DE20018922U1 - Beleuchtungseinrichtung - Google Patents
BeleuchtungseinrichtungInfo
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Description
· &igr;
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ 00/542
Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 06.11.2000/HZ/Rh
Dipl.-Phys. E. HARAZIM Patentanwälte M. HOFFMANN Rechtsanwalt
Ostentor 9
57 Arnsberg
Firma
Briloner Leuchten GmbH
Im Kissen
59929 Brilon
"Beleuchtungseinrichtung"
-i-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Strahlerkopf, mit einem Strahlergehäuse, an dem Leiterelemente anbringbar sind, die elektrisch leitend an Stromversorgungsleitungen festlegbar sind, und welches Anschlußmittel umfaßt, an denen ein Leuchtmittel elektrisch und mechanisch anschließbar ist, wobei der Strahlerkopf von den Leiterelementen getragen wird und diese Leiterelemente zur Stromversorgung des Leuchtmittels mit den Anschlußmitteln verbindbar sind.
Im Stand der Technik sind sogenannte Stromschienensysteme bekannt, welche langgestreckte Leiterschienen aufweisen, die an Wand- und Deckenflächen oder auch frei in den Raum vorstehend anbringbar sind und an eine Stromversorgung anschließbar sind, beispielsweise ein Vorschaltgerät mit Niedervolt-Transformator oder dergleichen. Diese Stromschienen, welche im Niedervolt-Bereich häufig als blanke metallische Stangen oder Drähte parallel nebeneinander verlaufen, dienen gleichzeitig zur mechanischen Halterung und elektrischen Stromversorgung von daran angebrachten Leuchten, beispielsweise Halogenstrahlern.
Bei den einfachsten Schienen- oder Seilsystemen sind Leuchtmittel einfach mit Verbindungsdrähten im Verlauf der Stromschienen angeklemmt worden. Gestalterisch anspruchsvollere und funktional verbesserte Stromschienensysteme sind zumeist mit einer Anzahl von Leuchten in Form von Strahler- bzw. Spotköpfen versehen. Ein derartiger Strahlerkopf hat ein zumeist längliches Gehäuse, daß sogenannte Strahlergehäuse. Dieses ist auf der einen Seite zur Aufnahme des Leuchtmittels, beispielsweise einer Halogen-Reflektorlampe ausgebildet. Auf der anderen Seite sind die Stromversorgungsleitungen beispielsweise in Form von Drähten oder Leiterbügeln herausgeführt, welche mechanisch an dem Strahlergehäuse befestigt sind und im Gehäuseinneren zur Stromversorgung mit den Anschlußmitteln für das Leuchtmittel, beispielsweise einem Halogen-Stecksockel elektrisch leitend verbunden sind.
Vorteilhaft an den bekannten Strahlerköpfen ist, daß eine Vielzahl von Gestaltungsvarianten für das Strahlergehäuse möglich ist, so daß eine Vielzahl von Designalternativen realisierbar ist. Ebenfalls vorteilhaft ist die Funktion des Strahlergehäuses als Träger der Anschlußmittel für das Leuchtmittel sowie der Leiterelemente zur Halterung des gesamten Strahlerkopfes. Nachteilig ist jedoch, daß bislang das Strahlergehäuse zur mechanischen Halterung elektrisch isoliert mit den Leiterelementen verbunden sein muß und die inneren Enden dieser Leiterelemente über zusätzliche Kabelabschnitte an den Lampensockel angeschlossen sind. Dieser Lampensockel ist seinerseits in dafür vorgesehenen Ausnehmungen oder dergleichen des Strahlergehäuses untergebracht und in zusammengebautem Zustand so fixiert, daß ein Leuchtmittel darin einsteckbar bzw. festklemmbar ist. Die Bereitstellung und der Zusammenbau dieser Einzelteile erfordert einen erheblichen Fertigungs- und Montageaufwand. Außerdem sind die als Gehäuse zu verwendenden Materialien und Materialkombinationen sowie die Gestaltungsformen durch die Trägerfunktion des Strahlergehäuses eingeschränkt. Durch das Gehäuse selbst muß nämlich zugleich eine Fixierung der Leiterelemente und der Leuchtmittel bzw. der Anschlußmittel dafür gewährleistet sein. Durch diese funktionalen Vorgaben werden die ästhetischen Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt,
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabenstellung zugrunde, einen Strahlerkopf der eingangs erwähnten Art dahingehend weiterzubilden, daß eine verbesserte Funktionalität und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Anschlußmittel ein Trägerelement umfassen, an dem das Leuchtmittel, die Leiterelemente und das Strahlergehäuse festlegbar sind.
Das erfindungsgemäße Trägerelement bildet eine zentrale Halte-, Anschluß- und Trägerstruktur für sämtliche Funktionselemente eines Strahlerkopfes. Diese Trägerstruktur übernimmt nicht nur die elektrische und mechanische Verbindung der Leiterelemente mit dem Leuchtmittel, sondern sorgt insbesondere dafür, daß das Strahlergehäuse von seiner Trägerfunktion entlastet wird. Dadurch wird eine ganze Reihe von praktischen Vorteilen realisiert.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht darin, daß die Lampenfassung und das bislang zur Verbindung von Gehäuse und Leiterelementen verwendete Befestigungs- bzw. Adapterstück, welches im Stand der Technik aus separat herzustellende und zu montierende Bauteile besteht, zugunsten des erfindungsgemäßen Trägerelements entfallen können, d. h. deren Funktion nunmehr von einem einzigen Bauteil übernommen wird. Der Fertigungs- und Montageaufwand für einen derartigen Strahlerkopf wird dadurch gegenüber dem Stand der Technik noch weiter verringert, daß die bislang gebräuchlichem Verbindungskabel zwischen den Leiterelementen und den Anschlußmitteln für das Leuchtmittel ebenfalls entfallen können. Das erfindungsgemäße neuartige Konzept mit dem als zentralen Trägerelement ausgebildeten Anschlußmittel bringt somit erhebliche produktionstechnische Vorteile, was sich nicht zuletzt positiv auf eine wirtschaftliche Herstellung auswirkt.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, daß die Möglichkeiten für die ästhetische Gestaltung des Strahlergehäuses wesentlich erweitert werden, da erfindungsgemäß ausschließlich das Trägerelement, d. h. die in dem Gehäuse befindlichen Anschlußmittel die mechanische Halterung und elektrische Verbindung übernehmen. Dadurch kann das Strahlergehäuse in nahezu beliebigen Formen aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden, beispielsweise aus Kunststoff, Metall oder Holz, oder auch aus Glas, Keramik, Stein gleichfalls wie aus modernen High-Tech-Verbundwerkstoffen oder auch Kombinationen aus den
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vorgenannten Materialien. Die einzige zu beachtende Randbedingung ist, daß eine mechanische Anbringungsmöglichkeit der Gehäuseteile mit dem Trägerelement gegeben sein muß, was jedoch für praktisch sämtliche in Frage kommenden Materialien der Fall ist.
Um den Eindruck eines geschlossenen Strahlergehäuses zu erreichen, kann das Trägerelement ganz oder teilweise von dem Strahlergehäuse umschlossen werden. Diese Ausführung sieht vor, daß lediglich Gehäuseöffnungen zum Einsetzen des Leuchtmittels und zur Hindurchführung der Leiterelemente nach außen vorhanden sind. In der vollständig geschlossenen Bauweise tritt das Trägerelement als Funktionsteil nach außen nicht in Erscheinung.
In einer vorteilhaften Ausführungsform umfaßt das Trägerelement einen Trägerkörper mit Anschlußklemmen. Diese Anschlußklemmen sind beispielsweise als gegeneinander isolierte Lüsterklemmen ausgebildet, die in einem aus Isoliermaterial bestehenden Trägerkörper eingesetzt sind.
Diese Lüsterklemmen werden bevorzugt paarweise nebeneinander angeordnet, so daß an einem Ende die Anschlußstifte des Leuchtmittels, beispielsweise einer Halogenlampe einsteckbar und festspannbar sind und in die Öffnung am anderen Ende der jeweiligen Lüsterklemme jeweils ein inneres Ende eines Leiterelements. Auf diese Weise wird praktisch ein Trägerbzw. Klemmenblock gebildet, welcher die Leiterelemente und die Anschlußstücke des Leuchtmittels elektrisch und mechanisch miteinander verbindet. Der Trägerkörper kann beispielsweise ein im wesentlichen quaderförmiger, flacher Kunststoffblock sein, der seitlich offene, nutenförmige Vertiefungen zur Aufnahme der Lüsterklemmen hat, wobei die Klemmschrauben der Lüsterklemmen von außen zugänglich sind zur Fixierung der Lampe bzw. der Leiterelemente.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß das Strahlergehäuse längsgeteilt ist in zwei zusammensetzbare Gehäusehalbschalen. Die Trennebene verläuft
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längs durch das Gehäuse, und zwar bezogen auf die Anordnung des Leuchtmittels im vorderen Teil und die Anbringung der Leiterelemente im hinteren Teil des Gehäuses. Auf diese Weise haben die Halbschalen im Prinzip die Form einer längsgeteilten Dose bzw. eines Rohrabschnitts, wobei deren tatsächliche Formgebung zur Erzielung eines ästhetischen Gesamteindrucks weitgehend frei gestaltet werden kann.
Die Trennebene des Strahlergehäuses wird vorzugsweise so gelegt, daß die Anschlüsse der Leuchtmittel und die Leiterelemente in der Trennebene oder parallel dazu liegen. Dies ist vorteilhaft für die Anordnung und Zugänglichkeit der Anschlußelemente für die Leiterelemente und die Lampe in dem Trägerblock bzw. Trägerkörper.
Vorzugsweise haben das Strahlergehäuse und das Trägerelement korrespondierende, miteinander verbindbare Verbindungselemente. Diese sind auf dem Trägerelement, beispielsweise dem Trägerblock aus Isoliermaterial, auf der Außenseite angebracht und entsprechend auf der Innenseite des Strahlergehäuses. Praktisch kann dies beispielsweise dadurch realisiert werden, daß sich die Verbindungselemente jeweils auf der Innenseite der Gehäusehalbschalen und bezüglich der Trennebene auf der Ober- und der Unterseite des Trägerelements befinden. Dadurch sind beide Gehäusehalbschalen in zusammengesetztem Zustand an dem Trägerelement fixierbar. Dies ergibt hier die überaus vorteilhafte Möglichkeit, verschiedenfarbige, aus verschiedenen Materialien bestehende oder unterschiedlich geformte Gehäusehalbschalen in beliebigen Zusammenstellungen miteinander zu kombinieren. Hierzu ist es lediglich erforderlich, daß die Halbschalen mit ihren Verbindungselementen zu denen an dem Trägerelement zusammenpassen und eine mittig durchgehende, gemeinsame Trennebene definiert ist, so daß sich die unterschiedlichen Formhälften beim Zusammenbau nicht behindern. Auf diese Weise läßt sich mit relativ geringem Fertigungsaufwand eine bisher nicht gekannte Vielzahl von Varianten anbieten.
Die Verbindungselemente können beispielsweise Hülsen und darin einsteckbare Zapfen umfassen. Diese können an dem Trägerkörper des Trägerelements bzw. an den Gehäusehalbschalen mit besonders geringem Aufwand ausgebildet werden, beispielsweise indem sie an einem Kunststoffkörper einstückig angeformt werden. Die vorstehenden Zapfen können beispielsweise auf der Unter- und Oberseite des Trägerkörpers angeordnet sein, wobei die Gehäusehalbschalen eingeformte Hülsen bzw. Bohrungen haben können. Es kann vorgesehen werden, daß die Zapfen und Hülsen lediglich durch Reibschluß zusammenhalten. Alternativ können auch Rastelemente oder dergleichen vorgesehen werden oder eine Verklebung vorgenommen werden. Vorteilhaft ist hier jedoch insbesondere, daß das Trägerelement und das Strahlergehäuse, d. h. die Gehäusehalbschalen lösbar miteinander verbindbar sind. Dadurch können auch zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise durch Zukauf neuer Gehäusehalbschalen, problemlos andere Gestaltungsvarianten realisiert werden.
0 Die Gehäusehalbschalen können in der Trennebene zusammenfügbare Paßstücke aufweisen. Dabei handelt es sich um korrespondierende Zapfen oder Zähne, die in gegenüberliegenden Vertiefungen an der anderen Gehäusehalbschale eingreifen können und somit dafür sorgen, daß die Gehäusehalbschalen formschlüssig und genau miteinander verbunden werden können.
Zur Absicherung der Gehäusehalbschalen können diese seitlich abstehende, in der Trennebene axial geteilte Rohransätze angeformt haben, auf die bei zusammengesetztem Strahlergehäuse von außen Befestigungshülsen aufsteckbar sind. Auf diese Weise wird einfach und dennoch wirkungsvoll erreicht, daß die beiden Gehäusehalbschalen durch die aufgesteckten bzw. von außen aufgerasteten Befestigungshülsen formschlüssig gegeneinander gehalten werden.
Das Trägerelement, die Gehäusehalbschalen und/oder die Befestigungshülsen können als Kunststoffformteile ausgebildet
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sein. Durch die Fertigung bevorzugt im Spritzgußverfahren kann eine Vielzahl von Formen, Farben und Materialien verarbeitet werden, wobei Funktionselemente, wie beispielsweise die Verbindungselemente, die Rohransätze, die Paßstücke und dergleichen problemlos einstückig mit angeformt werden können.
Für die Ausbildung des Strahlers als Spotkopf ist es vorteilhaft, daß das Leuchtmittel eine Halogen-Reflektorlampe ist. Deren Stiftsockel mit zwei parallelen Anschlußstiften eignet sich besonders gut, um in den Lüsterklemmen eines erfindungsgemäßen Trägerblocks aufgenommen und fixiert zu werden. Die Verwendung von Halogenlampen ohne Reflektor und anderen Ausführungen im NV-Bereich ist ebenfalls ohne weiteres denkbar.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Strahlerkopfes;
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung des Strahlerkopfes gemäß
Fig. 1;
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Fig. 3 eine Ansicht von oben auf den Strahlenkopf gemäß
Fig. 1 und Fig. 2 im Teilschnitt;
Fig. 4 eine Detailansicht des Strahlerkopfes gemäß Fig. 1 ' bis Fig. 3 in vergrößerter Darstellung.
In den Darstellungen von Fig. 1, 2 und 3 ist jeweils ein Strahlerkopf mit sämtlichen Bestandteilen dargestellt und als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Dieser umfaßt ein Strahlergehäuse 2, in dem vorne ein Leuchtmittel 3 in Form einer Halogen-Reflektorlampe eingesetzt ist. Im hinteren Bereich treten aus dem Strahlergehäuse 2 seitlich Leiterelemente 4 hervor, die als blanke Metalldrähte ausgebildet sind. Auf den Leiterelementen 4 sind Klemmen 5 angebracht, die durch Einschrauben einer Klemmschraube 5a zur elektrisch leitenden Verbindung der Leiterelemente 4 auf einer Stromschiene 6 festklemmbar sind, die in Fig.l nur auf einer Seite schematisch gestrichelt eingezeichnet ist.
Die Anordnung und Ausbildung der im Inneren des Strahlergehäuses 2 befindlichen Einzelteile ergibt sich besonders gut aus den Darstellungen in Fig. 2 und Fig. 3. Daraus ist zunächst entnehmbar, daß das Strahlergehäuse 2 in zwei Gehäusehalbschalen 2a und 2b längsgeteilt ist. Im Inneren des Strahlergehäuses 2 befindet sich das erfindungsgemäße zentrale Trägerelement 7, welches zusammengesetzt ist aus einem blockförmigen Trägerkörper 8 aus isolierendem Kunststoff, der seitliche Ausnehmungen hat
zur Aufnahme von zwei Lüsterklemmen 9. Zu diesen Lüsterklemmen 9 gehören Klemmschrauben 9a.
Im zusammengesetzten Zustand, der sich aus Fig. 3 ergibt, ist erkennbar, daß die Lüsterklemmen 9 in dem Trägerkörper 8 so mit Abstand parallel zueinander angeordnet sind, daß die Anschlußstifte 3a der Halogenlampe 3 aufgenommen und mechanisch sowie elektrisch angeschlossen werden können. Auf der bezüglich der Lampe 3 hinteren Seite hat der Trägerkörper 8 des Trägerelements 7 Durchgangsbohrungen, so daß die insgesamt L-förmigen Leiterelemente 4 mit ihrem innenliegenden, zur Lampe 3 hin ragenden Schenkel durchgesteckt und ebenfalls in den Lüsterklemmen 9 fixiert werden können. Diese sorgen damit für eine elektrische und mechanische Verbindung der Halogenlampe 3 mit den Leiterelementen 4.
Dadurch, daß der Trägerkörper 8 des Trägerelements 7 beispielsweise aus Kunststoff besteht und eine gewisse Eigenelastizität hat, werden die Lüsterklemmen 9 ohne weitere Befestigungsmaßnahmen in den seitlichen Ausnehmungen gehalten. Gegebenenfalls können sie auch durch Rastmittel oder Verklebung zusätzlich fixiert werden.
Bezüglich der Trennebene der beiden Gehäusehalbschalen 2a und 2b sind an dem Trägerkörper 8 Verbindungselemente in Form von vorstehenden, leicht konischen Zapfen 8a einstückig angeformt. Damit korrespondierende Hülsen 10 sind jeweils auf der Innenseite der Gehäusehalbschalen 2a und 2b ebenfalls einstückig angeformt. Diese Hülsen 10 sind stramm auf die Zapfen 8a aufpreßbar, bis die Gehäusehalbschalen 2a und 2b in ihrer Trennebene aufeinander liegen und so ein geschlossenes Strahlergehäuse 2 bilden. Dieses umschließt das Trägerelement 7 vollständig, wie aus Fig. 1 ersichtlich.
An den Gehäusehalbschalen 2a und 2b sind seitlich vorstehend in der Trennebene axial geteilte Rohransätze 11a und 11b angeformt. In zusammengesetztem Zustand bilden diese somit
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vollständige Rohransätze, durch welche die Leiterelemente zentral hindurchgeführt sind. Auf die so gebildeten Rohransätze lla/b werden von außen Befestigungshülsen axial aufgesteckt. Diese halten beispielsweise durch Reibschluß oder Rastmittel, so daß sie die Hälften 11a und 11b der Rohransätze lla/b formschlüssig zusammenhalten und damit auch die beiden Gehausehalbschalen 2a und 2b.
Im Randbereich sind die Gehausehalbschalen 2a und 2b mit Paßzapfen und -bohrungen 13 versehen, die in zusammengesetztem Zustand ineinander eingreifen und für eine genaue Ausrichtung der Gehausehalbschalen 2a und 2b relativ zueinander sorgen.
In Fig. 4 ist das erfindungsgemäße Trägerelement 7 noch einmal im Detail vergrößert dargestellt, wobei die Gehausehalbschalen 2a und 2b weggelassen sind. Daraus ergibt sich deutlich, wie der Trägerkörper 8 als zentrale Trägerstruktur dient, an der im Nachhinein auf den Zapfen 8a die Gehausehalbschalen 2a und 2b einfach befestigt werden können.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist, daß das aus den Gehausehalbschalen 2a und 2b gebildete Strahlergehäuse durch Verwendung unterschiedlich farbiger oder geformter Gehausehalbschalen 2a und 2b leicht variiert werden kann. Der Fertigungsaufwand zur Realisierung der Befestigungszapfen 8a und der dazugehörigen Hülsen 10 ist relativ gering.
Claims (16)
1. Beleuchtungseinrichtung mit einem Strahlerkopf, mit einem Strahlergehäuse, an dem Leiterelemente anbringbar sind, die elektrisch leitend an Stromversorgungsleitungen festlegbar sind, und welches Anschlußmittel umfaßt, an denen ein Leuchtmittel elektrisch und mechanisch anschließbar ist, wobei der Strahlerkopf von den Leiterelementen getragen wird und diese Leiterelemente zur Stromversorgung der Leuchtmittel mit den Anschlußmitteln verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußmittel ein Trägerelement (7) umfassen, an dem Leuchtmittel (3), die Leiterelemente (4) und das Strahlergehäuse (2) festlegbar sind.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (7) ganz oder teilweise von dem Strahlergehäuse (2) umschlossen wird.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (7) einen Trägerkörper (8) mit Anschlußklemmen (9) umfaßt.
4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußklemmen (9) als gegeneinander isolierte Lüsterklemmen ausgebildet sind, die in einem aus Isoliermaterial bestehenden Trägerkörper (8) eingesetzt sind.
5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Strahlergehäuse (2) längsgeteilt ist in zwei zusammensetzbare Gehäusehalbschalen (2a, 2b).
6. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennebene des Strahlergehäuses (2) längs durch das Trägerelement (7) verläuft, wobei die Anschlüsse (3a) der Leuchtmittel (3) und die Leiterelemente (4) in der Trennebene oder parallel dazu liegen.
7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Strahlergehäuse (2) und das Trägerelement (7) korrespondierende, miteinander verbindbare Verbindungselemente (8a, 10) aufweisen.
8. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verbindungselemente (8a, 10) auf der Innenseite der Gehäusehalbschalen (2a, 2b) und bezüglich der Trennebene auf der Ober- und Unterseite des Trägerelements (7) befinden.
9. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente Hülsen (10) und darin einsteckbare Zapfen (8a) umfassen.
10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (8a, 10) an dem Trägerelement (7, 8) und/oder in dem Strahlergehäuse (2) angeformt sind.
11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (7) und das Strahlergehäuse (2) lösbar miteinander verbindbar sind.
12. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusehalbschalen (2a, 2b) in der Trennebene zusammenfügbare Paßstücke (13) aufweisen.
13. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusehalbschalen (2a, 2b) seitlich abstehende, in der Trennebene axial geteilte Rohransätze (11a, 11b) angeformt sind, auf die bei zusammengesetztem Strahlergehäuse (2) Befestigungshülsen (12) aufsteckbar sind.
14. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterelemente (4) durch die Rohransätze (11a, b) seitlich aus dem Strahlergehäuse (2) geführt sind.
15. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (7, 8) die Gehäusehalbschalen (2a, 2b) und/oder die Befestigungshülsen (12) als Kunststoffformteile ausgebildet sind.
16. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (3) eine Halogen-Reflektorlampe ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20018922U DE20018922U1 (de) | 2000-11-07 | 2000-11-07 | Beleuchtungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20018922U DE20018922U1 (de) | 2000-11-07 | 2000-11-07 | Beleuchtungseinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20018922U1 true DE20018922U1 (de) | 2001-02-01 |
Family
ID=7948523
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20018922U Expired - Lifetime DE20018922U1 (de) | 2000-11-07 | 2000-11-07 | Beleuchtungseinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20018922U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1710491A3 (de) * | 2005-04-07 | 2007-07-25 | Paulmann Licht GmbH | Haltevorrichtung für eine Leuchte |
-
2000
- 2000-11-07 DE DE20018922U patent/DE20018922U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1710491A3 (de) * | 2005-04-07 | 2007-07-25 | Paulmann Licht GmbH | Haltevorrichtung für eine Leuchte |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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