von Aggregaten erfolgt, so bedeutet dies, dass von den am Eingang des ersten Desintegrationsvorgangs feststellbaren Aggregaten am Ausgang des ersten Desintegrationsvorgangs mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 80 % zerstört sind. Wenn im zweiten Desintegrationsvorgang primär Zerstörung von Zellen erfolgt, so bedeutet dies, dass von dem am Ausgang des zweiten Desintegrationsvorgangs feststellbaren Zellen am Ausgang des zweiten Desintegrationsvorgangs mindestens 30 % zerstört sind.
  • In der Regel lässt sich der jeweilige Gehalt des Klärschlamms an Aggregaten und Zellen nur schwierig unmittelbar messen, weshalb es angebracht ist, den Kohlenstoffgehalt CSB des Klärschlamms zu messen. Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es also, wenn am Eingang des ersten Desintegrationsgeräts oder -vorgangs der Kohlenstoffgehalt bis zu 200 mg/l CSBgel beträgt, am Ausgang des ersten Desintegrationsgeräts bzw. -vorgangs bzw. am Eingang des zweiten Desintegrationsgeräts bzw. -vorgangs der Kohlenstoffgehalt bis zu 400 mg/l CSBgel beträgt und am Ausgang des zweiten Desintegrationsgeräts- bzw. vorgangs der Kohlenstoffgehalt bis zu 2000 mg/l CSBgel beträgt. Im Rahmen dieser CSB-Werte wird die erfindungsgemäße Vorrichtung in praktisch vorteilhafter Weise betrieben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung lässt sich mit zwei in der Maßnahmeart gleichen Desintegrationsvorgängen verwirklichen, wobei zwei gleichartige Desintegrationsgeräte in Reihe vorgesehen sind.
  • Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es, wenn der zweite Desintegrationsvorgang von anderer Maßnahmeart ist als der erste Desintegrationsvorgang. Es lässt sich die erste Maßnahmeart auf die Zerstörung von Aggregaten ausrichten und die zweite Maßnahmeart auf die Zerstörung von Molekülen hin ausrichten und somit mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Desintegration verbessert durchführen. Insbesondere bei verschiedenen Maßnahmearten bzw. unterschiedlichen Wirkungsarten der beiden Desintegrationsvorgänge ist eine unerwartet große Verbesserung der Desintegration gegeben.
  • Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es dabei, wenn der erste Desintegrationsvorgang eine Maßnahmeart aufweist, die den Klärschlamm mit Trennteilen beansprucht und/oder wenn der zweite Desintegrationsvorgang eine Maßnahmeart aufweist, die den Klärschlamm mit Energiefeldern beansprucht. Die Zerstörung von Aggregaten, die größer als Zellen sind, lässt sich besser mit Hilfe von Trennteilen bewirken; mit Trennteilen arbeiten z. B. Rührwerkskugelmühlen und Lysat-Zentrifugen. Nach dem ersten Desintegrationsvorgang mittels Trennteilen sind die Aggregate zu mindestens 90 %, häufig zu 99 % zerstört. Die Zerstörung von Zellen, die kleiner als Ag gregate sind, lässt sich besser mit Hilfe von Energiefeldern bewirken; mit Energiefeldern arbeiten z. B. Hochleistungspulstechnikgeräte und Ultraschallhomogenisatoren.
  • Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es dabei, wenn bei dem ersten Desintegrationsvorgang ein Rotationsflügelgerät verwendet wird und/oder wenn bei dem zweiten Desintegrationsvorgang ein Ultraschallhomogenisator verwendet wird. Das Rotationsflügelgerät, das im nachfolgenden noch näher geschildert wird, bewirkt die Desintegration von Aggregaten in verbesserter Weise. Der Ultraschallhomogenisator, der an sich bekannt ist, bewirkt die Desintegration von Zellen in verbesserter Weise. Die kombinierte Verwendung des Rotationsflügelgeräts und des Ultraschallhomogenisators bringt eine weitere Verbesserung der Desintegration durch Erhöhung des zur Verfügung stehenden Kohlenstoffgehalts mit sich. Der Ultraschallhomogenisator ist ein Hochleistungsultraschalltechnikgerät und das Rotationsflügelgerät ist ein Drehwirbeldesintegrator.
  • Bei einer 2-stufigen Desintegrationsanlage an einem Rotationsflügelgerät (RFG) und einem Ultraschallhomogenisator ergeben sich folgende Kohlenstoffwerte:
    Eingang 2-stufige Anlage RFG – 100 mg/l CSBgel.
    Ausgang 2-stufige Anlage RFG – 200 mg/l CSBgel.
    Eingang 2-stufige Anlage Ultraschall – 200 mg/l CSBgel.
    Ausgang 2-stufige Anlage Ultraschall – 1072 mg/l CSBgel.
    Nur Ultraschallanlage im einstufigen Betrieb CSB Erhöhung von 100 mg/l auf 456 mg/l.
  • Es zeigt sich durch Versuche, dass sich durch Kombination des Engergiefelder-Desintegrationsvorgangs mit dem vorhergehenden Trennteile-Desintegrations-vorgang eine weitergehende Wirkung in Bezug auf die Veränderung der Partikelgröße einstellt. Die in lichtmikroskopischen Aufnahmen deutlich erkennbare vorzerkleinernde Wirkung des Trennteile-Desintegrationsvorgangs auf den Klärschlamm verbessert offensichtlich die desintegrierende Wirkung des Energie felder-Desintegrationsvorgangs. Die mechanische Desintegration des Klärschlamms durch die Trennteile führt zu einer Vergrößerung der spezifischen Oberfläche, so dass eine sofortige Wirkung des Energiefelder-Eintrags auf die bereits vorzerkleinerten Schlammteilchen erfolgen kann. Die Synergieeffekte, die sich bei Kombination der beiden Desintegrationsvorgänge einstellen, sind demzufolge anhand der stoffreisetzenden, der enzymstabilisierenden und der aggregatstrukturverändernden Wirkung des Energieeintrags in dem zuletzt anfallenden Klärschlamm nachweisbar.
  • Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es noch, wenn der Klärschlamm vor dem ersten Desintegrationsvorgang auf mindestens 20° C, aber nicht über 45° C erwärmt wird. Durch Erwärmung des biogenen Klärschlamms wird die Desintegration erheblich verbessert. Die Enzymschädlichkeit der Temperatur begrenzt die Erwärmung nach oben hin.
  • Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachfolgend näher erörtert und in der Zeichnung zeigt
  • 1 schematisch eine Vorrichtung zur mechanischen Desintegration von biogenem Klärschlamm,
  • 2 schematisch ein Aggregat des Klärschlamms der Vorrichtung gemäß 1,
  • 3 eine grafische Darstellung von Messergebnissen an der Vorrichtung gemäß 1,
  • 4 eine schematische Draufsicht mit Aufbrüchen des Rotationsflügelgeräts der Vorrichtung gemäß 1,
  • 5 einen Schnitt gemäß Linie V–V in 4 in einem gegenüber 4 vergrößerten Maßstab und
  • 6 schematisch eine zweite Ausführungsform eines Rotationsflügelgeräts.
  • Die Vorrichtung gemäß 1 umfasst eine Zufuhreinrichtung 1 für einen biogenen Klärschlamm in einem vorgewärmten Zustand, wobei die Vorwärmung des Klärschlamms sich auf dessen Desintegration vorteilhaft auswirkt.
  • Der Klärschlamm ist durch Zugabe von Flockmittel aufbereitet und besteht aus Flüssigkeit, die primär Wasser ist, und darin befindlichen Schaumflocken bzw. Aggregaten. Dieser Klärschlamm wird von einer Pumpe 2 weitergepumpt, die bereits eine Zerstörung von Aggregaten bewirkt, die jedoch bei der hier zur Rede stehenden Vorrichtung außer Betracht bleibt. Der Feststoff des die Pumpe verlassenden Klärschlamms umfasst also Aggregate, Mikroorganismen in Form von Zellen und freie feinste Schwebstoffe. Dieser Klärschlamm wird einem ersten Desintegrationsgerät 3 und danach einem zweiten Desintegrationsgerät 4 zugeführt. Diesem folgt eine Abbaustufe 5, die einen Faulturm umfasst und über einen Ausgang 6 Gas abgibt, über einen Ausgang 7 Flüssigkeit abgibt und über einen Ausgang 8 Restschlamm abgibt. Das erste Desintegrationsgerät 3 ist ein Rotationsflügelgerät und das zweite Desintegrationsgerät 4 ist ein Ultraschallhomogenisator.
  • Der Klärschlamm, der dem ersten Desintegrationsgerät 3 zugeführt wird, enthält Schwebstoffe, Mikroorganismen, Flüssigkeit, Flockmittel und Aggregate 9, wie eines in 2 gezeigt ist. Das Aggregat 9 ist von einer Haut 10 umschlossen, in der wiederum Flüssigkeit, Schwebstoffe 11 und von Mikroorganismen gebildete Zellen 12, die jeweils von einer Haut 13 umschlossen sind, enthalten sind. In den Desintegrationsgeräten 3, 4 werden die Aggregate 9 und die Zellen 12 in einem mehr oder weniger großen Ausmaß zerstört. Die grafische Darstellung gemäß 3 gibt in einer Kurve 14 den CSB-Wert am Eingang des ersten Desintegrationsgeräts 3, in einer Kurve 15 den CSB-Wert am Ausgang des ersten Desintegrationsgeräts 3 und in einer Kurve 16 den CSB-Wert am Ausgang des zweiten Desintegrationsgeräts 4 an und zwar in Abhängigkeit vom Durchsatz an Klärschlamm. Eine Kurve 38 zeigt den Verlauf des CSB-Wertes nach alleiniger Desintegration mittels Ultraschall.
  • Die mechanische Beanspruchung des Klärschlamms durch das erste Desintegrationsgerät führt zur Zerschlagung der kompakten Aggregate und so zu einer Steigerung der Desintegrationswirkung des zweiten Desintegrationsgeräts. Die in 3 dargestellten Versuchsergebnisse bestätigen die positive Wirkung der Kombination aus erstem Desintegrationsgerät und zweitem Desintegrationsgerät. Im Vergleich zur alleinigen Desintegrationswirkung des zweiten Desintegrationsgeräts wird durch die Vorschaltung des ersten Desintegrationsgeräts eine Steigerung der CSB-Freisetzung erreicht. Dabei bewegt sich die Desintegrationsleistung des ersten Desintegrationsgeräts hinsichtlich der CSB-Freisetzung unabhängig vom Schlammdurchsatz auf einem Niveau, das etwa dem doppelten Wert des Ausgangsniveaus entspricht. Trotz der vergleichsweise niedrigen Desintegrationsleistung des ersten Desintegrationsgeräts wird in Kombination mit dem zweiten Desintegrationsgerät eine Verbesserung in Form einer erhöhten CSB-Freisetzung erreicht, die nicht allein durch eine einfache Addition der Desintegrationswirkung von erstem Desintegrationsgerät und zweitem Desintegrationsgerät begründet werden kann. Durch das vorgeschaltete erste Desintegrationsgerät wird eine CSB-Erhöhung um etwa 100 mg/l auf ca. 200 mg/l erzielt; die Gesamt-CSB-Erhöhung nach dem ersten und dem zweiten Desintegrationsgerät beträgt dagegen im Vergleich zur alleinigen Desintegration (Steigerung um 150 bis 456 mg/l) zwischen 420 und 1.072 mg/l, ist also nicht nur um die mit dem ersten Desintegrationsgerät erreichten 100 mg/l erhöht. Offenbar verbessert die mechanische Vorbehandlung des Klärschlamms mit dem ersten Desintegrationsgerät die Desintegrierbarkeit mittels des zweiten Desintegrationsgeräts.
  • Das Rotationsflügelgerät gemäß 4 und 5 ist an einem als Schlammrohr ausgebildeten Anschlussraum 17 vorgesehen, in dem eine Klärschlamm-Strömung gemäß einem Pfeil 18 abfließt. Die Vorrichtung ist mittels eines länglichen Flansches 19 an dem Anschlussraum 17 angebracht und weist außerhalb des Anschlussraumes eine von dem Flansch 19 wegragende Kuppelkammer 20 auf. Aus der Kuppelkammer 20 ragt in den Anschlussraum 17 ein Kopf 22, der mittels eines Antriebs 23 drehbar ist, der am anderen Ende der Kuppelkammer 20 angebracht ist und als Elektromotor ausgebildet ist. An der Kuppelkammer 20 mündet bei 28 eine Zufuhrleitung 24 für den Klärschlamm-Strom, in der ein Rückschlagventil 25 sitzt. Der Kopf 22 bildet schlitzartige Durchbrüche 26 und trägt streifenförmige Flügel 27.
  • Eine vom Antrieb 23 herkommende Wellenverlängerung 29 trägt über eine Buchse 30 ein Rohr 31 und in der Stirnwand der Kuppelkammer 20 ist eine Gleitringdichtung 32 vorgesehen, die die Wellenverlängerung 29 umfasst. Das Rohr 31 weist längliche Durchbrüche 33 auf, über die Klärschlamm aus der Kuppelkammer in das Rohr gelangt. In der Kuppelkammer 20 ist ein das Rohr 31 umgebender Anschlussraum 37 vorhanden, von dem der Klärschlamm in die Durchbrüche 33 gelangt. Das Rohr 31 dringt durch eine im Flansch 19 sitzende Gleitlagerbuchse 21 in den Anschlussraum 20 und geht dort materialeinheitlich in den Kopf 22 über, der rohrartig ausgebildet ist. Dem Kopf 22 ist eine gestrichelt angedeutete Rotationsebene 34 zugeordnet. Jeder Kopf 27 bildet eine kreisbogenartig gekrümmte Randkante 35, die, bei entsprechender Stellung des Flügels, einen Spalt 36 zum Anschlussraum 17 hin begrenzt, der im Querschnittkreis rund ist.
  • Es erfolgt die spezielle Wirkung des Rotationsflügelgeräts, das vorwiegend der Aggregatezerstörung und der Korngrößenverteilung dient, durch Scher-, Beschleunigungs- und Prallkräfte. Diese Kräfte werden vom Gerät auf den biogenen Klärschlamm wie folgt übertragen: Scherung am Ein- und Austritt der Längsnuten in und aus der Rotations-Welle; Beschleunigungskräfte am Wellenaustritt zentrifugal zum Gehäuse; Prallkräfte durch die Flügel im Schlammgehäuse des Geräts. Weiterhin kann man eine Aussage machen über den Anteil der einzelnen Kräfte am Gesamtergebnis mit der Messgröße CSB als Charakteristik. Da durch die Hohlwelle nur Scherkräfte auf den biogenen Schlamm ausgeübt werden, kann daraus geschlossen werden, dass das Verhältnis von Scherkräften zu Beschleunigungs- und Prallkräften 1:3 besteht, d. h. 30 % der Wirkung eines Rotationsflügelgeräts werden durch die Scherkräften und 70 % durch Beschleunigungs- und Prallkräfte erzielt.
  • Das Rotationsflügelgerät gemäß 6 ist gegenüber dem gemäß 4 und 5 im Aufbau und in der Wirkungsweise vereinfacht, indem es die schlitzartigen länglichen Durchbrüche 26, 33 nicht aufweist. Eine Zufuhrleitung 24 bringt den Klärschlamm in einen Anschlussraum 17, aus dem der Klärschlamm gemäß einem Pfeil 18 abfließt. In dem Anschlussraum 17 rotiert ein Kopf 22 an einer Welle 29 und der Kopf bildet Flügel 27. Die 90°-Umlenkung des Klärschlammstromes von der Zufuhrleitung 24 in den Anschlussraum 17 und die Behandlung des Klärschlamms mit den Flügeln ergibt eine beachtliche Trennteile-Desintegration.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zur mechanischen Desintegration von biogenem Klärschlamm, a) bei der der Klärschlamm in einem Ausgangszustand Mikroorganismen in Form von Zellen und einen Feststoff aufweist, der im wesentlichen von Aggregaten aus den Zellen und Schwebstoffen gebildet ist, b) und bei der ein Desintegrationsvorgang Zerstörung von Aggregaten und zur Zerstörung von Zellen verursacht, dadurch gekennzeichnet, c) dass ein erstes Desintegrationsgerät (3) und ein zweites Desintegrationsgerät (4) vorgesehen sind, wobei der Klärschlamm dem ersten Desintegrationsgerät (3) und danach dem zweiten Desintegrationsgerät (4) zugeführt wird oder zuführbar ist, d) dass das erste Desintegrationsgerät (3) primär zur Zerstörung von Aggregaten vorgesehen Ist oder in einem ersten Desintegrationsvorgang in dem ersten Desintegrationsgerät (3) primär Zerstörung von Aggregaten verursacht wird und e) dass das zweite Desintegrationsgerät (4) primär zur Zerstörung von Zellen vorgesehen ist oder in einem dem ersten Desintegrationsvorgang nachfolgenden, gesonderten, zweiten Desintegrationsvorgang in dem zweiten Desintegrationsgerät (4) primär Zerstörung von Zellen verursacht wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der am Eingang des ersten Desintegrationsgerätes (3) der Kohlenstoffgehalt bis zu 200 mg/l CSBgel beträgt, am Ausgang des ersten Desintegrationsgerätes (3) bzw. am Eingang des zweiten Desintegrationsgerätes (4) der Kohlenstoffgehalt bis zu 400 mg/l CSBgel beträgt und am Ausgang des zweiten Desintegrationsgerätes (4) der Kohlenstoffgehalt bis zu 2000 mg/l CSBgel beträgt.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der zwei gleichartige Desintegrationsgeräte in Reihe vorgesehen sind zur Ver wirklichung zweier in der Maßnahmeart gleicher Desintegrationsvorgänge.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Desintegrationsvorgang im zweiten Desintegrationsgerät (4) von anderer Maßnahmeart ist als der Desintegrationsvorgang im ersten Desintegrationsgerät (3).
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Desintegrationsvorgang im ersten Desintegrationsgerät (3) eine Maßnahmeart aufweist, die den Klärschlamm mit Trennteilen beansprucht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der das erste Desintegrationsgerät (3) ein Rotationsflügelgerät, insbesondere ein Drehwirbeldesintegrator, ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der das Rotationsflügelgerät durch Scher-, Beschleunigungs- und Prallkräfte auf den Klärschlamm wirkt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder Anspruch 7, bei der das Rotationsflügelgerät einen im Klärschlamm mittels eines Antriebs (23) drehbaren Kopf (22) aufweist, der streifenförmige Flügel (27) trägt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der Kopf (22) des Rotationsflügelgerätes schlitzartige Durchbrüche (26) bildet.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der das erste Desintegrationsgerät (3) eine Rührwerkskugelmühle oder eine Lysat-Zentrifuge ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Desintegrationsvorgang im zweiten Desintegrationsgerät (4) eine Maßnahmeart aufweist, die den Klärschlamm mit Energiefeldern beansprucht.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der das zweite Desintegrationsgerät (4) ein Ultraschallhomogenisator ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der das zweite Desintegrationsgerät (4) ein Hochleistungspulstechnikgerät ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei der Mittel zum Erwärmen des Klärschlammes vor dem ersten Desintegrationsgerät (3) auf mindestens 20° C, aber nicht über 45° C vorgesehen sind.
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