DE20012388U1 - Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung, insbesondere für Kabelbäume - Google Patents
Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung, insbesondere für KabelbäumeInfo
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Description
Verta AG
Marktplatz 4
Marktplatz 4
CH - 9004 St. Gallen
17. Juli 2000
M 5246 G/Xl/hg
M 5246 G/Xl/hg
insbesondere für Kabelbäume
Die Erfindung betrifft eine Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung, insbesondere zur Ummantelung von in der Nähe von Wärmequellen verlegten Kabelbäumen, z.B. in Kraftfahrzeugen.
Üblicherweise sind beispielsweise im Kraftwagenbau längliche Körper, z.B. Hydraulik- oder Pneumatikleitungen bzw. Pneumatikschläuche oder Kabelbäume zum Schutz vor mechanischen Einflüssen, insbesondere zum Schutz vor Abrieb und gegen Scheuern mit Kunststoffwellrohren ummantelt.
Insbesondere bei Kabelbäumen bestehend aus einzelnen Leiterdrähten wird durch den Einsatz von Wellrohren eine Bündelung der Leiterdrähte zu einem Kabelbaum erreicht. Übliche Wellrohre bestehen aus Polypropylen oder Polyamid und weisen eine nur begrenzte thermische Belastbarkeit auf, so daß elektrische Leitungen, Schläuche oder dergleichen, welche beispielsweise in Fahrzeugen in der Nähe von Wärmequellen, z.B. in der Nähe von Turboladern, Abgasanlagen oder dergleichen verlegt sind durch solche Wellrohre nicht ausreichend vor Wärme geschützt sind.
Zur Lösung dieses Problems ist es bekannt, hochtemperaturfeste Wellrohre z.B. aus Teflon zu verwenden oder die Isolierungen der Leiterdrähte hochtemperaturfest, z.B. aus einem Silikon- oder Teflonmaterial auszubilden. Derartige hochtemperaturfeste Kabelisolierungen sind sehr teuer.
Weiterhin ist es bekannt, kostengünstige Wellrohre aus Polypropylen oder Polyamid zumindest teilbereichsweise im Bereich der
Wärme- bzw. Hitzeeinleitung mit einem Glasseidenschlauch zu umhüllen. Solche Glasseidenschläuche weisen zwar eine sehr hohe Temperaturbeständigkeit auf, sind jedoch sehr empfindlich gegen mechanische Einflüsse, insbesondere gegen Scheuern. Ist z.B. ein hitzebeaufschlagter Kabelbaum, welcher mit einem Glasseidenschlauch gegen Hitze geschützt ist, beispielsweise in einem bauraumbeengten Bereich des Kraftfahrzeugs verlegt und mit Schwingungen beaufschlagt, so kann es an benachbarten Bauteilen leicht zu einer scheuernden Beanspruchung des Glasseidenschlauches kommen, welche den Glasseidenschlauch schnell zerstören kann. Außerdem ist zwar der Glasseidenschlauch selbst sehr hitzebeständig, d.h., daß sich dessen Materialeigenschaften auch bei hohen Temperaturen bis etwa 700° nicht wesentlich ändern. Ein Glasseidenschlauch kann aber aufgrund seiner Materialeigenschaften beispielsweise punktuell oder lokal eingeleitete Wärme nicht ableiten, so daß das mit dem Glasseidenschlauch umhüllte Wellrohr nach einiger Zeit trotzdem starker Wärmebelastung ausgesetzt ist, so daß es zu einem Schmelzen des Wellrohres bzw. einer Beschädigung der darin verlegten elektrischen Kabel kommen kann.
Zur Erhöhung der mechanischen Widerstandsfähigkeit der Glasseidenschläuche ist es bekannt, diese außenseitig beispielsweise mit einer Silikonschicht zu umspritzen. Ein derartiger zweischichtiger Aufbau aus einer Glasseidenlage und einer außenseitig aufgebrachten Silikonschicht ist zum Schutz gegen elektrischen Durchschlag, also zur Optimierung elektrischer Isolationseigenschaf ten bekannt. Eine derartige Schutzvorrichtung könnte auch bei einem Temperaturbereich bis ca. 3 00° C zum mechanischen Schutz von Kabelbäumen verwendet werden. In Temperaturbereichen über 3 00° C wird die Silikonschicht beschädigt, so daß die Schutzwirkung einer solchen Vorrichtung verloren geht. Außerdem ist bei einer derartigen Vorrichtung nachteilig, daß sie sehr teuer in der Herstellung ist und außerdem eine hohe Eigensteifigkeit aufweist, was sich nachteilig beim Verlegen von Kabelbäumen, beispielsweise um enge Radien, auswirkt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wärme- und/oder Schall- und/- oder Abriebschutzvorrichtung für Körper, insbesondere längliche Körper wie Käbelbäume zu schaffen, welche einer hohen Wärmebelastung standhält und auf die Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung einwirkende Wärme zumindest in dem Maße vom zu schützenden Gegenstand abhält, daß dessen Beschädigung ausgeschlossen ist.
Insbesondere soll die Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung unempfindlich gegen mechanische Beanspruchung, insbesondere Scheuern sein. Die Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung soll außerdem einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar sein.
Weiterhin soll die Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung in hohem Maße schallabsorbierend wirken.
Diese Aufgabe wird mit einer Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder 2 oder 3 oder mit einer Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 36 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet .
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung in einer schematischen Darstellung des Schichtaufhaus;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung ;
Fig. 3 eine Metallgestrickschutzschicht der Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung gemäß Fig. 2
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in einer Ausführungsform als Einfadengestrick;
in einer Ausführungsform als Einfadengestrick;
Fig. 4 eine Metallgestrickschutzschicht der Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung gemäß Fig. 2 in einer Ausführungsform als zweigängiges Zweifadengestrick;
Fig. 5 eine Metallgestrickschutzschicht der Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung gemäß Figur 1 in einer Ausführungsform als doppeldrahtiges Gestrick;
• Fig. 6 einen Querschnitt durch eine geeignete Aus führungs form eines Drahtes zur Ausbildung eines Metallgebildes;
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung.
Eine erfindungsgemäße Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung, im folgenden Schutzvorrichtung 1 genannt, zur Ummantelung von beispielsweise in einem Wellrohr 2 verlegten elektrischen Leiterdrähten 3 weist eine zum zu ummantelnden länglichen Körper, beispielsweise dem Wellrohr 2, hinweisende erste innere wärmebeständige Schutzschicht 4, eine zweite, die innere Schutzschicht 4 umgebende Schutzschicht 5, welche als J Wärmeleitschicht ausgebildet ist und eine äußere, die Wärmeleitschicht umgebende dritte Schutzschicht 6, welche als wärmebeständige und mechanisch widerstandsfähige Schutzschicht ausgebildet ist, auf.
Die erste innere wärmebeständige Schutzschicht 4 ist z.B. als geflochtener Schlauchkörper ausgebildet, wobei die Flechtstränge aus aus Glasfilamenten bestehenden Fäden aufgebaut sind. Vorzugsweise ist die erste innere Schutzschicht 4 als geflochtener oder geklöppelter Glasseidenschlauch ausgebildet, wobei die Filamente aus einem &Egr;-Glas, einem D-Glas, einem R-Glas oder einem AR-Glas, bevorzugt aus einem &Egr;-Glas mit einer Dichte &rgr; « 2,6 g/cm3 hergestellt sind. Die Glasfilamente haben ihren Erwei-
chungspunkt im Bereich zwischen etwa 770° C und 990° C, insbesondere bei ca. 84 5° C (E-Glas). Derartige Glasfilamente haben eine Wärmebeständigkeit bei unveränderten Eigenschaften bis zu etwa 350° C (D-Glas, R-Glas, AR-Glas) sowie bis etwa 300° C (E-Glas) und weisen bis zu Temperaturen von ca. 73 0° C (D-Glas, &Egr;Glas, AR-Glas) , oder bis zu Temperaturen ca. 600° C (E-Glas) keinen Verlust der Reißfestigkeitseigenschaften auf.
Solche Glasfilamente weisen eine relativ niedrige Wärmeleitfähigkeit &lgr; auf, welche etwa 0,8 bis 1,2 W/mK, insbesondere 1,0 W/mK beträgt. Die Glasfilamente weisen eine Zugfestigkeit von ca. 2500 MPa, insbesondere 3400 MPa (E-Glas) auf. Glasseidenschläuche aus den genannten Glasfilamenten sind außerdem feuerbeständig und nicht brennbar. Die erste innere, wärmebeständige Schutzschicht 4 ist außerdem vorteilhafterweise imprägniert oder gelackt, damit zwischen den Filamenten bzw. den Fäden ein mechanischer Verbund ausgebildet ist und somit der Glasseidenschlauch eine dauerhafte, im Querschnitt rundrohrförmige Raumform erhält und diese bei der weiteren Be- oder Verarbeitung beibehält.
Als Imprägnierung für den Glasseidenschlauch eignen sich Imprägnierungen auf Basis von Polytetraflourethylen, Silikon oder Polyurethan, wobei die Polytetraflourethylen-Imprägnierung temperaturbeständig bis etwa 260° C, die Silikon-Imprägnierung temperaturbeständig bis etwa 220° C und die Polyurethan-Imprägnierung temperaturbeständig bis etwa 155° C ist. Vorteilhafterweise werden die kostengünstigeren Imprägnierungen aus Polyurethan und Silikon gewählt. Die Imprägnierung bzw. Tränkung mit Lack des Glasseidenschlauchmaterials dient lediglich zur Raumformstabilisierung des Glasseidenschlauchs bis zur Montage. Nach der Montage der ersten inneren wärmebeständigen Schutzschicht 4, d.h., des Glasseidenschlauches, z.B. auf dem Wellrohr 2 ist es für die Funktion als hitzebeständige Schutzschicht 4 unerheblich, ob die Imprägnierung bzw. Lacktränkung des Glasseidenschlauches erhalten bleibt oder nicht, da die Raumform durch die stützende Wirkung des ummantelten Wellrohres 2 oder Kabelbaumes erhalten bleibt. Somit dient die Imprägnierung bzw. Lacktränkung
lediglich der vereinfachten Montage, weil bei der Montage die erste innere wärmebeständige Schutzschicht 4 vorteilhafterweise selbsttragend ihre rohrförmige Raumform beibehalten soll.
Die Imprägnierung bzw. Lacktränkung des Glasseidenschlauches erleichtert zudem die Handhabbarkeit der Glasseidenschläuche, da an einer endseitigen Schnittkante der Glasseidenschläuche die Fäden bzw. Filamente durch die Imprägnierung zusammengehalten werden und somit ein Ausfransen an den Enden des Glasseidenschlauches zuverlässig verhindert ist.
Die erste, wärmebeständige Schutzschicht 4 außenseitig, vorzugsweise anliegend umgebend ist die zweite Schutzschicht 5, welche als Wärmeleitschicht ausgebildet ist, angeordnet (Fig. 1 bis 4) . Die zweite Schutzschicht 5 besteht aus einem gut wärmeleitenden Werkstoff, insbesondere aus Aluminium und ist als Metalldrahtgebilde, beispielsweise als Maschengebilde, z.B. als Aluminiumdrahtgestrick oder Aluminiumdrahtgewirke ausgebildet.
Gemäß einer ersten Ausführungsform ist die zweite Schutzschicht 5 (Fig. 3) als eingängiges Metalldrahtgestrick aus einem Metalldraht 8 ausgebildet. Der Metalldraht 8 besteht aus Aluminium und weist einen Durchmesser von ca. 0,11 mm auf. Der Aluminiumdraht 8 ist mittels eines Rundstrickverfahrens eingängig spiralförmig umlaufend verstrickt, so daß Maschen 9 ausgebildet sind. Die Maschen 9 haben eine Maschenhöhe H, auch Maschenlänge genannt, im Bereich von 1,3 bis 3 mm, insbesondere 1,7 bis 2,3 mm und weisen zueinander einen Maschenabstand W, auch Maschenteilung genannt, von 1 bis 3 mm, insbesondere 1,4 bis 1,7 mm auf.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform (Fig. 4) ist die zweite Schutzschicht 5 mittels zweier Drähte 10, 11 zweigängig spiralförmig rundgestrickt, wobei jeweils die durch den Draht 10 ausgebildeten Maschen 10a unter Bildung von freien Maschen 11a mittels des Drahtes 11 verbunden sind, wobei die freien Maschen 11a im darauffolgenden Umlauf in gleicher Weise vom Draht 10 unter Bildung freier Maschen 10a verbunden sind. Ein derartiges
zweigängiges Verstricken zweier Drähte 10, 11 hat den Vorteil, daß nach dem Abschneiden eines so gestrickten Schlauchkörpers im Gegensatz zum eingängig verstrickten Schlauchkörper ein unbeabsichtigtes Auftrennen von einer End-, z.B. Schnittkante des Schlauchkörpers her verhindert ist, weil sich z.B. durch Anziehen an einem freien Drahtende 11b bzw. 10b lediglich eine über maximal einen Umfang verlaufende Maschenreihe auflösen läßt und sich danach eine Verknotung bildet, welche ein weiteres Auftrennen des Gestricks verhindert.
Die zweite Schutzschicht 5 anliegend umgebend ist die dritte Schutzschicht 6, welche als mechanisch widerstandsfähige Schutzschicht ausgebildet ist, angeordnet. Die äußerste Schutzschicht 6 ist analog zur zweiten Schutzschicht 5 als Metalldrahtgebilde, insbesondere als Metalldrahtgestrick ausgebildet, wobei der das Gestrick bildende Draht 8, 10, 11 (vgl. Fig. 3) vorzugsweise aus einem Edelstahl, insbesondere enthaltend 12 % bis 18 % Chrom ausgebildet ist. Wesentlich ist, daß für das Material der äußersten Schutzschicht 6 ein Metall ausgewählt ist, welches in der elektro-chemischen Spannungsreihe nahe bei dem für die zweite Schutzschicht 5 gewählten Metall liegt, so daß unter Feuchtigkeitseinwirkung eine elektro-chemische Zersetzung der Metallgestricke vermieden ist. Die Maschenweite W und die Maschenhöhe H der Schutzschicht 6 kann gleich denen der Schutzschicht 5 sein, sie sind jedoch zweckmäßigerweise etwas größer oder kleiner, damit die Schutzschicht 6 sicher außerhalb der Schutzschicht 5 liegt und sich die Maschen der Schichten 5, 6 möglichst nicht ineinanderlegen können. Dies gewährleistet, daß Maschen der Schutzschicht 5 sicher nicht mit einem Scheuerpartnerteil in Berührung kommen und somit nicht zerstört werden.
Die äußerste Schutzschicht 6, welche als Edelstahlgestrick das Aluminiumgestrick der zweiten Schutzschicht 5 umgibt, ist gegenüber mechanischen Einflüssen, z.B. Scheuern wesentlich widerstandsfähiger als ein aus einem Leichtmetall, z.B. Aluminium ausgebildetes Gestrick. Weiterhin ist durch die Ummantelung der innersten Schutzschicht 4, insbesondere des Glasseidenschlauches
mittels zweier Metallgestricke ein den Glasseidenschlauch umgebendes, mindestens 2-lagiges Maschenpolster gebildet, welches im Falle einer scheuernden Belastung sowohl in Radial- als auch in Axial- und Umfangsrichtung federnd nachgeben kann und somit durch elastische Verformung der Maschen eine scheuernde Bewegung der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 an einem benachbarten Bauteil innerhalb des Maschenpolsters abgebaut wird.
Eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 eignet sich grundsätzlich zur direkten Ummantelung einzelner Leiterdrähte 3, wobei sich insbesondere ein Schichtaufbau aus einem Glasseidenschlauch 4, einer zweiten Schutzschicht 5 aus einem Aluminiumgestrick und einer äußersten Schutzschicht 6 aus einem Edelstahlgestrick bewährt hat.
Ist der zu schützende Gegenstand, z.B. der/die Leiterdrähte 3, in einem Bereich verlegt, in dem eine sehr hohe, peakartige und zeitlich begrenzte Hitzebeaufschlagung vorliegt, wie z.B. in Stauhitzebereichen nach dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges, so ist zwischen der Schutzvorrichtung 1 und dem zu schützenden Gegenstand zweckmäßigerweise ein Wellrohr 2 angeordnet, in dem die zu schützenden Leiterdrähte 3 verlegt sind. Bedingt durch die Geometrie des Wellrohrs 2 berühren lediglich die Wellenberge die innerste Schutzschicht 4 und die Wellentäler die Leiterdrähte 3 , so daß der Wärmeeintrag aus der Schutzschicht 4 in das Wellrohr 2 vermindert ist. Besonders stark reduziert ist somit der Wärmeeintrag in die zu schützenden Leiterdrähte 3, weil das Wellrohr 2 als Abstandshalter zwischen den Leiterdrähten 3 und der ersten Schutzschicht 4 wirkt, wobei die in den rillenförmigen Zwischenräumen zwischen zwei Wellenbergen des Wellrohrs 2 vorhandene Luft zusätzlich wärmedämmend wirkt. Insbesondere kann durch ein Wellrohr 2 die Durchtrittszeit von auf die Schutzeinrichtung 1 einwirkender Wärme ins Innere des Wellrohres 2 erheblich verlängert werden. Bei langfristiger Wärmebeaufschlagung trägt ein Wellrohr 2 nicht wesentlich zur Temperaturabsenkung der sich langfristig einstellenden Innenraumtemperatur, welche maßgeblich ist für die thermische Belastung der Leiterdrähte 3,
bei. Insofern kann in Bereichen zeitlich konstanter Wärmebeaufschlagung zumeist ohne weiteres auf den Einsatz eines Wellrohres 2 verzichtet werden.
Zur Fixierung des Aluminium- und des Edelstahlgestricks auf dem Glasseidenschlauch 4 in Axialrichtung der Schutzvorrichtung 1, welche im wesentlichen nur bis zur Montage der Schutzvorrichtung 1 gewährleistet sein muß, kann durch Aufbringen einer Kunststoffschicht, welche die Maschen 8, 10a, 11a der Schichten 5, 6 untereinander und gegenüber dem Glasseidenschlauch etwas fixiert, angebracht sein. Eine derartige Bindeschicht kann beispielsweise eine dünne Silikon- oder Imprägnierungs- oder Lackschicht sein. Ebenfalls hierzu geeignet ist ein Sprühkleber. Eine solche Fixierung der Schutzschichten 5, 6 gegenüber dem Glasseidenschlauch 4 hat außerdem den Vorteil, daß beim Ablängen einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 sich die Strickschichten nicht axial zusammenziehen, so daß die Schnittkanten des Glasseidenschlauches 4, der Schutzschicht 5 und der Schutzschicht 6 nach dem Abschneiden miteinander fluchten.
Im folgenden wird die wärmeabschirmende Funktion der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung näher erläutert.
Zonal in die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 eingeleitete Wärme, insbesondere Strahlungswärme, trifft auf die äußerste Schutzschicht 6, beispielsweise den Edelstahlstrickschlauch auf, wobei ein Teil der eingeleiteten Wärmemenge auf den die Maschen 9 ausbildenden Edelstahldraht 8 auftrifft und diesen erwärmt und ein anderer Teil auf die Maschen 9 der wärmeleitenden Schutzschicht 5 bestehend aus einem Aluminiumgestrick gelangt. Die auf den Edelstahldrähten 8 auftreffende Wärme wird zum Teil hin zu kühleren Abschnitten des Edelstahstrickschlauches geleitet und zum anderen Teil durch Wärmeleitung an die wärmeleitende Schutzschicht 4, hier das Aluminiumgestrick, abgegeben. In der wärmeleitenden Schicht 5 erfolgt eine schnelle Ableitung der zonal aufgebrachten Wärme in Bereiche der Schutzschicht 5, die keine derartige Wärmebelastung aufweisen. Dort wird der wärmeleitenden
Schutzschicht durch die geringere Umgebungstemperatur direkt über die nach Art von "Kühlrippen" wirkenden Maschen 9, 10a, lla Wärme entzogen, so daß im Bereich der zonalen Wärmebelastung eine Kühlung stattfindet. Neben der Wärmeleitung in Längsrichtung der Ummantelung findet sich selbstverständlich auch eine Wärmeleitung durch die Wärmeleitschicht 5 hin zur innersten Schutzschicht 4 statt. Die innerste Schutzschicht 4, im Ausführungsbeispiel der Glasseidenschlauch, ist selbst sehr stark hitzebeständig und ein schlechter Wärmeleiter so daß die in die innerste Schutzschicht 4 eingebrachte Wärme nur zu einem sehr geringen Teil an die von der innersten Schutzschicht 4 ummantelten Teile abgegeben wird. Somit erfolgt die Hauptwärmeableitung in Längsrichtung der Schutzvorrichtung 1 hin zu kühleren Bereichen, wo eine Wärmeabfuhr an die Umgebung stattfindet. Zusätzlich wärmedämmend für zu ummantelnde Leiterdrähte wirkt, wie oben bereits erwähnt, ein zwischen den Leiterdrähten 3 und der inneren Schutzschicht 4 angeordnetes Wellrohr 2, welches bedingt durch dessen wellenförmige Mantelgeometrie als Abstandshalter zwischen den zu schützenden Leiterdrähten und der innersten Schutzschicht 4 wirkt, so daß zum einem durch die sehr geringen Berührungsflächen des Wellrohres 2 sowohl mit der innersten Schutzschicht 4 als auch mit den Leiterdrähten 3 als auch durch die zwischen Wellenbergen vorhandenen Luftpolster der Wärmeübergang von der erwärmten innersten Schutzschicht 4 hin zu den zu schützenden Leiterdrähten 3 nochmals verringert ist.
Mit der erfindungsgemäßen Schutzummantelung 1 zumindest bestehend aus der innersten Schutzschicht 4 der Wärmeleitschicht 5 und der äußersten Schutzschicht 6 ist es in besonders kostengünstiger und platzsparender Art und Weise möglich, beispielsweise Leiterdrähte, welche thermisch und mechanisch, insbesondere in scheuernd hochbelasteten Bereichen eines Kraftfahrzeuges zu verlegen sind, vor diesen Einflüssen zuverlässig und wirkungsvoll zu schützen. Außerdem weist eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung eine sehr geringe Wandstärke auf und ist aufgrund der Ausbildung der Schutzschichten 5, 6 als Metalldrahtgebilde sehr leicht und in einem weiten Bereich biegbar.
Selbstverständlich, liegt es auch im Bereich der Erfindung den vorbeschriebenen Grundaufbau einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 aus einer inneren wärmebeständigen Schutzschicht 4 einer wärmeleitenden zweiten Schutzschicht 5 und einer mechanisch widerstandsfähigen Schutzschicht 6 mehrfach aufeinanderfolgend auszubilden, so daß eine erhöhte Wärmeabschirmung erreichbar ist. Es hat sich gezeigt, daß ein mehrfaches Wiederholen des erfindungsgemäßen Schichtaufbaus, die sich im Innenraum der Schutzvorrichtung 1 einstellende Temperatur mit zunehmender Anzahl der Wiederholungen immer weniger abzusenken vermag, so daß wohl in den meisten Fällen ein höchstens dreifache Wiederholung des vorbeschriebenen Schichtaufbaus aus den Schichten 4, 5, 6 wirtschaftlich sinnvoll ist.
Besonders vorteilhaft ist es, die Schutzschichten 5, 6 zumindest zweigängig aus zumindest zwei Drähten zu stricken, da wie vorbeschrieben ein Auftrennen eines solchen Gestrickes erschwert ist und zudem durch ein Weiterziehen an einem der Drähte 10, 11 nach der Ausbildung einer Verknotung ein Einschnüren des Gestrickschlauchendes bewirkt werden kann, so daß in einfacher Art und Weise eine axiale Fixierung der Schichten 5, 6 auf dem Glasseidenschlauch 4 erreichbar ist.
Erfindungsgemäß können die Schutzschichten 5, 6 selbstverständlich auch als Gewirke, Geflecht, Gewebe oder dergleichen Metalldrahtgebilde ausgebildet sein, wobei die äußerste Schutzschicht 6 zweckmäßigerweise freie Durchgänge, wie z.B. Maschen oder Flechtstrangzwischenräume aufweist, damit z.B. Strahlungswärme möglichst ungehindert auf die darunterliegende Wärmeableitschicht 5 auftreffen kann.
Eine weitere erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 weist als innere Schutzschicht 4 analog zu den vorbeschriebenen Schutzschichten 4, beispielsweise ebenfalls einen Glasseidenschlauch auf, welcher von zumindest einer den Glasseidenschlauch umgebenden weiteren Schutzschicht 6 aus einem Metalldrahtgebilde umgeben ist, wobei der Metalldraht 8,10,11 einen im Querschnitt
konzentrisch schichtartigen Aufbau aufweist. Insbesondere ist der Metalldraht 8,10,11 gemäß der US-Norm ASTM-B-520-93 (1998) el aus einem sogenannten SCF-Werkstoff ausgebildet. Derartige Schichtmetalldrähte 8,10,11 finden bestimmungsgemäß in der Elektrotechnik, dort insbesondere zur Lösung von Problemstellungen auf dem Gebiet der elektrischen bzw. elektromagnetischen Abschirmung Anwendung (sogenannte EMV-Anwendungen, EMV = elektromagnetische Verträglichkeit).
Derartige Drähte 8,10,11 (Fig. 6) weisen im Querschnitt einen konzentrisch schichtartigen Aufbau auf, wobei die innerste
&agr; Schicht (Drahtkern 13) aus einem mechanisch widerstandsfähigen Werkstoff, z.B. einem Eisen- bzw. Stahlwerkstoff besteht, welche von einer Schicht aus einem gut wärmeleitenden Werkstoff, z.B. einer Kupferschicht als Zwischenschicht 14 umgeben ist. Diese Zwischenschicht 14 umgebend ist als äußere Schicht 15 eine Korrosionsschutzschicht, z.B. eine Zinnschicht angeordnet.
&agr; Schicht (Drahtkern 13) aus einem mechanisch widerstandsfähigen Werkstoff, z.B. einem Eisen- bzw. Stahlwerkstoff besteht, welche von einer Schicht aus einem gut wärmeleitenden Werkstoff, z.B. einer Kupferschicht als Zwischenschicht 14 umgeben ist. Diese Zwischenschicht 14 umgebend ist als äußere Schicht 15 eine Korrosionsschutzschicht, z.B. eine Zinnschicht angeordnet.
Beispielsweise besteht ein solcher Schicht-Draht 8,10,11, auch SCF-Draht genannt, aus 64 % Stahl (Drahtkern 13), aus 34 % Kupfer (Zwischenschicht 14) und aus 2 % Zinn (äußerste Schicht 15) . Weitere Drahtausfuhrungsformen sind in der oben genannten Norm ASTM-B-520-93 (1998) el angegeben, welche selbstverständlich zur Ausbildung erfindungsgemäßer Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtungen 1 geeignet sind.
Bevorzugt weist der Draht 8,10,11 einen Durchmesser von ca. 0,11 mm auf, wobei in Abhängigkeit des Anwendungsfalles Metalldrähte 8,10,11 mit einem Durchmesser von 0,05 bis 0,60 mm sowie Metalldrähte 8,10,11 mit rundem, flachem oder beliebigem Querschnitt anwendbar s ind.
Bezüglich möglicher Ausgestaltungen der inneren Schutzschicht 4 wird ausdrücklich auf die oben genannten Merkmale bzw. Merkmalskombinationen verwiesen.
Neben den oben genannten Verstrickungsarten (einfädig eingängig;
zweifädig zweigängig) ist es weiterhin vorteilhaft, das Metalldrahtgebilde 24 (Fig. 7) doppelfädig eingängig oder doppelfädig zweigängig verstrickt auszubilden, d.h. das Gestrick ist aus einem Metalldrahtstrang 16 bestehend aus vorzugsweise zwei im wesentlichen nebeneinander laufenden Metalldrähten 8,10,11 eingängig oder zweigängig gestrickt.
Dies ist vorteilhaft, weil bei annähernd gleicher Maschenanzahl pro Fläche, die zur Wärmeableitung zur Verfügung stehende Metallmasse, verdoppelt ist.
Weiterhin kann das Gestrick als glattes Gestrick oder als Gestrick mit Schräg- oder Pfeilwellung ausgebildet sein.
Es hat sich gezeigt, daß die durch die Schutzvorrichtung 1 abbaubare Temperaturdifferenz zwischen dem Umgebungsbereich und dem Inneren der Schutzvorrichtung 1 maximiert werden kann, wenn die Bestrickung möglichst engmaschig erfolgt, wobei unter möglichst engmaschig zu verstehen ist, daß der Metalldraht 8,10,11 in Abhängigkeit seines Durchmessers und der gewählten Bestrickungsart (einfädig ein- oder zweigängig; mehrfädig eingängig oder mehrgängig) mit möglichst kleiner Maschenhöhe H und/oder Maschenweite W verstrickt ist.
Vorteilhaft hierbei ist, daß ein derartig engmaschiges Gestrick bereits ohne zusätzlicher Fixierung am Glasseidenschlauch einen relativ festen Sitz in axialer Richtung aufweist.
Eine engmaschige Bestrickung weist bei einem Drahtdurchmesser von z.B. 0,11 mm beispielsweise eine Maschenhöhe H von etwa 1 bis 2 mm und/oder eine Maschenweite W von etwa 1 bis 2 mm auf.
Weiterhin ist es beispielsweise für Anwendungen in wenig korrosiver Umgebung vorteilhaft, zwischen der Schutzschicht 6 aus einem Metalldraht 8,10,11 mit schichtartigem Aufbau und der inneren Schutzschicht 4 eine weitere Schutzschicht 5 aus einem Metalldrahtgebilde anzuordnen, wobei die Schutzschicht 5 vor-
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zugsweise z.B. aus einem Kupferdraht gebildet ist. Dies erhöht zum einen die mechanische Widerstandsfähigkeit der Schutzvorrichtung 1 und ist zum anderen gegenüber einer doppellagigen Bestrickung aus einem Schichten aufweisenden Metalldraht 8,10,11 (z.B. einem SCF-Draht) kostengünstiger.
Zur Fixierung des/der Metalldrahtgebilde auf der inneren Schutzschicht 4 können neben der erwähnten vollflächigen Tauchbadfixierung mit Silikon, vorteilhafterweise lediglich die Enden der Schutzvorrichtung 1, beispielsweise in ein Silikon- oder Kautschuk- oder dergleichen geeignete Bäder getaucht werden, so daß die Metalldrahtgebilde einerseits endseitig fixiert und andererseits deren abstehende Drahtenden zur Verminderung der Verletzungsgefahr gekapselt sind.
Außerdem ermöglicht eine derartige lediglich stellenweise, z.B. endseitige Fixierung der Metalldrahtgebilde eine gegenüber einer vollflächigen Tauchbadfixierung höhere Beweglichkeit bzw. Nachgiebigkeit des Metalldrahtgebildes zwischen den Befestigungsstellen, woraus eine höhere mechanische Widerstandsfähigkeit resultiert.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß die durch die Schutzvorrichtung 1 abbaubare Temperaturdifferenz mit einer oder mehreren Schutzschicht(en) 5, 6 aus einem oder mehreren Drähten 8,10,11 mit Schichtaufbau annähernd der entspricht, die mit einem Aufbau aus einer wärmeleitenden Schutzschicht 5 und einer mechanisch widerstandsfähigen Schutzschicht 6 entspricht oder diese sogar übertrifft. Außerdem ist vorteilhaft, daß eine Schutzvorrichtung 1 mit einem Schichten 13,14,15 aufweisenden Metalldraht 8,10,11 besonders für den Einsatz in korrosiver Umgebung, z.B. in salzwasserhaltiger Umgebung, geeignet ist, weil die Bildung eines galvanischen Elements und somit eine Kontaktkorrosion aufgrund der Berührung zweier Werkstoffe unterschiedlichen elektrochemischen Potentials ausgeschlossen ist.
Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvor-
richtung 1 (Figur 7) weist eine Kunststoffschicht 20 mit einer zum zu schützenden Körper 21 weisenden Unterseite 22 und einer vom zu schützenden Körper 21 wegweisenden Oberseite 23 und ein Metalldrahtgebilde 24 auf, wobei Drahtabschnitte 2 5 der das Metalldrahtgebilde 24 ausbildenden Drähte 8,10,11 zumindest teilweise in einem dem zu schützenden Körper 21 abgewandten Bereich der Kunststoffschicht 20, insbesondere die Oberseite 23 durchdringend im Kunststoff der Kunststoffschicht 2 0 eingebettet angeordnet sind.
Die Metalldrahtgebilde 24 können als Gewebe, Gewirke, Geflecht, vorzugsweise als Gestrick ausgebildet sein.
Die Kunststoffschicht besteht vorzugsweise aus Silicon, Polyurethan, Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Polyvenylchlorid oder dergleichen.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist die Schutzvorrichtung 1 einstückig mit dem zu schützenden Körper 21 ausgebildet.
Um längliche Körper mit einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 zu versehen, ist es zweckmäßig, die Kunststoffschicht 20 und das Metalldrahtgebilde 24 den länglichen Körper 21 konzentrisch umgebend anzuordnen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 ist es z.B. bei nur durchschnittlicher Wärmebeaufschlagung eines zu schützenden Leiterdrahtes vorteilhaft, die Isolierung des Leiterdrahtes, welche z.B. aus Silikon oder dergleichen wärmebeständigen Materials ausgebildet ist, direkt mit einem Metalldrahtgebilde 24 einer oder mehrerer der vorgeschriebenen Arten zu umgeben. Besonders eignet sich hierfür eine direkte Umstrickung der Leiterdrahtisolierung nach einer oder mehrerer der vorgenannten Arten, wobei besonders vorteilhaft ist, bei der Herstellung eines solchen Wärme- und/oder abriebgeschützten Leiterdrahtes, das Metalldrahtgebilde direkt nach dem Aufbringen der Isolierung auf die noch weiche bzw. noch nicht
ausgehärtete Isolierungsmasse aufzubringen, so daß z.B. die Gestrickmaschen, zumindest abschnittsweise, d. h. mit einem Drahtabschnitt 25 in das Isoliermaterial eindringen können und so nach vollständiger Aushärtung der Leiterdrahtisolierung zumindest teilweise, d. h. zumindest mit einem Teilbereich 26 des Querschnittes des Drahtes 8,10,11 eingebettet und fixiert sind.
Eine derartige Erhöhung der Wärme- und/oder Abriebfestigkeit kann selbstverständlich auch für andere Körper, z.B. Rohrleitungen oder Außen- bzw. Innenflächen von sonstigen Körpern erreicht werden, in dem der Körper zunächst mit einer Halteschicht 20, insbesondere einer Kunststoffschicht 2 0 versehen wird und eine Schutzschicht 5, 6 aus einem Metalldrahtgebilde 24 in die noch weiche Halteschicht 20 eingelegt bzw. eingestrickt wird, so daß zumindest Teilbereiche 25 der das Metalldrahtgebilde 24 bildenden Metalldrähte 8,10,11 in der Halteschicht 20 eingebettet sind.
Weiterhin liegt es selbstverständlich im Bereich der Erfindung die vorbeschriebenen Schutzvorrichtungen 1 als ebene oder sonstige flächige Vorrichtungen 1 auszubilden, z.B. als Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzmatten zur Anbringung an zu schützenden Gegenständen. Ebenso kann entsprechend jeder geeignete Körper durch Aufbringen einer Halte-, insbesondere einer Kunststoffhalteschicht, in die ein Metalldrahtgebilde 24 zumindest teilweise eingebettet ist, vollständig oder teilbereichsweise wärme- und/oder abriebfest bzw. schallabsorbierend ausgebildet werden.
Überraschenderweise hat sich außerdem gezeigt, daß die Schutzvorrichtung 1 gute schallabsorbierende Eigenschaften aufweist und sich insbesondere in flächiger, mattenartiger Ausführung auch als Schallabsorbtionsvorrichtung eignet.
Claims (43)
1. Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung für längliche Körper, insbesondere für Kabelbäume, zumindest aufweisend eine erste innere Schutzschicht (4), eine zweite, die erste Schutzschicht (4) umgebende Schutzschicht (5) und eine dritte äußere Schutzschicht (6), wobei die innere Schutzschicht (4) aus einem Glasfaserwerkstoff aus gebildet ist und die zweite Schutzschicht (5) sowie die dritte Schutzschicht (6) jeweils als Metalldrahtgebilde ausgeführt sind.
2. Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung für längliche Körper, insbesondere für Kabelbäume, zumindest aufweisend eine erste innere Schutzschicht (4), welche von zumindest einer die innere Schutzschicht (4) umgebenden weiteren Schutzschicht (5, 6) aus einem Metalldrahtgebilde umgeben ist, wobei der Metalldraht (8, 10,11) einen im Querschnitt schichtartigen Aufbau aufweist.
3. Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung für zu schützende Körper, zumindest aufweisend eine dem zu schützenden Körper zugewandte erste Schutzschicht (4) ung zumindest eine darauffolgende zweite Schutzschicht (5, 6), wobei die dem zu schützenden Körper zugewandte Schutzschicht (4) aus einem Glasfaserwerkstoff ausgebildet ist und die darauffolgende Schutzschicht (5, 6) jeweils als Metalldrahtgebilde ausgeführt ist.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgebilde ein Gestrick ist.
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgebilde ein Gewirke ist.
6. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgebilde ein Geflecht ist.
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgebilde ein Gewebe ist.
8. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgebilde der Schutzschicht (5) aus einem gut wärmeleitenden Metall, z. B. Aluminium, Kupfer oder dergleichen ausgebildet ist.
9. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgebilde der Schutzschicht (6) aus einem mechanisch widerstandsfähigen Metall, z. B. aus Edelstahl ausgebildet ist.
10. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schutzschicht (4) ein Glasseidenschlauch ist.
11. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere wärmebeständige Schutzschicht (4) als geflochtener Schlauchkörper ausgebildet ist, wobei die Flechtstränge aus aus Glasfilamenten bestehenden Fäden aufgebaut sind, wobei die Filamente aus einem E-Glas, einem D-Glas, einem R-Glas oder einem AR-Glas, bevorzugt aus einem E-Glas mit einer Dichte von ρ ≈ 2,6 g/cm3 hergestellt sind.
12. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasfilamente ihren Erweichungspunkt im Bereich zwischen etwa 770°C und 990°C, insbesondere bei 845°C haben und eine Wärmebeständigkeit bei unveränderten Eigenschaften bis zu etwa 350°C aufweisen.
13. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasfilamente eine Wärmeleitfähigkeit X aufweisen, welche etwa 0,8 bis 1,2 W/mK, insbesondere 1,0 W/mK beträgt und eine Zugfestigkeit von ca. 2500 mPa, insbesondere 3400 mPa aufweisen.
14. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (1) nicht brennbar ist.
15. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) imprägniert oder gelackt ist, damit zwischen den Filamenten bzw. den Fäden ein mechanischer Verbund ausgebildet ist und somit der Glasseidenschlauch eine dauerhafte, im Querschnitt rundrohrförmige Raumform erhält und diese bei der weiteren Be- oder Verarbeitung beibehält.
16. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Imprägnierung auf Basis von Polytetraflourethylen, Silikon oder Polyurethan ausgebildet ist.
17. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schutzschicht (5) die Schutzschicht (4) anliegend umgebend angeordnet ist.
18. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schutzschicht (5) als eingängiges Metalldrahtgestrick aus einem Metalldraht (8) ausgebildet ist, wobei der Metalldraht (8) einen Durchmesser von ca. 0,11 mm aufweist und mittels eines Rundstrickverfahrens eingängig spiralförmig umlaufend verstrickt ist, so daß Maschen (9) ausgebildet sind, wobei die Maschen (9) eine Maschenhöhe (H) im Bereich von 1,3 bis 3 mm, insbesondere 1,7 bis 2,3 mm aufweisen und zueinander einen Maschenabstand (W) von 1 bis 3 mm, insbesondere 1,4 bis 1,7 mm aufweisen.
19. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (5) mittels zweier Drähte (10, 11) zweigängig spiralförmig rundgestrickt ist, wobei jeweils die durch den Draht (10) ausgebildeten Maschen (10a) unter Bildung von freien Maschen (11a) mittels des Drahts (11) verbunden sind, wobei die freien Maschen (11a) im darauffolgenden Umlauf in gleicher Weise vom Draht (10) unter Bildung freier Maschen (10a) verbunden sind.
20. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Schutzschicht (6) die zweite Schutzschicht (5) anliegend umgebend angeordnet ist, wobei die Schutzschicht (6) analog zur zweiten Schutzschicht (5) als Metalldrahtgestrick ausgebildet ist, wobei der das Gestrick bildende Draht (8, 10, 11) vorzugsweise aus einem Edelstahl, insbesondere enthaltend 12% bis 18% Chrom ausgebildet ist.
21. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Metalldrahtgebilde ausbildenden Drähte aus Werkstoffen bestehen, welche in der elektro-chemischen Spannungsreihe nahe beieinanderliegen, so daß unter Feuchtigkeitseinwirkung eine elektro-chemische Zersetzung der Metallgestricke vermieden ist.
22. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Maschenweite (w) und die Maschenhöhe (H) der Schutzschicht (5) und der Schutzschicht (6) unterschiedlich groß sind.
23. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Maschenweite (W) und die Maschenhöhe (H) der Schutzschicht (5) und der Schutzschicht (6) gleich groß sind.
24. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Schutzschicht (4) ein Wellrohr (2) angeordnet ist.
25. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fixierung der Schutzschichten (5, 6), z. B. des Aluminium- und des Edelstahlgestricks auf der Schutzschicht (4), z. B. dem Glasseidenschlauch in Axialrichtung durch Aufbringen einer Halteschicht, z. B. einer Kunststoffschicht, welche die Maschen (8, 10a, 11a) der Schichten (5, 6) untereinander zumindest teilweise einbettet und gegenüber dem Glasschlauch fixiert, angebracht ist.
26. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (1) einen Schichtaufbau aus jeweils mehreren Schutzschichten (4, 5, 6) aufweist.
27. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht (8, 10, 11) eine innerste Schicht (Drahtkern) aus einem mechanisch widerstandsfähigen Werkstoff, z. B. einem Eisen- bzw. Stahlwerkstoff aufweist, welche von einer Schicht aus einem gut wärmeleitenden Werkstoff, z. B. einer Kupferschicht als Zwischenschicht umgeben ist und die Zwischenschicht umgebend eine Korrosionsschutzschicht, z. B. eine Zinnschicht als äußere Schicht angeordnet ist.
28. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht (8, 10, 11) gemäß der US-Norm ASTM-B-520-93 (1998) el ausgebildet ist.
29. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht (8, 10, 11) aus 64% Stahl, 34% Kupfer und 2% Zinn ausgebildet ist.
30. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht (8, 10, 11) einen Durchmesser von 0,05 bis 0,60 mm, insbesondere etwa 0,11 mm aufweist.
31. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht (8, 10, 11) zur Ausbildung einer oder mehrerer der Schutzschichten (5) und/oder (6) einfädig eingängig, zweifädig zwei- oder mehrgängig oder zwei- oder mehrfädig eingängig oder zwei- oder mehrfädig zwei- oder mehrgängig verstrickt ist.
32. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgestrick als glattes Gestrick oder als Metalldrahtgestrick mit Schräg- oder Pfeilwellung ausgebildet ist.
33. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht (8, 10, 11) in Abhängigkeit seines Drahtdurchmessers und/oder der gewählten Bestrickungsart mit möglichst kleiner Maschenhöhe H und/oder Maschenweite W verstrickt ist.
34. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Metalldrahtgestrick aus einem Metalldraht (8, 10, 11) mit einem Drahtdurchmesser von 0,11 mm ausgebildet ist und eine Maschenhöhe H von z. B. etwa 1 bis 2 mm und/oder einem Maschenabstand W von z. B. 1 bis 2 mm aufweist.
35. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fixierung des/der Metalldrahtgebilde auf der inneren Schutzschicht (4) lediglich die Enden der Schutzvorrichtung (1), beispielsweise durch Eintauchen in ein Silikon- oder Kautschuk- oder dergleichen geeignete Bäder getränkt sind, so daß die Metalldrahtgebilde einerseits fixiert und andererseits deren abstehende Drahtenden zur Verminderung der Verletzungsgefahr gekapselt sind.
36. Wärme- und/oder Schall- und/oder Abriebschutzvorrichtung für zu schützende Körper (21), dadurch gekennzeichnet, dass eine zum schützenden Körper (21) weisende Kunststoff schicht (20) und zumindest ein Metalldrahtgebilde (24) vorhanden sind, wobei die das Metalldrahtgebilde (24) ausbildenden Drähte (8, 10,11) abschnittsweise zumindest teilweise in einem dem Körper (21) abgewandten Bereich der Kunststoffschicht (20) im Kunststoff eingebettet angeordnet sind.
37. Schutzvorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (1) den zu schützenden Körper (21) umgebend angeordnet ist.
38. Schutzvorrichtung nach Anspruch 36 und/oder 37, dadurch gekennzeichnet, dass das Metalldrahtgebilde (24) ein Gewebe oder ein Gestrick oder ein Gewirke oder ein Geflecht ist.
39. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (1) als Matte oder Decke oder der gleichen flächiges Gebilde ausgebildet ist.
40. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 36 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht (20) aus Silicon, Polyurethan, Poly ethylen, Polypropylen, Polyamid, Polyvenylchlorid oder einem anderen Kunststoff ausgebildet ist.
41. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 36 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (1) mit dem zu schützenden Körper (21) einstückig ausgebildet ist.
42. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 36 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Metalldrahtgebilde (24) aus einem konzentrisch mehr schichtigen Draht (8, 10, 11) aufgebaut ist.
43. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 36 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Metalldrahtgebilde (24) aus einem Draht aus Edelstahl, Aluminium, Kupfer oder Messing ausgebildet ist.
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