DE20018077U1 - Zahnbürste - Google Patents
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Description
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Anwaltsakte: 00 270 / 4 th
Kerstin Kaltofen, Friesenweg 70, 47506 Neukirchen-Vluyn
Zahnbürste
Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem Griffteil und einem daran angeordneten oder anbringbaren Bürstenkopf mit Borsten.
Aus der Praxis sind derartige Zahnbürsten in verschiedensten Ausführungsformen bekannt. So existieren neben den einfachen einstückigen Zahnbürsten, bei denen Griffteil und Bürstenkopf eine Einheit bilden, auch Zahnbürsten, bei denen der Bürstenkopf mit den verschleißbehafteten Borsten austauschbar ist und der kaum Abnutzungserscheinungen unterworfene Griff weiter benutzt werden kann.
Für die entsprechende Zahnpflege ist es erforderlich, Zahnpasta auf den Borsten des Bürstenkopfes der Zahnbürste aufzubringen. Hierzu muss eine separate Zahnpastatube gegriffen und geöffnet werden, und die meist durch Zusammendrücken der Tube zu dosierende Zahnpasta muss gezielt auf dem Bürstenkopf aufgetragen werden.
Hierbei kommt es häufig zu Überdosierungen, und auch das genaue Treffen des Bürstenkopfes ist gelegentlich nicht so erfolgreich, so dass hin und wieder auch etwas Zahnpasta daneben geht und den Bürstenkopf nicht erreicht.
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Um die Handhabung etwas zu erleichtern wurden Zahnpasta-Dosierspender entwickelt, die aus aufrecht stehenden Zahnpastabehältern mit einer Pumpeinrichtung bestehen. Aber auch hier sind zwei Hände für das Aufbringen der Zahnpasta aus dem mit einer Hand betätigten Zahnpasta-Dosierspender auf die mit der anderen Hand gehaltenen Zahnbürste notwendig. Zielgenaues Treffen ist auch hier Voraussetzung für ein erfolgreiches Zahnpastaaufbringen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass in einem üblicherweise von mehreren Personen genutzten Badezimmer neben einer entsprechenden Anzahl an Zahnbürsten entweder einige Zahnpastatuben vorhanden sind, wodurch ein nicht unbeachtlicher Teil des meist sowieso begrenzten Platzes belegt wird, oder aber eine Benutzung einer einzigen Zahnpastatube durch mehrere Personen aus hygienischen Gründen weniger wünschenswert ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und eine Zahnbürste mit einem Griffteil und einem daran angeordneten oder anbringbaren Bürstenkopf mit Borsten anzugeben, die die Handhabung erleichtert und den durch die Handhabung bedingten Zeitbedarf reduziert.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Zahnbürste mit einem Griffteil und einem daran angeordneten oder anbringbaren Bürstenkopf mit Borsten, bei der ein Zahnpastaspender mit einem Zahnpasta beinhaltenden Vorratsbehälter, mit zumindest einem den Vorratsbehälter mit dem Bereich des Bürstenkopfes verbindenden Kanalsystem und mit einer die Zahnpasta aus dem Vorratsbehälter durch das Kanalsystem zum Bürstenkopf befördernden Betätigungseinrichtung vorgesehen ist. Hierdurch ist die Zahnpasta bei zur Verfügung stehender Zahnbürste jederzeit griffbereit, so dass sowohl
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im Bad als auch auf Reisen oder dergleichen nur ein geringer Platzbedarf erforderlich ist und unter ungünstigen Umständen oder bei Unordnung nur nach einem Gegenstand gesucht werden muss. Die für die tägliche Zahnpflege zu treffenden Vorbereitungen werden wesentlich vereinfacht und können leicht und ohne besondere Aufmerksamkeit getroffen werden, was insbesondere bei der morgendlichen Mundhygiene in noch nicht ganz wachem Zustand von Vorteil ist.
Hierzu ist statt umständlicher Handhabung von Zahnpasta, Zahnpastaschraubverschluss und Zahnbürste lediglich die Betätigungseinrichtung des in die Zahnbürste integrierten Zahnpastaspenders zu betätigen und die Zahnpasta wird automatisch an die richtige Stelle des Bürstenkopfes gefördert .
Hierbei kann entweder ein Zahnpasta beinhaltender Vorratsbehälter vorgesehen sein, es können aber auch mehrere Behälter, insbesondere zwei mit verschiedenen Zahnpastatypen versehene Vorratsbehälter angeordnet sein, die entweder durch unterschiedliche Betätigungseinrichtungen je nach Erfordernis zu verschiedenen Zeitpunkten separat gefördert werden können oder aber bei z. B. Zwei- oder Mehrkomponentenzahnpasta mittels einer einheitlichen Betätigungseinrichtung gemeinsam ausgegeben werden.
Weiterhin kann die Zahnbürste mit einem Standfuß, insbesondere mit wenigstens einem Gummifuß und/oder Saugnapf zum sicheren Abstellen versehen sein.
Der Zahnpastaspender kann dabei sowohl manuell als auch motorisch, insbesondere mittels eines Elektromotors oder über einen anderweitigen Energiespeicher, wie z. B. einen
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Druckluft- oder Federspeicher betätigt bzw. angetrieben sein.
Dabei ist unter Kanalsystem sowohl ein einzelner, vom Vorratsbehälter bis zum Bürstenkopf reichender Kanal sowie mehrere parallele Kanäle als auch ein sich verästelndes, an mehreren Stellen des Bürstenkopfes endendes Kanalsystem zu verstehen. Der Austritt der geförderten Zahnpasta kann hierbei sowohl durch Öffnungen am Bürstengrund erfolgen, es kann jedoch auch ein Austritt an einer erhöhten Stelle erfolgen, so dass die Zahnpasta oben auf den Bürsten aufliegt.
Vorzugsweise kann zumindest eine Borste als das Kanalsystem fortsetzende Hohlborste ausgebildet sein, so dass die Zahnpasta nicht am schlecht zu reinigenden Bürstenkopf grund austritt, sondern je nach Länge der Hohlborsten entweder genau auf der Höhe der Borstenenden oder etwas unterhalb dieser Höhe, wobei in diesem Fall die Hohlborsten beim Zähneputzen nur einer geringen Beanspruchung unterliegen.
Erfindungsgemäß können das Griffteil und der Bürstenkopf einstückig ausgebildet sein, so dass ein einfacherer Aufbau der Zahnbürste resultiert, es können jedoch auch Griffteil und Bürstenkopf lösbar miteinander verbunden sein, so dass entweder der Bürstenkopf bei vorzeitiger Abnutzung ersetzt und der verbliebene Zahnpastarest noch genutzt werden kann oder im Laufe der Benutzung ein Wechsel der Zahnpasta oder des Bürstenkopfes durch Austausch des Griffteils bzw. des Bürstenkopfes erfolgen kann. Insofern kann entweder der Bürstenkopf je nach Erfordernis getauscht werden, z. B. morgens weiche und abends mittelharte Borsten, oder es kann ein Wechsel der Zahnpasta er-
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folgen, z. B. morgens Parodontoseprohylaxe, abends Kariesprävention.
Vorteilhafterweise kann wenigstens ein Vorratsbehälter als geschlossener, durch die Betätigungseinrichtung in seinem Volumen veränderbarer Hohlraum ausgebildet und in einem zumindest einseitig offenen oder zu öffnenden Freiraum im Griff wieder entfernbar und insbesondere auswechselbar angeordnet sein, so dass sich die Zahnpasta in einer Art Kartusche befindet, die leicht und mit geringem Arbeitsaufwand sowie niedrigem Materialverbrauch herstellbar ist und bei Austausch nach vollständigem Verbrauch nur eine geringe Abfallmenge verursacht. Als Kartusche können dabei auch entsprechend dimensionierte Zahnpastatuben verwendet werden.
Ferner kann wenigstens ein Vorratsbehälter als geschlossener, durch die Betätigungseinrichtung in seinem Volumen veränderbarer Hohlraum im Griffteil ausgebildet sein, so dass das Griffteil einfacher aufgebaut und somit leichter herstellbar ist und die Baugröße ebenfalls geringer dimensioniert werden kann oder bei konstanter Baugröße eine größere Menge Zahnpasta im Vorratsbehälter untergebracht werden kann.
Dabei kann der Hohlraum als in etwa zylinderförmiger Freiraum ausgebildet sein und aus Kunststoff oder metallischen Materialien, insbesondere lebensmittelechtem Edelstahl oder anderen Edelmetallen bestehen oder mit diesen platiert oder beschichtet sein.
Auch kann der Vorratsbehälter aus einer handelsüblichen, aus Kunststoff oder Metall bestehenden Zahnpastatube bestehen, die mittels ihres öffnungsseitigen Gewindes an dem
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Bürstenkopf angebracht wird. Dabei wird das Kanalsystem aus der Öffnung der Zahnpastatube und den Kanälen in dem Bürstenkopf gebildet. Falls erforderlich können der Zahnpastatube eine ausreichende Grifffestigkeit verleihende Versteifungs- und Stabilisierungselemente vorgesehen sein.
Vorzugsweise kann in dem Vorratsbehälter ein von dem Bereich des Kanalsystems beabstandet angeordneter, in seinem Volumen mittels einer Außenluft fördernden Pumpe in Richtung des Bereichs des Kanalsystems vergrößerbarer ballonförmiger Förderbehälter vorgesehen sein, so dass durch Aufpumpen des Förderbehälters das verbleibende Volumen des Vorratsbehälters verkleinert wird und die Zahnpasta in das Kanalsystem gepresst wird. Dabei kann die Pumpe sowohl manuell als auch motorisch betätigt sein und verschiedenste Pumpmechanismen aufweisen.
Auch kann wenigstens ein Vorratsbehälter zumindest teilweise aus einem nachgiebigen und deformierbaren Material bestehen, so dass bei ansonsten fester Umgebung das Volumen des Vorratsbehälters durch Druck verringert und Zahnpasta in das Kanalsystem gepresst wird. Wenn das Material eine ausreichende Rückstellkraft aufweist, kann in einem festen zylinderförmigen Bereich des Vorratsbehälters eine Wandfläche, die nur in eine das Volumen des Vorratsbehälters verkleinernde Richtung bewegbar ist, in diese Richtung gezogen werden, wobei sich das deformierbare Material in seine Ausgangsposition zurück bewegt und für die nächste Zahnpasta-Dosierung zur Verfügung steht. Auch kann die Betätigungseinrichtung als eine in dem Kanalsystem vorgesehene Pumpe ausgebildet sein, durch die die Zahnpasta aus dem Vorratsbehälter herausgepumpt und zum Bürstenkopf gefördert wird. Dabei kann die Pumpe sowohl
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mechanisch als auch motorisch angetrieben sein und verschiedenste Ausführungsformen aufweisen.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung können der Vorratsbehälter und die Betätigungseinrichtung einstückig ausgebildet sein und der Vorratsbehälter zum Fördern der Zahnpasta durch direkte oder indirekte Druckbeaufschlagung in seinem Volumen veränderbar sein, so dass &zgr;. B. eine handelsübliche Zahnpastatube in einem Freiraum des Griffteils angeordnet werden kann oder aber bei ausreichender Steifigkeit sogar vollständig die Funktion des Griffteils übernimmt und somit direkt am Bürstenkopf angebracht wird. Durch entsprechenden Druck auf die Zahnpastatube erfolgt dann die Förderung der Zahnpasta durch das Kanalsystem in dem Bürstenkopf, wobei vorzugsweise zumindest eine Verschließeinrichtung im Verlauf des Kanalsystems vorgesehen sein kann, so dass sowohl bei der Benutzung der Zahnbürste während der Zahnpflege nicht versehentlich eine unkontrollierte übermäßige Förderung von Zahnpasta erfolgt und die Zahnpasta während der unbenutzten Zeiträume nicht austrocknet. Dabei kann die Verschließeinrichtung als Schiebe- oder Drehventil in dem Kanalsystem ausgebildet sein. Um ein Austrocknen der Zahnpasta zu verhindern, kann die Verschließeinrichtung auch als Abdeckkappe für den Bürstenkopf ausgebildet sein, die zumindest den Bereich des Kanalsystemendes verschließt. Auch kann in dem Kanalsystem ein Rückschlagventil angeordnet sein, so dass &zgr;. B. bei der Reinigung der Zahnbürste mittels Wasser nach der Zahnpflege kein Wasser oder dergleichen in den Vorratsbehälter mit dem Zahnpastavorrat eintreten kann.
Erfindungsgemäß kann die Betätigungseinrichtung als ein in den in etwa zylinderförmig gestalteten Vorratsbehälter
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hineinbewegbarer Kolben oder dergleichen ausgebildet sein, so dass das Fördern der Zahnpasta mit einem einfachen technischen Aufbau realisiert wird und im täglichen Gebrauch leicht und zuverlässig funktioniert. Der Kolben kann dabei durch eine umlaufende randseitige Gummilippe gegen die Wandung des ihn umgebenden Vorratsbehälters abgedichtet sein.
Dabei kann eine Verdrehsicherung für den Kolben vorgesehen sein und der Kolben mittels einer ihn durchfassenden und durch ein Betätigungselement drehbaren Gewindestange innerhalb des Vorratsbehälters verlagerbar sein, so dass eine leichte und einfache Dosierung der Zahnpasta möglich ist. Hierbei kann das Betätigungselement als endseitig angeordneter drehbarer Bereich des Griffteils oder als an anderweitiger Stelle, insbesondere in dem bei normalem Halten der Zahnbürste vom Daumen erreichbaren Abschnitt des Griffteils angeordnetes Rad ausgebildet sein und entweder direkt oder über eine zwischengeschaltete Getriebeübersetzung an die Gewindestange angreifen. Die Verdrehsicherung kann z. B. aus einem sich in Längsrichtung erstreckenden Vorsprung, der von einer entsprechenden Aussparung umfasst wird, bestehen. Es kann aber auch eine Verdrehsicherung durch entsprechend unrunde Ausgestaltung von zylinderähnlichem Vorratsbehälter und hierzu passendem Kolben erreicht werden.
Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Lösung auch bei elektrischen oder anderweitig angetriebenen Zahnbürsten eingesetzt werden. Insofern kann der Bürstenkopf in Relation zum Griffteil motorisch in Bewegung versetzbar sein, und es können auch zumindest einige der Borsten in Relation zum Bürstenkopf motorisch in Bewegung versetzbar sein.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann das Volumen des Vorratsbehälters auf den normalerweise innerhalb der Haltbarkeitsdauer der Borsten des Bürstenkopfs erfolgenden Verbrauch an Zahnpasta abgestimmt sein, so dass die Erschöpfung des Zahnpastavorrats und die einen Austausch der Borsten erforderlich machende Abnutzung des Bürstenkopfes in etwa gleichzeitig eintreten und insofern bei der Entsorgung einer einstückigen Zahnbürste keine Zahnpastareste bei frühzeitiger Borstenermüdung ungenutzt bleiben oder aber bei zu frühem Verbrauch der Zahnpasta noch nicht abgenutzte Borsten bereits ausgetauscht werden.
Bei Zahnbürsten mit getrenntem Bürstenkopf und Griffteil wäre ein getrennter Austausch zwar möglich, jedoch ist auch hier eine zeitgleiche Erneuerung der verschiedenen Teile von Vorteil. Hierbei errechnet sich die Füllmenge anhand eines üblichen Austauschintervalles von zwei Monaten und täglichen zwei bis drei Putzvorgängen sowie einer üblichen Zahnpastadosierung. Hieraus resultieren besonders vorteilhafte Füllmengen von 20 bis 50 ml.
Ferner kann der Vorratsbehälter eine Einlassöffnung zur Auffüllung mittels eines geeigneten Nachfüllpacks beinhalten.
Im Folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Zahnbürste,
Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel und
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Fig. 3 ein Detail X in perspektivischer, teilgeschnittener Darstellung des Gegenstandes nach Fig. 2.
In allen Figuren werden für gleiche bzw. gleichartige Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen verwendet.
Fig. 1 zeigt eine Zahnbürste 1 mit einem Griffteil 2 und einem daran fest angeordneten Bürstenkopf 3. Das Griffteil 2 weist einen Vorratsbehälter 4 auf, in dem sich sowohl Zahnpasta 5 als auch ein ballonförmiger Förderbehälter 6 befinden. Das Volumen des Förderbehälters 6 kann über eine Leitung 7 und eine Außenluft fördernde Pumpe 8 vergrößert werden, so dass die Zahnpasta 5 bei Ausdehnung des Förderbehälters 6 durch ein in dem Bürstenkopf 3 befindliches Kanalsystem 9 gepresst wird und durch an das Kanalsystem 9 anschließende Hohlborsten 10 austritt. Die Hohlborsten 10 sind dabei in dem dargestellten Ausführungsbeispiel verteilt zwischen normalen Borsten 11 angeordnet. Der Vorratsbehälter 4 ist mit einer durch einen insbesondere geschraubten Stopfen 12 verschlossene Einlassöffnung 13 zur Auffüllung mittels eines geeigneten, in der Zeichnung nicht dargestellten Nachfüllpacks versehen. Weiterhin ist in dem Kanalsystem 9 ein Rückschlagventil 14 vorgesehen, so dass keine Fremdkörper in den Vorratsbehälter 4 eintreten können.
In Fig. 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Zahnbürste 1 dargestellt. Hierbei ist der Bürstenkopf 3 mittels eines Schraubgewindes 15 lösbar an dem Griffteil 2 befestigt und weist eine im Verlauf des Kanalsystems 9 angeordnete Verschließeinrichtung 16 in Schiebeventilform auf. Das Kanalsystem 9 endet hierbei sowohl in einem erhöhten Vorsprung 17 als auch in einer
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Öffnung 18 am Bürstengrund. Der Vorratsbehälter 4 ist zylinderförmig ausgebildet und beinhaltet einen entlang der Längsachse bewegbaren Kolben 19.
Dabei ist der Kolben 19, wie aus Fig. 3 ersichtlich, mit zwei Aussparungen, die sich in Längsrichtung erstreckende Vorsprünge umfassen, als Verdrehsicherung 2 0 versehen. Die translatorische Bewegung des Kolbens 19 zum Fördern der Zahnpasta 5 wird durch eine drehbare Gewindestange 21, die den mit einem entsprechenden Gewinde 22 versehenen Kolben 19 durchfasst, und mittels eines Betätigungselementes 23 gedreht werden kann, bewirkt.
Claims (16)
1. Zahnbürste (1) mit einem Griffteil (2) und einem daran angeordneten oder anbringbaren Bürstenkopf (3) mit Borsten (11), dadurch gekennzeichnet, dass ein Zahnpastaspender mit wenigstens einem Zahnpasta (5) beinhaltenden Vorratsbehälter (4), mit zumindest einem den jeweiligen Vorratsbehälter (4) mit dem Bereich des Bürstenkopfes (3) verbindenden Kanalsystem (9) und mit wenigstens einer die Zahnpasta (5) aus dem jeweiligen Vorratsbehälter (4) durch das Kanalsystem (9) zum Bürstenkopf (3) befördernden Betätigungseinrichtung vorgesehen ist.
2. Zahnbürste (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Borste (11) als das Kanalsystem (9) fortsetzende Hohlborste (10) ausgebildet ist.
3. Zahnbürste (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (2) und der Bürstenkopf (3) einstückig ausgebildet sind.
4. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Vorratsbehälter (4) in einem zumindest einseitig offenen oder zu öffnenden Freiraum im Griff wieder entfernbar und insbesondere auswechselbar angeordnet ist.
5. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Vorratsbehälter (4) als geschlossener, durch die Betätigungseinrichtung in seinem Volumen veränderbarer Hohlraum im Griffteil (2) ausgebildet ist.
6. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Vorratsbehälter (4) ein von dem Bereich des Kanalsystems (9) beabstandet angeordneter, in seinem Volumen mittels einer Außenluft fördernden Pumpe (8) in Richtung des Bereichs des Kanalsystems (9) vergrößerbarer ballonförmiger Förderbehälter (6) vorgesehen ist.
7. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Vorratsbehälter (4) zumindest teilweise aus einem nachgiebigen und deformierbaren Material besteht.
8. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung als eine in dem Kanalsystem (9) vorgesehene Pumpe (8) ausgebildet ist.
9. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (4) und die Betätigungseinrichtung einstückig ausgebildet sind und der Vorratsbehälter (4) zum Fördern der Zahnpasta (5) durch direkte oder indirekte Druckbeaufschlagung in seinem Volumen veränderbar ist.
10. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung als ein in den in etwa zylinderförmig gestalteten Vorratsbehälter (4) hineinbewegbarer Kolben (19) oder dergleichen ausgebildet ist.
11. Zahnbürste (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verdrehsicherung (20) für den Kolben (19) vorgesehen ist und der Kolben (19) mittels einer ihn durchfassenden und durch ein Betätigungselement (23) drehbaren Gewindestange (21) innerhalb des Vorratsbehälters (4) verlagerbar ist.
12. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verschließeinrichtung (16) im Verlauf des Kanalsystems (9) vorgesehen ist.
13. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (3) in Relation zum Griffteil (2) motorisch in Bewegung versetzbar ist.
14. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Borsten (11) in Relation zum Bürstenkopf (3) motorisch in Bewegung versetzbar sind.
15. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen des Vorratsbehälters (4) auf den normalerweise innerhalb der Haltbarkeitsdauer der Borsten (11) des Bürstenkopfs (3) erfolgenden Verbrauch an Zahnpasta (5) abgestimmt ist.
16. Zahnbürste (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (4) eine Einlassöffnung (13) zur Auffüllung mittels eines geeigneten Nachfüllpacks beinhaltet.
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Effective date: 20010222 |
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