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DE20017805U1 - Mobile Dosieranlage - Google Patents

Mobile Dosieranlage

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DE20017805U1
DE20017805U1 DE20017805U DE20017805U DE20017805U1 DE 20017805 U1 DE20017805 U1 DE 20017805U1 DE 20017805 U DE20017805 U DE 20017805U DE 20017805 U DE20017805 U DE 20017805U DE 20017805 U1 DE20017805 U1 DE 20017805U1
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dosing
liquid
dosing system
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    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/50Treatment of water, waste water, or sewage by addition or application of a germicide or by oligodynamic treatment
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/68Treatment of water, waste water, or sewage by addition of specified substances, e.g. trace elements, for ameliorating potable water
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/001Processes for the treatment of water whereby the filtration technique is of importance
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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    • C02F2201/008Mobile apparatus and plants, e.g. mounted on a vehicle
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Description

KÖNIG ■ PALGEN ■ SCHUMACHER ■ "R4LlIfIN
DÜSSELDORF ESSEN PATENTANWÄLTE
UNSER ZEICHEN: 100 634 JK/&bgr;&Igr; Düsseldorf, den 16. Oktober 2000
Michael Scheideier Breitenweg 55
D - 45721 Haltern
Mobile Dosieranlage
Die Erfindung bezieht sich auf eine mobile Dosieranlage, insbesondere zur Zufuhr von Desinfektionsmittel zur Aufbereitung von Trinkwasser und/oder zur Desinfektion von trinkwasserführenden Rohren, Behältnissen, Anlagen oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Eine derartige mobile Dosieranlage ist aus der Zeitschrift gwf Wasser · Abwasser 140 (1999) Nr. 6, S. 404 bis 408, die insbesondere der Behandlung von Trinkwasserrohrnetzabschnitten mit Desinfektionsmitteln dient, bekannt. Sie umfasst einen von einem Kraftfahrzeug ziehbaren Anhänger, der dem Transport der zur Aufbereitung von Desinfektionsflüssigkeit benötigter Substanzen, eines Ansetzbehälters zum Ansetzen einer Basislösung zur Aufbereitung der Desinfektionsflüssigkeit, eines großvolumigen Dosierbehälters zur Aufnahme der fertig bereiteten Desinfektionsflüssigkeit, der eigentlichen Dosiereinrichtung zur dosierten Zufuhr der Desinfektionsflüssigkeit zu der zu desinfizierenden Flüssigkeit sowie sämtlicher Bauteile und Werkzeuge zum
:"n-»Ö23a:[pLJSsELöoR£ '-''/^y^VANysTiiiASSE 2
TEL. +4-9!m.g3.1.- &&.A'4& *»CJ ' .&Ak +4&'- *g*1 1"-'g6**r43'·' go ■ D@KPSK.de
D-4O549 DÜSSELDORF, LOHENGHiNSTRASSE 11 · D-45133 ESSEN, FRÜHLINGSTRASSE 43A
Anschluss der Dosieranlage an dem zu desinfizierenden Rohmetzabschnitt dient. Femer sind auf dem Anhänger elektrische Akkumulatoren vorgesehen, die der elektrischen Versorgung insbesondere von Rührgeräten, die zum Ansetzen der Desinfektionsflüssigkeit benötigt werden und von Umfüllpumpen, mit deren Hilfe die angesetzte Desinfektionslösung in den Dosierbehälter umgepumpt wird, dienen.
Zwar ist mit dieser mobilen Dosieranlage eine rohmetzabschnittsweise Desinfektion des Trinkwasserrohrnetzes möglich geworden, nachteilig ist jedoch deren relativ hoher Platzbedarf auf dem Anhänger aufgrund der zum Ansetzen und Fertigstellen der Desinfektionsflüssigkeit notwendigen Gerätschaften und Behältnisse sowie der Akkumulatoreneinheit.
Aus der DE 199 54 943 A1 ist ein Verfahren zur Legionellen-Prophylaxe in Trinkwassererwärmungsanlagen und dem nachgeschalteten warmwasserführenden Rohrleitungsnetz in Gebäuden bekannt, bei dem das Trinkwasser im Durchflussprinzip thermisch über eine definierte Zeitspanne bei einer Temperatur von vorzugsweise 65° bis 70° C desinfiziert wird.
Ferner ist aus der DE 34 44 053 C1 ein Injektordosierkopf u.a. zum Mischen von Trinkwasser mit Desinfektionsmittel bekannt, der nach Art einer Wasserstrahlpumpe arbeitet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine mobile Dosieranlage zu schaffen, deren Platzbedarf reduziert ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst. -
Die Dosieranlage umfasst nun mindestens einen Vorratsbehälter, der für die Aufnahme eines Konzentrats des dosiert zuführbaren Desinfektionsmittels im Folgenden allgemein "Dosiermittel" genannt - ausgelegt ist. Erfindungsgemäß kommt somit bei dieser mobilen Dosieranlage nicht mehr eine vor Ort
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durch Herstellen eines Ansatzes und späteren Verdünnens hergestellte Fertiglösung zum Einsatz, sondern es wird mit einem Konzentrat des Dosiermittels gearbeitet, das bereits vor dem Einsatz der Dosieranlage hergestellt worden ist.
Da von dem Konzentrat zum Erzielen der gewünschten Wirkung lediglich geringe Mengen des Dosiermittels zu der zu beaufschlagenden Flüssigkeit zudosiert werden müssen, umfasst die Dosiereinrichtung mindestens eine Dosierpumpenanordnung, die zur dosierten Zufuhr dieser geringen Mengen an Dosiermittel geeignet ist.
Abhängig von den durch die spezifische Anwendung gestellten Anforderungen an das Dosiermittel kann es erforderlich sein, unterschiedliche Dosiermittel zeitgleich oder auch nacheinander der Flüssigkeit zuzuführen. Im Gegensatz zur gattungsgemäßen Dosieranlage, bei der im ersten Falle die unterschiedlichen Dosiermittel in den Vorratsbehälter eingefüllt werden, im zweiten Falle mehrere Vorratsbehälter vorhanden sein müssen, sind bei der erfindungsgemäßen Dosieranlage mindestens zwei Dosierpumpenanordnungen vorgesehen, die jeweils einem Vorratsbehälter zugeordnet sind.
Sollen zeitgleich unterschiedliche Dosiermittel zugeführt werden, so kann dies durch zeitgleiche Inbetriebnahme der Dosierpumpenanordnungen geschehen. Ist ferner - wie bevorzugt - die Dosiereinrichtung derart konzipiert, dass die einzelnen Dosierpumpenanordnungen wahlweise separat in Betrieb genommen werden können, so ist es ebenfalls möglich, unterschiedliche Dosierflüssigkeiten nacheinander zuzuführen, ohne dass es hierzu eines Austauschs der die entsprechenden Dosiermittel-Konzentrate enthaltenden Vorratsbehälter bedarf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dosieranlage ist eine Filtereinrichtung zum Filtrieren der die Dosiereinrichtung durchströmenden Flüssigkeit vorgesehen, die in Strömungsrichtung der Flüssigkeit der Dosiereinrichtung vorgeschaltet ist. Durch diese Maßnahme wird verhin-
dert, dass der Antrieb der Dosierpumpenanordnungen, der im Folgenden noch beschrieben wird, durch Schwebeteilchen beschädigt wird.
Sind des weiteren Mittel vorgesehen, mit denen der Strom der zweiten Flüssigkeit wahlweise an der Dosiereinrichtung vorbei geleitet werden kann - beispielsweise ein parallel zur Dosiereinrichtung verlaufender, wahlweise zuschaltbarer Bypass - so kann die erfindungsgemäße Dosieranlage auch ausschließlich zu Reinigungszwecken der Flüssigkeit eingesetzt werden.
Zur Analyse von filtrierter Flüssigkeit ist es vorteilhaft, an der Filtereinrichtung mindestens einen Anschluss zur wahlweisen Entnahme von filtrierter Flüssigkeit vorzusehen.
Zur Erleichterung der quantitativen Analyse sowohl der ausfiltrierten Schwebeteilchen, als auch der verunreinigten Flüssigkeit ist es vorteilhaft, wenn die Filtereinrichtung ein definiertes Volumen zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Flüssigkeit und von Filterrückständen umfasst. Zur Durchführung einer quantitativen Analyse wird nach dem Erreichen einer definierten Durchflussmenge der Durchfluss der Flüssigkeit gesperrt. Die Filterrückstände können dann mit dem definierten Flüssigkeitsvolumen entnommen und analysiert werden.
Das definierte Volumen weist vorzugsweise einen Tangential an den aufrechten Seitenwandungen angeordneten Zulauf für die Flüssigkeit auf, da hierdurch ansonsten an diesen Wandungen verbleibende Rückstände abgespült und der entnehmbaren Menge an Flüssigkeit zugeführt werden.
Die Dosiereinrichtung umfasst vorzugsweise einen durch die Flüssigkeit antreibbaren Strömungsmotor zum Antrieb der mindestens einen Dosierpumpenanordnung. Hierdurch wird vermieden, dass zusätzliche Energiequellen für den Einsatz der mobilen Dosieranlage mitgeführt werden müssen oder der Betrieb den Anschluss der Dosieranlage an eine externe Energieversorgungsquelle - beispielsweise an ein Stromnetz - erfordert. Da - im Gegensatz
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zur gattungsgemäßen Dosieranlage - der Ansatz und die Aufbereitung der Dosierflüssigkeiten sich erübrigt, kommt die erfindungsgemäße Dosieranlage vollständig ohne zusätzliche Energieversorgung aus.
Der von dem Durchfluss der zweiten Flüssigkeit angetriebene Strömungsmotor kann beispielsweise mit einem Generator oder einer Hydraulikpumpe wirkverbunden sein und die Dosierpumpenanordnungen können entsprechend Elektro- oder Hydraulikantriebsmotoren enthalten. Wegen des einfachen Aufbaus und der Betriebssicherheit ist es jedoch bevorzugt, die Dosierpumpenanordnungen mechanisch an den Strömungsmotor anzukoppeln.
Vorzugsweise dient als Basis für die mobile Dosieranlage ein konventioneller Kraftfahrzeuganhänger. Durch die Verwendung von Dosiermittelkonzentrationen bei dieser Dosieranlage kann ein Anhänger mit einem maximal zulässigem Gesamtgewicht zum Einsatz kommen, der mit einem PKW der Mittelklasse ohne weiteres gezogen werden kann.
In der Zeichnung ist - schematisch - eine erfindungsgemäße, mobile Dosieranlage in einem Fließbild dargestellt.
Die als Ganzes mit 100 bezeichnete, später im einzelnen beschriebene Dosieranlage ist über zwei Hydranten 2, 2' an ein Rohrnetz 1, beispielsweise ein Trinkwasser-Versorgungsnetz angeschlossen. Zwischen dem Hydranten 2, der der Entnahme der Flüssigkeit - hier Wasser - dient, und dem Hydranten 2', der der Zufuhr der Flüssigkeit nach Filtrierung und gegebenenfalls Zudosierung des Dosiermittels F1 dient, wurde das Rohrnetz 1 an der mit S bezeichneten Stelle mit geeigneten Mitteln, beispielsweise durch ein in dem Rohrnetz für derartige Zwecke vorgesehenes Ventil, unterbrochen. An den zweiten Hydranten 2' schließt sich der mittels der gereinigten und gegebenenfalls mit Dosiermitteln versehenen Flüssigkeit zu behandelnde Rohrabschnitt 13 an, der hinter einem weiteren Hydranten 2" an einer weiteren Absperrstelle S' endet. Über den Hydrant 2" wird die Flüssigkeit F2 nach Durchfließen des Rohrabschnitts einem Wassermengenzähler 7 und an-
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schließend über ein Absperrventil A einem Ablauf 14, der beispielsweise in die Kanalisation mündet, zugeleitet.
Im Folgenden soll nun die zwischen den Hydranten 2, 2' eingeschaltete Dosieranlage 100, die von der zweiten Flüssigkeit F2 in Richtung des Pfeiles P durchströmt wird, erläutert werden.
Das über den Hydranten 2 zugeführte Wasser tritt über ein Absperrventil A' in eine Filtereinrichtung 3 ein, wo es eine in der Zeichnung nicht erkennbare Filtereinheit, die in bekannter Weise aufgebaut sein kann, durchströmt. Die Filtereinrichtung 3 umfasst ein Gehäuse G, welches an seinem in der Betriebsstellung unteren Ende trichterförmig zuläuft. An der Tülle des Trichters ist ein Anschluss mit einem Absperrhahn 4 vorgesehen, durch welchen zweite Flüssigkeit F2 und Filterrückstände R entnommen werden können.
Oberhalb des trichterförmigen Endes ist an der Seitenwandung des Gehäuses G ein weiterer Anschluss mit Absperrhahn 5 vorgesehen, durch den (nach Absperren des Zulaufs beispielsweise über den Absperrhahn A1) der Filtereinrichtungsinhalt an Flüssigkeit F2 - mit Ausnahme des in dem Trichter unterhalb des Anschlusses 5 verbleibenden Rests - abgelassen werden kann. Zu quantitativen Analysezwecken kann anschließend die durch das definierte Volumen vorgegebene Wassermenge zusammen mit den Filterrückständen entnommen werden. Nach dem Durchtritt durch die Filtereinrichtung 3 durchströmt die Flüssigkeit F2 bei geöffnetem Zulauf Z einen Durchflussmesser 6 und einen Wassermengenzähler 7, um schließlich über ein Absperrventil 15 der eigentlichen Dosiereinrichtung 50 zugeführt zu werden.
Die Dosiereinrichtung 50 umfasst einen Strömungsmotor 10, der vom Fluss der Flüssigkeit F2 in Strömungsrichtung P angetrieben wird. Er ist gekoppelt mit zwei Dosierpumpenanordnungen 9, 9', die jeweils einem Vorratsbehälter 8, 8' zugeordnet sind, der ein Dosiermittelkonzentrat,enthält. Ferner können in der Zeichnung nicht dargestellte Mittel vorgesehen sein, die eine wahlwei-
se Entkopplung der einen oder der anderen Dosierpumpenanordnung von dem Strömungsmotor 10 ermöglichen.
Von dem Strömungsmotor 10 stromabwärts gesehen durchfließt die Flüssigkeit F2 ein weiteres Absperrventil 16. Hinter diesem Absperrventil sind für jede der Dosierpumpenanordnungen Dosierstellen 12 vorgesehen, an denen die dosierte Menge an Dosiermittelkonzentraten zuführbar ist. Von den Dosiermittelstellen 12 gelangt die zweite Flüssigkeit über den Rücklauf L und den Hydranten 2' in den zu behandelnden Rohrabschnitt 13.
Parallel zu der Dosiereinrichtung 50 ist ein Bypass 11 mit einem Absperrventil 17 vorgesehen, durch den die Flüssigkeit F2 unter Umgehung der Dosiereinrichtung 50 bei geöffnetem Absperrventil 17 fließen kann. Durch diesen Bypass ist es möglich, nach Verschließen der Absperrventile 15 und 16 die Dosieranlage lediglich zur Filtrierung der dem Rohrnetz 1 an dem Hydranten 2 entnommenen und an dem Hydranten 2' wieder zugeführten Flüssigkeit F2 zu verwenden.

Claims (10)

1. Mobile Dosieranlage (100), insbesondere zur Zufuhr von Desinfektionsmitteln zur Aufbereitung von Trinkwasser und/oder zur Desinfektion von trinkwasserführenden Rohren, Behältnissen, Anlagen oder dergleichen,
mit mindestens einem Vorratsbehälter (8), der ein Dosiermittel (F1, F1') enthält, das einer Flüssigkeit (F2) dosiert zuführbar ist,
mit einer fahrbaren Basis, und
mit einer auf der Basis angeordneten Dosiereinrichtung (50) mittels derer das mindestens erste Dosiermittel (F1, F1') der die Dosiereinrichtung (50) durchströmenden Flüssigkeit (F2) zuführbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der mindestens eine Vorratsbehälter (8) zur Aufnahme eines Konzentrats des Dosiermittels (F1, F1') vorgesehen ist, und
dass die Dosiereinrichtung (50) mindestens eine Dosierpumpenanordnung (9) umfasst, die zur dosierten Zufuhr von aufgrund des Konzentrats geringen Mengen des Dosiermittels (F1, F') geeignet ist.
2. Dosieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Vorratsbehälter (8, 8') für gegebenenfalls verschiedene Dosiermittel (F1, F1') vorgesehen sind und die Dosiereinrichtung (50) pro Vorratsbehälter (8, 8') mindestens eine Dosierpumpenanordnung (9, 9') zur Zufuhr des jeweiligen Dosiermittels (F1, F1') zu der Flüssigkeit (F2) umfasst.
3. Dosieranlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Filtereinrichtung (3) zum Filtrieren der die Dosiereinrichtung (50) durchströmenden Flüssigkeit (F2) vorgesehen ist, die in Strömungsrichtung (P) der Flüssigkeit (F2) der Dosiereinrichtung (50) vorgeschaltet ist.
4. Dosieranlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorgesehen sind, mit denen der Strom der Flüssigkeit (F2) wahlweise an der Dosiereinrichtung (50) vorbei geleitet werden kann.
5. Dosieranlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinrichtung (3) mindestens einen Anschluss (5) zur wahlweisen Entnahme von filtrierter Flüssigkeit (F2) umfasst.
6. Dosieranlage nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinrichtung (3) ein definiertes Volumen (V) zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Flüssigkeit (F2) und von Filterrückständen (R) umfasst.
7. Dosieranlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das definierte Volumen (V) mit einem Anschluss (4) zur wahlweisen Entnahme der hierin befindlichen Menge an zweiter Flüssigkeit (F2) und an Filterrückständen (R) umfasst.
8. Dosieranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiereinrichtung (50) einen durch die Flüssigkeit (F2) antreibbaren Strömungsmotor (10) zum Antrieb der mindestens einen Dosierpumpenanordnung (9) umfasst.
9. Dosieranlage nach Ansprüch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb der mindestens einen Dosierpumpenanordnung (9) durch eine mechanische Kopplung zwischen dem Strömungsmotor (10) und der mindestens einen Dosierpumpenanordnung (9) erfolgt.
10. Dosieranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrbare Basis ein durch einen PKW ziehbarer Anhänger ist.
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