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Die
Erfindung betrifft einen Federbandschellenblock, bestehend aus einer
Mehrheit von Federbandschellen, wobei die Federbandschellen ein
Federband und zwei abstehende Spannenden aufweisen.
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Federbandschellen
sind seit vielen Jahren und in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt (vgl. die deutschen Patentschriften
DE 36 33 486 C1 ,
DE 38 32 875 C1 und
DE 43 05 649 C2 ).
Mit Hilfe solche Federbandschellen wird beispielsweise der druckdichte
Sitz von Schlauchenden auf den Anschlußstutzen des Kühlwassersystems
eines Kraftfahrzeugmotors gewährleistet.
Derartige Federbandschellen weisen im entspannten Zustand – Klemmzustand – einen
bestimmten Innendurchmesser auf und können mit Hilfe eines an den
Spannenden angreifenden Spannwerkzeugs entgegen der eigenen Federkraft
des Federbandes auf einen erheblich größeren Durchmesser aufgespreizt
werden – Aufspreizzustand,
in welchem die Federbandschelle dann einen gegenüber dem Außendurchmesser des Schlauchendes
größeren Innendurchmesser
aufweist und somit leicht über
das auf einen Anschlußstutzen
zu stülpende
Schlauchende bis an die jeweilige Montagestelle bewegt werden kann.
Der druckdichte Sitz eines Schlauchendes auf einem Anschlußstutzen wird
einerseits durch die Eigenelastizität des Schlauchendes selbst,
andererseits durch die Federkraft der Federbandschelle, d. h. des
Federbandes gewährleistet.
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Die
Federbandschellen, die in unterschiedlichen Größen und Ausführungsformen
in großer
Anzahl produziert werden und insbesondere in der Automobilindustrie
auch in sehr großer
Stückzahl
eingesetzt werden, werden von den Federbandschellenherstellen an
die Automobilindustrie in Kartons von beispielsweise 50, 100 oder
500 Stück
geliefert. Der Monteur nimmt dann jede einzelne benötigte Federbandschelle
aus dem Karton, bringt die Federbandschelle mit einem entsprechenden
Montagewerkzeug in den Aufspreizzustand und führt die Federbandschelle so
an die jeweilige Montagestelle. Da sich dieser Vorgang im Laufe
eines Tages viele hunderte Male wiederholt, ist es wünschenswert,
die einzelnen Federbandschellen so zur Verfügung zu stellen, daß der Monteur
sie möglichst
direkt mit dem entsprechenden Montagewerkzeug greifen kann. Hierzu
werden Halterungen hergestellt, auf die eine bestimmte Anzahl von
Federbandschellen aufgeschoben werden kann – die Federbandschellen also quasi
magaziniert werden können,
so daß die
Federbandschellen anschließend
von dem Monteur direkt mit dem Montagewerkzeug aus einer vordefi nierten Position
gegriffen werden können.
Nachteilig ist dabei zum einen die für das Magazinieren benötigte Zeit,
zum anderen das für
unterschiedliche Federbandschellen, insbesondere für Federbandschellen mit
unterschiedlichem Durchmesser, unterschiedliche Halterungen benötigt werden.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, mehrere Federbandschellen
derart miteinander in Verbindung zu bringen, d. h. zu magazinieren
bzw. in Form eines Federbandschellenblocks bereitzustellen, daß es möglich ist,
die einzelnen Federbandschellen in einer für die Montage möglichst
günstigen Position
zur Verfügung
stellen zu können.
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Die
zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe ist zunächst und
im wesentlichen dadurch gelöst,
daß die
Federbandschellen mittels mindestens zweier Klebestreifen untereinander
verbunden sind und die Klebestreifen längs zur Achse der Federbandschellen
auf dem Federband, vorzugsweise in der Nähe der abstehenden Spannenden,
angeordnet sind.
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Durch
die erfindungsgemäße Verwendung von
mindestens zwei einfachen Klebestreifen wird auf besonders einfache,
kostengünstige,
aber dennoch effektive Weise eine Magazinierung von Federbandschellen,
d. h. ein Federbandschellenblock realisiert, so daß dem Monteur
auf einmal eine Vielzahl von Federbandschellen in einer für die Montage
möglichst
optimalen Position zur Verfügung
gestellt werden können.
Dadurch, daß mit
Abstand zueinander, vorzugsweise in der Nähe der abstehenden Spannenden,
je ein Klebestreifen angeordnet ist, wird auch bei Verwendung von
Klebestreifen mit an sich sehr flexiblem Material ein sehr stabiler
und verwindungssteifer Federbandschellenblock erreicht. Der erfindungsgemäße Federbandschellenblock
ist darüber
hinaus unabhängig
von der Ausführung
und dem Durchmesser der einzelnen Federbandschellen mit minimalem
Aufwand realisierbar.
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Die
Stabilität
des Federbandschellenblocks ist dann besonders groß, wenn
bei zwei verwendeten Klebestreifen diese beiden um etwa 180° versetzt
zueinander auf dem Federband angeordnet sind. Eine solche Anordnung
der Klebestreifen verhindert ein ungewolltes Auseinanderkippen des
Federbandschellenblocks quer zu dessen Längsachse, was dann auftreten
würde,
wenn nur ein einziger Klebestreifen verwendet würde oder zwei Klebestreifen
direkt nebeneinander verwendet würden.
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Zur
Trennung der einzelnen Federbandschellen von dem Federbandschellenblock,
d. h. zur Ablösung
der einzelnen Federbandschellen von den Klebestreifen, ist es vorteilhaft,
wenn die Klebestreifen auf einer Seite über das Ende des Federbandschellenblocks überstehen.
Dann können
die Klebestreifen auf einfache Weise durch einen Monteur vom Federbandschellenblock
abgezogen werden, nachdem der Federbandschellenblock in eine entsprechende
Halterung eingesetzt worden ist. Alternativ oder zusätzlich zur
vorgenannten Maßnahme
kann der Klebestreifen im Übergangsbereich
zwischen zwei Federbandschellen quer zur Längsrichtung des Klebestreifens
perforiert sein. Dadurch ist dann ein Ablösen einer einzelnen Federbandschelle
von dem Federbandschellenblock möglich,
ohne daß die
Klebestreifen insgesamt von dem Federbandschellenblock abgezogen
werden müssen.
Dies ist dann vorteilhaft, wenn der Federbandschellenblock nicht
in eine entsprechende Halterung oder Aufnahme gesetzt wird, welche
ein Auseinanderfallen der einzelnen Federbandschellen nach Abziehen
der Klebestreifen von dem Federbandschellenblock verhindern soll.
Bei Verwendung entsprechend perforierter Klebestreifen können einzelne
Federbandschellen von dem Federbandschellenblock gelöst werden,
ohne daß die
verbleibenden Federbandschellen auseinanderfallen.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen Federbandschellenblock,
insbesondere die genaue Anordnung und Abmessung der Klebestreifen
auszugestalten. Mögliche,
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgen wird die Erfindung anhand zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele
erläutert.
In der Zeichnung zeigen
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1 einen
Federbandschellenblock mit zwei Klebestreifen, die auf einer Seite über das
Ende des Federbandschellenblocks überstehen, und
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2 ein
Federbandschellenblock mit drei Klebestreifen, wobei die Klebestreifen
jeweils quer zur Längsrichtung
perforiert sind.
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Die
Figuren zeigen einen Federbandschellenblock, bestehend aus sieben
bzw. neun Federbandschellen 1, wobei jede Federbandschelle 1 ein Federband 2 und
zwei abstehende Spannenden 3, 4 aufweist. Die
einzelnen Federbandschellen 1 sind nun erfindungsgemäß dadurch
zu einen Federbandschellenblock zusammengefügt, daß die Federbandschellen 1 mittels
zweier Klebestreifen 5, 6 untereinander verbunden
sind, wobei die Klebestreifen 5, 6 längs zur
Achse 7 der Federbandschellen 1 auf dem Federband 2 in
der Nähe
der abstehenden Spannenden 3, 4 angeordnet sind.
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Die
beiden Klebestreifen 5, 6 sind um etwa 180° versetzt
zueinander auf dem Federband 2 angeordnet. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
eines Federbandschellenblocks sind dabei die Klebestreifen 5, 6 um
etwas weniger als 180° versetzt
zueinander angeordnet, während
bei dem in 2 dargestellten Federbandschellenblock die
beiden Klebestreifen 5, 6 um etwas mehr als 180° versetzt
zueinander angeordnet sind. Somit sind die beiden Klebestreifen 5, 6 bei
dem Federbandschellenblock gemäß 1 etwas
weiter von den abstehenden Spannenden 3, 4 entfernt
als die beiden Klebestreifen 5, 6 bei dem Federbandschellenblock
gemäß 2.
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Bei
dem in 1 dargestellten Federbandschellenblock ist die
Länge 8 der
Klebestreifen 5, 6 etwas größer als die Länge 9 des
Federbandschellenblocks. Damit stehen die Klebestreifen 5, 6 auf
einer Seite 10 des Federbandschellenblocks über dessen
Ende hinaus. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, die
Klebestreifen 5, 6 von dem Federbandschellenblock
zu lösen.
Ist der Federbandschellenblock vorher in eine entsprechende Halterung
oder Aufnahme eingesetzt worden, so können die Klebestreifen 5, 6 vor
Beginn der Montage der Federbandschellen 1 von allen Federbandschellen 1 abgezogen werden,
da durch die Aufnahme oder Halterung ein Auseinanderfallen der Federbandschellen 1 verhindert
wird. Wird eine solche Aufnahme oder Halterung nicht verwendet,
so kann ein Auseinanderfallen der einzelnen Federbandschellen 1 des
Federbandschellenblocks dadurch verhindert werden, daß die Klebestreifen 5, 6 immer
nur soweit abgezogen werden, wie es der Länge bzw. Anzahl der gerade
benötigten
Federbandschellen 1 entspricht.
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Bei
dem in 2 dargestellten Federbandschellenblock entspricht
zum einen die Länge 8 der Klebestreifen 5, 6 der
Länge 9 des
Federbandschellenblocks, sind zum anderen die Klebestreifen 5, 6 im Übergangsbereich
zwischen zwei Federbandschel len 1 quer zur Längsrichtung
der Klebestreifen 5, 6 perforiert. Somit können hier
die einzelnen Federbandschellen 1 vom Federbandschellenblock
abgetrennt werden, ohne daß die
Klebestreifen 5, 6 vorher abgezogen werden müssen. Dazu
müssen
nur die Klebestreifen 5, 6 an den bereits perforierten
Stellen durchtrennt werden.
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Darüber hinaus
unterscheidet sich der in 2 dargestellte Federbandschellenblock
von dem Federbandschellenblock gemäß 1 noch dadurch,
daß zur
zusätzlichen
Verstärkung
ein dritter Klebestreifen 11 in der Mitte zwischen den
beiden spannendennahen Klebestreifen 5, 6 auf
dem Federband 2 angeordnet ist. Auch dieser Klebestreifen 11 ist
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 perforiert.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
drei nicht perforierte Klebestreifen zu verwenden oder zusätzlich zu
zwei perforierten Klebestreifen 5, 6 gemäß 2 einen
nicht perforierten dritten Klebestreifen in der Mitte zwischen den
beiden perforierten Klebestreifen 5, 6 anzuordnen.
Bei einer solchen Kombination könnte
der dritte, mittlere, nicht perforierte Klebestreifen zunächst den
Zusammenhalt des Federbandschellenblocks beim Transport und bei
der Bereitstellung der Federbandschellen 1 gewährleisten, dann
nach dem Bereitstellen des Federbandschellenblocks abgezogen werden
und schließlich
die für die
Montage benötigten
Federbandschellen 1 aufgrund der nun nur noch vorhandenen
perforierten Klebestreifen 5, 6 durch einfaches
Abreißen
von dem verbleibenden Federbandschellenblock gelöst werden. Selbstverständlich ist
auch jede beliebige andere Kombination von perforierten und nicht
perforierten Klebestreifen ebenso wie die Verwendung von mehr als
drei Klebestreifen möglich.
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Die
Breite 12 der Klebestreifen 5, 6, 11 kann je
nach Durchmesser der Federbandschellen 1 variiert werden.
In der Regel wird die Breite 12 der Klebestreifen 5, 6, 11 zwischen
1/3 und 2/3 des Durchmesser 13 der Federbandschellen 1 betragen.
Ebenso kann die Dicke und damit auch die Reißfestigkeit der Klebestreifen 5, 6, 11 je
nach Größe und Gewicht der
einzelnen Federbandschellen 1 bzw. Länge des Federbandschellenblocks
gewählt
werden. Für
Federbandschellen 1, wie sie überlicherweise in Automobilen
eingesetzt werden, kann in der Regel ein handelsübliches Klebeband verwendet
werden.