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DE20016109U1 - Zahnbürste, insbesondere nutzungsbeschränkte Handzahnbürste - Google Patents

Zahnbürste, insbesondere nutzungsbeschränkte Handzahnbürste

Info

Publication number
DE20016109U1
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DE
Germany
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toothpaste
brush
toothbrush
cannula
reservoir
Prior art date
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Application number
DE20016109U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B11/00Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water
    • A46B11/001Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water with integral reservoirs

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  • Brushes (AREA)

Description

Andrejewski, Honke & Sozien Patentanwälte
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
Diplom-Physiker Dr. Walter Andrejewski (-1996 Diplom-lngenieur Dr.-lng. Manfred Honke Diplom-Physiker Dr. Karl Gerhard Masch Diplom-Ingenieur Dr.-lng. Rainer Albrecht Diplom-Physiker Dr. Jörg Nunnenkamp Diplom-Chemiker Dr. Michael Rohmann Anwaltsakte:
92 502/Ko/Nu D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
14. September 2000
Gebrauchsmusteranmeldung
Dr. med. dent. Thomas Michel Im Kirchspiel 1
45276 Essen
Zahnbürste, insbesondere nutzungsdauerbeschränkte Handzahnbürste
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste, insbesondere nutzungsdauerbeschränkte Handzahnbürste, mit einem Handgriff mit hierin befindlichem Zahncremespeicher, und mit einem Bürstenfortsatz mit daran angeordneter Bürste, wobei die Zahncreme vom Zahncremespeicher über eine Kanüle zu einem Zahncremespender transportiert wird.
Eine Zahnbürste der eingangs beschriebenen Gestaltung ist durch die deutsche Offenlegungsschrift DE 197 17 868 Al bekannt geworden. Hier wird so vorgegangen, dass die im Zahncremespeicher befindliche Zahncreme durch den Zahncremespender auf die dahinterliegende Bürste aufgebracht wird. Denn der Zahncremespender ragt nasenartig vom Bürstenfortsatz vor, und zwar frontseitig der Bürste. Seine Höhe entspricht dabei in etwa derjenigen der einzelnen Zahnborsten.
Dadurch soll er beim Putzvorgang nicht stören. Das kann jedoch nicht immer sichergestellt werden, insbesondere wenn die einzelnen Zahnborsten infolge Verschleißes an Länge verloren haben. Denn dann besteht die Gefahr, dass die Nase des Zahncremespenders mit dem zureinigenden Zahn - und schlimmer noch - mit dem Zahnfleisch in Berührung kommt, was Verletzungen zur Folge haben kann. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Zahnbürste des eingangs beschriebenen Aufbaus so weiter zu entwickeln, dass bei einfacher Nutzung ein sicherer und
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insbesondere zahn- und zahnfleischschonender Betrieb ermöglicht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Zahnbürste vor, dass der Zahncremespender als im Fußbereich der Bürste angeordnete wenigstens eine Austrittsöffnung im Bürstenfortsatz ausgebildet ist. Üblicherweise sieht der Anmeldungsgegenstand mehrere Austrittsöffnungen vor, die eine Mehrzahl von Zwischenräumen zwischen Bürstenbüscheln belegen. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die Bürste einer Zahnbürste aus einzelnen Zahnborsten besteht, die wiederum zu Bürstenbüscheln zusammengefasst sind. Diese Bürstenbüschel belegen in Aufsicht auf den Bürstenfortsatz einzelne Segmente, zwischen denen sich Zwischenräume bilden, die - zumindest teilweise - von den Austrittsöffnungen des Zahncremespenders eingenommen werden.
Selbstverständlich arbeitet die Erfindung mit entsprechend angepassten Austrittsöffnungen in der Art eines Siebes, wenn die einzelnen Zahnborsten nicht zu Bürstenbüscheln zusammengefasst sein sollten, sondern vielmehr den Bürstenfortsatz im Bereich der Bürste gleichmäßig belegen.
So oder so formen die Austrittsöffnungen üblicherweise in Aufsicht ein regelmäßiges geometrisches Muster, bei dem es sich zumeist um einen Kreis oder einen einem Kreis angenäherten Polygonzug handelt. Das erklärt sich einfach aufgrund der Tatsache, dass die Kanüle regelmäßig als Schlauch oder Bohrung im Bürstenfortsatz ausgebildet ist, also einen rotationssymmetrischen Querschnitt aufweist, der
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sich in die Austrittsöffnung bzw. die Austrittsöffnungen fortpflanzt.
Durch das zumeist kreisartige Muster der Austrittsöffnungen wird gewährleistet, dass die aus dem Zahncremespeicher in die Kanüle übertretende Zahncreme widerstandsfrei bis zur jeweiligen Austrittsöffnung weiter transportiert wird, wo sie zwischen den einzelnen Zahnborsten empor gleitet. Um diesen Vorgang weiter zu optimieren, sind der Querschnitt der Kanüle und der Querschnitt der Austrittsöffnungen in Aufsicht aneinander angepasst. Sofern es sich in beiden Fällen um Kreisquerschnitte oder angenäherte Kreisquerschnitte handelt, wird man hier mit vergleichbaren Durchmessern arbeiten.
Damit die Zahncreme portioniert den Austrittsöffnungen zugeführt werden kann, ist in der Kanüle ein Einwegventil vorgesehen, welches mit Hilfe eines Betätigungsknopfes ausgelöst wird. Dieses Einwegventil sorgt nicht nur für eine vorgegebene Mengensteuerung an Zahncreme zu den Austrittsöffnungen, sondern auch dafür, dass Zahncreme nicht wieder zurück in den Zahncremespeicher fließt.
Hierdurch lässt sich die im Fußbereich der Bürste flächig 5 austretende Zahncreme einwandfrei und reproduzierbar portionieren, und zwar auf beispielsweise ein oder mehrere Milliliter. Folglich wird das Volumen des Zahncremespeichers einwandfrei und sparsam ausgenutzt.
0 Bei dem Zahncremespeicher handelt es sich vorzugsweise um eine in den Handgriff integrierte Zahncremekartusche, die
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gegebenenfalls eine Luftfüllung aufweist. Selbstverständlich sind dabei austauschbare Varianten dergestalt denkbar, dass die Zahncremekartusche mit dem Bürstenfortsatz eine Steckverbindung eingeht. Allerdings bevorzugt die Erfindung eine einstückige Ausgestaltung von Bürstenfortsatz und Handgriff mit hierin befindlichem Zahncremespeicher, um die Nutzungsdauer der Zahnbürste, insbesondere Handzahnbürste, im Ganzen zu beschränken. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass der Inhalt des Zahncremespeichers bzw. der Zahncremekartusche problemlos so bemessen werden kann, dass beispielsweise nach sechs Wochen ein Gesamtaustausch der Zahnbürste erforderlich ist. Diese Aussage beruht auf einer Nutzungsdauer von ca. 40 Tagen und zweimal täglichem Zähneputzen mit jeweils ca. 1 ml Zahncreme unter Berücksichtigung eines korrespondierenden Speicherinhaltes von ca. 100 ml.
Jedenfalls legt diese Variante der Erfindung dem Benutzer gleichsam einen Austausch nach dem angegebenen Zeitraum nahe, weil dann die Zahncreme verbraucht ist. Dabei haben sich sechs Wochen bewährt, weil erfahrungsgemäß danach ohnehin eine Zahnbürste ausgetauscht werden sollte.
Selbstverständlich liegen auch Abwandlungen im Rahmen der Erfindung, wonach der Bürstenfortsatz und/oder die Bürste selbst austauschbar gestaltet sind und insofern ein Gesamtersatz nicht von Nöten ist. Für diesen Fall wird man üblicherweise mit einer Steck-Zahncremekartusche arbeiten, so dass für eine entsprechende Nachfüllung an Zahncreme 0 problemlos gesorgt werden kann.
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Schließlich umfasst die Erfindung natürlich auch die Option, einen elektrischen Antrieb für den Bürstenfortsatz und damit die Bürste im Ganzen vorzusehen. Das ist im Detail in der DE 197 17 868 Al beschrieben, auf die insofern Bezug genommen wird.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
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Fig. 1 eine erfindungsgemäße Zahnbürste im Längsschnitt,
Fig. 2 eine Teilaufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1
aus Richtung A und
15
Fig. 3 eine abgewandelte Version in teilweiser Seitenansicht .
In den Figuren ist eine Zahnbürste, nach dem Ausführungsbeispiel eine nutzungsdauerbeschränkte Handzahnbürste dargestellt. Deren Nutzungsdauer ist auf einen Zeitraum von ca. sechs bis acht Wochen beschränkt, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Zahnbürste an ca. 40 Tagen jeweils zweimal täglich zum Zähneputzen benutzt wird. Diese Nutzungsdauerbeschränkung ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass ein Handgriff 1 der dargestellten Zahnbürste mit hierin befindlichem Zahncremespeicher 2 ausgerüstet ist. Dieser Zahncremespeicher 2 ist in den Handgriff integriert und als Hohlbohrung ausgeführt.
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Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Der Zahncremespeicher 2 ist in der Lage, ca. 100 ml an Zahncreme aufzunehmen, die mit Hilfe eines Betätigungsknopfes 3 in Verbindung mit einem Einwegventil 4 so portioniert werden, dass die angegebene Nutzungsdauer erreicht wird.
Damit eine ergonomisch besonders günstige Betätigung des Einwegventils 4 über den Betätigungsknopf 3 erreicht wird, findet sich dieser zumeist an einer frontseitigen Abschrägung im Übergangsbereich vom Handgriff 1 zu einem Bürstenfortsatz 5. Auch das Einwegventil 4 wird regelmäßig an dieser Stelle positioniert, so dass der Betätigungsknopf 3 hierauf direkt einwirken kann. Auf diese Weise eröffnet die Erfindung die Möglichkeit, den Betätigungsknopf 3 mit Hilfe des Daumens einer Hand drücken zu können, während die übrigen vier Finger (zusammen mit dem Daumen) den Handgriff 1 greifend umschließen.
Diese Vorgehensweise ist noch mit einem weiteren Vorteil verbunden. So kann im Falle der Ausgestaltung als elektrische Zahnbürste unmittelbar benachbart ein nicht dargestellter weiterer elektrischer Betätigungsknopf positioniert werden. Folglich braucht der Daumen nur zwischen diesen beiden Knöpfen zu wechseln, um zwischen der Zahncremespendefunktion und der elektrischen Betätigung einer Bürste 6 zu wechseln. Selbstverständlich ist es grundsätzlich auch denkbar und liegt im Rahmen der Erfindung, beide Betätigungsknöpfe zu einem Druckknopf zusammenzufassen. Dann muss jedoch bedienerseitig beispielsweise zwischen einer Zahncremezufuhr und der gewünschten Rotation oder Bewegung der Bürste 6 unterschieden werden. Hier bieten
Andrejewski, Honice & Sozi en, Patentanwälte in Essen
sich unterschiedliche Betätigungszeiten für den kombinierten Druckknopf oder differenzierte Betätigungssequenzen (beispielsweise einmal drücken: elektrische Funktion; zweimal drücken: Zahncremespendefunktion) an.
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Der Handgriff 1 bildet mit dem Bürstenfortsatz 5 mit der daran angeordneten Bürste 6 ein einstückiges Bauteil aus beispielsweise Polyethylen-Spritzkunststoff (PE) . Bei der Bürste 6 kann es sich um solche mit auswechselbaren Zahnborsten 7 handeln. Ebenso ist eine rotierende Bürste 6 im Falle eines elektrischen Betriebes denkbar (vgl. Fig. 3) . Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach den Fig. 1 und 2 wird jedoch auf fest im Bürstenfortsatz 5 verankerte Zahnborsten 7 zurückgegriffen.
Ausweislich der Fig. 1 erkennt man, dass die Zahnborsten 7 zu einzelnen Bürstenbüscheln 8 zusammengefasst sind, die eine Mehrzahl von Zwischenräumen zwischen sich bilden. In diesen Zwischenräumen sind mehrere Austrittsöffnungen 9 an-0 geordnet, die insgesamt als Zahncremespender fungieren.
Zu diesem Zweck wird die Zahncreme im Einzelnen vom Zahncremespeicher 2 über eine Kanüle 10 den Austrittsöffnungen 9 zugeführt, welche im Fußbereich der Bürste 6 angeordnet sind, wobei die Zufuhr infolge des Betätigungsknopfes 3 in Verbindung mit dem Einwegventil 4 portioniert erfolgt.
Anhand der Fig. 2 wird deutlich, dass die Austrittsöffnungen 9 in Aufsicht ein regelmäßiges geometrisches Muster, vorliegend einen Kreis bzw. einen kreisartigen Polygonzug bilden. Dessen Durchmesser D ist an den Durchmesser d der
Andrejewslci, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Kanüle 10 angepasst. Das heißt, es gilt: D « d. Auf diese Weise tritt die Zahncreme widerstandslos aus der Kanüle 10 durch die Austrittsöffnungen 9 aus und steigt durch Adhäsion an den einzelnen Zahnborsten 7 - beginnend im Fußbereich der Bürste 6 - empor. Hierdurch lässt sich der Verbrauch an Zahncreme minimieren, weil diese nur und ausschließlich dort zugeführt wird, wo sie benötigt wird, nämlich zwischen den Zahnborsten 7.
Diese erfindungsgemäße Gestaltung bietet sich auch und insbesondere bei einem elektrischen Betrieb der Zahnbürste an. Denn sofern beispielsweise die Bürste 6 rotierend ausgebildet ist, lässt sich eine entsprechende Drehbasis 11 mit der oder den Austrittsöffnungen 9 ausrüsten, wie dies im Detail in Fig. 3 dargestellt ist. Diese Drehbasis 11 wird in einer Aufnahme 12 des Bürstenfortsatzes 5 aufgenommen. Damit an dieser Stelle die aus dem Zahncremespeicher 2 stammende Zahncreme einwandfrei der oder den Austrittsöffnungen 9 zugeführt werden kann, ist im Bereich der Aufnahme 12 unterhalb der Drehbasis 11 eine Aussparung 13 vorgesehen, die mit der Kanüle 10 in Verbindung steht.
Bei dem Zahncremespeicher 2 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um eine Zahncremekartusche 2, die gegebenenfalls mit einer Luftfüllung ausgerüstet ist. Diese Luftfüllung sorgt dafür, dass die Zahncreme nach Öffnen des Einwegventils 4 problemlos über die gesamte Länge der Kanüle 10 hin zu den Austrittsöffnungen 9 gelangt. Daneben ist es auch denkbar, anstelle des Einwegventils 4 und des 0 Druckknopfes 3 endseitig der Zahncremekartusche 2 eine Schraube vorzusehen, welche in die Zahncremekartusche 2
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eingedreht wird und so für die gewünschte Zufuhr an Zahncreme durch die Kanüle 10 hin zu den Austrittsöffnungen 9 sorgt. Grundsätzlich kann an dieser Stelle auch mit extern zugeführtem (Inert-)Gas gearbeitet werden, welches mit einem entsprechenden Gaspolster in der Zahncremekartusche 2 für den beschriebenen Vorgang sorgt.
Neben den Durchmessern d und D empfiehlt es sich, auch die jeweiligen Gesamtquerschnitte von einerseits Kanüle 10, gegebenenfalls Aussparung 13 und andererseits Austrittsöffnung (en) 9 aneinander anzupassen. Hier schlägt die Erfindung vor, insofern auf eine gleiche oder nahezu übereinstimmende Querschnittsfläche zurückzugreifen. Dieser Umstand stellt sicher, dass die Zahncreme vom Zahncremespeicher 2 durch die Kanüle 10 praktisch widerstandsfrei aus den Austrittsöffnungen 9 austreten kann. Außerdem wird hierdurch die beschriebene einwandfreie Portionierung mittels des Betätigungsknopfes 3 in Verbindung mit dem Einwegventil 4 erleichtert.
Der beschriebene Aufbau prädestiniert die dargestellte Zahnbürste nicht nur für einen täglichen Gebrauch, sondern insbesondere für eine zeitweise Nutzung, wie sie beispielsweise beim Camping, im Wochenendbetrieb, im Urlaub usw.
5 zunehmend verlangt wird. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.

Claims (5)

1. Zahnbürste, insbesondere nutzungsdauerbeschränkte Handzahnbürste, mit einem Handgriff (1) mit hierin befindlichem Zahncremespeicher (2), und mit einem Bürstenfortsatz (5) mit daran angeordneter Bürste (6), wobei die Zahncreme vom Zahncremespeicher (2) über eine Kanüle (10) zu einem Zahncremespender transportiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahncremespender als im Fußbereich der Bürste (6) angeordnete wenigstens eine Austrittsöffnung (9) im Bürstenfortsatz (5) ausgebildet ist.
2. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Austrittsöffnungen (9) vorgesehen sind, die eine Mehrzahl von Zwischenräumen zwischen Bürstenbüscheln (8) belegen.
3. Zahnbürste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (9) in Aufsicht ein regelmäßiges geometrisches Muster formen.
4. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (10) ein Einwegventil (4) zur Portionierung der Zahncreme mittels eines Betätigungsknopfes (3) aufweist.
5. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahncremespeicher (2) als in den Handgriff (1) integrierte Zahncremekartusche(2), gegebenenfalls mit Luftfüllung, ausgebildet ist.
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