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DE20014660U1 - Wand- oder Dachfläche - Google Patents

Wand- oder Dachfläche

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DE20014660U1
DE20014660U1 DE20014660U DE20014660U DE20014660U1 DE 20014660 U1 DE20014660 U1 DE 20014660U1 DE 20014660 U DE20014660 U DE 20014660U DE 20014660 U DE20014660 U DE 20014660U DE 20014660 U1 DE20014660 U1 DE 20014660U1
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slatted
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DE20014660U
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/02Special arrangements or measures in connection with doors or windows for providing ventilation, e.g. through double windows; Arrangement of ventilation roses
    • E06B7/08Louvre doors, windows or grilles
    • E06B7/084Louvre doors, windows or grilles with rotatable lamellae
    • E06B7/086Louvre doors, windows or grilles with rotatable lamellae interconnected for concurrent movement
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/88Curtain walls
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B7/00Roofs; Roof construction with regard to insulation
    • E04B7/16Roof structures with movable roof parts
    • E04B7/163Roof structures with movable roof parts characterised by a pivoting movement of the movable roof parts
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/03Sky-lights; Domes; Ventilating sky-lights
    • E04D13/035Sky-lights; Domes; Ventilating sky-lights characterised by having movable parts
    • E04D13/0351Sky-lights; Domes; Ventilating sky-lights characterised by having movable parts the parts pivoting about a fixed axis
    • E04D13/0354Sky-lights; Domes; Ventilating sky-lights characterised by having movable parts the parts pivoting about a fixed axis the parts being flat

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  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)

Description

Herbert Lacker, 72178 Waldachtal-Lützenhardt 21. August 2000
231/24 S/vo/ju
Wand- oder Dachfläche Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Wand- oder Dachfläche für ein Gebäude mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft insbesondere eine Lamellenfensterfläche für eine Wand oder ein Schrägdach eines Gebäudes.
Eine derartige Wand- oder Dachfläche ist bekannt aus der DE 199 12 900 C1. Die bekannte Wand- oder Dachfläche weist eine Anzahl Pfosten auf, an denen Lamellenplatten, insbesondere Glasscheiben, schwenkbar angebracht sind. Die Lamellenplatten lassen sich aus einer Schließstellung, in der sie die Wand- oder Dachfläche abdecken und verschließen, in eine Offenstellung, in der die Lamellenplatten Abstand voneinander aufweisen, so dass Luft zwischen den Lamellenplatten hindurch durch die Wand- oder Dachfläche strömen kann, und umgekehrt schwenken. Zum Schwenken der Lamellenplatten weist die bekannte Wand- oder Dachfläche in jedem Pfosten ein beispielsweise stangenförmiges, sich in Längsrichtung der Pfosten erstreckendes Stellelement auf, das in einer in Längsrichtung der Pfosten verlaufenden Nut in den Pfosten verschiebbar einliegt. Durch Verschieben des Stellelements in Längsrichtung der Pfosten werden die Lamellenplatten über Hebel, die schwenkbar am Stellelement angebracht sind, verschwenkt.
Die Nut der Pfosten der bekannten Wand- oder Dachfläche, in der das Stellelement verschiebbar einliegt, ist an einer den Lamellenplatten zugewandten Vorderseite der Pfosten angeordnet und auf der Vorderseite offen. In der Schließstellung decken die Lamellenplatten die Nut in den Pfosten und damit die Schwenkmechanik der Lamellenplatten der bekannten Wand- oder Dachfläche ab. Dies bedingt, dass die Lamellenplatten den Pfosten überdecken müssen, der Pfosten kann deswegen nicht an Seitenrändern der Lamellenplatten angeordnet sein. Vielmehr muss der Pfosten von Seitenrändern der Lamellenplatten nach innen versetzt angeordnet werden. Auch ist es bei der bekannten Wand- oder Dachfläche nicht möglich, an einem Pfosten zwei nebeneinander angeordnete Lamellenplatten schwenkbar anzubringen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wand- oder Dachfläche der vorstehend erläuterten Art so auszubilden, dass ihre Pfosten an beliebiger Stelle in Richtung einer Breite der Lamellenplatten, also sowohl an Seitenrändern der Lamellenplatten als auch von den Seitenrändern nach innen versetzt, angeordnet werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Pfosten der erfindungsgemäßen Wand- oder Dachfläche mit den Merkmalen des Anspruchs 1 weisen zwei Nuten für zwei voneinander unabhängige Stellelemente auf, wobei die Nuten an Seitenflächen der Pfosten angeordnet und offen sind. Die Nuten der Pfosten der erfindungsgemäßen Wand- oder Dachfläche sind also nicht an der den Lamellenplatten zugewandten Vorderfläche der Pfosten angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass die Pfosten an beliebiger Stelle in Richtung einer Breite der Lamellenplatten angeordnet werden können, die Pfosten können also sowohl an einem linken oder rechten Seitenrand als auch von den Seitenrändern der Lamellenplatten nach innen versetzt angeordnet werden. Dabei weist jeder Pfosten der erfindungsgemäßen Wand- oder Dachfläche denselben Querschnitt auf, es werden also für die linken
und rechten Seitenränder der Lamellenplatten keine anderen Pfosten als für von den Seitenrändem nach innen versetzte Pfosten benötigt. Weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass zwei nebeneinander angeordnete Lamellenplatten unabhängig voneinander schwenkbar an einem Pfosten anbringbar sind. Zudem hat die Erfindung den Vorteil, dass die Lamellenplatten in der Schließstellung die Nuten der Pfosten und die Schwenkmechanik auf einer Gebäudeaußenseite abdecken und dadurch vor Regen und Verschmutzung schützen.
Weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass ein Pfosten, der an einander zugewandten Seitenrändem nebeneinander angeordneter Lamellenplatten angeordnet ist, einen Spalt zwischen den Seitenrändern, der nebeneinander angeordneten Lamellenplatten abdeckt. Bei einer Weiterbildung der Erfindung wird dieser Vorteil dadurch genutzt, dass die Pfosten der Wand- oder Dachfläche eine Wasserablaufrinne an ihrer den Lamellenplatten zugewandten Vorderfläche aufweisen. Wasser, das in der Schließstellung der Lamellenplatten durch den Spalt zwischen einander zugewandten Seitenrändern benachbart angeordneter Lamellenplatten eindringt, gelangt in die Wasserablaufrinne der Pfosten und wird dort nach unten abgeleitet. Es wird verhindert, dass Wasser zwischen einander zugewandten Seitenrändern benachbarter Lamellenplatten hindurch in das Gebäude eindringt. Auch wird eine Winddichtigkeit erreicht.
Um hohe Wand- oder Dachflächen ausführen zu können werden Einzel pfosten, die kürzer sind als die Wand- oder Dachfläche hoch ist, zu einem Pfosten zusammengesetzt, der die gesamte Höhe der Wand- oder Dachfläche aufweist.
Die Einzelpfosten werden einander fluchtend verlängernd zusammengesetzt, so dass die Nuten und die Wasserablaufrinne sich ohne Versatz über die gesamte Länge des Pfostens und damit über die gesamte Höhe der Wand- oder Dachfläche fortsetzen. Um ein Eindringen von Wasser an den Verbindungsstellen der Einzelpfosten zu vermeiden sieht eine Weiterbildung der Erfindung eine zusätzliche Wasserablaufrinne vor, die in die Wasserablaufrinne der Pfosten eingesetzt ist. Diese zusätzliche Wasserablaufrinne erstreckt sich
über die Verbindungsstellen der Einzelpfosten hinweg, sie ist vorzugsweise über die gesamte Länge der Pfosten durchgehend ausgebildet. Die zusätzliche Wasserablaufrinne kann beispielsweise aus Gummi oder Kunststoff bestehen. Für den Transport ist die zusätzliche Wasserablaufrinne vorzugsweise flachlegbar und/oder rollbar. Um die zusätzliche Wasserablaufrinne auch bei abgewinkelt zusammengesetzten Einzelpfosten oder gekrümmten Pfosten verwenden zu können ist die zusätzliche Wasserablaufrinne vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung plastisch und/oder elastisch verformbar. Die zusätzliche Wasserabi auf rinne verhindert das Eindringen von Wasser an den Verbindungsstellen der zu einem Pfosten zusammengesetzten Einzelpfosten selbst dann, wenn an den Verbindungsstellen der Einzelpfosten Spalte bestehen oder durch Längenänderung der Einzelpfosten infolge einer Temperaturänderung entstehen.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Verkleidung für die Pfosten vor, die die Nuten für die Stellelemente abdeckt. Die Verkleidung schützt die Stellmechanik vor Verschmutzung und verhindert ein Einklemmen von Gliedmaßen oder Gegenständen in der Schwenkmechanik beim Schwenken der Lamellenplatten. Des weiteren vereinfacht die Verkleidung die Reinigung der Pfosten.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung weisen die Lamellenplatten eine Tragstrebe auf, an der sie befestigt sind und die sie schwenkbar mit dem Pfosten oder dem Stellelement verbindet. Insbesondere wenn die vorstehend genannte Verkleidung der Pfosten der erfindungsgemäßen Wand- oder Dachfläche vorgesehen ist, ist die Tragstrebe bei einer Ausgestaltung der Erfindung so ausgebildet, dass sie in der Schließstellung der Lamellenplatten den Pfosten seitlich übergreift. Die Tragstrebe bildet ebenfalls eine Verkleidung der Pfosten, die in der Schließstellung die vorgenannte Verkleidung der Pfosten ergänzt, so dass der Pfosten im Wesentlichen allseitig abgedeckt ist.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Tragstrebe, die die Lamellenplatten schwenkbar mit dem Pfosten oder dem Stellelement verbindet, einen Wasserabweiser auf, der in der Schließstellung der Lamellenplatten in die Wasserablaufrinne der Pfosten hineinragt. Der Wasserabweiser hat beispielsweise die Form einer Rippe, die in der Schließstellung der Lamellenplatten in Längsrichtung der Wasserablaufrinne verläuft und in diese hineinragt. Der Wasserabweiser stellt sicher, dass Wasser, das zwischen einander zugewandten Seitenrändern benachbarter Lamellenplatten eindringt, in die Wasserablaufrinne gelangt und nicht am Pfosten vorbei in das Gebäude eindringen kann.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Dichtung an zumindest einem von zwei einander zugewandten Seitenrändern benachbarter Lamellenplatten vorgesehen. Diese Dichtung dichtet in der Schließstellung der Lamellenplatten den Spalt zwischen den einander zugewandten Seitenrändern der benachbarten Lamellenplatten ab. Zur Abdichtung an oberen und unteren Rändern der Lamellenplatten sieht eine Ausgestaltung der Erfindung Dichtungen vor, die einen übereinstimmenden Dichtungsquerschnitt aufweisen. Diese Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, dass dieselben Dichtungen am oberen und am unteren Rand der Lamellenplatten verwendbar sind.
Diese Ausgestaltung der Erfindung wird vorteilhafterweise in Kombination mit der Ausbildung der Pfosten mit den seitlich angeordneten Nuten für die Stellelemente eingesetzt. Es ist allerdings auch denkbar, die Dichtungen unabhängig von der seitlichen Anordnung der Nuten an den Pfosten der erfindungsgemäßen Wandoder Dachfläche vorzusehen.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weisen die Dichtungen zwei in einer Querrichtung der Lamellenplatten voneinander beabstandete, in Längsrichtung der oben und unteren Ränder der Lamellenplatten verlaufende Dichtelemente auf. Diese Dichtelemente können beispielsweise Dichtlippen oder Dichtwulste
sein, die in der Schließstellung der Lamellenplatte linienförmig im Bereich einer Außenseite und einer Innenseite abdichtend an den Lamellenplatten anliegen. Durch diese Ausgestaltung der Erfindung wird eine doppelte Abdichtung der erfindungsgemäßen Wand- oder Dachfläche erreicht.
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Zwischen den beiden Dichtelementen sieht eine Ausgestaltung der Erfindung eine Wassersammeirinne vor, die eventuell durch das äußere Dichtelement eindringendes Wasser sammelt und zu Seite ableitet. Dadurch wird auch dann das Eindringen von Wasser in das Gebäude verhindert, wenn die beiden, außen und innen an den Lamellenplatten angeordneten Dichtelemente Undichtigkeiten aufweisen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, wobei zur Erläuterung der Erfindung eine Lamellenfensterwand als Ausführungsbeispiel gewählt worden ist. Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Lamellenfensterwand in
Seitenansicht in Schließstellung;
Figur 2 die Lamellenfensterwand aus Figur 1 in Offenstellung;
Figuren 3 und 4 einen Querschnitt eines Pfostens der Lamellenfensterwand
aus Figur 1;
Figur 5 eine Dichtung am oberen und unteren Rand von
Lamellenplatten der Lamellenfensterwand aus Figur 1 in
Einzelheitdarstellung;
Figur 6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lamellenfensterwand in Seitenansicht in Schließstellung;
Figur 7 einen Querschnitt eines Pfostens der Lamellenfensterwand
aus Figur 1 oder 6 in einer abgewandelten Ausführungsform
der Erfindung; und
Figur 8 eine Dichtung am oberen und unteren Rand von
Lamellenplatten der Lamellenfensterwand aus Figur 6
in Einzelheitdarstellung.
Die in Figuren 1 und 2 dargestellte, erfindungsgemäße Lamellenfensterwand 10 weist mit Abstand nebeneinander angeordnete Pfosten 12 auf, an denen Lamellenplatten 14 schwenkbar angebracht sind. Die Lamellenplatten 14 sind im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung Doppel-Isolierglasscheiben. Die Lamellenplatten 14 sind auf Tragstreben 16 angebracht, von deren oberen Enden Hebel 18 starr schräg nach oben abstehen. Über die starren Hebel 18 sind die Lamellenplatten 14 schwenkbar mit einem im Pfosten 12 verschiebbar geführten Stellelement in Form einer Stellstange 20 verbunden. Mit einem schwenkbaren Hebel 22, der schwenkbar am Pfosten 12 und schwenkbar an der Tragstrebe 16 angebracht ist, sind die Lamellenplatten 14 schwenkbar mit dem Pfosten 12 verbunden. Durch Verschieben der Stellstange 20 im Pfosten 12 nach unten sind die Lamellenplatten 14 in an sich bekannter Weise aus der in Figur 1 dargestellten Schließstellung in die in Figur 2 dargestellte Offenstellung schwenkbar. In der Schließstellung stehen die Lamellenplatten 14 senkrecht in einer Ebene, sie sind auf Stoß übereinander angeordnet und decken eine von der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 eingenommene Wandfläche ab. In der in Figur 2 dargestellten Offenstellung stehen die Lamellenplatten 14 nahezu waagrecht nach außen von dem Pfosten 12 ab. Zwischen den Lamellenplatten 14 besteht ein Abstand, so dass Luft durchströmen kann. Zum Schließen der Lamellenfensterwand 10 wird die Stellstange 20 wieder nach oben verschoben. Selbstverständlich lassen sich die Lamellenplatten 14 auch in beliebige Zwischenstellungen zwischen der Schließstellung und der Offenstellung schwenken.
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Es können grundsätzlich auch umgekehrt die starren Hebel 18 schwenkbar mit den Pfosten 12 und die schwenkbaren Hebel 22 schwenkbar mit den Stellstangen 20 und schwenkbar mit Tragstreben 16 der Lamellenplatten 14 verbunden sein. Allerdings ist bei der gewählten, schwenkbaren Anbringung der Lamellenplatten 14 an den Stellstangen 14 eine Vertikalbewegung eines gedachten Schwerpunkts der Lamellenplatten 14 beim Öffnen und Schließen kleiner, u. U. bewegt sich der Schwerpunkt der Lamellenplatten 14 beim Öffnen und Schließen nicht in vertikaler Richtung: Deswegen ist bei der im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung gewählten schwenkbaren Anbringung der starren Hebel 18 an den Stellstangen 20 und der schwenkbaren Hebel 22 am Pfosten 12 und den Tragstreben 16 ein Stellkraft zum Verschieben der Stellstangen 20 geringer.
In Figur 3 ist ein Querschnitt eines der Pfosten 12 der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 dargestellt. Der Pfosten 12 ist beispielsweise als Aluminiumprofilstange hergestellt, er weist über seine gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt auf. Wie in Figur 3 zu sehen, weist der Pfosten 12 zwei T-Nuten 24 auf, deren Grundseiten einander zugewandt sind. Die T-Nuten 24 sind an einander abgewandten Seitenflächen 26 des Pfostens 12 offen. Die Seitenflächen 26 schließen sich rechtwinklig an eine Vorderfläche 28 der Pfosten 12 an, wobei die Vorderfläche 28 den als Isolierglasscheiben ausgebildeten Lamellenplatten 14 zugewandt sind. Die Pfosten 12 sind symmetrisch bezüglich einer gedachten Mittellängsebene senkrecht zu den Lamellenplatten 14.
In den T-Nuten 24 sind die die Stellelemente der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 bildenden Stellstangen 20 verschiebbar geführt. Zur Reibungsminderung sind Gleitschuhe 30 aus Kunststoff an den Stellstangen 20 angeschraubt, mit denen die Stellstangen 20 in den T-Nuten 24 des Pfostens 12 einliegen.
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Die starren Hebel 18 und die schwenkbaren Hebel 22 der Lamellenplatten 14 sind außen auf den beiden Seitenflächen 26 der Pfosten 12 angeordnet. Die starren Hebel 18 sind mit Bolzen 32 schwenkbar mit den Stellstangen 20 verbunden. Mittels Schrauben 34 sind die starren Heben 18 mit den Tragstreben 16 der Lamellenplatten 14 verbunden. Es sind drei Schrauben 34 in einer Linie übereinander angeordnet (vgl. Figur 7), so dass die starren Hebel 18 starr mit den Tragstreben 16 verbunden sind. Die schwenkbaren Hebel 22 sind über einen Bolzen 36 schwenkbar mit dem Pfosten 12 verbunden. Über in der Zeichnung nicht sichtbare Bolzen sind die schwenkbaren Hebel 22 schwenkbar mit den Tragstreben 16 der Lamellenplatten 14 verbunden. Mit Metallklipsen 38, die die Lamellenplatten 14 seitlich umgreifen, sind die die Lamellenplatten 14 bildenden Isolierglasscheiben an den Tragstreben 16 befestigt. Die Metallklipse 38 bestehen aus Edelstahl oder einem sonstigen schlechten Wärmeleiter um eine Wärmebrücke zu vermeiden und eine gute thermische Isolierung der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 zu erreichen.
Der in Figur 3 dargestellte Pfosten 12 der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 ist an einer Stoßstelle zweier nebeneinander angeordneter Lamellenplatten 14 angeordnet. Jede der beiden Lamellenplatten 14 ist mit einem eigenen, starren Hebel 18 schwenkbar mit einer der beiden Stellstangen 20 und mit dem schwenkbaren Hebel 22 schwenkbar mit dem Pfosten 12 verbunden. Die beiden nebeneinander angeordneten Lamellenplatten 14 sind unabhängig voneinander schwenkbar.
An ihren einander zugewandten Seitenrändern weisen die Lamellenplatten 14 eine Dichtung 40 auf. Die Dichtungen 40 sind als Profilgummistreifen mit einem Hohlwulst 42 ausgebildet. Die Hohlwulste 42 liegen in der Schließstellung der Lamellenplatten 14 dichtend aneinander an.
Der Pfosten 12 weist an seiner den Lamellenplatten 14 zugewandten Vorderfläche 28 eine Nut auf, die eine Wasserablaufrinne 44 bildet. Eventuell
trotz der Dichtungen 40 oder bei fehlenden Dichtungen an der Stoßstelle zwischen den Lamellenplatten 14 eindringendes Wasser wird durch die Wasserablaufrinne 44 nach unten abgeleitet. Die Wasserablaufrinne 44 verhindert, dass an der Stoßstelle eindringendes Wasser durch die Lamellenfensterwand 10 in ein Gebäude eindringt.
Die Tragstreben 16, an denen die Lamellenplatten 14 befestigt sind, sind als U-Profile ausgebildet. Durch ihre U-förmige Ausbildung weisen die Tragstreben 16 eine hohe gegen Biegesteifigkeit auf.
Ein Innenschenkel der U-Profile bildet einen rippenförmigen Wasserabweiser 46, der in der Schließstellung der Lämellenplatten 14 in die Wasserablaufrinne 44 des Pfostens 12 hineinragt. Der Wasserabweiser 46 stellt sicher, dass an der Stoßstelle der Lamellenplatten 14 eindringendes Wasser in die Wasserablaufrinne 44 gelangt. An Wangenflächen der Wasserablaufrinnen 44 sind in Längsrichtung der Pfosten 12 verlaufende Bürsten 48 angebracht, die in der Schließstellung der Lamellenplatten 14 an den Wasserabweisern 46 anliegen. Die Bürsten 48 dichten insbesondere gegen Zugluft ab.
Außenschenkel der U-förmigen Tragstreben 16 decken in der Schließstellung der Lamellenplatten 14 die Seitenflächen 26 des Pfostens 12 einschließlich der dort angeordneten starren und schwenkbaren Hebel 18, 22 auf einem den Lamellenplatten 14 nahen Bereich ab. Die Außenschenkel der Tragstreben 16 werden von einer U-förmigen Verkleidung 50 des Pfostens 12 ergänzt, die an einer den Lamellenplatten 14 abgewandten Rückfläche 52 des Pfostens 12 angebracht ist und deren Schenkel die starren und die schwenkbaren Hebel 18, 22 im übrigen Bereich der Seitenflächen 26 des Pfostens 12 abdecken.
Der in Figur 4 dargestellte Pfosten 12 der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 ist innerhalb einer Breite einer Lamellenplatte 14 mit Abstand von deren Seitenrändern angeordnet, also nicht an einer Stoßstelle. Wie
ein Vergleich von Figur 3 und 4 zeigt, weisen die Pfosten 12 einen übereinstimmenden Querschnitt auf, es finden also dieselben Pfosten 12 Verwendung, unabhängig von Ihrer Anordnung an Seitenrändem der Lamellenplatten 14 oder mit Abstand von den Seitenrändern. 5
In Figur 4 ist die über den Pfosten 12 hinweg verlaufende Lamellenplatte 14 an den starren und den schwenkbaren Hebeln 18, 22 auf beiden Seitenflächen 26 des Pfostens 12 verbunden. Zur Befestigung der Lamellenplatte 14 an den beiden Tragstreben 16 ist lediglich ein anderer Metallklips 54 verwendet, der die Lamellenplatte 14 an deren unterem bzw. oberem Rand übergreift. Im übrigen sind in Figur 4 keine anderen Teile als in Figur 3 verwendet. Die Verkleidung 50 des Pfostens 12 ist in Figur 4 weggelassen. ■
Figur 5 zeigt eine Abdichtung zwischen einem oberen Rand einer unteren Lamellenplatte 14 und einem unteren Rand einer oberen Lamellenplatte 14. Die Abdichtung weist eine Dichtung 54 auf, die am oberen Rand der unteren Lamellenplatte 14 der erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10 angebracht ist. angebracht ist. Die Dichtung 54 ist als Profilgummistreifen ausgebildet, der am oberen Rand der Lammelenplatte 14 angebracht ist. Die Dichtung 54 weist einen hohlen Dichtwulst 56, der an einer Außenseite, und eine Dichtlippe 58, die an einer Innenseite der Lamellenplatte 14 abdichtet. Zwischen der Dichtlippe 58 und dem Dichtwulst 56 bildet die Dichtung 54 eine Wassersammeirinne 60, die eventuell eindringendes Wasser zur Seite zu den Stoßstellen der Lamellenplatten 14 ableitet. Dadurch wird das Eindringen von Wasser verhindert.
Die Dichtung 54 wird ebenfalls zur Abdichtung am oberen Rand einer obersten Lamellenplatte 14 und am unteren Rand einer untersten Lamellenplatte 14 der Lamellenfensterwand 10 verwendet (nicht dargestellt). Die Dichtung 54 am oberen Rand der obersten und am unteren Rand der untersten Lamellenplatte 14 dichtet die erfindungsgemäße Lamellenfensterwand 10 an einer oben bzw. unten anschließenden Mauerleibung ab.
Figur 6 zeigt ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lamellenfensterwand 10. Hier sind die Lamellenplatten 14 schuppenartig angeordnet, untere Ränder der Lamellenplatten 14 überdecken obere Ränder, darunter angeordneter Lamellenplatten 14. Mit Ausnahme der Dichtungen an den
5 oberen und den unteren Rändern der Lamellenplatten 14 ist die Lamellenfensterwand 10 im übrigen übereinstimmend mit der in Figuren 1-5 dargestellten Lamellenfensterfläche 10 ausgebildet. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden insoweit bezüglich Figur 8 die Ausführungen zu Figuren 1 - 5 vollinhaltlich in Bezug genommen.
Ist eine Höhe der Lamellenfensterwand 10 größer als eine Länge von Einzelpfosten, so werden zwei oder mehr Einzelpfosten zu einem Pfosten 12 ausreichender Länge zusammengesetzt. Die Einzelpfosten 12 werden fluchtend miteinander auf Stoß zusammengesetzt, die Nuten 24 und die Wasserablaufrinne ,44 verlaufen durchgehend ohne Versatz über die gesamte Höhe der Lamellenfensterwand 10. Um eine zuverlässige Abdichtung der Wasserablaufrinne 44 an den Stoßstellen der Einzelpfosten 12 zu erreichen ist, wie in Figur 7 dargestellt, eine zusätzliche Wasserablaufrinne 71 in die Wasserablaufrinne 44 der Pfosten 12 eingesetzt. Die zusätzliche Wasserablauf rinne 71 besteht aus einem rollbaren Gummi- oder Kunststoffstreifen, der zur Lagerung und zum Transport aufgerollt sein kann. Der Gummi- oder Kunststoffstreifen wird zum Einlegen in die Wasserablaufrinne 44 des Pfostens 12 zu der im Querschnitt U-förmigen, zusätzlichen Wasserablauf rinne 71 geformt und in die Wasserablaufrinne 44 der Pfosten 12 eingelegt. Die zusätzliche Wasserablaufrinne 71 erstreckt sich vorzugsweise in einem Stück durchgehend über die gesamte Länge der aus Einzelpfosten zusammengesetzten Pfosten 12, d. h. über die gesamte Höhe der Lamellenfensterwand 10. Die zusätzliche Wasserablaufrinne 71 verläuft also über die Verbindungs- oder Stoßstellen der Einzelpfosten hinweg und verhindert das Eindringen von Wasser an den Verbindungs- oder Stoßstellen. Auch wenn an den Verbindungs- oder Stoßstellen zwischen den Einzelpfosten Spalte
bestehen oder durch temperaturbedingte Verkürzung der Einzelpfosten entstehen verhindert die zusätzliche Wasserablauf rinne 71 zuverlässig das Eindringen von Wasser.
Zur Befestigung in der Wasserablaufrinne 44 der Pfosten 12 weist die zusätzliche Wasserablaufrinne 71 in Längsrichtung verlaufende, auf ihrer Außenseite angeordnete, im Querschnitt pilzförmige Wulste an ihren Längsrändern auf, die in T-Nuten an den Wangenflächen der Wasserablaufrinnen 44 der Pfosten 12 einliegen. In diesen T-Nuten sind ansonsten die Bürsten 48 (vgl. Figuren 3 und 4) angebracht, die beim Einlegen ; der zusätzlichen Wasserablaufrinne 71 in die Wasserablaufrinne 44 der Pfosten:
12 entfallen. Anstelle der Bürsten 48 weist die zusätzliche Wasserablauf rinne nach innen stehende, in Längsrichtung verlaufende Dichtlippen auf, die in der Schließstellung der Lamellenplatten 14 dichtend an den Wasserabweisem 46 der Tragstreben 16 anliegen. Die zusätzliche Wasserablaufrinne 71 kann grundsätzlich an senkrecht stehenden Pfosten 12 einer senkrechten Lamellenfensterwand 10 Verwendung finden. Insbesondere wird die zusätzliche Wasserablaufrinne 71 verwendet, wenn die Pfosten 12 aus kürzeren Einzelpfosten zusammengesetzt sind und/oder wenn die Lamellenfensterwand 10 und damit auch ihre Pfosten 12 geneigt sind, also insbesondere an schrägen Dachflächen. In diesem Fall ist die zutreffende Bezeichnung Lamellenfensterdach anstatt Lamellenfensterwand 10.
Figur 8 zeigt eine auf einem oberen Rand einer Lamellenplatte 14 angebrachte Dichtung 62 . Die Dichtung 62 ist als Profilgummistreifen mit zwei Dichtlippen 64, 66 ausgebildet. In der Schließstellung der Lamellenplatten 14 liegt eine Dichtlippe 64 abdichtend an einer Innenseite einer äußeren Glasscheibe 68 der Lamellenplatte 14 an. Die äußere Glasscheibe 68 steht nach unten über und überdeckt bei der schuppenartigen Anordnung der Lamellenplatten 14 einen oberen Rand der darunter angeordneten Lamellenplatte 14. Die andere
Dichtlippe 66 der Dichtung 62 liegt abdichtend an einer inneren Glasplatte 70 der Lamellenplatte 14 an.

Claims (11)

1. Wand- oder Dachfläche für ein Gebäude, mit Pfosten, an denen Lamellenplatten schwenkbar angebracht sind, die aus einer Schließstellung, in der sie die Wand- oder Dachfläche abdecken, in eine Offenstellung, in der die Lamellenplatten Abstand voneinander zum Durchströmen von Luft aufweisen, und umgekehrt schwenkbar sind, und mit einem sich in Längsrichtung der Pfosten erstreckenden Stellelement zum Schwenken der Lamellenplatten, das in einer in Längsrichtung der Pfosten verlaufenden Nut verschiebbar einliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (12) zwei Nuten (24) für zwei voneinander unabhängige Stellelemente (20) aufweisen, und dass die Nuten (24) an einander abgewandten, den Lamellenplatten (14) nicht zugewandten Seitenflächen (26) der Pfosten (12) offen sind.
2. Wand- oder Dachfläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (12) eine in Längsrichtung der Pfosten (12) verlaufende Wasserablaufrinne (44) an einer den Lamellenplatten (14) zugewandten Vorderfläche (28) aufweisen, die an der Vorderfläche (28) der Pfosten (12) offen ist.
3. Wand- oder Dachfläche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pfosten (12) der Wand- oder Dachfläche (10) zwei oder mehr Einzelpfosten 12 aufweist, die einander zu dem Pfosten (12) verlängernd zusammengesetzt sind, und dass in der Wasserablaufrinne (44) des Pfostens (12) eine zusätzliche, über Verbindungsstellen der Einzelpfosten (12) hinwegverlaufende Wasserablaufrinne (71) angeordnet ist.
4. Wand- oder Dachfläche nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Wasserablaufrinne (71) rollbar und/oder senkrecht zur Längsrichtung verformbar ist.
5. Wand- oder Dachfläche nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (12) eine Verkleidung (50) aufweisen, die die Nuten (24) abdeckt.
6. Wand- oder Dachfläche nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellenplatten (14) eine Tragstrebe (16) zu ihrer schwenkbaren Anbringung an den Pfosten (12) aufweisen, die in der Schließstellung der Lamellenplatten (14) den Pfosten (12) seitlich übergreift und eine Seitenfläche (26) des Pfostens (12) teilweise abdeckt.
7. Wand- oder Dachfläche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellenplatten (14) eine Tragstrebe (16) zur schwenkbaren Anbringung an den Pfosten (12) aufweisen, und dass die Tragstrebe (16) einen Wasserabweiser (46) aufweist, der in der Schließstellung der Lamellenplatten (14) in die Wasserablaufrinne (44) der Pfosten (12) hineinragt.
8. Wand- oder Dachfläche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand- oder Dachfläche (10) nebeneinander angeordnete Lamellenplatten (14) aufweist, die an einem Pfosten (12) enden, und dass zumindest eine der beiden Lamellenplatten (14) eine Dichtung (40) an einem der anderen Lamellenplatte (14) zugewandten Seitenrand aufweist, die in der Schließstellung der Lamellenplatten (14) zwischen den einander zugewandten Seitenrändern der Lamellenplatten (14) abdichtet.
9. Wand- oder Dachfläche für ein Gebäude, mit Pfosten, an denen Lamellenplatten schwenkbar angebracht sind, die aus einer Schließstellung, in der sie die Wand- oder Dachfläche abdecken, in eine Offenstellung, in der die Lamellenplatten Abstand voneinander zum Durchströmen von Luft aufweisen, und umgekehrt schwenkbar sind, und mit einem sich in Längsrichtung der Pfosten erstreckenden Stellelement zum Schwenken der Lamellenplatten, das in einer in Längsrichtung der Pfosten verlaufenden Nut verschiebbar einliegt, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand- oder Dachfläche (10) an oberen und an unteren Rändern der Lamellenplatten (14) Dichtungen (54, 62) mit übereinstimmendem Dichtungsquerschnitt aufweist.
10. Wand- oder Dachfläche nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungen (54, 62) zwei in einer Richtung quer zu den Lamellenplatten (14) voneinander beabstandete, in Längsrichtung der oberen und unteren Ränder der Lamellenplatten (14) verlaufende Dichtelemente (56, 58, 64, 66) aufweisen, die in der Schließstellung der Lamellenplatten (14) linienförmig im Bereich einer Außenseite und einer Innenseite der Lamellenplatten (14) abdichtend an den Lamellenplatten (14) anliegen.
11. Wand- oder Dachfläche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (54) eine Wassersammelrinne (60) zwischen den beiden Dichtelementen (56, 58) aufweist.
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