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DE20011287U1 - Auffangeinrichtung für pathologische Flüssigkeiten - Google Patents

Auffangeinrichtung für pathologische Flüssigkeiten

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DE20011287U1
DE20011287U1 DE20011287U DE20011287U DE20011287U1 DE 20011287 U1 DE20011287 U1 DE 20011287U1 DE 20011287 U DE20011287 U DE 20011287U DE 20011287 U DE20011287 U DE 20011287U DE 20011287 U1 DE20011287 U1 DE 20011287U1
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DE20011287U
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WULTSCH WILLIBALD
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WULTSCH WILLIBALD
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Description

Auffangeinrichtung für pathologische Flüssigkeiten
Die Erfindung betrifft eine Auffangeinrichtung für pathologische Flüssigkeiten und von Luft aus dem Thoraxraum eines Patienten im Wege einer Drainage unter Ausnützung des hydrostatischen Druckgefälles oder durch Absaugen der Flüssigkeiten mit Hilfe von Unterdruck, wobei ein Schlauch mit einem Katheter-Anschlussstück in einen Behälter hinein zu einem in eine Kontrollflüssigkeit tauchendes Röhrchen führt und ein Behälterverschluss eine Öffnung zum Austritt von Luft aufweist.
Es sind Auffangeinrichtungen dieser Art in Form von Flaschen bekannt, die über einen Schlauch mit einem Katheter an einem Patienten verbunden sind. Dieser Schlauch ist an ein Röhrchen angeschlossen, das einen Pfropfen als Flaschenverschluss durchdringt. Das Röhrchen taucht im Inneren der Flasche in eine bloß bodenbedeckende Flüssigkeit ein. Ein zweites Röhrchen dient dem Druckausgleich und durchsetzt den Pfropfen, wobei es beiderseits den Pfropfen
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nur geringfügig überragt. Die Flaschen wurden sodann durch konische Behälter aus Kunststoff ersetzt und statt des Pfropfens wurden dicht aufsetzbare Deckel verwendet. Beim Durchtritt des Röhrchens ist es bekannt, einen stopfbüchsenähnlichen Verschluss einzusetzen. Bei Festziehen einer Überwurfmutter wird ein Dichtungsmaterial oder werden im Kreis angeordnete Finger gegen das Röhrchen gepresst, so dass es in axialer Richtung unverschiebbar ist.
Die Erfindung zielt darauf ab, eine Auffangeinrichtung der genannten Bauart zu verbessern, so dass ein Befüllen mit einer hier als Kontrollflüssigkeit bezeichneten Basisflüssigkeit steril erfolgen kann.
Dies wird dadurch erreicht, dass in dem als ggf. abnehmbarer Deckel ausgebildeten Behälterverschluss ein ver-schließbarer Anschluss zur sterilen Befüllung des Behälters mit der Kontroll-flüssigkeit wie NaCI und ein Ausströmventil für Luft, z.B. ein Schirmventil mit Membran, vorgesehen ist. Das Befüllen erfolgt über einen Anschluss und daher ohne den Deckel der gesamten Auffangeinrichtung abzunehmen. Beim Befüllen entweicht die Luft aus dem Inneren über das Ausströmventil. Dieses lässt keine Verunreinigungen in das Innere der Auffangeinrichtung. Eine Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in dem Deckel ein verschließbarer Anschluss für eine Saug- bzw. Unterdruckpumpe und ein Sicherheitsventil, das bei Überschreiten eines vorbestimmbaren Unterdruckes im Behälter öffnet, vorgesehen sind. Das Absaugen kann unter Zuhilfenahme einer Unterdruckpumpe erfolgen. Diese wird wieder steril an einem eigenen Anschluss angekuppelt, der dann, wenn er nicht benötigt wird, steril verschlossen werden kann. Um jede Gefährdung des Patienten zu vermeiden, ist das Sicherheitsventil vorgesehen. Dadurch kann die Unterdruckpumpe keinen Schaden anrichten.
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Eine besondere, konkrete Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse zur Befüllung bzw. oder für die Pumpe im Deckel Schlauchstücke aufweisen, die an einem Ende dicht mit dem Deckel verbunden sind und die am anderen Ende einen Verschluss, z.B. eine Verschlusskappe auf einem Anschlussstück, tragen. Dabei ist es vorteilhaft, wenn im Deckel Röhrchen in Form von Winkelstücken eingesetzt sind und die Schlauchstücke an die Winkelstücke anschließen und in einer Parallelebene zur Deckelebene, insbesondere in einer Mulde des Deckels liegen. Sie schmiegen sich and den Deckel an, ohne störend vorzustehen, können aber andererseits leichterfasst, hochgehoben und mit entweder einer Füllflasche und/oder der Unterdruckpumpe (Saugpumpe) verbunden werden.
Um sicherzustellen, dass das Innere des Behälters der Auffangeinrichtung nicht irrtümlich mit der nicht sterilen Umwelt in Verbindung kommt, kann der Deckel mit dem Behälter unlösbar verbunden sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Deckel am Behälter durch eine Rastverbindung befestigt ist und die Verrastung zum Öffnen des Behälters, z.B. durch Ausrücken mindestens einer Klinke oder eines Rasthebels, lösbar ist.
Die erfindungsgemäße Auffangeinrichtung kann in thoraxchirurgischen Stationen, in der Unfallchirurgie, der Herzchirurgie sowie in Intensivstationen mit besonderen Vorteilen angewendet werden, wobei die Sogregulierung mit dem Sicherheitsventil, das Luftausströmventil und die Rücklaufsperre über das in die Kontrollflüssigkeit eintauchende Röhrchen mit sichtbarem Luftaustritt in das Innere des Behälters wesentliche Kriterien sind. Die Handhabung der Einrichtung ist besonders einfach und bietet hohe Sicherheit auch hinsichtlich der Hygiene. In diesem Sinn ist die Möglichkeit der Direktbefüllung entscheidend. Da die Ein-
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richtung allenfalls von einem mobilen Patienten getragen wird, ist die verdeckte bzw. in Vertiefungen einliegende Anordnung der Anschlüsse durch Schlauchstutzen besonders zweckmäßig. Abgesehen von einem gemilderten optischen Eindruck besteht nicht die Gefahr des Hängenbleibens an vorstehenden starren Anschlüssen.
Die Auffangeinrichtung wird nachfolgend an Hand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Auffangeinrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht von oben bei entferntem Schlauch zu einem Katheteranschluss,
Fig. 3 einen Schnitt durch einen Teil der Auffangeinrichtung gemäß Linie Ill-Ill in Fig. 2 und
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Teil der Auffangeinrichtung gemäß Linie IV-IV in Fig. 2.
Eine Auffangeinrichtung umfasst einen Behälter 1, der mittels eines Deckels 2 verschließbar ist. Im Deckel 2 sind verschiedene Einbauten vorgesehen, nämlich ein Anschluss 3 zur sterilen Befüllung des verschlossen zu haltenden Behälters 1. Dieser Anschluss 3 besteht aus einem Röhrchen-Winkelstück 4, welches mit dem Deckel 2 dichtend verklebt ist und an welches außen ein Schlauchstück 5 mit einem Verschluss 6 am Ende anschließt. Das Schlauchstßück 5 liegt in einer Mulde 7 des Deckels 2. Ferner weist der Deckel 2 noch einen weiteren An-
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Schluss 8 für eine (nicht dargestellte) Saug- oder Unterdruckpumpe auf. Dieser Anschluss 8 geht ebenfalls von einem Röhrchen-Winkelstück 9 aus, welches mit dem Deckel 2 dichtend verklebt (verschweißt) ist und auf welches ein Schlauchstück 10 aufgeschoben ist. Eine Verschlussklappe 11 ist auf das Ende des Schlauchstückes 10 (beispielsweise auf ein hohlzylindrisches Gewinde- oder Bajonett-Anschlussstück am Ende des Schlauchstückes 10) aufgeschraubt. Auch dieser Anschluss 8 liegt in der Mulde 7 des Deckels 2.
Mittig im Deckel 2 ist ein Röhrchen 12 höhenverstellbar fixiert. Dazu dient eine Überwurfmutter 13, die beim Festziehen in bekannter Weise ein Stopfbüchsenpaket oder einen Fingerkranz gegen die Röhrchenaußenwand mittels einer konischen Fläche im Inneren der Mutter presst. Auf das Ende des Röhrchens 12 ist ein langer Schlauch 14 geschoben, der mit einem Katheter am Patienten in Verbindung steht. Das andere Ende des Röhrchens 12 taucht in eine Kontrollflüssigkeit 12' (z.B. NaCe + H2O), um dieses gegen die Umwelt zu verschließen, jedoch z.B. Luft sichtbar entweichen zu lassen oder Körperflüssigkeiten aufnehmen. Der Deckel 2 trägt ferner noch ein Sicherheitsventil 15. Wenn ein vorbestimmter Unterdruck im Inneren des Behälters 1 infolge der Saugwirkung einer mit dem Anschluss 8 verbundenen Saugpumpe überschritten wird, dann wird ein Ventileinsatz 16 in das Innere des Behälters 1 hineingezogen. Dies ist in Fig. 3 durch den Ventileinsatz 16' dargestellt.
Im Deckel 2 ist ferner ein Ausströmventil 17 angeordnet, das als Membranventil (Schirmventil) ausgeführt ist. Eine Membran 18 liegt außen an Öffnungen des Ventils an und lässt Luft zwar entweichen, jedoch kann keine Luft eingesaugt werden. Dies ist etwa beim erstmaligen Befüllen des Behälters 2 über den Anschluss 3 von Bedeutung, wenn dieser Anschluss 3 mit einer Kontrollflüssig-
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keitsflasche verbunden wird. Die Flüssigkeit kann nur übergeleitet werden, wenn die Luft aus dem Inneren des Behälters 2 über das Ausströmventil 17 entweichen kann.
Nicht dargestellt ist ein Griff, der beispielsweise als Schlauchbügel den Deckel diametral in U-Form überspannen kann.
Ferner ist z.B. in Fig. 3 eine Rastverbindung zwischen Deckel 2 und Behälter 1 durch Rastnasen angedeutet. Es kann eine lösbare Verbindung in der Art eines Bajonettverschlusses vorgesehen sein und eine Sperrklinke kann das unbeabsichtigte Öffnen verhindern. Zum Öffnen muss diese Sperrklinke, die zwischen Behälter! und Deckel 2 angeordnet ist, zusätzlich zur Drehbewegung auf den Deckel niedergedrückt werden, um einen Haken aus seiner Sperrstellung auszurücken. Erst dann kann der Deckel 2 verdreht und abgenommen werden. Wenn gewünscht, kann der Deckel 2 auch unlösbar mit dem Behälter 1 verrastet oder auch mit diesem verklebt sein.

Claims (6)

1. Auffangeinrichtung für pathologische Flüssigkeiten und von Luft aus dem Thoraxraum eines Patienten im Wege einer Drainage unter Ausnützung des hydrostatischen Druckgefälles oder durch Absaugen der Flüssigkeiten mit Hilfe von Unterdruck, wobei ein Schlauch mit einem Katheter-Anschlussstück in einen Behälter hinein zu einem in eine Kontrollflüssigkeit tauchendes Röhrchen führt und ein Behälterverschluss eine Öffnung zum Austritt von Luft aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem als ggf. abnehmbarer Deckel (2) ausgebildeten Behälterverschluss ein verschließbarer Anschluss (3) zur sterilen Befüllung des Behälters (1) mit der Kontrollflüssigkeit (12') wie NaCl und ein Ausströmventil (17) für Luft, z. B. ein Schirmventil mit Membran, vorgesehen ist.
2. Auffangeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Deckel (2) ein verschließbarer Anschluss (8) für eine Saug- bzw. Unterdruckpumpe und ein Sicherheitsventil (15), das bei Überschreiten eines vorbestimmbaren Unterdruckes im Behälter (1) öffnet, vorgesehen sind.
3. Auffangeinrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (3, 8) zur Befüllung bzw. oder für die Pumpe im Deckel (2) Schlauchstücke (5, 10) aufweisen, die an einem Ende dicht mit dem Deckel (2) verbunden sind und die am anderen Ende einen Verschluss (6), z. B. eine Verschlusskappe (11) auf einem Anschlussstück, tragen.
4. Auffangeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Deckel (2) Röhrchen in Form von Winkelstücken (4, 9) eingesetzt sind und die Schlauchstücke (5, 10) an die Winkelstücke (4, 9) anschließen und in einer Parallelebene zur Deckelebene, insbesondere in einer Mulde (7) des Deckels (2) liegen.
5. Auffangeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (7) mit dem Behälter (1) unlösbar verklebt ist.
6. Auffangeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (6) am Behälter (1) durch eine Rastverbindung befestigt ist und die Verrastung zum Öffnen des Behälters (1), z. B. durch Ausrücken mindestens einer Klinke oder eines Rasthebels, lösbar ist.
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