DE20019891U1 - Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren Gegenstandes mit einer Halteschiene - Google Patents
Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren Gegenstandes mit einer HalteschieneInfo
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(54) Titel/Title:
Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren Gegenstandes mit einer Halteschiene.
(71) Anmelder/in / Applican t:
Ancra Jungfalk GmbH & Co. KG Richard-Stocker-Str.
78234 Engen Deutschland
(74) Vertreter I Agent:
Dipl.-Ing. Gerhard F. Hiebsch
Dipl.-Ing. Dr. oec. Niels Behrmann M.B.A. (NY)
Heinrich-Weber-Platz
78224 Singen
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A240DE7
Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren
Gegenstandes mit einer Halteschiene
Gegenstandes mit einer Halteschiene
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren Gegenstandes -- insbesondere eines Fahrzeugsitzes -- mit einer eine hinterschnittene Längsnut aufweisenden Halteschiene, in deren Kopfwand in Abständen zueinander Bohrungen eingebracht sind, deren Durchmesser größer ist als der Abstand der die hinterschnittenen Bereiche der Längsnut übergreifenden Formrippen voneinander; von einem Stabelement der Vorrichtung ragen in Abstand zueinander wenigstens zwei in die Längsnut einsetzbare Verbindungselemente ab, die jeweils mit zumindest einem Kragorgan versehen sind, das in den hinterschnittenen Bereich der Halteschiene einschiebbar ausgebildet ist.
Die EP 709 247 A2 beschreibt einen flachen Stab, von dessen Unterseite in Abstand zueinander zwei kielartige Streifen abragen, an deren ■-- der Unterfläche fernliegenden
freien Längskante jeweils vier tellerartige Kragorgane so angebracht sind, dass ihre Anordnung die der Bohrungen in der Halteschiene entspricht. Jene kielartigen Streifen werden in die hinterschnittene Längsnut eingebracht und verschoben, sie können dann durch einen vertikalen Drehstift von Hand fixiert werden. Bei dieser Vorrichtung handelt es sich um ein nur schwer zu handhabendes Element.
freien Längskante jeweils vier tellerartige Kragorgane so angebracht sind, dass ihre Anordnung die der Bohrungen in der Halteschiene entspricht. Jene kielartigen Streifen werden in die hinterschnittene Längsnut eingebracht und verschoben, sie können dann durch einen vertikalen Drehstift von Hand fixiert werden. Bei dieser Vorrichtung handelt es sich um ein nur schwer zu handhabendes Element.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, die erkannten Nachteile an den Vorrichtungen der eingangs erwähnten Art zu beseitigen sowie deren Funktionsweise, Handhabung und Einsatzmöglichkeiten zu verbessern.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche geben günstige Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß sind in ein Hohlprofil der Vorrichtung in Abstand zueinander zwei den freien Profilquerschnitt etwa ausfüllende Lagerblöcke eingebracht als Halteorgane für die an der Profilaußenseite angeordneten Kragorgane; zwischen den Lagerblöcken ist das Hohlprofil von zumindest einem quer zur Profillängsachse bewegbaren sowie in eine Bohrung der Halteschiene einsetzbar gestalteten Bolzen durchsetzt, dank dessen eine Schließstellung für die Vorrichtung hergestellt zu werden vermag.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist mit dem Hohlprofil -- bzw. mit einem von dessen Lagerblöcken -- ein Führungskörper verbunden, der an seinen beiden Längsseiten mit jeweils einer flankierenden Kragleiste versehen ist; die Gesamtbreite der Kragleisten soll größer sein als der Durchmesser der Bohrung der zugeordneten Halteschiene.
Bei einer anderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind im Lagerblock des Hohlprofils wenigstens zwei Klemmstifte mit jeweils endwärtigem Fußteller festgelegt; auch dessen Durchmesser ist größer als der Durchmesser der Bohrungen der zugeordneten Halteschiene, so dass zwischen den Bohrungen eine Klemmlage eingestellt werden kann.
Als günstig hat es sich erwiesen, den Abstand der Unterfläche der Fußteller bzw. der Kragleisten geringfügig kürzer zu wählen als den Abstand der Oberfläche der Halteschiene von der Ebene ihres Nutentiefsten, um ein problemloses Verschieben zu ermöglichen.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung soll der Lagerblock von Schrauben durchsetzt sein, die das Hohlprofil durchgreifen und endwärts im Führungskörper sitzen; der Lagerblock soll wenigstens zwei Schraublöcher für die Klemmstifte aufweisen, die in ihren Schraublöchern lösbar festgelegt sind. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Lagerblock mit wenigstens einer Gewindebohrung für eine Verschraubung mit dem Fahrzeugsitz -- oder einem entsprechenden -- Gegenstand auszustatten.
Von besonderer Bedeutung ist die Ausstattung der Vorrichtung mit wenigstens einem drehbar -- an einer quer zur Längsachse des Hohlprofils verlaufenden Querachse -- gelagerter Rollkörper, der mit einem Teil seiner Umfangsflache eine Ausnehmung in der Bodenwand des Hohlprofils durchgreift und dann auf der Oberfläche der Halteschiene abzurollen ist.
Das Hohlprofil wird bevorzugt als Vierkantrohr ausgebildet, das mit seiner Bodenwand auf die Halteschiene aufgelegt zu werden vermag.
Zur Festlegung der Vorrichtung soll in etwa mittigem Abstand zwischen den beiden Lagerblöcken ein Lagerblock für den Bolzen am Hohlprofil festgelegt sein; der Lagerblock für den Bolzen ist bevorzugt mit einer der Firstwand des Hohlprofils aufliegenden Lagerlasche verschraubt, welche einen Gewindekragen für einen mit diesem kämmenden Gewindeabschnitt eines Gewindebolzens aufweist; letzterer soll erfindungsgemäß in einer dem Profilraum des Hohlprofils zugeordneten Endkaverne einen Abschnitt einer axialen Schraubenfeder od.dgl. Kraftspeicher aufnehmen, welche/r auf den die Bodenwand des Hohlprofils durchgreifenden Bolzen aufgelegt ist.
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Dazu hat es sich als günstig erwiesen, den Bolzen mit einer einstückigen oberen Kragscheibe einer Stufung der Endkaverne aufliegen zu lassen; unterhalb dieser durchgreift der Bolzen die Bodenwand des Hohlprofils mit Spiel.
Der in einem Durchbruch der Bodenwand des Hohlprofils lagernde Schnappbolzen ist nach einem anderen Merkmal mit dem Gewindebolzen abstandsverändernd! verbunden und/oder die Schraubenfeder an einen den Gewindebolzen axial durchsetzenden Spannbolzen angeschlossen.
Der erfindungsgemäße Sitzadapter wurde für Sitze mit integrierten Gurten entwickelt und kann sehr hohe Kräfte auf die ihn aufnehmende sog. Airlineschiene übertragen. Die Sitze können mit diesem Adapter schnell in die Airlineschiene eingesetzt, herausgenommen, verstellt und fixiert werden. Der Adapter ist klapperfrei und eignet sich besonders für den Einsatz bei Bussen und Vans.
Beim Einsetzen in die Airlineschiene ist der Schnapp- oder Verriegelungsbolzen über den Drehkopf als Handrad zurückgesetzt. Der Sitzadapter liegt auf den Rollenkörpern auf und kann mit wenig Widerstand verschoben werden. Ist der Adapter in Fixierposition, wird der Drehkopf bzw. das Handrad in den Gewindekragen eingeschraubt. Falls der Bolzen nicht über einer Airlinebohrung liegt, wird der Schnapp- oder Verriegelungsbolzen mit der Schraubenfeder vorgespannt. Durch Verschieben eines halben Rasters wird der Schnappbolzen mit Hilfe jener Feder in die Airlinekontur gedrückt. Der Sitzadapter ist jetzt verriegelt.
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Das Verspannen erfolgt durch vollständiges Einschrauben des Drehkopfes in die Einheit Gewindekragen/Lagerlasche; das Gewinde des Drehkopfes läuft auf den Schnapp- oder Verriegelungsbolzen auf und drückt diesen in seine Endlage. Der Adapter wird dadurch von der Halteschiene abgehoben und verspannt die Nutensteine gegen die Schiene. Eine Geräuschentwicklung im Fahrbetrieb wird dadurch verhindert.
Zum Lösen wird das Handrad bzw. der Drehkopf herausgedreht, und dieses/dieser zieht den Verriegelungsbolzen über einen Verbindungsflansch nach oben. Der Adapter senkt sich dadurch auf die Rollenkörper ab und kann verschoben werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in:
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in:
Fig. 1: einen Querschnitt durch einen Fahrzeugsitz od. dgl. Gegenstand mit Verriegelungsvorrichtung zum verstellbaren Festlegen an einem Paar von Halteschienen eines Fahrzeuges in Spann- oder Verriegelungsstellung;
Fig. 2: einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 2 ;
Fig. 3: eine Schrägsicht auf einen Teil einer Halteschiene;
Fig. 4: eine Seitenansicht des Basisbereiches eines Fahrzeugsitzes mit im Längsschnitt wiedergegebener Verriegelungsvorrichtung samt in Abstand zugeordneter Halteschiene;
Fig. 5: die Draufsicht auf die Halteschiene der Fig. 4;
Fig. 6: die vergrößerte Wiedergabe der geschnittenen Verriegelungsvorrichtung aus Fig. 4;
Fig. 7: die Draufsicht auf die gesamte Verriegelungsvorrichtung der Fig. 6;
Fig. 8: einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 6;
Fig. 9: einen vergrößerten Querschnitt durch Fig. 6 nach deren Linie IX-IX;
Fig. 10: den Längsschnitt durch eine andere Ausgestaltung der Verriegelungsvorrichtung;
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Fig. 11: die Draufsicht auf die gesamte Verriegelungsvorichtung der Fig. 10.
In den Boden eines nicht weiter dargestellten Fahrzeuges sind in einem etwa einer Sitzbreite entsprechenden mittleren Abstand a voneinander parallele Halteschienen 10 — einer Breite b von beispielsweise 55 mm -- zum verstellbaren Festlegen eines bei 12 nur angedeuteten Fahrzeugsitzes eingesetzt; letzterer ist mit einer Falzleiste 16 bei 14 beidseits an eine in die Halteschiene 10 einsetzbare Verriegelungsvorrichtung 18 geschraubt.
Die vor allem in Fig. 3 erkennbare Halteschiene 10 weist in einer Kopfwand 19 eine hinterschnittene Längsnut 20 einer Mündungsbreite e von beispielsweise 12 mm und einer Querschnittsbreite f des -- beidseits von Formrippen 23 übergriffenen -- hinterschnittenen Bereiches 21 von 20 mm auf. Diese Längsnut 20 ist in ihrer Oberflächenmitte mit Bohrungen 22 versehen; der Bohrungsdurchmesser d entspricht etwa jener Mündungsbreite e, ihr Randabstand t ist etwas länger gewählt.
Die Verriegelungsvorrichtung 18 in Fig. 1, 2 umfasst ein Gehäuse 24 aus Vierkantrohr, dessen Bodenwand 26 zum Festlegen der Verriegelungsvorrichtung 18 auf jene Halteschiene 10 aufgesetzt wird. Von der Bodenwand 26 des Gehäuses 24 gehen Seitenwände 27 aus, die andernends an einen -- jene Falzleiste 16 des Fahrzeugsitzes 12 tragenden -- Gehäusefirst oder eine Firstwand 28 angeformt sind. Die Bodenwand 26 wird von einem Klemmstift 30 durchsetzt, der an seinem unteren Ende mit einem radial abkragenden Fußteller 32 versehen ist.
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Die Mittelachse des Klemmstiftes 30 ist mit Q bezeichnet sowie ein im Gehäuse 24 vorgesehenes Rinnenprofil mit 34. Beide Verriegelungsvorrichtungen 18 sind in Fig. 1 durch eine gemeinsame Achswelle 38 verbunden.
Die in Fig. 4, 6 im Längsschnitt wiedergegebene Verriegelungsvorrichtung 40 weist als Gehäuse ein Vierkantrohr 42 aus Metall der beispielsweisen Länge g von 350 mm, einer Höhe h des — von einer Bodenwand 26, Seitenwänden 27 und einer Firstwand 28 begrenzten -- Profilraumes 44 von 16 mm sowie einer inneren Breite i von 26 mm auf. In Längsmitte des Vierkantrohres 42 wird dessen Längsachse A von der Mittelachse M eines Gewindebolzens 46 gekreuzt, an dessen Gewindeabschnitt 47 ein Drehkopf 48 angeformt ist. In jener Mittelachse M verläuft ein Durchbruch 49 eines engen Durchmessers k, der beidends in Endkavernen 50, 50a mit größeren Durchmessern ki, k2 übergeht.
Im Durchbruch 49 lagert ein -- mit einer Schraube 52 verbundener Spannbolzen 54 für eine Schraubenfeder 56, die einends in die untere Endkaverne 50 eingreift und andernends der ihr zugekehrten Stirnfläche der Kragscheibe 58 eines Schnappbolzens 60 des Durchmessers di von hier 18 mm zugeordnet ist; letzterer lagert mit seiner Kragscheibe 58 in einer Ausnehmung 62 eines im Vierkantrohr 42 an dessen Firstwand 28 mittels Schrauben 52a festgelegten Lagerblocks 64 und durchsetzt einen Durchbruch 61 in der Bodenwand 26 des Vierkantrohres 42. In der in Fig. 8 skizzierten Endlage des Schnappbolzens 60 schlägt die von diesem radial abragende Kragscheibe 58 an einer zum Gewindeabschnitt 47 weisenden Stufung 63 der Ausnehmung 62 an.
Die Schrauben 52a durchsetzen sowohl die Firstwand 28 des Vierkantrohres 42 als auch eine dieser aufliegende Lagerlasche 66 mit angeformtem Gewindekragen 68, welcher den Gewindebolzen 46 führend umfängt.
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In Abstand &eegr; von etwa 70 mm zum mittigen Lagerblock 64 ist beidseits dessen jeweils ein weiterer Lagerblock 65 mittels Schraubbolzen 52b festgelegt; diese durchgreifen Schraublöcher 69 des Lagerblockes 65 und enden in einem Führungskörper 70 der Länge &eegr;&khgr; von etwa 68 mm, der unterhalb der Bodenwand 26 festliegt und -- wie Fig. 9 verdeutlicht -endwärts beidseits Kragleisten 72 anbietet, mit denen er in die hinterschnittene Längsnut 20 der Halteschiene 10a nach Fig. 5 eingesetzt werden kann. Zwischen den Schraubbolzen 52b findet sich noch eine Gewindebohrung 74 zur Aufnahme der Verschraubungen 14 bei Festlegung am Fahrzeugsitz 12.
Die zur Bodenwand 26 parallele Kontur des Führungskörpers 70 im Bereich der Kragleisten 72 entspricht jener von langlochartigen Ausnehmungen 36 der Halteschiene 10a, der innere Abstand q dieser Ausnehmungen 36 voneinander von etwa 210 mm dem Abstand q der beiden Führungskörper 70.
Die Länge der Verriegelungsvorrichtung 40 findet sich an der zugehörigen Halteschiene 10a im äußeren Abstand gi der Ausnehmungen 36 wieder.
Die Verriegelungsvorrichtung 40 wird mit ihren Führungskörpern 70 in die beiden Längsausnehmungen 36 der"Halteschiene 10a eingesetzt und dann in deren Längsnut 20 verschoben; durch Einsetzen des Schnappbolzens 60 in eine der Bohrungen 22 wird die Verriegelungsvorrichtung dann fixiert. Dazu ist der Abstand y der Bugkante 71 des Führungskörpers 70 zur Mittelachse M des Schnappbolzens 60 so gewählt, dass bei Einsetzen der Führungskörper 70 in jene Längsausnehmungen 36 der Halteschiene 10a die Mittelachse M zwischen einer Paarung von Formrippen 23 steht; dieser Abstand y entspricht also nicht einem Mehrfachen des Abstandes yi der Bohrungsmittelpunkte voneinander. Diese Maßgabe sichert die Verriegelungsstellung der Führungskörper 70 beim Einschnappen des Schnappbolzens 60. Für das Funktionieren der Bewegungsabläufe ist auch von Bedeutung, dass der Abstand s der Unterfläche 26a des Vierkantrohres 42 -- und damit der
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Oberfläche der Halteschiene 10, 10a -- von der Ebene E des Nutentiefsten nur geringfügig größer ist als der Abstand si jener Unterfläche 26a von der Unterfläche 33 bzw. 73 der Fußteller 32 bzw. der Kragleisten 72. Deren Breite I1 ist im übrigen größer als der Bohrungsdurchmesser d der Halteschiene 10, 10a
Um das Verschieben des Vierkantrohres 40 auf der Kopfwand 19 der Halteschiene 10 zu vereinfachen, ist in jedem der freien Profilraumabschnitte 44a an einer Querachse 76 eine Kunststoffrolle 78 angebracht. Von dieser ragt ein Abschnitt ihrer Umfangsflache durch einen entsprechenden Schlitz 25 der Breite &zgr; des Gehäusebodens 26.
Beim Ausführungsbeispiel einer Verriegelungsvorrichtung 40a der Fig. 10, 11 sind statt der beschriebenen Führungskörper 70 und deren Schraubbolzen 52b in den Paaren von Schraublöchern 69 Klemmstifte 30a verschraubt, deren Fußteller 32 in die hinterschnittene Längsnut 20 der zugeordneten Halteschiene 10 eingesetzt werden. Letztere ist in Fig. 10 der besseren Übersicht halber links im Querschnitt angedeutet, die Ebene ihres Nutentiefsten ist mit E bezeichnet. Die Funktion dieser Paarungen von Fußtellern 32 entspricht jener eines der beschriebenen Führungskörper 70 mit dessen Kragleisten 72. Auch hier ist der Abstand y der Mittelachse M zum nächstliegenden Rand eines Fußtellers 32 so bemessen, wie zur Ausführung gemäß Fig. 4, 6 erörtert, sowie der Durchmesser d2 des Fußtellers 32 größer als der Bohrungsdurchmesser d an der Halteschiene 10, 10a.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum zeitweiligen Verbinden eines bewegbaren Gegenstandes, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, mit einer eine hinterschnittene Längsnut aufweisenden Halteschiene, in deren Kopfwand in Abständen zueinander Bohrungen eingebracht sind, deren Durchmesser größer ist als der Abstand der die hinterschnittenen Bereiche der Längsnut übergreifenden Formrippen voneinander, wobei von einem Stabelement der Vorrichtung in Abstand zueinander wenigstens zwei in die Längsnut einsetzbare Verbindungselemente abragen, die jeweils mit zumindest einem Kragorgan versehen sind, das in den hinterschnittenen Bereich der Halteschiene einschiebbar ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in ein Hohlprofil (42) der Vorrichtung (40) in Abstand (q) zueinander zwei den freien Profilquerschnitt etwa ausfüllende Lagerblöcke (65) eingebracht sind als Halteorgane für das/die an der Profilaußenseite angeordneten Kragorgan/e (32, 72), wobei zwischen den Lagerblöcken das Hohlprofil von zumindest einem quer zur Profillängsachse (A) bewegbaren sowie in eine Bohrung (20) der Halteschiene (10, 10 a) einsetzbar gestalteten Bolzen (60) durchsetzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Hohlprofil (42) bzw. einem von dessen Lagerblöcken (65) ein Führungskörper (70) verbunden ist, der an seinen beiden Längsseiten mit jeweils einer flankierenden Kragleiste (72) versehen ist, wobei die Gesamtbreite (i1) der Kragleisten größer ist als der Durchmesser (d) der Bohrung (22) der zugeordneten Halteschiene (10, 10 a).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Lagerblock (65) des Hohlprofils (42) wenigstens zwei Klemmstifte (30 a) mit jeweils endwärtigem Fußteller (32) festgelegt sind, wobei dessen Durchmesser (d2) größer ist als der Durchmesser (d) der Bohrungen (22) der zugeordneten Halteschiene (10, 10 a).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (s1) der Unterfläche (33 bzw. 73) der Fußteller (32) bzw. der Kragleisten (72) geringfügig kürzer ist als der Abstand (s) der Oberfläche der Halteschiene (10, 10 a) von der Ebene (E) ihres Nutentiefsten.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerblock (65) von Schrauben (52 b) durchsetzt ist, die das Hohlprofil (42) durchgreifen und endwärts im Führungskörper (70) sitzen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerblock (65) wenigstens zwei Schraublöcher (69) für die Klemmstifte (30 a) aufweist, wobei der Klemmstift in seinem Schraubloch lösbar festgelegt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerblock (65) wenigstens eine Gewindebohrung (74) für eine Verschraubung mit dem Fahrzeugsitz (12) od. dgl. Gegenstand aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Lagerblock (65) wenigstens eine drehbar an einer quer zur Längsachse (A) des Hohlprofils (40) verlaufenden Querachse (76) gelagerter Rollkörper (38) zugeordnet ist, der mit einem Teil seiner Umfangsfläche eine Ausnehmung (25) in der Bodenwand (26) des Hohlprofils durchgreift.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch ein Vierkantrohr als Hohlprofil (40), das mit seiner Bodenwand (26) auf die Halteschiene (10, 10 a) auflegbar gestaltet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in etwa mittigem Abstand (y) zwischen den beiden Lagerblöcken (65) ein Lagerblock (64) für den Bolzen (60) am Hohlprofil (42) festgelegt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerblock (64) für den Bolzen (60) mit einer der Firstwand (28) des Hohlprofils (42) aufliegenden Lagerlasche (66) verschraubt ist, welche einen Gewindekragen (68) für einen mit diesem kämmenden Gewindeabschnitt (47) eines Gewindebolzens (46) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindebolzen (46) in einer dem Profilraum (44) des Hohlprofils (42) zugeordneten Endkaverne (50) einen Abschnitt einer axialen Schraubenfeder (56) od. dgl. Kraftspeicher aufnimmt, welche/r auf den die Bodenwand (26) des Hohlprofils durchgreifenden Bolzen (60) aufgelegt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (60) mit einer einstückigen oberen Kragscheibe (58) einer Stufung (63) der Endkaverne (50) aufliegt und unterhalb dieser die Bodenwand (26) des Hohlprofils (40) mit Spiel durchgreift.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der in einem Durchbruch (61) der Bodenwand (26) des Hohlprofils (42) lagernde Schnappbolzen (60) mit dem Gewindebolzen (46) abstandsveränderlich verbunden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubenfeder (56) an einem den Gewindebolzen (46) axial durchsetzenden Spannbolzen (54) angeschlossen ist.
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|---|---|
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2000
- 2000-11-22 DE DE20019891U patent/DE20019891U1/de not_active Expired - Lifetime
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