DE20022962U1 - Vorrichtung zur Präsentation von Dekorationsartikeln - Google Patents
Vorrichtung zur Präsentation von DekorationsartikelnInfo
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Description
• t
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präsentation von Dekorationsartikeln, insbesondere zur Präsentation von figürlichen Erzeugnissen der erzgebirgischen Volkskunst an Fenstern, wobei die Präsentationsvorrichtung aus einem kastenförmigen Grundkörper besteht, dessen in Gebrauchslage dem Fenster abgewandte vertikale Seitenfläche offen ausgestaltet ist, in dessem Innenraum Beleuchtungselemente angeordnet und auf dessen oberer, horizontal verlaufender Stirnfläche die zu präsentierenden Dekorationsartikel aufstellbar sind.
Die Ausgestaltung von Wohn- und Geschäftsräumen mit dekorativen Gegenständen ist allgemein üblich. Sofern solche Erzeugnisse einen ständigen Standort haben (wie z.B. Skulpturen oder auch kleinere Porzellanfiguren als Sammelobjekte), ist es relativ problemlos, eine wirkungsvolle Präsentation im jeweiligen Raum zu realisieren. Hingegen ist für ereignisbezogene Festdekorationsartikel, die lediglich einige Wochen im Jahr aufgestellt werden, eine optisch ansprechende Präsentation oftmals nur bedingt möglich. Ein typisches Beispiel ist die Advents- und Weihnachtszeit, in der vorzugsweise kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus dem Erzgebirge zur Dekoration der Wohnräume verwendet werden. Hierbei werden insbesondere Schwibbogen, Nußknacker, Räuchermänner sowie Engel- und Bergmannsfiguren oftmals am Fenster angeordnet. Somit können diese Festdekorationsartikel sowohl vom jeweiligen Raum aus als auch von der Außenseite des Gebäudes aus betrachtet werden.
Diese Anordnung ist grundsätzlich vorteilhaft, weil die Fensterbretter genügend Aufstellfläche bieten und die jeweiligen Fenster in der kalten Jahreszeit ohnehin nur selten gelüftet werden. Allerdings ergeben sich zunehmend Probleme mit einem solchen Standort, da zumindest neuartige Fensterkonstruktionen - die sowohl in Neubauten als auch nach Renovierungen in Altbauten eingebaut werden - eine breite Rahmenkonstruktion aufweisen. Durch diese Konstruktionen wird auch der vertikale Abstand zwischen dem Fensterbrett als Aufstellfläche und der Fensterscheibe erheblich größer. Somit heben sich die markanten Konturen des Festdekorationsartikels nur noch geringfügig gegenüber dem dahinterliegenden Fensterrahmen ab, sofern sich der Betrachter im Raum befindet. Wird der Festdekorationsartikel hingegen von der Außenseite des Gebäudes aus betrachtet, wird er teilweise vom Fensterrahmen verdeckt. In jedem Fall wird der optische Gesamteindruck
erheblich beeinträchtigt, so dass die angestrebte wirkungsvolle Präsentation gattungsgemäßer Dekorationsartikel nicht eintritt.
Für die Verbesserung des optischen Gesamteindrucks ist es bekannt, am Schwibbogen neben der Beleuchtung von Sockelbrett und/oder Bogenkontur zusätzliche Beleuchtungselemente anzuordnen. So wurde in DE 94 03 907 U 1 und DE 295 03 415 U 1 bereits vorgeschlagen, mehrere Motivplatten mit Abstand zueinander anzuordnen und im freien Bauraum zwischen den Motivplatten eine elektrische Beleuchtungseinrichtung vorzusehen. Somit wird zweifelsfrei die optische Wirkung verbessert, indem die eigentliche Motivszene des Schwibbogens besser wahrnehmbar ist. Eine bessere Präsentation bei einer Aufstellung an Fensterbrettern mit vertikal hohen Fensterrahmen wird aber nicht erreicht.
Auch die an sich übliche Zuordnung von Beleuchtungselementen an größeren Engel- und Bergmannsfiguren verbessert lediglich deren optische Wirkung. Die oben erläuterten Mängel bei Anordnung auf Fensterbrettern mit breiter Rahmenkontur werden auch mit solchen technischen Lösungen nicht behoben. Für Räuchermänner und Nußknacker sind zusätzliche Beleuchtungselemente ohnehin nicht relevant, weil dadurch dem traditionellen Sinngehalt dieser Figuren als „finstere Gesellen" widersprochen würde.
Damit Festdekorationsartikel auch an Fenstern mit breiten Rahmen gut präsentiert werden können, werden häufig behelfsmäßige Sockelkonstruktionen verwendet, auf die der zu präsentierende Gegenstand gestellt wird. Hierfür sind z.B. Pappkartons, Polysterolblöcke oder Bretter mit Unterlage üblich. Somit wird die angestrebte Wirkung, also eine gute Sichtbarkeit des Dekorationsartikels von innen und außen zwar grundsätzlich erreicht. Nachteilig ist jedoch die oftmals ungenügende Standfestigkeit oder auch erhöhte Brandgefahr von selbstgefertigten Sockeln, ungeachtet der häufig unbefriedigenden optischen Wirkung.
Die Anordnung gemäß DE 298 04 552 U 1 betrifft einen Dekorationsartikel aus Holz mit einem kastenförmigen Sockel, auf dem vorzugsweise Motive der erzgebirgischen Volkskunst dargestellt sind. Durch die Bauhöhe des Sockels wird auch bei Aufstellung an Fenstern mit hohen Rahmenkonstruktionen eine beidseitig vollständige Sichtbarkeit gewähr-
leistet. Die Motive werden mit wenigstens einer Lichtquelle angestrahlt. Allerdings ist eine Beleuchtung der Motivszene nur von der Zimmerseite aus vorgesehen. Unabhängig vom erheblichen Herstellungs- und Kostenaufwand - der Dekorationsartikel weist eine Fläche mit reflektierenden Beschichtungsstoffen auf, die mit Lampen eines bestimmten Spektralbereiches angestrahlt wird - wird deshalb bei Dunkelheit keine Wahrnehmung des Artikels von außen erreicht. Außerdem ist die Motivszene fest auf der Kastenoberseite montiert. Eine Veränderung des jeweiligen Motives ist folglich nicht möglich, so dass eine - vom Nutzer überwiegend gewünschte - variable Aufstellung der zu präsentierenden Dekorationsartikel nicht möglich ist.
Eine Weiterentwicklung der vorgenannten technischen Lösung wird in DE 299 20 727 U 1 beschrieben. Auch hier ist auf einer kastenförmigen Sockelkonstruktion eine figürliche Szene mit Motiven der erzgebirgischen Volkskunst fest montiert. Der Sockelkasten ist vollständig geschlossen und wirkt somit sehr kompakt. Dies kann den optischen Gesamteindruck für den sich im Raum befindlichen Betrachter insbesondere beeinträchtigen, sofern auf dem Kasten filigran wirkende Figuren (z.B. Engel) aufgestellt werden. Während der ästhetisch bedingte Nachteil noch zu vernachlässigen ist, ergibt sich jedoch ein weiterer, technisch bedingter Nachteil: Der Sockelkasten weist innenliegende Beleuchtungselemente auf. An der Kastenoberseite sind lichtdurchlässige Abschnitte ausgestaltet, so dass eine indirekte Beleuchtung der auf der Oberseite des Kastens angeordneten Dekorationsartikel bewirkt wird. Die erreichbare Beleuchtungsintensität ist allerdings begrenzt, so dass größere bzw. höhere Dekorationsartikel (z.B. Nußknacker) nicht genügend ausgeleuchtet werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Präsentation von Dekorationsartikeln an Fenstern mit breitem unteren Rahmenabschnitt zu schaffen, mit der unabhängig von der jeweils konkreten Anordnung und Gattung der zu präsentierenden Dekorationsartikel eine vollständige Ausleuchtung sowie eine gute Sichtbarkeit dieser Artikel von beiden Betrachtungsebenen des Fensters erzielt wird. Gleichzeitig soll die Vorrichtung Mittel aufweisen, mit denen der optische Gesamteindruck in Abhängigkeit der jeweils konkreten Gattung der zu präsentierenden Dekorationsartikel veränderbar ist.
-A-
Diese Aufgabe wird gelöst, indem zwischen den im Innenraum des Grundkörpers angeordneten Beleuchtungselementen und der offenen vertikalen Seitenfläche Motivelemente derart angeordnet sind, dass die Beleuchtungselemente jeweils vollflächig verdeckt sind.
Weitere Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 2 bis 5 beschrieben.
Weitere Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 2 bis 5 beschrieben.
Durch die Erfindung wird eine universell einsetzbare Sockelkonstruktion mit Beleuchtung geschaffen. Somit ist eine technische Lösung verfügbar, mit der Dekorationsartikel auch an Fenstern mit einem breiten unteren Rahmenabschnitt ohne jegliche Einschränkungen bezüglich Sichtbarkeit und Ausleuchtung nach beiden Seiten eines solchen Fensters präsentiert werden können. Die Vorrichtung ermöglicht hierbei eine Präsentation von Dekorationsartikeln in insgesamt drei verschiedenen Ebenen: im Innenraum des Grundkörpers, auf der oberen Aufstellfläche und oberhalb des Grundkörpers. Somit ergeben sich zahlreiche Variationsmöglichkeiten bezüglich konkreter Anordnung und Gattung der zu präsentierenden Dekorationsartikel. Diese Vorrichtung zur Präsentation von Dekorationsartikeln ergibt eine vorteilhafte Kombination technischer und ästhetischer Komponenten und ist als ein technisches Objekt mit dekorativem Wert zu bewerten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Präsentationsvorrichtung in räumlicher Ansicht
Fig. 2 die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung in Draufsicht
Fig. 3 die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung in Seitenansicht
Fig. 4 eine Ausgestaltung einer gemeinsamen Motivplatte
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung ist für die Präsentation verschiedenartiger Dekorationsartikel geeignet, beispielsweise für Gläser, Porzellanfiguren oder Mineralien. Als eine bevorzugte Anwendung wird nachfolgend und beispielsweise die Präsentation von figürlichen Erzeugnissen der erzgebirgischen Volkskunst näher beschrieben. Bekanntlich werden in der Advents- und Weihnachtszeit Schwibbogen, Nußknacker, Räuchermänner sowie Engel- und Bergmannsfiguren am Fenster aufgestellt. Sofern die Fenster einen großen vertikalen Rahmenabschnitt zwischen dem Fensterbrett und der Fenster-
scheibe aufweisen, kann vorteilhaft die vorliegende Präsentationsvorrichtung verwendet werden.
Die Vorrichtung besteht aus einem kastenförmigen Grundkörper 1. Auf der oberen Stirnfläche 2 des Grundkörpers 1, die horizontal verläuft, werden die zu präsentierenden Dekorationsartikel aufgestellt. Auf eine nähere Darstellung entsprechender Dekorationsartikel in der Zeichnung wird verzichtet, weil diese Dekorationsartikel (wie bereits dargelegt) sehr unterschiedlichen Gattungen angehören können. Es versteht sich jedoch, dass der Grundkörper 1 eine solche Höhe aufweist, die annähernd der vertikalen Ausdehnung des unteren Rahmenabschnittes des Fensters entspricht. Somit wird bei der bevorzugten Aufstellung am Fenster eine gute Sichtbarkeit der Dekorationsartikel von innen und außen erreicht.
Im Innenraum des Grundkörpers 1 sind Beleuchtungselemente 3 angeordnet. Die vertikale Seitenfläche 4 des Grundkörpers 1, die in Gebrauchslage dem Fenster abgewandt und somit dem Betrachter im Raum zugewandt ist, wird offen ausgestaltet. Diese vertikale Seitenfläche 4 ist demzufolge in Fig. 1 nicht tatsächlich räumlich vorhanden, sondern als fiktive Ebene zu verstehen. Zwischen den Beleuchtungselementen 3 und der Kontur der vertikalen Seitenflächen-Ebene 4 sind im Innenraum des Grundkörpers 1 Motivelemente 5 angeordnet.
In Fig. 1 ist zum besseren Verständnis des grundsätzlichen Aufbaus lediglich vor dem rechten (und somit nicht sichtbaren) Beleuchtungselement 3 ein Motivelement 5 dargestellt, während das linke Beleuchtungselement 3 ohne Motivelement 5 gezeigt wird. Die Motivelemente 5 können flächenhaft ausgebildet sein. Bevorzugt werden die Motivelemente 5 jedoch eine räumliche Kontur aufweisen, so dass die Beleuchtungselemente 3 seitlich teilweise von den Motivelementen 5 abgeschirmt sind.
Die Motivelemente 5 entsprechen in ihrer Gestaltung vorzugsweise dem Charakter der auf der oberen Aufstellfläche 2 zu präsentierenden Dekorationsartikel. Sofern z.B. Bergmannsfiguren aufgestellt werden sollen, könnten die Motivelemente 5 Szenen aus einem historischen Bergbaustollen darstellen. Sollen auf der Aufstellfläche 2 Figuren zur Ge-
schichte von Christi Geburt verwendet werden, könnten die Motivelemente 5 biblische Aussagen verkörpern usw. Die jeweils konkrete Gestaltung der Motivelemente 5 ist im vorliegenden Sachverhalt weitgehend unerheblich. Wesentlich ist vielmehr, dass die Motivelemente 5 - wie bereits oben erläutert - die Beleuchtungselemente 3 gegenüber dem Betrachter jeweils vollflächig verdecken, so dass eine blendfreie Betrachtung gewährleistet wird.
Außerdem werden die Motivelemente 5 vorzugsweise in mehreren, zueinander versetzten Ebenen angeordnet. Dadurch ergibt sich einerseits ein sehr ansprechender optischer Gesamteindruck. Andererseits wird somit eine effektive Raumausnutzung im Innenraum des kastenförmigen Grundkörpers 1 realisiert. Dadurch wird es beispielsweise möglich, neben den Beleuchtungselementen 3 zusätzliche Dekorationsartikel aufzustellen, die einen Bezug zu den auf der oberen Aufstellfläche 2 zu präsentierenden Dekorationsartikeln aufweisen. Dies ist z.B. bei Präsentation eines Orchesters denkbar, das aus einer Vielzahl von Engelsfiguren mit Musikinstrumenten gebildet wird. Unabhängig von der jeweils konkreten Ausgestaltung des Grundkörpers 1 werden mit den Beleuchtungselementen 3 die geschlossenen vertikalen Seitenflächen einschließlich der Rückwand des Grundkörpers 1 sowie die im Innenraum des Grundkörpers 1 angeordneten Motivelemente 5 und die gegebenfalls vorhandenen Dekorationsartikel angestrahlt.
Sofern die Motivelemente 5 nicht, wie bisher beschrieben, als einzelne Segmente ausgestaltet werden, ist es ebenso möglich, diese Motivelemente 5 in einer gemeinsamen Motivplatte 6 auszugestalten. Für eine einfache Herstellung und für die optische Wirkung der gesamten Vorrichtung ist es dabei vorteilhaft, wenn diese gemeinsame Motivplatte 6 in der Kontur der „fiktiven Ebene" verläuft, die der in Gebrauchslage dem Fenster abgewandten vertikalen Seitenfläche 4 des Grundkörpers 1 entspricht. Die gute Sichtbarkeit einer solchen Motivplatte 6 bei sämtlichen Lichtverhältnissen, also auch bei Dunkelheit, resultiert aus dem Kontrast zu den hell angestrahlten Flächen im Innenraum des Grundkörpers 1 einschließlich der Motivplatten 5 und eventuell im Innenraum angeordneter Dekorationsartikel.
Weitere Vorteile ergeben sich, sofern die Motivplatte 6 lösbar am Grundkörper 1 angeord-
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net ist. Mit einer solchen Ausgestaltung wird es möglich, einen einzigen Grundkörper 1 für verschiedenartige Dekorationsartikel zu verwenden. Der optische Gesamteindruck des Grundkörpers 1 kann demzufolge mit geringem Aufwand in Abhängigkeit der jeweils konkreten Gattung der zu präsentierenden Dekorationsartikel verändert werden. Beispielsweise könnten in der Advents- und Weihnachtszeit Nußknacker als Dekorationsartikel mit einer ersten Motivplatte 6 mit einem weihnachtlichen Motiv kombiniert werden. Derselbe Grundkörper 1 könnte in der Osterzeit als Aufstellfläche 2 für (Holz-) Osterhasen mit Zuordnung einer zweiten Motivplatte 6 mit österlichen Motiven genutzt werden. Schließlich würde mit einer dritten Motivplatte 6, die Blumenmotive zeigen könnte, eine Verwendung mit „Blumenkindern" möglich, die beliebte Sammelobjekte sind.
Neben der bisher beschriebenen Ausgestaltung des Grundkörpers 1 wird im Rahmen der Erfindung vorgeschlagen, dass auf der oberen horizontal verlaufenden Stirnfläche 2 ebenfalls Beleuchtungselemente 7 angeordnet sind. Mit den Beleuchtungselementen 7 wird eine wirksame Beleuchtung der Dekorationsartikel erreicht, die auf dieser oberen horizontalen Stirnfläche 2 des Grundkörpers 1 aufgestellt werden. Gleichzeitig können die Beleuchtungselemente 7 als indirekte Beleuchtung von Fensterbildern genutzt werden, die ebenfalls als Dekorationsartikel in der Advents- und Weihnachtszeit beliebt sind.
Zwischen den Beleuchtungselementen 7 und der Kontur der vertikalen Seitenflächen-Ebene 4 sind weitere Motivelemente 8 angeordnet. Die Motivelemente 8 haben eine solche Kontur, dass die Beleuchtungselemente 7 zumindest bei Betrachtung aus Richtung der dem Fenster abgewandten Seite, also wenn sich der Betrachter im Zimmer befindet, jeweils vollflächig verdeckt sind. Diese Ausgestaltung ist in den Fig. 1 und 2 beim jeweils rechten oberen Beleuchtungselement 7 ersichtlich. Das jeweils linke obere Beleuchtungselement 7 ist in diesen Fig. 1 und 2 zum besseren Verständnis des grundsätzlichen Aufbaus ohne zugeordnetes Motivelement 8 dargestellt. Durch die mit den Motivelementen 8 bewirkte Abschirmung kann der Betrachter die Dekorationsartikel völlig blendfrei betrachten. Auch die Motivelemente 8 können - ebenso wie die im Innenraum des Grundkörpers 1 angeordneten Motivelemente 5 - in mehreren, zueinander versetzten Ebenen angeordnet oder auch in einer gemeinsamen Motivplatte ausgestaltet werden. Bezüglich der somit erzielbaren Effekte wird auf obige Ausführungen zu den Motivelementen 5 verwiesen.
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Fig. 4 zeigt eine mögliche Ausgestaltung, bei der sowohl die Motivelemente 5 als auch die Motivelemente 8 in einer gemeinsamen Motivplatte 6 integriert sind. Zum besseren Verständnis wird in dieser Zeichnung auf die Darstellung von konkreten Motiven 5 bzw. 8 verzichtet. Die gemeinsame Motivplatte 6 verläuft in der Kontur der „fiktiven Ebene" der in Gebrauchslage dem Fenster abgewandten vertikalen Seitenfläche 4 des Grundkörpers 1. Aufgrund des hier großen freien Abschnittes im Bereich der offenen vertikalen Seitenfläche 4 des Grundkörpers 1 ist die Aufstellung von kleinen Dekorationsartikeln im Innenraum des Grundkörpers 1 oder auch eine Anordnung von zusätzlichen, in mehreren Ebenen versetzten Motivelementen 5 im Innenraum des Grundkörpers 1 möglich.
Aus Fig. 1 und Fig. 3 ist schließlich ersichtlich, dass der Grundkörper 1 an seiner unteren und oberen horizontalen Stirnfläche jeweils doppelwandig ausgestaltet ist. Im somit geschaffenen unteren 9 und oberen Wandabschnitt 10 werden die Bauteile angeordnet, die für die elektrische Installation der Beleuchtungselemente 3 und 7 benötigt werden.
Claims (5)
1. Vorrichtung zur Präsentation von Dekorationsartikeln, insbesondere zur Präsentation von figürlichen Erzeugnissen der erzgebirgischen Volkskunst an Fenstern, wobei die Präsentationsvorrichtung aus einem kastenförmigen Grundkörper besteht, dessen in Gebrauchslage dem Fenster abgewandte vertikale Seitenfläche offen ausgestaltet ist, in dessem Innenraum Beleuchtungselemente angeordnet und auf dessen oberer, horizontal verlaufender Stirnfläche die zu präsentierenden Dekorationsartikel aufstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den im Innenraum des Grundkörpers (1) angeordneten Beleuchtungselementen (3) und der offenen vertikalen Seitenfläche (4) Motivelemente (5) derart angeordnet sind, dass die Beleuchtungselemente (3) jeweils vollflächig verdeckt sind.
2. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Motivelemente (5) in mehreren vertikalen, zueinander versetzten Ebenen angeordnet sind.
3. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der oberen horizontal verlaufenden Stirnfläche (2) Beleuchtungselemente (7) angeordnet sind, wobei zwischen diesen Beleuchtungselementen (7) und der dem Fenster abgewandten vertikalen Seitenfläche (4) Motivelemente (8) derart angeordnet sind, dass die Beleuchtungselemente (7) jeweils vollflächig verdeckt sind.
4. Präsentationsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Motivelemente (8) in mehreren vertikalen, zueinander versetzten Ebenen angeordnet sind.
5. Präsentationsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) an seiner unteren und oberen horizontal verlaufenden Stirnfläche jeweils doppelwandig ausgestaltet ist, wobei zwischen den jeweiligen Wandabschnitten (9; 10) die elektrische Installation der Beleuchtungselemente (3; 7) angeordnet ist.
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| DE202014103486U1 (de) | 2014-07-29 | 2014-09-01 | Gitta Heider | Präsentationsvorrichtung für Dekorationselemente |
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