DE20014666U1 - Vorsatzoptik, welche mit Objektiven von Kameras für Mundhöhlen-/Aufnahmen kombinierbar ist - Google Patents
Vorsatzoptik, welche mit Objektiven von Kameras für Mundhöhlen-/Aufnahmen kombinierbar istInfo
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Description
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78052 VilUngen-Schwenningen (DE)
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Anmelder-AZ.: St 070
Anmelder: Storz Wolfgang, Karlsruher Str. 15,
78048 Villingen-Schwenningen (DE) - und Birkenheier Klaus, Dr., Hauptstr. 4, 78187 Geisingen (DE)
Anitielder-Nr. :
Bezeichnung: Vorsatzoptik, welche mit Objektiven von Kameras für Mundhöhlen-/Aufnahmen kombinierbar ist
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einer Vorrichtung zum Anfertigen von Aufnahmen, insbesondere aus der Mundhöhle eines Patienten mit einer Kamera, bei welcher vor dem Kameraobjektiv ein Umlenkspiegel vorgesehen ist, welcher am Ende einer Tragvorrichtung zur optischen Achse des Kameraobjektivs geneigt und in der optischen Achse des Kameraobjektivs angeordnet ist.
Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art sind beispielsweise aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 420 715 Al bekannt, welche insbesondere auf dem Gebiet der Zahnmedizin eingesetzt werden sollen. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist zum Anfertigen von Aufnahmen, insbesondere aus der Mundhöhle eines Patienten, eine Kamera vorgesehen, an welcher eine als Haltestange ausgebildete Tragvorrichtung exzentrisch zur optischen Achse der Kamera axial verschiebbar angeordnet ist. Des weiteren ist die Haltestan-
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ge zumindest bereichsweise um die optische Achse der Kamera drehend verstellbar. An ihrem freien, der Kamera gegenüberliegenden Ende, weist die Haltestange einen Umlenkspiegel auf, welcher unter einem vorbestimmbaren Neigungswinkel in der optischen Achse des Kameraobjektives der Kamera angeordnet ist.
Aufgrund dieses Umlenkspiegels können somit Aufnahmen, beispielsweise der Zahnrückseite aus der Mundhöhle eines Patienten, angefertigt werden. Um eine möglichst großflächige, d.h. bildfüllende Abbildung in der Aufzeichnungsebene der Kamera zu erreichen, ist die bekannte Kamera mit einem speziellen Kameraobjektiv versehen, durch welches eine solche Abbildung in der Aufzeichnungsebene bildfüllend abgebildet wird. Als Aufzeichnungsmedium bzw. Speichermedium zum Aufzeichnen des aufzunehmenden Bildes in der Aufzeichnungsebene kann, je nach Kameratyp, ein herkömmlicher Negativ- oder Positiv-Film, wie z.B. bei sogenannten Kleinbildkameras, oder auch ein digitaler Aufnahme-Chip, wie z.B. bei Video- oder Digitalkameras, vorgesehen sein, welches dementsprechend in der Aufzeichnungsebene der Kamera angeordnet ist.
In gleicher Weise ist eine solche gattungsgemäße Vorrichtung auch aus der internationalen Patentanmeldung WO 92/01415 bekannt, bei welcher zum Anfertigen von Aufnahmen aus der Mundhöhle eines Patienten eine spezielle Mi-
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niatur-Videokamera eingesetzt wird. Auch hier wird zum Anfertigen solcher Aufnahmen ein Umlenkspiegel verwendet, welcher vor dem eigentlichen Kameraobjektiv an einer entsprechenden Haltestange angeordnet ist. Die Haltestange ist an einem speziellen, die Videokamera aufnehmenden Kameragehäuse befestigt und überragt das Kameraobjektiv nach vorne hin. Am vorderen Ende der Haltestange weist diese einen etwa unter 45° zur optischen Achse des Kameraobjektives abgebogenen Endabschnitt auf, an welchem der Umlenkspiegel in der optischen Achse des Kameraobjektives liegend festsitzend befestigt ist. Auch die optischen Eigenschaften des Kameraobjektives dieser bekannten Miniatur-Videokamera ist derart auf die Position des Umlenkspiegels relativ zum Kameraobjektiv abgestimmt, daß eine möglichst bildfüllende Darstellung der durch den Umlenkspiegel zum Kameraobjektiv projizierten Abbildung erfolgen kann.
Dies bedeutet, daß bei beiden bekannten Vorrichtungen eine bildfüllende Aufzeichnung von gewünschten Abbildungen über den vorgesehenen Umlenkspiegel nur durch eine spezielle Ausbildung des jeweiligen Kameraobjektives erreicht wird. Zum Anfertigen von Aufnahmen unter Verwendung eines Umlenkspiegels werden können folglich nur ganz spezielle Kameraobjektive eingesetzt werden, bei welchen die äußerst geringe Entfernung vom abzubildenden Objekt zum Kameraobjektiv berücksichtigt ist. Die Verwendung von han-
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delsüblichen Kameras, insbesondere von Video- oder Digitalkameras ist nur bedingt möglich, da deren Kameraobjektive in der Regel diesen Anforderungen nicht genügen und nur im Ausnahmefall zufriedenstellende Aufnahmen angefertigt werden können.
Bei der Verwendung von Videokameras beispielsweise ist es zwar möglich eine scharfe Abbildung zu erreichen, der Umlenkspiegel bzw. das vom Umlenkspiegel in das Kameraobjektiv projizierte Abbild kann jedoch nicht bildfüllend dargestellt werden. Solche digital erzeugten Bilder können zwar elektronisch vergrößert werden, so daß auch eine bildfüllende Abbildung des vom Umlenkspiegel projizierten Abbildes erzeugt werden kann. Auf Grund der relativ geringen Bildauflösung, insbesondere bei Videokameras, ist eine solche Bildaufbereitung stets mit einem Verlust an der notwendigen Bildschärfe verbunden, so daß die gewonnen Darstellungen nur unbefriedigend sind. Dies bedeutet wiederum, daß das Anfertigen zufriedenstellender Aufnahmen aus der Mundhöhle eines Patienten bislang nur mit Spezialkameras mit speziell für diesen Zweck ausgebildeten Kameraobjektiven möglich ist. Solche Kameras sind allerdings äußerst teuer und somit beispielsweise für eine Dokumentation während der Behandlung eines Patienten nicht geeignet, da die hohen Kosten der Kamera nicht auf die Behandlungskosten angerechnet werden können.
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Auf Grund des hohen Preises dieser aus dem Stand der Technik bekannten Spezialkameras wäre es zweckmäßig, für Aufnahmen, insbesondere aus der Mundhöhle eines Patienten, handelsübliche Kameras durch Vorsatz eines Umlenkspiegeis verwenden zu können, da solche Kameras auch noch anderweitig beispielsweise im Privatbereich einsetzbar sind. Somit wären auch bei solchen Kameras teilweise bestehende hohe Anschaffungskosten durch einen weiteren Einsatzbereich vertretbar, da diese nicht nur auf ein bestimmtes Anwendungsfeld, wie das Anfertigen von intraoralen Aufnahmen beschränkt sind. Da solche handelsüblichen Kameras jedoch mit den unterschiedlichsten Kameraobjektiven versehen sind, mit welchen es beispielsweise nicht möglich ist Makroaufnahmen od. dgl. anzufertigen, können solche handelsüblichen Kameras nicht in jedem Falle für Aufnahmen mit einem Umlenkspiegel verwendet werden. Des weiteren sind auch Kameraobjektive von Kameras bekannt, bei welchen zwar Makroaufnahmen angefertigt werden können, bei welchen es allerdings erforderlich ist, vom aufzunehmenden Gegenstand einen äußerst geringen Abstand einzuhalten, der im Bereich von nur wenigen Zentimetern liegt. In diesen Fällen können Aufnahmen aus der Mundhöhle eines Patienten nur schwer angefertigt werden, da die entsprechende Kamera mit ihrem Objektiv nur einen äußert geringen Abstand vom Umlenkspiegel haben kann, um eine ausreichende Bildschärfe erreichen zu können.
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Des weiteren sind auch Kameraobjektive bekannt, bei welchen zwar ein größerer Abstand zum Umlenkspiegel eingehalten werden kann, jedoch die Abbildung des vom Umlenkspiegel zum Objektiv geleiteten Abbildes nur einen Bruchteil des Aufnahmemediums in der Aufzeichnungsebene ausfüllt und somit eine zufriedenstellende Darstellung, in welcher auch Details erkennbar sind, nicht oder nur bedingt erreicht werden kann.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art mit einem Umlenkspiegel derart auszugestalten, daß diese variabel für die unterschiedlichsten Kameratypen mit den unterschiedlichsten Kameraobjektiven derart einsetzbar ist, daß mit diesen handelsüblichen Kameras bildfüllende Abbildungen des gewünschten Bereiches einer Mundhöhle in ausreichender Schärfe angefertigt werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Tragvorrichtung zur lösbaren Montage am Kameraobjektiv an ihrem dem Umlenkspiegel gegenüberliegenden Ende mit einem Adapterring versehen ist, der eine in der optischen Achse des Kameraobjektives liegende optische Einrichtung, insbesondere in Form einer optischen Linse, aufweist, durch welche das vom Umlenkspiegel zum Objektiv gelangende, von der Kamera aufzunehmende Abbild zumindest annähernd bild-
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füllend in die Aufzeichnungsebene der Kamera über das Kameraobjektiv projiziert wird.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung an unterschiedliche Kameraobjektive unterschiedlichster Kameras adaptiert werden, wobei in jedem Fall das vom Umlenkspiegel zum Kameraobjektiv gelangende, von der Kamera aufzunehmende Abbild, zumindest annähernd bildfüllend in die Aufzeichnungsebene der Kamera über das vorhandene Kameraobjektiv projiziert wird.
Dazu ist die Tragvorrichtung lösbar am Kameraobjektiv mit ihrem dem Umlenkspiegel gegenüberliegenden Ende über einen Adapterring montierbar. Der Adapterring kann dabei beispielsweise zur lösbaren Montage an den, an einem Kameraobjektiv meist vorhandenen Gewindeverbindungen, welche beispielsweise für den Aufsatz von optischen Filtern oder dgl. vorgesehen sind, aufschraubbar sein und ein entsprechendes Gewinde aufweisen. Für unterschiedliche Kameraobjektive, die mit unterschiedlichen Montagegewinden versehen sind, kann der Adapterring entsprechend mit unterschiedlichen Kupplungsgewinden versehen sein.
Des weiteren ist der Adapterring mit einer in der optischen Achse des Kameraobjektives liegenden optischen Einrichtung, insbesondere in Form einer optischen Linse, versehen, durch welche das vom Umlenkspiegel kommende,
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von der Kamera aufzunehmende Abbild, prinzipiell vergrößert wird, so daß dieses Abbild zumindest annähernd bildfüllend in die Aufzeichnungsebene der Kamera über deren originales Kameraobjektiv projiziert wird.
Im einfachsten Fall kann es sich bei dieser optischen Einrichtung um eine optische Vergrößerungslinse handeln, welche in einfacher Weise lediglich die vom Umlenkspiegel kommende Abbildung zum Kameraobjektiv hin vergrößert, so daß dieses wiederum ein bildfüllendes Abbild in die Aufzeichnungsebene der Kamera projiziert. Ist die Kamera beispielsweise mit einer durch das Kameraobjektiv wirkenden automatischen Fokussiereinrichtung versehen, so kann in diesem Fall auch eine automatische Scharfstellung erreicht werden, so daß Aufnahmen in einfachster Weise auch für eine ungeübte Person herstellbar sind.
Somit ist zusammenfassend festzustellen, daß aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung für den Einsatz eines einfachen Umlenkspiegels, wie er bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist, beliebige Kameras mit beliebigen Kameraobjektiven für Aufnahmen, insbesondere aus der Mundhöhle eines Patienten, verwendet werden können.
Gemäß Anspruch 2 wird eine äußerst einfache Montage des Umlenkspiegels an der Tragvorrichtung erreicht, da diese im vorgesehenen Neigungswinkel zur optischen Achse des Kameraobjektives an einem entsprechend abgebogenen Endab-
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schnitt der Tragvorrichtung angeordnet ist. Um beispielsweise bei Beschädigung dieses Umlenkspiegels einen weiteren Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht zu gefährden, ist der Umlenkspiegel am Endabschnitt der Tragvorrichtung auswechselbar befestigt. Zur auswechselbaren Befestigung des Umlenkspiegels am Endabschnitt der Tragvorrichtung kann gemäß Anspruch 3 eine Schraub- oder Rastverbindung vorgesehen sein. Durch solche Schrauboder Rastverbindungen ist ein schnelles und einfaches Austauschen des Umlenkspiegels sichergestellt.
Gemäß Anspruch 4 können unterschiedliche Umlenkspiegel mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften vorgesehen sein. So sind Umlenkspiegel mit vergrößernden und verkleinernden optischen Eigenschaften vorgesehen, welche wahlweise am Endabschnitt der Tragvorrichtung montiert werden können. Durch diese unterschiedlichen Umlenkspiegel können unterschiedliche Ausschnitte aus der Mundhöhle eines Patienten aufgenommen werden, da das Abbild des Umlenkspiegels über das Kameraobjektiv stets in gleicher Vergrößerung in die Aufzeichnungsebene der Kamera projiziert wird. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung können somit einerseits sog. "Panoramaaufnahmen" und andererseits auch äußerst präzise Detailaufnahmen von äußerst kleinen Aufnahmebereichen aus der Mundhöhle eines Patienten angefertigt werden.
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• Gemäß Anspruch 5 kann die Tragvorrichtung formschlüssig in einer Ausnehmung des Adapterringes aufgenommen und in dieser durch eine Klemm- oder Rastverbindung auswechselbar gehalten sein. Nach dieser Ausgestaltung sind unterschiedliche Tragvorrichtungen einerseits unterschiedlicher Länge und andererseits mit unterschiedlich zur optischen Achse des Kameraobjektivs geneigt angeordnetem Umlenkspiegel am Adapterring in einfacher Weise anzubringen. Somit wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung gemäß Anspruch 5 eine einfache Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an vorliegende Einsatzbedingungen möglich. Es kann für die lösbare Befestigung der Tragvorrichtung in der Ausnehmung des Adapterringes auch eine Kombination einer Klemm- und Rastverbindung vorgesehen sein, um einerseits eine genaue axiale Positionierung der Tragvorrichtung in der Ausnehmung des Adapterringes durch die Rastverbindung und andererseits eine sichere Fixierung dieser Position durch die Klemmverbindung zu erreichen.
Gemäß Anspruch 6 kann der Umlenkspiegel an der Tragvorrichtung in Richtung der optischen Achse des Kameraobjektivs verstellbar ausgebildet sein. Durch diese Ausgestaltung ist eine weitere, einfache Möglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung an die jeweiligen Einsatzbedingungen gegeben. So kann durch die Axialverstellung des Umlenkspiegels beispielsweise eine Anpassung an die opti-
sehen Eigenschaften der optischen Einrichtung in Kombination mit dem vorhandenen Kameraobjektiv erfolgen, um beispielsweise bei optimalem Vergrößerungseffekt auch eine scharfe Abbildung in der Aufzeichnungsebene der Kamera erreichen zu können.
Gemäß der Ansprüche 7 und 8 sind einerseits zwei alternative Möglichkeiten für die in Anspruch 6 beanspruchte Axialverstellung des Umlenkspiegels und andererseits auch weitere Anpassungsmöglichkeiten an die jeweils vorliegenden Einsätzbedingungen vorgesehen.
So kann die Tragvorrichtung gemäß Anspruch 7 einerseits als ein- oder mehrfach abgebogene Haltestange ausgebildet sein, durch deren jeweils gewählte Formgebung eine optimale Zugänglichkeit des jeweils gewünschten Aufnahmebereiches erreichbar ist. Die Axialverstellung kann gemäß Anspruch 7 durch eine axial verschiebbare Lagerung der Haltestange im Adapterring erreicht werden, wobei die jeweilige Axialposition auch feststellbar ist, beispielsweise über eine Klemmschraube im Adapterring.
Gemäß Anspruch 8 kann die Axialverstellung auch durch eine teleskopartig längenverstellbare Ausbildung der Tragvorrichtung erreicht werden, wobei die Tragvorrichtung ebenfalls als ein- oder mehrfach abgebogen ausgebildete Haltestange ausgebildet sein kann.
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Gemäß Anspruch 9 kann der Adapterring zweiteilig ausgebildet sein und einen mit der Tragvorrichtung verbundenen Außenring aufweisen, in welchen ein, mit dem Kameraobjektiv lösbar verbundener Innenring drehbar eingesetzt ist.
Durch diese zweiteilige Ausbildung des Adapterringes ist beispielsweise für den Einsatz mit unterschiedlichen Kameraobjektiven ein und derselbe Außenring einsetzbar, während für die Adaption an ein bestimmtes Kameraobjektiv lediglich ein spezieller Innenring vorzusehen ist. Des weiteren sind der Außenring und der Innenring gemäß Anspruch 9 relativ zueinander drehbar, so daß auch die Stellung des Umlenkspiegels bei gleicher Kameraposition, beispielsweise für Aufnahmen der oberen oder der unteren Zahnreihe aus der Mundhöhle eines Patienten, in einfacher Weise angepaßt werden kann, wodurch die Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich vereinfacht wird. Dabei ist vorgesehen, daß der Umlenkspiegel unabhängig von der Winkelstellung des Außenringes zum Innenring stets in der optischen Achse des Kameraobjektives verbleibt und beim Verdrehen des Außenringes zum Innen lediglich die Orientierung des Umlenkspiegels in gewünschter Weise geändert wird.
Für die oben bereits angesprochene Adaption an unterschiedliche Kameraobjektive ist gemäß Anspruch 10 vorgesehen, daß verschiedene Innenringe zur Verfügung gestellt werden, auf welche der Außenring auswechselbar aufgesetzt
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ist und welche mit unterschiedlichen Kupplungsabschnitten zur lösbaren Verbindung mit den unterschiedlichen Kameraobjektiven versehen sind. Durch diese Ausgestaltung, wie bereits oben zu Anspruch 9 erwähnt, wird eine kostengünstige Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht, da lediglich der Innenring des Adapterringes zur Adaption an unterschiedliche Kameraobjektive anzupassen ist. Die weiteren Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wie Tragvorrichtung, Umlenkspiegel oder Außenring, können für sämtliche Kameraobjektive, für deren Einsatz die erfindungsgemäße Vorrichtung bestimmt ist, unverändert bleiben.
Gemäß Anspruch 11 kann der Außenring am Innenring in beliebig wählbaren Drehstellungen fixierbar sein. Durch diese Ausgestaltung ist sichergestellt, daß eine gewählte Drehstellung des Außenringes am Innenring und somit eine gewählte Ausrichtung des am Außenring über die Tragvorrichtung befestigten Umlenkspiegels relativ zum Kameraobjektiv und somit relativ zur Kamera sicher beibehalten bleibt und beim Anfertigen von Aufnahmen nicht unbeabsichtigt verändert wird.
Gemäß Anspruch 12 kann die optische Einrichtung am Adapterring auswechselbar angeordnet sein, wobei mehrere optische Einrichtungen mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften vorgesehen sind, die gegeneinander ausge-
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tauscht werden können. Durch diese austauschbare Anordnung der optischen Einrichtung am Adapterring ist eine einfache Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an die optischen Eigenschaften unterschiedlicher Kameraobjektive durchführbar.
Gemäß Anspruch 13 können für die auswechselbare Befestigung der optischen Einrichtung im Innenring Rastelemente oder auch eine einfache Klemmverbindung vorgesehen sein. Durch diese Ausgestaltung gemäß Anspruch 13 kann beispielsweise für ein bestimmtes Kameraobjektiv mit bestimmten optischen Eigenschaften einerseits, zu einem zu diesem Objektiv passenden Innenring, gleichzeitig eine entsprechende optische Einrichtung zur bildfüllenden Projektion des Abbildes vom Umlenkspiegel auf die Aufzeichnungsebene der Kamera vorgesehen werden. Dies bedeutet, daß ein bestimmter, zu einem bestimmten Kameraobjektiv gehörender Innenring, stets mit der gleichen optischen Einrichtung kombinierbar ist, so daß ebenfalls die Herstellkosten gering gehalten werden können.
Gemäß Anspruch 14 wird der Außenring auf dem Innenring über eine Kugelführung axial unverschiebbar und klemmend feststellbar gehalten. Durch diese Kugelführung ist in gelöstem Zustand eine leichte Änderung der Drehstellung des Außenringes zum Innenring durchführbar, während die gewählte Drehstellung in einfacher Weise fixiert werden
kann. Dazu kann die Kugelführung gemäß Anspruch 14 aus einer umlaufenden Radialnut im Innenring und wenigstens zwei in Radialbohrungen des Außenringes eingesetzten, zumindest teilweise in die Radialnut eingreifende Führungskugeln bestehen. Durch diese Führungskugeln ist bei axial unverschiebbarer Lagerung des Außenringes am Innenring trotzdem eine leichtgängige drehende Verstellbarkeit gewährleistet.
Zum Feststellen des Außenringes am Innenring können gemäß Anspruch 15 die Führungskugeln durch Klemmschrauben in ihren Radialbohrungen gegen die Radialnut verspannt werden, so daß in einfacher Weise ein festsitzender Halt des Außenringes auf dem Innenring gewährleistet ist.
Alternativ zu der Kugelführung gemäß der vorangegangenen Ansprüche 14 und 15 kann gemäß Anspruch 16 auch eine einfache Rastverbindung zwischen dem Außenring und dem Innenring vorgesehen sein. Diese Rastverbindung kann mit einer zusätzlichen, in Umfangsrichtung wirkenden Klemmoder Rasteinrichtung versehen sein, durch welche die jeweils gewählte relative Winkelposition des Außenringes zum Innenring fixierbar ist, so daß ein unbeabsichtigtes Verdrehen sicher ausgeschlossen werden kann.
Nachfolgend wird anhand eines Ausführungsbeispiels die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1 die wesentlichen Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Längsschnitt, dessen prinzipieller Verlauf I-I aus Fig. 3 erkennbar ist;
Fig. 2 eine Draufsicht II aus Fig. 1 auf die abgebogen ausgebildete Haltestange und den Umlenkspiegel;
Fig. 3 eine Draufsicht III aus Fig. 1 auf den in Fig. 1 im Schnitt dargestellten Außenring des Adapterringes mit montiertem Innenring;
Fig. 4 einen vergrößerten Ausschnitt IV aus Fig. 1 des Innenringes mit montierter optischer Linse;
Fig. 5 einen vergrößerten Ausschnitt V aus Fig. 1 des Außenringes mit montiertem Innenring und arretierter Kugelführung.
Fig. 6 eine zweites Ausführungsbeispiel einer am Außenring eines Adapterringes axial verstellbaren
Tragvorrichtung mit Umlenkspiegel im Teilschnitt;
Fig. 7 eine Draufsicht VII des Außenringes aus Fig. 6 mit montierter Haltestange;
Fig.
eine mehrfach abgebogene Haltestange mit Umlenkspiegel in Seitenansicht;
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• ·
• ·
Fig. 9 eine teleskopartig längenverstellbare Haltestange mit Umlenkspiegel in Seitenansicht;
Fig. 10 einen vergrößerten Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Lagerung zwischen dem Innenring und dem Außenring.
Fig. 1 zeigt die einzelnen Bestandteile eines Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zusammen mit dem vorderen Ende eines Kameraobjektives 2 im Längsschnitt I-I aus Fig. 3.
Gemäß dieses beispielhaft dargestellten Ausführungsbeispiels besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 aus einer als Haltestange 3 ausgebildeten Tragvorrichtung, welche an ihrem vorderen, linken Ende einen um einen Neigungswinkel &agr; von etwa 45° zur Längsmittelachse 4 der Haltestange 3 abgebogen verlaufenden Endabschnitt 5 aufweist. Dieser Neigungswinkel &agr; kann je nach den jeweils vorliegenden Einsatzbedingungen auch größer oder kleiner gewählt werden.
Der Endabschnitt 5 der Haltestange 3 ist an seinem freien Ende 6 mit einem oberseitig und unterseitig abgeflachten, eben ausgebildeten Aufnahmeabschnitt 7 versehen, welcher zur klemmenden Halterung eines Umlenkspiegels 8 mit dessen Spiegelgehäuse 9 dient. Dazu ist das Spiegelgehäuse 9 rückseitig zum Aufnahmeabschnitt 7 hin mit einem Rastzap-
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fen 10 versehen, welcher an seinem freien Ende mit einem radial erweiterten Haltesteg 11 versehen ist.
Zur rastenden Aufnahme des Rastzapfens 10 mit seinem Haltesteg 11 ist der Aufnahmeabschnitt 7, wie dies aus Fig.
2 ersichtlich ist, in zwei parallel zueinander verlaufende und spiegelsymmetrisch aufgebaute Rastzungen 12 und unterteilt. Diese Rastzungen 12 und 13 weisen an ihren jeweiligen äußeren Enden jeweils eine etwa zylinderabschnittsförmige Ausnehmung 14 bzw. 15 auf, welche einander spiegelsymmetrisch gegenüberliegen. Diese Ausnehmungen 14 und 15 sind in ihren Abmessungen auf den Durchmesser des Rastzapfens 10 derart abgestimmt, daß dieser in Richtung des Pfeiles 16 rastend zwischen diese Ausnehmungen 14 und 15 eingeschoben werden kann und zwischen den Ausnehmungen 14 und 15 der Rastzungen 12 und 13 klemmend gehalten wird.
Durch diese Rastverbindung des Umlenkspiegels 8 mit seinem Spiegelgehäuse 9 am Auf&eegr;ahmeabschnitt 7 des Endabschnittes 5 der Haltestange 3, können mehrere unterschiedlich ausgestaltete Umlenkspiegel mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften wahlweise am Endabschnitt 5 der Haltestange 3 angeordnet werden. Durch diese Rastverbindung ist insbesondere ein Austausch verschiedener Umlenkspiegel in einfacher Weise durchführbar, wobei deren Ausrichtung über die Rastverbindung relativ zur optischen
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Achse 17 des Kameraobjektives 2 festgelegt ist. Es versteht sich, daß die Ausbildung der Haltestange mit ihrem geneigt abgewinkelten Endabschnitt 5 so gewählt ist, daß der Umlenkspiegel 8 zentral in der optischen Achse 17 des Kameraobjektives 2 liegt.
Die beispielhaft dargestellte, stangenförmige Ausbildung der Tragvorrichtung in Form der Haltestange 3 ist äußerst einfach herstellbar und kann auch in jede gewünschte Form gebogen werden, so daß eine äußerst einfache Anpassung an die jeweils vorliegenden Einsatzbedingungen in einfacher Weise durchgeführt werden kann. Die Tragvorrichtung kann allerdings auch andere Querschittsformen aufweisen, die es erlauben den Umlenkspiegel in der optischen Achse 17 des Kameraobjektives 2 anzuordnen. So könnte die HaI-testange beispielsweise auch einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt aufweisen.
Als Ausführungsformen von Umlenkspiegeln 8 sind Umlenkspiegel mit ebenen Spiegelflächen 18, wie dies für das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dargestellt ist, sowie mit konkav oder konvex zumindest leicht gewölbten Spiegelflächen vorgesehen. Durch die konkav bzw. gewölbte Spiegelfläche eines Umlenkspiegels wird eine vergrößerte bzw. verkleinerte Abbildung eines aufzunehmenden Bereichs eines vom Kameraobjektiv 2 zu erfassenden Gegenstandes
25 erreicht.
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Wie aus Fig. 2 weiter ersichtlich ist, weist die Haltestange 3 an ihrem, dem Endabschnitt 5 gegenüberliegenden Ende, einen Montagezapfen 19 mit einem etwa quadratischen Querschnitt (in Fig. 2 gestrichelt dargestellt) auf, mit welchem die Montagestange 3 passend in eine entsprechend formangepaßte Ausnehmung 20 eines Adapterringes
21 formschlüssig und auswechselbar einsteckbar ist. Die Ausnehmung 2 0 weist dabei ebenfalls einen etwa quadratischen Querschnitt auf, wie dies beispielsweise aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Zur festsitzenden und auswechselbaren Halterung der Haltestange 3 mit ihrem Montagezapfen 19 in der Ausnehmung 20 des Adapterringes 21, ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel eine radial von außen in den Adapterring 21 im Bereich der Ausnehmung 20 einschraubbare Klemmschraube
22 vorgesehen. Durch die Formanpassung der Ausnehmung 2 0 an den Montagezapfen 19 wird eine präzise Ausrichtung der Haltestange 3 mit ihrem vorderen, geneigt abgebogenen Endabschnitt 5, bezüglich des Adapterringes 21, erreicht.
Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, ist der Adapterring 21 zweiteilig ausgebildet und besteht aus einem Außenring 23 sowie einem Innenring 24, wobei die oben beschriebene Ausnehmung 20 im Außenring 23 des Adapterringes 21 vorgesehen ist.
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Zur drehbaren Lagerung des Außenringes 23 weist der Innenring 24 einen entsprechenden Lagersitz 25 auf, auf welchen der Außenring 23 passend aufschiebbar ist. Im Bereich des Lagersitzes 25 ist des weiteren eine umlaufende, nach innen gerichtete, etwa halbzylindrisch ausgebildete Radialnut 26 vorgesehen, welche in axialer Richtung etwa mittig im Lagersitz 25 angeordnet ist. Diese Radialnut 2 6 dient im montierten Zustand zur axialen Festlegung des Außenringes 23 auf dem Lagersitz 25 des Innenringes 24.
Zur axial unverschiebbaren und drehbaren Lagerung des Außenringes 23 auf dem Innenring 24 sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel, wie dies insbesondere auch aus Fig. 3 ersichtlich ist, vier Führungskugeln 27 vorgesehen, welche in vier entsprechend gleichmäßig am Umfang verteilte Radialbohrungen 28 des Außenringes 23 einbringbar und formschlüssig mit der Radialnut 2 6 des Innenrings 24 in Eingriff bringbar sind.
Zur Halterung der Führungskugeln 27 in den Radialbohrungen 28, sind entsprechend vier Klemmschrauben 29 vorgesehen, die in die Radialbohrungen 2 8 eingeschraubt sind. Dementsprechend sind die Radialbohrungen 28 als Gewindebohrungen ausgebildet. Bei nur leicht gegen die Führungskugeln 27 angelegten Klemmschrauben 29, ist der Außenring 23 in axialer Richtung aufgrund des Formschlusses zwi-
sehen den Führungskugeln 27 und der Radialnut 2 6 auf dem Innenring 24 festgelegt und kann relativ zum Innenring in Richtung des Pfeiles 30 zusammen mit der am Außenring 23 feststehend montierten Haltestange 3 gedreht werden. Durch diese Drehung in Richtung des Pfeiles 30 (Fig. 3) ist somit eine Änderung der Orientierung des an der Haltestange 3 feststehend montierten Umlenkspiegels 8 mit seiner Spiegelfläche 18 variabel einstellbar.
Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, weist der Innenring zum Umlenkspiegel 8 hin, eine umlaufende, axiale Vertiefung 31 auf, welche zur auswechselbaren Aufnahme einer optischen Einrichtung in Form einer optischen Linse
32 dient. Diese optische Linse 32 kann beim vorliegenden Ausführungsbeispiel klemmend in der axialen Vertiefung gehalten sein, so daß sie einerseits im Betrieb sicher gehalten ist und andererseits auch leicht gegen eine optische Linse mit anderen optischen Eigenschaften ausgetauscht werden kann. Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 in einfacher Weise an die optischen Eigenschäften eines vorhandenen Kameraobjektives 2 angepaßt werden.
Auf seiner der axialen Vertiefung 31 gegenüberliegenden Seite ist der Innenring 24 mit einem Kupplungsabschnitt
33 versehen, der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einem Außengewinde 34 versehen ist. Dieses Außenge-
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winde 34 des Innenringes 24 bzw. dessen Kupplungsabschnittes 33 dient zur auswechselbaren Montage des Innenringes 24 und somit des gesamten Adapterringes 21 an einem Blendenring 35 des Kameraobjektives 2.
Ein solcher Blendenring 35 kann üblicherweise als Vorsatz an einem Kameraobjektiv 2, beispielsweise zur Aufnahme von speziellen Aufnahmefiltern od. dgl., vorgesehen sein. Dazu weist der Blendenring 35 ein entsprechendes Innengewinde 36 auf, in welches normalerweise ein handelsüblieher Filterträger auswechselbar eingeschraubt werden kann. An diesem Innengewinde 36 ist das Außengewinde 34 des Kupplungsabschnittes 33 des Innenringes 24 entsprechend angepaßt, so daß der gesamte Adapterring 21 auswechselbar und festsitzend in den Blendenring 35 eingeschraubt werden kann.
Der Blendenring 35 weist zum Kameraobjektiv 2 hin einerseits wiederum einen Kupplungsabschnitt 37 mit einem entsprechenden Außengewinde 38 auf, mit welchem der Blendenring 35 mit einem entsprechenden Innengewinde 39 des Objektivgehäuses 40 des Kameraobjektives 2 festsitzend verbunden werden kann. Im Objektivgehäuse 40 des Kameraobjektives 2 ist die normale Linsengeometrie des Kameraobjektives 2 angeordnet, was durch die beiden angedeuteten optischen Linsen 41 und 42 in Fig. 1 dargestellt ist.
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Ist ein solcher Blendenring 35 bei einem Kameraobjektiv 2 nicht vorgesehen, so kann der Kupplungsabschnitt 33 mit seinem Außengewinde 34 auch im Durchmesser und der Gewindeausgestaltung dem Innengewinde 39 des Objektivgehäuses 40 entsprechend angepaßt sein, so daß der Adapterring 21 mit seinem Innenring 24 über den entsprechend gestalteten Kupplungsabschnitt 33 direkt mit dem Innengewinde 39 des Kameraobjektives 2 austauschbar gekoppelt werden kann.
Dabei ist auch vorgesehen, daß unterschiedliche Innenringe 24 mit unterschiedlich ausgebildeten Kupplungsabschnitten 33 einsetzbar sind. So kann der Kupplungsabschnitt 33 beispielsweise auch zum Aufstecken auf die äußere Mantelfläche 43 des Kameraobjektives 2 ausgebildet sein. In diesem Falle wäre eine klemmende Halterung des Innenringes 24 mit einem derart ausgebildeten Kupplungsabschnitt 33 auf dem Kameraobjektiv 2 vorstellbar. Dies bedeutet, daß erfindungsgemäß unterschiedliche Innenringe 24 vorgesehen sind, um die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit unterschiedlich ausgestalteten Kameraobjektiven 2 lösbar verbinden zu können. Es versteht sich dabei, daß der Adapterring 21 nicht zwingend zweiteilig ausgebildet sein muß. Diese zweiteilige Ausbildung hat jedoch einerseits den Vorteil der drehbaren Anordnung der Haltestange 3 relativ zum Kameraobjektiv 2 und andererseits auch der variableren Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere des Innenringes 24 bezüglich der Anpassung seines Kupplungs-
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abschnittes 33 an ein Kameraobjektiv 2, an welches der gesamte Adapterring 21 adaptiert werden soll.
Fig. 4 zeigt eine Variante der Befestigungsmöglichkeit der optischen Linse 32 in der axialen Vertiefung 31 des Innenringes 24. Dabei ist ebenfalls auch die umlaufende Radialnut 26 des Lagersitzes 25 des Innenringes 24 erkennbar. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 ist zur rastenden Halterung der Linse 32 in der Vertiefung 31 beispielhaft eine radial elastische Rastzunge 44 dargestellt, welche mit einer radial nach innen gerichteten Rastnase 45 versehen ist. Durch diese Rastnase 45 wird die Linse 32 im montierten Zustand festsitzend in der Vertiefung 31 gehalten. Um einen möglichst guten rastenden Halt der Linse 32 in der Vertiefung 31 zu erreichen, sind dabei mehrere, gleichmäßig am Umfang des Innenringes 24 verteilt angeordnete Rastzungen 44 mit entsprechenden Rastnasen 45 vorgesehen. Durch diese beispielhaft dargestellte Rastverbindung ist ein einfaches Austauschen der optischen Linse 32 durchführbar.
Des weiteren kann anstatt der Rastverbindung zwischen dem Umlenkspiegel 8 mit seinem Rastzapfen 9 in den Ausnehmungen 14 und 15 des Endabschnittes 5 der Haltestange 3 in diesem Bereich auch eine Schraubverbindung vorgesehen sein, wie dies beispielhaft in Fig. 6 dargestellt ist.
Dabei ist anstatt der Ausnehmungen 14 und 15 im Aufnah-
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meabschnitt 7/1 des Endabschnittes 5/1 ein Innengewinde 48 vorgesehen, und der Rastzapfen 10 des Umlenkspiegels 8/1 als Gewindezapfen 47 ausgebildet, welcher dementsprechend passend und auswechselbar in das Innengewinde 4 8 eingeschraubt werden kann.
Eine solche Gewindeverbindung hat gegenüber der Rastverbindung den Vorteil, daß der Umlenkspiegel 8/1 festsitzend und somit absolut spielfrei am Endabschnitt 5/1 der Haltestange 3/1 montiert werden kann, wodurch eine bessere optische Ausrichtung der Umlenkspiegels 8/1 auf die optische Achse 17 des Kameraobjektivs erreicht wird.
Fig. 5 zeigt eine vergrößerte Darstellung V aus Fig. 1 des Außenringes 23 mit montiertem Innenring 24. Es ist deutlich erkennbar, daß die Führungskugeln 27 in die Radialbohrung 28, welche als Gewindebohrung ausgebildet ist, in die umlaufende Radialnut 2 6 des Innenringes formschlüssig eingreift. Die Klemmschraube 29 ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel als sog. Madenschraube ausgebildet und drückt radial nach innen gegen die Führungskugel 27. Bei entsprechendem Anpreßdruck der Klemmschraube 29 gegen die Führungskugel 27 wird somit ein unverdrehbarer, festsitzender Halt des Außenringes 23 auf dem Innenring 24 erreicht.
Wird hingegen die Klemmschraube 29 leicht gelöst, so bleibt die axial unverschiebbare Verbindung zwischen dem
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Innenring 2 4 und dem Außenring 2 3 durch den formschlüssigen Eingriff der Führungskugel 27 in der Radialnut 26 erhalten, so daß eine axial unverschiebbare Lagerung des Außenringes 23 auf dem Innenring 24 sichergestellt ist und der Außenring 23 andererseits aber relativ zum Innenring 24 verdreht werden kann.
Wie aus Fig. 6 und 7 weiter ersichtlich ist, weist die Haltestange 3/1 einen parallel zur optischen Achse 17 verlaufenden Lagerschaft 50 auf, welcher oberseitig mit eine ebenen Lagerfläche 51 versehen ist. Dieser Lagerschaft ist axial in Richtung des Doppelpfeiles 49 im Außenring 23/1 verstellbar gelagert. Dazu weist der Außenring 23/1 einen entsprechenden Lagerdurchbruch 53 mit einer formangepaßten ebenen Führungsflache 54 auf. Durch diese Formanpassung des Lagerdurchbruches 53 mit seiner Führungsfläche 54 an die Querschnittsform, wie dies insbesondere aus der vergrößerten Ansicht VII aus Fig. 6 in Fig. 7 ersichtlich ist, wird eine axial verschiebbare und unverdrehbare Aufnahme der Haltestange 3/1 mit ihrem Lagerschaft 50 im Außenring 23/1 erreicht. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die axiale Position des Lagerschaftes 50 im Lagerdurchbruch 53 des Außenringes 23471 stufenweise wählbar und durch mehrere Rastvertiefungen 52 im Bereich der Lagerfläche 51 des Lagerschaftes 50 in Verbindung mit einer radial von außen im Bereich des Lagerdurchbruches 53 des Außenringes 23/1 einge-
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schraubten Kugelrastschraube 55 definiert. Die Kugelrastschraube 55 weist dazu eine federbelastete in axialer Richtung der Kugelrastschraube 55 nachgiebige Rastkugel 57 auf, welche wahlweise mit einer der Rastvertiefungen 52 des Lagerschaftes 50 in Eingriff bringbar ist. Zur genauen Festlegung der Einschraubtiefe der Kugelrastschraube 55 kann eine entsprechende an die Form des Außenringes 23/1 angepaßte Adapterscheibe 56 vorgesehen sein. Soll mit der Kugelrastschraube 55 auch eine Klemmkraft zur weiteren Festlegung der axialen Position des Lagerschaftes 50 im Außenring 23/1 aufgebracht werden, so kann die Adapterscheibe 56 auch entfallen, so daß die Kugelrastschraube 55 weiter radial nach innen in den Außenring 23/1 gegen den Lagerschaft 50 eingedreht werden kann.
Fig. 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Haltestange 3/2, welche mehrfach abgebogen ausgebildet ist. Die Haltestange 3/2 weist zur optischen Achse 17 mit ihrem vorderen Endabschnitt 5/2 und dem am Aufnahmeabschnitt 7/1 montierten Umlenkspiegel 8/1 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel dieselbe Winkelstellung auf wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1. Der vordere Endabschnitt 5/2 ist jedoch langer ausgebildet. An diesen schließt sich ein etwa parallel zur optischen Achse 17 verlaufender erster Stangenabschnitt 60 an, an welchem wiederum ein zur optischen Achse 17 hin abgebogener zweiter Stangenabschnitt 61 vorgesehen ist. Dieser zweite
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Stangenabschnitt 61 ist in seiner Lange kürzer ausgebildet als der vordere Endabschnitt 5/2 und weist an seinem hinteren Ende einen Lagerschaft 62 auf, dessen Ausgestaltung im wesentlichen der Ausgestaltung des Lagerschaftes 50 aus Fig. 6 oder auch der Haltestange 3 mit ihrem Montagezapfen 19 aus Fig. 1 entsprechen kann. Ein solcher mehrfach abgebogener Verlauf der Haltestange 3/2 kann beispielsweise für Aufnahmen im hinteren Bereich der Mundhöhle eines Patienten erforderlich sein, um dessen Zugänglichkeit zu erleichtern.
Fig. 9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Haltestange 3/3, welche teleskopartig längenverstellbar ausgebildet ist. Dazu weist die Haltestange 3/3 einen Lagerschaft 63 auf, welcher in Richtung des Doppelpfeiles 49 axial verstellbar in einem Teleskoprohr 64 aufgenommen wird. Durch diese Axialverstellung kann der Abstand zischen dem am Aufnahmeabschnitt 7/3 des vorderen Endabschnittes 5/3 der Haltestange 3/3 angeordneten Umlenkspiegels 8/1 zu einem Kameraobjektiv, an welchem die HaI-testange 3/3 über einen entsprechenden Adapterring montiert ist, in gewissen Grenzen frei eingestellt werden. Das Teleskoprohr 64 kann beispielsweise für die Montage am Adapterring 23 aus Fig. 1 an seinem freien Ende ebenfalls mit einem Montagezapfen 19/3 mit Vierkantprofil versehen sein.
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Es versteht sich, daß zwischen dem Außenring 23 und dem Innenring 24 auch noch andere, formschlüssige Verbindungen vorstellbar sind, welche einerseits eine relative Verdrehung des Außenringes 23 zum Innenring 24 ermöglichen und andererseits eine axiale, definierte Festlegung des Außenringes 23 auf den Innenring 24 erlauben.
Eine solche Verbindung ist beispielhaft in Fig. 10 dargestellt. Es ist erkennbar, daß der Außenring 23/2 auf der als Lagersitz 66 dienenden Mantelfläche des Innenringes 24/2 aufgeschoben ist. Dabei liegt der Außenring 23/2 im montierten Zustand mit einem nach innen gerichteten, umlaufenden Anschlagsteg 56 an der vorderen Stirnseite des Innenringes 24/2 an, so daß dessen axiale Position definiert ist. Zum Fixieren dieser axialen Position sind am Außenring 23/2 mehrere Rastelemente 67 vorgesehen, welche den Innenring mit einer Rastnase 68 im montierten Zustand hintergreifen, wie dies für das einzelne Rastelement 67 in Fig. 10 beispielhaft dargestellt ist. Der so auf dem Innenring 24/2 montierte Außenring 23/2 ist folglich axial unverschiebbar aber relativ zum Innenring 24/2 verdrehbar auf diesem gelagert. Um nun eine gewählte relative Drehstellung des Außenringes 23/2 zum Innenring 24/2 zu fixieren ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel eine radial in den Außenring 23/2 eingeschraubte Klemmschraube 29/1 vorgesehen, welche gegen den Lagersitz 66 des Innenringes 24/2 verspannt werden kann.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung 1 wird eine mit den unterschiedlichsten Kameraobjektiven beliebiger Kameras kombinierbare optische Einrichtung zum Anfertigen von Aufnahmen, insbesondere aus der Mundhöhle eines Patienten, mit einer solchen Kamera zur Verfugung gestellt. Dabei wird durch die auswechselbar im Adapterring 21 eingesetzte optische Einrichtung, insbesondere in der Form der optischen Linse 32 eine zumindest annähernd bildfüllende Übertragung des vom Umlenkspiegel 8 zum Kameraobjektiv 2 gelangenden Abbildes in die Aufzeichnungsebene der Kamera über das Kameraobjektiv 2 erreicht.
Je nach Ausbildung des Kameraobjektives 2 und dessen optischer Eigenschaften, kann eine Anpassung durch einfaches Austauschen der optischen Einrichtung 32 gegen eine entsprechend dem vorhandenen Kameraobjektiv optisch angepaßte optische Einrichtung erfolgen, so daß stets bei jedem beliebigen Kameraobjektiv eine derartige bildfüllende Abbildung des vom Umlenkspiegel gelieferten Abbildes möglich ist.
Des weiteren ist durch Vorsehen von unterschiedlich gestalteten Tragvorrichtungen, beispielsweise in Form von unterschiedlich abgebogenen und längsverstellbaren Haltestangen auch eine Anpassung bezüglich der Brennweite der Kombination des optischen Systems, bestehend aus der
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optischen Einrichtung sowie dem vorhandenen Kameraobjektiv, stets sichergestellt.
Durch die verdrehbare Anordnung des Außenringes 23 zusammen mit der Haltestange 3 und dem an dieser befestigten Umlenkspiegel 8, ist die Orientierung des Umlenkspiegels 8 bezüglich eines in seiner räumlichen Anordnung unverändert gehaltenen Kameraobjektives 2 in einfacher Weise durchführbar.
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Claims (16)
1. Vorrichtung (1) zum Anfertigen von Aufnahmen, insbesondere aus der Mundhöhle eines Patienten mit einer Kamera, bei welcher vor dem Kameraobjektiv (2) ein Umlenkspiegel (8, 8/1) vorgesehen ist, welcher am Ende (5, 5/1, 5/2, 5/3, 6) einer Tragvorrichtung (3, 3/1, 3/2, 3/3) zur optischen Achse (17) des (2) Kameraobjektivs geneigt und in der optischen Achse (17) des Kameraobjektivs (2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung (3, 3/1, 3/2, 3/3) zur lösbaren Montage am Kameraobjektiv (2) an ihrem dem Umlenkspiegel (8, 8/1) gegenüberliegenden Ende (19, 19/1, 50) mit einem Adapterring (21, 23, 23/1, 24, 24/1) versehen ist, der eine in der optischen Achse (17) des Kameraobjektives (2) liegende optische Einrichtung (32), insbesondere in Form einer optischen Linse (32), aufweist, durch welche das vom Umlenkspiegel (8, 8/1) zum Kameraobjektiv (2) gelangende, von der Kamera aufzunehmende Abbild zumindest annähernd bildfüllend in die Aufzeichnungsebene der Kamera über das Kameraobjektiv (2) projiziert wird.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlenkspiegel (8, 8/1) an einem, entsprechend der vorgesehenen Neigung des Umlenkspiegels (8) abgebogenen Endabschnitt (5, 5/1, 5/2, 5/3) der Tragvorrichtung (3, 3/1, 3/2, 3/3) angeordnet ist, und daß der Umlenkspiegel (8, 8/1) am Endabschnitt (5, 5/1, 5/2, 5/3, 7, 7/1, 7/2, 7/3) auswechselbar befestigt ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur auswechselbaren Befestigung des Umlenkspiegels (8, 8/1) am Endabschnitt (5, 5/1, 5/2, 5/3, 7, 7/1, 7/2, 7/3) der Tragvorrichtung (3, 3/1, 3/2, 3/3) eine Schraub- (47, 48) oder Rastverbindung (10, 11, 12, 13, 14, 15) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß unterschiedliche Umlenkspiegel (8, 8/1) mit vergrößernden und verkleinernden optischen Eigenschaften vorgesehen sind, welche wahlweise am Endabschnitt (5, 5/1, 5/2, 5/3, 7, 7/1, 7/2, 7/3) der Tragvorrichtung (3, 3/1, 3/2, 3/3) montiert werden können.
5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung (3) formschlüssig in einer Ausnehmung (20, 53) des Adapterringes (21, 23) aufgenommen wird und in dieser durch eine lösbare Klemm- (22) oder Rastverbindung (52, 55, 57) auswechselbar gehalten wird.
6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlenkspiegel (8/1) an der Tragvorrichtung (3/1, 3/2, 3/3) in Richtung der optischen Achse (17) axial verstellbar ist.
7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung als ein- oder mehrfach abgebogene Haltestange (3, 3/1, 3/2, 3/3) ausgebildet ist, und daß die Haltestange (3/1, 3/2) in einem Aufnahmedurchbruch (53) des Adapterringes (23/1) axial verschiebbar und feststellbar gelagert ist.
8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung als teleskopartig längenverstellbare, in - oder mehrfach abgebogene Haltestange (3/3) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterring (21) zweiteilig ausgebildet ist und einen mit der Tragvorrichtung (3, 3/1, 3/2, 3/3) verbundenen Außenring (23, 23/1) aufweist, in welchen ein mit dem Kameraobjektiv (2) lösbar verbundener Innenring (24, 24/1) drehbar eingesetzt ist.
10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Anpassung an unterschiedliche Kameraobjektive (2) verschiedene Innenringe (24, 24/1) vorgesehen sind, auf welche der Außenring (23, 23/1) wahlweise aufsetzbar ist, und welche mit unterschiedlichen Kupplungsabschnitten (33) zur lösbaren Verbindung mit den unterschiedlichen Kameraobjektiven (2) versehen sind.
11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenring (23, 23/1) am Innenring (24, 24/1) in beliebig wählbaren Drehstellungen fixierbar ist.
12. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die optische Einrichtung (32) am Adapterring (21, 24, 24/1) auswechselbar angeordnet ist, und daß mehrere optische Einrichtungen mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften vorgesehen sind, die gegeneinander ausgetauscht werden können.
13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die optische Einrichtung (32) im Innenring (24) klemmend oder durch Rastelemente (44, 45) auswechselbar gehalten wird.
14. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenring (23) auf dem Innenring (24) über eine Kugelführung (26, 27, 28, 29) axial unverschiebbar und klemmend feststellbar gehalten ist, und daß die Kugelführung aus einer umlaufenden Radialnut (26) des Innenringes (24) und wenigstens zwei in Radialbohrungen (28) des Außenringes (23) eingesetzte, zumindest teilweise in die Radialnut (26) eingreifende Führungskugeln (27) gebildet wird.
15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskugeln (27) durch Klemmschrauben (29) in ihren Radialbohrungen (28) gegen die Radialnut (26) verspannt werden können.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenring (23/1) auf dem Innenring (24/1) drehbar und axial unverschiebbar über eine Rastverbindung (67, 68) gehalten wird und in unterschiedlichen Drehstellungen klemmend oder rastend fixierbar ist.
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| DE20014666U DE20014666U1 (de) | 2000-08-24 | 2000-08-24 | Vorsatzoptik, welche mit Objektiven von Kameras für Mundhöhlen-/Aufnahmen kombinierbar ist |
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