DE20022569U1 - Zaun zum Schutz gegen Schnecken u.dgl. - Google Patents
Zaun zum Schutz gegen Schnecken u.dgl.Info
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Description
Professor Dipl.-Ing. Manfred Dorsch 06.09.2001
Hauptstraße 90 - Sennfeld 02245-01 Z/rie/bi
74740 Adelsheim
Miriam Lutz
Lange Straße 20
97877 Wertheim
Die Erfindung betrifft einen Zaun zum Schutz gegen Schnecken und dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Der Zaun umfaßt ein Profil, das einen senkrechten Teil aufweist, und elektrische Leiter, an denen eine elektrische Spannung anlegbar ist.
Derartige Schneckenzäune sind bereits bekannt.
Gartenschnecken, vor allen Dingen die braune Ackerschnecke, richten an Pflanzen- und Gemüsebeeten erhebliche Schäden an. Die bisherige Schneckenbekämpfung kann eingeteilt werden in
chemische Bekämpfung (Schneckenkorn und/oder Flüssigkeiten, die durch Geruch anziehend wirken),
mechanische Mittel, wie speziell gestaltete Profile,
elektrische Mittel durch Niederspannung oder Niederspannungsimpulse, unter Umständen kombiniert mit mechanischen Mitteln und
naturnahe Mittel, wie Steinmehl, Sprühen mit verschiedenen Pflanzenextrakten, Ausstreuung von Sand, Kleie, Asche und ähnlichem.
In der DE 31 12 950 C2 werden mechanische Profile verwendet, um die Schnecken am Überkriechen zu hindern. Gleichzeitig wird zwischen zwei schrägen Dachprofilen eine Leiterbahn angeordnet, was die Schnecken durch eine dauernd anliegende Niederspannung zur Umkehr bewegen soll. Die Praxis hat allerdings gezeigt, daß es den Schnecken gelingt, die schrägen Dachhindernisse zu überwinden, und daß die Schnecken außerdem in der Lage sind, das an Gleichspannung liegende Leiterpaar zu überwinden, indem sie sich entweder krümmen oder die Leiterbahnen verschleimen, so daß ein müheloses Überkriechen möglich ist.
In der DE-GM 84 01 359 werden leitfähige Streifen an eine Niederspannungsquelle angeschlossen. Hier ist allerdings ein Verschleimen bzw. Überkriechen dieser Leiterbahnen für die Schnecken relativ leicht möglich.
Aus der DE 37 28 731 C1 ist ein spezielles Profil bekannt, das durch vorstehende spitze Profilelemente ein Überkriechen der Schnecken verhindern soll. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß die Überwindung dieser Hindernisse für Schnecken kein allzu großes Problem darstellt.
Aus der DE 38 35 670 A1 ist eine Fortentwicklung der DE-GM 84 01 359 bekannt, bei der die Leiter mit Spannungspulsen von etwa 10 V beaufschlagt werden. Angeblich soll es dadurch zu weniger Absonderung von Sekret und damit nicht zum Kurzschließen bzw. Isolieren der Drähte kommen. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, daß die Schnecken nach kurzer Zeit auch dieses Hindernis überwinden können.
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In der DE 39 30 013 A1 wird eine Anordnung von zwei Leitern angegeben, die mit Spannungspulsen in Höhe von 20 bis 100 V, mit Taktzeiten zwischen 1 und 20 see, beaufschlagt werden. Versuche haben allerdings ergeben, daß eine Verschmutzung der Oberflächen des „halbleitenden" Materials, z.B. durch Schleim von Schnecken, die das Hindernis überwunden haben, oder durch Staub und Feuchtigkeit dazu führt, daß die Schnecken das Hindernis überwinden können.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen funktionsfähigen Zaun zum Schutz gegen Schnecken und dergleichen vorzuschlagen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Das Profil weist einen im wesentlichen waagrechten Teil auf, an den sich ein weiterer senkrechter, nach unten weisender Teil anschließt, an dem die elektrischen Leiter angeordnet sind. Die Schnecken können verhältnismäßig leicht an dem senkrechten Teil, der in die Erde gesteckt oder sonst mit dem Boden verbunden ist, nach oben kriechen. Sie können sich dann auch noch längs dem waagrechten Teil des Profils entlang bewegen. Wenn die Schnecken dann an dem weiteren senkrechten Teil des Profils nach unten kriechen, gelangen sie in den Bereich der elektrischen Leiter, die dort angeordnet sind. Sie erhalten einen Stromschlag, durch den sie zu Boden fallen. Hierdurch wird zuverlässig verhindert, daß die Schnecken den erfindungsgemäßen Zaun überwinden können.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Der senkrechte Teil des Profils kann mit Löchern versehen sein. Diese Löcher sollten möglichst groß sein, sie dürfen allerdings einen bestimmten Durchmesser nicht überschreiten, der dadurch bestimmt wird, daß zuverlässig verhindert werden muß, daß die Schnecken durch die Löcher hindurchkriechen. In der Praxis hat sich gezeigt, daß die Löcher einen Durchmesser von maximal 5 mm aufweisen sollten. Durch die Löcher können die Schnecken Witterung von dem innerhalb des Zauns angebauten Salat, Gemüse etc. aufnehmen, wodurch sie veranlaßt werden, zu ver-
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suchen, in den Bereich innerhalb des Zaunes zu gelangen. Sie durchlaufen bzw. durchkriechen dann den oben angegebenen Weg.
Vorteilhaft ist es, wenn der waagrechte Teil in Richtung vom senkrechten Teil zum weiteren senkrechten Teil schräg nach unten verläuft. Der waagrechte Teil ist also vorzugsweise nach außen leicht fallend angeordnet.
Vorzugsweise sind die elektrischen Leiter als streifenförmige Leiterflächen ausgebildet. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Profil extrudiert wird; die streifenförmigen Leiter können dann mitextrudiert werden. Vorzugsweise besteht das Profil aus Kunststoff und bestehen auch die streifenförmigen Leiter aus Kunststoff, wobei es sich um denselben Kunststoff, aber auch um einen anderen Kunststoff handeln kann. Es ist vorteilhaft, für die streifenförmigen Leiter einen kohlenstoffhaltigen Kunststoff zu verwenden.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß sich ein elektrischer Leiter auf der Außenseite des weiteren senkrechten Teils befindet und der andere elektrische Leiter auf dessen Innenseite. Die streifenförmigen Leiter können in diesem Fall durch das weitere senkrechte Teil voneinander isoliert sein. Der auf der Innenseite des weiteren senkrechten Teils vorhandene elektrische Leiter ist vor Regenwasser geschützt.
Die elektrischen Leiter können mit einer Spannungsquelle verbunden werden. Hierbei kann es sich um eine Gleichspannungsquelle handeln, aber auch um eine Wechselspannungsquelle. Vorteilhaft ist es, wenn ein elektronisches Steuergerät zur Abgabe von Spannungsimpulsen vorhanden ist. Die Spannungshöhe beträgt dabei vorzugsweise mindestens 1000 V, vorzugsweise 1000 V bis 3000 V. Die Spannungsdauer der Impulse (Pulsdauer) ist so ausgelegt, daß die Schnecke nicht getötet, sondern nur abgeschreckt wird und von dem weiteren senkrechten Teil des Profils herabfällt. Vorzugsweise beträgt die Pulsdauer 1 bis 10 &mgr;&egr;&bgr;&egr;. Der zeitliche Abstand der Spannungsimpulse voneinander beträgt vorzugsweise 0,5 see bis 5 see, vorzugsweise 1 see.
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Die Erfindung betrifft ferner ein System zum Schutz gegen Schnecken, das durch einen erfindungsgemäßen Zaun gekennzeichnet ist sowie durch eine Spannungsquelle. Vorzugsweise umfaßt das System auch ein elektronisches Steuergerät.
Femer ist es vorteilhaft, wenn im Bereich unter dem weiteren senkrechten Tiel Platten verlegt sind. Hierdurch wird in diesem Bereich ein Hochwachsen des Grases, das den Schnecken eine Überwindung des Hindernisses ermöglichen könnte, verhindert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen Schneckenzaun in einem Querschnitt,
Fig. 2 den Schneckenzaun gemäß Fig. 1 in einer Ansicht von vorne (von der Außenseite),
Fig. 3 die Einzelheit „A" aus Fig. 1 in einer vergrößerten Darstellung,
Fig. 4 eine Stromversorgung mit Steuergerät in einer schematischen Ansicht und
Fig. 5 den zeitlichen Verlauf der von dem Steuergerät in Fig. 4 erzeugten Spannungsimpulse.
Der Zaun zum Schutz gegen Schnecken umfaßt ein Profil 1 mit einem senkrechten Teil 2, das in die Erde 3 einsteckbar oder anderweitig mit dem Boden verbindbar ist, einem leicht fallenden, waagrechten Teil 4 und einem weiteren senkrechten, nach unten weisenden Teil 5, an dem elektrische Leiter 6, 7 angeordnet sind. Durch das Profil 1 wird der zu schützende, innere Bereich 8 vom äußeren Bereich 9 getrennt. In dem dargestellten Beispiel beträgt die Länge des senkrechten Teils 2 et-
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wa 15 cm, wobei 5 cm in die Erde 3 hineingesteckt sind und 15 cm nach oben herausragen. Die Länge des waagrechten Teils 4 beträgt etwa 10 cm. Die Länge des weiteren senkrechten Teils 5 beträgt etwa 7 cm. Die Länge der elektrischen Leiter 6, 7 beträgt jeweils etwa 3 cm. Der Abstand der unteren Enden der elektrischen Leiter 6, 7 vom unteren Ende des weiteren senkrechten Teils 5 beträgt etwa 0,5 cm.
Der senkrechte Teil 2 des Profils 1 ist mit Löchern 10 versehen, deren Durchmesser jeweils etwa 5 mm beträgt. Die Löcher 10 sind im Ausführungsbeispiel im wesentlichen im unteren Bereich des senkrechten Teils 2 angeordnet. Durch diese Löcher können die Schnecken Witterung von z.B. Salat aufnehmen; sie versuchen dann, in den geschützten Bereich 6 zu gelangen. Die Löcher 5 dürfen einen bestimmten Durchmesser von maximal 5 mm nicht überschreiten, um zu verhindern, daß die Schnecken durch sie hindurchkriechen. Die Schnecken sind dann gezwungen, den senkrechten Teil 2 hochzukriechen, um über den waagrechten Teil 4 zum weiteren senkrechten Teil 5 zu kommen. Im weiteren senkrechten Teil kommt die Witterung z.B. des Salates wieder durch die Löcher 10, so daß sich die Schnecke zu Boden fallen läßt und wieder am senkrechten Teil 2 hochkriecht („Schneckenloop").
Sollte eine Schnecke die untere Kante des weiteren senkrechten Teils 5 überkriechen wollen, tritt die elektrische Abwehr in Funktion. Die auf das Isoliermaterial des weiteren senkrechten Teils 5 aufgebrachten, streifenförmigen Leiter 6 und 7 sind an eine Spannungsquelle angeschlossen, die entweder eine Gleichspannungsquelle sein kann, die eine Dauerspannung oder eine pulsförmige Spannung abgibt, oder eine Wechselspannungsquelle, die pulsförmig Spannung abgibt. Um auszuschließen, daß vor allem der auf der Außenseite des weiteren senkrechten Teils 5 liegende streifenförmige Leiter 6 durch Schleim verschmutzt wird, und um ferner auszuschließen, daß Oberflächenverschmutzungen der beiden Leiterflächen 6 und 7 zur Wirkungslosigkeit der Einrichtung führen, werden vorzugsweise Spannungsimpulse gemäß Fig. 5 an die isoliert angeordneten Leiterbahnen 6 und 7 angelegt. Die Spannungshöhe beträgt dabei etwa 1000 bis 3000 V, und die Spannungsdauer der
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Impulse ist so ausgelegt, daß die Schnecke nicht getötet wird und daß bereits ohne Berührung der Fläche des elektrischen Leiters 6 ein Überschlag über eine Luftstrecke stattfindet, so daß ein Verschmutzen des elektrischen Leiters 6 verhindert wird. Durch Einstellung einer definierten Impulsenergie wird verhindert, daß die Schnecke zu viel Sekret auf der Kontaktfläche des elektrischen Leiters 7 abscheidet. Durch die Anlegung der relativ hohen Spannung wird erreicht, daß Verschmutzungen der Kontaktflächen der elektrischen Leiter 6 und 7 nicht zur Wirkungslosigkeit der Anlage führen, daß bereits Luftüberschläge stattfinden ohne Berührung der Fläche des elektrischen Leiters 6 und daß eine definierte Energie eingestellt werden kann, die die Schnecke nicht zerstört, sondern zur Umkehr bewegt. Durch die Anordnung der streifenförmigen Leiter 6 und 7 ist gewährleistet, daß Regen nicht zu einer dauernden Überbrückung und damit zu einem hochohmigen Schluß der beiden Leiter führt. Der innere elektrische Leiter 7 ist unter dem „Dach" angeordnet, das von dem waagrechten Teil 4 und dem weiteren senkrechten Teil 5 gebildet wird.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, unterhalb des weiteren senkrechten Teils 5 auf dem Boden 3 Platten 11 zu verlegen, die ein Hochwachsen des Grases verhindern und die beim Mähen des Grases im Bereich 9 einen genügenden Abstand des Rasenmähers zu dem Schneckenzaun ermöglichen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist das untere Ende des weiteren senkrechten Teils 5 einen genügend großen Abstand zum Boden 3 bzw. zu der darauf befindlichen Platte 11 auf.
Die elektrischen Leiter 6 und 7 werden an eine Stromversorgungseinrichtung angeschlossen, beispielsweise an die in Fig. 4 gezeigte Einrichtung, die aus einer Stromversorgung 12 und einem Steuergerät 13 besteht, an dessen Ausgangsklemmen 14, 15 eine Spannung u anliegt. Die Klemmen 14 und 15 werden mit den elektrischen Leitern 6 und 7 verbunden (in der Zeichnung nicht dargestellt).
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Das elektronische Steuergerät 13 gibt Impulse gemäß Fig. 5 ab. Die Impulse haben eine Spannung von 1000 Volt. Die Impulsbreite (Pulsdauer) beträgt eine oder mehrere &mgr;&egr;&bgr;&udiagr;. Der zeitliche Abstand T zwischen den Pulsen beträgt 0,5 bis 5 see, vorzugsweise 1 see. Die EMV-Vorschriften müssen eingehalten werden. Das Steuergerät gibt Impulse einer solchen Energie ab, die nicht zum Töten der Schnecken, sondern nur zu deren Abschreckung dient. Die Stromversorgung 12 des elektronischen Steuergeräts kann aus alkalischen Batterien, Akkumulatoren, Hochenergiekondensatoren, Netzgeräten und/oder Photovoltaikmodulen oder Windgeneratoren besteht.
Das untere Ende 16 des weiteren senkrechten Teils ist als Tropfkante ausgestaltet, um den zuverlässigen Ablauf von Regenwasser zu gewährleisten. Der Übergang 16 ist also so ausgestaltet, daß Tropfen abfallen können.
Durch die Erfindung wird durch eine intellegente Kombination eines mechanischen Verfahrens mit einem elektrischen Verfahren und gegebenenfalls mit einem Lockmittelverfahren ein zuverlässig wirkender Schneckenabwehrzaun geschaffen.
Claims (15)
1. Zaun zum Schutz gegen Schnecken und dergleichen, umfassend
ein Profil (1), das einen senkrechten Teil (2) aufweist,
und elektrische Leiter (6, 7), an die eine elektrische Spannung anlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Profil (1) einen waagrechten Teil (4) aufweist, an den sich ein weiterer senkrechter, nach unten weisender Teil (5) anschließt, an dem die elektrischen Leiter (6, 7) angeordnet sind.
ein Profil (1), das einen senkrechten Teil (2) aufweist,
und elektrische Leiter (6, 7), an die eine elektrische Spannung anlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Profil (1) einen waagrechten Teil (4) aufweist, an den sich ein weiterer senkrechter, nach unten weisender Teil (5) anschließt, an dem die elektrischen Leiter (6, 7) angeordnet sind.
2. Zaun nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der senkrechte Teil (2) mit Löchern (10) versehen ist.
3. Zaun nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der waagrechte Teil (4) in Richtung vom senkrechten Teil (2) zum weiteren senkrechten Teil (5) schräg nach unten verläuft.
4. Zaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Leiter (6, 7) als streifenförmige Leiterflächen ausgebildet sind.
5. Zaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein elektrischer Leiter (6) auf der Außenseite des weiteren senkrechten Teils (5) befindet und der andere elektrische Leiter (7) auf dessen Innenseite.
6. Zaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise streifenförmigen elektrischen Leiter (6, 7) aus Kunststoff bestehen, vorzugsweise aus kohlenstoffhaltigem Kunststoff.
7. Zaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Leiter (6, 7) mit einer Spannungsquelle verbindbar sind.
8. Zaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein elektronisches Steuergerät (13) zur Abgabe von Spannungsimpulsen.
9. Zaun nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das elektronische Steuergerät (13) Spannungsimpulse von mindestens 1000 V abgibt.
10. Zaun nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das elektronische Steuergerät (13) Spannungsimpulse im Zeitabstand von 0,5 sec bis 5 sec, vorzugsweise von 1 sec, abgibt.
11. Zaun nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Pulsdauer 1 bis 10 µsec beträgt.
12. Zaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zaun aus Kunststoff extrudiert ist, wobei vorzugsweise die streifenförmigen elektrischen Leiter (6, 7) mitextrudiert sind.
13. System zum Schutz von Schnecken oder dergleichen, gekennzeichnet durch einen Zaun nach einem der Ansprüche 1 bis 12 und eine Spannungsquelle.
14. System nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch ein elektronisches Steuergerät (13) zur Abgabe von Spannungsimpulsen.
15. System nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich unter dem weiteren senkrechten Teil (5) Platten (11) verlegt sind.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10345101A1 (de) * | 2003-09-26 | 2005-05-19 | Josef Rothen | Leitergebilde und damit ausgestatteter Insektentöter |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2817238A1 (de) | 1978-04-20 | 1979-10-31 | Haehnle Hans Otto | Schaedlings- und schneckenabweisgeraet |
| DE8802571U1 (de) | 1988-02-26 | 1988-04-07 | Spiegelhauer, Roland, 7321 Börtlingen | Schneckensperre |
| DE29513617U1 (de) | 1995-08-24 | 1995-10-19 | Ullrich, Werner, 74821 Mosbach | Schnecken Abwehr- und Fangzaun |
-
2000
- 2000-01-17 DE DE20022569U patent/DE20022569U1/de not_active Expired - Lifetime
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