DE20017727U1 - Aufstiegshilfe für Schiffe - Google Patents
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Description
BUSE · MENTZEL + CUDEWtG " " Patentanwälte
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Postfach 2014 62 Kleiner Werth 34 Dipl.-Phys. Mentzel
D-42214 Wuppertal D-42275 Wuppertal Dipl.-Ing. Ludewig
^' Wuppertal,
Kennwort: „Ankertreppe"
Herrn H. Rosenberg, Schlieperweg 10, D-40699 Erkrath
Aufstiegshilfe für Schiffe
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum Besteigen eines Schiffes der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Insbesondere bei Schiffen die im Hafen festgemacht sind, wird das Besteigen des Schiffes im Bugbereich durch den Höhenunterschied zwischen dem Steg und dem Schiff erschwert. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Schiff bugseitig zum Steg befestigt ist. Die meisten Schiffe oder Jachten haben im Bugbereich zwei Ankeraufnahmen, von denen in der Regel nur eine Aufnahme durch einen Anker belegt ist. Die zweite Ankeraufnahme wird in der Regel nur zum Ankern des Schiffes belegt.
Eine bekannte Vorrichtung zum Besteigen eines Schiffes ist leiterförmig ausgestaltet mit einer Befestigungseinrichtung, um die Vorrichtung an der Reling des Schiffes zu befestigen. Zur Befestigung der leiterartigen Vorrichtung ist unbedingt ein stabiler Abschnitt der Reling erforderlich, d.h. eine Reling die nur aus einem Drahtseil im Bugbereich besteht, kann nicht zur Befestigung der Vorrichtung dienen. Des weiteren ist die leiterartige Vorrichtung sehr groß und unhandlich.
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: Hose
Dieses hat vor allen Dingen den Nachteil, dass die Vorrichtung schwer im Schiff zu verstauen ist, wenn sie nicht benötigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und zuverlässige Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, die leicht zu montieren ist und einen sicheren Halt beim Besteigen des Schiffes gibt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Erfindungsgemäß besteht die Vorrichtung aus einem Träger, der in einer ankerfreien Aufnahme für einen Ankerschaft befestigbar ist, und an dem Trittelemente angeordnet sind. Diese Vorrichtung beschränkt sich auf die minimal notwendige Größe und ist somit auch leicht im Schiff während der Nichtbenutzung zu verstauen. Zusätzlich ist sie nicht von einer bestimmten Beschaffenheit der Reling abhängig, da sie an der stabilen Aufnahme für den Anker befestigt wird. Auch die Montage der Vorrichtung ist denkbar einfach und unkompliziert. Vorteilhafterweise ist der Träger in der Aufnahme für den Ankerschaft unverdrehbar befestigt. Hierdurch wird ein absolut sicherer Halt der Vorrichtung in der Aufnahme gewährleistet.
Erfindungsgemäß weist der Träger zumindest eine Verbreiterung an seiner Befestigungsstelle auf, die annähernd die gesamte Breite der Aufnahme für den Ankerschaft im Bereich der Befestigung ausfüllt. Durch diese Maßnahme wird die Stabilität der Vorrichtung im montierten Zustand in der Ankeraufnahme (die sogenannte Gebrauchslage) weiter erhöht.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1, in perspektivischer Darstellung den Bugbereich eines Schiffes
mit zwei Ankeraufnahmen und einer montierten Vorrichtung,
I ßt&e · Äieitzef · Le^fwig;.·
Fig. 2, die perspektivische Darstellung der Vorrichtung,
Fig. 3a die Seitenansicht der Vorrichtung,
Fig. 3b einen Teil der Vorrichtung, nämlich einen Befestigungsschenkel
eines Trägers mit einem gekröpften Bolzen und einem dazugehörigen Sicherungsstift und
Fig. 4, in perspektivischer Frontansicht die Vorrichtung in
Gebrauchslage in ihrer Ankerschaftaufnahme.
Die Vorrichtung 10 besteht aus einem Träger 11, der in einer ankerfreien Aufnahme 23 für einen Ankerschaft 35 befestigbar ist und an dem Trittelemente 17 angeordnet sind. Die gesamte Vorrichtung ist in den Fig. 2 und 3 a dargestellt.
Die Vorrichtung 10 ist in ihrer Gebrauchslage in der Fig. 1 gezeigt. Dabei sind aus der Fig. 1 zwei Ankeraufnahmen 23 im Bugbereich 32 eines Schiffes 31 im Wasser 30 erkennbar. Die linke Ankeraufnahme 23 ist mit einem Anker 34 belegt, der mit seinem Ankerschaft 35 in der Ankeraufnahme 23 mittels eines Ankerbolzen 27 gesichert ist, während die rechte Ankeraufnahme 23 zur Befestigung der Vorrichtung 10 dient. Der Anker 34 und die Vorrichtungen 10 können auch in der jeweils anderen Ankeraufnahme 23 angeordnet werden. Selbstverständlich kann die Vorrichtung 10 auch bei nur einer Ankeraufnahme 23 verwendet werden. Allerdings ist hierzu der Anker 34 aus der Ankeraufnahme 23 zu entfernen.
Um ein seitliches Spiel der Vorrichtung 10 in der Ankerschaftsaufnahme 23 auszuschließen, ist der Träger 11 von der Vorrichtung 10 in der Aufnahme 23 für den Ankerschaft 35 unverdrehbar befestigt. In der Fig. 4 ist die Befestigung der Vorrichtung 10 in der Ankerschaftaufnahme 23 erkennbar. Sie besteht im wesentlichen aus zwei Löchern in zwei Seitenwänden 24 der Ankeraufnahme 23 und
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einem Durchbruch in dem Träger 11 sowie einem gekröpften Bolzen 21, der durch die Löcher und den Durchbruch geführt ist, und die Vorrichtung 10 in der Aufnahme 23 fixiert. Zusätzlich kann der gekröpfte Bolzen 21 durch einen Sicherungsstift 22 gegen selbstständiges Rausrutschen gesichert werden.
Die Bewegungsfreiheit der Vorrichtung 10 ist weiter durch zumindest eine Verbreiterung 13 an dem Träger 11 an zumindest einer Befestigungsstelle 12 eingeschränkt, die eine gesamte Breite 26 der Aufnahme 23 für den Ankerschaft 35 im Bereich der Befestigung ausfüllt. Des Weiteren liegt der Träger 11 auf einer Ablaufrolle 28 für eine Ankerkette in der Aufnahme 23 auf. Diese Ablaufrolle 28 ist mittels einer Achse 29 in den Seitenwänden 24 der Aufnahme 23 drehbar gelagert. Beim Besteigen des Schiffes wird so die Vorrichtung 10 in die konkave Ablaufrolle 28 gepresst. Durch die zuvor genannten Maßnahmen besteht keine seitliche Bewegungsfreiheit für die Vorrichtung 10. Hierdurch wird das Besteigen des Schiffes für die Personen deutlich sicherer und erleichtert.
Anhand der Fig. 2 und 3a ist erkennbar, dass die Vorrichtung 10 aus einem abgewinkelten Träger 11 bestehen kann und dass ein Winkelschenkel 15 des Trägers 11 für die Befestigung in der Aufnahme 23 für den Ankerschaft 25 angeordnet ist und dass ein anderer Winkelschenkel 16 des Trägers 11 die Trittelemente 17 enthält. Der Winkelschenkel 15 des Trägers 11, der für die Befestigung in der Aufnahme 23 dient, soll nachfolgend Befestigungsschenkel 15 genannt werden. Ebenfalls soll der Winkelschenkel 16 des Trägers 11, an dem die Trittelemente 17 angeordnet sind, als Nutzschenkel 16 genannt werden. Um eine höhere Stabilität der Vorrichtung 10 zu erreichen (Ausnutzung des Hebelgesetzes), ist der Befestigungsschenkel 15 etwas länger als notwendig. Denkbar wäre es, dass der Befestigungsschenkel 15 kurz nach einem Winkel 14 des Trägers 11 endet. Allerdings soll weitgehend nur die Ablaufrolle 28 das Gewicht der aufsteigenden Person sowie der Vorrichtung 10 selbst aufnehmen.
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Wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist, berührt der Träger 11 der Vorrichtung 10 nicht einen Steg 37 oder das Land 37. Es ist nicht von Nachteil, wenn beim Besteigen des Schiffes die Vorrichtung 10 mittels des Trägers 11 kurz Kontakt zum Steg oder Land 37 hat, allerdings sollte ein ausreichender Freiraum zwischen der Vorrichtung 10 und dem Steg 37 vorhanden sein. Dies wird vor allen Dingen durch die unterschiedlichen Höhen zwischen der Ankeraufnahme 23 und dem Steg 37 begründet, die durch Ebbe und Flut, oder aber durch die Bewegung des Schiffes 31 oder des Steges 37 verursacht werden können. Auch ist der erwähnte Höhenunterschied von Hafen zu Hafen verschieden. Bei einem nicht ausreichenden Freiraum zwischen der Vorrichtung 10 und dem Steg 37 kann es bei einem Absenken des Schiffes oder eines Heben des Steges 37 zu Zerstörungen der Vorrichtung 10 oder der Ankerschaftaufnahme 23 kommen.
Vorteilhafterweise lässt sich der Träger 11 in voneinander lösbare Teilelemente zerlegen. Hierdurch lässt sich der Träger bequem und einfach während der Fahrt des Schiffes 31 verstauen.
Um die Montage der Vorrichtung 10 zu erleichtern, sind die Teilelemente des Trägers 11 durch Steckverbindungen fest aber reversibel zusammenfügbar. Die Teilelemente des Trägers 11 können auch durch Klappverbindungen fest aber reversibel zusammengefügt werden. Durch die beiden zuletzt genannten Maßnahmen kann bei der Montage der Vorrichtung 10 auf die Zuhilfenahme von Werkzeugen verzichtet werden und trotzdem ist die Montage der Vorrichtung schnell und sicher möglich.
Erfindungsgemäß können die Trittelemente 17 über Stützelemente 18 am Träger 11 angeordnet sein, so dass sich die Trittelemente 11 in Gebrauchslage des Trägers 11 in einer annähernd horizontalen Position befinden. Hierdurch wird das Besteigen des Schiffes 31 durch die treppenartige Ausgestaltung der Vorrichtung 10 erleichtert. Vorteilhafterweise können die Trittelemente 10 mittels der Stützelemente 18 am Träger 11 höhenverstellt werden. Somit lässt sich der Abstand
zwischen den einzelnen Trittelementen individuell auf vorliegenden Randbedingungen optimal einstellen. Außerdem lassen sich so auch die Trittelemente 17 und die Stützelemente 18 von dem Träger 11 trennen, was wiederum das Verstauen der Vorrichtung 10 erleichtert. Auch die Anzahl der zu benutzenden Trittelemente ist situationsabhängig frei wählbar.
Vorteilhafterweise bestehen die Stützelemente 18 zumindest aus zwei Schenkeln, d.h. sie sind winkelförmig, so dass eine Seite 19 des Stützelements 18 am Träger 11 angeordnet ist und eine andere Seite 20 als eine Auflage für die Trittelemente 17 dient. Die Seite 19 des Stützelements 18, die am Träger 11 angeordnet ist, wird auch als Trägerseite 19 bezeichnet, dagegen heißt die Seite 20, die als Auflage für die Trittelemente 17 dient, Trägerseite 20. Natürlich ist es auch hier denkbar, dass die Stützelemente 18 aus klappbaren Winkeln, die in einer fast horizontalen Position der Trittelemente 17 einrasten, bestehen. Wie deutlich aus den Fig. 2 und 3a zu erkennen ist, können die Stützelemente 18 auch massiv sein und aus einer dreieckigen Platte bestehen. Die Trittelemente 17 bestehen selbst aus Platten, die z.B. über Schraubverbindungen mit den Stützelementen 18 verbunden sind. Die Trittelemente 17 können z.B. aus Teakholz oder einem Lochblech aus nicht rostenden Stahl bestehen. Auch kann ihre Größe von Stufe zu Stufe variieren.
Damit die Vorrichtung 10 den Witterungsbedingungen standhält, ist es ratsam, dass zumindest der Träger 11 aus einem seewasserfesten Profil besteht. Als Materialien wären hier z.B. denkbar nicht rostender Stahl oder Aluminium. Auch muss es sich nicht, wie in dem dargestellten Ausführungsbeispiel, um ein Rundprofil handeln, sondern es kann z.B. auch ein Vierkantprofil o.dgl. verwendet werden. Wie aus der Fig. 3a und 3b ersichtlich ist, handelt es sich bei dem dargestellten Profil für den Träger 11 um ein Hohlprofil. Es ist nur notwendig, dass die Vorrichtung 10 die ausreichende Stabilität durch das Profil des Trägers 11 erhält.
Der Nutzschenkel 16 des Trägers 11 muss nicht aus nur einem seewasserfesten Profil bestehen, sondern kann auch aus zwei Profilen oder mehreren bestehen.
Denkbar wäre z.B., dass die Vorrichtung 10 ähnlich einem auf dem Kopfstehenden „Y" gleicht. Hierdurch kann die Stabilität der Vorrichtung 10 erhöht werden, oder ein anderer optischer Eindruck erzielt werden.
Ebenfalls ist es denkbar, dass Abstützelemente am Träger 11 angeordnet sind, die das Besteigen des Schiffes 31 durch die Vorrichtung 10 erleichtern. Diese Abstützelemente können z.B. aus Handgriffen oder einem Handlauf wie bei einem Geländer bestehen.
Je nach Ausgestaltung des Bugbereichs 32 des Schiffes 31 kann die entsprechende Vorrichtung 10 durch eine Veränderung des Winkels 14 und der Längen des Befestigungsschenkels 15 und des Nutzschenkels 16 angepasst werden. Auch können, wie schon oben erwähnt, mehr als zwei Trittelemente 17 an dem Nutzschenkel 16 befestigt werden:
Es ist sogar denkbar, die Vorrichtung 10 variabel zu gestalten, so dass die Länge des Nutzschenkels 16 veränderbar ist, um die Vorrichtung 10 den Randbedingungen anzupassen. Im seltensten Falle wird das Schiff 31 immer gleich mittels eines Taus 36 im Hafen gesichert sein.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Winkel 14 als eine Schweißverbindung dargestellt. Hier sind natürlich auch andere Verbindungsarten denkbar, wie z.B. eine Schraub- oder Steckverbindung, oder ein Bajonettverschluss. Auch kann der Winkel 14 durch einen Bogen ersetzt sein.
Es bleibt noch zu bemerken, dass die hier dargestellte Ausführungsform nur eine beispielhafte Verwirklichung der Erfindung ist. Diese ist jedoch nicht darauf beschränkt. Es versteht sich, dass die dargestellten Bauteile und Elemente der Erfindung auch in anderen Ausführungsformen und Konstruktionen vorhanden sein können, die über ähnliche Eigenschaften verfügen, wie diejenigen, die hier beschrieben sind.
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Bezugszeichenliste
| 10 | Vorrichtung |
| 11 | Träger |
| 12 | Befestigungsstelle |
| 13 | Verbreiterung |
| 14 | Winkel |
| 15 | Befestigung s schenkel |
| 16 | Nutzschenkel |
| 17 | Trittelement |
| 18 | Stützelement |
| 19 | Trägerseite |
| 20 | Auflageseite |
| 21 | gekröpfter Bolzen |
| 22 | Sicherungstift |
| 23 | Anker aufnahme |
| 24 | Seitenwände |
| 25 | Boden |
| 26 | Breite der Ankeraufnahme |
| 27 | Ankerbolzen |
| 28 | Ablaufrolle |
| 29 | Achse für Ablaufrolle |
| 30 | Wasser |
| 31 | Schiff |
| 32 | Bugbereich |
| 33 | Reling |
| 34 | Anker |
| 35 | Ankerschaft |
| 36 | Tau |
| 37 | Steg / Land |
Claims (13)
1. Vorrichtung (10) zur Besteigung eines Schiffes (31) im Bugbereich (32) mit einer Aufnahme (23) für einen Ankerschaft (35) dadurch gekennzeichnet, dass ein Träger (11) in einer ankerfreien Aufnahme (23) für den Ankerschaft (35) befestigbar ist und Trittelemente (17) enthält.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) in der Aufnahme (23) für den Ankerschaft (35) unverdrehbar befestigt ist.
3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) zumindest an einer Befestigungsstelle (12) eine Verbreitung (13) aufweist, und die Verbreitung (13) annähernd eine gesamte Breite (26) der Aufnahme (23) für den Ankerschaft (35) im Bereich der Befestigung ausfüllt.
4. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) abgewinkelt ist, und dass ein Winkelschenkel (15) des Trägers (11) für die Befestigung in der Aufnahme (23) für den Ankerschaft angeordnet ist, und dass ein anderer Winkelschenkel (16) des Trägers (11) die Trittelemente (17) enthält.
5. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) aus voneinander lösbaren Teilelementen besteht.
6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente des Trägers (11) durch eine Steckverbindung fest aber reversible zusammenfügbar sind.
7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente des Trägers (11) durch eine Klappverbindung fest aber reversible zusammenfügbar sind.
8. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittelemente (17) über Stützelemente (18) am Träger (11) angeordnet sind, und dass die Trittelemente (11) in Gebrauchslage des Trägers (11) in einer annähernd horizontalen Position sind.
9. Vorrichtung (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittelemente (17) in der Gebrauchslage mittels der Stützelemente (18) höhenverstellbar mit dem Träger (11) verbunden sind.
10. Vorrichtung (10) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (18) zumindest zwei Schenkel besitzen, d. h. winkelförmig sind, und eine Seite (19) am Träger (11) angeordnet ist und eine andere Seite (20) als eine Auflage für die Trittelemente (17) dient.
11. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) aus einem seewasserfesten Profil besteht.
12. Vorrichtung (10) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) im Bereich der Trittelemente (17) aus mehr als einem seewasserfesten Profil besteht.
13. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Abstützelemente am Träger (11) angeordnet sind.
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