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DE20016021U1 - Montagevorrichtung für elektrische Geräte - Google Patents

Montagevorrichtung für elektrische Geräte

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Publication number
DE20016021U1
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DE
Germany
Prior art keywords
retaining bracket
fastening
bracket
wall
rear side
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20016021U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE20016021U priority Critical patent/DE20016021U1/de
Publication of DE20016021U1 publication Critical patent/DE20016021U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/015Boards, panels, desks; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/04Mounting thereon of switches or of other devices in general, the switch or device having, or being without, casing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

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Beschreibung
Montagevorrichtung für elektrische Geräte
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Montage eines elektrischen Geräts an einer Wand od. dgl.
Unabhängig davon, ob elektrische Geräte insbesondere zur Verteilung von Strom oder zur Steuerung von Maschinen, AnIagen, etc. in Schaltschränken, Sicherungskästen, innerhalb von Maschinengehäusen oder gar einfach an einer Wand installiert werden, stets stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln die Befestigung vorgenommen werden soll. Dabei gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Während in Schaltschränken und ggf. auch Sicherungskästen oftmals horizontal verlaufende Befestigungsschienen vorhanden sind, die einen etwa hutförmigen Querschnitt aufweisen und an ihren krempenartig vorspringenden Ober- und/oder Unterkanten von einem dazu komplementären Montageteil des Gehäuses umgriffen werden können, wodurch dieses formschlüssig gehalten wird, ist bei der Befestigung an Wänden, aber auch bei der Installation eines einzelnen Gerätes innerhalbeines;Maschinengehäuses· od. dgl. eine Verschraubung mit einer Wand bzw. Gehäusewand erforderlich, weil Befestigungsschienen erst dann wirtschaftlich sind, wenn eine größere Anzahl von Geräten nebeneinander festgelegt werden soll. Um ein Gerät daher in allen Anwendungsfällen universell einsetzen zu können, müsste daher eine erste Ausführungsform angeboten werden mit rückwärtigen, durchbrochenen Laschen, durch welche sodann Wandbe-0 festigungsschrauben gesteckt werden können, und eine zweite Ausführungsform, welche zum Aufschnappen auf eine Wandbefestigungsschiene geeignet ist. Diese Vorgehensweise ist jedoch in der Praxis äußerst unwirtschaftlich, da bereits bei der Herstellung festgelegt würde, wie das betreffende Gerät zu 5 befestigen ist. Sind bei einem Händler bspw. noch einige Geräte der einen Bauart vorhanden, so können dieselben dennoch
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nicht verwendet werden, wenn gerade eben die andere Befestigungsart gewünscht wird.
Aus den Nachteilen des beschriebenen Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine Befestigungsvorrichtung für elektrische Geräte zu schaffen, welche je nach Bedarf eine Befestigung mittels Schrauben oder aber mittels einer Wandbefestigungsschiene erlaubt.
Die Lösung dieses Problems gelingt durch wenigstens einen Haltebügel, der Anschlüsse für wenigstens zwei unterschiedliche Befestigungstechniken aufweist.
Der erfindungsgemäße Haltebügel bietet eine hohe Anpassungsfähigkeit an die örtlichen Gegebenheiten, indem er unterschiedliche Befestigungstechniken zulässt. Dadurch kann ein und dasselbe Gerät je nach Bedarf direkt an einer Wand festgeschraubt oder aber auf einer Befestigungsschiene aufgeschnappt werden. Vorzugsweise werden pro Gerät zwei Haltebügel verwendet, wovon einer im oberen Bereich und der andere im unteren Bereich an der Rückseite des Gehäuses festgelegt ist, so dass dieses unverrückbar an einer Wand oder in einem Schaltschrank festlegbar ist. Bei einer Schienenbefestigung kann der obere Bügel ggf. eine obere Schiene übergreifen während der untere Bügel unter eine untere Schiene geschnappt wird, so dass das Gehäuse ebenfalls sicher gehalten wird. Indem solchenfalls sämtliche Befestigungsmittel an Bügeln angeordnet sind, welche sich getrennt von dem betreffenden Gehäuse herstellen lassen, kann bei dessen Konstruktion das Befestigungsproblem völlig außer acht gelassen werden, und es ergibt sich eine modulare Anordnung, wobei mit unterschiedlichen Haltebügeln unterschiedliche Gerätetypen versehen werden können, bspw. größere Bügel für schwerere Geräte. Die erfindungsgemäßen Haltebügel sind andererseits in der Lage, einen kurzen Abstand des betreffenden Gerätes von der Montagewand zu gewährleisten, so dass eine optimale Statik mit einem geringsten Platzbedarf einhergeht. Damit
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kann der erfindungsgemäße Haltebügel bezüglich seiner Stabilität mit den bisher üblichen, jedoch nur für eine Befestigungstechnik geeigneten Elementen konkurrieren. Durch eine geschickte Geometrie des erfindungsgemäßen Haltebügels kann der zusätzliche Herstellungsaufwand minimiert werden, so dass auch der Preis eines damit ausgerüsteten Gerätes nicht verteuert wird. Andererseits wird durch das erfindungsgemäße Befestigungssystem die Frage nach den örtlich vorhandenen Montageeinrichtungen überflüssig, mithin die Gesamtheit der bei der Bestellung eines Gerätes zu spezifizierenden Parameter um wenigstens 1 dekrementiert. Wer bereits mit dem Problem konfrontiert war, bei der Bestellung eines Gerätes eine als selbstverständlich vorausgesetzte Eigenschaft nicht angegeben und deshalb einen inkompatiblen Bautyp erhalten zu haben und sich vor die Notwendigkeit gestellt sah, diesen umzutauschen und eine abermalige Wartezeit verstreichen zu lassen, wird ermessen können, wie vorteilhaft sich eine derartige Universalität in der Praxis erweisen kann.
0 Es hat sich als günstig erwiesen, dass der Haltebügel aus einem flächigen Element, bspw. einem Blech, ausgestanzt, gesägt oder auf sonstigem Weg geformt ist. Da im Idealfall die Gehäuserückwand des Gerätes parallel zu der Montagewand ist und von den erfindungsgemäßen Haltebügeln vor allem die 5 in dieser Ebene wirkenden Gewichtskräfte des Gerätes aufgefangen werden müssen, ist ein weitgehend flacher Aufbau eines erfindungsgemäßen Haltebügels vorteilhaft und erlaubt darüber hinaus eine vergleichsweise einfache Herstellung aus einem hinreichend stabilen Eisen- oder Stahlblech. Die bevorzugten Umformungsschritte sind hierbei insbesondere Stanzen und Biegen, insbesondere Abkanten. Schließlich kann der erfindungsgemäße Bügel nach Fertigstellung verzinkt und/oder lackiert werden, um auch bei Verwendung nicht rostfreier Werkstoffe eine Korrosionsfreiheit zu gewährleisten.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass Teile des Haltebügels umgebogen oder abgekantet oder auf sonstigem Weg aus dessen
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Grundebene herausgeformt sind. Derartig hervorspringende E-lemente gewährleisten einen geringfügigen Abstand zwischen der Geräterückseite und der Montagewand, wodurch bspw. eine verbesserte Kühlung des Gerätes möglich ist. 5
Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass ein Befestigungsanschluss durch ein oder mehrere die Ebene des Haltebügels durchdringende Ausnehmungen, insbesondere Bohrungen und/oder randseitige Einschnitte, zur Aufnahme von Wandbefestigungsschrauben gebildet ist. Derartige Befestigungsanschlüsse sind äußerst universell, da sie ausschließlich bestimmte Durchmesser des Schraubenschaftes und -kopfs erfordern, ansonsten jedoch weder hinsichtlich des Gewindes (Maschinengewinde oder selbstschneidendes Gewinde, links- oder rechtsgängiges Gewinde, Steigung des Gewindes) noch hinsichtlich des Schraubenkopfs (zylindrischer, halbrunder oder linsenförmiger Schraubenkopf) oder hinsichtlich dem Anschluss für ein Schraubwerkzeug (Schlitz, Kreuzschlitz, Imbus, Außensechskant) Einschränkungen darstellen. Es ist daher problemlos möglich, einen für die jeweilige Befestigungswand geeigneten Schraubentyp auszuwählen, so dass ein mit der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung versehenes Gerät an allen Flächen festgeschraubt werden kann, sofern diese eine hinreichende Stabilität bieten.
Die Erfindung lässt sich dahingehend weiterbilden, dass die Ausnehmungen in dem Haltebügel die Form eines Schlitzes mit vertikaler Längserstreckung aufweisen. Dieses Merkmal erlaubt eine vertikale Justierung des Gerätes im Rahmen der 0 Längserstreckung der Schlitze, während die seitliche Führung und damit auch eine exakt vertikale Ausrichtung des Gerätes durch den Formschluss zwischen den Schraubenschäften und den Schlitzrändern gewährleistet ist.
Weitere Vorzüge ergeben sich dadurch, dass die (horizontale) Breite des Schlitzes in dessen oberem Bereich kleiner ist als der Durchmesser des Schraubenkopfs einer Wandbefesti-
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gungsschraube, während sich die Breite des Schlitzes in dessen unteren Bereich auf ein Maß erweitert, das mindestens größer ist als der Durchmesser des Kopfs einer Wandbefestigungsschraube. Diese Schlitzform, welche etwa dem Querschnitt eines umgedrehten Schlüssellochs entspricht, erlaubt das nachträgliche Anhängen des Gerätes an bereits in die betreffende Montagewand eingedrehten Schrauben, indem deren Köpfe durch die unteren, verdickten Schlitzbereiche hindurchgesteckt werden können, und anschließend der an dem Gerät befestigte Haltebügel hinter der Unterseite des Schraubenkopfs herabbewegt wird. Dabei ergibt sich bereits ein Formschluss in horizontaler Richtung lotrecht gegenüber der Montagefläche, so dass das Gerät bereits nicht mehr herabfallen kann. Dadurch wird die Montage erheblich erleichtert, insbesondere, wenn derart ausgestaltete Schlitze an einem im oberen Gehäusebereich festgelegten Haltebügel vorgesehen sind, während ein unterer Haltebügel bspw. zu seiner Unterkante hin offene Schlitze aufweist, so dass er mit diesen Schlitzen von oben auf teilweise in die Montagefläche einge-0 schraubten Wandbefestigungsschrauben aufgesteckt werden kann.
Die Erfindung erfährt eine vorteilhafte Ausgestaltung dadurch, dass der die Ausnehmungen aufweisende Abschnitt des Haltebügels in einer anderen Ebene liegt als der an der Geräterückseite anliegende Abschnitt des Haltebügels. Hierdurch ist eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten möglich. Insbesondere kann dadurch ein Konflikt von der Festlegung des erfindungsgemäßen Haltebügels an der Gehäuserückseite 0 dienenden Schrauben mit der Montagefläche vermieden werden.
Ein weiteres, erfindungsgemäßes Merkmal liegt darin, dass die Ebene des die Ausnehmungen aufweisenden Abschnitts etwa parallel zu der Ebene des an der Geräterückseite anliegenden 5 Abschnitts des Haltebügels verläuft. Dies entspricht dem in der Praxis weitaus häufigstem Fall, wobei ein Gerät mit sei-
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ner Rückseite parallel zu einer Montagefläche fixiert werden soll.
Es hat sich bewährt, dass der Abstand zwischen den beiden zueinander parallelen Ebenen gleich oder größer ist als die Stärke eines Schraubenkopfs. Damit wird zwischen dem an der Gehäuserückseite anliegenden Haltebügelabschnitt und der Montagefläche ein Zwischenraum geschaffen, der ohne weiteres den Kopf einer Gehäusebefestigungsschraube aufnehmen kann. Somit kann der erfindungsgemäße Haltebügel lösbar an der Gehäuserückseite festgelegt werden, so dass ein Umbau bei Verwendung mit Wandbefestigungsschienen jederzeit und mit einfachstem Werkzeug möglich ist.
Eine vorteilhafte Anordnung lässt sich dadurch finden, dass ein Befestigungsanschluss durch ein querschnittlich hakenförmiges Element gebildet ist, das sich aus der Ebene des an der Geräterückseite festgelegten Bügelabschnitts heraus in Richtung von dem Gerätegehäuse weg erstreckt und derart konzipiert ist, dass es die obere oder untere Längskante einer Wandbefestigungsschiene zumindest teilweise umgreifen kann. Sofern die zu der Gehäuserückseite bzw. dem daran anliegenden Haltebügelabschnitt lotrechte Erstreckung des hakenförmigen Elements nicht merklich größer ist als die Tiefe einer Wandbefestigungsschiene, so kann ein solchermaßen ausgestattetes Gerät in einem geringstmöglichen Abstand zu der Montagefläche und somit unter geringstem Platzbedarf festgelegt werden. Durch Umgreifen randseitiger Wulst- bzw. Längskanten der Wandbefestigungsschienen wird ein Formschluss geschaf-0 fen, der äußerst stabil ist, so dass auch sehr schwere Geräte wie bspw. Frequenzumrichter hoher Leistungen hängend montiert werden können.
Die Erfindung bietet ferner die Möglichkeit, dass das hakenförmige Element durch eine aus der Ebene des an der Geräterückseite anliegenden Bügelabschnitts zumindest bereichsweise herausgebogene Lasche des Haltebügels gebildet ist. Eine
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Biegeverformung stellt insbesondere bei metallischen Bügeln die einfachste Verformungstechnik dar und führt zu einer äußerst stabilen Anordnung. Durch den Querschnitt der Lasche
kann deren Stabilität beeinflusst werden. Eine maximale Stabilität lässt sich erzielen, wenn der gesamte Haltebügel über seine gesamte Breitenerstreckung hinweg umgebogen bzw.
abgekantet ist. Da diese Abmessung vor allem durch die Gehäusebreite
wie auch durch die Stärke des Blechbügels bestimmt
ist, lassen sich hohe Festigkeitswerte erreichen, wofür ansonsten eine große Anzahl von Wandbefestigungsschrauben erforderlich wären.
Eine weitere Optimierung läßt sich dadurch erreichen, dass
der Biegewinkel der Lasche etwas größer oder etwas kleiner
als 90° ist, so dass eine Verdickung im Bereich einer freien Längskante einer Wandbefestigungsschiene hintergriffen wird. Hierbei richtet sich die erste Alternative vor allem auf Bügel-Ausführungsformen, welche dazu ausersehen sind, auf Höhe der betreffenden Wandbefestigungsschiene an dem Gerätegehäuse festgelegt zu werden, so dass der Bügel um die betreffende Wandbefestigungsschiene herumgeführt werden muss. Wird
andererseits ein Haltebügel unter- oder oberhalb der betreffenden Wandbefestigungsschiene an dem Gerätegehäuse fixiert, so befindet er sich bereits neben dem betreffenden Schienenrand und muss diesen daher nicht mehr um-, sondern ausschließlich
hintergreifen, wozu bereits eine Umbiegung um
einen stumpfen Winkel ausreichend ist.
Der Erfindungsgedanke erlaubt eine Weiterbildung dahinge-0
hend, dass das freie Ende der die Wandbefestigungsschiene
hintergreifenden Lasche eine zweite Umbiegung aufweist, so
dass sich an dem freien Ende der Lasche eine entgegen dem
ursprünglichen Verlauf des Haltebügels erstreckende Anlauffläche
ergibt, längs der die Lasche zum Aufschnappen des Ge-5 räts auf eine Wandbefestigungsschiene zurückgedrückt werden
kann. Durch dieses Merkmal wird die Montage eines Gerätes an einer Wandbefestigungsschiene erleichtert. Zwar kann ein mit
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einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung versehenes Elektrogerät an einer Wandbefestigungsschiene festgelegt werden, indem es von einer Stirnseite her auf diese Schiene aufgeschoben wird. Oftmals ist jedoch ein nachträglicher Austausch eines Gerätes aus einer Reihe von nebeneinander montierten Geräten erforderlich; hierbei ist die Möglichkeit des Aufschnappens wichtig. Dabei wirkt eine rückwärtige Anlauffläche im Bereich des Hinterschneidungsendes der betreffenden Bügellasche in Richtung einer (elastischen) Verbiegung oder Verschiebung des Hinterschneidungsbereichs, bis die betreffende Lasche den Schienenrand passiert hat und hinter demselben unter elastischer Entspannung wieder in die ursprüngliche Position zurückkehrt und sodann eine äußerst stabile Hinterschneidung ausbildet.
Die Erfindung läßt sich ergänzen durch Mittel zum lösbaren und/oder hinsichtlich höchstens zweier Freiheitsgrade beweglichen Festlegen des Haltebügels an der Rückseite eines Gerätes. Wie oben bereits erwähnt, verfügt der erfindungsgemäße Haltebügel über mehrere Befestigungsanschlüsse, zu deren Betätigung jeweils unterschiedliche Positionen des Haltebügels gegenüber dem zu befestigenden Gerät bzw. der Montagefläche erforderlich sein können. Eine entsprechende Relativverstellung zwischen dem Haltebügel und dem Gerätegehäuse wird durch ein lösbares oder zumindest zur Schaffung eines zusätzlichen Bewegungsfreiheitsgrades lockerbares Verbindungselement zwischen diesen Elementen erreicht. Je nach der gewünschten Befestigungstechnik wird sodann der Haltebügel gelöst oder gelockert, in die gewünschte Position verbracht 0 und sodann wieder fixiert. Da dies theoretisch beliebig oft möglich ist, können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung versehene Geräte jederzeit an einem anderen Ort mit den dort vorhandenen Befestigungseinrichtungen fixiert werden.
5 Bevorzugt sind die Mittel zum Festlegen des Haltebügels an der Rückseite eines Gerätes durch bügelseitige Durchstecköffnungen für in Gewindebohrungen der Geräterückseite
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einschraubbare Gerätebefestigungsschrauben gebildet. Hierbei handelt es sich um eine mit einfachstem Werkzeug betätigbare Befestigungsmöglichkeit. Sofern die Gerätebefestigungsschrauben mit einem Maschinengewinde ausgerüstet sind und ein die Gewindebohrungen umgebender Bereich des Gerätegehäuses eine ausreichende Stärke aufweist, kann gleichzeitig eine sehr große, mechanische Stabilität erreicht werden, so dass bspw. auch stärkere Vibrationen, bspw. an Maschinengehäusen oder auf Schiffen, keinen nachteiligen Einfluss auf die Stabilität der Verbindung zwischen Gerät und Haltebügel ausüben können.
Mit großem Vorteil sind die Mittel zum Festlegen des Haltebügels an der Rückseite eines Gerätes, insbesondere die Öffnungen des Haltebügels zum Durchstecken von Gerätebefestigungsschrauben, derart ausgebildet, dass der Haltebügel je nach der gewünschten Befestigungstechnik in unterschiedlicher Position und/oder Orientierung an der Rückseite des betreffenden Geräts festlegbar ist. Dadurch ist es bspw.
möglich, den Haltebügel zum Festschrauben an einer Wand derart zu drehen oder zu verschieben, dass der die (schlitzförmigen) Durchstecköffnungen aufweisende Bügelbereich an der Ober- oder Unterseite des Gerätes übersteht und dadurch lassen sich Wandbefestigungsschrauben mit einem Schlitz oder Kreuzschlitz verwenden, da die Schraubenköpfe bequem von vorne zugänglich sind. Andererseits können die Haltebügel bei der Befestigung an horizontalen Schienen derart gedreht oder platziert werden, dass sie nicht über die Geräteoberoder -Unterseite überstehen, so dass im Idealfall ein minimaler Abstand zwischen den Geräten übereinander befindlicher Gerätereihen möglich ist. Somit kann eine optimale Ausnutzung des in einem Schaltschrank o.a. nur begrenzt vorhandenen Raums erreicht werden.
5 Gute Ergebnisse lassen sich erzielen, wenn die Mittel zum Festlegen des Haltebügels an der Rückseite eines Gerätes, insbesondere die Öffnung(en) für Gerätebefestigungsschrau-
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ben, symmetrisch zu der vertikalen, längs der Gehäusetiefe verlaufenden Gehäusemittelebene angeordnet ist (sind), so dass ein Haltebügel in um 180° gestürzter Position an dem Gerät festlegbar ist. Es handelt sich hierbei um eine einfaehe Art des aus Bearbeitungszentren bekannten Revolverprinzips, wobei mit wenigen Handgriffen der jeweils gewünschte Befestigungsanschluss in die aktive Position verschwenkt werden kann. Zwar wäre es hierbei möglich, nur eine einzige, bezüglich der vertikalen Gehäusemittelebene zentral angeordnete Gerätebefestigungsschraube zu verwenden; um jedoch gleichzeitig ohne Hilfsmittel eine horizontale Justierung des Haltebügels gegenüber dem Gerät sicherzustellen, empfiehlt die Erfindung, mindestens zwei, bezüglich der vertikalen Gehäusemittelebene spiegelbildlich zueinander angeordnete Gerätebefestigungsschrauben vorzusehen.
Die Erfindung empfiehlt, die Öffnung(en) für Gerätebefestigungsschrauben als vertikales Langloch auszubilden, so dass eine vertikale Parallelverschiebung des Haltebügels gegenüber dem Gerät möglich ist. Dadurch ist es möglich, die unterschiedlichen Befestigungsanschlüsse nicht durch eine Rotation, sondern durch eine vertikale Translation zu aktivie-: ren bzw. in Eingriff mit einem Wandbefestigungselement zu bringen. Insbesondere bei der Montage an Wandbefestigungsschienen bietet diese Anordnung den Vorteil, eine vorübergehende Ausweichmöglichkeit des Haltebügels während des Einschnappens zu schaffen, indem dieser nach oben oder nach unten zurückgleitet, bis er sich hinter dem Schienenrand befindet und nun wieder nach innen gleiten kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst weiterhin ein Federelement zum Anpressen eines hakenförmigen Elements des Haltebügels an die betreffende Stirnseite einer Wandbefestigungsschiene. Hiermit kann der Vorgang des Aufschnappens auf 5 Wandbefestigungsschienen weitgehend automatisch gestaltet werden, indem durch die vertikale Verschiebbarkeit der Haltebügel ein Bewegungsfreiraum geschaffen wird, der das Auf-
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schnappen erlaubt; während endseitige Anlaufflächen ein automatisches Zurückweichen der Hinterschneidungsbereiche während des Aufschnappens herbeiführen, sorgt das während des Zurückweichens gespannte Federelement nach dem Passieren des Schienenrandes dafür, dass der Haltebügel bzw. dessen hakenförmiges Element wieder in seine Ausgangslage zurückkehrt, wobei ein Teil desselben die Rückseite des Schienenrandes hintergreift und damit einen stabilen Formschluss zwischen Gerät und Wandbefestigungsschiene herbeiführt.
Die Erfindung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass das Federelement wenigstens eine Federlasche aufweist, welche den Haltebügel durch federnden Kontakt an einer horizontal verlaufenden Seite, Kante oder Absatz desselben abstützt und gegen die betreffende Längsseite einer Wandbefestigungsschiene preßt. Da - wie oben ausgeführt - der erfindungsgemäße Haltebügel wenigstens einen, vorzugsweise zwei aus der Ebene seines Gerätebefestigungsabschnitts herausgebogene Bereiche aufweist, lassen sich unschwer Angriffspunkte für ein Federelement finden. Das Federelement selbst kann an der Geräterückseite verankert sein, insbesondere mittels Schrauben befestigt. Es drückt von der peripheren, d. h., einer Wandbefestigungsschiene gegenüberliegenden Seite gegen den Haltebügel und preßt diesen dadurch federelastisch gegen die betreffende Längskante der Wandbefestigungsschiene. Natürlich kann das Federelement auch bspw. als Spiralfeder oder als sonstiges Federelement, bspw. als Gummipfropfen, ausgebildet sein. Mit einer Federlasche lässt sich jedoch bequem eine hohe Anpresskraft und gleichzeitig auch ein großer Verschiebe- oder Hubweg realisieren, außerdem kann ein derartiges Element mit Ausnahme von Gehäusebefestigungsschrauben einstückig aufgebaut sein. Ferner ist es bequem möglich, eine derartige Federlasche zum Anschrauben des Gerätegehäuses an einer Montagefläche zu entfernen und/oder an einer ande-5 ren Stelle zu deponieren.
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Das Federelement kann aus einem elastischen Blech gebogen sein. Da auch hier alle Bearbeitungsvorgänge auf das Ausstanzen eines geeigneten Zuschnitts und auf das entsprechende Abkanten reduziert sind, so werden zur Herstellung dieses Teils keine zusätzlichen Maschinen oder Werkzeuge benötigt, und die erfindungsgemäße Montagevorrichtung lässt sich mit geringsten Investitionskosten in großen Stückzahlen produzieren.
Zum geräteseitigen Festlegen im Bereich des Haltebügels lassen sich Öffnungen des Federelements nutzen, welche von Gerätebefestigungsschrauben durchgriffen werden können. Indem hier Gerätebefestigungsschrauben desselben Typs verwendet werden wie zum Festlegen der Haltebügel an dem Gerätegehäuse, ergibt sich eine äußerst universelle Anordnung, insbesondere, wenn die seitlichen Abstände zwischen zwei Befestigungsschrauben bei allen Haltebügeln und auch bei dem Federelement identisch sind, so dass das Federelement bei Bedarf auch zusammen mit einem Haltebügel durch dessen Gerätebefestigungsschrauben fixiert werden kann, wenn bspw. der üblicherweise von der Federlasche eingenommene Bereich infolge einer vertikalen Verschiebebewegung von dem Haltebügel selbst eingenommen wird.
Zur Optimierung der Konstruktion können in der Geräterückseite zusätzliche Gewindebohrungen zum Festlegen des Federelements vorgesehen sein. Indem das erfindungsgemäße Federelement direkt an dem (steifen) Gerätegehäuse festgeschraubt wird, erübrigt sich ein zusätzliches Montageelement, wodurch 0 die Anordnung weiter vereinfacht werden kann.
Sofern die in Langlöcher des Haltebügels eingreifenden Gerätebefestigungsschrauben als Ansatzschrauben ausgebildet sind, deren Ansatz länger ist als die Stärke des Haltebü-5 gels, so kann dieser sich im Rahmen der Länge der Langlöcher gegenüber dem Gerätegehäuse verschieben. Dieser Bewegungsfreiheitsgrad erlaubt das Aufschnappen auf eine Wandbefesti-
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gungsschiene unter Auslenkung des Federelements, wobei der Haltebügel geführt wird und sich daher nicht verkanten kann. Ansatzschrauben haben einen stufig abgesetzten Schaft, der nur in seinem vorderen, verjüngten Bereich mit einem Gewinde versehen ist. Hierbei dient das Gewinde zur Befestigung in einer Gewindebohrung des Gehäuses, während der Ansatz die Führung des Metallbügels an dessen Langlöchern übernimmt.
Wenn die Höhe des Federelements kleiner ist als die Höhe des zur Festlegung des Bügels an dem Gerät dienenden Bügelabschnitts, so kann das Federelement in dem nicht benötigten Zustand (d.h., wenn die Wandbefestigung nicht über Schienen erfolgt) an der äußeren oder rückwärtigen Seite des mittleren Bügelabschnitts an dem Gehäuse festgeschraubt und dadurch für spätere Anwendungsfälle bereitgehalten werden.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass die Tiefenerstreckung des Federelements kleiner ist als die Tiefenerstreckung des Haltebügels. Auch dieses Merkmal dient der wahlweisen Fixierung des Federelements an dem Gerätebefestigungsabschnitt des Haltebügels, ohne dass dadurch eine Beeinträchtigung bei der Wandbefestigung zu befürchten wäre.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
FIG 1 ein erfindungsgemäßes Montagesystem mit zwei an der 0 Rückseite eines elektrischen Geräts in der Position für eine Wandversehraubung festgelegten Haltebügeln;
FIG 2 das Montagesystem aus FIGl, wobei die Haltebügel in der Position zur Schienenmontage an der Rückseite eines elektrischen Geräts festgelegt sind; sowie
FIG 3 ein elektrisches Gerät bei abgenommenen Haltebügeln.
In allen Figuren der Zeichnung sind identische, elektrische Schaltgeräte oder zumindest Schaltgeräte mit identischen Gehäuseformen 2 jeweils aus einer rückwärtigen Perspektive wiedergegeben. Üblicherweise haben derartige Geräte 1 bzw. Gehäuse 2 eine höhere Bautiefe, die im Grenzfall nahezu der Höhe des Gehäuses 2 entsprechen kann, während die Breite tatsächlich vergleichsweise schmal ist, damit eine größere Anzahl von Geräten 1 nebeneinander an horizontalen Wandbefestigungsschienen 3 verankert werden können.
Die Wandbefestigungsschienen 3 haben einen etwa U-förmigen Querschnitt mit etwa parallel zu dem Mittelsteg 4 nach außen umgebogenen Längskanten 5. Die Wandbefestigungsschienen 3 sind mittels Bohrungen in dem Mittelsteg 4 durchgreifender Schrauben in regelmäßigen Abständen an einer Wand, bspw. der Rückwand eines Schaltschranks, festgelegt· Sofern mit einer geeigneten Halterung die beiden Längskanten 5 einer Wandbefestigungsschiene 3 um- und hintergriffen werden, oder wenn bspw. die jeweils außenliegende Längskanten 5 zweier zuein-0 ander paralleler Wandbefestigungsschienen 3 um- und hintergriffen werden, so gelingt es, ein Gerät .1 an diesen Schienen zu befestigen, wobei ggf. endseitige Stoppelemente eine seitliche Verschiebung der Geräte 1 entlang der Wandbefestigungsschienen 3 verhindern.
Andererseits lohnt sich die Verwendung von Wandbefestigungsschienen erst bei einer größeren Anzahl von festzulegenden Geräten 1, während bspw. bei nur einem oder zwei Geräten die zusätzliche Befestigung von Schienen 3 nicht arbeitsökonomisch wäre. Deshalb gibt es auch Anwendungsfälle, wo ein und dasselbe elektrische Gerät 1 nicht an Wandbefestigungsschienen 3 festgelegt wird, sondern direkt an einer Wand oder an einer Gehäusewand einer Maschine festgeschraubt werden soll.
5 Um diesen unterschiedlichen Befestigungswünschen entsprechen zu können, sind an dem Gerät 1 zwei Haltebügel 6, 7 festlegbar, mit denen sowohl eine Verankerung an Wandbefestigungs-
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schienen 3 (vgl. FIG 2) wie auch an einer Wand direkt (vgl. FIG 1) möglich ist.
Die beiden Haltebügel 6, 7 sind unterschiedlich ausgestaltet; einer kann ausschließlich für eine Verbindung des oberen Gehäusebereichs 8 mit einer Montagefläche verwendet werden, während der andere Haltebügel 7 ausschließlich der Fixierung des unteren Gehäusebereichs 9 dient.
In FIG 1 ist die Standardanordnung der Haltebügel 6, 7 für die Einzelbefestigung eines Gerätes 1 durch Festschrauben an einer zu der ebenen Rückwand 10 des Gehäuses 2 parallelen Montagefläche dargestellt. Wie man sieht, sind beide Haltebügel 6, 7 aus einem bspw. 2 mm starken Eisen- oder Stahlblech durch Ausstanzen und Biegen sowie ggf. abschließendes Verzinken gebildet. Beide Haltebügel 6, 7 sind dabei grundsätzlich aus einer etwa rechteckförmigen oder quadratischen Platte gebildet mit einer Breite, die etwa der Breite des Gehäuses 2 entspricht oder minimal schmäler ist.
Jeweils ein mittlerer Bereich 11, 12 der Haltebügel 6, 7 liegt flächig an der ebenen Rückwand 10 des Gehäuses 2 an und ist dort mittels jeweils zweier, hierfür vorgesehene Öffnungen 13 in dem jeweils mittleren Haltebügelabschnitt 11, 12 durchgreifender und in Gewindebohrungen 14 in der Gehäuserückseite 10 eingeschraubter Maschinenschrauben 15 fixiert. Wie man der FIG 3 entnehmen kann, sind die Gewindebohrungen 14 jeweils symmetrisch zu der vertikalen Mittelebene des Gehäuses 2 angeordnet, so dass die Haltebügel 6, 0 auch in um 180° verdrehter Position an dem Gehäuse 2 festgelegt werden können, wie die Position des Haltebügels 6 in FIG 2 links oben zeigt.
Andererseits können die Befestigungsausnehmungen 16 auch die Gestalt von vertikalen Langlöchern aufweisen, so dass bei Verwendung von Ansatzschrauben 36, deren Ansatz länger ist als die Stärke des Haltebügels 6, 7, eine Vertikalverschie-
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bung des betreffenden Haltebügels 7 in durch die Längserstreckung der Langlöcher 16 vorgegebenem Umfang ohne Lösen der Schrauben 3 6 möglich ist, wie dies eine Gegenüberstellung der beiden unteren Haltebügel 7 aus FIG 2 zeigt. Außerdem können pro Haltebügel 7 auch mehr als zwei Gerätebefestigungsöffnungen 16, 17 vorgesehen sein, damit eine Festlegung der Haltebügel 7 in unterschiedlichen Höhen gegenüber dem Gerätegehäuse 2 möglich ist, wie ein Vergleich der Figuren 1 und 2 unten zeigt.
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Durch diese unterschiedlichen Befestigungsmöglichkeiten gelingt es, die jeweils für die gewünschte Befestigungstechnologie passenden Befestigungsanschlüsse zu aktivieren.
Bei dem in FIG 1 wiedergegebenen Zustand sind jeweils die für eine Verschraubung an einer vertikalen Montagefläche verwendbaren Befestigungsanschlüsse 18, 19 aktiviert. Es handelt sich hierbei um jeweils zu den der Festlegung an der Gehäuserückseite 10 dienenden Haltebügelabschnitten 11, 12 parallele Metallflächen, die durch ein doppeltes Abkröpfen der Haltebügelrundplatte gebildet sind. Dabei haben die beiden Abkröpfungen 20 eines Haltebügels 6, 7 etwa identische Abstände, welche jeweils größer sind als die Tiefe eines Schraubenkopfs 15.
Durch die doppelten, entgegengesetzten Abkröpfungen 20 können die Befestigungslaschen 18, 19 flächig an einer Montagewand angelegt werden. Die Fixierung des Gerätes 1 in dieser Position erfolgt mittels Ausnehmungen 21, 22 der Befesti-0 gungsanschlüsse 18, 19 durchgreifender Schrauben. Bei den Ausnehmungen kann es sich entweder um Durchstecköffnungen 21 oder um randseitig offene Schlitze 22 handeln; vorzugsweise haben die Ausnehmungen 21, 22 die Gestalt eines vertikalen Langlochs oder Schlitzes, so dass zur exakten Justierung des 5 Gehäuses 2 eine Vertikalverschiebung desselben möglich ist. Sofern die Ausnehmungen 22 des unteren Haltebügels 7 nach unten offen sind, können die seitlich der Schlitze 22
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verbleibenden Stegbereiche 19 von oben hinter die Kopfunterseite von teilweise eingeschraubten Wandbefestigungsschrauben gesteckt werden, so dass die betreffenden Schrauben vor Montage des Gerätegehäuses 2 angesetzt und bereits teilweise eingeschraubt werden können. Dieselbe Montageerleichterung ist bei den oberen Befestigungsanschlüssen 18 dadurch möglich, dass hier die Langlöcher 21 in ihrem unteren Bereich querschnittlich erweitert sind, wobei der dortige Durchmesser größer sein muss als der Kopfdurchmesser einer Wandbefestigungsschraube. Somit kann der Befestigungsanschluss 18 des oberen Haltebügels 6 auf bereits teilweise eingeschraubte Wandbefestigungsschrauben aufgesteckt und sodann durch Absenken des Haltebügels 6 hinter den Kopfunterseiten der Wandbefestigungssschrauben formschlüssig gesichert werden.
Durch anschließendes, endgültiges Festziehen der Wandbefestigungsschrauben wird das Gerät 1 sodann unverrückbar festgelegt. Hierbei ist es völlig belanglos, ob als Befestigungsschrauben Schrauben mit einem selbstschneidenden Gewinde verwendet werden, welche bspw. in mit Dübeln versehene Mauerlöcher eingeschraubt werden, oder Maschinenschrauben zur Verankerung des Gerätes 1 an dem Gehäuse einer Maschine od. dgl. ■■;■:·■
Die Stellung der Haltebügel 6, 7 zur Fixierung des Gerätes an zwei horizontalen, untereinander angeordneten Wandbefestigungsschienen 3 ist in FIG 2 dargestellt. Hierzu ist der obere Haltebügel 6 um 180° gedreht an denselben beiden Gewindebohrungen 14 in der Geräterückseite 10 festgeschraubt 15. Dadurch befindet sich der bei der Anordnung nach FIG 1 0 oben über das Gerätegehäuse 2 überstehende Befestigungsanschluss 18 nun hinter der Geräterückseite 10. Der nunmehr nach oben geschwenkte Befestigungsanschluss 23 umfasst hakenförmig um mehr als 90° nach hinten umgebogene Randbereiche 24 des Haltebügels 6. Diese hakenförmig umgebogenen Lasehen 24 übergreifen die obere Längskante 5 der oberen Wandbefestigungsschiene 3, und durch die spitzwinklige Abkantung wird die Längskante 5 zusätzlich hintergriffen, so dass ein
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Formschluss entsteht, der einem Lösen des Gerätes 1 von der Wandbefestigungsschiene 3 entgegenwirkt.
Der untere Haltebügel 7 wurde nicht durch Rotation modifiziert, sondern er ist gegenüber der Gehäuserückseite 10 nach oben versetzt worden. Zu diesem Zweck wurden zunächst die beiden Befestigungsschrauben 15 des unteren Haltebügels von den unteren Durchstecköffnungen 17 vollständig entfernt. Dabei ist ein hinter dem mittleren Abschnitt des Haltebügels 7 vorübergehend festgelegter Federbügel 25 gelöst worden, der jedoch sofort wieder in unveränderter Position an der Geräterückseite 10 festgeschraubt wird, wie dies FIG 3 zeigt. Sodann werden im oberen Bereich des der Gerätebefestigung dienenden Abschnittes 12 des unteren Haltebügels 7 angeordnete Langlöcher 16 mit oberhalb des Federbügels 25 befindlichen Gewindebohrungen 14 in der Rückseite 10 des zu befestigenden Gerätes 1 fluchtend ausgerichtet und mittels durchgesteckter und festgezogener Ansatzschrauben 36 vor einem Herabfallen gesichert, wobei jedoch eine Bewegungsmöglichkeit im Rahmen der Erstreckung der Langlöcher 16 verbleibt.
Der Federbügel 25 besitzt einen ebenen, unteren Bereich 26, der mit den Befestigungsschrauben 15 reibschlüssig an die rückwärtige Seite 10 des Gerätegehäuses 2 gepresst wird, und ein damit einstückiges, oberes Teil 28, das durch zwei horizontale Einschnitte abgegrenzt wird, die jedoch in einem Abstand von etwa 2-4 cm voneinander enden, so dass die beiden Teile 26, 27 noch zusammenhängen. Sodann ist der obere Bereich 27 entlang einer durch die beiden Endpunkte der Ein-0 schnitte definierten Gerade um 90° nach hinten (in Richtung des Geräts 1 gesehen) umgebogen, und schließlich wurden die beiden durch die seitlichen Einschnitte nun freien Enden 28 des oberen Teils 27 in einem Winkel von bspw. 15 - 45° nach außen ansteigend umgebogen. Durch die elastische Beschaffen-5 heit des Federbügels 25 können diese freien Enden 28 unter Erzeugung einer rückstellenden Gegenkraft nach unten gedrückt werden.
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Auf diesen nach oben drückenden Federenden 28 liegt der mittlere, etwa lotrecht zu der Gehäuserückseite 10 verlaufende Stegbereich 3 0 zwischen den beiden Abkröpfungen 29, welche den Schrauben-Befestigungsanschluss 19 von dem Gerätebefestigungsabschnitt 12 des unteren Haltebügels 7 trennen, auf. Der Bügel 7 kann sich gegenüber den Ansatzschrauben 3 6 im Rahmen der LängserStreckung der Langlöcher 16 in vertikaler Richtung bewegen und wird daher durch die Federenden 28, die an dem Mittelsteg 30 anliegen, nach oben gepresst, so dass die Ansätze der Schrauben 3 6 mit der unteren Stirnseite der Langlöcher 16 in Kontakt treten.
Auch der untere Haltebügel 7 verfügt über einen zweiten Befestigungsanschluss 31 oberhalb des Gerätebefestigungsab-Schnitts 12. Dieser Befestigungsanschluss 31 ist durch einen aus der Ebene des Gerätebefestigungsabschnitts 12 in einem stumpfen Winkel herausgebogenen Randbereich 32 gebildet, der in der Lage ist, bei einer geeigneten Stellung (FIG 2 links) die untere Längskante 5 der unteren Wandbefestigungsschiene 3 zu um- und hintergreifen. Das freie Ende 33 dieses Randbereichs 32 ist verstärkt umgebogen, derart, dass der endseitige Randbereich 33 von der Rückseite 10 des Gehäuses 2 weg leicht nach unten geneigt verläuft.
Wird daher das elektrische Schaltgerät 1 zunächst mit seinem oberen Haltebügel 6 an der oberen Wandbefestigungsschiene 3 eingehängt, wie dies in FIG 2 links oben wiedergegeben ist, und sodann in seinem unteren Bereich langsam an die vertikale Montagefläche herangeschwenkt, so gelangt zunächst die 0 als Anlauffläche dienende Oberseite 34 des freien Randbereichs 3 2 in Kontakt mit der Längskante 5 der unteren Wandbefestigungsschiene 3, und da die Anlauffläche 34 von den Federzungen 28 nach oben gedrückt wird, stützt sich das Gerät 1 in noch leicht schräg stehendem Zustand auf der Längskante 5 der unteren Wandbefestigungsschiene 3 von der Wand ab.
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Allerdings ist bereits in diesem Zustand eine Vertikalverschiebung des Gerätes 1 kaum noch möglich. Denn die Höhe des mittleren Bügelabschnitts 11, also der Abstand zwischen den beiden Befestigungsanschlüssen 18, 23, entspricht ziemlich exakt der Höhe der Wandbefestigungsschiene 3 zwischen deren außenliegenden Kanten 5, und mit dem Heranschwenken des Geräts 1 an die Montagefläche gelangt eine Abkröpfung 20 in Anlage zu der Unterkante 5 der Wandbefestigungsschiene 3. Damit andererseits das Einhängen des Geräts 1 an der Oberkante 5 der oberen Wandbefestigungsschiene 3 erleichtert wird, sind die Abkröpfungen 20 nicht recht-, sondern nur stumpfwinklig, so dass der dazwischenliegende Bereich etwa parallel zu der oberen, umgebogenen Einhängelasche 23, 24 verläuft.
Wird nun ein horizontaler Druck auf den unteren Bereich 9 des Gehäuses 2 in Richtung auf die vertikale Montagefläche ausgeübt, so wird der untere Haltebügel 7 durch Anlaufen seiner Schrägfläche 34 gegen die untere Längskante 5 der un-0 teren Wandbefestigungsschiene 3 unter Verbiegung der Federzungen 28 nach unten geschoben, bis der nur leicht abgewinkelte Randbereich 32 die Längskante 5 der unteren Wandbefestigungsschiene 3 erreicht hat. Nun können die Federzungen 28 den Haltebügel 7 wieder nach oben drücken, wobei der Randbereich 32 die Längskante 5 der unteren Wandbefestigungsschiene 3 hintergreift und somit für eine stabile Verankerung des Geräts 1 an den beiden Wandbefestigungsschienen 3 sorgt.
Dabei sind die beiden Langlöcher 16 derart bemessen, dass 0 die Haltebügel 7 in ihrer Aufwärtsbewegung erst durch die Wandbefestigungsschiene 3 gebremst werden, so dass die Federzungen 28 ständig einen Druck gegen die Wandbefestigungsschiene 3 ausüben. Dadurch und insbesondere auch, weil der innenliegende Randbereich 32 nur wenig gegenüber der Verti-5 kalen umgebogen ist, so dass er bei einem Zug an dem Gehäuse 1 keine Anlauffunktion übernehmen kann, ergibt sich ein
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Selbstarretierungseffekt, und der Haltebügel 7 gibt das Gerät 1 nicht mehr frei.
Um dennoch ein Gerät 1 bspw. zu Wartungszwecken von den
Wandbefestigungsschienen 3 lösen zu können, ist etwa mittig in dem unteren Haltebügel 7 eine Ausnehmung 35 vorgesehen,
in die bspw. von vorne bzw. schräg unten eine Schraubenzieherklinge eingeführt werden kann, mit der sodann der Haltebügel 7 heruntergezogen wird, bis sich das Gerät 1 an der
unteren Wandbefestigungsschiene 3 vorbei nach vorne schwenken lässt.

Claims (26)

1. Vorrichtung zur Montage eines elektrischen Geräts (1) an einer Wand od. dgl., gekennzeichnet durch wenigstens einen Haltebügel (6, 7), der Anschlüsse (18, 19, 23, 31) für wenigstens zwei unterschiedliche Befestigungstechniken aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebügel (6, 7) aus einem flächigen Element, bspw. einem Blech, ausgestanzt, - gesägt oder auf sonstigem Weg geformt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Teile (18, 19, 23, 31) des Haltebügels (6, 7) umgebogen oder abgekantet (20, 29) oder auf sonstigem Weg aus dessen Grundebene (11, 12) herausgeformt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Befestigungsanschluss (18, 19) durch ein oder mehrere die Ebene des Haltebügels (6, 7) durchdringende Ausnehmungen, insbesondere Bohrungen (21) und/oder randseitige Einschnitte (22), zur Aufnahme von Wandbefestigungsschrauben gebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (21, 22) in dem Haltebügel (6, 7) die Form eines Schlitzes mit vertikaler Längserstreckung aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die (horizontale) Breite des Schlitzes (21) in dessen oberem Bereich kleiner ist als der Durchmesser des Schraubenkopfs einer Wandbefestigungsschraube, während sich die Breite des Schlitzes in dessen unteren Bereich auf ein Maß erweitert, das mindestens größer ist als der Durchmesser einer Wandbefestigungsschraube.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebügel (6, 7) derart geformt, insbesondere abgekantet (20, 29) ist, dass der die Ausnehmungen (21, 22) aufweisende Abschnitt (18, 19) in einer anderen Ebene liegt als der an der Geräterückseite (10) anliegende Abschnitt (11, 12) des Haltebügels (6, 7).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebene des die Ausnehmungen (21, 22) aufweisenden Abschnitts (18, 19) etwa parallel zu der Ebene des an der Geräterückseite (10) anliegenden Abschnitts (11, 12) des Haltebügels (6, 7) verläuft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den beiden zueinander parallelen Ebenen gleich oder größer ist als die Stärke eines Schraubenkopfs.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Befestigungsanschluss durch ein querschnittlich haken- oder schneidenförmiges Element (24, 32) gebildet ist, das sich aus der Ebene des an der Geräterückseite (10) festgelegten Bügelabschnitts (11, 12) heraus in Richtung von dem Gerätegehäuse (2) weg erstreckt und derart konzipiert ist, dass es die obere oder untere Längskante (5) einer Wandbefestigungsschiene (3) zumindest teilweise umgreift.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das hakenförmige Element (24, 32) durch eine aus der Ebene des an der Geräterückseite (10) anliegenden Bügelabschnitts (11, 12) zumindest bereichsweise herausgebogenen Lasche des Haltebügels (6, 7) gebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegewinkel der Lasche (24, 32) etwas größer oder etwas kleiner als 90° ist, so dass eine Verdickung im Bereich einer freien Längskante (5) einer Wandbefestigungsschiene (3) hintergriffen wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (33) der die Wandbefestigungsschiene (5) hintergreifenden Lasche (32) eine zweite Umbiegung aufweist, so dass sich eine Anlauffläche ergibt, längs der das freie Ende (33) der Lasche (32) zum Aufschnappen des Geräts (1) auf eine oder mehrere Wandbefestigungsschienen (3) zurückgedrückt werden kann.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zum lösbaren und/oder hinsichtlich höchstens zweier Freiheitsgrade beweglichen Festlegen des Haltebügels (6, 7) an der Rückseite (10) eines Gerätes (1).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Festlegen des Haltebügels (6, 7) an der Rückseite (10) eines Gerätes (1) durch bügelseitige Durchstecköffnungen (13, 16, 17) für in Gewindebohrungen (14) der Geräterückseite (10) einschraubbare Gerätebefestigungsschrauben (15) gebildet sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Festlegen des Haltebügels (6, 7) an der Rückseite (10) eines Gerätes (1), insbesondere die Öffnungen (13, 16, 17) des Haltebügels (6, 7) zum Durchstecken von Gerätebefestigungsschrauben (15), derart ausgebildet sind, dass der Haltebügel (6, 7) je nach der gewünschten Befestigungstechnik in unterschiedlicher Position und/oder Orientierung an der Rückseite (10) des betreffenden Geräts (1) festlegbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Festlegen des Haltebügels (6, 7) an der Rückseite (10) eines Gerätes (1), insbesondere die Öffnung(en) (13, 16, 17) für Gerätebefestigungsschrauben (10), symmetrisch zu der vertikalen, längs der Gehäusetiefe verlaufenden Gehäusemittelebene angeordnet ist (sind), so dass ein Haltebügel (6, 7) in um 180° gestürzter Position an dem Gerät (1) festlegbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung(en) (13, 16, 17) für Gerätebefestigungsschrauben (10) als vertikales Langloch ausgebildet ist (sind), so dass eine vertikale Parallelverschiebung des Haltebügels (6, 7) gegenüber dem Gerät (1) möglich ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Federelement (25) zum Anpressen eines hakenförmigen Elements (32) des Haltebügels (6, 7) an die betreffende Stirnseite (5) einer Wandbefestigungsschiene (3).
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (25) eine oder mehrere Federlaschen (27, 28) aufweist, welche den Haltebügel (6, 7) durch federnden Kontakt an einer horizontal verlaufenden Seite (29), Kante oder Absatz desselben abstützen und gegen die betreffende Längsseite (5) einer Wandbefestigungsschiene (3) pressen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (25) aus einem elastischen Blech gebogen ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (25) Öffnungen zum geräteseitigen Festlegen im Bereich des Haltebügels (6, 7) mittels Gerätebefestigungsschrauben (15) aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass in der Geräterückseite (10) zusätzliche Gewindebohrungen zum Festlegen des Federelements (25) vorgesehen sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätebefestigungsschrauben (36) des Haltebügels (6, 7) als Ansatzschrauben ausgebildet sind, deren Ansatz länger ist als die Stärke des Haltebügels (6, 7), so dass dieser sich im Rahmen der Länge von Langlöchern (16) gegenüber dem Gerätegehäuse (10) verschieben kann.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Federelements (25) kleiner ist als die Höhe des zur Festlegung des Bügels (6, 7) an dem Gerät dienenden Bügelabschnitts (11, 12).
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefenerstreckung des Federelements (25) kleiner ist als die Tiefenerstreckung des Haltebügels (6, 7).
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