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DE20016120U1 - Messanordnung zum Freimessen von Containern für radioaktives Transportgut - Google Patents

Messanordnung zum Freimessen von Containern für radioaktives Transportgut

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Publication number
DE20016120U1
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container
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DE20016120U
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Kraftanlagen Heidelberg GmbH
Original Assignee
Kraftanlagen Nukleartechnik GmbH
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Publication date
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Publication of DE20016120U1 publication Critical patent/DE20016120U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21CNUCLEAR REACTORS
    • G21C17/00Monitoring; Testing ; Maintaining
    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F5/00Transportable or portable shielded containers
    • G21F5/06Details of, or accessories to, the containers
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
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    • Y02E30/00Energy generation of nuclear origin
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  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
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  • Measurement Of Radiation (AREA)

Description

ZENZ · HELBER · HOSBACH & PARTNER
Patentanwälte · European Patent Attorneys · 64673 Zwingenberg, Scheuergasse 24
Tel.: 06251-73008 · Fax: 06251-73156
Kraftanlagen Nukleartechnik GmbH, Im Breitspiel 7, 69126 Heidelberg
Messanordnung zum Freimessen von Containern für radioaktives Transportgut
Die Erfindung betrifft eine mobile Messanordnung zum Freimessen von Containern für radioaktives Transportgut mit einem Messgerät, dessen Zählrohr in aufeinander folgenden Einzelschritten in vorgegebenem Abstand über die gesamte Fläche der zu messenden Containerwandung geführt wird, wobei jeweils zwischen aufeinander folgenden Einzelschritten eine Messung der radioaktiven Kontamination eines Flächen-Teilabschnitts der Containerwandung erfolgt.
Bei Containern, die für den Transport von radioaktivem Transportgut eingesetzt werden, muss sichergestellt sein., dass sie nach der Entladung und vor Rückkehr aus den naturgemäß in speziell abgeschlossenen Arealen befindlichen Be- und Entladungsbereich daraufhin überprüft werden, ob sie in unzulässiger Weise mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und deshalb beim Transport außerhalb des Be- bzw. Entladungsbereichs auf öffentlichem Gelände Gefahren für Per-0 sonen oder die Umwelt darstellen können. Diese Überprüfung der Container, die jedesmal vor dem Verbringen des Contai-
ners in einen allgemein zugänglichen Umgebungsbereich erfolgen muss, wird auch Freimessen genannt. Bisher erfolgt dieses Freimessen durch speziell beauftragte und geschulte Personen, welche mit einem geeigneten für radioaktive Strahlung empfindlichen Messgerät alle für Dritte zugängliche Außen- und in speziellen Fällen auch Innenflächen des Containers auf das Vorhandensein radioaktiver Kontamination untersuchen. Der Strahlenschützer hält das Messgerät bzw. das Zählrohr des Messgeräts dabei in der Hand und führt die Messungen aufeinander folgend für jeweils der Messfläche des jeweiligen Zählrohrs entsprechende Bereiche aufeinander folgend durch, wobei also eine Vielzahl von sowohl in Höhenrichtung als auch in Horizontalrichtung (bei senkrechten Flächen) bzw. bei rechtwinklig zueinander laufenden horizontalen Richtungen (bei Wand- oder Bodenflächen) erfolgende Messungen durchgeführt werden müssen. Diese Arbeitsweise ist für die ausführende Person unbequem, zumal das Messgerät mit dem Zählrohr jeweils von Hand positioniert wird und bei der Messung das Zählrohr in einem vorgegebenen Abstand von der zu messenden Fläche gehalten werden muss. Ungenauigkeiten und Fehlmessungen können deshalb nicht von vornherein hundertprozentig ausgeschlossen werden, zumal bei der Vielzahl von zeitlich aufeinander folgenden Einzelmessungen bei jedem Container, bei dem das Zählrohr jeweils vom Messenden statisch in Position gehalten werden muss, statische Haltekräfte aufgebracht werden müssen, die zur Ermüdung führen.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Messanordnung für die zum Freimessen verwendeten Geräte zu schaffen, welche eine genaue Positionierung des Zählrohrs des Messgeräts sicherstellt und die Bedienungsperson von Haltekräften weitgehend vollständig entlastet und so auch die Zuverlässigkeit der Messungen erhöht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Messanordnung gelöst, durch im zu messenden Wandungsbereich des Contai-
ners montierbare Führungsmittel, welche eine Halterung für das Zählrohr in wenigstens zwei rechtwinklig zueinander und parallel zur zu messenden Fläche verlaufende Koordinatenrichtungen im vorgegebenen Abstand verschieblich führen. Die Führungsmittel stellen also einerseits sicher, dass der vorgeschriebene Messabstand des Zählrohrs von der zu messenden Fläche zwangsläufig eingehalten wird und erlauben es außerdem, die Halterung für das Zählrohr in der jeweils gewählten Messstellung zu fixieren, wodurch die Bedienungsperson körperlich entlastet wird.
Im Fall, dass die erfindungsgemäße Messanordnung für das Freimessen von senkrechten Außenwänden bestimmt ist, weisen die Führungsmittel wenigstens eine parallel zum und oberhalb des oberen Rands der zu messenden Fläche der Containerwandung am Container anbringbare Führungsschiene auf, an bzw. in welche ein am oberen Ende eines sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe der zu messenden Fläche der Wandung erstreckenden Horizontalschlittens vorgesehenes Führungselement in Form von wenigstens einer Gleitkufe oder Rolle horizontal verschieblich ist.
Dabei weist der Horizontalschlitten in bevorzugter Ausgestaltung wenigstens zwei voneinander beabstandet gehaltene parallele langgestreckte senkrechte Längsprofile auf, an deren oberem Ende das Führungselement über wenigstens ein horizontal zum Container auskragendes oberes Abstandselement angesetzt ist, dessen horizontaler Kragabstand so bemessen ist, dass der Schlitten im Bereich seines oberen En-0 des einen vorgegebenen Abstand von der zu messenden Fläche der Containerwandung aufweist, und dass der Schlitten in einem in Richtung auf sein unteres Ende versetzten Bereich wenigstens ein weiteres zur Containerwandung vorkragendes unteres Abstandselement aufweist, dessen führungsprofilab-5 gewandtes freies Ende an der Containerwandung abstützbar ist, wobei der Kragabstand des unteren Abstandselements so bemessen ist, dass der Schlitten auch an seinem unteren Be-
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reich im vorgegebenen Abstand von der zu messenden Fläche der Containerwandung gehalten ist. Im Zusammenwirken der oberen und unteren Abstandselemente wird also sichergestellt, dass die Halterung für das Zählrohr und somit auch der Abstand des Zählrohrs von der zu messenden Fläche auf den vorgegebenen Messabstand eingestellt wird.
Von Vorteil kann es sein, wenn der Kragabstand der oberen und unteren Abstandselemente innerhalb eines vorgegebenen Bereichs veränderbar ausgebildet ist. Hierzu können die Abstandselemente beispielsweise zweiteilig und teleskopisch ineinander verschiebbar und in wählbaren Verschiebungsstellungen festlegbar ausgebildet sein. Insbesondere das bzw. die untere(n) Abstandselement(e) kann bzw. können auch als in einer Gewindebohrung des Horizontalschlittens eingeschraubter Gewindeschaft ausgebildet sein, dessen containerseitiges Ende zweckmäßig mit einem vergrößerten Kopf versehen ist. Durch Veränderung der Einschraubtiefe des Gewindestabs in die zugehörige Gewindebohrung ist die Länge 0 des aus der Gewindebohrung in Richtung zum Container vorstehenden Gewindeschafts-Abschnitts veränderbar und somit der Kragabstand des so ausgestalteten Abstandselements. Änderungen des Kragabstands des Horizontalschlittens von der zu messenden Fläche können in zwei Fällen erforderlich sein. Zum einen dann, wenn der Container in Bereichen der zu messenden Wandflächen vorstehenden Auflagen wie Hinweisschilder etc. aufweist. Dann muss beim Messen in diesem Bereich der Abstand zwischen Zählrohr und diesem vorstehenden Bereich entsprechend geändert werden. Andererseits kann 0 eine solche Änderung des Abstands auch dann erforderlich werden, wenn Messgeräte unterschiedlicher Typen verwendet werden, bei denen der vorgegebene Messabstand zwischen Zählrohr und zu messender Wandfläche unterschiedlich ist.
Die Halterung für das Zählrohr weist vorzugsweise einen in senkrechter Richtung verschieblich und in wählbaren Verschiebungsstellungen festlegbaren an oder in den Längspro-
filen des Horizontalschlittens geführten Vertikalschlitten auf. In dem durch die Länge am Container anbringbaren Führungsschiene einerseits und die Länge der senkrechten Längsprofile des Horizontalschlittens andererseits vorgegebenen Flächenbereich ist das Zählrohr dann also auf jeden Punkt der zu messenden Wandfläche ausrichtbar, so dass die gesamte Wandfläche also durch aufeinander folgendes schrittweises Abtasten von der jeweiligen Messfläche entsprechenden Flächenabschnitten Gesamt-Wandung lückenlos überprüfbar ist.
Der Vertikalschlitten ist dabei zweckmäßig durch in die Längsprofile des Horizontalschlittens eingreifende Rollen in senkrechter Richtung verschieblich geführt. Dabei ist dann die Ausgestaltung zweckmäßig so getroffen, dass am Vertikalschlitten ein Ende eines biegeweichen Zugorgangs, z.B. eines Seils oder einer Kette, angreift, dessen anderes Ende auf einer von einer Bedienungsperson wahlweise in entgegengesetzter Drehrichtung drehantreibbaren Aufwickeltrommel befestigt ist. Wenn die Aufwickeltrommel von der Bedienungsperson im Sinne einer Aufwicklung des Zugorgans betätigt wird, wird also der Vertikalschlitten entgegen seinem Eigengewicht in senkrechter Richtung nach oben verschoben. Bei einer Drehung der Aufwickeltrommel in entgegengesetzter Richtung verschiebt sich der Vertikalschlitten infolge seines Eigengewichts in Abwärtsrichtung.
Grundsätzlich ist die Aufwickeltrommel durch einen ihr zugeordneten motorischen Drehantrieb betätigbar. Auf einen 0 solchen motorischen Antrieb kann aber auch verzichtet werden, wenn das Zugorgan mit seinem einen Ende am oberen Randbereich des Vertikalschlittens befestigt und zunächst im Wesentlichen senkrecht nach oben über ein am Horizontalschlitten vorgesehenes Umlenkorgan, vorzugsweise eine frei drehbar am Horizontalschlitten gelagerte Umlenkrolle geführt und dann in Abwärtsrichtung zu der in Greifhöhe durch eine Bedienungsperson drehantreibbar am Horizontalschlitten
gehalterten Aufwickeltrommel geführt ist. Dann ist ein Drehantrieb der Aufwickeltrommel von Hand durch die Bedienungsperson möglich, indem diese drehfest auf einer drehbar am oder im Horizontalschlitten gelagerten Welle gehaltert ist, an deren aus dem Lager herausgeführten freien Ende ein Drehbetätigungsorgan in Form einer Kurbel oder eines Handrades befestigt ist. Die Bedienungsperson ändert dann also die Höheneinstellung des Vertikalschlittens durch Drehen der Kurbel bzw. des Handrades in die erforderliche Richtung.
Zur Fixierung einer Höheneinstellung sollte dann eine den Vertikalschlitten in der von der Bedienungsperson gewählten Höheneinstellung im Horizontalschlitten festlegende lösbare Klemm- oder Sperreinrichtung vorgesehen sein. Hierfür geeignete kraftschlüssig wirkende Klemm- oder formschlüssig wirkende Klinkengesperre sind an sich bekannt.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist der Vertikalschlitten mit einer von der containerabgewandten Seite des Horizontalschlittens vortretenden Halterungsplattform versehen, auf welcher die die Messsignale des Zählrohrs verarbeitende Steuer- und Messeinheit abstellbar ist.
Das Zählrohr seinerseits ist dabei in Richtung zur zu messenden Fläche der Containerwandung gerichtet im vorgesehenen Messabstand zur Fläche am Vertikalschlitten angeordnet.
Für den mobilen Einsatz der erfindungsgemäßen Messanordnung an unterschiedlichen Messplätzen ist es von Vorteil, wenn die am Container anbringbare Führungsschiene aus einer Anzahl von wahlweise verbindbaren und trennbaren Führungsschienenabschnitte zusammengesetzt ist. Für den Transport von einem zum anderen Messplatz kann dann die Führungsschiene in entsprechend kürzeren Teilstücken zerlegt werden. Zur Messung der vorderen und rückwärtigen senkrechten Stirnwand einer Containers kann die dort einzusetzende Füh-
rungsschiene dann auch aus einer entsprechend verringerten Anzahl von Führungsschienenabschnitten zusammengesetzt werden .
Die für das Freimessen von Innenwänden eines Containers vorgesehenen Führungsmittel weisen in vorteilhafter Ausgestaltung einen auf der Bodenfläche des Containers verfahrbaren Trägerschlitten auf, in welchem das Zählrohr in paralleler Ausrichtung zur zu messenden Wandfläche anbringbar ist. Der Trägerschlitten ist dabei vorzugsweise in wenigstens zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Koordinatenrichtungen bodenparallel verfahrbar.
Auf dem Trägerschlitten ist mit Vorteil wenigstens ein rechtwinklig zur Innenfläche der Deckwandung des Containers vortretendes langgestrecktes Führungsprofil für einen die Halterung für das Zählrohr tragenden in senkrechter Richtung verschiebbaren und in wählbaren Verschiebungsstellungen fixierbaren Vertikalschlitten vorgesehen. 20
Zur Messung der Innenfläche der Deckwand des Containers wird die Halterung dann am oberen Ende des Vertikalschlittens derart befestigt, dass das Zählrohr in parallel zur Innenseite der Container-Deckwand ausgerichteten Messstellung gehalten ist.
Zur Messung der Innenfläche der senkrechten Containerwände wird die Halterung für das Zählrohr dagegen so am Vertikalschlitten angeordnet, dass das Zählrohr in parallel zu den inneren Flächen der senkrechten Wandung des Containers ausgerichteten Messstellung gehalten ist.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf die Außenfläche einer senkrechten Seitenwand eines
Fig. 2
Containers mit der am Container montierten, zur Messung dieser Seitenwand auf radioaktive Kontamination vorgesehenen Messanordnung;
eine Draufsicht auf einen unmittelbar an die in Fig. 1 gezeigten Seitenwand anschließenden Bereich der Deckwand des Containers, gesehen in Richtung des Pfeils 2 in Fig. 1;
Fig. 3 ■ eine Ansicht eines Teilbereichs der
unmittelbar an die in Fig. 1 sichtbare Seitenwand des Containers anschließenden Stirnwand, gesehen in Richtung des Pfeils 3 in Fig. 1; und
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht einer
für die Freimessung der Innenfläche der Deckwand - und in abgewandelter Form auch der Innenfläche der Seitenwand - eines Containers bestimmten ab-
0 gewandelten Messanordnung.
In den Figuren 1 bis 3 ist eine in ihrer Gesamtheit mit bezeichnete, in der erfindungsgemäßen Weise ausgebildeten Messanordnung in schematischer Darstellung gezeigt, welche zum Freimessen der äußeren senkrechten Fläche der Seitenwand 12 eines Containers 14 dient. Die Messanordnung 10 weist ein im Bereich des oberen Randes der Seitenwand mit Abstand oberhalb der Container-Deckwand 16 befestigte Führungsschiene 18 auf, die in geeigneter Weise abnehmbar am Container 14 befestigt ist. In Fig. 1 ist dies schema-0 tisch durch eine Reihe von in Horizontalrichtung voneinander beabstandeten Stützen 2 0 angedeutet, ohne dass die genaue Art und Weise der Verbindung der Stützen 20 mit der Führungsschiene 18 bzw. dem Container 14 dargestellt ist.
In Fig. 1 ist noch angedeutet, dass die Führungsschiene 18 aus dort drei Führungsschienen-Abschnitten 18a, 18b, 18c zusammengesetzt ist, die beim Vorbereiten eines Containers 14 zur Messung zur eigentlichen Führungsschiene 18 zusammengesteckt oder in anderer Weise verbunden werden. Die Unterteilung der Führungsschiene 18 in mehrere Einzelabschnitte hat den Vorteil, dass die Messanordnung bei Nichtgebrauch zum Zweck der Lagerung und des Transports zerlegbar ist und dann weniger Lager- bzw. Transportraum benötigt. Für die Freimessung der Stirnwände der Container kann die dort zu verwendete Führungsschiene dann aus einer der geringeren Breite der Stirnwände entsprechend geringeren Anzahl von Führungsschienen-Abschnitten 18a, 18b zusammengesetzt werden.
Die Führungsschiene haltert in horizontaler Richtung verschieblich einen Horizontalschlitten 22, welcher im dargestellten Fall von zwei voneinander beabstandet gehaltenen parallelen langgestreckten Längsprofilen 24 gebildet wird, die beispielsweise am oberen und unteren Ende durch ein eingeschweißtes Querprofil 26 bzw. 28 verbunden sind. Am oberen Querprofil 26 sind zwei rechtwinklig zum Container 14 vorkragende Abstandselemente 30 angesetzt, die jeweils eine in die oben offene profilierte Führungsschiene 18 eingreifende Rolle 32 drehbar haltern und dadurch die leichte Verschiebbarkeit des Horizontalschlittens 22 in Horizontalrichtung vor der Seitenwand 12 ermöglichen. Am unteren Ende der Längsprofile sind Abstandselemente 34 in Form von Gewindeschäften vorgesehen, die in einer Gewindebohrung in jeweils einer am zugeordneten Längsprofil 24 befestigten Gewindebüchse 36 eingreifen und containerseitig über einen Anlageschuh 38 an der Seitenwand 12 abgestützt sind. Durch die Abstandselemente 30 und 34 wird der Horizontalschlitten 22 also in vorgegebenem Abstand von der Außenfläche der Seitenwand 12 gehalten.
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Im Zwischenraum zwischen den Längsprofilen 24 ist in senkrechter Richtung verschieblich ein Vertikalschlitten 40 in senkrechter Richtung verschieblich angeordnet. Zur exakten und leicht gängigen Führung des Vertikalschlittens 40 weist dieser in seinen Eckbereichen in die Profile 24 eingreifende Rollen 42 auf. Am oberen Ende des Vertikalschlittens 40 ist ein biegeweiches Zugorgan, z.B. ein Drahtseil 44, befestigt, welches über eine drehbar am oberen Querprofil 2 6 gelagerte Umlenkrolle 4 6 umgelenkt und in Abwärtsrichtung zu einer Aufwickeltrommel 48 geführt ist. Die Aufwickeltrommel 48 ist in einem in Fig. 1 am linken Längsprofil 24 befestigten Lagerbock 50 drehbar gelagert, wobei am vorderen Ende der durch den Lagerbock geführten Welle der Aufwickeltrommel 48 ein Handrad 52 angesetzt ist, welches von einer Bedienungsperson gedreht werden kann. Je nach Drehrichtung werden dann Abschnitte des Drahtseils 44 auf die Aufwickeltrommel auf- bzw. von ihr abgewickelt, wodurch der Vertikalschlitten 40 in den Längsprofilen 24 geführt angehoben bzw. abgesenkt wird. Durch eine - nictft gezeigte 0 - geeignete Klemm- oder Rastvorrichtung kann der Vertikal-Schlitten 42 dann in einer gewählten senkrechten Stellung im Horizontalschlitten 22 fixiert werden. Diese Klemm- oder Rastvorrichtung kann entweder zwischen dem Vertikalschlitten und den Längsprofilen 24 des Horizontalschlittens 22 wirken oder aber auch als Klemm- oder Rastgesperre ausgebildet sein, welche zwischen der Aufwickeltrommel 48 und dem Lagerbock wirkt.
Im Zwischenraum zwischen der Container-Seitenwand 12 und den Längsprofilen 24 des Horizontalschlittens ist am Vertikalschlitten 40 das mit einem rechtwinkligen Messfläche versehene Zählrohr 56 angeordnet, welches also in dem durch die Abstandselemente 3 0 und 34 vorgegebenen Abstand von der Außenseite der Seitenwand 12 gehalten ist und durch Ver-Schiebung des Horizontalschlittens 22 und des Vertikalschlittens 40 in jede beliebige Messposition vor der Seitenwand 12 bringbar ist.
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Der Messabstand des Zählrohrs 56 kann durch Veränderung des Kragabstands der Abstandselemente 30, 34 verändert werden, wofür im Falle des unteren, mit einem Gewindeschaft versehenen Abstandselements 34 lediglich ein Ein- bzw. Herausschrauben des Gewindeschafts in die Gewindehülse 3 6 erforderlich ist. Durch eine entsprechende - in den Zeichnungsfiguren nicht veranschaulichte - Ausgestaltung des oberen Abstandselements 3 0 mit veränderlichem Kragabstand kann erreicht werden, dass der Vertikalschlitten insgesamt um ein gewisses Maß abstandsveränderlich zur Seitenwand 12 ausgerichtet werden kann, wobei die den Vertikalschlitten 40 führenden Längsprofile 24 weiterhin parallel zur Seitenwand 12 verlaufen.
Der Vertikalschlitten 40 trägt auf seiner containerabgewandten Seite eine Halterungsplattform 60, auf welcher die die vom Zählrohr gelieferten Messdaten verarbeitende Steuer- und Messeinheit 62 aufsetzbar ist.
Es ist ersichtlich, dass die vorstehend in Verbindung mit der Freimessung der Außenseite einer senkrechten Container-Seitenwand 12 beschriebenen Ausgestaltung der Freimesseinrichtung bei entsprechender Anpassung auch für die Freimessung der Außenfläche der Deckwand 16 des Containers 14 ausgestaltet werden kann. Anstelle einer Führungsschiene 18 sind dann jeweils oberhalb der gegenüberliegenden Längsränder der Container-Deckwand 16 Führungsschienen vorzusehen, auf denen der Horizontalschlitten mit horizontal gelagerten 0 Längsprofilen für den das Zählrohr 56 tragenden rechtwinklig zum Horizontalschlitten 22 verschiebbaren Schlitten verschiebbar ist. Dieser bei der Messung der Deckwand 16 ebenfalls in einer Horizontalebene verschiebliche Schlitten wird dann zur Unterscheidung vom senkrechten verschiebliehen Vertikalschlitten 40 des beschriebenen Ausführungsbeispiels besser als "Querschlitten" bezeichnet.
In Fig. 4 ist ein für die Freimessung der Innenflächen eines Containers bestimmte Messanordnung 10' schematisch dargestellt, welche im speziellen Fall so ausgebildet ist, dass das Zählrohr 56 im vorgegebenen Messabstand unterhalb der Innenfläche der Deckwand 16 des Containers gehalten ist. Der beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 beschriebene Horizontalschlitten 22 wird hier von einem auf Rollen 32' verfahrbaren Trägerschlitten 22' gebildet, auf dessen Oberseite wenigstens ein Längsprofil 24' vortritt, in welches der Vertikalschlitten 40' in Form eines aus dem oberen Ende des Längsprofils 24' vortretenden Profils in senkrechter Richtung verschieblich und durch eine Klemmeinrichtung in wählbaren Höhenstellungen fixierbar angeordnet ist. Am freien oberen Ende des den Vertikalschlitten 40' bildenden Profils ist ein Kragprofil 30' rechtwinklig angesetzt, welches das im dargestellten Fall in der Horizontallage parallel zuur Container-Deckwand 16 ausgerichtet ge- . haltene Zählrohr 56 trägt. Zusätzlich ist strichpunktiert ein Zählrohr 56 in senkrechter Ausrichtung parallel zur Innenseite eine Container-Seitenwand 12 dargestellt.
Die Steuer- und Messeinheit 62 ist am Längsprofil 24' des Trägerschlittens 22' in für die Ablesung und Bedienung geeigneter Höhe befestigt und über einen biegeweichen Kabelstrang 61 mit dem Zählrohr 56 verbunden. Es ist ersichtlich, dass die Messanordnung 10' also grundsätzlich zur Freimessung der horizontalen Innenflächen der Deckwand 16 wie zur Freimessung der Innenflächen von senkrechten Container-Wänden geeignet ist.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind Abwandlungen und Weiterbildungen der beschriebenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Messvorrichtung verwirklichbar, die teilweise auch bereits in der vorausgehenden Beschreibung ange-5 sprochen wurden. So ist sowohl für den Horizontalschlitten als auch den Vertikalschlitten ein motorischer Fahrantrieb, beispielsweise durch Schrittmotoren, denkbar, wobei dann
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daran gedacht werden kann, diese Schrittmotoren über eine automatische Programmsteuerung so anzusteuern, dass der Horizontalschlitten und/oder der Vertikalschlitten jeweils nach jeder Messung selbsttätig in die nächste Messposition verschoben wird.

Claims (18)

1. Mobile Messanordnung (10; 10') zum Freimessen von Containern (14) für radioaktives Transportgut mit einem Messgerät, dessen Zählrohr (56) in aufeinander folgenden Einzelschritten in vorgegebenem Abstand über die gesamte Fläche der zu messenden Containerwandung geführt wird, wobei jeweils zwischen aufeinander folgenden Einzelschritten eine Messung der radioaktiven Kontamination eines Flächen-Teilabschnitts der Containerwandung erfolgt, gekennzeichnet durch im zu messenden Wandungsbereich des Containers (14) montierbare Führungsmittel, welche eine Halterung für das Zählrohr (56) in wenigstens zwei rechtwinklig zueinander und parallel zur zu messenden Fläche verlaufende Koordinatenrichtungen im vorgegebenen Abstand verschieblich führen.
2. Messanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die für das Freimessen von senkrechten Außenwandungen vorgesehenen Führungsmittel wenigstens eine parallel zum und oberhalb des oberen Rand(s) der zu messenden Fläche der Containerwandung am Container anbringbare Führungsschiene (18) aufweist, an bzw. in welche eine am oberen Ende eines sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe der zu messenden Fläche der Wandung erstreckenden Horizontalschlittens (22) vorgesehenes Führungselement in Form wenigstens einer Gleitkufe oder Rolle (32) horizontal verschieblich ist.
3. Messanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Horizontalschlitten (22) wenigstens zwei voneinander beabstandet gehaltene parallele langgestreckte senkrechte Längsprofile (24) aufweist, an deren oberem Ende das Führungselement über wenigstens ein horizontal zum Container auskragendes oberes Abstandselement (30) angesetzt ist, dessen horizontaler Kragabstand so bemessen ist, dass der Schlitten (22) im Bereich seines oberen Endes einen vorgegebenen Abstand von der zu messenden Fläche der Containerwandung aufweist, und dass der Schlitten (22) in einem in Richtung auf sein unteres Ende versetzten Bereich wenigstens ein weiteres zur Containerwandung vorkragendes unteres Abstandselement (34) aufweist, dessen führungsprofilabgewandtes freies Ende an der Containerwandung abstützbar ist, wobei der Kragabstand des unteren Abstandselements (34) so bemessen ist, dass der Schlitten auch in seinem unteren Bereich im vorgegebenen Abstand von der zu messenden Fläche der Containerwandung gehalten ist.
4. Messanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragabstand der oberen und unteren Abstandselemente (30; 34) innerhalb eines vorgegebenen Bereichs veränderbar ist.
5. Messanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung für das Zählrohr (56) einen in senkrechter Richtung verschieblich und in wählbaren Verschiebungsstellungen festlegbaren, an oder in den Längsprofilen (24) des Horizontalschlittens (22) geführten Vertikalschlitten (40) aufweist.
6. Messanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vertikalschlitten (40) durch in die Längsprofile (24) eingreifende Rollen (36) in senkrechter Richtung verschieblich im Horizontalschlitten (22) geführt ist.
7. Messanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Vertikalschlitten (40) ein Ende eines biegeweichen Zugorgans (44) angreift, dessen anderes Ende auf einer von einer Bedienungsperson wahlweise in entgegengesetzte Drehrichtungen drehantreibbaren Aufwickeltrommel (48) befestigt ist.
8. Messanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugorgan (44) mit seinem einen Ende am oberen Randbereich des Vertikalschlittens (40) befestigt und zunächst im wesentlichen senkrecht nach oben über ein am Horizontalschlitten vorgesehenes Umlenkorgan, vorzugsweise eine frei drehbar am Horizontalschlitten gelagerte Umlenkrolle (46) geführt und dann in Abwärtsrichtung zu der in Greifhöhe einer Bedienungsperson drehantreibbar am Horizontalschlitten (22) gehalterten Aufwickeltrommel (48) geführt ist.
9. Messanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufwickeltrommel (48) drehfest auf einer drehbar am oder im Horizontalschlitten (22) gelagerten Welle gehaltert ist, an deren aus dem Lager herausgeführten freien Ende ein Drehbetätigungsorgan in Form eine Kurbel oder eines Handrades (52) befestigt ist.
10. Messanordnung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine den Vertikalschlitten (40) in der von der Bedienungsperson gewählten Höheneinstellung im Horizontalschlitten (22) festlegende lösbare Klemm- oder Sperreinrichtung.
11. Messanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Vertikalschlitten (40) mit einer von der containerabgewandten Seite des Horizontalschlittens (22) vortretenden Halterungsplattform (60) für die Steuer- und Messeinheit (62) des Zählrohrs (56) versehen ist.
12. Messanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Zählrohr (56) in Richtung zur zu messenden Fläche der Containerwandung gerichtet im vorgesehenen Messabstand zur Fläche am Vertikalschlitten (40) angeordnet ist.
13. Messanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die am Container anbringbare Führungsschiene (18) aus einer Anzahl von wahlweise miteinander verbindbaren und trennbaren Führungsschienen-Abschnitten (18a, 18b, 18c) zusammengesetzt ist.
14. Messanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die für das Freimessen von Innenwandungen eines Containers vorgesehenen Führungsmittel einen auf der Bodenfläche des Containers verfahrbaren Trägerschlitten (22') aufweisen, an welchem das Zählrohr (56) in paralleler Ausrichtung zur zu messenden Wandungsfläche anbringbar ist.
15. Messanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerschlitten (22') in wenigstens zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Koordinatenrichtungen bodenparalell verfahrbar ist.
16. Messanordnung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Trägerschlitten (22') wenigstens ein rechtwinklig zur Innenfläche der Deckwand (16) des Containers (14) vortretendes langgestrecktes Führungsprofil (24') für einen die Halterung für das Zählrohr (56) tragenden in senkrechter Richtung verschiebbaren und in wählbaren Verschiebungsstellungen fixierbaren Vertikalschlitten (40') vorgesehen ist.
17. Messanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende des Vertikalschlittens (40') die Halterung derart befestigt ist, dass das Zählrohr (56) in parallel zur Innenseite der Container-Deckwand (16) ausgerichteten Messstellung gehalten ist.
18. Messanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung für das Zählrohr (56) so am Vertikalschlitten (40') angeordnet ist, dass das Zählrohr (56) in parallel zu den inneren Flächen der senkrechten Wandungen des Containers (14) ausgerichteten Messstellung gehalten ist.
DE20016120U 2000-08-18 2000-09-16 Messanordnung zum Freimessen von Containern für radioaktives Transportgut Expired - Lifetime DE20016120U1 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DE20016120U DE20016120U1 (de) 2000-08-18 2000-09-16 Messanordnung zum Freimessen von Containern für radioaktives Transportgut

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102006000345B4 (de) * 2005-07-22 2009-10-15 Nuctech Co. Ltd. Integrierte Kollimations- und Korrekturvorrichtung für ein Container-Detektionssystem
CN110706837A (zh) * 2019-10-24 2020-01-17 中国核动力研究设计院 一种半封闭空间水下放射性物质转运装置

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