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DE20022003U1 - Verdeck aus Planen für ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten - Google Patents

Verdeck aus Planen für ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten

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Publication number
DE20022003U1
DE20022003U1 DE20022003U DE20022003U DE20022003U1 DE 20022003 U1 DE20022003 U1 DE 20022003U1 DE 20022003 U DE20022003 U DE 20022003U DE 20022003 U DE20022003 U DE 20022003U DE 20022003 U1 DE20022003 U1 DE 20022003U1
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DE20022003U
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English (en)
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ROLAND INTERNAT BV
Original Assignee
ROLAND INTERNAT BV
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Publication date
Application filed by ROLAND INTERNAT BV filed Critical ROLAND INTERNAT BV
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/06Doors arranged at the vehicle sides slidable; foldable
    • B60J5/062Doors arranged at the vehicle sides slidable; foldable for utility vehicles or public transport
    • B60J5/065Doors arranged at the vehicle sides slidable; foldable for utility vehicles or public transport with non-rigid elements, e.g. side curtains

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

15075/me/br
Gebrauchsmusteranmeldung
Roland International B.V., Kasteellaan 33, 5932 AE Tegelen,
Niederlande
Verdeck aus Planen für ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verdeck aus Planen für ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten auf einer Fahrzeugladefläche, auf der sich ein Gerüst aus Profilstangen erhebt, an dem die Planen des Verdecks, insbesondere die einer Fahrzeuglängsseite zugeordneten Planen des Verdecks, jeweils an einer zugeordneten Profilstange hängend und durch Verschieben in Fahrzeuglängsrichtung raffbar, gehalten sind.
Mit Planen üblicher Ausführung, beispielsweise Planen aus beschichtetem Polyestergewebe, können die Gerüste über einer Ladefläche eines Fahrzeuges verkleidet werden. Die Planen bilden zusammen mit den Gerüsten ein Verdeck, welches die auf der Ladefläche zu transportierende Ladung gegen Witterungseinflüsse, vor allem während des Transportes, schützen soll.
Bei Fahrzeugen mit Verdeck über der Ladefläche, also bei Fahrzeugen ohne festen, geschlossenen Fahrzeugaufbau zur Aufnahme der Ladung, ist eine Sicherung der Ladung mittels Verzurrung in vorschriftsmäßiger Art und Weise erforderlich.
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Ein Verdeck aus Planen hat gegenüber einem festen Aufbau den Vorteil, daß das Be- und Entladen einfacher ist, denn es muß bei der Plane nicht, wie beim festen Aufbau, über zumeist am Heck angeordnete Türen im Aufbau be- und entladen werden, sondern es kann bei der Plane jede Seite der Ladefläche zum Be- und Entladen genutzt werden.
Daraus können sich hinsichtlich einer für das Be- und Entladen von Fahrzeugen aufzuwendenden Arbeitszeit erhebliche Zeitersparnisse mit den dadurch bewirkten Vorteilen sowohl für den Spediteur als auch für die Kunden der Spediteure ergeben, denn für den Spediteur verkürzt sich die Stillstandszeit seines Fahrzeuges und seines Fahrers, und für die Kunden des Spediteurs verkürzt sich die Arbeitszeit des für das Be- und Entladen einzusetzenden Personals und auch der benutzten Geräte, wie zum Beispiel Gabelstapler.
Anderseits steht den Vorteilen des erreichbaren zeitlichen Vorteils der Nachteil gegenüber, wieder Mittel und Zeit für die bei als Verdeck genutzten Planen vorgeschriebene Sicherheits-Verzurrung aufzuwenden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verdeck aus Planen zu schaffen, welches die Stabilität eines festen Fahrzeugaufbaus aufweist und bei dem somit auf vorgeschriebene Verzurrung ganz oder zumindest teilweise verzichtet werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Plane eine vorbestimmte Anzahl von in Fahrzeuglängsrichtung
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nebeneinander angeordneten, lotrecht verlaufenden Taschen aufweist, daß in jeder Tasche jeweils ein die Plane aussteifendes Lattenprofil aufgenommen ist und daß an jedem, dem oberen Planenrand zugeordneten Ende jedes Lattenprofils wenigstens ein Verbindungsorgan angeordnet ist, das mit einem Schiebekopf verbunden ist, der an einer als Laufschiene dienenden Profilstange des Gerüstes längsbeweglich geführt ist.
Bei einer Vielzahl von in die Plane eingeschobenen Lattenprofilen wird die Plane insgesamt so steif, daß ihre Festigkeit und somit ihr Widerstandsvermögen gegen einwirkende Querkräfte, der Festigkeit und dem Widerstandsvermögen eines festen kastenartigen Aufbaus gleichwertig ist. Dennoch bleibt die Plane flexibel und in Fahrzeuglängsrichtung raffbar, so daß die Vorteile einer üblichen Plane weiter genutzt werden können.
Die Widerstandfähigkeit der Plane gegen einwirkende Querkräfte, beispielsweise bei von innen gegendrückender, verrutschter Ladung, ist insbesondere auch dadurch gegeben, daß jedes aussteifende Lattenprofil über ein Verbindungsorgan mit der Laufschiene des Gerüstes verbunden ist. Das Verbindungsorgan überbrückt den Bereich zwischen einem an der Laufschiene geführten Schiebekopf und dem oberen freien Ende des in die Tasche eingeschobenen Lattenprofils. Auf die Plane von innen nach außen wirkende Querkräfte, welche, beispielsweise bei verrutschender Ladung, die Plane von innen
nach außen ausbeulen wollen, werden somit zunächst vom Lattenprofil aufgefangen und in auf das Verbindungsorgan wirkende Zugkräfte umgesetzt, die dann letztlich wieder von der Laufschiene des Gerüstes abgefangen werden.
Die aus Ausbeulungen der Plane resultierenden Zugkräfte, die am Schiebekopf angreifen, können sich somit nicht mehr auf die Plane auswirken, sondern werden von dem Verbindungsorgan abgefangen.
Das Verbindungsorgan ermöglicht es, entsprechend feste Verbindungen ■zwischen dem Lattenprofil und dem Schiebekopf herzustellen und, falls erwünscht, in diese feste Verbindungen gegebenenfalls auch die belasteten Flächenbereiche der Plane zu integrieren. Es ist zum Beispiel möglich, das Verbindungsorgan mit dem Schiebekopf lösbar aber dennoch fest und belastbar zu verbinden, indem es in Form einer Schlaufe durch einen Schlitz im Schiebekopf gezogen wird und mit einem in die Schlaufe eingelegten Stift oder Keder gehalten ist. Stift oder Keder verhindern das Zurückgleiten der Schlaufe und damit das Zurückziehen des Verbindungsorgans bei auftretenden Zugbelastungen. Gleichzeitig ist der Schiebekopf mit den zugeordneten Planenbereichen durch Befestigungsorgane, die auch fixierende Wirkung haben, verbunden.
Mit besonderem Vorteil ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß der den oberen Planenrand bildende Planenbereich zusammen mit einem entsprechenden Bereich des Verbindungsorgans an eine dafür vorgesehene Fläche des
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Schiebekopfes angelegt ist und daß die derart übereinanderliegenden Flächenbereiche . mittels eines durchgehenden Fixierorgans fixiert und miteinander verbunden sind.
Durch die übereinanderliegenden Flächenbereiche erfolgt eine Verstärkung des den oberen Planenrand bildenden Planenbereiches, welcher somit Zugbelastungen, die aus auf die Plane wirkenden Querkräften resultieren, besser widerstehen kann.
Es ist ohne weiteres möglich, diese Bereiche noch mit zusätzlichen Verstärkungselementen weiter zu verstärken. So kann der den oberen Planenrand bildende Planenbereich zum Beispiel wenigstens einmal umgesäumt sein, wobei in den Saum Verstärkungsbänder integriert sind. Zusätzliche Verstärkungen ergeben sich auch noch dadurch, daß im Anordnungsbereich des Fixierorgans Gegenplatten angeordnet werden, die zum Beispiel aus Metall, vorzugsweise Stahl, bestehen können. Diese Gegenplatten bewirken eine gleichmäßige Verteilung der Haltekräfte des Fixierorgans auf den Saum der Plane, die in den Saum integrierten Verstärkungsbänder sowie gegebenenfalls im Anordnungsbereich des Fixierorgans noch vorhandene, lappenförmige Wasserschutzstreifen. Außerdem werden Belastungen des Verbindungsorgans auf dessen Anlagefläche an dem Schiebekopf gleichmäßiger verteilt. Die gesamte Verbindung der Plane, des die Plane versteifenden Lattenprofils und des
Verbindungsorgans letztlich im Anschlußbereich an den Schiebekopf wird dadurch hoch belastbar.
Die erwünschte hohe Belastbarkeit wird weiter dadurch gewährleistet, daß jedes Fixierorgan eine Nietverbindung ist, welche alle Planenteile im Bereich des Planenrandes, die Verstärkungen, die metallischen Gegenplatten und einen entsprechend ausgestalteten Anschlußbereich des Schiebekopfes, beispielsweise dessen Grundplatte, fest aufeinanderliegend fixiert und hält.
Eine einfache Montage einer hochfesten Nietverbindung ergibt sich bei Verwendung einer Schließring-Bolzen-Verbindung, die eine besondere Ausführungsform einer Blind-Niet-Verbindung ist.
Jedes Verbindungsorgan ist mit besonderem Vorteil ein Abschnitt eines Gewebegurtes mit vorbestimmter Länge, Breite und Tragfähigkeit. Die Verwendung eines Gewebegurtes hat den Vorteil, daß das Verbindungsorgan flexibel ist und somit die Betätigung einer Schiebeplane nicht behindert. Gleichzeitig kann aber das flexible Verbindungsorgan ohne weiteres hochfest ausgeführt werden, um den auftretenden Belastungen widerstehen zu können. Dafür sind Gewebegurte besonders geeignet, von denen bekannt ist, daß sie auch als hochfeste Lasthebemittel eingesetzt werden. Ein für die erfindungsgemäße Schiebeplane geeignetes, in Form eines Gewebegurtes vorliegendes Verbindungsorgan kann zum Beispiel eine Tragfähigkeit aufweisen, die > 2700 kg ist.
Ein Abschnitt vorbestimmter Länge des als Verbindungsorgan dienenden Gewebegurtes wird hinsichtlich seiner Belastbarkeit erfindungsgemäß noch dadurch optimiert, daß der Abschnitt durch Überlappung seiner Enden zu einer Schlauchform zusammengelegt ist und daß in dem Bereich der übereinandergelegten Gewebegurtenden sämtliche, aufeinander zu liegen kommenden Gurtbereiche gemeinsam miteinander verbunden, insbesondere vernäht sind. Es ergibt sich damit im Bereich der übereinandergelegten Gewebegurtenden eine dreilagige Ausbildung des Verbindungsorgans, die insbesondere durch das Vernähen hochfest ist. Selbstverständlich ist auch eine Verbindung durch Verschweißen oder Verkleben möglich. Dadurch verschlechtert sich jedoch möglicherweise die Flexibilität des Verbindungsorgans, die bei einer Vernähung allerdings in optimaler Weise erhalten bleibt.
An einem Ende des Verbindungsorgans, vorzugsweise an dem Ende des Verbindungsorgans, welches mit einem Lattenprofil zu verbinden ist, ist eine Schlinge ausgebildet. In die Schlinge ist eine Metallplatte eingesetzt, so daß die Metallplatte und die an der Metallplatte anliegenden, die Schlinge ausbildenden Abschnitte des Verbindungsorgans gemeinsam mit benachbarten Endbereichen eines zugeordneten Lattenprofils verbindbar sind. Daraus ergibt sich auch zwischen dem Verbindungsorgan und dem Lattenprofil eine hochfeste und somit hoch belastbare Verbindung.
Jedes Lattenprofil ist ein Aluminiumhohlprofil. Aluminiumhohlprofile haben ein vorteilhaft geringes Gewicht und sind biegesteifer als Vollprofile. Das Lattenprofil hat keilförmig abgeschrägte Längsseitenflanken und somit einen trapezförmigen Querschnitt, der gewählt worden ist, damit beim Öffnen und Schließen der Schiebeplane ein reibungsloses Vorbeischieben an den Seitenrungen bzw. lotrechten Profilstangen des Gerüstes und auch an vorstehenden Ecken einer Last möglich ist. Die Verhakungsgefahr von Bereichen der Schiebeplane wird dadurch vermindert und außerdem das Risiko mechanischer Beschädigung herabgesetzt.
Die Festigkeit der als Lattenprofile eingesetzten Aluminiumhohlprofile läßt sich auch noch dadurch steigern, daß innere Längsstege vorgesehen sind.
Selbstverständlich sind auch Lattenprofile aus anderen Werkstoffen, . so zum Beispiel Holz, Stahl oder Kunststoff, verwendbar.
Schiebeplanen sind bei ihre Ausbeulungen bewirkenden Querkräften nicht nur lotrechten Zugkräften ausgesetzt, sondern auch horizontalen Zugkräften in Planenlängsrichtung, die zur mit der Plane abgedeckten Fahrzeuglängsseite parallel verläuft. Um die Plane auch in dieser Richtung widerstandsfähiger und fester zu gestalten, können versteifende Latten nicht eingesetzt werden. Vielmehr bedarf es der Verwendung flexibler Verstärkungen, da ansonsten die Raffbarkeit der Schiebeplane verloren gehen würde.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist bei dem Verdeck vorgesehen, daß die Plane in vorbestimmten Bereichen, vorzugsweise in Bereichen, die den Enden der Lattenprofile, insbesondere den unteren Enden der Lattenprofile entsprechen, eine zusätzliche Verstärkungslage aufweist. Jede Verstärkungslage ist ein sich horizontal über die Länge der Plane erstreckendes Gewebeband, welches mit der Plane fest verbunden ist. Die Anordnung eines solchen Gewebebandes im Bereich der unteren Enden der Lattenprofile schützt die dort befindlichen Planenbereiche auch vor mechanischen Beschädigungen durch beispielsweise Reibung. Jede Verstärkungslage kann jedoch auch durch eine Doppelung aus übereinanderliegendem Planengewebe gebildet sein. Selbstverständlich sind auch Kombinationen aus auf der Plane angebrachtem Gewebeband und entsprechenden Doppelungen des Planengewebes möglich.
Auf die Plane bei Ausbeulungen der ausgespannten Plane wirkende Zugkräfte, beispielsweise aufgrund sich verschiebender Ladung, wirken auch auf den unteren Rand der Plane. Der untere Rand der Plane kann ebenfalls durch Verstärkungsbänder oder Doppelungen entsprechend verstärkt werden, und die auftretenden Zugkräfte können dort dadurch abgefangen werden, daß mit der Plane und gegebenenfalls auch mit den in Taschen der Plane gehaltenen Lattenprofilen Spannorgane verbunden sind, deren freie Enden mit an sich
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bekannten Unterhaken ausgerüstet sind, die an das Fahrzeug im Bereich des Randes seiner Ladefläche ansetzbar sind.
Für die Verbindungen des Verbindungsorgans und der Spannorgane mit den Lattenprofilen kommen Schraubverbindungen mit Vorteil zur Anwendung, da diese eine diebstahlshemmende Wirkung haben und außerdem optimale Klemmschraubverbindungen in Zusammenwirkung mit den Teilen darstellen, die es mit den Lattenprofilen zu verbindenden gilt, beispielsweise Gegenplatten aus Stahl.
Vorne und hinten wird jede Plane versehen mit einer Haltekombination aus Keder -und Einhakprofil. Dies erlaubt einen dichten Verschluß der Plane an den lotrechten Endkanten sowie einen festen Anschluß mittels einer Spannvorrichtung an die Profilstangen in den Seitenecken des Gerüstes.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1: eine Teilansicht des hinteren Bereichs eines
Straßenfahrzeugs mit sich auf der Ladefläche
erhebendem Gerüst und daran hängend und durch
Verschieben in Fahrzeuglängsrichtung raffbaren
Planen eines Verdecks:
Fig. 2: ein die Plane aussteifendes Lattenprofil im
Querschnitt;
Fig. 3: ein Verbindungsorgan im Querschnitt, welches der
Verbindung des Lattenprofils mit einem an einer Laufschiene des Gerüstetes des Verdecks gehaltenen Schiebekopf dient;
Fig. 4: eine Ansicht einer in eine Schlinge des Verbindungsorgans einsetzbaren Metallplatte zum Anschluß des Verbindungsorgans an das Lattenprofil gemäß Fig. 2;
Fig. 5: die durch Einkreisung in Fig. 1 gekennzeichnete
Einzelheit in vergrößertem Maßstab nach Art einer Explosionsdarstellung;
Fig. 6: eine Ansicht der Plane gemäß Fig. 1 im Schnitt
entlang der Linie VI-VI in Fig. 1 nach Art einer Explosionsdarsteilung.
In Fig. 1 ist die Teilansicht eines hier als Straßenfahrzeug vorliegenden Fahrzeuges 1, insbesondere dessen Heckbereich, schematisch dargestellt. Das Fahrzeug dient der Beförderung von Lasten auf seiner Fahrzeugladefläche 2. Auf dem Fahrzeug bzw. auf der Ladefläche 2 des Fahrzeuges 1 erhebt sich ein Gerüst 3 aus Profilstangen 4. Das Gerüst trägt die Planen 5, 6 des Verdecks des Fahrzeuges 1, wobei hier die einer Fahrzeuglängsseite zugeordneten Planen 5 und 6 des Verdecks in einer einem geschlossenen Verdeck entsprechenden, ausgespannten Position sichtbar sind.
Jede Plane 5, 6 weist eine vorbestimmte Anzahl von in Fahrzeugslängsrichtung nebeneinander angeordneten, lotrecht
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verlaufenden Taschen 7 auf. Jede Tasche besteht aus PVC beschichtetem Gewebe mit entsprechendem Zuschnitt, der auf das Planengewebe der Planen 5, 6 in der jeweils vorbestimmten Position aufgeschweißt wird, aber auch aufgenäht sein kann.
Der hintere Endrand der Planen 5, 6, welcher hier mit 8 und 9 bezeichnet ist, ist in an sich bekannter Weise mit vertikalen Kedern versehen, denen Aluminiumeinhakprofile für die Verschließung der Planen 5, 6 in den Endbereichen mittels hier nicht weiter dargestellter Spannvorrichtungen zugeordnet sind.
Den oberen Planenrändern 10 bzw. 11 der Planen 5 bzw. 6 sind hier nicht weiter dargestellte Profilstangen des Gerüstes 3 zugeordnet, die in Fahrzeuglangsrichtung verlaufen und als Laufschienen für daran geführte Schiebeköpfe 12 ausgebildet sind. Mit den Schiebeköpfen 12 sind die Planen 5, 6 hängend und durch Verschieben in Fahrzeuglängsrichtung raffbar, an den nicht weiter dargestellten, als Laufschiene dienenden Profilstangen des Gerüstes längsbeweglich geführt, so daß die Plane gefaltet bzw. gerafft und geöffnet bzw. entrafft und geschlossen werden kann.
Mit dem unteren Rand 13 bzw. 14 jeder Plane 5 bzw. 6 sind an sich bekannte, selbst . sichernde Spannorgane 15 verbunden, die mit Unterhaken 16 ausgerüstet sind. Mit den Unterhaken sind die Spannorgane im Bereich des Randes der Ladefläche 2 des Fahrzeuges 1 festsetzbar, so daß die an den Schiebeköpfen
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12 hängende Plane 5 bzw. 6 auch vertikal nach unten gespannt werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht eines Lattenprofils 17, welches in die Taschen 7 der Planen 5 und 6 (Fig. 1) einschiebbar und darin gehalten ist. Das Lattenprofil ist ein Hohlprofil aus Aluminium mit keilförmig abgeschrägten Längsseitenflanken 18 und 19 sowie inneren Längsstegen 20 und 21. ■ ■
Fig. 3 zeigt ein Verbindungsorgan im Schnitt, welches zur Verbindung des in die Taschen 7 eingeschobenen Lattenprofils 17 mit einem der Schiebeköpfe 12 verwendet wird.
Das Verbindungsorgan 22 besteht aus einem Gewebegurt mit vorbestimmter Länge, Breite und Stärke. Die Abmessungen bestimmen die Tragfähigkeit des Gewebegurtes bzw. des Verbindungsorgans in Verbindung mit den Materialeigenschaften des für das Verbindungsorgan 22 verwendeten Gewebes.
Zur Herstellung von Verbindungsorganen wird von einem Gewebegurt ein Abschnitt vorbestimmter Länge geschnitten und dieser Abschnitt wird durch Überlappung seiner Enden zu einer Schlauchform zusammengelegt, wie sie hier in Fig. 3 angedeutet ist. In dem Bereich der übereinandergelegten Gewebegurtenden 23 und 24 sind diese aufeinander zu liegen kommenden Bereiche, wie es hier angedeutet ist, miteinander verbunden, insbesondere durch die hier sichtbare Vernähung 25.
An einem Ende des Verbindungsorgans 22 ist eine Schlinge 2 6 ausgebildet.
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In diese Schlinge ist eine Metallplatte einsetzbar, von der in Fig. 4 eine Ansicht dargestellt ist.
Die Metallplatte 27 besteht aus Blech, das u-förmig gebogen ist, so daß eine Art Klemme mit den U-Schenkeln 28 und 2 9 gebildet ist. In den U-Schenkeln sind Bohrungen 30 und 31 angebracht, die der Aufnahme von Durchsetzschrauben dienen.
In die Schlinge 26 des Verbindungsorgans 22 kann einer der U-Schenkel 28 oder 29 der Metallplatte 27 eingeschoben werden, so daß der jeweils andere, frei bleibende Schenkel dann den Außenbereich der Schlinge 26 übergreift.
Das derart mit der Metallplatte ausgerüstete Verbindungsorgan 22 kann dann wiederum mittels nachstehend näher erläuterten Schraubverbindungen mit dem Lattenprofil 17, welches sich in einer der Taschen der Plane befindet, verbunden werden.
In Fig. 5 ist die in Fig. 1 durch. Einkreisung gekennzeichnete Einzelheit in vergrößertem Maßstab dargestellt. Fig. 5 verdeutlicht nach Art einer Explosionsdarstellung die Anbringung des Verbindungsorgans 22 sowohl an einem Schiebekopf 12, als auch an dem in der Tasche 7 aufgenommenen Lattenprofil 17. In Fig. 5 ist der mit der Metallplatte 27 ausgerüstete Bereich des Verbindungsorgans 22 mit seiner Schlinge sichtbar. Das Lattenprofil 17 weist im Bereich seines oberen Endes zwei Einschraublöcher 32 auf, in welche hier angedeutete Schrauben 33 eindrehbar sind, die dann auch die Metallplatte 27 bzw. deren Bohrungen 30 und 31
durchsetzen, womit das untere Ende des Verbindungsorgans 22, zusammen mit der Metallplatte 27, mit dem Lattenprofil 17 verbunden ist.
Das obere Ende des Verbindungsorgans 22 ist, wie es hier dargestellt ist, durch einen waagerechten Schlitz 34 in einer Grundplatte des Schiebekopfes 12 gesteckt. Die Grundplatte 35 weist mit Löchern im oberen freien Ende des Verbindungsorgans 22 kongruierende Bohrungen auf, die von Fixierorganen durchsetzt werden können.
Diese Fixierorgane sind, wie es hier nach Art einer Explosionsdarstellung angedeutet ist, Schließring-Bolzen-Verbindungen. Die Bolzen sind mit 36 und 37 bezeichnet. Die Schließringe weisen die Bezugszahlen 38 und 39 auf. Zwischengelegte Scheiben sind mit 40 bezeichnet.
Fig. 5 läßt auch erkennen, daß der Schiebekopf 12 ein Laufwerk aus Rollelementen 41 aufweist, die eine Führung an. Laufschienen erleichtern.
Fig. 6 zeigt eine schematische Ansicht der Plane 6 in einem Schnitt- entlang der Linie VI-VI in Fig. 1. Fig. 6 verdeutlicht, wie das Verbindungsorgan 22, welches in Form eines flexiblen Gewebebandes vorliegt, durch den Schlitz in der Grundplatte 35 des Schiebekopfes 12 mit den Rollelementen 41 gelegt ist und wie das untere Ende des Verbindungsorgans 22 mittels der Schrauben . 33 und unter Zwischenlegung der Metallplatte 27 mit dem Lattenprofil 27 verbunden ist.
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Der obere Rand 11 der Plane 6 weist einen Saum 42 auf, gegebenenfalls in den Saum integrierte Verstärkungsbänder, sowie im Anordnungsbereich des Fixierorgans (Bolzen 36, Schließhülse 38) auch eine im Saum befindliche Gegenplatte 44.
Mit 45 ist ein die Funktion eines Wasserabweisers erfüllender lappenartiger Streifen bezeichnet. Sämtliche Bauteile werden vom Fixierorgan, dem Bolzen 36, durchsetzt und, nach Herstellen der nietähnlichen Verbindung mit der Schließhülse 38, ist der obere Rand 11 der Plane 6 stabil und fest ausgebildet sowie hoch zugfest über das Verbindungsorgan 22 mit dem Lattenprofil 17 verbunden.
Wie es hier dargestellt ist, weist die Plane 6 auch noch zusätzliche Verstärkungslagen 46 und 47 auf, die hier als sich horizontal über die Länge der Plane 6 erstreckende Gewebebänder ausgebildet sind, die mit der Plane fest verbunden, insbesondere verschweißt, sind. Der untere Rand 14 der Plane 6 ist einmal umgesäumt und damit wieder gedoppelt. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Verstärkung.
Mit der Plane und gegebenenfalls auch mit den Lattenprofilen 17 sind Spannorgane 15 verbunden, ebenfalls wieder über eine Schließring-Bolzen-Verbindung mit Bolzen 36 und Schließringen 38, wobei eine Scheibe 40 zwischengelegt ist. Am freien Ende des Spannorgans 15 befindet sich ein an sich bekannter Unterhaken 16.

Claims (17)

1. Verdeck aus Planen für ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten auf einer Fahrzeugladefläche, auf der sich ein Gerüst aus Profilstangen erhebt, an dem die Planen des Verdecks, insbesondere die einer Fahrzeuglängsseite zugeordneten Planen des Verdecks jeweils an einer zugeordneten Profilstange, hängend und durch Verschieben in Fahrzeuglängsrichtung raffbar, gehalten sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Plane (5, 6) eine vorbestimmte Anzahl von in Fahrzeuglängsrichtung nebeneinander angeordneten, lotrecht verlaufenden Taschen (7) aufweist,
daß in jeder Tasche (7) jeweils ein die Plane (5, 6) aussteifendes Lattenprofil (17) aufgenommen ist und
daß an jedem, dem oberen Planenrand (10, 11) zugeordneten. Ende jedes Lattenprofils (17) wenigstens ein Verbindungsorgan (22) angeordnet ist, das mit einem Schiebekopf (12) verbunden ist, der an einer als Laufschiene dienenden Profilstange (3) des Gerüstes längsbeweglich geführt ist.
2. Verdeck nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den oberen Planenrand (10, 11) bildende Planenbereich zusammen mit einem entsprechenden Bereich des Verbindungsorgans (22) an eine dafür vorgesehen Fläche des Schiebekopfes (12) angelegt ist und daß die derart übereinanderliegenden Flächenbereiche mittels eines durchgehenden Fixierorgans fixiert und miteinander verbunden sind.
3. Verdeck nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der den oberen Planenrand (10, 11) bildende Planenbereich wenigstens einmal umgesäumt ist und in den Saum (42) integrierte Verstärkungsbänder aufweist sowie im Anordnungsbereich des Fixierorgans befindliche Gegenplatten (44).
4. Verdeck nach einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fixierorgan eine Nietverbindung ist.
5. Verdeck nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Nietverbindung eine Schließring (38, 39)-Bolzen (36, 37)- Verbindung ist.
6. Verdeck nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verbindungsorgan (22) ein Abschnitt eines Gewebegurtes mit vorbestimmter Länge, Breite und Tragfähigkeit ist.
7. Verdeck nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das in Form eines Gewebegurtes vorliegende Verbindungsorgan (22) eine Tragfähigkeit > 2700 kg aufweist.
8. Verdeck nach einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt des als Verbindungsorgan (22) dienenden Gewebegurtes durch Überlappung seiner Enden (23, 24) zu einer Schlauchform zusammengelegt ist und daß in dem Bereich der übereinandergelegten Gewebegurt-Enden (23, 24) sämtliche aufeinander zu liegen kommende Gurtbereiche gemeinsam miteinander verbunden, insbesondere vernäht sind.
9. Verdeck nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende des Verbindungsorgans (22) eine Schlinge ausgebildet ist.
10. Verdeck nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Schlinge eine Metallplatte (27) eingesetzt ist und daß die Metallplatte (27) und die an der Metallplatte (27) anliegenden, die Schlinge ausbildenden Abschnitte des Verbindungsorgans (22) gemeinsam mit benachbarten Endbereichen eines zugeordneten Lattenprofils (17) verbunden sind.
11. Verdeck nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Lattenprofil (17) ein Aluminiumhohlprofil ist.
12. Verdeck nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lattenprofil (17) keilförmig abgeschrägte Längsseitenflanken (18, 19) aufweist.
13. Verdeck nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß das in Form eines Aluminiumhohlprofils vorliegende Lattenprofil (17) innere Längsstege (20, 21) aufweist.
14. Verdeck nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (5, 6) in vorbestimmten Bereichen, vorzugsweise in Bereichen, die den Enden der Lattenprofile (17), insbesondere den unteren Enden der Lattenprofile (17), entsprechen, eine zusätzliche Verstärkungslage (43) aufweist.
15. Verdeck nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verstärkungslage (43) ein sich horizontal über die Länge der Plane erstreckendes Gewebeband ist, welches mit der Plane (5, 6) fest verbunden ist.
16. Verdeck nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Verstärkungslagen (43) eine Doppelung aus übereinanderliegendem Planengewebes ist.
17. Verdeck nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Plane (5, 6) und gegebenenfalls wahlweise mit den in Taschen (7) der Plane (5, 6) gehaltenen Lattenprofilen (17) Spannorgane (15) verbunden sind, deren freie Enden mit an sich bekannten Unterhaken (16) ausgerüstet sind, die an das Fahrzeug (1) im Bereich des Randes seiner Ladefläche (2) ansetzbar sind.
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