DE20012745U1 - Heizvorrichtung, insbesondere für Omnibusse - Google Patents
Heizvorrichtung, insbesondere für OmnibusseInfo
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Description
Dreiha-Werk Hornkohl + Wolf GmbH & Co. , Grönlandstraße 20, 28719 Bremen Heizungsvorrichtung, insbesondere für Omnibusse
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizungsvorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Vorrichtungen zum Erwärmen eines Raumes weisen bekanntlich einen Wärmetauscher auf, welcher die Wärmeenergie aus einem den Wärmetauscher durchfließenden primären Versorgungskreislauf auf ein sekundäres Medium überträgt - üblicherweisedie am Wärmetauschervorbeistreichende Umgebungsluft des Raumes. Dabei machen bekannte Heizvorrichtungen von dem physikalischen Effekt der Konvektion Gebrauch. Dazu weist der Wärmetauscher meistens Vorrichtungselemente auf, die von dem primären Versorgungsmedium erwärmt werden und zum Wärmetausch mit der an ihnen vorbei strömenden Luft eine große Oberfläche haben. Der Luftstrom wird dabei durch den physikalischen Effekt aufrechterhalten, dass Luft bei Erwärmung aufsteigt. Noch nicht erwärmte Luft strömt nach, wenn die erwärmte Luft nach oben aus dem Wärmetauscher zurück in den Raum entweicht.
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Ein derartiger Konvektionsbetrieb bekannter Heizungsvorrichtungen ist vielfach bewährt, hat jedoch gravierende Nachteile dann, wenn in einem Raum die Temperatur "schlagartig" fällt und möglichst schnell wieder auf einen Nennwert erwärmt werden soll, denn die beschriebene Erwärmung mittels Konvektion erfolgt vergleichsweise langsam. Dieses Problem entsteht insbesondere auch bei Fahrzeugen im Personennahverkehr -z.B. bei Bussen, Straßenbahnen oder Nahverkehrszügen : bei denen nämlich während jeden Haltes an einer Haltestelle während der kalten Jahreszeiten beim Öffnen der Türen erwärmte Luft aus dem Fahrzeuginnenraum durch die Türen entweicht, während kalte Luft von außen durch die zumal meist großflächigen und zahlreich vorhandenen Türen in das Fahrzeug hineinströmt. Oft genügt der kurze Weg zur nächsten Haltestelle kaum, um eine Heizvorrichtung des Fahrzeuges den Innenraum wieder auf eine gewünschte Nenntemperatur erwärmen zu lassen. Unangenehme Folgen sind frierende und unzufriedene Fahrgäste.
Insbesondere für Fahrzeuge im Personennahverkehr sind außerdem kompakte Gebläseheizungen bekannt, die im Fahrgastraum üblicherweise unter Sitzen angeordnet sind. Mit diesen Gebläseheizern sind verschiedene Nachteile verbunden: Nahverkehrsfahrzeuge werden von ihren Betreibern üblicherweise individuell bestuhlt, und wegen der Anordnung der Gebläseheizer unter den Stühlen kann der Hersteller der Fahrzeuge die Gebläseheizer bis zu ihrer endgültigen Bestuhlung oft allenfalls vorläufig installieren. Außerdem ist unter den Sitzen der Bauraum äußerst begrenzt, so dass die notwendigerweise kompakte Bauart der bekannten Gebläseheizer z.B. einen kleinen Lamellenabstand bei den verwendeten Wärmetauschern erfordert, und der kleine Abstand wiederum führt zu beschleunigter Verschmutzung durch Ablagerungen und somit zu nachteilig hohem Reinigungs- und Wartungsaufwand. Insbesondere die kompakte Bauweise erfordert bei den bekannten Gebläseheizern außerdem zumeist aufwendige Radialgebläse. Die kompakte Anordnung der Gebläseheizer unter einzelnen Sitzen bedeutet außerdem nachteilig eine entsprechend lokale Erzeugung von Wärme, die durch entsprechend hohe Gebläseleistungen dann erst im zu erwärmenden Raum verteilt werden muss. Dies wiederum kann nachteilig starke örtliche Geräuschentwicklung bewirken. Nicht zuletzt stört
aber auch der unter dem Sitz angeordnete bekannte Gebläseheizer einen dort sitzenden Fahrgast allein dadurch, dass der Fahrgast sich an dem Gebläseheizer stoßen kann oder sich durch die örtlich starke Wärmeproduktion des bekannten Gebläseheizers sogar "verbrennt".
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Heizvorrichtung, insbesondere für Fahrzeuge im Personennahverkehr, zu schaffen, die in der Lage ist, einen Raum besser zu erwärmen.
Diese Aufgabe wird durch eine Heizungsvorrichtung mit den in Anspruch 1 beschriebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß weist eine Heizungsvorrichtung, die insbesondere für Fahrzeuge im Personennahverkehr geeignet ist, einen Wärmetauscher zum Erwärmen von Luft mittels einleitend beschriebener Konvektion auf sowie einen Luftströmungskanal mit einem Gebläse. Dabei ist der Luftströmungskanal so ausgerichtet, dass er die Luft mittels des Gebläses zum Wärmetauscher führt, um die Luft dort zu erwärmen, wobei das Gebläse mindestens zeitweise betätigt ist, während die Luft im übrigen aufgrund von Konvektion durch den Wärmetauscher strömt. Auf diese Weise lässt sich der Luftstrom, welcher zum Wärmetausch an dem Wärmetauscher vorbeiführt, mindestens zeitweise vorteilhaft beschleunigen, insbesondere im Vergleich zu dem bei bekannten Heizungsvorrichtungen vorliegenden und auch bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung im übrigen genutzten Luftstrom mittels herkömmlicher Konvektion, bei dem, wie oben beschrieben, nur die durch Erwärmung aus dem Wärmetauscher aufsteigende Luft die noch zu erwärmende Luft in den Wärmetauscher nachsaugt.
Auch bei einer erfindungsgemäßen Heizungsvorrichtung ist der herkömmliche Konvektionsbetrieb vorgesehen - mindestens unterstützend oder bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung als zusätzlicher Konvektionsbetriebsmodus: das
erfindungsgemäße Gebläse kann z.B. eine Schaltungsvorrichtung aufweisen, so dass bei abgeschaltetem Gebläse aber auch dann noch mit Wärmeenergie versorgtem Wärmetauscher der Luftstrom durch den beschriebenen Konvektionsstrom aufrechterhalten ist. So ist durch An- und Ausschalten des Gebläses langsame oder durch Gebläseunterstützung beschleunigte Erwärmung des Raumes wählbar. Dies ist insbesondere gegenüber bekannten Gebläseheizern vorteilhaft, bei denen eine Erwärmung überhaupt nur bei laufendem Gebläse erfolgt. Die erfindungsgemäß temporäre Nutzung des Gebläses verringert dagegen auch den Leistungsbedarf und vermindert wegen kürzerer Gebläselaufzeiten die Verschmutzung und den Wartungsaufwand.
Dabei schaltet in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine Steuerung das Gebläse dann ein, wenn ein Sensor in dem zu erwärmenden Raum eine Temperatur misst, die einen Temperaturgrenzwert der Umgebungsluft unterschritten hat, und dann aus, wenn die Umgebungsluft den oder einen anderen Temperaturgrenzwert überschreitet. Dies ist z.B. dann vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Heizungsvorrichtung in einem Fahrzeug installiert ist, welches Personen im Nahverkehr befördert, denn, wie einleitend beschrieben, während der kalten Jahreszeiten fällt in einem solchen Fahrzeug die Innentemperatur jäh, wenn sich die großflächigen Türen öffnen, und nach deren Schließen kann insbesondere die beschriebene bevorzugte Ausführungsform die unter einen Grenzwert gesunkene Innentemperatur, vom Gebläse unterstützt, wieder über den Grenzwert heben, wo sie dann bei abgeschaltetem Gebläse im üblichen Konvektionsbetrieb gehalten wird, bis sie, z.B. durch erneutes Öffnen der Türen, wieder unter den Grenzwert fällt.
Vorzugsweise leitet der Strömungskanal der erfindungsgemäßen Heizungsvorrichtung die zu erwärmende Luft zu einer Anströmöffnung des Wärmetauschers, durch welche die Luft in den Wärmetauscher hineinströmt. Dort wird sie durch Wärmeaufnahme aus dem Primärkreislauf des Wärmetauschers aufgeheizt und strömtaus Abströmöffnungen, welche mit den Anströmöffnungen kommunizieren, wieder aus dem Wärmetauscher hinaus. Wenn der Wärmetauscher erfindungsgemäß z.B. mit Heizlamellen aufgebaut ist, können die An- und Abströmöffnungen z.B. durch Schlitze zwischen den Lamellenrändern ausgebildet sein.
Die Anströmöffnung des Wärmetauschers, auf die der Strömungskanal vorzugsweise ausgerichtet ist, befindet sich vorzugsweise an einer seitlichen Seite des Wärmetauschers. Die Anströmöffnung des Wärmetauschers kommuniziert vorzugsweise mit Abströmöffnungen sowohl an einer Unterseite des Wärmetauschers, um von dort aus den Bodenbereich eines zu wärmenden Raumes aufzuheizen, als auch an einer Oberseite des Wärmetauschers, um von dort warme Luft z.B. an Fenstern, eines zu wärmenden Raumes vorbeistreichen zu lassen, unter denen die erfindungsgemäße Vorrichtung z.B. an einer Wand montiert ist, als auch an einer seitlichen Vorderseite des Wärmetauschers, um von dort aus warme Luft möglichst geradewegs in den Innenraum des zu wärmenden Raumes gelangen zulassen.
Vorzugsweise sind zusätzlich mindestens eine Anströmöffnung an einer Unterseite des Wärmetauschers und mindestens eine damit kommunizierende Abströmöffnung an einer Oberseite des Wärmetauschers angeordnet. Somit kann im Konvektionsbetrieb - d.h. insbesondere bei abgeschaltetem Gebläse - zur Erwärmung anströmende, relativ kühle Luft unterseitig in den Wärmetauscher einströmen, ohne dass sie von dem Strömungskanal behindert wird, und auch die Abströmung der erwärmten und daher aufsteigenden Luft oberseitig aus dem Wärmetauscher wird so nicht von dem Strömungskanal behindert.
Vorzugsweise ist der Luftströmungskanal durch einen Leitungshohlkörper länglicher Gestalt ausgebildet mit einer Lufteinlassöffnung, die durch eine Wandung des Leitungshohlkörpers in dessen Innenraum hineinführt, wobei das Gebläse die Lufteinlassöffnung überdeckt, so dass das Gebläse im Betrieb Luft aus der Umgebung in den Leitungshohlkörper bläst. Der so aufgebaute Druck in dem Leitungshohlkörper lässt dann die Luft durch Luftauslassöffnungen in einer Wandung des Leitungshohlkörpers wieder ausströmen, und zwar erfindungsgemäß so, dass die Luft dabei zur Erwärmung in den Wärmetauscher gelangt. Dazu überdeckt der Wärmetauscher die Luftauslassöffnung vorzugsweise, und zwar im wesentlichen vollständig und so, dass in der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform die Anströmöffnungen - und besonders bevorzugt die seitlichen Anströmöffnungen
-im Bereich der Luftauslassöffnung des Leitungshohlkörpers angeordnet sind. Dazu ist vorzugsweise der Wärmetauscher entsprechend dem Leitungshohlkörper ebenfalls von länglicher Gestalt.
Die Luftein- und/oder -auslassöffnung in dem Leitungshohlkörper kann vorzugsweise von mehreren Einzelbohrungen oder Einzelöffnungen in der Wandung des. Leitungshohlkörpers gebildet sein, was insbesondere bei einer Ausgestaltung des Leitungshohlkörpers aus Blech oder anderem dünnen Flachmaterial vorteilhaft ist, um bei einer großen Fläche der Luftein- und/oder -auslassöffnung eine größere "Eigenstabilität" (Steifigkeit, Festigkeit) der Wandung des Leitungshohlkörpers zu gewährleisten. Diese Einzelbohrungen und/oder Einzelöffnungen können als Perforierungen insbesondere in beliebigem Muster zueinander angeordnet gestanzt sein.
Um insbesondere bei einem Wärmetauscher - oder auch mehreren Wärmetauschern - mit verhältnismäßig größeren Abmessungen Luft mittels des Gebläses erfindungsgemäß zuzuleiten, können auch mehrere Gebläse den Luftstrom bewirken. Dazu kann der Leitungshohlkörper auch mehr als eine Lufteinlassöffnung aufweisen, die jeweils von einem Gebläse überdeckt sind. Bei im wesentlichen länglicher Gestalt des Leitungshohlkörpers sind die Lufteinlassöffnungen mit dem jeweiligen Gebläse dann vorzugsweise im wesentlichen gleichmäßig über die Länge des Leitungshohlkörpers verteilt. Diese Bauform ist insbesondere vorteilhaft, um die erfindungsgemäße Heizungsvorrichtung im Innenraum eines Fahrzeugs horizontal entlang der Fahrzeuginnenwand (wegen der erwärmten aufsteigenden Luft vorzugsweise im Bereich des Fußbodens) anzuordnen und dabei vorzugsweise mehrere erfindungsgemäße Heizungsvorrichtungen nebeneinander aufzureihen, so dass die Heizungsvorrichtungen über eine große oder sogar die gesamte Länge der Fahrzeuginnenraumwand Wärme in das Fahrzeug hinein abgeben. Dadurch, wird der Ort der Wärmeerzeugung vorteilhaft über den zu erwärmenden Innenraum verteilt und nicht ungünstig auf einzelne Stellen konzentriert, so dass nur verhältnismäßig geringe Gebläseleistung erforderlich ist, um eine gleichmäßige Verteilung der Wärme im Innenraum zu erreichen. Daher können erfindungsgemäß auch einfache und war-
tungsfreundliche Axialgebläse Verwendung finden. Außerdem kann durch die räumlich größere „Ausbreitung" der erfindungsgemäßen Vorrichtung und daher größeren verfügbaren Bauraum bei mit Lamellen aufgebauten Wärmetauschern ein vergleichsweise größerer Lamellenabstand von z.B. 5 mm (gemessen an z.B. etwa 1 mm Lamellenabstand bei bekannten Gebläseheizern notwendigerweise kompakter Bauart) realisiert sein, der der Verschmutzung durch Ablagerungen entgegenwirkt, und daher den Wartungsaufwand vermindert.
Die vorliegende Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Figur 1 zeigt eine räumliche Ansicht einer erfindungsgemäßen Heizungsvorrichtung,
Figur 2 zeigt einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Heizungsvorrichtung in Figur 1 im Bereich des Wärmetauschers,
Figur 3 zeigt eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Heizungsvorrichtung
nach Figur 1,
Figur 4 zeigt eine teilweise geschnittene, schematische Draufsicht auf die
erfindungsgemäße Heizungsvorrichtung nach Figur 1 und
Figur 5 zeigt eine Vorderansicht von einer Anordnung mehrerer erfindungsgemäßer Heizungsvorrichtungen.
Mit Bezug auf Figur 1 weist eine erfindungsgemäße Heizungsvorrichtung 2 einen Leitungshohlkörper 4 auf, der eine längliche Gestalt hat. Der Leitungshohlkörper 4 ist im wesentlichen ein quaderförmiger Kasten aus Blech, dessen längliche Gestalt sich in horizontaler Richtung ausdehnt mit einem hochrechteckigen Querschnitt also mit größerer Höhe als Breite. In dieser Orientierung ist der Leitungshohlkörper dazu vorgesehen, sich mit seiner Rückwand 6 z.B. an einer Innenraumwand eines Fahrzeugs (nicht dargestellt) befestigen zu lassen, während seine gegenüberliegende Vorderseite 8 eine Lufteinlassöffnung 10 und eine Luftauslassöffnung 12 aufweist.
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Die Lufteinlassöffnung 10 ist im wesentlichen kreisrund und wird von einem schematisch dargestellten Gebläse 14 so überdeckt, dass das Gebläse 14 im Betrieb Luft durch die Lufteinlassöffnung 10 in den Leitungshohlkörper 4 hineinbefördert. Das Gebläse 14 hat dabei einen Gehäusekasten 16, der an der Vorderseite 8 des Leitungshohlkörpers 4 befestigt ist. Bezüglich der horizontalen Ausdehnung der länglichen Gestalt des Leitungshohlkörpers 4. befindet sich die. Lufteinlassöffnung 10 zusammen mit dem Gebläse 14, 1 6 an einem Ende des Leitungshohlkörpers 4, und zwar in Figur 1 am linken Ende.
Im wesentlichen über die gesamte übrige Länge der Vorderseite 8 des Leitungshohlkörpers 4 erstreckt sich die Luftauslassöffnung 12. Sie wird von einem Wärmetauscher 18 überdeckt, der ebenso wie der Leitungshohlkörper 4 eine längliche Gestalt hat. So angeordnet, wird der Wärmetauscher 18 über seine gesamte Länge durch die Luftauslassöffnung 1 2 des Leitungshohlkörpers 4 von der durch das Gebläse 14 geförderten Luft angeströmt, was den Wärmetausch vorteilhaft beschleunigt.
Um die gleichmäßige Anströmung des Wärmetauschers 18 mit Luft über die Länge der Luftauslassöffnung 1 2 zu gewährleisten, hat die Luftauslassöffnung 1 2 eine Kontur deren Weite sich über die Länge verändert. So ist in Figur 1 zum Teil in gestrichelten Linien eine dreieckige Kontur der Luftauslassöffnung 1 2 erkennbar, deren Weite mit größerem Abstand vom Gebläse 14 über die Länge der Luftauslassöffnung 12 abnimmt.
Der Wärmetauscher 18 ist mittels zweier senkrechter Blechlamellen an seinen seitlichen Stirnseiten an der Vorderseite 8 des Leitungshohlkörpers 4 befestigt 20 und von einem Leitungssystem 22 durchzogen, welches den Primärkreislauf des Wärmetauschers 1 8 darstellt, weicherden Wärmetauscher 18 mit Wärme versorgt. Dabei sind die Zuleitung 24 und die Ableitung 26 des Leitungssystems 20 um das Gehäuse 1 6 des Gebläses 14 herum auf der Vorderseite 8 des Leitungshohlkörpers 4 verlegt. Als Wärmetransportmedium ist das Leitungssystem 22 vorzugsweise von Wasser durchflossen.
Mit Bezug auf Figur 2 ist im Querschnitt durch die bislang mit Bezug auf Figur 1 beschriebene Heizungsvorrichtung (wobei der Querschnitt im Bereich des Wärmetauschers 18 liegt) erkennbar, wie die Luftauslassöffnung 12 zu dem Wärmetauscher 18 gerichtet ist. Der Wärmetauscher 18 überdeckt die Luftauslassöffnung 1 2 mit seiner Rückseite 28, so dass Luft, welche aus der Luftauslassöffnung 12 ausströmt, durch nicht dargestellte Anströmöffnungen an der Rückseite 28 des. Wärmetauschers 18 zum Wärmetausch zwischen den Leitungen 22 des Primärkreislaufes des Wärmetauschers 18 hindurchströmen kann, wenn das Gebläse eingeschaltet ist und den Luftstrom durch den Leitungshohlkörper 4 aufrechterhält. Im Konvektionsbetrieb dagegen ist das Gebläse ausgeschaltet, so dass aus der Luftauslassöffnung 1 2 keine Luft den Wärmetauscher 18 anströmt. In diesem Fall wird ein Luftstrom auf herkömmliche Weise dadurch aufrechterhalten, dass erwärmte Luft nach oben aus dem Wärmetauscher 18 abströmt und noch nicht erwärmte Luft von unten in den Wärmetauscher 18 nach sich zieht. In diesem herkömmlichen Konvektionsbetrieb findet der Wärmetausch deutlich langsamer statt, was beispielsweise dann genügt, wenn es nur darum geht, einen Raum auf einer bestimmten Nenntemperatur zu halten, z.B. ohne dass äußere Einflüsse, wie z.B. das weite Öffnen einer Tür, dafür sorgen, dass die Raumtemperatur übermäßig absinkt. In letzterem Fall kann erfindungsgemäß, wie oben beschrieben, durch dann eingeschaltetes Gebläse die erfindungsgemäß beschleunigte Erwärmung stattfinden, indem der Wärmetauscher 18 durch die Luftauslassöffnung 12 von zu erwärmender, gebläsegeförderter Luft angeströmt wird.
In Figur 2 ist außerdem ein Blechgehäuse 30 erkennbar, welches den Leitungshohlkörper 4 und den Wärmetauscher 18 umgibt. Damit die erwärmte Luft aus dem Gehäuse 30 herausströmen und damit das Gebläse 14 und der Konvektionsstrom der erwärmten Luft die zu erwärmende Luft ansaugen kann, weist das Gehäuse 30 auf seiner gesamten Vorderseite 32 Perforationen 34 auf. Das Gehäuse 30 dient insbesondere auch als Schutz gegen mechanische Einwirkungen auf die Heizungsvorrichtung 2, wenn sie z.B. im Bereich des Fußbodens 36 an einer Wand 38 eines Raumes angebracht ist.
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In Figur 3 ist in der Vorderansicht der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung 2 nochmals, wie schon in Figur 1 in räumlicher Darstellung, die längliche Gestalt des Leitungshohlkörpers 4und des davor angeordneten Wärmetauschers 18 erkennbar. Auch ist hier gut zu erkennen, dass die Zuleitung 24 und die Ableitung 26 des Leitungssystems 20 zur Versorgung des Wärmetauschers 18 um das Gehäuse 16 des Gebläses 14 herum auf der Vorderseite des Leitungshohlkörpers 4 angeordnet, sind.
In Figur 4 wird deutlich, dass das Gebläse 14 die zu erwärmende Luft durch das Gehäuse 30 hindurch ansaugt und dann durch die Lufteinlassöffnung 10 in den Leitungshohlkörper 4 hineindrückt, so dass die Luft aus der länglichen Luftauslassöffnung 1 2 des Leitungshohlkörpers 4 den Wärmetauscher 18 auf seiner gesamten Länge von hinten anströmt und vom Wärmetauscher 18 schnell erwärmt wird.
Figur 5 zeigt eine schematische Darstellung einer Reihe von erfindungsgemäßen Heizungsvorrichtungen, die horizontal nebeneinander angeordnet sind. Es sind vier Heizungsvorrichtungen dargestellt, wobei sich die Reihe nach links und rechts aber auch nach oben und unten - beliebig fortsetzen lässt.
Von den vier nebeneinander angeordneten Heizungsvorrichtungen sind links und rechts außen jeweils eine Heizungsvorrichtung 2 mit dem zu Figur 1 bis 4 beschriebenen Aufbau schematisch erkennbar. Von ungefähr doppelter Länge sind dazwischen zwei erfindungsgemäße Heizungsvorrichtungen 40, die sich von den Heizungsvorrichtungen 2 im wesentlichen nur durch ihre größere Länge sowie durch die jeweilige Anzahl der Gebläse 1 4 unterscheiden: die Heizungsvorrichtungen 40 haben nämlich jeweils zwei Gebläse, und zwar an jedem Ende ihrer Länge je eines, so dass die zu erwärmende Luft an beiden Enden des Leitungshohlkörpers 4' angesaugt und zu dem zwischen den beiden Gebläsen 14 angeordneten Wärmetauscher 1 8 befördert wird. Die Luftauslassöffnung (in Figur 5 nicht dargestellt) im Leitungshohlkörper 4' hat außerdem eine von der in Figur 2 dargestellten unterschiedliche Kontur, um der Anströmung nicht nur von einem Ende, sondern von
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beiden Enden des Leitungshohlkörpers gerecht zu werden. Im übrigen haben der Wärmetauscher 18 und das Gebläse 14 einen Aufbau, der dem bisher zu Figur 1 bis 4 beschriebenen entspricht.
Gemäß Figur 5 lässt sich die erfindungsgemäße Heizungsvorrichtung 2 zu einem System von Heizungsvorrichtungen zusammenstellen, mit dem ein Raum, insbesondere der Innenraum eines Fahrzeugs für den Personennahverkehr wirkungsvoll erwärmen lässt und auf einer Nenntemperatur gehalten werden kann. Dabei lässt sich die Intensität der Erwärmung erfindungsgemäß wählen, indem die Wärmetauscher entweder im reinen Konvektions- oder zusätzlich im Gebläsebetrieb von Luft angeströmt werden.
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Claims (10)
1. Heizungsvorrichtung, insbesondere für Fahrzeuge im Personennahverkehr, mit einem Wärmetauscher (18) zur Erwärmung von Luft mittels Konvektion, gekennzeichnet durch einen Luftströmungskanal (4, 40) mit einem Gebläse (14), der die Luft mittels des Gebläses (14) mindestens zeitweise zur Erwärmung zum, Wärmetauscher (18) leitet.
2. Heizungsvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Schaltungsvorrichtung für das Gebläse (14), mittels derer das Gebläse zur Erhöhung der Wärmeabgabe temperaturabhängig zuschaltbar ist.
3. Heizungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (18) für die zur Erwärmung anströmende Luft mindestens eine Anströmöffnung aufweist, die mit mindestens einer Abströmöffnung für die erwärmt abströmende Luft kommuniziert, und dass der Strömungskanal (4, 40) die Luft zu mindestens einer Anströmöffnung leitet.
4. Heizungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anströmöffnung seitlich (28) am Wärmetauscher (18) angeordnet ist.
5. Heizungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Anströmöffnung an der Unterseite des Wärmetauschers (18) mit mindestens einer Abströmöffnung an der Oberseite des Wärmetauschers (18) kommuniziert.
6. Heizungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftströmungskanal von einem Leitungshohlkörper (4, 40) länglicher Gestalt gebildet und mit einer Lufteinlass- (10) und einer Luftauslassöffnung (12) versehen ist und dass das Gebläse (14) die Lufteinlassöffnung überdeckt und im Betrieb Luft in den Leitungshohlkörper (4) bläst.
7. Heizungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitungshohlkörper (40) mindestens zwei Lufteinlassöffnungen (10) mit jeweils einem Gebläse (14) aufweist und die Lufteinlassöffnungen im wesentlichen gleichmäßig über die Länge des Leitungshohlkörpers (40) verteilt sind.
8. Heizungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (18) die Luftauslassöffnung (12) des Leitungshohlkörpers (4) überdeckt und die Luft den Wärmetauscher (18) aus der Luftauslassöffnung (12) anströmt.
9. Heizungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (18) und die Luftauslassöffnung (12) jeweils von länglicher Gestalt sind.
10. Heizungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufteinlassöffnung (10) und/oder die Luftauslassöffnung (12) des Leitungshohlkörpers (4) jeweils von mehreren Einzelbohrungen in dessen Wandung gebildet sind.
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2000
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