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DE20018787U1 - Kabeleinführung - Google Patents

Kabeleinführung

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DE20018787U1
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DE
Germany
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wires
housing
contact pins
cable
sealing plug
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Expired - Lifetime
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DE20018787U
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English (en)
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Rheintacho Messtechnik GmbH
Original Assignee
Rheintacho Messtechnik GmbH
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Publication date
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/521Sealing between contact members and housing, e.g. sealing insert
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5205Sealing means between cable and housing, e.g. grommet

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Description

Kabeleinführung
Die Erfindung betrifft eine Kabeleinführung mit einem eine Durchgangsöffnung eines Gehäuses durchsetzenden, wenigstens zwei Adern aufweisenden Kabel zur Schaffung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Inneren und Äußeren des Gehäuses, wobei an der Durchgangsöffnung eine gegen das Kabel und das Gehäuse abgedichtete Tülle oder dergleichen Dichtelement angeordnet ist, über das die Endbereiche der Adern gehäuseinnenseitig überstehen, wobei die freien Enden dieser Endbereiche abisoliert und die freiliegenden Leiterenden der Adern mit Kontaktstiften elektrisch leitend verbunden sind, wobei die Trennstellen zwischen den die Adern ummantelnden Isolierungen und den Kontaktstiften durch einen Dichtstopfen überbrückt sind, der an den Adern-Isolierungen, den Kontaktstiften und dem die Durchgangsöffnung umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich gegen die Rückstellkraft seines elastischen Werkstoffs dichtend anliegt, und wobei die freien Endbereiche der Kontaktstifte
gehäuseinnenseitig über den Dichtstopfen überstehen.
Eine derartige Kabeleinführung für ein Gehäuse eines Gassensors ist aus DE 94 10 070 Ul bekannt. Die Kabeleinführung weist ein aus einem elastomer bestehendes Dichtelement und einen aus Teflon bestehenden Dichtstopfen auf, die in der Durchgangsöffnung des
Gehäuses übereinander angeordnet sind. Das Dichtelement und der Dichtstopfen haben jeweils eine der Anzahl der Adern des Kabels entsprechende Anzahl Durchgangsbohrungen, durch welche die Adern des Anschlußkabels gerade hindurchgeführt sind. An ihren freien Enden sind die Adern abisoliert und mit Crimphülsen verbunden. Die Trennstellen zwischen den Crimphülsen und den daran jeweils angrenzenden Isoliermänteln der Adern sind innerhalb des Dichtstopfens angeordnet und werden von diesem überbrückt. Dabei ragen die freien Enden der Crimphülsen gehäuseinnenseitig etwa aus dem Dichtstopfen heraus und sind dort mit Anschlußteilen zur Kontaktierung des Gassensors verbunden. Bei der Montage der Kabeleinführung werden das Dichtelement und der Dichtstopfen mit dem die Durchgangsöffnung umgrenzenden metallischen Gehäuse-Wandungsbereich verstemmt, wobei sich die Durchmesser der Durchgangsbohrungen verengen, so daß der Isoliermantel der Adern von dem Dichtelement und gleichzeitig die Crimphülsen von dem Dichtstopfen dicht umschlossen werden. Die Kabeleinführung hat jedoch den Nachteil, daß Feuchtigkeit oder dergleichen Medien, die beispielsweise an den von dem Crimphülsen entfernten Enden der Adern oder bei einer Beschädigung des Kabel an anderer Stelle in die Adern eindringen kann, sich durch Kapillarwirkung in den Adern bis in das innere des Gehäuses ausbreiten kann. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Adern als Litzen mit einem flexiblen Aderngeflecht ausgebildet sind. Die Feuchtigkeit kann dann an den Crimphülsen aus den Adern austreten 5 und in dem Gehäuse Kurzschluß- oder Griechstrombrücken zwischen den Leitern der Adern bilden. Außerdem kann die Feuchtigkeit mit in dem Gehäuse befindlichen, an dem Kabel angeschlossenen elektrischen oder elektronischen Bauteilen in Berührung kommen und dort zur Funktionstörungen führen. Die Kabeleinführung weist deshalb, 0 wenn das Kabel Feuchtigkeit ausgesetzt ist, nur eine vergleichsweise geringe Zuverlässigkeit auf.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Kabeleinführung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine gute Abdichtung des Gehäuseinneren gegen das Eindringen von Feuchtigkeit oder dergleichen
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Medien ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Kontaktstifte zum dichten Umschließen der Leiterenden diese aufnehmende Sacklochungen aufweisen, und daß an der den Kontaktstiften abgewandten Rückseite des Dichtstopfens eine Zugentlastung mit wenigstens einem die Gehäusewand und die Adern miteinander koppelnden Halteelement angeordnet ist, zur Bewegungsabkopplung von außerhalb des Gehäuses auftretenden Bewegungen des Kabels relativ zu dem Gehäuse von den innerhalb des Dicht stopf ens geführten Endbereichen der Adern.
Da die Kontaktstifte die Leiter der Adern dichtend umschließen, wird ein Austreten von eventuell in den Adern befindlicher Feuchtigkeit an den freien Enden der Kontaktstifte vermieden. Durch die Zugentlastung mit Bewegungsabkopplung werden die innerhalb des Dichtstopfens geführten Endbereiche der Adern und die daran angeordneten Kontaktstifte bei auf das Kabel einwirkender Zug-, Druck- und/oder Biegebeanspruchung ruhig gestellt. Durch die vor 0 dem Dichtstopfen angeordnete Zugentlastung wird außerdem die Übertragung von Kabelkräften auf den Dichtstopfen weitestgehend vermieden. Der die Trennstelle zwischen den Isolierungen der Adern und den Kontaktstiften überbrückende Dichtstopfen ermöglicht dadurch eine gute und dauerhafte Abdichtung der Trennstellen, so daß auch zwischen den Isoliermänteln der Adern und den Kontaktstiften ein Austreten von in den Leitern und/oder zwischen den Leitern und den Isolierungen der Adern befindlicher Feuchtigkeit zuverlässig verhindert wird. Insgesamt ergibt sich somit eine gute Abdichtung des Gehäuseinneren gegen das Eindringen von insbesondere innerhalb der Isoliermäntel der Adern befindlicher Feuchtigkeit.
Besonders vorteilhaft ist, wenn das Halteelement wenigstens ein Lochscheibenteil aufweist, das für jede Ader jeweils eine Durchtrittslochung mit zu dem Durchmesser der Ader passendem 5 Querschnitt aufweist und wenn das Lochscheibenteil vorzugsweise
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gegen das Gehäuse abgestützt ist. Dadurch wird eine exakte Positionierung der innerhalb des Dichtstopfens geführten Endbereiche der Adern und der damit verbundenen Kontaktstifte ermöglicht. Insbesondere werden bei Biegebeanspruchung des Kabels Relativbewegungen zwischen den innerhalb des Dichtstopfens geführten Endbereichen der Adern weitestgehend vermieden, wodurch eine noch bessere Abdichtung des Dichtstopfens einerseits gegen die Kontaktstifte und die dazu benachbarten Isolierungen der Adern und andererseits aber auch gegen die die Durchgangsöffnung umgrenzende Gehäusewandung erreicht wird.
Relativbewegungen zwischen den innerhalb des Dichtstopfens geführten Endbereichen der Adern und den Kontaktstiften können auch dadurch vermieden werden, daß das Halteelement einen Abstandshalter für die Adern aufweist, daß der Abstandshalter und die außenseitig daran anliegenden Abschnitte der Adern von einer Crimphülse oder dergleichen Umgrenzungselement umgrenzt sind, daß die lichte Weite zwischen dem Abstandshalter und dem Umgrenzungselement so auf die Querschnittsabmessungen der Adern abgestimmt sind, daß diese jeweils 0 an dem Abstandshalter und dem Umgrenzungselement zur Anlage kommen, und daß der Abstandshalter und/oder das Umgrenzungselement gegen das Gehäuse abgestützt sind.
Besonders vorteilhaft ist, wenn der Abstandshalter vorzugsweise einstückig mit dem Lochscheibenteil verbunden ist und wenn die Durchtrittslochungen für die Adern derart relativ zu den Anlagestellen der Adern an dem Abstandhalter angeordnet sind, daß sich ein von einer geraden Linie abweichender Verlauf der Adern ergibt. Die Adern werden dann an dem Halteelement umgelenkt, wodurch 0 an den Adern auftretende Zug-, Druck- und Biegekräfte besonders gut über das an den Adern angreifende Halteelement gegen das Gehäuse abgestützt werden können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Tülle oder das Dichtelement aus Kunststoff oder
dergleichen Spritzgußmaterial besteht, und daß das Halteelement zumindest bereichsweise mit diesem Spritzgußmaterial umspritzt ist. In vorteilhafter Weise ergibt sich dadurch eine dichte und mechanisch stabile Verbindung einerseits zwischen der Kabeltülle und dem Kabel beziehungsweise deren Adern und andererseits zwischen dem (den) Halteelement(en) und der Tülle. Der Dichtstopfen und die darin geführten Endbereiche der Adern sind dann noch besser ruhiggestellt, wodurch an dem Dichtstopfen eine entsprechend gute Abdichtung der Adern untereinander und gegen die Gehäusewand erreicht wird.
Zwischen der Tülle oder dem Dichtelement und dem die Durchgangsöffnung umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich kann ein Dichtring vorgesehen sein, der vorzugsweise in einer am Außenumfang der Tülle und/oder in dem die Durchgangsöffnung umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich befindlichen Ringnut angeordnet ist. Die Kabeltülle ist dadurch gut gegen das Gehäuse abgedichtet. Außerdem läßt sich die Kabeltülle bei der Herstellung der Kabeleinführung auf einfache Weise in der Gehäuseöffnung montieren.
Vorteilhaft ist, wenn der Dichtstopfen an wenigstens einer seiner Stirnseiten eine von dem Gehäuse seitlich beabstandete Einformung oder Aussparung aufweist, die vorzugsweise etwa mittig zwischen den Adern angeordnet ist. Die Andruckkräfte des elastischen Werkstoffs des Dichtstopfens können dann besonders gleichmäßig von 5 allen Seiten auf die Kontaktstifte, die Isolierung der Adern und die Gehäusewand übertragen werden. Beim Einsetzen des Dichtstopfens in die Durchgangsöffnung des Gehäuses kann das Dichtstopfenmaterial gegebenenfalls in die Einformung oder Aussparung ausweichen.
Bei einer vorteilhaften Ausfuhrungsform der Erfindung weist der Dichtstopfen an seinem Außenumfang wenigstens eine in Umfangsrichtung umlaufende Dichtlippe oder einen Dichtwulst auf. Dadurch wird eine noch bessere Abdichtung des Dichtstopfens gegen das Gehäuse ermöglicht.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung fluchtet die Außenmantelfläche der Kontaktstifte jeweils mit der Außenmantelflache der dazu benachbarten Isolierung der Ader. Die Kabeleinführung ermöglicht dann eine besonders einfache Montage.
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Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teillängsschnitt durch eine Kabeleinführung, wobei das Kabel und das Gehäuse nur teilweise dargestellt
sind, und
Fig. 2 eine Aufsicht auf die in Fig. 1 mit A bezeichnete Querschnittsebene der Kabeleinführung.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Kabeleinführung weist ein eine Durchgangsöffnung eines Gehäuses 3 durchsetzendes Kabel 4 mit mehreren Adern auf, die jeweils einen von einer Isolierung 5 ummantelten elektrischen Leiter 6 haben. Das Kabel 4 ist dazu vorgesehen, eine elektrische Verbindung zwischen im Inneren des Gehäuses 3 befindlichen, in der Zeichnung nicht näher dargestellten elektrischen oder elektronischen Bauteilen und außerhalb des Gehäuses befindlichen elektrischen Einrichtungen zu schaffen. Die im Inneren des Gehäuses 3 angeordneten elektrischen Bauteile können beispielsweise einen Sensor und/oder eine elektronische Schaltung zur Ansteuerung des Sensors und/oder zur Verarbeitung eines Meßsignals des Sensors umfassen.
In Fig. 1 ist erkennbar, daß in der Durchgangsöffnung 2 eine Tülle 0 7 angeordnet ist, die einerseits gegen das Kabel 4 und andererseits gegen das Gehäuse 3 abgedichtet ist. Die Tülle 7 weist einen etwa zylindrischen Gehäuseabschnitt auf, der in die dazu passende zylindrische Durchgangsöffnung 2 des Gehäuses 3 eingreift. An ihrem dem Gehäuse 3 abgewandten Endbereich ist die Tülle dicht mit dem 5 Außenmantel 8 des Kabels 4 verbunden. Dabei erstreckt sich der
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Außenmantel 8 des Kabels 4 bis in das Innere der Tülle 7.
An ihrem Außenumfang weist die Tülle 7 eine Ringnut auf, in die ein Dichtring 9 eingreift, der mit seiner Innenseite an der Tülle 7 und mit seiner Außenseite an dem die Durchgangsöffnung 2 umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich dichtend anliegt.
An seiner Außenseite hat das Gehäuse 3 einen zu dem Kabel 4 hin umgebördelten ringbundartigen Gehäusebereich 10, der die Tülle 7 formschlüssig hintergreift.
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In Fig. 1 ist erkennbar, daß die Endbereiche der Adern mit den Leitern 6 und den diese ummantelnden Isolierungen 5 gehäuseinnenseitig über die Tülle 7 überstehen und daß die freien Enden der Leiter 6 abisoliert sind. Die freiliegenden Leiterenden sind mit Kontaktstiften 11 elektrisch leitend verbunden. Die Kontaktstifte 11 weisen dazu in Fig. 1 strichliniert dargestellte Sacklochungen auf, welche die Leiterenden aufnehmen. Der die Sacklochungen jeweils umgrenzende Kontaktstiftbereich kann beispielsweise mit dem Leiterende verstemmt sein. Die Kontaktstifte
11 schließen vorzugsweise bündig an die Isolierungen 5 an. Die Außendurchmesser der Kontaktstifte 11 entsprechen etwa denjenigen der Isolierungen 5, das heißt die Mantelfläche der Kontaktstifte setzt jeweils die Mantelfläche der daran angrenzenden Isolierung in gerader Verlängerung fort.
In Fig. 1 ist erkennbar, daß die Trennstellen zwischen den Isolierungen 5 und den Kontaktstiften 11 durch einen Dichtstopfen
12 überbrückt sind, der an den Isolierungen 5, den Kontaktstiften 0 11 und den die Durchgangsöffnung 2 umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich gegen die Rückstellkraft seines elastischen Werkstoffs dichtend anliegt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Querschnittsabmessungen des in Vormontagestellung befindlichen Dichtstopfens etwas größer sind als die Innenquerschnittsabmessungen der Durchgangsöffnung 2, und daß der
Dichtstopfen 12 bei der Montage der Kabeleinführung 1 in die Durchgangsöffnung 2 eingepreßt wird. In entsprechender Weise können auch die Querschnittsabmessungen der Adern und/oder der Kontaktstifte
11 etwas größer gewählt sein als die dafür vorgesehenen Durchtrittslochungen in dem Dichtstopfen 12. Die freien Endbereiche der Kontaktstifte 11 stehen gehäuseinnenseitig über den Dichtstopfen
12 über und sind dort mit den nicht näher dargestellten elektrischen oder elektronischen Bauteilen verbunden.
An der den Kontaktstiften 11 abgewandten Rückseite des Dichtstopfens 12 ist eine Zugentlastung vorgesehen, die ein das Gehäuse 3 und die Adern starr miteinander koppelndes Halteelement 13 zur Bewegungsabkopplung von außerhalb des Gehäuses 3 zwischen diesem und dem Kabel 4 auftretenden Bewegungen von dem innerhalb des Dichtstopfens 12 geführten Endbereichen der Adern aufweist. Durch die Zugentlastung werden Relativbewegungen zwischen den Kontaktstiften 11 einerseits sowie zwischen den Kontaktstiften 11 und dem Gehäuse 3 andererseits weitestgehend vermieden.
Die Kontaktstifte 11, der Dichtstopfen 12 und die Isolierungen 5 dichten die Leiter 6 gegeneinander und gegen das Innere des Gehäuses 3 ab, so daß für den Fall, daß beispielsweise aufgrund eines Defekts an dem Kabel Feuchtigkeit mit einem der Leiter 6 in Berührung kommen und sich entlang des Leiters bis zu den Kontaktstiften 11 ausbreiten 5 sollte, ein Austreten der Feuchtigkeit an der Trennstelle zwischen
dem Kontaktstift 11 des betreffenden Leiters und der Isolation 5 und/oder an den Kontaktstiften 11 vermieden wird. Dadurch wird insbesondere die Gefahr der Ausbildung von elektrisch leitenden Feuchtigkeitsbrücken zwischen den Leitern 6 reduziert.
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Das Halteelement 13 hat ein Lochscheibenteil 14, das für jede Ader jeweils eine Durchtrittslochung mit zu dem Durchmesser der Ader passendem Querschnitt aufweist. In Fig. 2 ist erkennbar, daß die Durchtrittslochungen etwa symmetrisch zur Längsmittelachse 15 der 5 Durchgangsöffnung 2 des Gehäuses 3 angeordnet und von der
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Längsmittelachse jeweils etwa gleich weit beabstandet sind. Das Lochscheibenteil 14 ist an seinem Außenumfang quer zur Erstreckungsrichtung des Kabels 4 gegen den die Durchgangsöffnung 2 umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich abgestützt.
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Das Lochscheibenteil 14 ist einstückig mit einem Abstandshalter
16 für die Adern verbunden, der in einem zwischen den Adern gebildeten Zwischenraum angeordnet ist. Der Abstandshalter 16 greift in die Innenhöhlung einer Crimphülse 17 ein, welche den Abstands-
.10 halter 16 und die zwischen diesem und der Crimphülse 17 hindurchgeführten Adernabschnitte des Kabels 4 umschließt. Die Crimphülse
17 wird bei der Montage der Kabeleinführung mittels einer Crimpzange oder dergleichen Werkzeug derart zusammengequetscht, daß die Adern zwischen der Crimphülse 17 und dem Abstandshalter 16 eingeklemmt und in ihrer Lage relativ zu dem Gehäuse 3 fixiert sind.
Wie in Fig. 1 erkennbar ist, sind die Durchtrittslochungen des Lochscheibenteils 14 mit ihren Mittelachsen jeweils etwa parallel zur Längsmittelachse 15 der Durchgangsöffnung 2 des Gehäuses 3 0 angeordnet und derart relativ zu den Anlagestellen der Adern an dem Abstandshalter 16 in radialer Richtung versetzt, daß sich ein von einer geraden Linie abweichender, etwa S- oder wellenlinienförmiger Verlauf der Adern an dem Halteteil 13 ergibt. Das Halteteil 13 und/oder die Crimphülse 17 bestehen vorzugsweise aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise aus Messing. Die Zugentlastung ermöglicht dadurch eine gute Abstützung von an dem Kabel 4 angreifenden Kräften gegen das Gehäuse 3.
Bei der Herstellung der Kabeleinführung 1 werden zunächst die 0 Kontaktstifte 11 an den abisolierten Enden der Adern montiert und die Crimphülsen 17 werden auf die in das Gehäuse 3 einzuführenden Aderenden aufgeschoben. Danach werden die Kontaktstifte 11 und die Aderenden durch die Durchtrittslochungen der Lochscheibe 14 hindurchgefädelt und der Abstandshalter 16 wird in die Crimphülse 17 eingeführt. Dann wird die Crimphülse 17 mit dem Crimpwerkzeug
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zusammengedrückt. Das so vormontierte Kabelende wird dann in ein Formwerkzeug eingebracht, in dem es zum Anformen der Tülle mit Kunststoff umspritzt oder umgössen wird. Dabei umfließt der Kunststoff die Crimphülse 17 und den Abstandshalter 16. Nach dem Aushärten des Kunststoffs wird das Kabelende aus dem Formwerkzeug entnommen und der vorgefertigte, vorzugsweise aus Gummi oder dergleichen elastischem Dichtmaterial bestehende Dichtstopfen 12 wird auf die freien Aderenden aufgeschoben, bis er an dem Lochscheibenteil 14 zur Anlage kommt. Danach wird das Kabelende in die Durchgangsöffnung 2 eingepresst, wobei sich der Dichtstopfen 12 elastisch verformt. Zum axialen Fixieren der Tülle 7 in der Durchgangsöffnung 2 wird der kragenförmige Gehäusebereich 10 umgebördelt.
Wie in Fig. 1 besonders gut erkennbar ist, weist der Dichtstopfen 12 an seinen Stirnseiten jeweils eine von dem Gehäuse 3 und den Kontaktstiften 11 seitlich beabstandete, als Sackloch ausgebildete Einformung 18 auf, die etwa mittig zwischen den Kontaktstiften 11 oder den Adern angeordnet ist. In diese Einformung kann das 0 elastische Stopfenmaterial beim Einpressen des Dichtstopfens 12 in die Durchgangsöffnung 2 ausweichen.
Der Dichtstopfen 12 weist an seinem Außenumfang mehrere nebeneinander angeordnete, jeweils in Umfangsrichtung umlaufende Dichtlippen 19 auf.
Eine Kabeleinführung 1 mit einem eine Durchgangsöffnung 2 eines Gehäuses 3 durchsetzenden, wenigstens zwei Adern aufweisenden Kabel 4 weist an der Durchgangsöffnung 2 eine gegen das Kabel 4 und das 0 Gehäuse 3 abgedichtete Tülle 7 oder dergleichen Dichtelement auf, über das die Endbereiche der Adern gehäuseinnenseitig überstehen. Die freien Enden dieser Endbereiche sind abisoliert und mit Kontaktstiften 11 elektrisch leitend verbunden. Die Trennstellen zwischen den die Adern ummantelnden Isolierungen 5 und den 5 Kontaktstiften sind durch einen Dichtstopfen 12 überbrückt, der
an den Adern-Isolierungen 5, den Kontaktstiften 11 und dem die Durchgangsöffnung 2 umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich elastisch anliegt. Die freien Endbereiche der Kontaktstifte 11 stehen gehäuseinnenseitig über den Dichtstopfen 12 über. Die Kontaktstifte 11 weisen zum dichten Umschließen der Leiterenden diese aufnehmende Sacklochungen auf. An der den Kontaktstiften 11 abgewandten Rückseite des Dichtstopfens 12 ist eine Zugentlastung mit wenigstens einem die Gehäusewand und die Adern miteinander koppelnden Halteelement 13 angeordnet, zur Bewegungsabkopplung von außerhalb des Gehäuses 3 auftretenden Bewegungen des Kabels 4 von den innerhalb des Dichtstopfens 12 geführten Endbereichen der Adern.
/Ansprüche

Claims (9)

1. Kabeleinführung (1) mit einem eine Durchgangsöffnung (2) eines Gehäuses (3) durchsetzenden, wenigstens zwei Adern aufweisenden Kabel (4) zur Schaffung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Inneren und Äußeren des Gehäuses (3), wobei an der Durchgangsöffnung (2) eine gegen das Kabel (4) und das Gehäuse (3) abgedichtete Tülle (7) oder dergleichen Dichtelement angeordnet ist, über das die Endbereiche der Adern gehäuseinnenseitig überstehen, wobei die freien Enden dieser Endbereiche abisoliert und die freiliegenden Leiterenden der Adern mit Kontaktstiften (11) elektrisch leitend verbunden sind, wobei die Trennstellen zwischen den die Adern ummantelnden Isolierungen (5) und den Kontaktstiften durch einen Dichtstopfen (12) überbrückt sind, der an den Adern-Isolierungen (5), den Kontaktstiften (11) und dem die Durchgangsöffnung (2) umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich gegen die Rückstellkraft seines elastischen Werkstoffs dichtend anliegt, und wobei die freien Endbereiche der Kontaktstifte (11) gehäuseinnenseitig über den Dichtstopfen (12) überstehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktstifte (11) zum dichten Umschließen der Leiterenden diese aufnehmende Sacklochungen aufweisen, und daß an der den Kontaktstiften (11) abgewandten Rückseite des Dichtstopfens (12) eine Zugentlastung mit wenigstens einem die Gehäusewand und die Adern miteinander koppelnden Halteelement (13) angeordnet ist, zur Bewegungsabkopplung von außerhalb des Gehäuses (3) auftretenden Bewegungen des Kabels (4) relativ zu dem Gehäuse (3) von den innerhalb des Dichtstopfens (12) geführten Endbereichen der Adern.
2. Kabeleinführung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (13) wenigstens ein Lochscheibenteil (14) aufweist, das für jede Ader jeweils eine Durchtrittslochung mit zu dem Durchmesser der Ader passendem Querschnitt aufweist und daß das Lochscheibenteil (14) vorzugsweise gegen das Gehäuse (3) abgestützt ist.
3. Kabeleinführung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (13) einen Abstandshalter (16) für die Adern aufweist, daß der Abstandshalter (16) und die außenseitig daran anliegenden Abschnitte der Adern von einer Crimphülse (17) oder dergleichen Umgrenzungselement umgrenzt sind, daß die lichte Weite zwischen dem Abstandshalter (16) und dem Umgrenzungselement so auf die Querschnittsabmessungen der Adern abgestimmt sind, daß diese jeweils an dem Abstandshalter (16) und dem Umgrenzungselement zur Anlage kommen, und daß der Abstandshalter (16) und/oder das Umgrenzungselement gegen das Gehäuse (13) abgestützt sind.
4. Kabeleinführung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (16) vorzugsweise einstückig mit dem Lochscheibenteil (14) verbunden ist und daß die Durchtrittslochungen für die Adern derart relativ zu den Anlagestellen der Adern an dem Abstandshalter (16) angeordnet sind, daß sich im Bereich des Halteelements (13) ein von einer geraden Linie abweichender Verlauf der Adern ergibt.
5. Kabeleinführung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tülle (7) oder das Dichtelement aus Kunststoff oder dergleichen Spritzgußmaterial besteht, und daß das Halteelement (13) zumindest bereichsweise mit diesem Spritzgußmaterial umspritzt ist.
6. Kabeleinführung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Tülle (7) oder dem Dichtelement und dem die Durchgangsöffnung (2) umgrenzenden Gehäuse-Wandungsbereich ein Dichtring (9) vorgesehen ist, der vorzugsweise in einer am Außenumfang der Tülle (7) und/oder in dem die Durchgangsöffnung (2) umgrenzenden Gehäuse- Wandungsbereich befindlichen Ringnut angeordnet ist.
7. Kabeleinführung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtstopfen (12) an wenigstens einer seiner Stirnseiten eine von dem Gehäuse (3) seitlich beabstandete Einformung (18) oder Aussparung aufweist, die vorzugsweise etwa mittig zwischen den Adern oder den Kontaktstiften (11) angeordnet ist.
8. Kabeleinführung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtstopfen (12) an seinem Außenumfang wenigstens eine in Umfangsrichtung umlaufende Dichtlippe (19) oder einen Dichtwulst aufweist.
9. Kabeleinführung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenmantelfläche der Kontaktstifte (11) jeweils mit der Außenmantelfläche der dazu benachbarten Isolierung (5) der Ader fluchtet.
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