DE20013505U1 - Verkaufsdisplay - Google Patents
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Classifications
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- A47F5/10—Adjustable or foldable or dismountable display stands
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Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
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Description
(D C
Die vorliegende Neuerung betrifft ein Verkaufsdisplay nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Displays für Verkauf und Warenbevorratung sowie für Warenbereitstellung bei Aktionsereignissen wie z.B. Sonderverkäufe oder Verkaufsanpreisungen im Kassenbereich von Geschäften sind bspw. durch Displays in Form von Zigarettenbevorratungsvorrichtungen im Kassenbereich bekannt.
Ebenfalls bekannt sind Bevorratungsmöglichkeiten in Form von Regalen, welche kleine, mittlere oder auch große Bevorratungsboxen aufweisen, die in Matrixform angeordnet sind. In solchen Boxen können Kleinst-, Kleinteile oder auch größere Teile so bevorratet werden, daß der Kunde diese sieht und - entsprechend den Gegebenheiten - selbst entnehmen kann oder sich durch Bedienpersonal reichen lassen kann.
Hausanschrift:··· ···· ··EfenkRÖnten?· - ··· ·· ··· ·· ··· ·· ··♦ Postscheckkonto
Rennerle 10 Hypo-Vereinsbank Lindau (B) Nr. 1257110 (BLZ 60020290) München
Hinsichtlich der Bereithaltung von Kleinteilen ist es auch bekannt, entsprechend ausgebildete Magazine matrixförmig anzuordnen und in einem Gehäuse unterzubringen, so daß diese Magazine oder auch Kassetten eine gewisse Neigung von hinten nach vorne hin aufweisen, so daß bei Entnahme des zuvorderst angeordneten Kleinmaterials oder Kleinteiles die nachfolgend in der Box angeordneten Kleinteile nach vorne rutschen oder rollen, so daß im Entnahmebereich so lange ein Kleinteil oder Kleinmaterial vorhanden ist, solange wenigstens ein Teil in der Box oder in dem Magazin gelagert ist.
Nachteil der bevorzugt aus Holz hergestellten, bekannten Displays ist, daß diese Displays ein relativ hohes Gewicht und relativ sperrige Abmessungen aufweisen, was zu erhöhten Transport- und Herstellungskosten führt.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es deshalb, ein Verkaufsdisplay bereitzustellen, welches kostengünstig in Versand und Herstellung ist.
Gelöst wird die Aufgabenstellung durch die technische Lehre des Schutzanspruches 1.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Neuerung ist, daß das Verkaufsdisplay aus einem leichtgewichtigen Faltkarton hergestellt wird, welcher in flachem, raumsparenden Zustand versendet werden kann.
Zusätzlich können entsprechend notwendige Magazine oder Kassetten bereits befüllt und ebenfalls mit geringen Abmessungen, in entsprechend günstiger Versandform verschickt werden. Diese Magazine oder Kassetten können dann von demjenigen, der den Faltkarton vor Ort zu einer Box zusammenbaut, in diese Box eingebaut werden, so daß die darin befindlichen Kleinteile bereits entsprechend verkaufsfertig vom Kleinhändler vor Ort angeboten werden können. 30
Ein wesentlicher Vorteil dieser Neuerung liegt darin, daß sowohl die Herstellungskosten, als auch die Versandkosten drastisch gesenkt werden können, durch die Verwendung eines kostengünstigen, einfach faltbaren und trotzdem genügend stabilen Falt-Kartonmaterials. 5
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das neuerungsgemäße Display hinsichtlich der Optik sehr variabel ausgeführt ist und daher leicht und rasch aktualisierbar ist. Beispielsweise kann die bevorzugt durch den Hersteller bereits bedruckte Oberfläche des Display anlaßbezogen dadurch geändert werden, daß der Benutzer einfach eine aktuelle Hülle auf der Oberfläche des Display aufbringt (aufklebt), je nach Saison (Weihnachten, Ostern, etc.).
Weiterer Vorteil des relativ preiswerten Materials ist, daß bei Bedarf dieses Display durch ein neues, evtl. mit einem anderen Aufdruck versehenen Display ersetzt werden kann und das alte Display einfach als Altpapier entsorgt und recycelt werden kann, ohne daß die Umwelt dadurch belastet wird.
Als Form weist das Display etwa eine quaderförmige Ausbildung auf, wobei auf einer Seite des Quaders eine entsprechende Öffnung vorgesehen ist, in welche Magazine oder Kassetten in das Display eingelegt werden können. Die Enden der Magazine oder Kassetten, welche die Entnahmestelle darstellen, ragen dann entsprechend aus dieser Öffnung hervor, so daß das gewünschte Kleinteil oder Kleinmaterial entnommen werden kann.
Um eine Schrägstellung der Magazine oder Kassetten zu erreichen ist es vorgesehen, einen Keil, welcher ebenfalls aus einem Faltkarton hergestellt wird, in den Bodenbereich des Displays einzulegen. Ein entsprechend gleichförmig ausgebildeter zweiter Keil wird in der entgegengesetzten Ausrichtung im Deckenbereich auf die Magazine oder Kassetten aufgelegt, um die quaderförmige Box, als das Display vollständig auszufüllen, so daß das Display die darin befindlichen Magazine rundum festsetzt.
Das Display bzw. der Faltkarton, der später das Display nach dem Zusammenfalten darstellt, ist dabei so ausgebildet, daß entsprechende Laschen vorgesehen sind, die zur stabilen Halterung der darin angeordneten Magazine oder Kassetten dienen. Im weiteren sind diese Laschen so ausgebildet, daß sie eine optisch ansprechende Erscheinung darstellen, welche eine saubere und ansprechende Verkaufseinheit für die betreffenden Kleinteile oder Kleinwaren darstellt. Die Magazine oder Kassetten sind dabei so ausgebildet, daß diese übereinander und nebeneinander stapelbar sind. Dabei ist es vorgesehen, daß sie sowohl übereinander als auch nebeneinander in entsprechend ineinandergreifende Vorrichtungen sich gegenseitig befestigend stabilisieren und zusammenfügen.
Insbesondere ist es dabei vorgesehen, daß die Magazine oder Kassetten an der Unterseite Nippel aufweisen, welche in entsprechend zugeordneten Bohrungen oder Löcher eindringen und damit ein Verrutschen gegenüber dem darüber- oder darunterliegenden Element vermeiden. Das darunterliegende Element kann dabei auch ein Teil aus Karton sein, welcher, wie bei der vorliegenden Neuerung vorgesehen, ebenfalls als Faltkarton mit dem Display mitgeliefert wird. Dieser Faltkarton weist an den entsprechenden Stellen Bohrungen oder Stanzungen auf, in welche die Nippel der Kassetten hineinragen und die Kassetten an dem Keil befestigen.
So entsteht also nach Zusammenfalten des Displays eine entsprechend quaderförmige Box, bei der nach Zusammenfügen der vier Wände mittels Umklapplaschen und Laschen eine quaderförmige Box entsteht, deren Boden ebenfalls in derselben Art und Weise verschlossen werden kann. Hilfreich dabei ist es selbstverständlich, wenn der Deckenbereich des Displays erst dann verschlossen wird, wenn die darin anzuordnenden Kassetten in dem Display angeordnet sind und abschließend der Deckenteil den Rauminhalt des Displays
abschließend auffüllt, so daß dann der Deckel mittels der Laschen verschlossen werden kann.
Die so eingefüllten Kassetten stehen dann entsprechend, wie bereits oben beschrieben, geringfügig im Entnahmebereich aus dem Display hervor, so daß die Kleinmaterialien oder Kleinteile entsprechend einfach und leicht zu entnehmen sind.
Die vorliegende Neuerung wird nun anhand mehrerer, die Neuerung näher beschreibender Zeichnungen beschrieben.
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Es zeigen:
Figur 1: Eine schematisierte Darstellung eines Verkaufsdisplays in unterbrochener Darstellung;
Figur 2: Eine schematisierte Schnittdarstellung entlang der Linie M-Il der
Figur 2: Eine schematisierte Schnittdarstellung entlang der Linie M-Il der
Figur 1;
Figur 3: Die Konturen des Faltkartons für das Display mit Ausstanzungen
Figur 3: Die Konturen des Faltkartons für das Display mit Ausstanzungen
und Faltfalzen;
Figur 4: Eine Darstellung eines Faltkartons für einen Einlegekeil in Dreiecksform mit den entsprechenden Ausstanzungen und Faltlinien.
Figur 1 zeigt eine schematisch dargestellte Skizze eines Verkaufsdisplays 1, bestehend aus einer Box (Faltkarton) 2 sowie Entnahmeboxen 5 sowie einer dargestellten Kleinware 6. Das Verkaufsdisplay 1 ist dabei unterbrochen dargestellt, um zu zeigen, daß das Display 1 verschiedenartige Abmessungen besitzen kann. Je nach Größe kann also das Display 1 entsprechend mehr oder weniger Entnahmeboxen 5 enthalten. Die Stirn- oder Frontseite des Verkaufsdisplays 1 weist dabei einen etwa rechteckförmigen Bereich auf, welcher oberhalb der Entnahmeboxen 5 angeordnet ist. In diesem Bereich ist innerhalb des Verkaufsdisplay ein Keil 4 angeordnet, welcher ebenfalls aus einem Faltkarton besteht.
Der Vorteil der vorliegenden Neuerung besteht, wie bereits angeführt, eben darin, daß sowohl das Verkaufsdisplay als auch die beiden Keile als Faltkarton ausgebildet sind, welche leichtgewichtig sind und extrem flach zusammengelegt werden können und hierdurch sowohl Herstellung, als auch Versand kostengünstig sind. Die ebenfalls mit sehr geringen Abmaßen zusammenpackbaren Entnahmeboxen, welche die Einlegeteile darstellen, können somit ebenfalls sehr preisgünstig versandt werden. Zusammengebaut wird diese Einheit dann vor Ort, wonach sie dann eine entsprechende räumliche Abmessung aufweist, die dann dazu geeignet ist, entweder weniger oder je nach Wunsch auch mehrere unterschiedliche Kleinwaren oder Kleinteile zu präsentieren. Selbstverständlich ist es auch möglich einzelne Verkaufsdisplays miteinander zu kombinieren.
In Figur 2 ist ein Querschnitt durch das Verkaufsdisplay dargestellt. Dabei ist in schräger Darstellung eine Anzahl mehrerer Entnahmeboxen 5 dargestellt, welche mittels der Nippel 28 ineinander gesteckt sind, wobei bei der untersten Entnahmebox 5 der Nippel durch entsprechende Ausstanzungen im dreiecksförmigen Keil 3 sichtbar ist. In den übrigen Boxen sind diese Nippel nicht sichtbar, da sie durch die entsprechenden Außenwandungen verdeckt sind. Im Keil 3 sind sie deshalb sichtbar, weil die abschließende seitliche Seitenlasche 22 aufgrund der Schnittdarstellung nicht sichtbar ist, so daß durch den gebildeten Keil 3 hindurch gesehen werden kann, wodurch der Nippel 28 im oberen und unteren Bereich der Auflagefläche des Keiles 3 sichtbar wird. Zusätzlich können Nuten 29 an der Außenfläche der Entnahmeboxen 5 vorgesehen sein, in welche entsprechende Lappen des Faltkartons zu Stabilisierungszwecken eingreifen können.
Im Keil 4 im oberen Bereich des Verkaufsdisplays, welcher abschließend den Innenraum des Verkaufsdisplays ausfüllt, sind ebenfalls entsprechende Stanzungen vorgesehen.
05 08-00
Im Innenbereich der Entnahmeboxen 5 sind in der untersten Entnahmebox entsprechend fünf Kleinteile 6 oder Kleinmaterialien, welche einen etwa kreisförmigen Querschnitt aufweisen, angeordnet. In der von unten her gesehenen zweiten Entnahmebox 5 ist ebenfalls vorne an der Entnahmestelle eine Kleinware 6 dargestellt. Es ist also einfach vorstellbar, daß das ganze Magazin entsprechend mit Kleinwaren (6) gefüllt ist, welche dazu geeignet sind, an der entsprechenden Stelle entnommen zu werden. Die Entnahme erfolgt dabei einfach und leicht. Weiter hinten befindliche Kleinwaren 6 rollen bei Entnahme der vordersten Kleinware entsprechend nach, so daß der vordere Bereich immer gefüllt ist, solange entsprechender Vorrat in der Entnahmebox 5 angeordnet ist.
In Figur 3 ist ein Faltkarton 7 dargestellt, welcher beim Zusammenlegen und Falzen entlang der Falzlinien 19 das Verkaufsdisplay 2 bildet. Dieses Verkaufsdisplay kann mit entsprechenden Aufdrucken versehen sein, so daß für alle möglichen Werbeaktionen ein entsprechendes Outfit für die anzupreisende Ware aufgedruckt werden kann. Selbstverständlich können Anzeigen auch auf das Verkaufsdisplay aufgeklebt werden.
Der Faltkarton besteht dabei im wesentlichen aus vier Seitenwänden 33, einem Boden und einem Deckel. Eine Seitenwand 33 ist dabei so ausgebildet, daß sie wenigstens teilweise geteilt ausgebildet und nach innen geklappt werden kann. Die Wand-, Decken- und Bodenteile sind dabei so ausgebildet, daß sie mittels Laschen 11 und Umklapplaschen 18 entsprechend miteinander verbunden werden können. Zur Herstellung dieser Verbindung sind die Umklapplaschen 18 mit Stanzungen 12 ausgestattet, welche zu Aufnahme der Laschen 11 dienen. Das Bodenteil 20 wird dabei ebenfalls durch entsprechende Laschen 11 an der Unterseite der Seitenwände 33 fixiert. Zusätzlich weist das Bodenteil 20 eine Umklapplasche 18 auf, die ebenfalls nach innen hin umgefalzt wird und so den inneren, unteren Abschluß des Bodenbereichs des Verkaufsdisplays 1 darstellt.
Der obere Bereich des Verkaufsdisplays weist in der Vorderseite einen schmäleren Steg auf, welcher die Seitenwände 33 links und rechts miteinander verbindet. Von diesem schmäleren Frontseitenteil 16 ausgehend ist der Deckel 21 ausgebildet. Dieser Deckel wird, ebenfalls wie der Boden, wiederum mittels Laschen 11 abschließend am Verkaufsdisplay 1 befestigt. Vor der Verschließung des Deckels werden in den Bodenbereich ein Keil 3, wie bereits oben beschrieben, anschließend die Entnahmeboxen 5 in entsprechender Anzahl übereinander und nebeneinander, und abschließend ein Keil 4 in gespiegelter Anordnung mit der Anordnung des Keiles 3 eingebracht, so daß das Volumen des Verkaufsdisplays ausgefüllt ist. Abschließend wird dann der Deckel 21, wie bereits angegeben, zugeklappt und mit den Laschen 11 an dem Verkaufsdisplay in den Stanzungen 13, 14 der Umklapplaschen 18 verschließend befestigt. Nachdem alle Teile zusammengefügt sind ergibt sich die schematische Darstellung nach Figur 1. Die Umklapplaschen 17 dienen dabei zur Stabilisierung der innen angeordneten Entnahmeboxen 5 und die inneren Seitenwände 15 werden, wie ebenfalls oben angegeben, nach innen geklappt, so daß eine seitliche Abstützung der Entnahmeboxen 5 innerhalb des Verkaufsdisplays gewährleistet ist. Die Bodenlasche 30 wird ebenfalls nach innen hin umgeklappt, so dass die von vorne sichtbaren Stirnseiten 31 zwischen den Wänden und den inneren Seitenwänden 15 sowie dem Boden 20 und der Bodenlasche 30 durch den geringen dazwischenliegenden Bereich des Faltkartons gebildet werden. Dadurch ergibt sich ein ansprechendes Aussehen des Verkaufsdisplays sowohl in der Frontansicht als auch von den übrigen Seiten her. Wahlweise kann dieser Bereich des Faltkartons optisch hervortretend oder integriert ausgebildet werden, so dass sich nach Wunsch ein auffälliger Rahmen ausbildet oder sich die Stirnseiten 31 verlaufend in das übrige Design einfügen. Es ergibt sich dadurch also, dass der sichtbare Bereich der Stirnseiten 31 der Seitenwände 33 und des Bodens 20 durch die Außenseite des Faltkartons 8 bzw. der Box 2 ausgebildet sind.
Durch diese Konstruktionsmaßnahme ergibt sich eine zusätzliche Stabilität des Verkaufsdisplays 1.
Figur 4 zeigt den Ausschnitt eines Faltkartons 8, 9, welcher zusammengefaltet den Keil 3 oder den Keil 4 mit den entsprechend, bereits oben angegebenen Ausstanzungen darstellt. Die Ausstanzungen 25 und 26 sind dabei für die Aufnahme der Nippel 28 der Entnahmeboxen 5 vorgesehen. Die Stanzung 24 dient dabei zur Aufnahme der Stützlasche 23, welche umgeknickt in die Stanzung 24 hineinragt und dieser dadurch zusätzlich eine Stabilität gibt. Die Falzen 27 sind dabei die Falzlinien des Faltkartons 8, 9, welcher im Endeffekt den Keil 3, 4 ausbildet.
05-(S-OO
1. Verkaufsdisplay
2. Box (Faltkarton)
3. Keil (Faltkarton)
4. Keil (Faltkarton)
5. Entnahmebox
6. Klein ware
7. Faltkarton
8. Faltkarton
9. Faltkarton
10. -
11. Lasche
12. Stanzung
13. Stanzung
14. Stanzung
15. Innere Seitenwand
16. Frontseite
17. Umklapplasche
18. Umklapplasche
19. Falz
20. Boden
21. Deckel
22. Seitenlasche
23. Stützlasche
24. Stanzung
25. Stanzung
26. Stanzung
27. Falz
28. Nippel
29. Nut
30. Bodenlasche
31. Stirnseite
32. Öffnung
33. Seitenwand
Claims (12)
1. Verkaufsdisplay mit modular aufgebauter, matrixartiger Präsentations- und Entnahmemöglichkeit für Klein- und Kleinstwaren, dadurch gekennzeichnet, dass die Box (2) des Verkaufsdisplays (1) aus einem Faltkarton (7; 8) besteht.
2. Verkaufsdisplay nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Box (2) etwa quaderförmig zusammengefaltet ist, und in der Frontseite (16) eine Öffnung (32) aufweist.
3. Verkaufsdisplay nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (32) durch die Stirnseiten (31) der Seitenwände (33), des Bodens (20) und die Frontseite (16) begrenzt sind.
4. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der sichtbare Bereich der Stirnseiten (31) der Seitenwände (33) und des Bodens (20) durch die Außenseite des Faltkartons (8) bzw. der Box (2) ausgebildet sind.
5. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass von den Stirnseiten (31) nach innen in die Box (2) hinein innere Seitenwände (15) und die Bodenlasche (30) hineinragen.
6. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die nach innen ragenden inneren Seitenwände (15) und die Bodenlasche (30) das Display (1) zusätzlich stabilisieren.
7. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Box (2) im Bodenbereich ein Keil (3) aus Faltkarton (9) eingelegt ist.
8. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verkaufsdisplay (1) mit mehreren in der Box (2) angeordneten Entnahmeboxen (5) zwecks Aufbewahrung und Entnahme von Kleinwaren (6) ausgestattet ist.
9. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmeboxen (5) auf dem Keil (3) aufliegen.
10. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmeboxen (5) mit Ihren Entnahmeöffnungen, auf Grund der Auflage auf dem Keil (3), von hinten nach vornehm schräg nach unten verlaufend angeordnet sind.
11. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der obersten Entnahmeboxen (5) in der Box (3) ein weiterer Keil (4) so angeordnet ist, dass er den Rauminhalt der Box (3) ausfüllt und damit die Entnahmeboxen (5) in der Box (3) fixiert.
12. Verkaufsdisplay nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmeöffnungen der Entnahmeboxen (5) geringfügig durch Öffnung (32) aus der Box (2) hervorstehen.
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| DE20013505U DE20013505U1 (de) | 2000-08-05 | 2000-08-05 | Verkaufsdisplay |
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Family Applications (1)
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2001
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030925 |
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Owner name: GUETERMANN & CO. AG, CH Free format text: FORMER OWNER: GUETERMANN AG, 79261 GUTACH, DE Effective date: 20040512 |
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Effective date: 20061117 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20081118 |
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| R071 | Expiry of right |