DE20010205U1 - Kannenartiger Gegenstand - Google Patents
Kannenartiger GegenstandInfo
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Description
19.05.2000
Kannenartiaer Gegenstand
Die vorliegende Erfindung betrifft einen kannenartigen Gegenstand nach Oberbegriff des Hauptanspruchs. Derartige kannenartige Gegenstände sind allgemein bekannt und finden sich in jedem Haushalt.
Prinzipiell dienen derartige Gegenstände der Aufnahme von Flüssigkeiten beziehungsweise Getränken und finden deshalb bevorzugt Anwendung als Tafelgeschirr.
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Nach Gebrauch müssen derartige Gegenstände jedoch im allgemeinen relativ aufwendig außen und/oder innen gereinigt werden.
Darüberhinaus ist eine Aufbewahrung dieser Gegenstände im Kühlschrank aufgrund der äußeren Abmessungen nicht immer möglich. In solchen Fällen müssen die Flüssigkeiten in kleinere Behältnisse umgeschüttet werden, um diese kleineren Behältnisse im Kühlschrank aufbewahren zu können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die bekannten kannenartigen Gegenstände so weiterzubilden, daß sie bei verbesserten Gebrauchseigenschaften insbesondere nach Gebrauch keiner aufwendigen Außen- beziehungsweise Innenreinigung mehr bedürfen.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß der Innenraum zum unmittelbaren Hineinstellen handelsüblicher pappartiger Getränkebehälter vorbereitet ist, wobei der Getränkebehälter auch beim Schüttvorgang von dem Deckel zuverlässig gehalten wird.
Dieser Vorteil wird durch einen geradzylindrischen Innenraum erreicht, dessen Mantellinien zueinander praktisch parallel sind und der oben von dem Deckel abgeschlossen wird.
Die herkömmlichen pappartigen Getränkebehälter, die zum Beispiel unter der Bezeichnung Tetra-Pack® vertrieben werden, lassen sich deshalb leicht in die kannenartigen Gegenstände nach dieser Erfindung hineinstellen und werden dann von dem Deckel so abgedeckt, daß die Ausgießtülle frei bleibt.
Dabei umschreibt der freie Innenquerschnitt prinzipiell den rechteckförmigen Grundriß derartiger pappartiger Getränkebehälter so eng, daß der Getränkebehälter umfangsmäßig fest innerhalb des kannenartigen Gegenstandes sitzt und in vertikaler Richtung von dem Deckel am Herausgleiten gehindert 5 wird.
Dabei kommt es wesentlich auf den geradzylindrischen Innenraum an. Dieser gewährleistet nämlich die Reduzierung einer großen Zahl von Grundformen des erfindungsgemäßen kannen-0 artigen Behälters auf die lediglich geringe Anzahl von Grundformen derartiger Getränkebehälter, zum Beispiel 0,5 1 beziehungsweise 1 1 Milchtüten, 1 1 Rotweintüten beziehungsweise Orangensafttüten etc.
5 Dabei entspricht der Grundriß der eingeschriebenen Einhüllenden prinzipiell dem Grundriß des jeweils vorgesehenen pappartigen Getränkebehälters. Dieser wird dann praktisch eng
passend in den Innenraum der Kanne eingeführt und setzt sich dort fest.
Darüberhinaus kann der geradzylindrische Innenraum auch mit nach innen springenden Haltevorsprüngen versehen sein, die nur wenige Millimeter in den Innenraum hineinragen. Damit wird die Haltefunktion auf einen eingesteckten Pappbehälter verstärkt.
Diese technische Funktion kann auch von einer bodenseitigen Verengung des Innenraums wahrgenommen werden, welche der Klemmung des eingesteckten Pappbehälters im Bodenbereich dient.
Vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei welcher die Kammerwandung doppelwandig ausgeführt ist.
Diese Maßnahme dient neben der zusätzlichen Isolationswirkung auch einer weitgehenden Gestaltungsfreiheit für den Grundriß der Außenwand, der abweichend vom rechteckförmigen Grundriß der Innenwand zum Beispiel rund, elliptisch, sechseckig, fünfeckig oder dergleichen sein kann.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß der Hohlraum zwi-5 sehen Innenwand und Außenwand mit einem Kältespeichermittel, zum Beispiel Salzwasser gefüllt ist.
Dieses Kältespeichermittel kann werkseitig eingebracht sein oder über eine separat vorgesehene Zulauföffnung indivi-0 duell eingefüllt werden.
Mit diesen Maßnahmen läßt sich jedenfalls dauerhaft eine gute Kühlwirkung auf den eingesteckten Pappbehälter erzielen, die gegebenenfalls sogar auf Temperaturen unterhalb des Ge-5 frierpunktes von Wasser ausgedehnt werden kann.
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Bei den kannenartigen Gegenständen nach dieser Erfindung sind Außgießtüllen im Bereich des Randes der oben angeordneten Öffnung durchaus entbehrlich, da die einzusteckenden Pappbehälter üblicherweise über geeignete Außgießtüllen verfügen. Diese wirken mit entsprechenden Aussparungen im Deckel zusammen, so daß die Ausgießtülle frei zugänglich ist.
Da im übrigen die auszuschenkenden Getränke stets in ihren ursprünglichen Pappbehältern verbleiben, entfällt bei allen Ausführungsformen der Erfindung zwangsläufig auch die Notwendigkeit zur aufwendigen Innenreinigung nach dem jeweiligen Gebrauch. Im Verschmutzungsfall genügt einmaliges Durchwischen/Durchspülen, um den Behälter zu reinigen.
Die Anordnung des Griffs in Längsrichtung des Hohlzylinders, also im wesentlichen parallel zu den Mantellinien, begünstigt die Ergonomie und ist bedienerfreundlich. Den Merkmalen des Anspruchs 8 kommt besonderes Augenmerk zu, da hierdurch eine unnötige Materialansammlung im Kantenbereich der Kammerwandung vermieden wird. Diese Maßnahmen dienen daher der vereinfachten Herstellung unter Verringerung von inneren Materialspannungen. Diese Maßnahmen nutzen allerdings auch die Tatsache aus, daß die handelsüblichen pappartigen Getränkebehälter bereits mit Ausgießtüllen versehen sind und daher zweckmäßigerweise in einer Drehstellung in den Innenraum eingesteckt werden können, welche die Ausgießtülle gegenüber dem Griff positioniert.
Zudem bietet der erfindungsgemäße Gegenstand die Möglichkeit der großflächigen und preiswerten Werbung, zum Beispiel für ein bestimmtes Getränk, für ein bestimmtes Unternehmen oder dergleichen.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, den kannenartigen Gegenstand aus Kunststoffmaterial zu fertigen. Dies bietet die Möglichkeit einer preiswerten Massenfertigung.
Weitere Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig.l Aufsicht von oben auf ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung
Fig.2 Querschnitt in Blickrichtung der Linie II-II gem. Fig.l
Fig.3 Ansicht von vorne auf die Tülle
Fig.4 Detailansicht Deckel mit Verrastung
Fig.4 Detailansicht Deckel mit Verrastung
Sofern im folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
Die Figuren zeigen einen kannenartigen Gegenstand 1. Dieser kannenartige Gegenstand besteht aus einer hohlzylinderförmigen Kannenwandung 2, an dessen Außenseite 3 ein Griff 4 befestigt ist.
Am unteren Ende bildet die hohlzylindrische Kannenwandung 2 eine Stellfläche 5 und bietet an ihrem oberen Ende eine Öffnung 6.
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Wesentlich ist nun, daß der Innenraum 7 im wesentlichen geradzylindrisch verläuft. Die den Innenraum umspannende Kammerwandung weist daher im wesentlichen ausschließlich parallel zueinander liegende Mantellinien auf, die sich prinzipi-0 eil über die gesamte Höhe der Kannenwandung erstrecken.
Zusätzlich wird der freie Innenquerschnitt von einer eingeschriebenen Einhüllenden 8 begrenzt, die einen rechteckförmigen Grundriß besitzt.
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In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist der Grenzfall des rechteckförmigen Grundrisses dargestellt. Dort sind die
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Seitenlängen des Rechtecks allesamt gleich groß. Es ergibt sich mithin ein quadratischer Grundriß.
Die Grundrißabinessungen können innerhalb der üblichen Querschnittsabmessungen von handelsüblichen pappartigen Getränkebehältern beliebig variiert werden. In jedem Falle ist jedoch ein rechteckförmiger beziehungsweise quadratischer Grundriß notwendig, um die Forderung nach erweiterten Gebrauchseigenschaften zu erfüllen.
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Ergänzend hierzu zeigen die Figuren doppelwandige Kammerwandungen. Diese doppelwandigen Kammerwandungen bestehen aus einer Innenwand 9 und aus einer Außenwand 10, zwischen denen ein Hohlraum 11 ausgebildet ist.
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Diese Maßnahme bietet den Vorteil einer guten Isolierwirkung bei geringstem Materialaufwand.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, den Hohlraum 11 mit einem Kältespeichermittel 12 zu füllen. Hierzu können gegebenenfalls leicht verschließbare Einfüllöffnungen 13 vorgesehen sein.
Weiterhin ist wesentlich, daß auf der dem Griff 4 gegenüberliegenden Seite 14 am oberen Rand der Öffnung 6 für die Ausgießtülle 23 der eingesteckten Getränkeverpackung 24 eine Aussparung 2 5 vorgesehen ist.
Der Rand der Öffnung 6 verläuft daher bis auf die Aussparung 25 in sich geschlossen und vorzugsweise mit einheitlicher Krümmung, da die Ausgießfunktion von einer entsprechenden Tülle des pappartigen Getränkebehälters wahrgenommen wird, der in den kannenartigen Gegenstand nach dieser Erfindung von oben eingesteckt wird.
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Wesentlich ist nun, daß der geradzylindrische Innenraum 7 durch einen am oberen Rand der Kannenwandung 2
schwenkbar befestigten Deckel 2 6 verschließbar ist, wobei im oberen Randbereich von Kannenwandung 2 bzw. Deckel 2 6 eine Ausgußöffnung 25 für die Ausgießtülle 23 eines in den Innenraum eingesteckten Pappbehälters freigelassen bleibt.
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Zu diesem Zweck ist auf der Handgriffseite der Kannenwandung am oberen Querbereich ein Scharnier 27 vorgesehen, an welchem der Deckel 2 6 angelenkt ist. Dabei weist der Deckel einen in Richtung zum Handgriff 4 weisenden Daumenhebel 2 8 auf, mit dessen Hilfe er einfach abgehoben werden kann.
Zu diesem Zweck ist der Daumenhebel 2 8 starr mit dem Deckel 2 6 verbunden und liegt in ergonomisch günstiger Weise oberhalb des Griffs 4.
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Die nach außen ragende Ausgießtülle 23 des eingesteckten Pappbehälters schaut durch eine Aussparung 25, die in der Kannenwandung 2 vorgesehen ist und die sich in denjenigen umfassenden Rand des Deckels 26 fortsetzt, welcher die Kannenwandung 2 umgreift.
Es entsteht auf diese Weise ein Öffnung im oberen Randbereich des kannenartigen Gegenstands, durch welche die ausgeklappte Ausgießtülle 23 so hindurchgesteckt ist, daß ein behinderungsfreies Ausgießen des Getränks ermöglicht ist.
Ergänzend hierzu zeigt Fig.4 eine Rastverbindung 29, die zwischen dem Deckel 2 6 und der Kannenwandung 2 vorgesehen ist.
Zu diesem Zweck weist die Kannenwandung 2 in Schließrichtung des Deckels 26 einen divergenten Schrägrand 30 auf, der bei geschlossenem Deckel 26 von einer ringförmig umlaufenden Nut 31 korrespondierenden Querschnitts um- und Untergriffen wird. Auf diese Weise entsteht zwischen dem Deckel 26 und der Kannenwandung 2 eine praktisch formschlüssige Rastverbindung, die den eingesteckten Pappbehälter zu-
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verlässig am Herausfallen hindert, sofern der kannenartige Gegenstand zum Ausschenken des Inhalts auf den Kopf gestellt wird.
Erstreckt sich der Griff 4, wie gezeigt, in Vertikalrichtung 15 des Behälters, lassen sich ergonomisch vorteilhafte Grifformen auch für derartige Kannen von geringer Höhe realisieren.
Zusätzlich ist gezeigt, daß die Kammerwandung 2 an zwei sich gegenüberliegenden Seiten, nämlich auf der Seite des Griffs 4 und der gegenüberliegenden Seite 14 zueinander parallele Flächenbereiche 16 aufweist und daß der Griff an einer dieser zueinander parallelen Flächenbereiche 16 sitzt.
Fig.l zeigt zwar eine Kammerwandung mit prinzipiell kreisförmigem Querschnitt. Hier werden die zueinander parallelen Flächenbereiche durch sich diametral gegenüberliegende Mantelzonen der Außenwandung erbracht, wodurch eine zusätzliehe Materialanhäufung im Kontaktbereich zwischen Innenwand 9 und Außenwand 10 vermieden wird.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, auf der Außenseite der Außenwand 10 ein Werbemittel 17 aufzubringen, um auf die Herkunft des erfindungsgemäßen Gegenstandes beziehungsweise des Inhalts werbemäßig aufmerksam zu machen.
Ergänzend hierzu zeigen die Fig.l und 3, daß die eingeschriebene Einhüllende 8 von nach innen gerichteten Vorsprüngen 18,19 überragt wird, die sich nur wenige Millimeter über die Einhüllende 8 hinaus in den Innenraum 7 erstrecken.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen diese Vorsprünge 18,19 aus vertikal verlaufenden Rippen, welche einen 5 eingesteckten Pappbehälter von diametralen Seiten her einfassen und auf diese Weise gegen Herausfallen zuverlässig fixieren.
Ergänzend kann vorgesehen sein, daß die Vorsprünge 18,19 nicht bis in den Bodenbereich des Innenraums 7 velaufen sondern ein Stück 20 vor dem Boden 21 des Innenraums 7 enden. Auf diese Weise wird es dem eingesteckten Pappbehälter ermöglicht, sich im unteren Bereich elastisch etwas zurückzustellen, so daß eine zusätzliche Haltefunktion erzielt wird.
Derartige Kannen sollen vorzugsweise aus Kunststoffmaterial bestehen, insbesondere werden griffsicher aufgerauhte Oberflächen bevorzugt.
Die Figuren zeigen darüberhinaus einen Sonderfall, bei welchem der geradzylindrische Innenraum 7 quadratischen Grundriß hat.
19.05.2000 Bezugszeichenaufstelluna
1 kannenartiger Gegenstand
2 Kannenwandung
3 Außenseite
4 Griff
5 Stellfläche 6 Öffnung
7 Innenraum
8 Einhüllende
9 Innenwand
10 Außenwand 11 Hohlraum
12 Kältespeichermittel
13 Einfüllöffnung
14 gegenüberliegende Seite
15 Vertikalrichtung
16 zueinander parallel Flächenbereiche
17 Werbemittel
18 Vorsprung
19 Vorsprung
20 Wegstück
21 Boden des Innenraums
23 Ausgußtülle
24 Getränkeverpackung
25 Aussparung
2 6 Deckel
0 27 Scharnier
28 Daumenhebel
29 Rastverbindung
3 0 Schrägrand 31 Nut
Claims (15)
1. Kannenartiger Gegenstand (1) mit einer hohlzylindrischen Kannenwandung (2) und mit einem an deren Außenseite (3.) befestigten Griff (4), einer unten angeordneten Stellfläche (5) und einer oben angeordneten Öffnung (6), dadurch gekennzeichnet, daß
1. 1.1 die Kannenwandung (2) einen geradzylindrischen Innenraum (7) bildet, und daß
2. 1.2 der freie Innenquerschnitt von einer eingeschriebenen Einhüllenden (8) mit rechteckförmigem Grundriß begrenzt wird, und daß
3. 1.3 der geradzylindrische Innenraum durch einen am oberen Rand schwenkbar befestigten Deckel verschließbar ist, wobei
4. 1.4 im oberen Randbereich von Kannenwandung bzw. Deckel eine Ausgußöffnung für die Ausgußtülle eines in den Innenraum eingesteckten Pappbehälters freigelassen bleibt.
2. Kannenartiger Gegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel im geschlossenen Zustand über eine Rastverbindung mit der Kannenwandung verbunden ist.
3. Kannenartiger Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel den oberen Außenrand der Kannenwandung übergreift und im Bereich der Ausgußtülle angepaßt ist.
4. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kannenwandung (2) doppelwandig ausgeführt ist und daß zwischen Innenwand (9) und Außenwand (10) ein Hohlraum (11) vorgesehen ist, der von dem Deckel übergriffen wird.
5. Kannenartiger Gegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (11) mit einem Kältespeichermittel (12) gefüllt ist.
6. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Griff (4) gegenüberliegenden Seite (14) der oben angeordneten Öffnung (6) keine Ausgießtülle vorgesehen ist.
7. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Griff (4) in Vertikalrichtung (15) des Hohlzylinders erstreckt.
8. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammerwandung (2) außen an zwei sich gegenüberliegenden Seiten (4, 14) zueinander parallele Flächenbereiche 16 aufweist und daß der Griff (4) an einer dieser zueinander parallelen Flächenbereiche (16) sitzt.
9. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite (3) der Kammerwandung (2) ein Werbemittel (17) aufgebracht ist.
10. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die eingeschriebene Einhüllende (8) von nach innen gerichteten Vorsprüngen (18, 19) überragt wird, die sich nur wenige Millimeter nach innen erstrecken.
11. Kannenartiger Gegenstand nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge ein Wegstück (20) oberhalb des Bodens (21) des Innenraums (7) enden.
12. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der kannenartige Gegenstand einstückig aus Kunststoffmaterial gespritzt oder geblasen ist.
13. Kannenartiger Gegenstand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche griffsicher aufgerauht ist.
14. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Innenquerschnitt einen quadratischen Grundriß aufweist.
15. Kannenartiger Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Innenquerschnitt die Abmessungen handelsüblicher Pappbehälter für Getränke hat, vozugsweise die Abmessungen der unter der Bezeichnung Tetra-Pack® vertriebenen Pappbehälter.
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| DE20010205U DE20010205U1 (de) | 2000-06-09 | 2000-06-09 | Kannenartiger Gegenstand |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20010205U DE20010205U1 (de) | 2000-06-09 | 2000-06-09 | Kannenartiger Gegenstand |
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|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004030501A1 (en) * | 2002-10-01 | 2004-04-15 | Coolinvent Ab | Serving pot |
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2000
- 2000-06-09 DE DE20010205U patent/DE20010205U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004030501A1 (en) * | 2002-10-01 | 2004-04-15 | Coolinvent Ab | Serving pot |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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Effective date: 20010118 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20031231 |