DE10141412C2 - Verfahren und Einrichtung zur Geschwindigkeitsüberwachung sich bewegender Bauteile von Personenförderanlagen - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zur Geschwindigkeitsüberwachung sich bewegender Bauteile von PersonenförderanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung der Geschwindigkeit sich
bewegender Handläufe von Rolltreppen und Rollsteigen.
Als Personenförderanlagen werden Aufzüge, Rolltreppen und Rollsteige
angesehen, die eine Vielzahl sich bewegender Bauteile beinhalten. Einige dieser
Bauteile, wie z. B. Förderseile, Antriebsketten, Handläufe oder dergleichen,
unterliegen im Betriebszustand - unter anderem bedingt durch ihre
Vorspannung - einem gewissen Schlupf sowie einer Längenänderung, die sich
nach einer bestimmten Laufzeit durch Schlupf und einer damit verbundenen
Geschwindigkeitsänderung bemerkbar macht. Je nach Abhängigkeit der
Längenänderung muß die Vorspannung entweder angepaßt oder aber die
Bauteile müssen aus Gründen der allgemeinen Betriebssicherheit ausgetauscht
werden.
Der EP-A 0 780 336 ist ein Handlaufüberwachungssystem zu entnehmen, das
eine Vielzahl im Handlauf vorgesehener elektrisch leitfähiger Elemente
beinhaltet, die durch eine einen Strom induzierende Einrichtung überwacht
werden. Letztere wirkt mit einer den induzierten Strom überwachenden
Einrichtung zusammen, wodurch ein ständiger Abgleich der ermittelten Werte
stattfindet. Liegen die ermittelten Werte außerhalb eines vorgebbaren
Bereiches wird der Antrieb der Personenförderanlage gestoppt.
Der JP-A 10218541 ist eine auf dem Handlauf aufsetzbare
Überwachungseinrichtung zu entnehmen. Auf dem Handlauf selber wird
mindestens ein aus einer Eisenfolie bestehender Streifen aufgebracht, dessen
Magneteigenschaften durch die auf den Handlauf aufzusetzende Einrichtung
erfaßt werden. Diese Einrichtung, die mit einer Auswerteeinrichtung
zusammenwirkt, kann hierbei nicht stationär, d. h. dauerhaft vorgesehen
werden, sondern wird bedarfsweise eingesetzt.
Diese Arten der Überwachung funktionieren nur dann, wenn in oder auf den
Handläufen entsprechend leitfähige Elemente vorgesehen sind. Bei Handläufen
mit lediglich faserartigen (nicht leitenden) Verstärkungen sind derartige
Überwachungssysteme nicht einsetzbar.
Durch die DE-A 44 08 072 ist die Verwendung einer elektronischen
Hochgeschwindigkeitskamera bei einem Verfahren zur Bestimmung von
Strömungsgeschwindigkeiten in einer Strömung bekannt geworden. Es wird ein
digitales PIV-Verfahren aufgezeigt, bei welchem die Bestimmung der Strömung
durch Kreuzkorrelation vorzeicheneindeutig möglich ist und das keinerlei
Beschränkungen hinsichtlich der Geschwindigkeiten in der beobachteten
Strömung aufweist. Ein Bezug zu sich bewegenden Bauteilen, insbesondere bei
Rolltreppen und Rollsteigen, ist nicht gegeben.
In der US-A 5,821,477 sind ein Verfahren sowie eine Einrichtung zur
Generierung von Informationen über Positionen von Aufzugskabinen
beschrieben. Zum Einsatz gelangen fotographische Mittel zur Bestimmung der
Kabinengeschwindigkeit. An der Schachtwand sind Markierungen in Form von
Strichcodes angeordnet. In optoelektronischer Form werden die Markierungen
abgetastet. Über eine nachgeschaltete Auswerteelektronik werden die
abgetasteten Markierungen in Geschwindigkeitsparameter umgewandelt und
mit einer abgespeicherten Referenz verglichen. Die Sensoren sind,
gegebenenfalls in redundanter Form im Bereich der bewegbaren Aufzugskabine
vorgesehen.
Schließlich offenbart die JP-A 10 036 055 eine Einrichtung zur Regelung eines
sich bewegenden Handlaufes. Über eine antreibbare Bürste wird der jeweilige
Handlauf in geschützter Anordnung der Reinigungseinrichtung gesäubert. Die
Geschwindigkeit des Handlaufes wird mechanisch abgetastet, wobei die Bürste
mit einer geringfügig andersartigen Geschwindigkeit als die
Handlaufgeschwindigkeit betrieben und in Kontakt mit den jeweiligen Handlauf
gebracht wird.
Ziel des Erfindungsgegenstandes ist es, ein Verfahren und eine Einrichtung zur
Überwachung der Geschwindigkeit sich bewegender Handläufe von
Personenförderanlagen bereitzustellen, das unabhängig von im Bereich des
Handlaufes vorgesehen oder darin eingelagerten Hilfsmitteln seine Funktion
wirksam entfalten kann.
Dieses Ziel wird einerseits erreicht durch ein Verfahren zur Überwachung der
Geschwindigkeit sich bewegender Handläufe von Rolltreppen und Rollsteigen,
indem mindestens ein durch eine Digitalkamera gebildeter Sensor auf der
Oberfläche des sich bewegenden Handlaufes gegebene Strukturen innerhalb
eines vorgebbaren Zeitraumes mehrfach aufnimmt und die digitalen Signale
einer Auswerteelektronik zur Verfügung gestellt werden, dergestalt, daß
mindestens eine der aufgenommenen Strukturen als Referenzstruktur definiert
und mit einer identischen Struktur im Verlauf weiterer Aufnahmen innerhalb
des vorgebbaren Zeitraumes auf Versatz verglichen wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den
zugehörigen Unteransprüchen zu entnehmen.
Dieses Ziel wird ebenfalls erreicht durch eine Einrichtung zur Überwachung der
Geschwindigkeit sich bewegender Handläufe von Rolltreppen und Rollsteigen,
beinhaltend mindestens einen auf Basis einer Digitalkamera gebildeten Sensor,
der mit vorgebbarem Abstand zur sich bewegenden Oberfläche des Handlaufes
stationär angeordnet ist und in Wirkverbindung mit einer Auswerteelektronik
steht.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Einrichtung sind den
zugehörigen gegenständlichen Unteransprüchen zu entnehmen.
Wie eingangs bereits ausgeführt, ist das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die
erfindungsgemäße Einrichtung sinnvoll einsetzbar im Bereich sich bewegender
Handläufe von Rolltreppen und Rollsteigen. Die Längenänderungen
unterliegenden Handläufe können durch das erfindungsgemäße Verfahren,
respektive die erfindungsgemäße Einrichtung - ohne daß weitere Hilfsmittel, z. B.
leitfähige Elemente oder dergleichen, im Bereich der Handläufe vorgesehen
werden müssen - auf Längenänderungen (Schlupf) überwacht werden.
Zum Einsatz kommt vorzugsweise eine sogenannte CMOS-Digitalkamera, die
die Oberfläche der sich bewegenden Handläufe in einer Größenordnung <
1500 mal/s, vorzugsweise jedoch < 2000 mal/s, aufnimmt und diese digitalen
Werte der Auswerteelektronik zur Verfügung stellt. Somit ist sichergestellt,
daß innerhalb der gegebenen Zeiteinheit, beispielsweise 1 s, die Struktur der
sich bewegenden Oberfläche in der genannten Größenordnung aufgenommen
und analysiert werden können. Hierbei werden identische Strukturen als
Referenz- und Vergleichsmuster verwendet und innerhalb des genannten
Zeitraumes auf entsprechende Geschwindigkeitsänderungen des sich
bewegenden Handlaufes überprüft. Der zeitliche Versatz identischer Strukturen
innerhalb ein- und desselben Überwachungszeitraumes wird in der
Auswerteelektronik als Schlupf definiert, der als ein Kriterium für
beispielsweise mangelnde Vorspannung, Schlupf (Gleitschlupf) oder
dergleichen der Handläufe dient. Somit können auch Beschädigungen frühzeitig
erkannt werden, die unter Umständen einen Austausch des jeweiligen
Handlaufes bedingen. Die Sicherheit der Personenförderanlage wird durch den
Erfindungsgegenstand gegenüber dem Stand der Technik beträchtlich erhöht,
ohne daß es eines großen Aufwandes bedarf. Vielmehr besteht die
Möglichkeit, die bis dato zum Einsatz gelangenden, beispielsweise
elektromechanischen Baueinheiten zur Überwachung des Schlupfes entbehrlich
zu machen.
Die Überwachungseinrichtung kann an einer von außen nicht zugänglichen
Stelle, beispielsweise im Rücklauftrum eines Handlaufes, vorgesehen werden.
Vandalismus ist somit ausgeschlossen. Sollten die Lichtverhältnisse hier nicht
ausreichend sein, kann eine entsprechende Beleuchtung, beispielsweise durch
LED, zum Einsatz gelangen.
Bedarfsweise kann bei auftretendem Schmutz eine Reinigungsvorrichtung im
Bereich der Digitalkamera vorgesehen werden, so daß die
Oberflächenstrukturen sich nicht verändern.
Der Erfindungsgegenstand ist anhand eines Ausführungsbeispiels in der
Zeichnung dargestellt und wird wie folgt beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 Prinzipskizze eines Handlaufbereiches, beinhaltend eine
Einrichtung zur Überwachung der Geschwindigkeit des
Handlaufes;
Fig. 1 zeigt als Prinzipskizze einen Teilbereich einer Handlaufführung 1.
Erkennbar ist der Handlauf 2, der in diesem Beispiel aus einem
faserverstärktem Kunststoff gebildet sein soll. In dieser Prinzipskizze ist eine
Überwachungseinrichtung 3 im nicht sichtbaren Bereich der Handlaufführung
1, beispielsweise im Rücklauftrum, positioniert. Im Bereich einer Halterung 4,
die z. B. gerüstseitig (nicht dargestellt) vorgesehen sein kann, ist eine
Hochgeschwindigkeits-Digitalkamera 5 (CMOS-Kamera) vorgesehen, die mit
einem intelligenten Chip 6 in Wirkverbindung steht, dessen digitale Signale
einer nicht weiter dargestellten Auswerteelektronik zur Verfügung gestellt
werden. Die Oberfläche 7 des Handlaufes 2 ist herstellungsbedingt mit
unterschiedlichsten Strukturen 8 versehen, wie sie sich beispielsweise beim
Vulkanisieren oder andersartigen Fertigungsvorgängen des Handlaufes 2
einstellen. Diese Strukturen 8 bilden charakteristische Erkennungsmerkmale für
die Digitalkamera 5. In diesem Beispiel soll eine Hochgeschwindigkeits-
Digitalkamera 5 zum Einsatz gelangen, die je Sekunde 2000 Aufnahmen
machen kann, wobei die Anzahl der Aufnahmen dem jeweiligen
Anwendungsfall anzupassen ist. Ferner zu berücksichtigen ist die
Geschwindigkeit v des sich bewegenden Handlaufes 2. In diesem Beispiel ist
eine aus LED gebildete Lichtquelle 9 vorgesehen, die innerhalb eines Gehäuses
10 positioniert ist. Vor und hinter der Digitalkamera 5 sind durch Bürsten
gebildete Reinigungsvorrichtungen 11, 12 angeordnet, so daß ggf. vorhandener
Schmutz entfernt werden kann, um die Aufnahmequalität der Digitalkamera 5
nicht zu beeinträchtigen. Innerhalb des vorgebbaren Zeitraumes kann somit die
gleiche Struktur 8 2000-mal aufgenommen werden, wobei die erste Aufnahme
als Referenzstruktur dient und die identische Struktur mit der Referenzstruktur
verglichen wird. Längenänderungen des Handlaufes 2, die sich in Form von
Schlupf bemerkbar machen, verändern die Geschwindigkeit v, so daß die
Auswerteelektronik durch Abgleich zwischen Referenz- und Folgeaufnahmen
unter Einbeziehung der Geschwindigkeit v des sich bewegenden Handlaufes 2
bereits kleinste Änderungen feststellen kann. Wird ein klar definierter
Schlupfbereich verlassen, wird dies entweder an eine Zentrale weitergemeldet
oder aber die Anlage wird stillgesetzt.
Claims (11)
1. Verfahren zur Überwachung der Geschwindigkeit sich bewegender
Handläufe (2) von Rolltreppen und Rollsteigen, indem mindestens ein
durch eine Digitalkamera (5, 17) gebildeter Sensor auf der Oberfläche (7)
des Handlaufes (2) gegebene Strukturen (8) innerhalb eines vorgebbaren
Zeitraumes mehrfach aufnimmt und die digitalen Signale einer
Auswerteelektronik zur Verfügung gestellt werden, dergestalt, daß
mindestens eine der aufgenommenen Strukturen (8) als Referenzstruktur
definiert und mit einer identischen Struktur (8) im Verlauf weiterer
Aufnahmen innerhalb des vorgebbaren Zeitraumes auf Versatz
verglichen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor
(5) durch eine digitale Hochgeschwindigkeitskamera gebildet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor (5) die Referenz- und Folgeaufnahmen in einer Größenordnung <
1000 mal, insbesondere < 2000 mal, innerhalb eines Zeitraumes von 1
Sekunde aufnimmt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß bei nicht ausreichenden Lichtverhältnissen im jeweiligen
Aufnahmebereich selbiger, insbesondere durch LED (9), ausgeleuchtet
wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche (7), in Laufrichtung des Handlaufes (2) gesehen,
zumindest vor dem Aufnahmebereich von anhaftenden Partikeln oder
dergleichen befreit wird.
6. Einrichtung zur Überwachung der Geschwindigkeit sich bewegender
Handläufe (2) von Rolltreppen und Rollsteigen, beinhaltend mindestens
einen auf Basis einer Digitalkamera (5) gebildeten Sensor, der mit
vorgebbarem Abstand zur sich bewegenden Oberfläche (7) des
Handlaufes (2) stationär angeordnet ist und in Wirkverbindung mit einer
Auswerteelektronik steht.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor
(5) eine Hochgeschwindigkeits-Digitalkamera ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor (5) in geschützter Form im Bereich des sich bewegenden
Handlaufes (2) vorgesehen ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß im Aufnahmebereich mindestens eine Lichtquelle, insbesondere in
Form von LED (9), vorgesehen ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß, in Laufrichtung des Handlaufes (2) gesehen, zumindest vor dem
Aufnahmebereich eine Reinigungsvorrichtung (11, 12) angeordnet ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reinigungsvorrichtung durch auf der Oberfläche (7) des Handlaufes (2)
anliegenden Bürsten (11, 12) gebildet ist.
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