DE20018967U1 - Flasche - Google Patents
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Description
Flaschen, insbesondere aus Glas zur Aufnahme von Flüssigkeiten, wie Wein, Öl u.dgl. bestehen aus einem Flaschenkörper, einem Flaschenhals und einem die Einfüll- und Entnahmeöffnung verschließenden Verschluss. Die Form uns die Farbgebung der Flaschen ist sehr unterschiedlich; aus besonders dekorativ gestaltete Flaschenkörper sind bekannt. Auch sind Flaschenkörper bekannt, deren Innenraum durch eine in Flaschenlängsrichtung verlaufende Trennwand in zwei Kammern unterteilt sind, wobei jede Kammer mit einer Einfüll- und Entnahmeöffnung versehen ist. Derartige Flaschen dienen beispielsweise zur Aufnahme von Öl und Essig.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Flasche zur Aufnahme von zwei unterschiedlichen Medien, nämlich einem flüssigen Medium und einem festen Medium zu schaffen, wobei das feste Medium z.B. ein Festkörper, im Flaschenkörper so angeordnet und gehalten ist, dass auch ein Austausch gegen Festkörper anderer Gestaltung oder Art möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Flasche mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Die erfindungsgemäße Flasche aus einem glasklaren Material besteht hiernach aus einem äußeren, halbkugelförmig ausgebildeten und eine kreisförmige oder andersartige geometrisch gestaltete Grundfläche aufweisen, Flaschenkörper, der einen Boden als Standfläche und im oberen Bereich einen Flaschenhals aufweist, dessen Füll- und Entnahmeöffnung mittels eines Verschlusses, wie Drehkappenverschluss, Korkverschluss oder Kronkorkenverschluss, verschließbar ist und aus einem inneren halbkugelförmig ausgebildeten Flaschenkörper ohne Boden, der gegenüber dem äußeren Flaschenkörper kleinere Abmessungen aufweist, so dass zwischen den Wänden des äußeren Flaschenkörpers und des inneren Flaschenkörpers ein Zwischenraum ausgebildet ist, der zur Aufnahme einer Flüssigkeit dient und der mit dem Innenraum des Flaschenhalses des Flaschenkörpers verbunden ist. Der Boden des äußeren Flaschenkörpers weist mittig eine kreisförmige Durchbrechung auf, deren Durchmesser in etwa dem Durchmesser des inneren Flaschenkörpers in dessen unteren Bereich entspricht, wobei die umlaufende Seitenwand des inneren Flaschenkörpers in den umlaufenden Rand der Durchbrechung im Boden des äußeren Flaschenkörpers übergeht. Die Durchbrechung im Boden des äußeren Flaschenkörpers ist zur Ausbildung eines Innenraumes mittels eines Verschlussdeckels bzw. Dekorscheibe verschließbar ausgebildet,
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der mit dem Boden des äußeren Flaschenkörpers lösbar oder unlösbar verbunden ist, wobei der Innenraum des inneren Flaschenkörpers, zur Aufnahme eines objektartig, wie z.B. ein Golfball, landschaftlich, bauwerkartig oder figürlich gestalteten Formkörpers dient, wobei dieser Formkörper aus den verschiedensten Materialien bestehen kann.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Halbkugel-Füllboden-Flasche ist diese zur Aufnahme einer Flüssigkeit, z.B. Spirituosen und anderweitige Getränke alkoholischer und nichtalkoholischer Art, und für die^separate Unterbringung und Anordnung besonders gestalteter Festkörper in der Flasche geeignet, wobei es sich bei diesen um eine objektähnliche, landschaftsähnliche oder figürliche Ausgestaltung handeln kann, die im Innenraum des inneren Flaschenkörpers fest oder aus lösbar angeordnet sein kann, wobei bei der erstgenannten Ausführungsform dann der Formkörper auf der Innenwandfläche des bodenseitigen Verschlussdeckels angeordnet ist. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Formkörper entsprechend zu modellieren und in den Verschlussdeckel zu integrieren, so dass Verschlussdeckel und Formkörper eine Einheit bilden und des weiteren eignet sich die erfindungsgemäße Ausgestaltung auch zur Aufnahme loser, fest- bzw. Formkörper wie z.B. ein Golfball, wobei aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung die Möglichkeit gegeben ist, den Inhalt des inneren Flaschenkörpers gegen andere Inhalte auszutauschen.
Hinzu kommt, dass die von dem halbkugelförmigen Flaschenkörper gebildete Wand im Ansatzbereich des Flaschenhalses mit dem Flaschenkörper einen umlaufenden abgeflachten, keine Auflageschulter bildenden Abschnitt aufweist, so dass ein Übereinanderstapeln mehrerer Flaschen nicht
möglich ist, da der Wandverlauf keine Abstützfläche für den Boden einer auf eine erste Flasche aufgesetzte Flasche bildet. Außerdem weist der Flaschenhals der Flasche nach einer bevorzugten Ausführungsform eine Länge auf, die größer ist als die Höhe des Innenraumes des inneren Flaschenkörpers, wodurch ein Übereinanderstapeln mehrerer Flaschen nicht möglich ist und die erfindungsgemäße Flasche nur als Einzelflasche verwendbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 in einer Vorderansicht die aus einem äußeren und einem
inneren Flaschenkörper bestehende Flasche,
Fig. 2
einen senkrechten Schnitt gemäß Linie Il - Il in Fig. 1,
Fig. 3
eine Ansicht auf den Boden der Flasche,
Fig. 4 teil in Ansicht, teils in einem senkrechten Schnitt die Flasche
mit in den Flaschenboden integrierten Verschlussdeckel und
Fig. 5 den Abschnitt A gemäß Fig. 4 in einer vergrößerten Wiedergabe.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Flasche 100 besteht aus einem glasklaren Material z.B. Glas oder einem entsprechend geeigneten Kunststoff.
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Die Flasche 100 selbst wird gebildet von einem äußeren halbkugelförmig ausgebildeten Flaschenkörper 10, dereinen kreisförmigen, ellipsenförmigen oder eine andersartige geometrische Form aufweisenden Boden als Standfläche und im oberen Bereich einen Flaschenhals 12 aufweist, dessen Füll- und Entnahmeöffnung 13 mittels eines Verschlusses 14 verschließbar ist. Dieser Verschluss kann als Drehkappenverschluss, Korkverschluss oder Kronkorkenverschluss ausgebildet sein. Des weiteren umfasst die Flasche 100 einen im Innenraum des Flaschenkörpers 10 angeordneten Flaschenkörper 20. Dieser innere Flaschenkörper 20 ist ebenfalls in etwa halbkugelförmig ausgebildet und weist gegenüber dem äußeren Flaschenkörper 10 kleinere Abmessungen auf, so dass zwischen der Wand des äußeren Flaschenkörpers 10 und der Wand des inneren Flaschenkörpers 20 ein Zwischenraum 15 ausgebildet ist, der zur Aufnahme einer Flüssigkeit F dient. Dieser Zwischenraum 15 steht mit dem Innenraum des Flaschenhalses 12 des Flaschenkörpers 10 in Verbindung, so dass dieser Zwischenraum 15 mit Flüssigkeit gefüllt und die Flüssigkeit entnommen werden kann.
Bevorzugterweise weist der innere Flaschenkörper 20 die gleiche Formgebung wie der äußere Flaschenkörper 10 auf. Ein Unterschied zwischen dem inneren Flaschenkörper 20 und dem äußeren Flaschenkörper 10 besteht darin, dass der innere Flaschenkörper 20 keinen fest angeordneten Boden aufweist. Dafür ist in dem Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 10 eine Durchbrechung 16 ausgebildet, deren Durchmesser des halbkugelförmigen inneren Flaschenkörpers 20 entspricht, so dass die umlaufende Wand des inneren Flaschenkörpers 20 im Bereich des umlaufenden Randes der Durchbrechung 16 im Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 10 zuliegen kommt und in diesem Bereich mit dem Boden 11 fest verbunden ist, so dass der Innenraum des inneren Flaschenkörpers 20
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von außen durch den Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 1o zugänglich ist. Zur Ausbildung eines geschlossenen Innenraumes 25 im inneren Flaschenkörper 20 ist die Durchbrechung 16 im Boden 11 des äußeren Flaschenkörper 10 mittels eines Deckelteils 14' als Verschluss 14 verschließbar ausgebildet. Im Innenraum 25 des inneren Flaschenkörpers ist ein objektartig, landschaftlich, bauwerkartig oder figürlich gestalteter Formkörper 30 angeordnet. Bei dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist als Formkörper 30 ein Golfball 30a angeordnet. Dieser Formkörper 30 kann in dem Innenraum 25 des inneren Flaschenkörpers 20 lose angeordnet sein; es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Formkörper 30 auf der Innenwandfläche des deckel- oder plattenartigen Verschlusses 14 fest anzuordnen; der Formkörper 30 kann auch fester bzw. integrierter Bestandteil des Verschlusses 14 sein.
Der die Öffnung bzw. die Durchbrechung 16 des zweiten Flaschenkörpers 20 verschließende Verschluss 14 ist vermittels Klemmsitz lösbar an dem umlaufenden die Durchbrechung 16 im Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 10 begrenzenden umlaufenden Rand 17 gehalten.
Die bodenseitige Öffnung des inneren Flaschenkörpers 20 wird nach dem Befüllen mittels des Verschlussdeckels bzw. einer Dekorscheibe 14' als Verschluss 14 verschlossen und vermittels Klemmsitz im Bereich der Öffnung gehalten. Nach einer weiteren Ausführungsform wird die bodenseitige Öffnung des bodenlosen inneren Flaschenkörpers 20 im befüllten Zustand mit einem klarsichtigen oder undurchsichtigen, kreisscheibenförmigen und außenseitig mit einem Werbeaufdruck versehenen Etikett 115 verschlossen, das an der Außenwandfläche des planen Bodens 11 des äußeren Flaschenkörpers 20 klebend gehalten ist. Das Etikett 115 weist
einen Durchmesser auf, der größer ist als der Durchmesser der Durchbrechung 16 im Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 10, so dass das Etikett 115 mit seinem umlaufenden Rand auf der Außenwandfläche des Bodens 11 des äußeren Flaschenkörpers 10 anliegt und an dem Boden 11 vermittels einer Klebemittelschicht 120 gehalten ist (Fig. 2).
Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung bildet die von dem halbkugelförmigen Formkörper 10 gebildete Wand 10a benachbart zum Ansatzbereiches des Flaschenhalses 12 mit dem äußeren Flaschenkörper 10 einen umlaufenden, abgeflachten in einem Winkel von etwa 45° zur Flaschenkörperlängsachse verlaufenden Wandabschnitt 10b. Des weiteren weist bevorzugterweise der Flaschenhals 12 eine Länge auf, die größer ist als die Höhe des Innenraumes des inneren Flaschenkörpers 20. Beide Ausgestaltungen lassen kein Übereinanderstapeln mehrerer Flaschen 100 zu.
Die beiden Flaschenkörper 10, 20 weisen die gleiche Wandformgebung, jedoch mit unterschiedlichen Durchmessern auf.
Der Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 10 kann zur Erhöhung der Standfestigkeit eine noppenartige Oberflächenausgestaltung 40 aufweisen (Fig. 3).
Die beiden Flaschenkörper 10, 20 bestehen aus Glas oder Kunststoff.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der äußere Flaschenkörper 10 eine dreieckförmige, ellipsenförmige, viereckige oder mehreckige Grundfläche auf, wobei die von den Seitenkanten der Grund-
fläche ausgehenden Seitenwandabschnitt im Flaschenhals der Flasche 100 zusammengeführt sind, und wobei der innere Flaschenkörper 20 der Formgebung des äußeren Flaschenkörpers 10 entspricht.
Wie Fig. 4 und 5 zeigen, ist um Boden 11 des äußeren Flaschenkörpers 10 eine stufenförmige Einziehung 11a ausgebildet, die in die einen kleineren Durchmesser aufweisende Durchbrechung 16 im Bodenbereich des inneren Flaschenkörpers 20 übergeht. Der umlaufende, die Durchbrechung 16 im Boden 11 begrenzende Rand 11b dient als Anlagefläche für den Verschlussdeckel bzw. Dekorscheibe 14', die eine Dicke D aufweist, die der Höhe H der Einziehung 11a entspricht, so dass eine ebene und glatte Flaschenstandfläche erhalten wird. Der Verschlussdeckel 14' ist unlösbar in der Einziehung 11a angeordnet, was besonders dann vorteilhaft ist, wenn im Innenraum des inneren Flaschenkörpers 20 Objekt oder Formkörper angeordnet sind, die nicht entnehmbar sein soll.
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Claims (13)
1. Flasche (100) aus einem glasklarem Material, die einen äußeren halbkugelförmig ausgebildeten und eine kreisförmige oder andersartige geometrisch gestaltete Grundfläche aufweisenden Flaschenkörper (10), der einen Boden (11) als Standfläche und im oberen Bereich einen Flaschenhals (12) aufweist, dessen Füll- und Entnahmeöffnung (13) mittels eines Verschlusses (14), wie Drehkappenverschluss, Korkverschluss oder Kronkorkenverschluss, verschließbar ist, und der einen inneren halbkugelförmig und bis auf den Boden geschlossen ausgebildeten Flaschenkörper (20) ohne Boden aufweist, der gegenüber dem äußeren Flaschenkörper (10) kleinere Abmessungen aufweist, wobei der von dem äußeren Flaschenkörper (10) und dem inneren Flaschenkörper (20) gebildete Zwischenraum (15) zur Aufnahme einer Flüssigkeit (F) vorgesehen ist, wobei der Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) mittig eine kreisförmige Durchbrechung (16) aufweist, deren Durchmesser dem Durchmesser des inneren Flaschenkörpers (20) in dessen unteren Bereich entspricht, wobei die umlaufende Seitenwand (21) des äußeren Flaschenkörpers (20) in den umlaufenden Rand (17) der Durchbrechung (16) im Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) übergeht, wobei die Durchbrechung (16) im Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) zur Ausbildung eines geschlossenen Innenraumes (25) mittels eines Verschlussdeckels bzw. Dekorscheibe (14') verschließbar ausgebildet ist, der mit dem Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) lösbar oder unlösbar verbunden ist, wobei der Innenraum (25) des inneren Flaschenkörpers (20) einen objektartig, wie z. B. ein Golfball (30a), landschaftlich, bauwerkartig oder figürlich gestalteten Formkörper (30) aufnimmt.
2. Flasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (30) im Innenraum (25) des inneren Flaschenkörpers (20) lose angeordnet ist.
3. Flasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (30) auf der Innenwandfläche des deckel- oder plattenartigen Verschlusses (14) fest angeordnet ist.
4. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der die bodenseitige Öffnung des inneren Flaschenkörpers verschließende Verschluss (14) als Verschlussdeckel bzw. Dekorscheibe (14') ausgebildet und vermittels Klemmsitz lösbar an dem umlaufenden, die Durchbrechung (16) im Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) begrenzenden umlaufenden Rand (17) gehalten ist.
5. Flaschen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung des bodenlosen inneren Flaschenkörpers (20) im befüllten Zustand mit einem klarsichtigen oder undurchsichtigen, kreisscheibenförmigen und außenseitig mit einem Werbeaufdruck versehenen Etikett (115) verschlossen, das an der Außenwandfläche des planen Bodens (11) des äußeren Flaschenkörpers (20) klebend gehalten ist.
6. Flasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Etikett (115) einen Durchmesser aufweist, der größer ist als der Durchmesser der Durchbrechung (16) im Bodenbereich des inneren Flaschenkörpers (20), so dass das Etikett (115) mit seinem umlaufenden Rand auf der Außenwandfläche des Bodens (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) anliegt und an dem Boden (11) vermittels einer Klebemittelschicht (120) gehalten ist.
7. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) eine stufenförmige Einziehung (11a) ausgebildet ist, die in die einen kleineren Durchmesser aufweisende Durchbrechung (16) im Bodenbereich des inneren Flaschenkörpers (20) übergeht, wobei der umlaufende, die Durchbrechung (16) begrenzende Rand (11b) als Anlagefläche für den Verschlussdeckel bzw. Dekorscheibe (14') dient, die eine Dicke aufweist, die der Höhe der Einziehung (11a) entspricht, so dass eine ebene Flaschenstandfläche erreicht wird.
8. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass beide Flaschenkörper (10, 20) die gleiche Wandformgebung jedoch mit unterschiedlichen Durchmessern aufweisen.
9. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (11) des äußeren Flaschenkörpers (10) eine noppenartige Oberflächenausgestaltung (40) aufweist.
10. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flaschenkörper (10, 20) aus Glas oder Kunststoff bestehen.
11. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass die von dem halbkugelförmigen Formkörper (10) gebildete Wand (10a) benachbart zum Ansatzbereich des Flaschenhalses (12) mit dem äußeren Flaschenkörper (10) einen umlaufenden, abgeflachten in einem Winkel von etwa 45° zur Flaschenkörperllängsachse verlaufenden Wandabschnitt (10b) bildet.
12. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Flaschenhals (12) der Flasche eine Länge aufweist, die größer ist als die Höhe des Innenraumes des inneren Flaschenkörpers (20).
13. Flasche nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Flaschenkörper (10) eine dreieckförmige, ellipsenförmige, viereckige oder mehreckige Grundfläche aufweist, wobei die von den Seitenkanten der Grundfläche ausgehenden Seitenwandabschnitt im Flaschenhals der Flasche (100) zusammengeführt sind, und dass der innere Flaschenkörper (20) der Formgebung des äußeren Flaschenkörpers (10) entspricht.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006034231A1 (en) * | 2004-09-20 | 2006-03-30 | Graham Packaging Company, L.P. | Container with cavity base |
| WO2008067656A1 (en) * | 2006-12-05 | 2008-06-12 | Nader Nowzari | Beverage bottle with storage compartment |
-
2000
- 2000-11-07 DE DE20018967U patent/DE20018967U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006034231A1 (en) * | 2004-09-20 | 2006-03-30 | Graham Packaging Company, L.P. | Container with cavity base |
| WO2008067656A1 (en) * | 2006-12-05 | 2008-06-12 | Nader Nowzari | Beverage bottle with storage compartment |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010301 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20040602 |