DE20014127U1 - Elektrische Lampe - Google Patents
Elektrische LampeInfo
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Description
15.08.00 B/Fa.
Daniel Muessli, 4539 Rumisberg, Schweiz
Elektrische Lampe
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft elektrische Lampen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für Beleuchtungszwecke wurden zunächst elektrische Bogenlampen verwendet. Diese wurden sehr schnell von den Thomas Alpha Edison erfundenen Glühlampen verdrängt. Die Glühlampen haben ihren höchsten Entwicklungsstand in Form der Niedervolt-Halogenglühlampe erreicht. Daneben gibt es seit langem auch die Gasentladungslampen, die in neuerer Zeit eine zunehmende Bedeutung erlangen, nachdem es gelungen war, die für den Betrieb der Gasentladungsröhren erforderlichen Vorschaltgeräte aus elektronischen Bauteilen aufzubauen und zu miniaturisieren.
Um die Glühlampen bequem mit den Beleuchtungskörpern verbinden zu können, besitzen sie einen Sockel. Am weitesten verbreitet ist der sogenannte Edison-Sockel, den es je nach Lampengröße mit Gewindedurchmessern von 40 mm (Goliath), 27 mm (Normal-Edison), 14 mm (Klein-Edison) und 10 mm (Zwerg-Edison) gibt. Neben diesen Schraubsockeln gibt es auch noch Bajonett- und Stecksockel.
Der Glühfaden einer Glühlampe befindet sich in einem Glaskolben, der luftleer oder gasgefüllt sein kann. Unter den Glaskolbenformen hat die sogenannte Birnenform die weltweit größte Akzeptanz bei den Verbrauchern gefunden. Der Lampenkolben besitzt einen Kolbenkopf, der den Glühfaden umschließt, und einen Kolbenfuß, der mit einer sogenannten Zementschicht im Sockel befestigt wird.
Gasentladungslampen, beispielsweise in Form der sogenannten Energiesparlampe, besitzen eine Gasentladungsröhre und ein elektronisches Vorschaltgerät. Physikalisch bedingt muss die Gasentladungsröhre eine bestimmte Länge besitzen. Um solche Energiesparlampen in den herkömmlichen Beleuchtungskörpern unterbringen zu können, werden die Entladungsröhren daher mehrfach gefaltet. Die elektronischen Vorschaltgeräte sind in speziellen Isoliergehäusen untergebracht, an denen einerseits die Gasentladungsröhre und andererseits der Sockel befestigt wird.
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Leider unterscheiden sich derartige Energiesparlampen im Aussehen ganz erheblich von den beliebten Glühlampen mit Birnenkolben. Die Energiesparlampen konnten daher trotz ihres erheblich größeren Wirkungsgrades nur langsam an Akzeptanz gewinnen.
Es hat daher nicht an Versuchen gefehlt, Energiesparlampen herzustellen, die wie Glühlampen aussehen. Hierzu wurden um die Gasentladungsröhren herum Lampenkolben aus Kunststoff oder Glas montiert. Dadurch war zwar die gefaltete Gasentladungsröhre selbst nicht mehr zu sehen; die Lampen selbst hatten jedoch noch keine Ähnlichkeit mit den bekannten Glühlampen, weil stets das das elektronische Vorschaltgerät aufnehmende Isoliergehäuse vorhanden war.
Erst nachdem es gelungen war, das elektronische Vorschaltgerät so weit zu miniaturisieren, dass es komplett in einen Schraubsockel der Größe E 27 passt, konnte das Isoliergehäuse weiter verkleinert werden. Man vergleiche die WO 00/22651, wo das Isoliergehäuse nur noch die Aufgabe hat, die mechanische Verbindung zwischen Gasentladungsröhre und Schraubsockel herzustellen.
Während die Herstellung der Schraubsockel, des elektronischen Vorschaltgerätes, des Isoliergehäuses und der Gasentladungsröhre weitgehend vollautomatisiert werden konnten, ist die Montage dieser Einzelteile zu einer kompletten Energiesparlampe überwiegend Handarbeit. Aus diesem Grunde werden Energiesparlampen genauso wie andere Lampen heute fast ausschließlich nur noch in sogenannten Billiglohn-Ländern hergestellt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Lampe anzugeben, die in Größe und Form einer herkömmlichen Glühlampe mit insbesondere birnenförmigem Lampenkolben entspricht, unabhängig davon, welche Lichtquelle eingesetzt wird, und die insbesondere auch praktisch vollautomatisch montiert und komplettiert werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine elektrische Lampe mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Der erfindungsgemäße Lampenkolben besitzt wie die Lampenkolben der herkömmlichen Glühlampen einen Kolbenkopf, in der Größe passend zu der Lichtquelle, und einen Kolbenfuß, in der Größe passend zu dem Sockel. Im Unterschied zu den herkömmlichen Lampenkolben steht er jedoch aus zwei Halbschalen, so dass die Lichtquelle darin bequem montiert werden kann. Als Lichtquelle wird jedoch nicht nur ein Glühfaden verwendet, sondern eine komplette Glühlampe, beispielsweise eine Niedervolt-Halogenlampe, oder eine komplette Gasentladungslampe mit elektronischem Vorschaltgerät. Der Lampenkolben wird erst geschlossen, wenn die Lichtquelle darin montiert ist. Dann wird der Kolbenfuß wie an sich bekannt mit dem Sockel verbunden, beispielsweise mittels Zement wie bei den herkömmlichen Glühlampen, oder mittels Schnappverschluss, wie in der WO 00/22651 beschrieben.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besitzt wenigstens eine der Halbschalen eine Haltelasche, die Lichtquelle einen damit korrespondierenden Haltestift. Der Haltestift wird bei offenen Lampenkolben in die Haltelasche gelegt. Nach dem Schließen des Lampenkolbens ist die Verbindung fertig.
Vorteilhafterweise ist der Haltestift als Feder ausgebildet. Dadurch erreichen Erschütterungen die Lichtquelle nur mit verminderter Stärke, was deren Lebensdauer zugute kommt.
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist die die Halbschalen verbindende Naht eine Laser- oder Ultraschallschweißnaht oder eine Klebenaht. Alternativ ist auch eine mechanische Verbindung, in dem die beiden Halbschalen unlösbar zusammengeclipst werden.
Vorteilhafterweise besteht der Lampenkolben aus einem wärmebeständigen Kunststoff, z. B. einem Polyinit. Die Auswahl des optimalen Kunststoffs ist abhängig
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vom Einsatzzweck der Lampe einerseits und der Art der verwendeten Lichtquelle andererseits. Geeignete wärmebeständige Kunststoffe sind handelsüblich.
Vorzugsweise ist der Lampenkolben mattiert, transluzent bzw. opak. Entsprechende Ausführungsformen sind von den handelsüblichen Glühlampen bekannt.
Gemäß einer besonders bevorzugten ersten Ausgestaltung der Erfindung ist die Lichtquelle eine Gasentladungsröhre mit elektronischem Vorschaltgerät. Dabei ist das Vorschaltgerät im Lampenfuß positioniert, der Aussparungen besitzt, die einen wärmeleitenden Kontakt zwischen den wärmeerzeugenden Bauelementen des Vorschaltgerätes und dem Sockel ermöglichen. Dadurch können diese wärmeerzeugenden Bauteile, insbesondere die Schalttransistoren, optimal gekühlt werden, so wie sie in der WO 00/22651 beschrieben ist.
Gemäß einer bevorzugten zweiten Ausgestaltung der Erfindung ist die Lichtquelle eine punktförmige Glühlampe, z. B. eine Niedervolt-Halogenlampe. Dabei besteht der Lampenkolben vorzugsweise aus einem transparenten Material und ist mit Projektionsmotiven versehen. Dank der punktförmigen Lichtquelle werden die Projektionsmotive auch ohne Verwendung einer Projektionsoptik gut sichtbar auf Decken, Wände, Boden usw. projiziert.
Anhand der Zeichnung soll die Montage einer erfindungsgemäßen Lampe am Beispiel einer Energiesparlampe erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 die zur Herstellung der elektrischen Lampe benötigten wesentlichen Einzelteile als Sprengbild,
Fig. 2 die Lampe der Fig. 1 nach Vollendung des ersten Fertigungsschritts,
Fig. 3 die Lampe der Fig. 1 und 2 nach Vollendung des zweiten Fertigungsschritts und
Fig. 4 die fertige Lampe.
Fig. 1 zeigt in Form eines Sprengbildes die wesentlichen Einzelteile, die zur Herstellung einer elektrischen Lampe, hier einer Energiesparlampe, benötigt werden, die sich im fertigen Zustand nicht von einer herkömmlichen Glühlampe mit birnenförmigem Lampenkolben unterscheidet.
Man erkennt eine mehrfach gefaltete Gasentladungsröhre 6 mit dem bereits angelöteten elektronischen Vorschaltgerät 10, welches auf einer Printplatte 17 aufgebaut ist. Man erkennt des weiteren zwei aus Kunststoff hergestellte Lampenkolben-Halbschalen 1, 2, an deren unterem Ende je ein Halbschalen-Kolbenfuß 8, 9 angeformt ist. Form und Größe des birnenförmigen Kolbenkopfes sind auf die als Lichtquelle dienende Gasentladungsröhre 6, Form und Größe des Lampenfußes 8, 9 auf das elektronische Vorschaltgerät 10 abgestimmt.
Am Kopf der Gasentladungsröhre 6 erkennt man einen Haltestift 5, der mit einer an der Halbschale 2 angebrachten Haltelasche 7 korrespondiert.
Schließlich erkennt man in Fig. 1 noch einen herkömmlichen Edison-Schraubsockel
Fig. 2 zeigt die Einzelteile der Fig. 1nach dem ersten Montageschritt. Die Gasentladungsröhre 6 und das elektronische Vorschaltgerät 10 sind in die eine Halbschale 2 eingelegt, wobei der Haltestift 5 in die Haltelasche 7 eingeführt wurde. Dadurch ist die als Lichtquelle dienende Gasentladungsröhre 6 sowohl oben als auch unten mechanisch gehalten. Wird der Haltestift 5 als Federelement ausgebildet, so erreichen Stöße, die auf den Lampenkolben wirken, die Röhre nur mit verminderter Stärke.
Fig. 3 zeigt die Einzelteile der Fig. 1 und 2 nach dem zweiten Herstellungsschritt. Die beiden Halbschalen 1, 2 wurden entlang ihrer Berührungsfläche mit einer Naht 21, beispielsweise einer Lasernaht, unlösbar miteinander verbunden. Im Bereich des Lampenfußes 8, 9 sind Aussparungen 22 vorgesehen, deren Größe so gewählt ist,
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dass wärmeerzeugende Bauelemente des elektronischen Vorschaltgerätes 10, insbesondere die Schalttransistoren, einen direkten wärmeleitenden Kontakt zu dem Schraubsockel 11 erhalten könne, so wie es in der WO 00/22651 beschrieben ist.
Fig. 4 schließlich zeigt die fertige Lampe. Der Schraubsockel 11 wurde dauerhaft mit dem Lampenkolben 25 verbunden, beispielsweise mittels einer Zementschicht, wie bei den herkömmlichen Glühlampen, oder mittels einer Schnappverbindung, wie in der WO 00/22651 beschrieben.
Claims (9)
1. Elektrische Lampe, im wesentlichen umfassend gekennzeichnet durch die Merkmale:
- einen Schraub-, Steck- oder Bajonett-Sockel (11) aus Metall,
- einen Lampenkolben (25), z. B. in Birnenform, aus Isoliermaterial, dauerhaft verbunden mit dem Sockel (11),
- und eine Lichtquelle (6, 10) im Lampenkolben (25),
- der Lampenkolben (25)
- besitzt einen Kolbenkopf, in der Größe passend zu der Lichtquelle (6, 10),
- besitzt einen Kolbenfuß (8, 9), in der Größe passend zu dem Sockel (11),
- und besteht aus zwei Halbschalen (1, 2, 8, 9),
- eine Nut (21) verbindet die Halbschalen (1, 2, 8, 9) unlösbar.
2. Lampe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Merkmal:
- wenigstens eine der Halbschalen (2) besitzt eine Haltelasche (7),
- die Lichtquelle (6) besitzt einen damit korrespondierenden Haltestift (5).
3. Lampe nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Haltestift (5) ist eine Feder.
4. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- die die Halbschalen (1, 2, 8,) verbindende Naht (21) ist eine Laser- oder Ultraschall-Schweißnaht oder eine Klebenaht.
5. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- die Halbschalen (1, 2, 8, 9) sind unlösbar geclipst.
6. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Lampenkolben (25) besteht aus einem wärmebständigen Kunststoff, z. B. einem Polyinid.
7. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Lampenkolben (25) ist mattiert, transluzent bzw. opak.
8. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- die Lichtquelle ist eine Gasentladungsröhre (6) mit elektronischem Vorschaltgerät (10),
- das Vorschaltgerät (10) ist im Kolbenfuß positioniert,
- der Kolbenfuß (8, 9) besitzt Aussparungen (22), die einen wärmeleitenden Kontakt zwischen wärmeerzeugenden Bauelementen des Vorschaltgerätes (10) und dem Sockel (11) ermöglichen.
9. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- die Lichtquelle ist eine punktförmige Glühlampe, z. B. eine Niedervolt- Halogenlampe,
- der Lampenkolben (25)
- besteht aus einem transparenten Material
- und ist mit Projektionsmotiven versehen.
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2000
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