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DE20018043U1 - Türbetätigungsvorrichtung - Google Patents

Türbetätigungsvorrichtung

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DE20018043U1
DE20018043U1 DE20018043U DE20018043U DE20018043U1 DE 20018043 U1 DE20018043 U1 DE 20018043U1 DE 20018043 U DE20018043 U DE 20018043U DE 20018043 U DE20018043 U DE 20018043U DE 20018043 U1 DE20018043 U1 DE 20018043U1
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    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
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    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • GPHYSICS
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Description

Türbetätigungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Türbetätigungsvorrichtung, wie Griff oder Drehknauf.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen herkömmlichen Griff oder einen Drehknauf als Betätigungsvorrichtung für Türen zur Abgabe von Sprach- und/oder Musikmitteilungen, von Werbehinweisen, Werbespots, Produkthinweisen auszubilden.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
·· I
Danach ist die Türbetätigungsvorrichtung, wie Griff oder Drehknauf, als geschlossener Hohlkörper ausgebildet. Im Innenraum dieses Hohlkörpers, d.h. in dem Griff oder dem Drehknauf ist eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen angeordnet, die ein programmierbares oder vorprogrammiertes Sprach- und/oder Musikmodul oder eine die Sprach- und/oder Musikmitteilung enthaltene Chipkarte mit einer Mikroprozessorensteuerung umfasst. Diese Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen weist wenigstens einen Lautsprecher, eine Stromquelle und eine Elektronik zum Erzeugen elektrischer Signale für die Lautsprecher auf. Des weiteren ist die Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen mit einem mechanisch oder licht-optisch gesteuerten Ein- und Ausschalter oder einem Bewegungssensor derart verbunden, dass bei einer Schwenkoder Drehbewegung der Türbetätigungsvorrichtung die In-und Außerbetriebnahme des Sprach- und/oder Musikmoduls durch Wiedergabe der Sprach- und/oder Musikaufzeichnung ausgelöst wird. Der Lautsprecher des Sprach- und/oder Musikmoduls ist in der Wandfläche des Hohlkörpers des Griffes bzw. des Drehknaufs angeordnet, wobei die Möglichkeit besteht, in der Wandfläche des Hohlkörpers einen schalldurchlässigen Wandabschnitt auszubilden, damit die über den Lautsprecher abgegebene Sprach- und/oder Musikaufzeichnung von außen hörbar ist.
Das Sprachmodul selbst besteht aus einem Gehäuse mit einer Stromquelle, bevorzugterweise mit einer Batterie, einem Lautsprecher bzw. zur Aufnahme und Wiedergabe mit einer Mikrofon-Lautsprecher-Einheit und einem mechanischen oder vermittels einer lichtoptischen Zelle gesteuerten Ein- und Ausschalter, so dass bei einer Betätigung des Griffes oder des Drehknaufes das Sprach- und/oder Musikmodul derart in Betrieb ge-
setzt wird, dass die gespeicherte Sprach- und/oder Musikaufzeichnung akustisch jeder Person, der eine Tür öffnet oder schließt unüberhörbar wiedergegeben wird. Die Steuerung des Ein- und Ausschalters für das Sprach- und/oder Musikmodul kann auch über einen Bewegungssensor, z.B. in Form eines leitfähigen Bewegungskörper, wie z.B. Hebel, erfolgen, der durch seine Bewegung den Kontakt öffnet bzw. schließt. Ein Bewegungssensor dedektiert, ob das Sprach- und/oder Musikmodul, an der er angebracht ist, eine physikalische Beschleunigung erfährt. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn der Griff oder der Drehknopf der Tür betätigt wird, wobei nicht nur beim Öffnen der Tür eine Steuerung des Sprach- und/oder Musikmoduls erfolgen kann, sondern auch bei der Rückführung des heruntergedrückten Griffes in seine Ausgangsstellung. Daneben sind auch noch andere Arten von Sensoren für den Benutzungsgegenstand denkbar, etwa Schalter die bei Belastung oder Druckausübung auf den Griff oder den Drehknauf dedektieren, um hieraus ein Indiz für die Bewegung zu erhalten.
So können auch über das Sprachmodul mündliche Ermahnungen akustisch erfolgen, wie z.B. „Bitte die Tür schließen" oder „Bitte die Türen schließen", z.B. wenn es sich um Türgriffe von Türen von Eisenbahnwaggons handelt.
Das Sprach- und/oder Musikmodul kann mit verschiedensten Sprach- und/oder Musikaufzeichnungen versehen sein, um den Benutzer einer Tür anzuhalten, bestimmte Tätigkeiten vorzunehmen oder zu unterlassen; so kann z.B. der Benutzer von Toilettenräumen über eine entsprechende Sprachaufzeichnung und Wiedergabe angehalten werden, die Toilettenräume in sauberem Zustand zu verlassen oder die Toilettendeckel benutz-
ter Toiletten zu schließen. Die entsprechende Sprach- und/oder Musikaufzeichnung kann im Sprach- und/oder Musikmodul vorprogrammiert sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, durch Verwendung einer Aufnahme- und Wiedergabeeinrichtung jeweils gewünschte Ermahnungen und Abmahnungen selbst in das Sprach- und/oder Musikmodul einzugeben, um dann diese Sprach- und/oder Musikaufzeichnung im jeweils erforderlichen Fall wiedergeben zu können. Mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Türbetätigungsvorrichtung ist es möglich, Toilettenbenutzer anzuhalten, die Toilettenräume und Toiletten im sauberen Zustand zu verlassen, wobei für diese Abmahnung und Ermahnung es keiner zusätzlichen Personen mehr bedarf. Die sonst oftmals übersehenen Hinweisschilder in den Toilettenräumen können somit entfallen. Darüber hinaus können derartige Abmahnungen und Ermahnungen verbunden sein mit Werbehinweisen, Werbespots u.dgl., wobei darüber hinaus auch eine Musikbegleitung möglich ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Ansicht von oben und teilweiser Schnittdarstellung
einen Abschnitt eines Türblattes mit beidseitig angeordneten klinkenartig ausgebildeten Türgriffen aus einem glasklarem Material mit im Innenraum angeordneter Vorrichtung mit einem Sprach- und/oder Musikmodul,
Fig. 2 in einer schaubildlichen Ansicht einen Drehknauf, in dessen
Innenraum eine Vorrichtung mit einem Sprach- und/oder Musikmodul angeordnet ist,
Fig. 3 in einer schaubildlichen Ansicht die Vorrichtung mit dem
Sprach- und/oder Musikmodul,
Fig. 4 in einer schaubildlichen Vorderansicht eine Vorrichtung mit
dem Sprach- und/oder Musikmodul,
Fig. 5 eine Rückansicht der Vorrichtung mit dem Sprach- und/oder
Musikmodul,
Fig. 6 eine weitere Rückansicht der Vorrichtung mit dem Sprach-
und/oder Musikmodul und
Fig. 7 eine Rückansicht der Vorrichtung mit dem Sprach- und/oder
Musikmodul mit abgenommener Rückwand.
Fig. 1 zeigt einen Abschnitt eines Türblattes 60 mit beidseitig angeordneten Betätigungsvorrichtungen 10 in Form von klinkenartig ausgebildeten Türgriffen 20. Jeder Griff 20 ist als Hohlkörper 21 ausgebildet und besteht aus einem metallischen Material, Holz, Kunststoff oder aus einem glasklarem Material, insbesondere einem Kunststoff, wobei auch Hartglas eingesetzt werden kann. Im Innenraum 25 des Hohlkörpers 21 des Griffes 20 ist eine Vorrichtung 120 zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen angeordnet, die ein programmierbares oder vorprogrammiertes Sprach- und/oder Musikmodul 120' oder eine die Sprach-
und/oder Musikmitteilung enthaltene Chipkarte 70 mit einer Mikroprozessorensteuerung umfasst. In gleicher Weise kann die Vorrichtung 120 auch in einem Drehknauf 30 angeordnet sein (Fig. 2).
Dieses Sprach- und/oder Musikmodul 120' ist mit einem mechanisch oder lichtoptisch gesteuerten Ein- und Ausschalter derart verbunden, dass bei einer Bewegung des Griffes 20 oder des Drehknaufes 30 die Inbetriebnahme des Sprach- und/oder Musikmoduls durch die Wiedergabe der Sprach- und/oder Musikaufzeichnung ausgelöst wird. Das Sprach- und/oder Musikmodul 120' ist in einem Gehäuse 121 angeordnet, das eine Stromquelle, bevorzugterweise eine Batterie 122, aufnimmt (Fig. 3). Ferner umfasst das Sprach- und/oder Musikmodul 120' einen bei 123 angeordneten Lautsprecher bzw. zur Aufnahme und Wiedergabe eine Mikrofon-Lautsprecher-Einheit 124 auf, wobei der Ein- und Ausschalter für die Inbetriebnahme des Sprach- und/oder Musikmoduls entweder über eine mechanische Steuerung, wie z.B. Hebel, oder über eine lichtoptische Zelle/Sensor 125 erfolgt, die bei Lichteinfall wirksam wird und Steuerströme für die Inbetriebnahme des Sprach- und/oder Musikmoduls auslöst (Fig. 3).
Die Steuerung, d.h. das Ein- und Ausschalten des Sprach- und/oder Musikmoduls 120' kann beispielsweise über eine lichtoptische Zelle/ Sensor 25 erfolgen. Die Anordnung der Vorrichtung 120 mit dem Sprach- und/oder Musikmodul 120' an dem Griff 20 oder dem Drehknauf 30 erfolgt dann in der Weise, dass von Licht beaufschlagte lichtoptische Einrichtung, wie Fotozelle od. dgl. bei Abdeckung durch die Hand bei Betätigung des Griffes 20 oder des Drehknaufes 30 die nicht mehr gegebenen Fotoströme zu Steuerzwecken für das Sprach- und/oder Musikmodul verwendet werden, um die Sprach- und/oder Musikaufzeichnungswiedergabe auszulösen.
Damit die von der Vorrichtung 120 ausgesandten Sprachaufzeichnungen oder Musikaufzeichnungen hörbar sind, ist der Lautsprecher 123 des Sprach- und/oder Musikmoduls 120' in der Wandfläche des Hohlkörpers 21, 31, des Griffes 20 bzw. des Drehknaufes 30 angeordnet oder in der Wandfläche des Hohlkörpers 21, 31 ist ein schalldurchlässiger Wandabschnitt 123'ausgebildet.
In den Fig. 4 bis 7 ist eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung 120 mit einem Sprach- und/oder Musikmodul 120' dargestellt. Auch diese Vorrichtung 120 umfasst ein Gehäuse 121 mit einem Vorderteil 112 und einem Rückendeckel 114, welche zusammengesetzt das Gehäuse 121 ergeben. Die das Gehäuse 121 bildenden Teile können mittels Schraubverbindungen jedoch auch mittels Klebverbindungen oder anderen lösbaren Verbindungen miteinander verbunden sein, so dass ein formstabiles Gehäuse 121 mit dem Innenraum 118 ausgebildet ist.
Am Rückendeckel ist ferner ein Batteriefachdeckel 124 zum Verschließen eines einstückig mit dem Vorderteil 112 ausgebildeten Batteriefaches 126 ausgebildet (Fig. 7). Der Batteriefachdeckel 124 ist mittels einer Schraube 128 mit dem Rückendeckel 114 verschraubt, so dass sich dieser nicht unbeabsichtigt vom Rückendeckel 114 löst. Der Batteriefachdeckel 124 weist eine Öffnung 130 auf, durch die ein in der Zeichnung nicht dargestellter Isolierstreifen zwischen entsprechende Batterien 134 greifend hindurchsteckbar ist. Hierdurch ist eine Stromversorgung der Vorrichtung 120 während Transport und Lagerung wirksam unterbrochen und durch einfaches Herausziehen des Isolierstreifens schnell und einfach herstellbar. Die Vorrichtung 120 kann dadurch sofort bei der Herstellt und Montage mit Batterien 134 ausgestattet werden, so da diese nicht erst durch einen Endverbraucher eingesetzt werden müssen.
Die Batterien 134 dienen zur Stromversorgung eines in den Innenraum 118 angeordneten und somit vollständig vom Gehäuse 110 eingeschlossenen Sprach- und/oder Musikmoduls 120'. Dieses umfasst eine Elektronik mit einer Schaltungsplatine 136, einem auf der Schaltungsplatine 136 angeordneten Mikroprozessor 138, einem auf der Schaltungsplatine 136 angeordneten Kippsensor 140 und mit der Schaltungsplatine 136 verbundenen Lautsprecher 123. Die Batterien 134 sind zur Stromversorgung der Elektronik mit der Schaltungsplatine 136 verbunden. Der Lautsprecher 123 ist auf Öffnungen in der Gehäusevorderwand ausgerichtet, so dass eine Schallabstrahlung des Lautsprechers 123 weitgehend ungehindert aus dem Innenraum 114 des Gehäuses austreten kann. Auf der Schaltungsplatine sind ferner Widerstände 144 und Kondensatoren 146 zur äußeren Beschaltung des Mikroprozessors mit entsprechend auf der Schaltungsplatine ausgebildeten Leiterbahnen angeordnet.
Die in Fig. 4 bis 7 dargestellte Vorrichtung 120 ist im Innenraum des beweglichen Griffes 20 oder Drehknaufes 30 angeordnet, wobei der Kippsensor 140 die Elektronik aktiviert, wenn der Griff 20 verschwenkt oder der Knauf 30 verdreht wird. Daraufhin initiiert der Mikroprozessor 138 beispielsweise die gespeicherte Sprachmitteilung.
Für die Ausleuchtung des Innenraumes 25 des Griffes 20 bzw. des Drehknaufes 30, wenn beide Teile 20, 30 aus glasklarem oder opaken lichtdurchlässigen Material bestehen, ist in dem Innenraum mindestens ein Leuchtmittel 50, z.B. Leuchtdiode, das weißes oder auch farbiges Licht ausstrahlt, zusammen mit einer Stromquelle 51 angeordnet (Fig. 1). Das Leuchtmittel 50 steht mit einem Ein- und Ausschalter in Verbindung, der als von außen bedienbarer mechanischer Schalter oder als Kippschalter, Druck- oder Berührungsschalter ausgebildet ist.
Auch besteht die Möglichkeit, Leuchtmittel, z.B. in Form von Leuchtdioden, auf der Außenwandfläche des Griffes 20 oder des Drehknaufes 30 anzuordnen oder in die Wandfläche einzulassen, wobei die Anordnung der Leuchtdioden derart erfolgt, dass die Leuchtdioden nicht aus der von der Wandfläche gebildeten Ebene herausstehen.
Die Erfindung ist nicht auf verschwenkbare Griffe und Drehknäufe beschränkt. Auch feststehende Betätigungsvorrichtungen, wie z.B. Knäufe an den Außenseiten von Haustüren, können entsprechend der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildet sein.

Claims (10)

1. Türbetätigungsvorrichtung, wie Griff oder Drehknauf, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (20) oder der Drehknauf (30) als geschlossener Hohlkörper (21; 31) ausgebildet ist und in seinem Innenraum (25) eine Vorrichtung (120) zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen aufweist, die ein programmierbares oder vorprogrammiertes Sprach- und/oder Musikmodul (120') oder eine Sprach- und/oder Musikmitteilung enthaltene Chipkarte (70) mit einer Mikroprozessorensteuerung umfasst, wobei die Vorrichtung (120) zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen wenigstens einen Lautsprecher (123), eine Stromquelle (122) und eine Elektronik zu Erzeugen elektrischer Signale für den Lautsprecher aufweist und mit einem mechanisch oder lichtoptisch gesteuerten Ein- und Ausschalter oder einem Bewegungssensor derart verbunden ist, dass bei einer Schwenk- oder Drehbewegung der Türbetätigungsvorrichtung (20; 30) die In- und Außerbetriebnahme des Sprach- und/oder Musikmoduls (120') durch Wiedergabe der Sprach- und/oder Musikaufzeichnung ausgelöst wird, wobei der Lautsprecher (123) des Sprach- und/oder Musikmoduls (120') in der Wandfläche des Hohlkörpers (21; 31) des Griffes (20) bzw. des Drehknaufes (30) angeordnet oder in der Wandfläche des Hohlkörpers (21; 31) ein schalldurchlässiger Wandabschnitt (142') ausgebildet ist.
2. Türbetätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronik wenigstens einen Sensor umfasst, der derart ausgebildet ist, dass er einen Bewegungszustand und/oder eine Umgebungsbedienung des beweglichen Griffes (20) oder Drehknaufes (30) erfasst und in Abhängigkeit von dem erfassten Zustand bzw. der erfassten Umgebungsbedingung die Elektronik zur Abgabe der Sprach- und/oder Musikmitteilung aktiviert.
3. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor, ein Kippsensor, der als Zustand eine Kippbewegung des beweglichen Griffes (20) oder Drehknaufes (30) erfasst, eine Lichtschranke, ein Infrarotsensor, ein Bewegungssensor, ein mechanischer Sensor, Berührungsschalter und/oder ein Ultraschallsensor ist, wobei auch ein durch kurz einwirkende Wärme, Gestik, Finger- oder Druck steuerbare Schalter verwendbar ist.
4. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronik einen Mikroprozessor (138) umfasst, der derart ausgebildet ist, dass eine Sprach- und/oder Musikmitteilung wahlweise veränderbar ist.
5. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronik eine Schaltungsplatine (136), einen auf der Schaltungsplatine (136) angeordneten Mikroprozessor (138), einen auf der Schaltungsplatine (136) angeordneten Kippsensor (140), einen mit der Schaltungsplatine (136) verbundener Lautsprecher (142) und eine mit der Schaltungsplatine (136) verbundene Stromversorgung (134) umfasst.
6. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (120) oder nur die Platine (Elektronik) zur Abgabe von akustischen Sprach- und/oder Musikmitteilungen fest oder lösbar in dem Innenraum des Griffes (20) oder des Drehknaufes (30) angeordnet ist und der Sprachchip/Musikchip oder Mikrochip auf der Platine/Einrichtung (z. B. durch einen Steckkontakt) austauschbar ist, um den Sprachchip/Musikchip/Mikrochip neu zu programmieren bzw. zu besprechen.
7. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor ein Bewegungs- bzw. Kippsensor (140) ist, der als Zustand eine Kipp- oder Schwenkbewegung des Griffes (20) oder des Drehknaufes (30) erfasst.
8. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das komplette Sprach- und/oder Musikmodul (120') bzw. die komplette Elektronik, wie Mikroprozessor und/oder Chip oder Sensor oder Schalter, Stromversorgung, Schaltung (Platine) bzw. die Vorrichtung sich auch nur auf oder an oder in einer flachen Smart-Card angeordnet ist.
9. Türbetätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Innenraum (25) des Hohlkörpers (21; 31) des Griffes (20) bzw. des Drehknaufes (30), wobei beide Teile (20, 30) aus glasklarem oder opaken, lichtdurchlässigem Material bestehen, mindestens ein Leuchtmittel (50) z. B. Leuchtdiode mit einer Stromquelle (51) und mit einem Ein- und Ausschalter angeordnet ist, der als von außen bedienbarer mechanischer Schalter oder als Kippsensor, Druck- oder Berührungsschalter ausgebildet ist.
10. Türbetätigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (50) in der Außenwandfläche des Griffes (20) oder des Drehknaufes (30) angeordnet oder in der Wandfläche des Griffes (20) oder des Drehknaufs (30) derart angeordnet und eingelassen ist, dass das Leuchtmittel (50) mit der von der Wandfläche gebildeten Ebene bündig abschließt.
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