DE20013116U1 - Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe - Google Patents
Schalleliminierstruktur für eine LuftpumpeInfo
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Description
B/41.170/70-RL
No. 12, Industrial 14th Road, Ta Li, Taichunq Hsien, Taiwan. R.o.C.
Die Erfindung betrifft eine Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe, wie sie insbesondere in einem Aquarium verwendet wird.
Eine bekannte Luftpumpe 10 für ein Aquarium ist in Figur 1 dargestellt. Sie weist einen Gehäusekörper 11 auf. Der Gehäusekörper 11 weist eine Lufteinlaßkammer 111 mit einem Lufteinlaßloch 113 auf, das eine Aufnahmeaussparung 115 bildet. Der Gehäusekörper 11 weist außerdem eine Luftauslaßkammer 112 mit einem Luftauslaßloch 114 auf, das ebenfalls eine Aufnahmeaussparung 115 bildet. Im Gehäusekörper 11 ist ein Luftansaugloch 116 festgelegt. Am Gehäusekörper 11 sind ein Luftauslaßrohr 117 eine Grundkappe 15 angebracht. Ein Kompressionsverschluß 12 ist am Gehäusekörper 11 angebracht. Am Kompressionsverschluß 12 ist eine Vibrationskurbel 13 angebracht. Am einen Ende der Vibrationskurbel 13 ist ein
Magnet 131 angebracht. In den Aufnahmeaussparungen 115 sind zwei Umsteuerstrukturen 14 aufgenommen, von welchen jede eine Umsteuermembran 142 enthält, welche das Lufteinlaßloch 113 und das Luftauslaßloch 114 freigebbar umfassen. Ein Druckblock 141 drückt gegen die jeweilige Umsteuermembran 142.
Während des Betriebes, d.h. bei eingeschalteter Luftpumpe 10, wird der Magnet durch eine (nicht gezeichnete) elektromagnetische Vorrichtung angezogen oder abgestoßen, d.h. der Vibrationshebel 13 vibrierend angetrieben, so daß der Kompressionsverschluß 12 zusammengedrückt und expandiert wird. Beim Zusammendrücken wird der Kompressionsverschluß 12 zum Gehäusekörper 11 hinbewegt. Beim Expandieren wird der Kompressionsverschluß 12 in die entgegengesetzte Richtung, d.h. vom Gehäusekörper 11 wegbewegt. Wird der Kompressionsverschluß 12 expandiert, d.h. vom Gehäusekörper 11 wegbewegt, so wird die Umgebungsluft in die Lufteinlaßkammer 111 durch das Luftansaugloch und das Lufteinlaßloch 113 angesaugt. Die Umsteuermembran 142 wird dazu verwendet, eine Rückströmung der Luft zu verhindern. Wird der Kompressionsverschluß 12 zusammengedrückt und zum Gehäusekörper 11 hinbewegt, so wird die Luft durch das Luftauslaßloch 114 in die Luftauslaßkammer 112 gezwängt und durch das Luftauslaßrohr 117 in die Umgebung abgegeben. Der Strömungspfad der strömenden Luft ist jedoch sehr kurz und die Luft besitzt eine große Strömungsgeschwindigkeit, so daß die Luftströmung in der Luftpumpe 10 einen Schall erzeugt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe, wie sie insbesondere in einem Aquarium zur Anwendung gelangt, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe mit einem Gehäusekörper, einem Kompressionsverschluß, einem Vibrationshebel und zwei Umsteuerstrukturen gelöst, wobei der Gehäusekörper in eine Lufteinlaßkammer und eine Luftauslaßkammer unterteilt ist und eine mit einer Dichtungsscheibe und einer Deckelplatte versehene erste Seite und eine mit einem Flansch versehene zweite Seite besitzt, wobei die Lufteinlaßkammer mit einem Lufteingabeloch und einem Lufteinlaßloch versehen ist, die Luftauslaßkammer mit einem Luftausgabeloch und einem Luftauslaßloch versehen ist, der Vibrationshebel ein erstes Ende und ein zweites Ende besitzt, wobei das erste Ende am Kompressionsverschluß, der an dem Zapfen bzw. Flansch angebracht ist, befestigt ist, und wobei das zweite Ende mit einem Magneten versehen ist, der mit einer externen elektromagnetischen Vorrichtung zusammenwirkt, wobei das Lufteingabeloch und das Luftausgabeloch jeweils eine Aussparung festlegen, die zur Aufnahme der jeweils zugehörigen Umsteuerstruktur vorgesehen ist, wobei die Schalleliminierstruktur dadurch gekennzeichnet ist, daß der Gehäusekörper mit einer Schalleliminiervorrichtung versehen ist, die eine Luftkammerschachtel und einen Luftkammerdeckel aufweist, wobei der Luftkammerdeckel an einer Seite des Gehäusekörpers vorgesehen und durch eine Vielzahl von Trennwänden in eine erste Kammer, eine zweite Kammer, eine dritte Kammer und eine vierte Kammer unterteilt ist, ein Lufteinlaßführungsloch in der ersten Kammer festgelegt und an ein äußeres Luftausgabeloch angeschlossen ist, ein Lufteinlaßkammereinlaßloch in der zweiten Kammer festgelegt und an die Lufteinlaßkammer des Gehäusekörpers angeschlossen ist, ein Luftauslaßkammerauslaßloch in der dritten Kammer festgelegt und an die Luftauslaßkammer des Gehäusekörpers angeschlossen ist, ein Luftförderloch in der vierten Kammer festgelegt und an ein Luftauslaßloch des Gehäusekörpers angeschlossen ist, und ein Führungsloch zwischen der ersten und der zweiten Kammer festgelegt ist, und wobei die Luftkammerschachtel durch eine Vielzahl Trennwände in eine Lufteinlaßkabine, eine erste weitläufige Kammer, eine
zweite weitläufige Kammer und eine Luftführungskammer unterteilt ist, wobei die erste und die zweite weitläufige Kammer jeweils mit einer Steckplatte versehen sind, die in das zugehörige Lufteinlaßkammereinlaßloch und in das zugehörige Luftauslaßkammerauslaßloch eingesteckt sind, und zwischen der zweiten weitläufigen Kammer und der Luftführungskammer ein Führungsloch festgelegt ist.
Erfindungsgemäß kann der Luftkammerdeckel durch eine Vielzahl Trennwände in eine erste Kammer, eine zweite Kammer, eine dritte Kammer und eine vierte Kammer unterteilt sein, wobei die dritte Kammer an die vierte Kammer angeschlossen ist, ein Luftführungsrohr in der ersten Kammer angebracht und an ein externes Luftauslaßloch angeschlossen ist, ein Lufteinlaßkammereinlaßloch in der zweiten Kammer festgelegt und an die Lufteinlaßkammer des Gehäusekörpers angeschlossen ist, ein Luftauslaßkammerauslaßloch in der dritten Kammer festgelegt und an die Luftauslaßkammer des Gehäusekörpers angeschlossen ist, ein Luftförderloch in der vierten Kammer festgelegt und an das Luftauslaßrohr des Gehäusekörpers angeschlossen ist, und ein Führungsloch zwischen der ersten und der zweiten Kammer festgelegt ist, und wobei die Luftkammerschachtel durch eine Vielzahl Trennwände in eine Lufteinlaßkabine, eine erste weitläufige Kammer, eine zweite weitläufige Kammer und eine Luftführungskammer unterteilt ist, wobei ein erster Zapfen in der Lufteinlaßkabine angebracht und lose in das Luftführungsrohr der ersten Kammer des Luftkammerdeckels eingesetzt ist, und ein zweiter Zapfen in der ersten weitläufigen Kammer angebracht und lose in das Lufteinlaßkammereinlaßloch der zweiten Kammer des Luftkammerdeckels eingesetzt ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten Ausbildungen der erfindungsgemäßen Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe. Es zeigen:
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Figur 1 eine räumliche Explosionsdarstellung einer bekannten Luftpumpe,
Figur 2 eine räumliche Explosionsdarstellung einer ersten Ausbildung der Schalleliminierstruktur einer erfindungsgemäßen Luftpumpe,
Figur 3 eine räumliche Darstellung der Schalleliminierstruktur gemäß Figur im zusammengebauten Zustand,
Figur 4 eine geschnittene Frontansicht der Schalleliminierstruktur gemäß Figur 3,
Figur 5 eine Schnittdarstellung der Schalleliminierstruktur gemäß Figur 3 entlang einer zu deren Boden parallelen Schnittebene,
Figur 6 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer zweiten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schalleliminierstruktur,
Figur 7 eine räumliche Darstellung der Schalleliminierstruktur gemäß Figur im zusammengebauten Zustand,
Figur 8 eine geschnittene Frontansicht der Schalleliminierstruktur gemäß Figur 7,
Figur 9 einen Schnitt durch die Schalleliminierstruktur gemäß Figur 7 entlang einer zu deren Boden parallelen Schnittebene,
Figur 10 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe,
Figur 11 einen Schnitt durch die Schalleliminierstruktur gemäß Figur 10 entlang einer zur Frontfläche parallelen Schnittebene, und
Figur 12 eine Ansicht der Schalleliminierstruktur gemäß Figur 10 in Blickrichtung von oben.
Die Figuren 2 bis 5 zeigen eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe 20 mit einem Gehäusekörper 21, einem Kompressionsverschluß 22, einem Vibrationshebel 23 und zwei Umsteuerstrukturen 24.
Der Gehäusekörper 21 ist in eine Lufteinlaßkammer 211 und eine Luftauslaßkammer 212 unterteilt und besitzt eine mit einer Dichtungsscheibe 215 und einer Deckelplatte 216 versehene erste Seite und eine mit einem Flansch 25 versehene zweite Seite. Die Lufteinlaßkammer 211 ist mit einem Lufteingangsloch 2111 und einem Lufteinlaßloch 213 versehen. Die Luftauslaßkammer 212 ist mit einem Luftausgangsloch 2121 und einem Luftauslaßloch 214 versehen. Der Vibrationshebel 23 weist ein erstes Ende auf, das am Kompressionsverschluß 22 befestigt ist, der am Flansch bzw. Ansatz 25 angebracht ist. Der Vibrationshebel 23 weist außerdem ein zweites Ende auf, das mit einem Magnet 231 versehen ist. Der Magnet 231 wirkt mit einer externen (nicht dargestellten) elektromagnetischen Vorrichtung zusammen. Das Lufteingangsloch 2111 und das Luftausgangsloch 2121 legen jeweils eine (nicht gezeichnete) Aussparung fest, die zur Aufnahme einer zugehörigen Umsteuerstruktur 24 vorgesehen sind.
Der Gehäusekörper 21 ist mit einer Schalleliminiervorrichtung 30 versehen, die eine Luftkammerschachtel 32 und einen Luftkammerdeckel 31 aufweist, die miteinander fest verbunden sind.
Der Luftkammerdeckel 31 ist an einer Seite des Gehäusekörpers 21 vorgesehen und durch eine Vielzahl von Trennwänden 315 in eine erste Kammer 311, eine zweite Kammer 312, eine dritte Kammer 313 und eine vierte Kammer 314 unterteilt. Ein Lufteinlaßführungsloch 3111 ist in der ersten Kammer 311 festgelegt und an ein externes Luftauslaßloch 316 angeschlossen. Ein Lufteinlaßkammereinlaßloch 3121 ist in der zweiten Kammer 312 festgelegt und an die Lufteinlaßkammer 211 des Gehäusekörpers 21 angeschlossen. Ein Luftauslaßkammerauslaßloch 3131 ist in der dritten Kammer 313 festgelegt und an die Luftauslaßkammer 212 des Gehäusekörpers 21 angeschlossen. Ein Luftförderloch 3141 ist in der vierten Kammer 314 festgelegt und an ein Luftauslaßrohr 26 des Gehäusekörpers 21 angeschlossen. Ein Führungsloch 317 ist zwischen der ersten Kammer 311 und der zweiten Kammer 312 festgelegt.
Die Luftkammerschachtel 32 besitzt eine Innenwand, die mit einer Steckrille 326 ausgebildet ist. Die Steckrille 326 dient zur Steckverbindung des Luftkammerdeckels 31, um diesen mit der Luftkammerschachtel 32 dicht zu verbinden. Hierdurch wird eine Leckage von Luft verhindert.Die Luftkammerschachtel 32 kann durch eine Vielzahl von Trennwänden 325 in eine Lufteinlaßkabine 321, eine erste weitläufige Kammer 322, eine zweite weitläufige Kammer 323 und eine Luftführungskammer 324 unterteilt sein, die voneinander strömungstechnisch getrennt sind und die jeweils mit den entsprechenden Kammern des Luftkammerdeckels 31 gepaart sind. Die Lufteinlaßkabine 321 legt eine Aussparung 3211 fest, die mit dem Lufteinlaßführungsloch 3111 des Luftkammerdeckels 31 verbunden ist. Die erste
weitläufige Kammer 322 und die zweite weitläufige Kammer 323 sind jeweils mit einer Steckplatte 3221 und 3231 versehen, die jeweils in das Lufteinlaßkammereinlaßloch 3121 und das Luftauslaßkammerauslaßloch 3131 eingesetzt sind. Jede Steckplatte 3221 und 3231 weist eine Abmessung auf, die kleiner ist als die des zugehörigen Lufteinlaßkammereiniaßloches 3121 und des Luftauslaßkammerauslaßloches 3131. Ein Führungsloch 327 ist zwischen der zweiten weitläufigen Kammer 323 und der Luftführungskammer 324 festgelegt.
Während des Betriebes, d.h. wenn die Luftpumpe 20 aktiviert ist, wird der Magnet 231 durch eine (nicht gezeichnete) elektromagnetische Vorrichtung angezogen oder abgestoßen, d.h. der Vibrationshebel 23 wird in Vibration versetzt, so daß der Kompressionsverschluß 22 abwechselnd zusammengedrückt und zum Gehäusekörper 21 hinbewegt und expandiert und vom Gehäusekörper 21 wegbewegt wird.
Wird der Kompressionsverschluß 22 vom Gehäusekörper 21 wegbewegt, so wird Umgebungsluft durch das Luftansaugloch 316 in das Lufteinlaßführungsloch 3111 des Luftkammerdeckels 21 der Schalleliminiervorrichtung 30 eingesaugt.
Wenn die Luft in die erste Kammer 311 (-die mit der Lufteinlaßkabine 321 gepaart ist) eingeleitet wird, wird sie durch die Aussparung 3211 der Luftkammerschachtel begrenzt, wodurch sich ein komprimierter Zustand ergibt, so daß die Luft gezwungen wird, durch einen Spalt 33 zwischen der Aussparung 3211 und dem Lufteinlaßführungsloch 3111 in die erste Kammer 311 (-die mit der Lufteinlaßkabine 321 gepaart ist) zu strömen.
Die Luft wird dann in die zweite Kammer 312 (-die mit der ersten weitläufigen Kammer 322 gepaart ist) durch das Führungsloch 317 zwischen der ersten Kammer 311 und der zweiten Kammer 312 eingeleitet.
Wenn die Luft in die Lufteinlaßkammer 211 des Gehäusekörpers 21 vom Lufteinlaßkammereinlaßloch 3121 der zweiten Kammer 312 eingeleitet wird, bildet die Steckplatte 3221 der ersten weitläufigen Kammer 322 der Luftkammerschachtel 32 ein Hindernis, so daß die Luft gezwungen wird, durch den Spalt 34 zwischen der Steckplatte 3221 und dem Lufteinlaßkammereinlaßloch 3121 zu strömen, so daß sie in die Lufteinlaßkammer 211 des Gehäusekörpers 21 durch das Lufteingangsloch 2111 eingeleitet wird, um in den Gehäusekörper 21 zu strömen.
Die Luft strömt dann in die Luftauslaßkammer 211 und wird danach in die dritte Kammer 313 (-die mit der zweiten weitläufigen Kammer 323 gepaart ist) durch das Luftausgangsloch 2121 eingeleitet.
Wenn die Luft in die dritte Kammer 313 eingeleitet wird, bildet die Steckplatte 3231 der zweiten weitläufigen Kammer 323 der Luftkammerschachtel 32 ein Hindernis, so daß die Luft gezwungen wird, durch den Spalt 36 zu strömen, der zwischen der Steckplatte 3231 und dem Luftauslaßkammerauslaßloch 3131 festgelegt ist, um in die dritte Kammer 313 (-die milder zweiten weitläufigen Kammer 323 gepaart ist) einzuströmen. Dabei wird die Luft erneut komprimiert, so daß sie in die dritte Kammer 313 (-die mit der zweiten weitläufigen Kammer 323 gepaart ist) strömt. Die Luft wird dann in die vierte Kammer 314 (-die mit der Luftführungskammer 324 gepaart ist) durch das Führungsloch 327 eingeleitet. Die Luft wird danach aus dem Luftauslaßrohr 26 des Gehäusekörpers 21 durch das Luftförderloch 3141 ausgeleitet.
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Die erfindungsgemäße Schalleliminierstruktur kann folglich verwendet werden, um den Strömungspfad der Luft zu verlängern und die Strömungsgeschwindigkeit der Luft durch die Aussparungen und die Vielzahl von Steckplatten zu reduzieren, wodurch eine wirksame Reduktion bzw. Eliminierung des durch die Luftpumpe erzeugten Schalls erreicht wird.
Die Figuren 6 bis 9 zeigen eine andere Ausbildung der erfindungsgemäßen Schalleliminierstruktur, bei der der Luftkammerdeckel 41 durch eine Vielzahl von Trennwänden 415 in eine erste Kammer 411, eine zweite Kammer 412, eine dritte Kammer413 und eine vierte Kammer414 unterteilt ist, wobei die dritte Kammer413 an die vierte Kammer 414 angeschlossen ist. Ein Luftführungsrohr 4111 ist in der ersten Kammer 411 angebracht und an ein externes Luftauslaßloch angeschlossen. Ein Lufteinlaßkammereinlaßloch 4121 ist in der zweiten Kammer 412 festgelegt und an die Lufteinlaßkammer 211 des Gehäusekörpers 21 angeschlossen. Ein Luftauslaßkammerauslaßloch 4131 ist in der dritten Kammer 413 festgelegt und an die Luftauslaßkammer 211 des Gehäusekörpers 21 angeschlossen. Ein Luftförderloch 4141 äst in der vierten Kammer 414 festgelegt und an ein Luftauslaßrohr 26 des Gehäusekörpers 21 angeschlossen. Ein Führungsloch 417 ist zwischen der ersten Kammer 411 und der zweiten Kammer 412 festgelegt.
Die Luftkammerschachtel 42 ist durch eine Vielzahl von Trennwänden 425 in eine Lufteinlaßkabine 421, eine erste weitläufige Kammer 422, eine zweite weitläufige Kammer 423 und eine Luftführungskammer 424 unterteilt. Ein erster Zapfen 4211 ist in der Lufteinlaßkabine 421 angebracht und lose in das Luftführungsrohr 411 der ersten Kammer 411 des Luftkammerdeckels 41 eingesteckt. Ein zweiter Zapfen 4221 ist in der ersten weitläufigen Kammer 422 angebracht und lose in das Lufteinlaßkammereinlaßloch 4121 der zweiten Kammer 412 des Luftkammerdeckels 41 eingesteckt.
Diese Schalleliminierstruktur kann folglich dazu verwendet werden, die Strömungsgeschwindigkeit der Luft durch die Zapfen 4211 und 4221 zu reduzieren, wodurch der durch die Luftpumpe erzeugte Schall wirksam reduziert oder eliminiert wird.
Die Figuren 10 bis 12 zeigen noch eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe mit einer Luftkammerschachtel 51 und einem Luftkammerdeckel 52, die mit zwei Luftströmungspfaden versehen sind, die mit zwei Vibrationshebeln 53 und zwei zugehörigen Kompressionsverschlüssen 54 zusammenwirken, um zwei entsprechende Luftpumpen 50 zu bilden.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die oben beschriebenen Ausbildungen beschränkt sondern durch die nachfolgenden Ansprüche bestimmt.
Claims (3)
1. Schalleliminierstruktur für eine Luftpumpe mit einem Gehäusekörper (21), einem Kompressionsverschluß (22), einem Vibrationshebel (23) und zwei Umsteuerstrukturen (24), wobei der Gehäusekörper (21) in eine Lufteinlaßkammer (211) und eine Luftauslaßkammer (212) unterteilt ist und eine mit einer Dichtungsscheibe (215) und einer Deckelplatte (216) versehene erste Seite und eine mit einem Flansch (25) versehene zweite Seite besitzt, wobei die Lufteinlaßkammer (211) mit einem Lufteingabeloch (2111) und einem Lufteinlaßloch (213) versehen ist, die Luftauslaßkammer (212) mit einem Luftausgabeloch (2121) und einem Luftauslaßloch (214) versehen ist, der Vibrationshebel (23) eine erste Seite und eine zweite Seite besitzt, wobei die erste Seite am Kompressionsverschluß (22), der an dem Zapfen (25) angebracht ist, befestigt ist, und wobei die zweite Seite mit einem Magneten (231) versehen ist, der mit einer externen elektromagnetischen Vorrichtung zusammenwirkt, wobei das Lufteingabeloch (211) und das Luftausgabeloch (2121) jeweils eine Aussparung festlegen, die zur Aufnahme der jeweils zugehörigen Umsteuerstruktur (24) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusekörper (21) mit einer Schalleliminiervorrichtung (30) versehen ist, die eine Luftkammerschachtel (12) und einen Luftkammerdeckel (31) aufweist, wobei der Luftkammerdeckel (31) an einer Seite des Gehäusekörpers (21) vorgesehen und durch eine Vielzahl von Trennwänden (315) in eine erste Kammer (311), in eine zweite Kammer (312), eine dritte Kammer (313) und eine vierte Kammer (314) unterteilt ist, ein Lufteinlaßführungsloch (3111) in der ersten Kammer (311) festgelegt und an ein äußeres Luftausgabeloch (316) angeschlossen ist, ein Lufteinlaßkammereinlaßloch (3121) in der zweiten Kammer (213) festgelegt und an die Lufteinlaßkammer (211) des Gehäusekörpers (21) angeschlossen ist, ein Luftauslaßkammerauslaßloch (3131) in der dritten Kammer (313) festgelegt und an die Luftauslaßkammer (212) des Gehäusekörpers (21) angeschlossen ist, ein Luftförderloch (3141) in der vierten Kammer (314) festgelegt und an ein Luftauslaßrohr (26) des Gehäusekörpers (21) angeschlossen ist, und ein Führungsloch (317) zwischen der ersten und der zweiten Kammer (311 und 312) festgelegt ist, und wobei die Luftkammerschachtel (32) durch eine Vielzahl Trennwände (325) in eine Lufteinlaßkabine (321), eine erste weitläufige Kammer (322), eine zweite weitläufige Kammer (323) und eine Luftführungskammer (324) unterteilt ist, wobei die erste und die zweite weitläufige Kammer (322 und 323) jeweils mit einer Steckplatte (3221 und 3231) versehen sind, die in das zugehörige Lufteinlaßkammereinlaßloch (3121) und in das zugehörige Luftauslaßkammerauslaßloch (3131) eingesteckt sind, und zwischen der zweiten weitläufigen Kammer (323) und der Luftführungskammer (324) ein Führungsloch (327) festgelegt ist.
2. Schalleliminierstruktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftkammerdeckel (41) durch eine Vielzahl Trennwände (415) in eine erste Kammer (411), eine zweite Kammer (412), eine dritte Kammer (413) und eine vierte Kammer (414) unterteilt ist, wobei die dritte Kammer (413) an die vierte Kammer (414) angeschlossen ist, ein Luftführungsrohr (4111) in der ersten Kammer (411) angebracht und an ein externes Luftauslaßloch angeschlossen ist, ein Lufteinlaßkammereinlaßloch (4221) in der zweiten Kammer (422) festgelegt und an die Lufteinlaßkammer (211) des Gehäusekörpers (21) angeschlossen ist, ein Luftauslaßkammerauslaßloch (4131) in der dritten Kammer (413) festgelegt und an die Luftauslaßkammer (211) des Gehäusekörpers (21) angeschlossen ist, ein Luftförderloch (4141) in der vierten Kammer (414) festgelegt und an das Luftauslaßrohr (26) des Gehäusekörpers (21) angeschlossen ist, und ein Führungsloch (417) zwischen der ersten und der zweiten Kammer (411 und 412) festgelegt ist, und wobei die Luftkammerschachtel (42) durch eine Vielzahl Trennwände (425) in eine Lufteinlaßkabine (421), eine erste weitläufige Kammer (422), eine zweite weitläufige Kammer (433) und eine Luftführungskammer (424) unterteilt ist, wobei ein erster Zapfen (4211) in der Lufteinlaßkabine (421) angebracht und lose in das Luftführungsrohr der ersten Kammer (411) des Luftkammerdeckels (41) eingesetzt ist, und ein zweiter Zapfen (4221) in der ersten weitläufigen Kammer (422) angebracht und lose in das Lufteinlaßkammereinlaßloch (4121) der zweiten Kammer (412) des Luftkammerdeckels (41) eingesetzt ist.
3. Schalleliminierstruktur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkammerschachtel (51) und der Luftkammerdeckel (52) mit zwei Luftströmungspfaden versehen sind, die zur Ausbildung von zwei einander entsprechenden Luftpumpen mit zwei Vibrationshebeln (53) und zwei Kompressionsverschlüssen (54) zusammenwirken.
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