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DE20021638U1 - Tragegriff - Google Patents

Tragegriff

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Publication number
DE20021638U1
DE20021638U1 DE20021638U DE20021638U DE20021638U1 DE 20021638 U1 DE20021638 U1 DE 20021638U1 DE 20021638 U DE20021638 U DE 20021638U DE 20021638 U DE20021638 U DE 20021638U DE 20021638 U1 DE20021638 U1 DE 20021638U1
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DE
Germany
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carrying handle
handle according
hook
shaped
housing
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20021638U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE20021638U priority Critical patent/DE20021638U1/de
Publication of DE20021638U1 publication Critical patent/DE20021638U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F5/00Holders or carriers for hand articles; Holders or carriers for use while travelling or camping
    • A45F5/10Handles for carrying purposes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/12Load carriers, e.g. hooks, slings, harness, gloves, modified for load carrying

Landscapes

  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Her 03 DEG Herzog
Tragegriff
Beschreibung Tragegriff
Die Erfindung bezieht sich auf einen Tragegriff zum Tragen eines Gegenstandes, insbesondere eines Flaschenkastens, wobei der Tragegriff lösbar mit dem Gegenstand verbindbar ist.
Griffe zum Tragen beispielsweise eines Kartons sind seit langem bekannt. Zum Einsetzen dieser Tragegriffe muß der Karton von einer Schnur umgeben sein, in welche der Griff dann einzugreifen vermag. Für andere Gegenstände sind diese bekannten Tragegriffe nicht einsetzbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Tragegriff vorzuschlagen, der generell und insbesondere das Tragen von Flaschenkästen erleichtert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Tragegriff mindestens zwei hakenförmige Abschnitte zum Eingreifen in entsprechende Öffnungen des zu tragenden Gegenstandes aufweist, wobei diese beiden hakenförmige Abschnitte gegeneinander bzw. voneinander weg verschiebbar sind.
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··· ···· ···· ·· ··
Viele der zu tragenden Gegenstände haben sogenannte Grifföffhungen, die zwar oft nur unzulänglich ihrem Zweck dienen, in die aber der erfindungsgemäße Tragegriff eingesetzt werden kann.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, daß jeder hakenförmige Abschnitt zwei im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Wandabschnitte aufweist, wobei zwischen diesen ein Bereich des zu tragenden Gegenstandes einzugreifen vermag.
Insbesondere bei stabilen Kästen, deren Grifföffnungen oben durch eine Wand begrenzt werden, ist ein derartig ausgebildeter Tragegriff sehr vorteilhaft. Da beide Wandabschnitte seitlich an den Wänden des Kastens angreifen, wird sichergestellt, daß der Tragegriff nicht vom bzw. zum Kasten schwenken kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite der Wandabschnitte mit mindestens einer Verstärkungsrippe versehen ist.
Mit diesen Verstärkungsrippen wird verhindert, daß die hakenförmigen Abschnitte unter hoher Last aufspreizen. Außerdem können diese Rippen zur Materialersparnis dienen, da die hakenförmige Abschnitte dann kleiner ausgeführt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verstärkungsrippe im wesentlichen senkrecht vom Haken und entlang der Rückseite der Wandabschnitte des entsprechenden Hakens erstreckt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite der Wandabschnitte mehrere parallel verlaufende Verstärkungsrippen aufweist.
\\Systempro_scrvCT\datal\DATElsftWORD\SON«»03DEGB.doc·* · J &iacgr; &idigr;
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsrippe im wesentlichen über die Breite des Hakens zentriert ist.
Damit entsteht mit der Verstärkungsrippe und den Wandabschnitten eines
hakenförmigen Abschnitts ein sehr leichtes und stabiles T-Profil.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Versteifungsrippe im wesentlichen senkrecht zu den Wandabschnitten eines hakenförmigen Abschnitts und im wesentlichen senkrecht zur Verstärkungsrippe des selben hakenförmigen Abschnitts angeformt ist.
Insbesondere bei einseitig befüllten Flaschenkästen können hohe Torsionskräfte auf
die hakenförmigen Abschnitte wirken, die ein Abdrehen der hakenförmigen Abschnitte zur Folge haben könnten. Mit solchen Versteifungsrippen wird verhindert, daß sich die hakenförmigen Abschnitte verdrehen können.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sich der hakenförmige Ansatz von oben nach unten wenigstens geringfügig verengt.
Zum einen ist dadurch das Anbringen des Tragegriffs an einer Wand eines
Flaschenkastens erleichtert, weil sich diese Wand leichter in die Öffnung des
hakenförmigen Abschnittes einfädeln läßt und zum anderen die Griffe der Kästen in
den hakenförmigen Ansätzen verkeilt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die beiden hakenförmigen Abschnitte durch eine Brücke miteinander verbunden sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke im wesentlichen senkrecht zu den beiden hakenförmigen Abschnitten
verläuft.
\\Systempro_server\datal\DATEN\WORD\3oN\t[e5)3DEGB.doc· * I · I I
Sind die hakenförmigen Abschnitte mit den Wänden der Kisten verkeilt, so verläuft die Brücke quer über die Kiste. Dieses ermöglicht es, die Brücke beispielsweise in der Mitte zu greifen. Dort liegt bei einer vollen Kiste der Schwerpunkt. Damit lassen sich die zutragenden Gegenstände einfach und sicher transportieren.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke ein Gehäuse und eine Schiene aufweist.
Dies führt zu einer stabilen und leichten Konstruktion.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse im wesentlichen U-förmig ist und einen dazu passenden Deckel aufweist.
Damit ist es möglich, den Tragegriff für eventuelle Wartungsarbeiten zu zerlegen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß auf der nach außen gerichteten Seite des Deckels mindestens ein Verstärkungswinkel angeformt ist.
Der mit dem Gehäuse lösbar befestigte Deckel erhält dadurch eine Versteifung, was insgesamt zur höheren Stabilität des Tragegriffes führt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel Rastelemente und das Gehäuse dazu komplementäre Rastelemente aufweist.
Damit ist es möglich, die Brücke des Tragegriffs zu öffnen, um beispielsweise eine defekte Feder zu ersetzen. Darüber hinaus ist das Herstellen des Tragegriffs damit ganz erheblich erleichtert.
\\Systcmpro_servcr\datal\DATEN\WOREisOl*l4i<13DEGB.do«"
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein im wesentlichen rechteckförmiges Hohlprofil aufweist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene ein im wesentlichen U-förmiges Profil aufweist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene ein im wesentlichen doppel-T-förmiges Profil aufweist.
Eine derart geformte Schiene hält hohen Belastungen stand, so daß beispielsweise am Gehäuse angeformte Verstärkungselemente überflüssig werden. So kann der Deckel
ohne Verstärkungswinkel auskommen. Dies hilft Material einzusparen und der
Tragegriff kann überall am Gehäuse ergriffen werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mit dem einen hakenförmigen Abschnitt und die Schiene mit dem
anderen hakenförmigen Abschnitt verbunden ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene im zusammengeschobenen Zustand der beiden hakenförmigen Abschnitte innerhalb des Gehäuses angeordnet ist.
Dies ermöglicht das Anpassen des Tragegriffs an verschieden große Gegenstände.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse und die Schiene elastisch, insbesondere durch eine Feder, miteinander
verbunden sind.
Beim Anlegen des Tragegriffes an einen Gegenstand, werden die Schiene und das
Gehäuse automatisch ineinander gezogen bzw. auseinander geschoben, so daß der
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Tragegriff mit der Kiste eine feste Einheit bildet. Dieses verstärkt den Halt des Tragegriffes am zu transportierenden Gegenstand.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß im ausgefahrenen Zustand der Schiene sich die Feder innerhalb des Gehäuses befindet.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände des Gehäuses mindestens eine Öffnung aufweisen.
Damit kann Material im Gehäuse eingespart werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen im wesentlichen kreisrund ausgebildet sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite des Gehäuses Fingermulden aufweist.
Diese Fingermulden erlauben ein sicheres und festes Ergreifen des Tragegriffs, wobei ein Abrutschen wirkungsvoll vermieden wird.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Tragegriffs unter Bezugnahme auf die Zeichnung im einzelnen beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines mit einer Brücke und an dieser angeordneten hakenförmigen Abschnitten versehenen Tragegriffs in eingefahrenem Zustand der hakenförmigen Abschnitte,
\\S ystempTc^serVerNdatalXDATENXWORIfa Ol3\i£r03DEGB. dqf *
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch die Brücke des Tragegriffs aus Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt durch einen Flaschenkasten mit angelegtem Tragegriff aus Fig. 1,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform eines mit einer Brücke und an dieser angeordneten hakenförmigen Abschnitten versehenen Tragegriffs in ausgefahrenem Zustand der hakenförmigen Abschnitte, und
Fig. 5 einen senkrechten Schnitt durch die Brücke des Tragegriffs aus Fig. 4.
In den Figuren 1 bis 3 ist eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Tragegriffs gezeigt.
In Fig. 1 ist ein Tragegriff 1 mit zwei im wesentlichen parallelen hakenförmigen Abschnitten 2 und 3 zu sehen, die in ihrem oberen Bereich durch eine im Querschnitt rechteckförmige Brücke 4 miteinander verbunden sind. Jeder Haken 2 und 3 weist zwei im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Wandabschnitte 6 bis 9 auf, wobei von einem Paar jeweils ein Wandabschnitt 7 und 9 kürzer ist als der nach außen gerichtete Wandabschnitt 6 und 8. Die äußeren Flächen der Haken 2 und 3 sind mit jeweils drei parallel verlaufende Verstärkungsrippen 10 und 11 versehen. Am oberen Ende der nach außen gerichteten Wandabschnitte 6 und 8 ist die Brücke 4 angeformt. Auf der Brücke, genauer, auf einem Deckel 20 der Brücke sind ferner zwei Verstärkungswinkel 29a und 29b angeformt. Zwischen diesen kann der Tragegriff am Besten ergriffen werden. Einerseits dienen die: Winkel zur Stabilität des Deckels 20 und zum Schutz der Hand.
In Fig. 2 ist ein Querschnitt der Brücke 4 zu sehen. Die Brücke weist ein U-förmiges Gehäuse 23 mit in den Seitenwänden 24 und 25 eingelassenen Rastöffnungen 26 auf. Dazu ist ein passender Deckel 20 mit nach unten gerichteten Rastnasen 21 und 22,
\\Systen^ro_server\datal\DATEN\WORD\sbN\Her*3DEGB.doc
sowie eine im Gehäuse 23 befindliche, dort gleitbare und ebenfalls im wesentlichen U-förmige Schiene 27 vorgesehen, wobei dieses U auf dem Kopf steht. Im Zentrum der Brücke ist eine Zugfeder 28 angeordnet.
Die Schiene 27 ist am oberen Ende des einen Hakens 2 angeformt. Das Gehäuse 23 ist auf der anderen Seite der Brücke am oberen Ende des anderen Hakens 3 angeformt. Im Inneren der Brücke ist die Feder 28 an einem ersten Stift 42, der ganz links in der Schiene 27 angeordnet ist, und an einem zweiten Stift 43 befestigt, der ganz rechts im Gehäuse 23 angeordnet ist.
Damit ist es möglich die beiden Haken 2 und 3 auseinander zu ziehen, wobei dann die Schiene 27 aus dem Gehäuse 23 herausgleitet und gleichzeitig die Feder 28 gespannt wird.
Dieser Zustand ist in Fig. 3 zu sehen, wobei die Haken 2 und 3 in zwei einander gegenüberliegenden Grifföffnungen 31 und 32 eines Flaschenkastens 30 eingeführt sind. Hier ist (gestrichelt dargestellt) die gespannte Feder 28 angeordnet.
In den Figuren 4 und 5 ist eine zweite Ausfühirungsform des erfindungsgemäßen Tragegriffs gezeigt.
Im folgenden werden leglich die Unterschiede zwischen der ersten und zweiten Ausführungsform erwähnt, wobei die Bezugszeichen der zweiten Ausführungsform um 100 erhöht wurden.
In diesem zweiten Ausführungsbeispiel sind die äußeren Flächen der Haken 102 und 103 mit jeweils einer Verstärkungsrippe 111 bzw. 110 versehen, die mit den Wandabschnitten 106 und 107 bzw. 108 und 109 ein T-förmiges Profil bilden.
Die Verstärkungsrippe 111 des linken Hakens 102 verläuft im wesentlichen senkrecht von oben nach unten auf der nach außen gerichteten Seite des ersten Wandabschnitts
\\Systempro_server\datal\DATEN\WOR^\SOMert3DEGBtie^ !!!?
106, dann im wesentlichen waagrecht auf der Rückseite des Hakenbodens und etwas schräg von unten nach rechts oben auf der nach außen gerichteten Seite des zweiten Wandabschnitts 107. Darüber hinaus wird der linke Haken 102 mit Hilfe von Versteifungsrippen 145 stabilisiert, die sowohl im wesentlichen senkrecht zu den entsprechenden Wandabschnitten 106 und 107 als auch senkrecht zur Verstärkungsrippe 111 angeordnet sind. An den Stellen, an denen die Versteifungsrippen 145 an die Verstärkungsrippe 111 angeformt sind, weisen die Versteifungsrippen 145 vorzugsweise die gleiche Länge auf, wie die entsprechende Höhe der Verstärkungsrippe 111.
Der rechte Haken 103 mit den Wandabschnitten 108 und 109 und mit der Verstärkungsrippe 110 samt Versteifungsrippen 144 ist zum linken Haken 102 spiegelbildlich gebildet.
Das Gehäuse 123 der Brücke 104 weist in diesem Fall keinen Deckel auf, sondern hat ein im wesentlichen rechteckiges Hohlprofil, in dem eine doppel-T-förmige Schiene
127 ruht, wie in Fig. 5 zu sehen ist. Auf den Seitenwänden 124 und 125 des Gehäuses 123 können mehrere runde 141a bzw. im wesentlichen rechteckförmige 141b Öffnungen eingelassen sein. Wie in Fig. 4 zu sehen ist, ist auch eine Kombination dieser beiden verschiedenförmigen Öffnungen 141a und 141b denkbar. In die Unterseite des Gehäuses 123 sind Fingermulde:n 140 eingelassen.
Zu beachten ist, daß wegen des doppel-T-förmigen Profils der Schiene 127 die Feder
128 beim Auszug nicht verdeckt werden kann. Somit ist der linke Befestigungsstift 142 derart an der Schiene 127 befestigt, daß dieser Befestigungsstift 142 bei maximalem Auszug der Schiene 127 vom Gehäuse 123 verdeckt wird. In Fig. 4 ist ein solcher Fall dargestellt.
Der rechte Stift 143 kann ganz rechts im Gehäuse 123 befestigt sein.
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··· ···· ···· ·· ··
Der Tragegriff ist aus Kunststoff im Spritzgußverfahren hergestellt, wodurch er eine sehr hohe Stabilität aufweist. Es ist aber auch möglich, den Handgriff aus Blech im Biege- bzw. Schweißverfahren herzustellen. Aufgrund der vorgesehenen, weitgehend ebenen Seitenflächen der Brücke eignet sich der Tragegriff sehr gut als Werbeträger.
WSystempro server\datal\DATEN\WORD\SoN\6e!)?ßEGB.doc .*!!·!

Claims (25)

1. Tragegriff (1; 101) zum Tragen eines Gegenstandes, insbesondere eines Flaschenkastens (30), wobei der Tragegriff (1; 101) lösbar mit dem Gegenstand (30) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragegriff (1; 101) mindestens zwei hakenförmige Abschnitte (2, 3; 102, 103) zum Eingreifen in entsprechende Öffnungen (31, 32) des zu tragenden Gegenstandes (30) aufweist, wobei diese beiden hakenförmige Abschnitte (2, 3; 102, 103) gegeneinander bzw. voneinander weg verschiebbar sind.
2. Tragegriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder hakenförmige Abschnitt (2, 3; 102, 103) zwei im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Wandabschnitte (6-9; 106-109) aufweist, wobei zwischen diesen ein Bereich (33, 34) des zu tragenden Gegenstandes (30) einzugreifen vermag.
3. Tragegriff nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite der Wandabschnitte (6-9; 106-109) mit mindestens einer Verstärkungsrippe (10, 11; 110, 111) versehen ist.
4. Tragegriff nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verstärkungsrippe (10, 11; 110, 111) im wesentlichen senkrecht vom hakenförmigen Abschnitt (2, 3; 102, 103) und entlang der Rückseite der Wandabschnitte (6-9; 106-109) des entsprechenden hakenförmigen Abschnitts (2, 3; 102, 103) erstreckt.
5. Tragegriff nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite der Wandabschnitte (6-9) mehrere parallel verlaufende Verstärkungsrippen (10, 11) aufweist.
6. Tragegriff nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsrippe (110, 111) im wesentlichen über die Breite des hakenförmigen Abschnitts (102, 103) zentriert ist.
7. Tragegriff nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Versteifungsrippe (144, 145) im wesentlichen senkrecht zu den Wandabschnitten (106-109) eines hakenförmigen Abschnitts (102, 103) und im wesentlichen senkrecht zur Verstärkungsrippe (110, 111) des selben hakenförmigen Abschnitts (102, 103) angeformt ist.
8. Tragegriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der hakenförmige Abschnitt (2, 3; 102, 103) von oben nach unten wenigstens geringfügig verengt.
9. Tragegriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden hakenförmigen Abschnitte (2, 3; 102, 103) durch eine Brücke (4; 104) miteinander verbunden sind.
10. Tragegriff nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (4; 104) im wesentlichen senkrecht zu den beiden hakenförmigen Abschnitten (2, 3; 102, 103) verläuft.
11. Tragegriff nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (4; 104) ein Gehäuse (23; 123), und eine Schiene (27; 127) aufweist.
12. Tragegriff nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23) im wesentlichen U-förmig ist und einen dazu passenden Deckel (20) aufweist.
13. Tragegriff nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der nach außen gerichteten Seite des Deckels (20) mindestens ein Verstärkungswinkel (29a, 29b) angeformt ist.
14. Tragegriff nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (20) Rastelemente (21, 22) und das Gehäuse (23) dazu komplementäre Rastelemente (26, 27) aufweist.
15. Tragegriff nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (123) ein im wesentlichen rechteckförmiges Hohlprofil aufweist.
16. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (27) ein im wesentlichen U-förmiges Profil aufweist.
17. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (127) ein im wesentlichen doppel-T-förmiges Profil aufweist.
18. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23; 123) mit dem einen hakenförmigen Abschnitt (3; 103) und die Schiene (27; 127) mit dem anderen hakenförmigen Abschnitt (2; 102) verbunden ist.
19. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (27; 127) im zusammengeschoben Zustand der beiden hakenförmigen Abschnitte (2, 3; 102, 103) innerhalb des Gehäuses (23; 123) angeordnet ist.
20. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23; 123) und die Schiene (27; 127) elastisch, insbesondere durch eine Feder (28; 128), miteinander verbunden sind.
21. Tragegriff nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß im ausgefahrenen Zustand der Schiene (27; 127) sich die Feder (28; 128) innerhalb des Gehäuses (23; 123) befindet.
22. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (24, 25; 124, 125) des Gehäuses (23; 123) mindestens eine Öffnung (141a, 141b) aufweisen.
23. Tragegriff nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (141a) im wesentlichen kreisrund ausgebildet sind.
24. Tragegriff nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (141b) im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet sind.
25. Tragegriff nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite des Gehäuses (123) Fingermulden (140) aufweist.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102009011751A1 (de) 2009-03-04 2010-09-23 Cherkasky, Yakiv, Dipl.-Ing. Griff zum Kasten
DE202013008230U1 (de) 2013-09-17 2014-01-17 Yakiv Cherkasky Griff zu Kästen
DE202013011038U1 (de) 2013-12-10 2014-02-27 Yakiv Cherkasky Griff zu Kästen
CN105533997A (zh) * 2016-02-02 2016-05-04 楼玲彩 一种饮料提手

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