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DE20019563U1 - Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons

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Publication number
DE20019563U1
DE20019563U1 DE20019563U DE20019563U DE20019563U1 DE 20019563 U1 DE20019563 U1 DE 20019563U1 DE 20019563 U DE20019563 U DE 20019563U DE 20019563 U DE20019563 U DE 20019563U DE 20019563 U1 DE20019563 U1 DE 20019563U1
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DE
Germany
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mobile phone
plug
receiving part
wall section
receiving
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Expired - Lifetime
Application number
DE20019563U
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English (en)
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Radius Einrichtungsbedarf De GmbH
Original Assignee
RADIUS GmbH
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Publication date
Application filed by RADIUS GmbH filed Critical RADIUS GmbH
Priority to DE20019563U priority Critical patent/DE20019563U1/de
Publication of DE20019563U1 publication Critical patent/DE20019563U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H02J7/731
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/11Supports for sets, e.g. incorporating armrests

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Description

R19G003
-1-
Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Um den Akkumulator eines Mobiltelefons aufzuladen, wird das Mobiltelefon mit einem zugehörigen Netzstecker eines Ladegeräts elektrisch verbunden, welcher anschließend zum Aufladen des Akkumulators in eine Steckdose gesteckt wird. Als Ladegeräte sind Tischgeräte bekannt, in die Mobiltelefone gesteckt werden, die während des Aufladens in den Ladegeräten gehalten werden.
Derartige Tischgeräte werden in der Regel auf Auflageflächen gestellt, die in der Nähe der Steckdose angeordnet sind. Jedoch besteht besonders in den Fällen, bei denen die Auflagefläche in einer großen Distanz zur Steckdose angeordnet ist, die Gefahr, daß der Benutzer während des Aufladevorgangs am Ladestromkabel, das das Ladegerät mit der Steckdose verbindet, hängenbleibt. Die Folge ist, daß das Tischgerät und das Mobiltelefon auf den Boden fallen.
Vielfach wird ein Aufladen des Akkumulators ohne derartige · Tischgeräte durchgeführt. In diesen Fällen wird das Mobiltelefon mit einem direkt in der Steckdose befestigbaren Ladegerät über ein Ladestromkabel verbunden. Hierbei ist es üblich, das Mobiltelefon auf eine Auflagefläche zu legen, beispielsweise ein Tisch oder ein Regal. Oft ist das Ladestromkabel jedoch nicht lang genug, um das Mobiltelefon während des Aufladevorgangs auf einer Auflagefläche abzulegen, auf der es sicher gehalten wird. Befindet sich
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nämlich in der Nähe der Steckdose keine geeignete Auflagefläche, so wird das Mobiltelefon häufig auf dem Boden abgelegt, wobei das Ladestromkabel entlang der Wand von der Steckdose bis zum Boden herunter hängt. Hierbei ist von Nachteil, daß das Mobiltelefon ungeschützt auf dem Boden liegt und schnell beschädigt oder zerstört werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und kostengünstige Vorrichtung zu schaffen, die während eines Aufladevorgangs das Mobiltelefon derart schützend hält, daß eine Beschädigung oder Zerstörung des Mobiltelefons vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Aufnahmeteil auf, das zusammen mit einem Stecker eines Ladegeräts an eine Steckdose befestigbar ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist besonders für das Aufladen des Akkumulators eines Mobiltelefons an Wandsteckdosen geeignet, die nicht in Bodenhöhe angeordnet sind. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung hängt während des Aufladevorgangs die Vorrichtung dicht an der Wand, wobei das Mobiltelefon in bzw. auf die Vorrichtung gelegt wird.
Desweiteren ist von Vorteil, daß ein Ladestromkabel von der erfindungsgemäßen Vorrichtung vollständig aufgenommen werden kann, so daß die Gefahr eines Hängenbleibens des Benutzers am Ladestromkabel erheblich reduziert wird.
Vorzugsweise ist der Stecker mit dem Aufnahmeteil verbunden. Diese Verbindung kann eine feste oder lösbare Verbindung sein. Der Stecker ist somit entweder von dem Aufnahmeteil wieder lösbar oder der Stecker ist in das Aufnahmeteil integriert. Hierzu ist insbesondere eine einstückige Ausbildung des Steckers mit dem Aufnahmeteil vorgesehen.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Aufnahmeteil eine dünne Wand mit einem Durchbruch auf. Durch diesen Durchbruch wird der Stecker derart hindurchgeführt, daß Steckkontakte des Steckers in die Steckkontakte der Steckdose gesteckt werden können. Vorzugsweise ist die Form des Durchbruchs der Kontur des Steckers angepaßt. Auf diese Weise
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wird eine besonders sichere Halterung der Vorrichtung an der Steckdose gewährleistet.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Aufnahmeteil einstückig aus einem Zuschnitt eines dünnwandigen Materials ausgebildet. Hierzu eignet sich insbesondere ein Kunststoff, vorzugsweise eine Kunststoff-Folie, von 0,5 bis lmm Dicke. Aber auch ein Karton ist durchaus für die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendbar. Durch die bevorzugte Ausführungsform wird gewährleistet, daß das Gewicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung gering gehalten werden kann. Dabei ist die Wandstärke des Materials immer derart gewählt, daß ein zuverlässiges Halten der Vorrichtung an der Steckdose gewährleistet ist. Bei zu großen Wandstärken besteht nämlich die Gefahr, daß der Stecker nicht ausreichend weit durch den Durchbruch geführt werden kann mit der Konsequenz, daß der Stecker nicht ausreichend sicher in der Steckdose befestigt werden kann.
Das Aufnahmeteil weist vorzugsweise eine Knicklinie zur Bildung einer Vorderwand und einer Rückwand auf. Auf diese Weise ist insbesondere ein Kunststoffzuschnitt mit wenigen Handgriffen derart faltbar, daß ein Mobiltelefon in die Vorrichtung aufgenommen werden kann. Von Vorteil ist hierbei, daß es nicht erforderlich ist, Hilfsmittel, beispielsweise Werkzeuge, verwenden zu müssen. Ferner ist die Vorrichtung in kurzer Zeit an der Steckdose fixierbar.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Aufnahmeteil eine U-förmige Ausstanzung zur Bildung einer Auflagefläche für das Mobiltelefon auf. Diese Auflagefläche erstreckt sich im wesentlichen rechtwinklig zu der Vorder- und der Rückwand. Auf diese Auflagefläche kann das Mobiltelefon gestellt oder gelegt werden. Ferner wird aufgrund dieser Ausbildung ein im wesentlichen abgeschlossener Stauraum zur Aufnahme des Ladestromkabels gebildet. Der Stauraum ist vorzugsweise oberhalb oder unterhalb der Auflagefläche angeordnet. Das Ladestromkabel, das in der Regel sehr lang ist, wird in dem Stauraum aufgenommen, beispielsweise in aufgewickelter Form.
Die Erfindung betrifft ferner eine Ladevorrichtung mit einem Mobiltelefon und mit einer Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons, die wenigstens eines der Merkmale aufweist, die oben beschrieben wurden.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß die erfindungsgemäße Haltevorrichtung nicht nur für Mobiltelefone geeignet ist. Vielmehr eignet sich die beschriebene Vorrichtung zur Aufnahme von jeglichen Geräten, die mit einem wiederaufladbaren Akkumulator oder durch Netzspannung betrieben werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
- Fig.l eine Draufsicht auf eine nicht gefaltete Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons; und
- Fig.2 eine perspektivische Ansicht der gefalteten Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt einen Kunststoffbogen 1, aus dem die erfindungsgemäße Vorrichtung gebildet ist. Der Kunststoffbogen 1 weist eine rechteckige Form auf und besteht aus einem ersten Wandabschnitt 4 und einem zweiten Wandabschnitt 5. Ein Befestigungsabschnitt 3 des Kunststoffbogens 1 weist mittig einen Durchbruch 2 auf, der eine zur Form eines Netzsteckers entsprechende Form hat. Durch diesen Durchbruch 2 wird der Netzstecker durchgeführt, welcher anschließend in eine an einer Wand sich befindende Steckdose gesteckt werden kann. Auf diese Weise wird der Befestigungsabschnitt 3 der erfindungsgemäßen Vorrichtung an der Steckdose fixiert.
Damit die erfindungsgemäße Vorrichtung in Verkaufsräumen werbewirksam dem Käufer präsentiert werden kann, sind an den Rändern des Befestigungsabschnitts 3 zwei Öffnungen 14 angeordnet, durch welche Verkaufsträger hindurchgeführt werden. Im nicht gefalteten Zustand ist es somit möglich, eine große Anzahl an Kunststoffbögen 1 auf derartige Verkaufsträger zu schieben.
Der erste Wandabschnitt 4 ist über eine erste Knicklinie 6 mit dem zweiten Wandabschnitt 5 verbunden. Der zweite Wandabschnitt 5 weist an der der ersten Knicklinie 6 abgewandten Seite zwei Einstecklaschen 11 auf. Entsprechend dazu sind am ersten Wandabschnitt 4 an der der ersten Knicklinie 6 abgewandten Seite jeweils zwei Schlitze 12 angebracht. Die Einstecklaschen 11 sowie die Schlitze 12 haben jeweils den gleichen Abstand zur ersten
Knicklinie 6, so daß nach einem Zusammenfalten des Kunststoffbogens 1 an der ersten Knicklinie 6 die Einstecklaschen 11 und die Schlitze 12 einander gegenüberliegen.
Der erste Wandabschnitt 4 weist ferner eine Ausstanzung mit einer Auflagefläche 8 auf, die über eine zweite Knicklinie 7, die parallel zur ersten Knicklinie 6 verläuft, mit dem ersten Wandabschnitt 4 verbunden ist. Hierbei hat die Auflagefläche 8 eine rechteckige Form.
Auf der der zweiten Knicklinie 7 gegenüberliegenden Seite ist die Auflagefläche 8 mit einer Verbindungslasche 9 ausgebildet, die in einen Schlitz 10 hineinsteckbar ist, welcher am zweiten Wandabschnitt 5 angebracht ist. Ferner weist die Auflagefläche 8 eine Aufnahme 15 zur Aufnahme und Halterung des Ladestromkabels des Ladegeräts auf.
Um den Kunststoffbogen 1 zur Aufnahme eines Mobiltelefons vorzubereiten, wird zunächst der zweite Wandabschnitt 5 entlang der ersten Knicklinie 6 gefaltet, so daß der erste Wandabschnitt 4 auf dem zweiten Wandabschnitt 5 liegt. Anschließend wird der der ersten Knicklinie 6 gegenüberliegende Rand des zweiten Wandabschnittes 5 am ersten Wandabschnitt 4 befestigt, indem beide Einstecklaschen 11 in die Schlitze 12 gesteckt werden. Danach wird das Aufnahmefach 16, welches in Fig. 2 gezeigt ist, für das Mobiltelefon gebildet. Hierbei wird die Auflagefläche 8 entlang der zweiten Knicklinie 7 in Richtung des anliegenden zweiten Wandabschnittes 5 gefaltet. Während des Faltvorgangs drückt der die Verbindungslasche 9 aufweisende Rand der Auflagefläche 8 gegen den zweiten Wandabschnitt 5. Die Auflagefläche 8 wird soweit gefaltet, bis die Verbindungslasche 9 in den Schlitz 10 hineinsteckbar ist, wobei gleichzeitig beide Wandabschnitte 4,5 sich nach außen wölben.
Nachdem die Verbindungslasche 9 am Schlitz 10 mit dem zweiten Wandabschnitt 5 verbunden ist, kann der gefaltete Kunststoffbogen 1 an der Steckdose fixiert werden. Durch den Durchbruch 2 am Befestigungsabschnitt 3 wird der Netzstecker geführt, der anschließend in die Steckdose gesteckt wird. Der Durchbruch 2 hat eine zum Netzstecker entsprechende Form, so daß die Vorrichtung zuverlässig an der Steckdose gehalten wird.
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Fig. 2 zeigt den Kunststoffbogen 1 im zusammengefalteten Zustand. Hierbei bilden der erste Wandabschnitt 4 und der zweite Wandabschnitt 5 sowie die Auflagefläche 8 das Aufnahmefach 16 für das Mobiltelefon. Das Mobiltelefon wird durch die Öffnung 18 geführt und auf die Auflagefläche 8 des Aufnahme fache s 16 gelegt. Unterhalb des Aufnahmefaches 16 befindet sich ein Stauraum 17, der durch die Auflagefläche 8 und die beiden Wandabschnitte 4,5 begrenzt ist.
Ferner ist am ersten Wandabschnitt 4 und am zweiten Wandabschnitt 5 jeweils eine Öffnung 13 angebracht, die den gleichen Abstand zur ersten Knicklinie 6 aufweisen. Im zusammengefalteten Zustand liegen diese Öffnungen 13, durch die das Ladestromkabel hindurchgesteckt wird, einander gegenüber. Das Ladestromkabel wird somit hinter der zusammengefalteten Haltevorrichtung geführt. Desweiteren weist der zweite Wandabschnitt 5 an der der ersten Knicklinie 6 zugewandten Seite eine Aufnahme 19 zur Aufnahme und Halterung des Ladestromkabels auf.
Das nicht dargestellte Ladestromkabel verläuft ausgehend vom Durchbruch 2 bis zu den einander gegenüberliegenden Öffnungen 13 des ersten Wandab-Schnitts 4 und des dahinter liegenden zweiten Wandabschnitts 5. Das Ladestromkabel wird durch diese Öffnungen 13 aufgenommen und befindet sich vor der Durchführung durch die Aufnahme 19 hinter der Vorrichtung, also hinter dem zweiten Wandabschnitt 5. Durch die Aufnahme 19 wird das Ladestromkabel in den Stauraum 17 geführt. Im Stauraum 17 kann das Ladestromkabel beispielsweise in aufgewickelter Form untergebracht werden, wobei das eine Ende des Ladestromkabels aus dem Stauraum 17 durch die Aufnahme 15 in das Aufnahmefach 16 zur Verbindung mit dem Mobiltelefon geführt wird, wobei das Mobiltelefon - hier ebenfalls nicht dargestellt - auf der Auflagefläche 8 liegt oder steht.
Bei einem weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Stecker in den Kunststoffbogen 1 integriert. Insbesondere ist vorgesehen, den Stecker und/oder das Ladegerät an der erfindungsgemäßen Vorrichtung einstückig auszubilden.
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Bezugszeichenliste:
I Kunststoffbogen 2 Durchbruch
3 Befestigungsabschnitt
4 erster Wandabschnitt
5 zweiter Wandabschnitt
6 erste Knicklinie 7 zweite Knicklinie
8 Auflagefläche
9 Verbindungslasche
10 Schlitz
I1 Einstecklasche 12 Schlitz
13 Öffnung
14 Öffnung
15 Aufnahme
16 Aufnahmefach 17 Stauraum
18 Öffnung
19 Aufnahme

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons, dessen Akkumulator mittels eines über einen Stecker an eine Steckdose anschließbaren Ladegeräts wiederaufladbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Aufnahmeteil (1) zusammen mit dem Stecker an die Steckdose befestigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker mit dem Aufnahmeteil (1) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker lösbar mit dem Aufnahmeteil (1) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (1) eine dünne Wand (3) mit einem Durchbruch (2) aufweist, durch den der Stecker hindurchsteckbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Form des Durchbruchs (2) der Kontur des Steckers angepaßt ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (1) einstückig aus einem Zuschnitt eines dünnwandigen Materials ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das dünnwandige Material ein 0,5 bis 1 mm dicker Kunststoff ist.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (1) eine Knicklinie (6) zur Bildung einer Vorderwand (4) und einer Rückwand (5) aufweist.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (1) eine U-förmige Ausstanzung zur Bildung einer Auflagefläche (8) für das Mobiltelefon aufweist.
10. Ladevorrichtung mit einem Mobiltelefon und mit einer Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche.
DE20019563U 2000-11-17 2000-11-17 Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons Expired - Lifetime DE20019563U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2822924A1 (fr) * 2001-03-28 2002-10-04 Sagem Dispositif de support et de presentation d'appareil amovible et rechargeable, tel qu'un terminal mobile de telephonie cellulaire
GB2410644A (en) * 2004-01-29 2005-08-03 Able Packaging Designs Ltd Mobile phone holder
EP2463982A1 (de) * 2010-12-10 2012-06-13 GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG Elektrische Ladevorrichtung für Mobiltelefone und dergleichen

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FR2822924A1 (fr) * 2001-03-28 2002-10-04 Sagem Dispositif de support et de presentation d'appareil amovible et rechargeable, tel qu'un terminal mobile de telephonie cellulaire
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