DE20018067U1 - Modulares Möbelsystem - Google Patents
Modulares MöbelsystemInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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Description
Modulares Möbelsystem
Die Erfindung betrifft ein Möbelsystem, dass so aus einzelnen vertikal gebildeten Einheiten besteht, dass diese Einheiten leicht zu einer grösseren Einheit zusammengesetzt werden können und ebenso später bei Bedarf nach Demontage verändert sortiert wieder aufgebaut werden können. Dabei sind Anpassungen an geringfügig veränderte Aufstellungsbedingungen möglich.
Es ist bekannt, Möbeleinheiten gleicher äusserer Abmessungen im Sinne einzelner Schrankeinheiten auszuführen, indem die Seitenteile durch Arretierungen zueinander lösbar fixierbar gestaltet sind. Die einzelnen Schrankeinheiten lassen sich durch ihre einheitliche Grosse beliebig umbauen. Eine diesem Aufbau ähnliche Arretierung ist in der DE-OS 22 29 652 beschrieben, indem die Seitenwände an ihrem unteren Ende nach unten hin verjüngt sind und in dementsprechende Aussparungen der jeweils darunter angeordneten Seitenwand der darunter befindlichen Schrankeinheit eingreifend ausgebildet sind. Als nachteilig wird hier empfunden, dass relativ grosse Öffnungen verbleiben, die durch ebenso relativ grosse Abdeckungen verschlossen werden müssen, um die Ästhetik nicht gar zu sehr zu stören. Durch die notwendige doppelwandige Ausführung der Seitenwände ist der Fertigungsaufwand hoch, da an die Passgenauigkeit der Teile zueinander hohe Anforderungen zu stellen sind. Unterschiedliche Tiefen einzelner Schrankeinheiten sind ausschliesslich durch Sonderanfertigungen realisierbar.
Eine andere bekannte Variante sieht vor, dass die Seitenwände zueinander arretiert werden, indem aus dem jeweils unteren Teil Arretierungsstifte nach
oben ragen, die in an der Unterseite der oberen Seitenwände befindliche Bohrungen entsprechender Teilung hineinragen.
Nach der DD-EB 160 589 wird vorgeschlagen, zum Zweck der weiteren Einsparung an Material, die sich in einer Gewichtsverringerung der Möbeleinheit äussert, jeweils nebeneinanderliegende Möbelteile ohne Seitenwand auszuführen und diese Seitenwand zwischen benachbarte Möbeleinheiten zu setzen sowie mit beiden Möbelteilen über Zuganker zu verschrauben. Ein Umsetzen der einzelnen Möbeleinheiten ist regelmässig nur nach kompletter Demontage und sich anschliessender Montage möglich
Ein gleiches Ziel wird mit in der DE-OS 33 10 305 vorgeschlagenen Lösung verfolgt. Hier werden alle aneinanderstossenden Elemente über Ringschrauben auf einer in der Mittelsenkrechten des Stosses liegenden Achse befestigt.
Abgesehen davon, dass der Konstruktion gemäss der DE-OS 33 10 305 eine gewisse Relativbewegung der einzelnen Teile zueinander ermöglicht, hinterlassen alle Schrankwände einen ausserordentlich massiven äusseren Eindruck.
Das Weglassen eines Teiles führt zu einer Instabilität in dem Masse, dass ein Umbau nur unter Zuhilfenahme aller Systemeinheiten möglich ist. Eine Veränderung im Sinne einer Erweiterung ist ausschliesslich durch Teile gleicher Grundkonstruktion und gleichen Rasters möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Grundkonstruktion zu entwickeln, bei der ohne wesentliche Eingriffe in das Grundsortiment die Funktionsfähigkeit und damit ebenso die Vielgestaltigkeit des Möbelsystems erhöht wird.
Die Aufgabe wird gelöst, indem in als Funktionselemente vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheiten mehrere Kuben miteinander vereinigt sind und ein Kubus zum jeweils folgenden durch Abstandselemente beabstandet angeordnet ist. Die Kuben weisen grundsätzlich in ihrer vertikalen Achse gleiche Höhen auf, wobei erfindungsgemäss vorzugsweise das Mass des Abstandes der Kuben in einer vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheit ihrer halben Höhe entspricht.
Ebenso sieht der erfindungsgemässe Vorschlag vor, dass durch diese säulenartigen Einheiten höhenmässig fixiert seitlich dazu weitere Möbelelemente angeordnet sind, die aus Kuben unterschiedlicher Höhe bestehen können, wobei jedoch das äussere Höhenmass von Kuben grösserer Höhe ein ganzes Vielfaches der halben äusseren Höhen kleiner Kuben beträgt.
Um die Gebrauchseigenschaften und die Ästhetik zu verbessern, sieht eine weitere zweckmässige Ausgestaltung vor, dass eine Kombination übereinander angeordneter Kuben mit einer weiteren Kombination seitlich dazu beabstandeter übereinander angeordneter Kuben durch Zwischenelemente verbunden ist, wobei diese Zwischenelemente Regalböden sein können, die vorzugsweise in Höhe der Abschlussplatte und in Höhe des Bodens eines Kubus angeordnet sind. Es ist selbstverständlich, dass zwischen den in Höhe der Abschlussplatte eines Kubus und in Höhe des Bodens angeordneten Zwischenelementen weitere Zwischenelemente angeordnet sind.
Es ist jedoch ebenso möglich, dass wenigstens einem der Zwischenelemente zur Ansichtsseite hin ein Türelement vorgesetzt ist, das vertikal oder waagerecht angeschlagen sein kann.
Mehrere seitlich nebeneinander befindliche säulenartige Einheiten sind am oberen Ende von einer alle nebeneinander befindlichen säulenartigen Einheiten überdeckenden Abdeckplatte abgedeckt. Hier kann ebenfalls aus ästhetischen Gründen eine Abschlusskante angebracht sein.
Die in vertikaler Richtung tragenden Abstandselemente sind bekannte Konstruktionen. Sie können bekanntermassen aus einem profilartigen Hohlkörper bestehen, in dem eine die jeweils darunterliegende Abschlussplatte und die darüberliegende Bodenplatte eines Kubus durchstossende Gewindespindel angeordnet ist. Es ist ebenso möglich, dass in wenigstens einer Stirnseite eine Gewindebohrung zur Aufnahme eines die jeweils darunterliegende Abschlussplatte und/oder die darüberliegende Bodenplatte eines Kubus durchstossenden Gewindestückes angeordnet ist, wobei das Abstandselement auf der Stirnseite, auf der keine Gewindebohrung zur Aufnahme eines die jeweils darunterliegende Abschlussplatte oder die darüberliegende Bodenplatte eines Kubus durchstossenden Gewindestückes angeordnet ist, ein in die in deren unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Abschluss- oder Bodenplatte eingreifendes Arretierungsstück aufweist.
Selbstverständlich können die Kuben zur Ansichtsseite hin offen ausgebildet sein. Sie können jedoch ebenso zur Ansichtsseite hin durch vertikal oder horizontal angelenkte Türelemente, die ebenfalls Glaseinlagen aufweisen können, oder Glasschiebeteile verschlossen sein.
Sind einzelne Kuben gleicher Endhöhe und ohne Zwischenelemente unmittelbar nebeneinander angeordnet, kann auf bei Beibehaltung des Rasters im Bereich der Berührungsflächen vorgesehene unmittelbar benachbarte Abstandselemente in Nähe der Ansichtsseite auch verzichtet werden, wobei im Bereich
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der Kontaktflächen nebeneinander angeordneter Kuben bekannte Spannanker vorgesehen sein können.
Es ist ebenso möglich, dass einzelne in einem Möbelsystem verwendete Kuben mit unterschiedlicher Tiefe ausgeführt sind.
Ebenso weist das modulare Möbelsystem eine bekannte Fussgestellausbildung auf.
Durch die erfindungsgemässe Gestaltung eines Möbelsystems kann mit einer relativ geringen Anzahl von Elementen eine relative Vielzahl von Gestaltungsvariationen eines Kombinationsmöbels verwirklicht werden. Dadurch sind mit einem geringen Sortiment an Einzelteilen vielfältige Gestaltungen realisierbar. Insbesondere wird das durch die erfindungsgemäss vorgesehenen Zwischenelemente ermöglicht. Eine Einordnung von Televisions- und/oder Phono- oder anderen Funktionseinheiten ist unproblematisch möglich.
Die Erfindung soll im folgenden an einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden.
In der zugehörigen Zeichnung zeigt
Fig. 1 die Prinzipien einer beispielhaften Ausführung eines
erfindungsgemäss ausgebildeten Möbelsystems in der Frontansicht.
Mehrere Kuben 1 sind mittels Abstandselementen 2 miteinander zu einer vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheit 3 kombiniert, wobei die Kuben 1
gleiche Höhen aufweisen. Der Abstand von einem Kubus 1 zum anderen in einer vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheit 3 entspricht der halben äusseren Höhe eines der Kuben 1.
Parallel zur säulenartigen Einheit 3 sind weitere säulenartige Einheiten 3' und 3" ausgebildet, die in horizontaler Richtung untereinander durch Zwischenelemente 4 verbunden sind.
Diese Zwischenelemente 4 sind beispielhaft in Höhe der Abschlussplatte 5 eines Kubus 1 und in Höhe des Bodens eines Kubus 1 sowie mittig zwischen diesen beiden angeordnet und als Regalböden ausgebildet.
Die säulenartige Einheit 3" weist beispielhaft von unten her zunächst einen Kubus 1' auf, dessen äussere Höhe das 5-fache der halben äusseren Höhe eines Kubus 1 beträgt. Die Verwendung dieses Kubus 1 'ist dann zweckmässig sein, wenn das Bedürfnis vorhanden ist, diesen relativ grossen einheitlichen Raum für Konfektionsteile, eine bestimmte Menge an Akten oder dergleichen zu benutzen. Es ist ebenso denkbar, den Kubus 1' im Verhältnis zu den Kuben 1 mit grösserer Tiefe auszuführen. Voraussetzung ist dann jedoch, dass, bezogen auf die seitliche Ansicht des Systems, die Abstandselemente 2 in einer einheitlichen vertikalen Achse angeordnet sind.
Als oberer Abschluss des Möbelsystems ist nach oben hin eine die gesamte Breite mehrerer seitlich parallel vertikal zueinander nebeneinander angeordneter säulenartiger Einheiten 3 gleicher Höhe überdeckende Abschlussplatte 6 ausgebildet.
Beispielhaft ruht das Möbelsystem auf einem durchgehenden Fussgestell 7. Dieses kann ebenfalls aus den bereits benannten Abstandselementen 2 bestehen.
Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen:
Kubus 1;1
Abstandselement
vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheit 3; 3'; 3'
Zwischenelemente Abschlussplatte Abdeckplatte Fussgestell
Claims (23)
1. Modulares Möbelsystem, bestehend aus einzelnen Kuben (1), die miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass in als Funktionselemente vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheiten (3; 3') ein Kubus (1) zum folgenden durch Abstandselemente (2) beabstandet angeordnet ist.
2. Modulares Möbelsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuben (1) in ihrer vertikalen Achse gleiche äussere Höhen aufweisen.
3. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mass des Abstandes der Kuben (1) in einer vertikal ausgebildeten säulenartigen Einheit (3; 3') der halben äusseren Höhe der Kuben (1) entspricht.
4. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass durch diese säulenartigen Einheiten (3; 3'; 3") höhenmässig fixiert seitlich dazu weitere Möbelelemente angeordnet sind.
5. Modulares Möbelsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Kuben (1; 1') unterschiedlicher Höhe verwendet sind.
6. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Kuben (1; 1') unterschiedlicher Tiefe verwendet sind.
7. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Höhenmass von Kuben grösserer Höhe (1') ein ganzes Vielfaches von halben äusseren Höhen kleinerer Kuben (1) beträgt.
8. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine vertikal ausgebildete Einheit (3 beziehungsweise 3') mit einer weiteren seitlich dazu beabstandeten vertikal ausgebildeten Einheit (3' beziehungsweise 3") durch Zwischenelemente (4) verbunden ist.
9. Modulares Möbelsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenelemente (4) Regalböden sind.
10. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere seitlich parallel nebeneinander vertikal ausgebildete säulenartige Einheiten (3; 3'; 3") gleicher Höhe am oberen Ende eine alle säulenartigen Einheiten (3; 3'; 3") überdeckende Abdeckplatte (6) aufweisen.
11. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenelemente (4) in Höhe der Abschlussplatte (5) und in Höhe des Bodens eines Kubus (1; 1') angeordnet sind.
12. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den in Höhe der Abschlussplatte (5) eines Kubus (1; 1') und in Höhe des Bodens angeordneten Zwischenelementen (4) weitere Zwischenelemente (4) angeordnet sind.
13. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einem der Zwischenelemente (4) zur Ansichtsseite hin ein vertikal oder horizontal angelenktes Türelement vorgesetzt ist.
14. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (2) aus einem profilartigen Hohlkörper besteht, in dem eine die jeweils darunterliegende Abschlussplatte (5) und die darüberliegende Bodenplatte eines Kubus (1) durchstossende Gewindespindel angeordnet ist.
15. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (2) aus einem profilartigen Körper besteht, in dem in wenigstens einer Stirnseite eine Gewindebohrung zur Aufnahme eines die jeweils darunterliegende Abschlussplatte (5) und/oder die darüberliegende Bodenplatte eines Kubus (1; 1') durchstossenden Gewindestückes angeordnet ist.
16. Modulares Möbelsystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandselement (2) auf der Stirnseite, auf der keine Gewindebohrung zur Aufnahme eines die jeweils darunterliegende Abschlussplatte (5) oder die darüberliegende Bodenplatte eines Kubus (1) durchstossenden Gewindestückes angeordnet ist, ein in die in deren unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Abschlussplatte (5) oder Bodenplatte eingreifendes Arretierungsstück aufweist.
17. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass Kuben (1; 1') zur Ansichtsseite hin offen ausgebildet sind.
18. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass Kuben (1; 1') zur Ansichtsseite hin Glasschiebeteile aufweisen.
19. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuben (1; 1') zur Ansichtsseite hin horizontal oder vertikal angelenkte Türelemente aufweisen.
20. Modulares Möbelsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass Türelemente Glaseinlagen aufweisen.
21. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen übereinander beabstandeten und zueinander festgelegten Kuben (1 beziehungsweise 1') und weiteren in gleicher Höhe seitlich dazu angeordneten Kuben (1 beziehungsweise 1') im Bereich der Berührungsflächen vorgesehene unmittelbar benachbarte Abstandselemente (2) in Nähe der Ansichtsseite nicht ausgebildet sind.
22. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich zueinander angeordneten Kuben (1 beziehungsweise 1') im Bereich der Berührungsflächen durch bekannte Spannanker miteinander verbunden sind.
23. Modulares Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass diesem eine bekannte Fussgestellausbildung (7) untergesetzt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20018067U DE20018067U1 (de) | 2000-10-20 | 2000-10-20 | Modulares Möbelsystem |
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