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DE20309934U1 - Schutzvorrichtung für Kabel u.dgl. - Google Patents

Schutzvorrichtung für Kabel u.dgl.

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Publication number
DE20309934U1
DE20309934U1 DE20309934U DE20309934U DE20309934U1 DE 20309934 U1 DE20309934 U1 DE 20309934U1 DE 20309934 U DE20309934 U DE 20309934U DE 20309934 U DE20309934 U DE 20309934U DE 20309934 U1 DE20309934 U1 DE 20309934U1
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DE
Germany
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aramid
fibers
layer
threads
protective layer
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20309934U
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English (en)
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Fraenkische Advanced Solutions Ag Ch
Original Assignee
VERTA AG ST GALLEN
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Filing date
Publication date
Application filed by VERTA AG ST GALLEN filed Critical VERTA AG ST GALLEN
Priority to DE20309934U priority Critical patent/DE20309934U1/de
Publication of DE20309934U1 publication Critical patent/DE20309934U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L57/00Protection of pipes or objects of similar shape against external or internal damage or wear
    • F16L57/06Protection of pipes or objects of similar shape against external or internal damage or wear against wear
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R16/00Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for
    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/0207Wire harnesses
    • B60R16/0215Protecting, fastening and routing means therefor
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16L11/04Hoses, i.e. flexible pipes made of rubber or flexible plastics
    • F16L11/10Hoses, i.e. flexible pipes made of rubber or flexible plastics with reinforcements not embedded in the wall
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B7/00Insulated conductors or cables characterised by their form
    • H01B7/17Protection against damage caused by external factors, e.g. sheaths or armouring
    • H01B7/18Protection against damage caused by wear, mechanical force or pressure; Sheaths; Armouring
    • H01B7/182Protection against damage caused by wear, mechanical force or pressure; Sheaths; Armouring comprising synthetic filaments
    • H01B7/183Protection against damage caused by wear, mechanical force or pressure; Sheaths; Armouring comprising synthetic filaments forming part of an outer sheath

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Knitting Of Fabric (AREA)

Description

01123G
Verta AG
Marktplatz 4
CH-9004 St. Gallen
Schutzvorrichtung für Kabel und dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für Kabel oder dergleichen langgestreckte Gegenstände wie Kraftstoffleitungen, Hydraulikschläuche, Kabelbäume und Ähnliches.
Aus der EP 1 258 346 A2 ist eine Schutzummantelung für langgestreckte biegsame Gegenstände, insbesondere Kabel mit einem mehrschichtigen Aufbau aus zumindest zwei miteinander verbundenen Vliesen bekannt. Die Vliese können hierbei die unterschiedlichsten Vliese wie Quervliese, Kreuzvliese, Wirrvliese, Malivliese oder ähnliche Vliese sein. Die Vliese sind beispielsweise aus Polyester, Viskose oder Polypropylen hergestellt, wobei diese Kombination aus zwei Vliesen einen besonders guten Abriebschutz gewährleisten soll. Ähnliche Vliese sind auch aus der EP 1 258 346 A2 bekannt. Derartige Vliese haben sich in ihren Anwendungsbereichen bewährt.
Es ist ferner allgemein bekannt, beispielsweise im Kraftwagenbau längliche Körper, z. B. Hydraulik- oder Pneumatikleitungen bzw. Pneumatikschläuche oder Kabelbäume zum Schutz vor mechanischen Einflüssen, insbesondere zum Schutz vor Abrieb und gegen Scheuern mit Kunststoffwellrohren zu ummanteln. Übliche Wellrohre bestehen beispielsweise aus Polypropylen oder Polyamid und weisen eine nur begrenzte thermische Belastbarkeit auf, sodass elektrische Leitungen, Schläuche oder dergleichen, welche beispielsweise in Fahrzeugen in der Nähe von Wärmequellen, z. B. in der Nähe von Turboladern, Abgasanlagen oder dergleichen verlegt sind, durch solche Wellrohre nicht ausreichend vor Wärme geschützt sind. Ferner ist es bekannt Hochtemperatur-feste Wellrohre aus PTFE herzustellen oder die Isolierungen der Leiterdrähte Hochtemperatur-fest, z. B. aus einem Silikon oder PTFE-Material auszubilden. Ferner ist es bekannt, in stark Temperatur-beaufschlagten Bereichen Abriebschutzvorrichtungen auch aus Glasseidenschläuchen auszubilden, diese sind jedoch nicht resistent gegen scheuernde Belastung.
Bei immer geringer werdenden Bauräumen in den Motorräumen von Kraftfahrzeugen sind die Belastungen der Schutzvorrichtungen z. T. sehr komplex (Wärme- und/oder Abrieb-
und/oder Quetschung und/oder Scherung und/oder Klappern), dass ein Versagen nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Ferner entsteht gerade bei weiter sich einengenden Räumen im Vorderbau eines Kraftfahrzeuges immer mehr das Problem, dass bei Unfällen und einer damit einhergehenden insbesondere starken Deformation des Vorderbaus alle Bestandteile, d. h. auch alle elektrischen, Treibstoff-, pneumatischen oder hydraulischen Leitungen gequetscht oder geschert werden. Eine Verlegung derart, dass solche Leitungen bei der Verformung nicht gefährdet werden, ist immer weniger möglich.
Bei solchen Unfällen mit entsprechend starker Deformation des Vorderbaus werden insbesondere elektrische Leitungen bzw. Kabel gequetscht, was zu einem Masseschluss im Bereich der Quetschung oder Scherung durch die defekte Isolierung führt. Die Folge hieraus ist häufig, insbesondere wenn bei der gleichen Deformation auch Kraftstoffleitungen beschädigt werden, ein Fahrzeugbrand durch Funkenbildung.
Für diesen Fall wurde bereits versucht, die Kabel möglichst stabil zu umhüllen. Diese steifen Schutzvorrichtungen oder Umhüllungen sind aber bei der Montage unerwünscht und führen oft zu einem Klappern und sind zudem meist nicht besonders Temperatur-fest. Es ist bekannt, dass Aramidfasern eine hervorragende Zug- und ausreichende Scherfestigkeit besitzen. Von Nachteil ist aber, dass diese Fasern nicht UV-beständig sind. Ferner sind Aramidfasern nur bis etwa 180° hitzebeständig. Aramidfasern lassen sich zwar stricken und flechten, derartige Schläuche sind aber nicht verrundbar und lassen sich so in vernünftiger Weise nicht montieren. Die hierzu unter Verwendung derartiger Fasern durchgeführten Versuche waren Fehlschläge.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzvorrichtung mit einer hohe Scheuer- und Scherfestigkeit, mit einem guten Zeitstandsverhalten bei dauerhaft hohen Temperaturen und einer guten Montierbarkeit zu schaffen.
Die Aufgabe wird mit eine Schutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind in Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung besitzt einen dreischichtigen Aufbau. Die innerste am nächsten zu dem zu schützenden Objekt angeordnete Schutzschicht ist eine kombinierte Schicht aus Glasseiden- und Aramidfasern.
Die erfindungsgemäße erste innere Schicht ist zudem gemeinsam kreuzgeflochten, wobei erfindungsgemäß herausgefunden wurde, dass die Kreuzflechtung gegenüber der Ringflechtung oder Spiralflechtung eine besonders homogene Faserverteilung ergibt. Die zweite Schicht besteht aus einem Aramidfasergestrick oder einem Co-Gestrick aus Aramid- und Metallfasern, insbesondere Aluminium und/oder Kupferfasern. Die dritte Schicht besteht aus einem Metalldrahtgestrick oder einem Metalldraht- und Aramidfasergestrick, insbesondere dann, wenn die zweite Schicht ausschließlich aus Aramidfasern besteht.
Die erfindungsgemäße Kombination, bei der eine erste Schicht aus einer Co-Kreuzflechtung von Aramidfasern und Glasseidenfasern besteht und die zweite Schicht eine Strickschicht aus Aramidfasern ist, ergibt sowohl eine gute Wärmeableitung als auch einen hervorragenden Scher- und Quetschschutz. Offenbar stellt sich hier ein synergistischer Effekt ein, denn mit Aramidfasern alleine oder Glasseidenfasern alleine war bei gleichem Aufbau ein solcher starker Effekt nicht erreichbar.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand einer Zeichnung erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1 stark schematisiert den erfindungsgemäßen dreischichtigen Aufbau einer
Schutzvorrichtung;
Fig. 2 einen vergrößerten stark schematisierten Querschnitt durch einen Teilbereich,
der ersten dem Objekt zugewandten Schutzschicht.
Die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 zum Schutz eines zu schützenden Objektes 2 ist ein langgestreckter Schlauch, welcher radial dreischichtig mit einer ersten inneren Schicht 3, einen zweiten intermediären Schicht 4 und einer dritten äußeren Schicht 5 ausgebildet ist. Die Schutzvorrichtung 1 kann sich über das gesamte zu schützende Objekt erstrecken oder teiibereichsweise, insbesondere in Teilbereichen, in denen neben einer hohen Temperaturbelastung auch eine hohe Scherbelastung erwartet werden kann, angeordnet sein.
Die erste innere Schicht ist (Fig. 1 und 2) als geflochtener Schlauchkörper ausgebildet, wobei die Flechtstränge aus aus Glasfilamenten bestehenden Glasseidenfäden 6 und Aramidfilamenten bestehenden Aramidfäden 7 aufgebaut sind. Die Glasfilamente können aus einem E-Glas, aus einem D-Glas, einem R-Glas oder einem A-R-Glas, bevorzugt aus einem E-Glas,
hergestellt sein. Vorzugsweise sind die Glasfilamente des Giasseidenfadens 6 aus einem E-Glas mit einer Dichte von beispielsweise &rgr; 2,6 g pro cm3 hergestellt. Derartige Glasfilamente haben einen Erweichungspunkt im Bereich zwischen etwa 77O0C und 99O0C und E-Glasfilamente insbesondere bei ca. 845°C. Eine Wärmebeständigkeit bei sonst unveränderten Materialeigenschaften besitzen derartige Glasfilamente bis etwa 3500C (D-Glas, R-Glas, A-R-Glas) sowie bis etwa 3000C (&Egr;-Glas) und wiesen bis zu Temperaturen von ca. 73O0C (D-Glas, R-Glas, A-R-Glas) oder bis zu Temperaturen von ca. 6000D (&Egr;-Glas) keinen Verlust der Reißfestigkeitseigenschaften auf.
Derartige Glasfilamente besitzen eine relativ niedrige Wärmeleitfähigkeit &lgr; von etwa 0,8 bis 1,2 W/mK, insbesondere 1,0 W/mK. Die Zugfestigkeit derartiger Glasseidenfasern 6 liegt bei etwa 2500 MPa bzw. 3400 MPa (&Egr;-Glas). Glasseide aus den genannten Glasfilamenten ist außerdem feuerbeständig und unbrennbar. Die Glasfilamente entsprechen beispielsweise einer Spezifikation 68 Dtex 2.
Die Aramtdfäden 7 bestehen aus einer Vielzahl von Aramidfilamenten, welche zu einem MuI-tifilament miteinander verzwirnt sind. Vorzugsweise handelt es sich um eine Niedrigverzwirnung. Die Aramidfilamente entsprechen beispielsweise einer Spezifikation Dtex 1610.
Die Glasseidenfäden 6 und die Aramidfäden 7 werden gemeinsam kreuzgeflochten. Bei der Kreuzflechtung ist von Vorteil, dass sich gegenüber der Rundflechtung oder Spiralflechtung eine sehr gute homogene Faserverteilung der co-geflochtenen Faserbestandteile Glas und Aramid ergibt. Der Aramidanteil in dem kreuz-co-geflochtenen Schlauch liegt dabei zwischen 10% und 50 %, vorzugsweise bei 20% bis 40 % und am meisten bevorzugt bei 30 %. Erfindungsgemäß wurde herausgefunden, dass bei einer Co-Kreuzflechtung nicht nur eine gute homogene Faserverteilung erreicht wird, derartige Schläuche lassen sich bis zu einem Anteil von maximal 50% Aramid auch noch verrunden.
Erfindungsgemäß wurde zudem herausgefunden, dass bei der Co-Kreuzflechtung der Aramidfäden bzw. -fasern 7 und der Glasseidenfäden bzw. -fasern die ursprünglich runden Fasern während des Co-Kreuzflechtens und während der Verrundungsbehandlung mit einer Imprägnierung die Fasern radial gequetscht werden und hierbei einen flacheren Querschnitt einnehmen. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise die Schutzfläche und die Schutzwirkung deutlich vergrößert werden (Fig. 2).
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*♦·♦
• · · · f « &lgr; m m &lgr;
Für eine Verrundung wird die erste innere Schicht 3 imprägniert oder gelackt, damit zwischen den Filamenten bzw. den Fäden ein mechanischer Verbund ausgebildet wird und somit der Schlauch eine dauerhafte, im Querschnitt rundliche Raumform erhält und diese bei der weiteren Be- oder Verarbeitung beibehält.
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Als Imprägnierung für die erste Schicht eignen sich Imprägnierungen auf Basis von PTFE, Silikon oder Polyurethan, wobei die PTFE-Imprägnierung temperaturbeständig bis etwa 2600C, die Silikon-Imprägnierung temperaturbeständig bis etwa 22O0C und die Polyurethan-Imprägnierung temperaturbeständig bis etwa 155°C ist. Vorteilhafterweise wird eine Imprägnierung aus einem Silikonharz gewählt, da erfindungsgemäß festgestellt werden konnte, dass die Silikonharz-Imprägnierung zu einer UV-Stabilisierung der Aramidfasern in dem cokreuzgeflochtenen Schlauch führt. Die Imprägnierung des Schlauchs bzw. ersten inneren Schicht erleichtert zudem die Handhabbarkeit des Schlauchs, da an einer endseitigen Schnittkante des Schlauchs die Fäden bzw. Filamente durch die Imprägnierung zusammengehalten werden und somit ein Ausfransen an den Enden des Schlauchs zuverlässig verhindert ist.
Die erste schlauchförmige Schicht 3 außenseitig, vorzugsweise anliegend umgebend, ist die zweite Schutzschicht 4 angeordnet.
Die zweite Schutzschicht 4 ist als Gestrickschicht aus gestrickten Filamenten ausgebildet. Das Gestrick besteht entweder aus Aramidfasern oder Aramidfasern und Metalldrahtfilamenten. Die Aramidfasern sind insbesondere ein Multifilament, welches ebenfalls verzwirnt und insbesondere niedrigverzwirnt ist, wobei die Aramidfasern beispielsweise einer Spezifikation Dtex 1610 entsprechen. Die Metalldrahtfilamente werden aus Aluminium und/oder Kupfer und/oder Kupferlegierungen wie Messing, Tombak und dergleichen ausgebildet und können als Multifilament oder Monofilament mit einer Dicke von beispielsweise 0,08 mm bis 0,2 mm, vorzugsweise 0,11 mm bis 0,15 mm ausgebildet sein. Wenn dies gewünscht ist, können die Metalldrahtfilamente auch aus Monel (NiCu30Fe) und/oder einem Edelstahl ausgebildet sein.
Bei der Co-Verstrickung können die Aramidfaser und der Draht mittels eines Rundstrickverfahrens eingängig spiralförmig umlaufend verstrickt sein, sodass Maschen ausgebildet werden. Die Maschen haben eine Maschenhöhe H, auch Maschenlänge genannt, im Bereich von 1,3 mm bis 3 mm, insbesondere 1,7 mm bis 2,3 mm und wiesen einen Maschenabstand, auch Maschenteilung genannt, von 1 mm bis 3 mm, insbesondere 1,4 mm bis 1,7 mm auf.
Ferner ist es möglich, die zweite Schutzschicht aus einer Aramidfaser und einem Metalldraht zweigängig spiralförmig rund zu stricken, wobei jeweils die durch den Draht ausgebildeten
Maschen unter Bildung von freien Maschen mittels des Drahtes verbunden sind, wobei die freien Maschen im darauffolgenden Umlauf in gleicher Weise vom Draht unter Bildung freier Maschen verbunden sind. Das zweigängige Verstricken hat den Vorteil, dass nach dem Abschneiden eines so gestrickten Schlauchkörpers im Gegensatz zum eingängig verstrickten Schlauchkörper ein unbeabsichtigtes Auftrennen von einer Schnittkante des Schlauchkörpers her verhindert ist.
Auch diese zweite Schutzschicht wird vorzugsweise mit einer Imprägnierung mit den vorgenannten Imprägnierungsmitteln versehen, vorzugsweise mit einer Silikonharz-Imprägnierung. Hierbei ist es möglich, zunächst die erste innere Schicht 3 zu imprägnieren und dann die zweite intermediäre Schicht zu imprägnieren oder um die erste Schicht die zweite Schicht herumzustricken und sie dann gemeinsam zu imprägnieren.
Die zweite intermediäre Schutzschicht anliegend umgebend, ist die dritte Schutzschicht 5 ausgebildet, welche ebenfalls als Gestrick ausgebildet ist. Das Gestrick der äußeren Schicht 5 kann ein Metalldrahtgestrick oder ein Co-Gestrick aus Metalldrahtfilamenten und Aramidfasern sein. Vorzugsweise wird, wenn die zweite Schicht ausschließlich aus einem Aramidfasergestrick besteht, die äußere Schicht 5 aus einem Co-Gestrick aus Metalldrahtfilamenten und Aramidfasern ausgebildet. Besteht die zweite intermediäre Schicht 4 aus einem Co-Gestrick aus Metalldrahtfilamenten und Aramidfasern, besteht die dritte äußere Schicht 5 vorzugsweise ausschließlich aus Metalldrahtfilamenten. Vorzugsweise wird der das Gestrick bildende Draht aus Monel (NiCu30Fe) und/oder aus einem Edelstahl, insbesondere einem Edelstahl, enthaltend 12 % bis 18 % Chrom, ausgebildet. Ist in der zweiten intermediären Schicht ein Metalldraht enthalten, ist es von Vorteil, wenn das Metalldrahtmaterial der äußeren Schutzschicht 6 aus einem Metall besteht, welches in der elektrochemischen Spannungsreihe nahe bei dem für die zweite Schutzschicht 5 gewählten Metall liegt, sodass unter Feuchtigkeitseinwirkung eine elektrochemische Zersetzung der Metallgestricke vermieden wird. Hierfür kann es ausreichend sein, dass das Metalldrahtgestrick der äußeren Schicht 5 ausreichend passiviert ist. Die Metalldrahtfilamente der äußeren Schicht 5 besitzen einen Durchmesser von vorzugsweise 0,08 mm bis 0,2 mm und insbesondere von 0,11 mm bis 0,15 mm. Die Aramidfasern - sofern verwendet - entsprechen beispielsweise einer Spezifikation Dtex 1610.
Die Maschenweite und die Maschenhöhe der äußeren Schutzschicht 5 können denen der Schutzschicht 4 gleich sein, sie sind jedoch zweckmäßigerweise etwas größer oder kleiner, damit die Schutzschicht 5 sicher außerhalb der Schutzschicht 4 liegt und sich die Maschen
der Schichten 4, 5 möglichst nicht ineinanderlegen können. Dies gewährleistet, dass Maschen der Schutzschicht 5 sicher nicht mit einem Scheuerpartnerteil in Berührung kommen und somit nicht zerstört werden.
Auf diese dritte Schutzschicht wird mit den vorgenannten Imprägnierungsmitteln imprägniert, wobei entweder zunächst die erste Schutzschicht 3 hergestellt und dann imprägniert wird, dann die zweite Schicht darum aufgebracht wird und anschließend imprägniert wird und dann die dritte Schicht aufgebracht und imprägniert wird oder zunächst die erste Schicht fertiggestellt wird und dann die zweite Schicht darum herum angebracht wird, diese dann gemeinsam imprägniert werden, dann die dritte Schutzschicht aufgebracht wird und anschließend eine Abschlussimprägnierung stattfindet. Es wurde herausgefunden, dass nur die Kombination aus einer ersten kreuzgeflochtenen Schicht aus Aramid und Glasseide mit einer darum angeordneten zweiten gestrickten Schicht sowohl eine gute Wärmeableitung als auch einen guten Scherschutz ergibt.
Die äußerste Schutzschicht, welche als Edelstahlgestrick das Gestrick der zweiten Schutzschicht 4 umgibt, ist gegenüber mechanischen Einflüssen, z. B. Scheuern, widerstandsfähiger als ein aus einem Leichtmetall, z. B. Aluminium allein ausgebildetes Gestrick. Durch die Ummantelung der innersten Schutzschicht 3 durch zwei Metallgestricke wird ein zweilagiges Maschenpolster gebildet, welches im Falle einer scheuernden oder schlagenden Belastung sowohl in radialer als auch in axialer Umfangsrichtung federnd nachgeben kann und somit durch elastische Verformung der Maschen eine scheuernde Bewegung der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung an einem benachbarten Bauteil innerhalb des Maschenholzes abgebaut wird. Hierbei ist besonders von Vorteil, dass die Kombination der inneren Schicht 3 und der intermediären Schicht 4 zudem eine vormals nicht erzielte unbekannte starke Wirkung gegen auftretende Scherungen oder Quetschungen ergibt, wobei gleichzeitig das Vorsehen einer dritten Schicht aus einem Metallgestrick oder aus einem Metall- und Aramidgestrick die Eigenschaften der ersten Schutzschicht 3 und der intermediären Schutzschicht 4 auch dann sichert, wenn punktuell oder flächig hohe Temperaturbelastungen auftreten. Beispielsweise werden Batterieflusskabel heute zwangsweise an Hochtemperatur-belasteten Bausteinen wie Turboladern oder Abgasrohren vorbeigeführt, wobei in einem Deformationsfall das Kabel auch gegen diese heißen Bauteile gequetscht wird oder an ihnen geschert wird. Selbst bei diesen außerordentlich hohen Belastungen hält der erfindungsgemäße Schlauch stand.
Selbstverständlich liegt es auch im Bereich der Erfindung, den vorbeschriebenen Grundaufbau einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 mehrfach aufeinanderfolgend auszubil-
• ? * &iacgr; !. &idigr;
den, sodass eine erhöhte Schutzwirkung sowohl gegen Scherung/Quetschung als auch gegen Wärmebeaufschlagung erzielt wird.
Die erfindungsgemäß in den unterschiedlichen Schichten verwendeten Metalldrahtfilamente können aus den verschiedensten Metallen oder Legierungen ausgebildet sein. Zudem kann ein Metalldraht-Multifilament auch aus Einzelfäden oder Filamenten aus unterschiedlichen Metallen oder Legierungen ausgebildet sein. Die Einzelfilamente und/oder Metalldrahtmono- oder Multifilamente können passiviert oder gegeneinander isoliert ausgebildet sein. Vorzugsweise sind Sie aus Monel (NiCu30Fe) und/oder Edelstahl ausgebildet. Geeignet sind auch Metalldrahtfilamente die gemäß der US-Norm ASCN-B-520-93 (1998) aus einem so genannten SCF-Werkstoff ausgebildet sein. Derartige Schichtmetalldrahtfilamente finden bestimmungsgemäß in der Elektrotechnik, dort insbesondere zur Lösung von Problemstellungen auf dem Gebiet der elektrischen bzw. elektromagnetischen Abschirmung, Anwendung. Beispielsweise besteht ein solcher Schichtdraht, auch SCF-Draht genannt, aus 64 % Stahl (Kern), aus 34 % Kupfer (Zwischenmantel) und aus 2 % Zinn (äußerste Schicht). Weitere Drahtausführungsformen, welche für die Erfindung nutzbar sind, sind in der oben genannten Norm angegeben. Die Verstrickungsarten nach der Erfindung können sowohl einfädig eingängig als auch zweifädig oder zweigängig ausgebildet sein, ferner kann das Gestrick sowohl als glattes Gestrick als auch als Gestrick mit Schräg- oder Pfeilwellung ausgebildet sein.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung von Schutzvorrichtungen ist von Vorteil, dass bei einer hinreichend guten Wärmebeständigkeit bzw. Wärmeabschirmung eines zu schützenden Körpers eine herausragende Widerstandsfähigkeit gegen Quetschung und/oder Scherung erzielt wird, sodass hierdurch geschützte Bauteile eine sehr hohe Crash- bzw. Unfallsicherheit bei hohen Deformationskräften aufweist.

Claims (24)

1. Schutzvorrichtung für längliche Körper, insbesondere für Kabelbäume, Kabel, Treibstoff-, Hydraulik-, Pneumatik- oder andere Leitungen mit einer ersten inneren Schutzschicht (3), einer diese erste Schutzschicht (3) umgebenden zweiten intermediären Schutzschicht (4) und einer äußeren Schutzschicht (5), wobei die erste Schutzschicht (3) ein kreuzgeflochtener Schlauch aus Glasseidenfäden bzw. -fasern (6) und Aramidfäden bzw. -fasern (7) ist und die intermediäre Schutzschicht (4) ein Gestrick aus Aramidfasern (7) - oder Aramid- und Metallfasern ist und die äußere Schutzschicht (5) ein Gestrick aus Metallfasern oder Metallfasern und Aramidfasern (7) ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasseidenfäden (6) Mono- oder Multifilamente sind, wobei Multifilamente aus einer Mehrzahl von Glasfilamenten ausgebildet werden und die Aramidfäden (7) Mono- oder Multifilamente sind, wobei Multifilamente aus einer Mehrzahl von Aramidfilamenten bestehen und die Metalldrahtfasern Mono- oder Multifilamente sind.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aramidfäden (7) Multifilamente sind, die aus miteinander niedrig verzwirnten Aramidfilamenten ausgebildet sind und die Glasseidenfäden (6) Multifilamente sind, wobei die Glasseidenfäden (6) aus Glasfilamenten mit eine relativ niedrige Wärmeleitfähigkeit λ von etwa 0,8 bis 1,2 W/mK, insbesondere 1,0 W/mK ausgebildet sind.
4. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfilamente aus einem E-Glas, aus einem D-Glas, einem R- Glas oder einem A-R-Glas bestehen und die Aramidfäden (7) aus einer Vielzahl von Aramidfilamenten bestehen, welche, ein Multifilament bildend zu dem Faden (7) miteinander verzwirnt sind.
5. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasseidenfäden (6) einer Spezifikation 68 Dtex 2 entsprechen.
6. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aramidfilamente einer Spezifikation Dtex 1610 entsprechen.
7. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Zugfestigkeit der Glasfäden (6) zwischen etwa 2500 MPa und 3400 MPa liegt und die Glasseide aus den Glasfäden (6) feuerbeständig und unbrennbar ist.
8. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aramid-Anteil in der ersten kreuz-co-geflochtenen Schicht (3) zwischen 10 und 50%, vorzugsweise zwischen 20 bis 400/0 und am meisten bevorzugt bei 30% liegt.
9. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Co-Kreuzflechtung und eine anschließende Imprägnierung und Verrundung des gebildeten Schlauchs derart durchgeführt wird, dass die ursprünglich runden Aramidfäden einen radial abgeflachten Querschnitt besitzen.
10. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste innere Schicht (3) imprägniert oder gelackt ist und hierdurch zwischen den Filamenten bzw. den Fäden ein mechanischer Verbund ausgebildet wird und somit der gebildete Schlauch eine dauerhafte, im Querschnitt rundliche Raumform erhält und diese bei der weiteren Be- oder Verarbeitung beibehält.
11. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Imprägnierung eine Imprägnierung auf Basis von PTFE, Silikon oder Silikonharz oder Polyurethan ist.
12. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur UV-Stabilisierung der Aramidfasern eine Imprägnierung aus Silikonharz vorhanden ist.
13. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schutzschicht (4) ist als Gestrickschicht aus gestrickten Filamenten ausgebildet ist, wobei das Gestrick entweder aus Aramidfäden (7) oder Aramidfäden (7) und Metalldrahtfilamenten besteht.
14. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalldrahtfasern aus Edelstahl und/oder Monel (NiCu30Fe) und/oder aus Aluminium und/oder Kupfer und/oder Kupferlegierungen wie Messing, Tombak und dergleichen und/oder einem SCF-Werkstoff gemäß der US- Norm ASCH-B-520-93 (1998) aus einem so genannten ausgebildet sind.
15. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalldrahtfasern einen Durchmesser von 0,08 mm bis 0,2 mm und bevorzugt einen Durchmesser von 0,11 mm bis 0,15 mm besitzen.
16. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalldrahtfasern der zweiten Schicht (4) aus Aluminium und/oder Kupfer und/oder Kupferlegierungen wie Messing, Tombak und dergleichen ausgebildet sind.
17. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Aramidfäden (7) und die Metalldrahtfaser(n) mittels eines Rundstrickverfahrens eingängig spiralförmig umlaufend oder zweigängig spiralförmig rund verstrickt sind, sodass Maschen ausgebildet werden.
18. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schutzschicht (4) mit einer Imprägnierung versehen ist, wobei die Imprägnierung eine Imprägnierung auf Basis von PTFE, Silikon oder Silikonharz oder Polyurethan, vorzugsweise mit einer Silikonharz-Imprägnierung ist.
19. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite intermediäre Schutzschicht (4) anliegend umgebend, die dritte Schutzschicht (5) ausgebildet ist, welche ebenfalls als Gestrick ausgebildet ist, wobei das Gestrick der äußeren Schicht (5) ein Metalldrahtgestrick oder ein Co-Gestrick aus Metalldrahtfasern und Aramidfäden (7) ist.
20. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die zweite Schicht (4) ausschließlich aus einem Aramidfasergestrick besteht, die äußere Schicht (5) aus einem Co-Gestrick aus Metalldrahtfasern und Aramidfasern (7) ausgebildet ist und wenn die zweite intermediäre Schicht (4) aus einem Co-Gestrick aus Metalldrahtfasern und Aramidfasern (7) besteht, die dritte äußere Schicht (5) im wesentlichen aus Metalldrahtfaser ausgebildet ist.
21. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die das Gestrick bildende Metalldrahtfaser der äußeren Schicht (5) aus Monel (NiCu30Fe) und/oder einem Edelstahl, insbesondere einem Edelstahl, enthaltend 12% bis 18% Chrom, ausgebildet wird.
22. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenn in der zweiten intermediären Schicht (4) Metalldrahtfaser(n) enthalten ist/sind, die Metalldrahtfaser(n) der äußeren Schutzschicht (5) aus einem Metall oder einer Legierung bestehen, welches in der elektrochemischen Spannungsreihe nahe bei dem für die zweite Schutzschicht (4) gewählten Metall oder Legierung liegt, sodass unter Feuchtigkeitseinwirkung eine elektrochemische Zersetzung der Metalldrahtgestricke vermieden wird, und/oder die Metalldrahtfasern passiviert und/oder isoliert sind um eine Korrosion zu vermeiden.
23. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenweite und die Maschenhöhe der äußeren Schutzschicht 5 denen der Schutzschicht 4 gleich sind oder zweckmäßigerweise größer oder kleiner sind, damit die Schutzschicht 5 sicher außerhalb der Schutzschicht 4 liegt und sich die Maschen der Schichten 4, 5 möglichst nicht ineinander legen.
24. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstrickungsarten einfädig eingängig und/oder zweifädig oder zweigängig ausgebildet sind, wobei das Gestrick sowohl als glattes Gestrick als auch als Gestrick mit Schräg- oder Ffeilwellung ausgebildet ist.
DE20309934U 2003-07-02 2003-07-02 Schutzvorrichtung für Kabel u.dgl. Expired - Lifetime DE20309934U1 (de)

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