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Die Erfindung betrifft einen Behälter.
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Im Stand der Technik sind Behälter zum temporären Lagern von Flüssigkeiten bekannt. Behälter umschließen zumeist ein Volumen, in welches insbesondere Flüssigkeit über eine Öffnung des Behälters eingeführt werden kann. Die Öffnung ist häufig mit einem Verschluss, zum Beispiel einem Schraubverschluss, verschließbar, um die Flüssigkeit temporär in dem Behälter zu lagern.
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Es sind im Stand der Technik Gefäße bekannt, welche zumindest zwei Volumen aufweisen, in welche jeweils eine Flüssigkeit eingebracht und gelagert werden kann. Derartige Gefäße, auch Doppelkanister genannt, sind zum Beispiel zum Lagern von Kraftstoff in einem ersten Volumen und eines Kraftstoffzusatzes in einem zweiten Volumen bekannt. Derartige Gefäße weisen insbesondere Volumen auf, die untereinander und/oder nebeneinander angeordnet sind, wobei die Volumina jeweils eine Öffnung aufweisen, welche bei einem stehenden Gefäß beide, also sowohl die erste Öffnung als auch die zweite Öffnung, zugänglich sind. Wenn die Volumina übereinander angeordnet sind, so weist das untere Gefäß eine seitliche Öffnung auf. Durch die beschriebene Anordnung der Volumina ergibt sich bei der Entnahme einer Flüssigkeit aus einem Volumen, während das zweite, zumindest teilweise mit einer Flüssigkeit gefüllte, Volumen geschlossen ist, eine außermittig wirkende resultierende Schwerkraft des Behälters.
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Insbesondere für den außerhäusigen Verzehr, z.B. für Kinder, Sportlerinnen und Sportler u.a., sind Trinkgefäße bekannt, in welchen Getränke gelagert werden können, auch als Trinkflasche bezeichnet. Derartige Gefäße haben insbesondere ein Volumen. Wenn eine Person zwei Flüssigkeiten mit sich führen möchte, muss sie insbesondere zwei Gefäße mit sich führen. Unter Verwendung eines kanisterähnlichen Behälters würde ein Benutzer beim Trinken aus einem der Volumina durch die außermittig wirkende Normalkraft gestört sein.
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Aufgabe der Erfindung ist es, den Stand der Technik zu verbessern.
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Gelöst wird die Aufgabe durch einen Behälter, insbesondere zum Lagern von Lebensmitteln wie beispielsweise Getränke, mit einem ersten Hohlkörper und einem zweiten Hohlkörper, wobei der erste Hohlkörper eine temporär mittels eines ersten Schraubdeckels verschließbare Öffnung sowie einen der Öffnung in einer Längsrichtung des ersten Hohlkörpers gegenüberliegend angeordneten Bodenabschnitt aufweist und wobei der zweite Hohlkörper eine temporär mittels eines zweiten Schraubdeckels verschließbare Öffnung sowie einen der Öffnung in der Längsrichtung des zweiten Hohlkörpers gegenüberliegend angeordneten Bodenabschnitt aufweist, wobei der Bodenabschnitt des ersten Hohlkörpers fest an den Bodenabschnitt des zweiten Hohlkörpers angeordnet ist und diesen im Wesentlichen vollflächig überdeckt.
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Der erfindungsgemäße Behälter ist vorteilhafterweise produktionstechnisch einfach herstellbar. Insbesondere wenn der erste Hohlkörper und der zweite Hohlkörper in einer Ausführungsform gläsern sind, kann in einem produktionstechnischen Prozess ein Verschweißen des ersten Hohlkörpers mit dem zweiten Hohlkörper an den jeweiligen Bodenabschnitten erfolgen. Alternativ kann der erfindungsgemäße Behälter als ein Teil gegossen sein.
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Mit dem erfindungsgemäßen Behälter wird einem Benutzer ein Behälter mit zwei im Wesentlichen gleichgroßen Hohlkörper, auch Reservoir oder Volumen genannt, zur Verfügung gestellt, sodass dieser mit einem einzigen Behälter zwei Flüssigkeiten transportieren kann und zur Verfügung hat. Zusätzlich oder ergänzend können die Hohlkörper unterschiedlich groß sein. Weiter vorteilhafterweise kann der erfindungsgemäße Behälter auf Grund seiner erfindungsgemäßen Form einfach in eine Schutzhülle und/oder eine Isolierhülle eingeführt werden.
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Schließlich wirkt auf Grund der erfindungsgemäßen Anordnung der Hohlkörper eine mittige Normalkraft des Behälters beim Trinken aus einem der Volumina, auch wenn das jeweils andere Volumen zumindest teilweise gefüllt ist.
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Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung beruht darauf, dass ein Benutzer zum Mitführen von zwei verschiedenen Flüssigkeiten lediglich einen einzigen Behälter mit sich führen muss und ein einfaches Trinken aus dem Behälter möglich ist.
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Folgendes Begriffliche sei erläutert:
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Unter einem „Behälter“ wird insbesondere ein Trinkgefäß, auch Trinkbehälter, Doppeltrinkbehälter oder Trinkflasche genannt, verstanden. Der Behälter weist insbesondere eine verschließbare Öffnung auf, welche hierfür ein Gewinde aufweisen kann. Zusätzlich oder ergänzend weist der Behälter zumindest einen ersten Hohlkörper, auch erstes Volumen genannt und einen zweiten Hohlkörper, auch zweites Volumen genannt, auf.
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Der Behälter weist insbesondere eine Längserstreckung und eine Quererstreckung auf, wobei die Längserstreckung im Wesentlichen größer als die Quererstreckung ist. Die Quererstreckung des Behälters kann 3 cm bis 20 cm, insbesondere 5 cm bis 11 cm, betragen. Die Längserstreckung kann 5 cm bis 40 cm, insbesondere 15 cm bis 30 cm, betragen.
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Das erste Volumen und/oder zweite Volumen wird von einer jeweiligen Außenmantelfläche und einem jeweiligen Bodenabschnitt im Wesentlichen dreiseitig umgrenzt. Der jeweilige Bodenabschnitt ist insbesondere fest mit der jeweiligen Außenmantelfläche verbunden. Ein jeweiliger Schulterbereich, welcher an der jeweiligen Öffnung angeordnet ist, kann das jeweilige Volumen zumindest teilweise an einer vierten Seite umschließen. Das jeweilige Volumen ist zusätzlich oder ergänzend mit einem Deckel, insbesondere mit einem Stülpdeckel, Korken oder Schraubdeckel, vollständig umschließbar. Ein Schraubdeckel greift insbesondere in ein Gewinde an der Öffnung des ersten Hohlkörpers und/oder zweiten Hohlkörpers ein. Ein Korken wird insbesondere in die Öffnung des ersten Hohlkörpers und/oder zweiten Hohlkörpers eingeführt und verschließt diese. Ein Stülpdeckel greift insbesondere in einen Stülprand an der Öffnung des ersten Hohlkörpers und/oder zweiten Hohlkörpers ein. Es kann eine Dichtung an dem Deckel, dem Stülprand und/oder dem Gewinde angeordnet sein.
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Unter einer „Längsrichtung“ wird insbesondere eine parallel zu der Längserstreckung des Behälters liegende Orientierung im Raum verstanden.
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Unter „temporär“ wird insbesondere ein zeitweiliges Verschließen der Öffnung verstanden. Mit anderen Worten kann die Öffnung zu einem zweiten Zeitpunkt verschlossen sein und zu einem ersten Zeitpunkt geöffnet, wobei das Verschließen und Öffnen wiederholt durchgeführt werden kann.
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In einer Ausführungsform ist oder sind der erste Hohlkörper und/oder der zweite Hohlkörper insbesondere rotationssymmetrisch ausgeführt und/oder mit einem selben Durchmesser. Mit einer derartigen Ausführung wird vorteilhafterweise eine mittige resultierende Normalkraft erreicht.
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Der erste Hohlkörper und/oder der zweite Hohlkörper kann oder können insbesondere Glas aufweisen.
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Der Bodenabschnitt des ersten Hohlkörpers ist bei einem erfindungsgemäßen Behälter insbesondere fest an dem Bodenabschnitt des zweiten Hohlkörpers angeordnet. Derart liegen der erste Hohlkörper und der zweite Hohlköper voneinander abgewandt orientiert vor. Somit ist die Öffnung des ersten Hohlkörpers in eine erste Raumrichtung orientiert, wohingegen die Öffnung des zweiten Hohlkörpers der ersten Raumrichtung im Wesentlichen entgegengesetzt orientiert vorliegt.
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Der Behälter kann in einer ersten Lagerposition auf dem Schraubdeckel des zweiten Hohlkörpers stehend vorliegen und/oder in einer zweiten Lagerposition auf dem Schraubdeckel des ersten Hohlkörpers stehend vorliegen.
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In einer ersten Nutzungsposition kann der erste Hohlkörper in eine erste Raumrichtung orientiert und geöffnet vorliegen, sodass ein Nutzer aus dem ersten Hohlkörper Flüssigkeit entnehmen kann und dabei insbesondere die Außenmantelfläche des zweiten Hohlkörpers als Handauflagefläche nutzt. In einer zweiten Nutzungsposition kann der erste Hohlkörper der ersten Raumrichtung entgegengesetzt orientiert und geöffnet vorliegen, sodass ein Nutzer insbesondere die Außenmantelfläche des ersten Hohlkörpers als Handauflagefläche nutzt, während er aus dem zweiten Hohlkörper Flüssigkeit entnimmt. Die jeweiligen Außenmantelflächen können zusätzlich oder ergänzend mit einer Oberflächenbehandlung und/oder einem Aufsatz als Handauflagefläche eingerichtet sein. Zusätzlich oder ergänzen kann der Nutzer in der ersten Nutzungsposition einen anderen Bereich des Behälters als die Außenmantelfläche des zweiten Hohlkörpers und/oder in der zweiten Nutzungsposition einen anderen Bereich des Behälters als die Außenmantelfläche des ersten Hohlkörpers mittelbar oder unmittelbar berühren und somit als jeweilige Handauflagefläche nutzen.
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Vorteilhafterweise kann der Nutzer somit entweder ein erstes Getränk aus dem ersten Hohlkörper und/oder ein zweites Getränk aus dem zweiten Hohlkörper entnehmen, wobei er einzig den erfindungsgemäßen Behälter mit sich führt.
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Weitere Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im Weiteren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
- 1 eine schematische Darstellung eines geöffneten Trinkgefäßes, sowie
- 2 eine schematische Darstellung eines geschlossenen Trinkgefäßes.
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Ein Trinkgefäß 101 weist ein erstes Volumen 103 und ein zweites Volumen 203 auf. Das erste Volumen 103 ist durch eine erste Außenmantelfläche 105, ein erstes Bodenelement 111 und ein an einer ersten Öffnung 109 temporär anordenbaren ersten Schraubdeckel 107 begrenzt. Das zweite Volumen 203 ist durch eine zweite Außenmantelfläche 205, ein zweites Bodenelement 211 sowie einen an einer zweiten Öffnung 209 temporär anordenbaren zweiten Schraubdeckel 207 begrenzt. Das erste Bodenelement 111 des ersten Volumens 103 ist mit einer Außenfläche an einer Außenfläche des zweiten Bodenelements 211 des zweiten Volumens 203 vollständig überdeckend fest angeordnet. Zum Herstellen des Trinkgefäßes werden zunächst das erste Volumen 103 und das zweite Volumen 203 bereitgestellt und nachfolgend an ihren Bodenelementen angeordnet. In einem weiteren Schritt werden die Bodenelemente zusammengefügt, sodass ein Trinkgefäß 101 mit dem ersten Volumen 103 und dem zweiten Volumen 203 vorliegt.
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Bezugszeichenliste
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- 101
- Trinkgefäß
- 103
- erstes Volumen
- 105
- erste Außenmantelfläche
- 107
- erster Schraubdeckel
- 109
- erste Öffnung
- 111
- erstes Bodenelement
- 203
- zweites Volumen
- 205
- zweite Außenmantelfläche
- 207
- zweiter Schraubdeckel
- 209
- zweite Öffnung
- 211
- zweites Bodenelement