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DE20015637U1 - Antidekubitusbett - Google Patents

Antidekubitusbett

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DE20015637U1
DE20015637U1 DE20015637U DE20015637U DE20015637U1 DE 20015637 U1 DE20015637 U1 DE 20015637U1 DE 20015637 U DE20015637 U DE 20015637U DE 20015637 U DE20015637 U DE 20015637U DE 20015637 U1 DE20015637 U1 DE 20015637U1
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Germany
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bed according
decubitus bed
lying surface
electronic control
decubitus
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DE20015637U
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FOERDERVER INST fur MEDIZINTE
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    • G05B19/042Programme control other than numerical control, i.e. in sequence controllers or logic controllers using digital processors
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Description

Antidekubitusbett
Die Erfindung betrifft ein Antidekubitusbett, das insbesondere in Krankenhäusern, im stationären und auch im privaten häuslichen Pflegebereich eingesetzt werden kann.
Bettlägerige Patienten oder ältere Personen sind häufig nicht in der Lage bzw. verlieren über einen längeren Zeitraum die Fähigkeit, auf lokale Druckspitzen im Gewebe mit einer Verlagerung des Körpergewichtes zu reagieren. Daraus resultieren infolge von Durchblutungsstörungen lokale Entzündungen, die bis zur Ausbildung von Geschwüren führen können.
Üblicherweise werden solche immobilen Patienten oder Personen im Wesentlichen manuell in bestimmten Abständen, die normalerweise nicht länger als zwei Stunden sein sollten, umgelagert, so dass die lokalen 0 Druckspitzen im Gewebe am Körper lokal verlagert werden. Dies bedeutet einen erheblichen Personalaufwand, der häufig aus Kosten- und humanen Gründen nicht im eigentlich erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Die üblicherweise in Krankenhäusern oder im Pflegebereich eingesetzten Betten, verfügen über verschiedenste Einstellmechanismen, die zur Erleichterung des Pflegepersonals auch mit entsprechenden Antrieben verbunden sind. So können beispielsweise die Kopf- und Beinteile um bestimmte Winkel verschwenkt werden. Dabei erfolgt das Ein- und Ausschalten der entsprechenden Antriebe generell über eine manuell betätigte Tastatur, in der Regel in Anwesenheit von Pflegepersonal, um eine Gefährdung des Patienten zu vermeiden.
Ein Neigen bzw. Verschwenken der Liegefläche in automatisierter Form, ohne die Anwesenheit von Pflegepersonal erfolgt bei den bekannten Lösungen aus Sicherheitsgründen nicht.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Bett für dekubitusgefährdete Patienten bzw. Personen zur Verfügung zu stellen, das in automatisierter Form die Verlagerung des Körpergewichtes bewirkt oder einen Patienten dazu animiert.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem, die Merkmale des Anspruchs 1 aufweisenden Antidekubitusbett gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen der Erfindung können mit den in den untergeordneten Ansprüchen genannten Merkmalen erreicht werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Antidekubitusbett kann die gesamte Liegefläche in automatisierter Form mit einer elektronischen Steuerung, an die mindestens ein Antrieb und mindestens ein Positionssensor angeschlossen ist, um mindestens eine horizontal ausge-5 richtete Achse, wobei es sich um eine Längs- und/oder
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Querachse handeln kann, verschwenkt werden.
Dabei erfolgt die Verschwenkbewegung der gesamten Liegefläche programmgesteuert. Dies bedeutet, dass in mehr oder weniger größeren Zeitabständen der bzw. die Antrieb(e) eingeschaltet und die Liegefläche aus bzw. in eine Horizontallage oder aus der Horizontallage um einen bestimmten Winkelbetrag verschwenkt wird. Nach Ablauf vorgebbarer Zeitintervalle werden der bzw. die Antrieb(e) wieder eingeschaltet und eine andere von der vorab eingestellten Winkellage abweichende Neigung der Liegefläche angefahren, so dass eine Verlagerung des Körpergewichtes eines Patientens auf der Liegefläche erzwungen wird.
Hierbei sollten maximale Neigungswinkel um die horizontale Längsachse der Liegefläche von 10° nicht überschritten werden, um eine Gefährdung des Patientens zu verhindern.
Häufig werden auch kleinere Winkel, als die genannten 10° ausreichen. Dies trifft insbesondere in den Fällen zu, wo die Mobilität eines Patientens zumindest noch teilweise vorhanden ist und er durch die entsprechende Verschwenkbewegung der Liegefläche zu einer die Verlagerung des Körpergewichtes bewirkenden Bewegung des Körpers animiert wird.
Aus Sicherheitsgründen ist es vorteilhaft, die Ver-0 schwenkbewegung auf maximale Verschwenkwinkel mit mechanischen Endanschlägen zu begrenzen. An diesen Endanschlägen können auch Endlagenschalter angeordnet sein, mit denen ein Notausschalt sämtlicher Antriebe erreichbar ist.
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Für die Sicherung eines vorprogrammierten Bewegungsablaufes, kann in die elektronische Steuerung ein Zeittaktgeber integriert sein.
Vorteilhafterweise kann eine Chip-Karte, auf der ein patientenindividueller Bewegungsprogrammablauf für die Verschwenkbewegung der Liegefläche gespeichert ist, in Verbindung mit der elektronischen Steuerung genutzt werden. In diesem Fall kann eine Leseeinrichtung, als Schnittstelle Bestandteil der elektronischen Steuerung oder eine solche Leseeinrichtung an die elektronische Steuerung angeschlossen sein.
Anstelle einer entsprechend patientenindividuell programmierten Chip-Karte kann aber auch ein austauschbarer oder über eine Vorrichtung neu beschreibbarer elektronischer Speicher für eine elektronische Steuerung eingesetzt werden. So kann ein solcher elektronischer Speicher, z.B. ein EPROM oder ein Flash-Speieher sein.
Eine solche Lösung mit Chip-Karte bzw. einem austauschbaren elektronischen Speicher hat den Vorteil, dass ein Eingriff in den Bewegungsablauf, bis auf ein gegebenenfalls erforderliches bzw. gewünschtes Ein- und Ausschalten nicht möglich ist und demzufolge der gewünschte therapeutische Erfolg von dritter Seite nicht verhindert bzw. die Therapiewirkung beeinflusst werden kann.
Für das zusätzliche Verschwenken der Liegefläche eines Antidekubitusbettes können elektrische Linearmotoren, gegebenenfalls mit zusätzlichen Getrieben eingesetzt werden.
Solche Linearmotore für den entsprechend gewünschten Antrieb können mit Impulsgebern versehen sein, wobei die Impulssignale zur Bestimmung und Beachtung der jeweiligen Winkellage genutzt werden und diese Impulsgeber demzufolge die Funktion eines Positionssensors erfüllen. Mit Hilfe der Impulsgeber kann die aktuelle Position, also der momentan eingestellte Neigungswinkel durch Inkrementieren/Dekrementieren eines zugehörigen Zählers, der dann Element der elektronischen Steuerung sein kann, erfasst werden.
Die einzelnen Impulssignale können gegebenenfalls über den Zähler einem Positionsspeicher für den jeweiligen Antrieb zugeführt werden, der bei Erreichen der jeweiligen Endlagen automatisch zurück - bzw. auf null gesetzt wird.
Der Programmablauf für die Verschwenkbewegung, der auf der Chip-Karte oder einem anderen Speicher gespeichert ist, weißt im Wesentlichen Befehle auf, die anzufahrende Impulszählerstände, also den jeweils gewünschten Neigungswinkel der Liegefläche und vorgebbare Zeitintervalle, nach deren Ablauf eine neue geneigte Position der Liegefläche angefahren werden soll, enthält.
Nach dem Einschalten der elektronischen Steuerung kann diese selbstätig prüfen, ob eine gültige Chip-Karte vorhanden, ein entsprechendes Programm eingele-0 sen oder ein entsprechend austauschbarer Speicher in die elektronische Steuerung eingesetzt ist. Im Anschluß daran sollte die Liegefläche in eine völlig horizontale Ausgangslage, also einem Neigungswinkel von 0° in alle Richtungen gefahren werden. Daraufhin 5 kann gegebenenfalls nach einer vorprogrammierten War-
tezeit oder auch durch die Eingabe eines Startbefehls der Programmablauf gestartet und der eine bzw. auch mehrere Antriebe aktiviert werden, wobei die einzelnen Impulse der Impulsgeber gezählt werden und mit dem vorgegebenen zu erreichenden Zählerstand, der einer gewünschten Neigungswinkelposition entspricht, gezählt. Ist der gewünschte Neigungswinkel erreicht worden, werden der bzw. die Antrieb(e) abgeschaltet und nach Ablauf eines Wartezeitintervalls werden die Antriebe wieder eingeschaltet und gegenläufig, die Liegefläche verschwenkt, wobei das Verschwenken bis zur Horizontalen, aber auch darüber hinausgehend in einen Neigungswinkel erfolgen kann. Die Programmierung kann als Endlosschleife erfolgen, so dass das Programm bis zum Abschalten mehrfach in der gleichen Weise wiederholt werden kann.
Die Programmierung sollte außerdem so erfolgen, dass ein manueller Eingriff beim Verschwenken der Liege-0 fläche, bis auf ein totales Abschalten nicht möglich ist. Bei einer solchen "Notabschaltung" kann das Programm abgebrochen und die Liegefläche automatisch in die Horizontale gefahren werden.
Der eine bzw. auch mehrere Antrieb(e) können unmittelbar an die Liegefläche angreifen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die sich insbesondere beim Einsatz an herkömmlichen Krankenhaus- bzw. Pflegebetten eignet, den bzw. die Antrieb(e) am Fahrgestell, auf 0 dem die Liegefläche angeordnet ist, angreifen zu lassen. Dadurch kann eine Nachrüstung an einem Bett an dem bereits andere Antriebe für die Einstellung von Neigungswinkel von Fuß- und Kopfteilen vorhanden sind, ohne weiteres erfolgen, wobei diese Antriebe ebenfalls über die gemeinsame elektronische Steuerung
manipuliert werden können.
An einer solchen elektronischen Steuerung können unmittelbar manuelle Bedienelemente als eine Einheit, beispielsweise in Form einer Tastatur, gegebenenfalls mit einem Display oder Betriebszustandsanzeigeelementen vorhanden sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine manuelle Bedienelemente aufweisende Einheit, getrennt von der elektronischen Steuerung vorzusehen, wobei die Signalübertragung über ein Kabel, aber auch drahtlos mittels Funk-, Infrarot- oder Ultraschallsignalen erfolgen kann.
So besteht die Möglichkeit, eine Chip-Karte in eine solche Einheit, als Fernbedienung für die elektronische Steuerung einzusetzen, so dass diese auch die Funktion eines Chip-Kartenlesers erfüllen kann.
Mit einem Antrieb, der an einem Fahrgestell eines solchen Bettes angreift, kann aber auch die Höhe der Liegefläche über dem Boden eingestellt werden. Optional können aber auch mindestens zwei solcher Antriebe für die Einstellung der gewünschten Liegeflächenhöhe benutzt werden, wobei sich daraus die Möglichkeit ergibt, auch mit diesen beiden Antrieben den jeweils gewünschten Neigungswinkel der Liegefläche einzustellen.
Das erfindungsgemäße Antidekubitusbett kann zusätzlich mit mindestens einem Bewegungs- oder Beschleunigungssensor, der an die elektronische Steuerung angeschlossen ist, eingesetzt werden. Mit Hilfe eines solchen Sensors kann erfasst werden, ob ein Patient
tatsächlich zu einer Körperverlagerung animiert worden ist und dieses entsprechend erfasste Ereignis kann wiederum im Nachgang aus einem entsprechenden Speicher ausgelesen werden, so dass die Zeiten und die Anzahl solcher Körperverlagerungen analysiert werden können.
Wird für diesen Zweck ein Beschleunigungssensor eingesetzt, sollte dieser unmittelbar an der Liegefläche angeordnet und möglichst starr an ihr befestigt werden .
Nachfolgend soll die Erfindung anhand von Beispielen näher erläutert werden.
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Dabei zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines
Antidekubxtusbettes und 20
Figur 2 ein Blockschaltbild für eine Steuerung von
Antrieben an einem solchen Bett.
In der Figur 1 ist schematisch, in einer perspektivischen Darstellung ein Antidekubitusbett 1, dessen Liegefläche dreigeteilt ist, beispiellhaft gezeigt.
Dabei können das Kopfteil, wie hier bereits gezeigt, und auch das Fußteil mit nicht dargestellten Antrieben im quer zur Längsachse A ausgerichtete Achsen verschwenkt und bestimmte gewünschte Winkellagen eingestellt werden.
Die Liegefläche 2 ist auf einem Fahrgestell 3, mit
Rädern angeordnet und an dem Fahrgestell 3 sind hier ebenfalls nicht dargestellte Antriebe, für das erfindungsgemäße Verschwenken der Liegefläche 2 um die horizontal ausgerichtete Längsachse A und die ebenfalls horizontal ausgerichtete Querachse B, wie mit dem Doppelpfeil angedeutet, angeordnet und greifen an einem Hebelsystem an.
Mit dem in Figur 2 gezeigten Blockschaltbild sind einzelne Elemente, die für die Manipulation der Antriebe erforderlich sind, bezeichnet.
Bei diesem Beispiel wird eine patientenindividuell programmierte Chip-Karte, auf der das Bewegungsablaufprogramm gespeichert ist, verwendet.
Das auf der Chip-Karte gespeicherte Programm kann, wie im Blockschaltbild nach Figur 2 gezeigt, über eine manuelle Bedieneinheit, die auch als Fernbedienung ausgebildet sein kann und an der auch manuelle Schaltelemente für die Steuerung von Antrieben sowie Ein- und Ausschalter vorhanden sind, eingelesen werden. Das Einlesen kann aber auch direkt in die elektronische Steuerung, deren wesentliche Elemente im mittleren Block aufgelistet sind, erfolgen. Von dort werden die unterschiedlichen Antriebe manipuliert und die von dort übermittelten Impulssignale zur jeweiligen Positionserkennung erfasst und ausgewertet.
0 Bedienelemente, wie einzelne Tasten oder eine Tastatur können sowohl an der Steuerung, wie auch an einer Fernbedienung vorhanden sein.
Anstelle der Chip-Karten können auch andere geeignete Speichermedien eingesetzt werden, von denen Bewe-
gungsablaufprogramme in die Steuerung eingelesen und ggf. auch erfaßte Daten aus der elektronischen Steuerung ausgelesen werden können.

Claims (17)

1. Antidekubitusbett, bei dem die gesamte Liegefläche um mindestens eine horizontal ausgerichtete Längs- und/oder Querachse verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektronische Steuerung mit mindestens einem Antrieb und mindestens einem Positionssensor verbunden ist und die Liegefläche (2) und/- oder ein Fahrgestell (3) auf dem die Liegefläche (2) angeordnet ist, um die mindestens eine Längs- und/oder Querachse (A, B) drehbar gelagert ist.
2. Antidekubitusbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschwenkbewegung der Liegefläche (2) mittels mechanischer Endanschläge begrenzt ist.
3. Antidekubitusbett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in die elektronische Steuerung ein Zeittaktgeber integriert ist.
4. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der elektronischen Steuerung eine Leseeinrichtung für Chip- Karten, auf denen ein Bewegungsprogrammablauf für die Verschwenkbewegung der Liegefläche (2) gespeichert ist, vorhanden oder angeschlossen ist.
5. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der elektronischen Steuerung ein elektronischer Speicher, auf dem mindestens ein Bewegungsprogrammablauf für die Verschwenkbewegung der Liegefläche (2) gespeichert ist, vorhanden ist.
6. Antidekubitusbett nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Speicher austauschbar ist.
7. Antidekubitusbett nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt des elektronischen Speichers mittels einer integrierten oder anschließbaren Einrichtung veränderbar ist.
8. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Antrieb(e) Linearmotoren sind.
9. Antidekubitusbett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem/den Antrieb(en) mit Zählern verbundene Impulsgeber, als Positionssensor(en) vorhanden sind.
10. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bewegungs- oder Beschleunigungssensor mit der elektronischen Steuerung verbunden ist.
11. Antidekubitusbett nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungssensor an der Liegefläche (2) angeordnet ist.
12. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Antriebe zum Verschwenken des Kopfteiles und/oder Beinteiles der Liegefläche (2) vorhanden und an die elektronische Steuerung angeschlossen sind.
13. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der elektronischen Steuerung eine manuelle Bedienelemente aufweisende Einheit angeordnet und/oder mit dieser verbunden ist.
14. Antidekubitusbett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die manuelle Bedienelemente aufweisende Einheit mit der elektronischen Steuerung drahtlos verbunden ist.
15. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Leseeinrichtung für Chip-Karten in die Bedienelemente aufweisende Einheit integriert ist.
16. Antidekubitusbett nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass am Fahrgestell (3) mindestens ein Antrieb zur Höhenverstellung der Liegefläche (2) vorhanden ist.
17. Antidekubitusbett nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass am Fahrgestell (3) mindestens zwei Antriebe zur Höhenverstellung und Verschwenkung um mindestens eine der horizontal ausgerichteten Achsen (A oder B) der Liegefläche (2) vorhanden sind.
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