[go: up one dir, main page]

DE20307044U1 - Datenträgerhülle - Google Patents

Datenträgerhülle

Info

Publication number
DE20307044U1
DE20307044U1 DE20307044U DE20307044U DE20307044U1 DE 20307044 U1 DE20307044 U1 DE 20307044U1 DE 20307044 U DE20307044 U DE 20307044U DE 20307044 U DE20307044 U DE 20307044U DE 20307044 U1 DE20307044 U1 DE 20307044U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pocket
data carrier
carrier
identification
hinge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20307044U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
VIVANCO GRUPPE AG
Original Assignee
VIVANCO GRUPPE AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by VIVANCO GRUPPE AG filed Critical VIVANCO GRUPPE AG
Priority to DE20307044U priority Critical patent/DE20307044U1/de
Publication of DE20307044U1 publication Critical patent/DE20307044U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge

Landscapes

  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

• · &igr; ·
Anmelder: Vivanco Gruppe AG
Titel: Datenträgerhülle
Unser Zeichen: VIG 1012 DE
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Datenträgerhülle, insbesondere eine Hülle für eine CD oder DVD gemäß den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Datenträgerhüllen, insbesondere für die hier in Rede stehende 5 V* Zoll CDs oder DVDs sind bekannt. CDs werden üblicherweise in dreiteiligen CD-Hüllen vertrieben, die jeweils als Spritzgussteile ausgebildet sind. Dabei liegt die CD in einer Halterung, die ihrerseits in einer zweiteiligen Box befestigt ist, in der einerseits im Deckel und andererseits in dem Bereich zwischen der CD-Halterung und der Box jeweils ein Kennzeichnungsträger eingelegt ist. Während der vordere Kennzeichnungsträger im Wesentlichen quadratisch ausgebildet ist und eine Kantenlänge aufweist, die etwa dem Durchmesser der CD entspricht, ist der rückseitige Kennzeichnungsträger rechteckig ausgebildet, derart, dass er im einklemmten Zustand nicht nur die Rückseite der Box, sondern auch zwei Stirnseiten mit abdeckt um somit bei aufrechtstehender CD deren Inhalt wie bei einem Buchrücken zu kennzeichnen.
Diese festen CD-Boxen beanspruchen im Vergleich zur Dicke des eigentlichen Datenträgers viel Platz. Es sind deshalb zwischenzeitlich deutlich dünnere Boxen entwickelt worden, die allerdings den Nachteil haben, dass sie keine stirnseitige Kennzeichnung nach Art eines Buchrückens erlauben.
Um eine Vielzahl von CDs Platz sparend zu archivieren ist es bekannt, diese in Kunststoffhüllen, so genannten Sleeves zu lagern. Eine unter
Patentanwälte Wilcfcen & Vollmann .... 06.05.2003
dem Namen Discover bekannte, von der Firma Knosti hergestellte Datenträgerhülle dieser Art besteht aus insgesamt drei Taschen, von denen die erste zur Aufnahme des Datenträgers und die zweite sowie dritte zur Aufnahme eines Kennzeichnungsträgers vorgesehen sind. Die zweite und dritte Tasche sind scharnierartig miteinander verbunden, so dass der Datenträger erst nach Öffnen des Scharniers, d. h. nach Aufklappen der Taschen entnehmbar ist und im Übrigen geschützt zwischen der zweiten und dritten Tasche angeordnet liegt. Um die Aufbewahrung Platz sparend zu gestalten ist diese bekannte Datenträgerhül-Ie auf die Abmessungen des Datenträgers abgestimmt, so dass in die erste mittlere Tasche gerade der Datenträger hineinpasst, in die zweite vordere Tasche der Kennzeichnungsträger aus den handelsüblichen CD-Boxen eingelegt werden kann und in die hintere rückseitige Tasche der rechteckige Kennzeichnungsträger der handelsüblichen CD-Boxen eingegliedert werden kann, wenn dieser an seinen Seiten entsprechend auf das zur Verfügung stehende Maß gefaltet wird.
Nachteilig bei dieser bekannten Datenträgerhülle ist, dass der Inhalt der Hülle, insbesondere die Kennzeichnungsträger nur dann sichtbar sind, wenn die Vorder- bzw. Rückseite der Datenträgerhülle freiliegt. Für die Archivierung in einer beispielsweise Karteikasten ähnlichen Aufbewahrungsbox muss daher stets ausreichend Freiraum gelassen werden, um ein Durchblättern zu ermöglichen. Hierdurch wird in unnötiger Weise Raum verschenkt, der eigentlich zur Lagerung genutzt werden könnte.
Vor diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Datenträgerhülle so auszubilden, dass ihr Inhalt auch erfassbar ist, ohne die Vorder- oder Rückseite der Hülle zugänglich zu haben. Weiterhin soll die Datenträgerhülle so ausgebildet werden, dass sie sowohl den Datenträger als auch die Kennzeichnungsträger sicher hält und Platz sparend archiviert.
Paientanwälte Wilcken i Voilmann
J6.05.2003
• · &eegr; ·
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale erfüllt. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung angegeben.
5
Die erfindungsgemäße Lösung sieht somit eine Datenträgerhülle, insbesondere für einen 5 % Zoll Datenträger in Form einer CD oder DVD vor, die eine erste Tasche zur Aufnahme des Datenträgers und mindestens eine zweite Tasche zur Aufnahme eines Kennzeichnungsträgers aufweist, wobei die Tasche zur Aufnahme eines Kennzeichnungsträgers die erste Tasche zur Aufnahme des Datenträgers zu einer Seite seitlich überragt.
Grundgedanke der vorliegenden Erfindung ist es also, zumindest eine Tasche für einen Kennzeichnungsträger vorzusehen, welche die Tasche für den Datenträger, die in ihren Abmessungen regelmäßig schon aus Platzgründen an die Größe des Datenträgers angepasst ist, seitlich überragt um in diesem überragenden Bereich eine Kennzeichnung vorsehen zu können, anhand der der in der Datenträgerhülle eingelegte Datenträger identifizierbar ist, ohne dass die Vorder- oder Rückseite der Hülle zugänglich sein muss.
Es kann beispielsweise in einem Stapel von übereinander liegenden gefüllten Datenträgerhüllen anhand dieser überragenden Taschenteile und der darin vorgesehenen Kennzeichnungsträger der Stapel quasi durchgeblättert werden, ohne die Hüllen mit den darin beispielsweise befindlichen CDs zu bewegen, indem lediglich diese überragenden Abschnitte zum Einsehen geblättert werden. Es kann somit der Platz zur Archivierung vollständig genutzt werden, ohne dass Freiräume, welche einen Einblick auf die Vorder- bzw. Rückseite der Hülle ermöglichen verbleiben müssen. Eine solche Datenträgerhülle kann in einfacher
Patentanwälte Wilcken & Vollmann
06.05.2003
Form kostengünstig aus Folie hergestellt werden, dabei kann diese mit zwei, drei oder mehr Taschen ausgebildet sein.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist an der Datenträgerhülle eine Lasche mit Lochung für ein Archiviersystem angeformt, insbesondere für ein Ringbuchsystem oder einen Aktenordner. Auf diese Weise können eine Vielzahl von in solchen Datenträgerhüllen angeordneten CDs, DVDs oder auch andere Datenträger einschließlich deren Kennzeichnungsträger übersichtlich und Raum sparend gelagert werden. Die Datenträger können zusammen mit der Hülle einfach entnommen und gegebenenfalls wieder abgelegt werden. Dabei sind sowohl Datenträger als auch Kennzeichnungsträger stets geschützt in der Hülle untergebracht.
Besonders günstig ist es, wenn die Lasche mit Lochung an der Seite angebracht ist, die parallel und abgewandt von der überragenden Seite ist, da dann auch ein abgehefteter Stapel von Datenträgerhüllen insbesondere in den überragenden Abschnitten gut einsichtig ist ohne dass ein Umblättern erforderlich ist.
Die vorliegende Erfindung sieht mindestens zwei Taschen, nämlich eine für den Datenträger und eine für einen Kennzeichnungsträger vor, wobei die Anordnung wahlweise einstückig oder quasi zweistückig durch Scharniere verbunden vorgesehen sein kann. Insbesondere bei letzter Ausführungsvariante ist es von Vorteil, eine dritte Tasche für einen weiteren Kennzeichnungsträger vorzusehen. Dann nämlich können die Kennzeichnungsträger einer üblichen CD-Box vollständig in die Datenträgerhülle eingegliedert werden, so dass sich die erfindungsgemäße Datenträgerhülle als kompromisslose Alternative zu den handelsüblichen CD-Boxen darstellt, mit dem Vorteil der wesentlich raumsparerenden Archivierung.
Patentanwälte wilcken & Vollmann
06.05.2003
• a
• ·· t
Ungeachtet dessen, ob zwei oder drei Taschen vorgesehen sind, ist es in jedem Fall von Vorteil, die Anordnung des überragenden Taschenteils an der Seite vorzusehen, die parallel zum Scharnier und von diesem abgewandt ist, da sich dies von der Handhabung her am günstigsten erwiesen hat.
Beim vorsehen von drei Taschen ist es vorteilhaft die Tasche für den Datenträger zwischen den anderen beiden Taschen für die Kennzeichnungsträger anzuordnen, da hierdurch ein zusätzlicher Schutz für den Datenträger gebildet ist. Darüber hinaus erleichtert dies die Betrachtung der Kennzeichnungsträger, die sich dann nämlich in der vorderseitigen bzw. rückseitigen Tasche der Datenträgerhülle befinden.
Um zu verhindern, dass die Kennzeichnungsträger unbeabsichtigt aus der Hülle herausfallen können, ist es zweckmäßig die Taschen oder Taschen für den und die Kennzeichnungsträger an der Schamierseite offen auszubilden, und zwar zur Innenseite des Scharniers hin, so dass sie nur bei geöffnetem Scharnier zugänglich sind.
Vorteilhaft ist die überragende Tasche so dimensioniert, dass sie den rückseitigen Kennzeichnungsträger einer CD-Box aufnehmen kann, derart, dass bei eingefalteten Stirnabschnitten dieses Kennzeichnungsträgers ein Stirnabschnitt im überragenden Teil der Tasche angeordnet ist. Eine solche Dimensionierung ermöglicht zum einen, die Rückseite dieses Kennzeichnungsträgers vollständig sichtbar in der Tasche anzuordnen andererseits jedoch einen Kennzeichnungsträgerabschnitt, der bei einer starren CD-Hülle stirnseitig nach Art eines Buchrückens sichtbar ist, durch Falten um 180° Grad in den überragenden Abschnitt der Tasche anzuordnen, so dass auch in einem Stapel von dicht aufeinander liegenden Datenträgerhüllen die in „Buchrückenabschnitte" stets gut sichtbar in den überragenden Taschenabschnitten angeordnet sind. Es
Patentanwälte Wilcken & Vollmann
06.05.2003
werden damit hinsichtlich der Funktionalität nahezu alle Vorteile einer starren CD-Hülle erreicht.
Die erfindungsgemäße Datenträgerhülle kann kostengünstig aus Folienabschnitten hergestellt werden, die randseitig miteinander verschweißt werden. Dabei sollten zumindest die Taschen für die Kennzeichnungsträger einseitig durchsichtig ausgebildet sein. Vorteilhaft sind diese Taschen jedoch beidseitig durchsichtig ausgebildet, wobei für die überragende Tasche nach vorne hin lediglich der überragende Teil durchsichtig ausgebildet sein muss. Zum Schutz des Datenträgers ist es zweckmäßig, in die erste Tasche für diesen Datenträger ein Schutzflies einzugliedern. Gegebenenfalls kann auch beidseitig in diese Tasche ein Schutzflies eingegliedert werden, wenn der Datenträger beispielsweise beidseitig Daten trägt oder die Oberfläche aus anderen Gründen auch auf der anderen Seite besonders geschützt werden soll.
Bei einer bevorzugten Anordnung, bei der die Datenträgerhülle quasi zweistückig durch ein Scharnier verbunden gebildet ist, wird zweckmäßigerweise ein Teil durch die Tasche für den Datenträger sowie die überragende Tasche für den Kennzeichnungsträger und der andere Teil durch die Tasche für den weiteren Kennzeichnungsträger gebildet, mit einem Scharnier dazwischen, an dem gleichzeitig die Lasche zur Archivierung befestigt ist. Eine solche bevorzugte Anordnung kann dadurch gebildet werden, dass die erste und die überragende Tasche durch drei übereinander liegende Foiienabschnitte gebildet werden, wobei vorzugsweise der untere außen liegende Folienabschnitt Teil des Scharniers und vorzugsweise auch der Lasche bildet. Der andere Teil, der durch die dritte Tasche gebildet wird, wird dann zweckmäßigerweise durch zwei übereinander liegende Folienabschnitte gebildet wobei hier der obere (außen liegende) Folienabschnitt dann den weiteren Teil des Scharniers und vorzugsweise auch der Lasche bildet. Das Scharnier
Patentanwälte WilcKen <i Vollmann
06.05.2003
&bull; · 7 ·
selbst wird durch Verschweißung der Folienabschnitte in diesem Bereich gebildet.
Um sicherzustellen, dass der Datenträger nicht versehentlich aus seiner Tasche herausgleitet, ist es zweckmäßig, diese erste Tasche für den Datenträger an allen vier Seiten geschlossen auszubilden. Es wird dann zweckmäßigerweise in dem zur dritten Tasche benachbart angeordneten Folienabschnitt dieser ersten Tasche eine klappenartige Öffnung vorgesehen, so dass der Datenträger nur entnehmbar ist, wenn die Datenträgerhülle aufgeklappt ist und zudem die klappenartige Öffnung freigegeben ist. Eine solche klappenartige Öffnung kann in einfacher Weise durch einen entsprechenden Einschnitt in diesem Folienabschnitt gebildet werden.
Die Erfindung ist im Übrigen nicht auf Hüllen für CDs oder DVDs beschränkt, sondern kann in entsprechender Anpassung für praktisch beliebige Datenträger beliebiger Größe eingesetzt werden.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
25
Fig. 1 in stark vereinfachter Darstellung eine Vorderansicht einer
bestimmungsgemäß gefüllten Datenträgerhülle gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Rückansicht der Hülle nach Fig. 1,
Fig. 3
eine Ansicht der aufgeklappten Hülle gemäß Fig. 1 und
30 Fig. 4
eine alternative Ausführung der Hülle in Ansicht nach Fig. 3.
Patentanwälte Wilcken & Vollmann
&bull; ·
&bull; ··
00.05.2003
Die anhand der Figuren 1 bis 3 dargestellte Datenträgerhülle besteht aus drei Taschen, nämlich einer ersten Tasche 1 für einen Datenträger 2 in Form einer 5 % Zoll CD oder DVD, einer zweiten Tasche 3 für einen Kennzeichnungsträger 4 und einer dritten Tasche 5 für einen Kennzeichnungsträger 6.
Die erste Tasche 1 mit der zweiten Tasche 3 bilden einen Teil 7 und die dritte Tasche 5 einen weiteren Teil 8 der Datenträgerhülle, die scharnierartig miteinander verbunden sind, der Scharnierbereich ist mit 9 gekennzeichnet. Die Teile 7 und 8 der Hülle können somit entweder Platz sparend aufeinander gelegt sein, wie es anhand der Figuren 1 und 2 sichtbar ist oder zum Entnehmen von Datenträger 2 und/oder Kennzeichnungsträger 4, 6 aufgeklappt, wie anhand von Fig. 3 dargestellt ist.
An das Scharnier 9 schließt seitlich eine Lasche 10 an, welche zwei Löcher 11 aufweist, die im Abstand der Heftbügel eines Aktenordners angeordnet sind. Die Datenträgerhülle hat eine Länge 12 von 16,8 cm und eine Breite 13 von 12,9 cm und ist aus Kunststofffolienabschnitten gebildet, die in den mit unterbrochener Linie 14 gekennzeichneten Bereichen miteinander verschweißt sind. Die dargestellte Hülle ist durch insgesamt fünf übereinander angeordnete durchsichtige Kunststofffolienabschnitte gebildet, wobei drei zur Bildung des Teils 7 und 2 zur Bildung des Teils 8 dienen. Der oberste Folienabschnitt 15, der in Fig. 1 sichtbar ist und der unterste Folienabschnitt 16, der in Fig. 2 sichtbar ist, sind im Bereich der Lasche 10 miteinander verschweißt und bilden somit diese Lasche. Die Schweißnaht 17, welche die Lasche 10 von den Taschen 1, 3 und 5 trennt, begrenzt zugleich den Scharnierbereich 9.
Der oberste Folienabschnitt 15 ist mit einem darunter angeordneten Folienabschnitt 18 verschweißt, der in Fig. 3 erkennbar ist und zwar randseitig an drei Seiten, nicht jedoch zum Scharnierbereich 9 hin, so dass sich hier eine Öffnung 19 ergibt, durch welche bei aufgeklappten
Patentanwälte Wilcken & Vollmann *'* " ' *' .... .. ... 06.05.2003
Teilen 7 und 8 (siehe Fig. 3) der Kennzeichnungsträger 6 in die dritte Tasche 5 einschiebbar bzw. herausnehmbar ist.
Die zweite Tasche 3 ist durch den untersten Folienabschnitt 16 sowie einen Folienabschnitt 20 gebildet, der in Fig. 3 in einem Überlappungsbereich 21 sichtbar ist, wobei diese zweite Tasche 3, welche durch den Folienabschnitt 16 und den Folienabschnitt 20 gebildet ist, die übrige Hülle seitlich überragt, insbesondere die erste Tasche 1 und die dritte Tasche 5 (in geschlossenem Zustand siehe Fig. 1 und 2). Der Folienabschnitt 20 ist ebenfalls an drei Seiten, und zwar an den nach außen weisenden Seiten mit dem Folienabschnitt 16 verschweißt und endet ebenfalls wie der Folienabschnitt 18 mit geringem Abstand zum Scharnierbereich 9, so dass hier eine Öffnung 22 gebildet ist, über welche der Kennzeichnungsträger 4 bei geöffneten Teilen 7 und 8 (siehe Fig. 3) eingeschoben bzw. entnommen werden kann.
Die erste Tasche 1 ist durch einen Folienabschnitt 23 und den darunter liegenden Folienabschnitt 20 unter Eingliederung eines (nicht dargestellten) Schutzflieses verschweißt. Der Folienabschnitt 23 ist so dimensioniert, dass sich eine Tasche 1 bildet, welche den Datenträger 2 mit geringem Spiel (siehe Fig. 3) aufnehmen kann. Der Folienabschnitt 23 ist an allen vier Seiten mit dem darunter liegenden Folienabschnitt 20 verschweißt. Im Folienabschnitt 23 sind zwei Schnittlinien 24 und 25 in Fig. 3 erkennbar, durch welche einerseits eine Klappe 26 und andererseits ein Freiraum 27 gebildet sind. Durch Hochklappen der Klappe 26 wird die darunter liegende Tasche 1 zugänglich, so dass der Datenträger 2 bei geöffneter Klappe 26 und geöffneten Teilen 7 und 8 (Fig. 3) einsteckbar bzw. herausnehmbar ist. Der Freiraum 27 dient dazu, um die Klappe 26 fassen zu können.
Wie die vorstehenden größenmäßigen Dimensionierungen verdeutlichen, sind die Abmessungen der Taschen 1, 3, 5 so gewählt, dass in die
Datentanwälte Wilcken & Voilmann
36.05.2003
dritte Tasche 5 der üblicherweise in einer starren CD-Box herausnehmbar angeordnete vordere Kennzeichnungsträger 6 angeordnet werden kann. Dieser Kennzeichnungsträger 6 ist in der Regel beidseitig bedruckt oder auch in Form einer dünnen Broschüre ausgebildet.
5
Die zweite Tasche 3 ist größenmäßig so dimensioniert, dass der üblicherweise in einer starren CD-Box zwischen der eigentlichen CD-Halterung und der Box eingegliederte hintere sowie sich zu beiden Stirnseiten der Box erstreckende Kennzeichnungsträger 4 eingliederbar ist, wenn die stimseitigen Abschnitte, von denen in Fig. 3 nur der Abschnitt 28 erkennbar ist um 180° Grad gefaltet sind. Da sämtliche Folienabschnitte aus durchsichtigem Material gefertigt sind, kann nicht nur wie bei einer starren CD-Box in geschlossener Stellung der Teile 7 und 8 die Vorderseite des Kennzeichnungsträgers 6 und die Rückseite des Kenn-Zeichnungsträgers 4 gesehen werden, sondern von vorne insbesondere auch der Abschnitt 28 des Kennzeichnungsträgers 4, der bei starren CD-Boxen stirnseitig zu sehen ist. Auf diese Weise lässt sich die in der Hülle befindliche CD ohne weiteres heraussuchen und identifizieren, ohne zwingend die Vorder- oder Rückseite der Hülle zugänglich zu haben.
Wie Fig. 1 verdeutlicht, ist der überragende Bereich 21 auch bei geschlossener Hülle (Fig. 1) sichtbar und somit der Abschnitt 28 des Kennzeichnungsträgers 4 erkennbar.
Bei der anhand von Fig. 4 dargestellten Ausführungsvariante besteht der Unterschied zu der anhand der Figuren 1 bis 3 vorbeschriebenen darin, dass die Schnittlinie 24 nicht vorgesehen ist, sondern stattdessen die Schnittlinie 25 durch eine parallel zum oberen Rand verlaufende Schnittlinie 29 fortgesetzt ist, derart, dass der zwischen diesen Schnittlinien verbleibende Folienabschnitt herausfällt, so dass sich ein großer Freiraum 30 ergibt, der eine gute Zugänglichkeit zum Datenträger 2 ermöglicht.
Patentanwälte Wilcken & Vollmann # ## *** 06.05.2003
&diams; t f
&bull; i I
20 25 30
&bull; ·
Bezugszeichenliste
1 erste Tasche
2 Datenträger
3 zweite Tasche
4 Kennzeichnungsträger
5 dritte Tasche
6 Kennzeichnungsträger
7 Teil
8 Teil
9 Scharnierbereich
10 Lasche
11 Löcher
12 Länge
13 Breite
14 Schweißstellen
15 oberster Folienabschnitt
16 unterster Folienabschnitt
17 Schweißnaht am Scharnierbereich
18 Folienabschnitt
19 Öffnung
20 Folienabschnitt
21 überragender Bereich der Tasche 3
22 Öffnung
23 Folienabschnitt
24 Schnittlinie
25 Schnittlinie
26 Klappe
27 Frei raum
28 umgefalteter Abschnitt des Kennzeichnungsträgers 4
29 Schnittlinie
30 Freiraum
Patentanwälte Wilcken & Vollmann ***" ·** 06.05.2003

Claims (13)

1. Datenträgerhülle, insbesondere Hülle für eine CD oder DVD, die eine erste Tasche (1) zur Aufnahme des Datenträgers (2) und mindestens eine zweite Tasche (3) zur Aufnahme eines Kennzeichnungsträgers (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (3) zur Aufnahme eines Kennzeichnungsträgers (4) die erste Tasche (1) zur Aufnahme des Datenträgers (2) zu einer Seite seitlich überragt.
2. Datenträgerhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lasche (10) mit Lochung (11) für ein Archiviersystem, insbesondere für ein Ringbuchsystem an einer nicht überragenden Seite vorgesehen ist, vorzugsweise an der Seite, die parallel und abgewandt von der überragenden Seite ist.
3. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Taschen (1, 3, 5) scharnierartig miteinander verbunden sind, und dass das Scharnier (9) auf der nicht überragenden Seite, vorzugsweise parallel dazu angeordnet ist.
4. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine dritte Tasche (5) für einen weiteren Kennzeichnungsträger (6) vorgesehen ist.
5. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Tasche (1) für den Datenträger (2) zwischen der zweiten und dritten Tasche (3, 5) angeordnet ist.
6. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und/oder die dritte Tasche (3, 5)an der Scharnierseite offen ausgebildet sind, und zwar derart, dass sie nur in aufgeklapptem Zustand (Fig. 3) zugänglich sind.
7. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die überragende Tasche (3) so dimensioniert ist, dass sie den rückseitigen Kennzeichnungsträger (3) einer starren CD-Hülle aufnehmen kann, derart, dass bei eingefalteten Stirnabschnitten ein Stirnabschnitt (28) im überragenden Teil (21) der Tasche (3) angeordnet ist.
8. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Folienabschnitten (15, 16, 18, 20, 23) gebildet ist, die randseitig miteinander verschweißt sind.
9. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Taschen (3, 5) für die Kennzeichnungsträger (4, 6) mindestens einseitig durchsichtig ausgebildet sind.
10. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die überragende Tasche (1, 3) durch drei übereinander liegende Folienabschnitte (16, 20, 23) gebildet sind, wobei der untere Folienabschnitt (16) Teil des Scharnieres (9) und vorzugsweise auch der Lasche (10) bildet.
11. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Tasche (1) ein Schutzflies eingegliedert ist, und zwar auf dem Folienabschnitt (20), welcher auch Teil der dritten Tasche (5) bildet.
12. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Tasche (1) an allen vier Seiten geschlossen ausgebildet ist und dass in dem zur dritten Tasche (5) benachbart angeordneten Folienabschnitt (23) dieser ersten Tasche (1) eine klappenartige Öffnung vorgesehen ist, die vorzugsweise durch Einschnitt (24, 25) in diesen Folienabschnitt (23) gebildet ist.
13. Datenträgerhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Tasche (5) durch zwei übereinander liegende Folienabschnitte (15, 18) gebildet ist, wobei der obere Folienabschnitt (15) Teil des Scharnieres (9) und vorzugsweise auch der Lasche (10) bildet.
DE20307044U 2003-05-07 2003-05-07 Datenträgerhülle Expired - Lifetime DE20307044U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE20307044U DE20307044U1 (de) 2003-05-07 2003-05-07 Datenträgerhülle

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE20307044U DE20307044U1 (de) 2003-05-07 2003-05-07 Datenträgerhülle

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE20307044U1 true DE20307044U1 (de) 2003-07-17

Family

ID=27619061

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE20307044U Expired - Lifetime DE20307044U1 (de) 2003-05-07 2003-05-07 Datenträgerhülle

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE20307044U1 (de)

Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3912549A1 (de) 1989-04-17 1990-10-25 Hartmut Kulschewski Schutzhuelle fuer disketten
CH676699A5 (en) 1987-08-06 1991-02-28 Christian Haefliger Wallet for storing compact discs - has two pockets made from transparent plastic sheet
DE9216771U1 (de) 1992-12-10 1993-03-18 Doll, Paul Werner, 7520 Bruchsal Hülle zur Aufnahme von insbesondere Compact-Discs
US5588527A (en) 1992-12-31 1996-12-31 Univenture, Inc. Storage container with integral flap
DE29803910U1 (de) 1998-03-05 1998-07-09 Schorsy, Bernhard, 73240 Wendlingen Versandhülle für Datenträger und Briefpost
US6446800B2 (en) 1998-07-07 2002-09-10 Caselogic, Inc. Sleeve for holding digital video discs and graphics

Patent Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CH676699A5 (en) 1987-08-06 1991-02-28 Christian Haefliger Wallet for storing compact discs - has two pockets made from transparent plastic sheet
DE3912549A1 (de) 1989-04-17 1990-10-25 Hartmut Kulschewski Schutzhuelle fuer disketten
DE9216771U1 (de) 1992-12-10 1993-03-18 Doll, Paul Werner, 7520 Bruchsal Hülle zur Aufnahme von insbesondere Compact-Discs
US5588527A (en) 1992-12-31 1996-12-31 Univenture, Inc. Storage container with integral flap
DE29803910U1 (de) 1998-03-05 1998-07-09 Schorsy, Bernhard, 73240 Wendlingen Versandhülle für Datenträger und Briefpost
US6446800B2 (en) 1998-07-07 2002-09-10 Caselogic, Inc. Sleeve for holding digital video discs and graphics

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP0455063B1 (de) Mappe mit Abheftlöchern, insbesondere Präsentationsmappe
DE3241616A1 (de) Verbesserter halter fuer disketten u. dgl. scheibenfoermige aufzeichnungstraeger
DE60105974T2 (de) Aufbewahrungsbehälter
EP2049347B1 (de) Schriftguthülle
DE20307044U1 (de) Datenträgerhülle
DE29605323U1 (de) Verpackungsvorrichtung für eine CD-Scheibe
DE9304127U1 (de) Faltbare Kartenordnereinrichtung mit einer Schnellanzeige für Karten, Karteikarten, blattförmige Informationsträger u.dgl.
EP1466845A1 (de) Postkartenartige Hülle zum Versenden von plattenartigen Datenspeicherelementen wie CD&#39;s oder DVD&#39;s
DE60125692T2 (de) Verpackung zum Lagern von digitalen Platten
DE9303822U1 (de) Verpackung für einen scheibenförmigen Aufzeichnungsträger
DE9415393U1 (de) Datenträger-Hülle
DE29614270U1 (de) Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes
DE19952299B4 (de) Zuschnitt zur Herstellung einer Aufbewahrungshülle
DE19709539A1 (de) Aufklappbare Verpackung für flächige Datenträger zum Einbringen in Druckerzeugnisse
DE10301640A1 (de) Verpackung für Speichermedien
DE102008018419B4 (de) Stecktasche zur Aufbewahrung von scheibenförmigen Datenspeichern
DE29616685U1 (de) Informationsmaterial-Zusammenstellung
DE29618517U1 (de) Verpackung für scheibenförmige, optische Speicherplatten, insbesondere Compact-Discs
DE20303423U1 (de) Sichthülle
DE20017653U1 (de) Schutzverpackung zur Aufnahme eines flächigen Gebildes
DE10301641B4 (de) Medienhalterung
DE9203369U1 (de) Verpackung für elektronische Datenträger
DE19647915A1 (de) Schutzhülle für plattenförmige Aufzeichnungsträger, wie Compact Disks, Disketten und dergleichen
DE9420289U1 (de) Mit mindestens einer Einlegetasche versehenes Albumblatt
DE4128482A1 (de) Hefter oder mappe zum einordnen in einen aktenordner

Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20030821

R163 Identified publications notified

Effective date: 20030722

R156 Lapse of ip right after 3 years

Effective date: 20061201