DE20011052U1 - Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher Informationen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher InformationenInfo
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Description
Dörner & Dörner
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Tel. 023 31 / 9163-0 · Fax 91 (53-90
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Anmelder: PharmaFomns GmbH.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher Informationen aus einem Bogen Papier, der mindestens einmal faltbar ist und auf dem wenigstens abschnittsweise Klebemittel vorgesehen sind, und der mit mindestens einer Schwächungslinie versehen ist.
Die Übermittlung vertraulicher Informationen erfolgt in der Regel in verschlossenen Umschlagen. Ein Großteil der zu übermittelnden vertraulichen Informationen besteht dabei in persönlichen Kennzahlen, beispielsweise in Form sogenannter PIN-Nummern (Personalldentification Number) für die Inbetriebnahme von mit SIM (Subscriber Identity Module)-Karten ausgestatteten Mobilfunktelefonen bzw. Geheimnummern für Scheck- oder Kreditkarten. Die Versender solcher vertraulicher Informationen haben in der Regel ein hohes Aufkommen an zu versendenden Informationen, so dass die Herstellung der Informationsträger maschinell erfolgt. Dabei werden die Nummern automatisch auf einen Bogen Papier aufgedruckt.
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Der Bogen Papier wird in einer Weise verschlossen, dass er nicht zerstörungsfrei zu öffnen ist, um auf diese Weise einen möglichen Missbrauch kenntlich zu machen. Die Informationsträger sind darüber hinaus überwiegend mit einem Wirrwarr-Druck versehen, um die Lesbarkeit der Information durch den geschlossenen Informationsträger zu erschweren.
Die Übermittlung der genannten Informationen erfolgt mit Hilfe von Vorrichtungen zur Aufnahme vertraulicher Informationen, sogenannte Sealer bzw. Mailer. Diese bestehen aus einem Bocien Papier, der mit der jeweiligen vertraulichen Information bedruckbar ist. In einigen Anwendungen ist auch eine Anschrift bzw. ein Begleittext aufgedruckt. Die Bögen sind faltbar und können daher auf die genormten Formate von Briefumschlägen gebracht werden, überwiegend DIN C6 oder DIN lang. Die Sealer bzw. Mailer sind mit Schwächungslinien versehen, die an einer vorbestimmten Stelle ein Aufreißen ermöglichen, um die vertrauliche Information lesbar zu machen. In ihrem randnahen Bereich sind die Bögen mit Klebemitteln versehen. Hierbei kommen verschiedene Klebemechanismen zum Einsatz. So ist es beispielsweise bekannt, die Bögen mit einer Rundum-Gummierung zu versehen, die maschinell angefeuchtet wird und nach dem Falten verklebt wird. Darüber hinaus ist die Verwendung von druckempfindlichem Klebstoff bekannt. Auch die Verwendung von wärmeaktivierbarem Klebstoff findet Anwendung. Die bekannten Sealer oder Mailer erfüllen die an sie gestellten Anforderungen. Sie weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie für große Mengen zu versendender Informationen ausgelegt sind. Der Benutzer ist daher gezwungen, zum Verschließen der Sealer bzw. Mailer kostenintensive Maschinen zu benutzen. Für die Versendung geringer Mengen stellt dies einen nicht tragbaren Aufwand dar. Die Versendung kleiner Mengen vertraulicher Informationen ist daher bei geringem Jahresvolumen mit den bekannten Sealern bzw. Mailern mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich.
Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher Informationen zu schaffen, die die Vorteile bekannter Vorrichtungen aufweist und gleichzeitig keinen hohen maschinellen Aufwand erfordert. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
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dass mit Hilfe mindestens einer Schwächungslinie eine fensterartige Lasche ausgebildet ist, die in gefaltetem Zustand die vertrauliche Information abdeckt, und dass die Klebemittel mit einem abziehbaren Schutzpapier versehen sind.
Mit der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher Informationen geschaffen, die den Verschluss vertraulicher Informationen und die Versendung geringer Mengen ermöglicht. Der Aufwand für die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gering, da das Falten und Kleben der Vorrichtung von Hand ohne technische Hilfsmittel erfolgen kann. Zur Handhabung der Vorrichtung ist es allein erforderlich, das Schutzpapier von dem Klebemittel abzuziehen und den Bogen Papier zu falten. Auf die Verwendung von druckempfindlichen, wärmeaktivierbaren oder anzufeuchtenden Klebemitteln kann daher verzichtet werden.
In Ausgestaltung der Erfindung ist der Bogen bedruckbar. Dies bietet die Möglichkeit, die Beschriftung und das Aufbringen der vertraulichen Informationen mit Hilfe eines in der Regel ohnehin vorhandenen Computer-Druckers in Form eines Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldruckers vorzunehmen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung greift somit auf in der Flegel ohnehin vorhandene technische Hilfsmittel zurück.
In anderer Ausgestaltung der Erfindung weist der Bogen Schwächungslinien rechtwinklig zur Längsmittellinie des Bogens auf. Mit Hilfe der so angeordneten Schwächungslinien ist ein formgenaue Faltung des Bogens auf das gewünschte Format möglich.
In Weiterbildung der EriFindung ist die vertrauliche Information auf einem selbstklebenden Etikett angeordnet. Hierdurch ist die Möglichkeit geschaffen, nach Öffnen der Vorrichtung und Lesen der Information diese von der Vorrichtung in einfacher Weise abzulösen und an einer anderen Stelle, beispielsweise in einem unzugänglich abgestellten Ordner oder dergleichen, aufzukleben.
In anderer Weiterbildung der Erfindung ist das selbstklebende Etikett in einzelne Etiketten unterteilt. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die vertrauliche Information an verschiedenen Stellen anzubringen oder getrennt voneinander abzulegende vertrauliche Informationen auf getrennten Etiketten anzubringen.
Vorteilhaft ist der Bogen bereichsweise mit Wirrwarr-Druck versehen. Der Wirrwarr-Druck erschwert das Entziffern der vertraulichen Informationen beispielsweise durch Hinterleuchten oder dergleichen.
Bevorzugt sind die Klebemittel im randnahen Bereich des Bogens vorgesehen. Hierdurch ist nur eine geringe Fläche des Bogens zum Verschließen der Vorrichtung verwendet, sodass ein großer Bereich zum Aufbringen der Informationen verbleibt.
Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 die Vorderansicht einer Vorrichtung in verkleinerter Darstellung
und in nicht-gefaltetem Zustand und Figur 2 die Rückansicht der in Figur 1 dargestellten Vorrichtung in
nicht-gefaltetem Zustand.
Die als Ausführungsbeisipiel gewählte Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher Informationen besteht aus einem Bogen 1 aus Papier. Die Dicke des Papiers ist variabel. Der Bogen 1 hat in der Regel die Größe DIN A4; andere Größen sind jedoch möglich. Der Bogen 1 ist in drei Abschnitte unterteilt. Hierdurch sind ein oberer Teil 2, ein mittlerer Teil 3 und ein unterer Teil 4 ausgebildet. Der obere Teil 2 ist von dem mittleren Teil 3 durch eine Schwächungslinie 5, der mittlere Teil 3 von dem unteren Teil 4 durch eine Schwächungslinie 6 getrennt. Die Schwächungslinien 5 und 6 sind durch eine Perforation hervorgerufen. Sie verlaufen rechtwinklig zur Längsmittellinie des Bogens 1. Im oberen Teil 2 ist ein Feld 7 vorgesehen, in dem die vertrauliche Information aufgebracht werden kann. Dies
kann handschriftlich, durch Bedrucken oder dergleichen erfolgen. Im Ausführungsbeispiel ist das Feld 7 im Form eines selbstklebenden Etiketts ausgebildet, auf dem die vertrauliche Information angeordnet ist. Das Etikett ist unterteilt in zwei Etiketten 71 und 72. Selbstverständlich ist es auch möglich, ein nur einteiliges Etikett oder auch mehr als zweiteilige Etiketten zu verwenden. Die Ausbildung des Feldes 7 in Form eines Etikettes ermöglicht das Abziehen der vertraulichen Information nach Öffnen der Vorrichtung.
Im randnahen Bereich des Bogens 1 sind im mittleren Teil 3 und unteren Teil 4 Klebemittel auf der Rückseite des Bogens 1 vorgesehen. Auf den Klebemitteln ist Schutzpapier 8 aufgebracht, dessen Abziehbarkeit durch eine Schwächungslinie 9 in Form einer Anstanzung ermöglicht ist. In der rückwärtigen Ansicht ist dadurch ein U-förmiger Verlauf des Klebemittels/des Schutzpapiers 8 ausgebildet (Figur 2). In Abwandlung des Ausführungsbeispiels kann die Rückseite des Bogens 1 vollständig mit Klebemittel versehen sein, das mit abziebarem Schutzpapier bedeckt ist. Es handelt sich dann um Vollhaftmaterial.
Im unteren Teil 4 ist eine fensterartige Lasche 10 ausgebildet. Auf der Vorderseite ist die Lasche 10 mit Hilfe einer Schwächungslinie 101 in Form einer Perforation, auf der Rückseite durch eine Schwächungslinie 102 in Form einer Anstanzung gebildet. Der Bogen 1 kann bereichsweise mit - nicht dargestelltem - Wirrwarr-Druck versehen sein, um ein unbefugtes Ablesen der Informationen in verschlossenem Zustand zu erschweren. Darüber hinaus kann der auf der Rückseite der Etiketten 71 und 72 verwendete Kleber eingefärbt sein, um ebenfalls das unbefugte Ablesen der Informationen zu erschweren.
Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird zunächst der Bogen 1 auf seiner Vorderseite beschriftet. Dies erfolgt in der Regel durch einen Computer-Drucker. Die Verwendung von Laser-, Nadel- oder Tintenstrahldruckern ist möglich. Beim Bedrucken wird in dem Feld 7 die vertrauliche Information aufgedruckt. Bei der Verwendung mehrteiliger Etiketten können die vertraulichen Informationen auf jedem einzelnen Etikett angeordnet sein; auch besteht die Mög-
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lichkeit, auf einzelnen Etiketten unterschiedliche Informationen anzuordnen. Darüber hinaus kann beim Bedrucken im Teil 3 oder im Bereich der Lasche 10 auf der Vorderseite eine Anschrift und/oder eine sonstige, jedoch nicht vertrauliche Information, aufgedruckt werden.
Nach dem Anbringen der vertraulichen Informationen wird das auf dem im randnahen Bereich des mittleren Teils 3 sowie des unteren Teils 4 auf dem Klebemittel vorgesehene Schutzpapier 8 abgezogen. Ermöglicht wird dies durch die Schwächungslinien 11 und 12 in Form von Anstanzungen, durch die eine Art Abziehlaschen ausgebildet sind. In diesem Bereich ist die Vorrichtung nun selbstklebend. Der obere Teil 2 wird entlang der Schwächungslinie 5, die die Funktion einer Falzhilfe übernimmt, in Richtung der Rückseite umgeklappt und auf die im mittleren Teil 3 freigelegten selbstklebenden Randstreifen gedrückt. Die im Feld 7 aufgedruckte vertrauliche Information ist nach wie vor sichtbar. Im Anschluss wird der untere Teil 4 in Richtung der Rückseite entlang der Schwächungslinie 6, die ebenfalls die Funktion einer Falzhilfe übernimmt, umgeklappt. Die im unteren Teil 4 selbstklebenden Randstreifen werden auf die Vorderseite des oberen Teils 2 gedrückt. Es ist dadurch eine rundum verschlossene und verklebte Tasche ausgebildet. Die in dem Feld 7 vorgesehene vertrauliche Information ist nun von der Lasche 10 abgedeckt und somit nicht sichtbar. Hat der Bogen 1 die Größe DIN A4 ist durch das zweimalige Falzen des Bogens 1 eine verschlossene Tasche im Format DIN lang gebildet. Durch das auf der Vorderseite der Teile 3 oder 4 des Bogens 1 anbringbare Anschriftenfeld ist diese auch auf dem Postweg versendbar.
Der Zugang zur vertraulichen Information ist mit Hilfe der Lasche 10 gewährleistet. Die Lasche 10 wird entlang der Schwächungslinien 101 und 102 aufgerissen, wodurch das Feld 7, das die vertrauliche Information beinhaltet, sichtbar wird. Beim Öffnen der Lasche wird auf jeden Fall die von einer Perforation gebildete Schwächungslinie 101 verletzt; ein Zugang zur vertraulichen Information ohne Verletzung des Bogens 1 ist nicht möglich. Das Öffnen der Lasche 10 ist nicht reversibel. Auf diese Weise ist in jedem Fall das Öffnen der Vorrichtung erkennbar, wodurch auch eine unbefugte Öffnung auf den ersten Blick erkennbar ist.
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Für den Fall, für den das Feld 7 durch selbstklebende Etiketten gebildet ist, kann nach dem Öffnen der Liische 10 dieses Etikett abgezogen werden und an einem vertraulichen Ort aufgeklebt werden. Ist das Etikett wie im Ausführungsbeispiel in mehrere Etiketten aufgeteilt, so besteht die Möglichkeit, die vertrauliche Information beziehungsweise die auf den einzelnen Etiketten angebrachten vertraulichen Informationen an verschiedenen Orten abzulegen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auch für die Übermittlung vertraulicher Informationen in sehr geringer Anzahl geeignet, da aufgrund der selbstklebenden Klebemittel im Bereich des Schutzpapiers 8 eine manuelle Handhabung der Vorrichtung möglich ist. Auch die Beschriftung des Feldes 7 mit der vertraulichen Information kann von Hand erfolgen, sodass vom ersten Arbeitsschritt bis zum Versenden der Informationen alle Schritte manuell durchführbar sind. Auf die Verwendung von technischem Hilfsgerät, insbesondere zum Verkleben der Vorrichtung, kann verzichtet werden.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Aufnahme vertraulicher Informationen aus einem Bogen Papier, der mindestens einmal faltbar ist und auf dem wenigstens abschnittsweise Klebemittel vorgesehen sind und der mit mindestens einer Schwächungslinie versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe mindestens einer Schwächungslinie (101) eine fensterartige Lasche (10) ausgebildet ist, die in gefaltetem Zustand die vertrauliche Information abdeckt, und dass die Klebemittel mit einem abziehbaren Schutzpapier (8) versehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) bedruckbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) rechtwinklig zu seiner Längsmittellinie Schwächungslinien (5, 6) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die vertrauliche Information auf einem selbstklebenden Etikett angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das selbstklebende Etikett in einzelne Etiketten (71, 72) unterteilt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) das Format DIN A4 aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) bereichsweise mit Wirrwarr-Druck versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber der Etiketten eingefärbt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemittel im randnahen Bereich des Bogens (1) vorgesehen sind.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20001123 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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| R071 | Expiry of right |