DE4328554A1 - Trockenpartie - Google Patents
TrockenpartieInfo
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- D21G—CALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
- D21G9/00—Other accessories for paper-making machines
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Description
Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie zum Trocknen
einer laufenden Bahn, vorzugsweise als Teil einer
Papierherstellungsmaschine. Ausgangspunkt der Erfindung ist
eine Trockenpartie mit den im Oberbegriff des Anspruches 1
angegebenen Merkmalen, die aus der DE-PS 40 37 661 (Akte P
4748) bekannt sind. Eine solche Trockenpartie ist in
mehrere aufeinanderfolgende Trockengruppen unterteilt. Jede
dieser Trockengruppen umfaßt mehrere heizbare
Trockenzylinder, die mit der Bahn in Kontakt kommen und die
an einen (vorzugsweise gemeinsamen) Antrieb gekoppelt sind.
Man unterscheidet einerseits Ein-Filz-Trockengruppen, von
denen jede nur einen einzigen endlosen Filz (oder ein
solches Sieb) aufweist. Dieser Filz läuft gemeinsam mit der
Bahn mäanderförmig über die Zylinder und über Umlenkwalzen,
vorzugsweise Umlenksaugwalzen. Derartige Ein-Filz-
Trockengruppen werden üblicherweise im Anfangsbereich der
Trockenpartie vorgesehen, dem die zu trocknende Bahn in
einem noch relativ feuchten Zustand zugeführt wird (mit
einem Trockengehalt von ungefähr 35-55%, je nach
Papiersorte und Arbeitsgeschwindigkeit). Andererseits sind,
üblicherweise im Endbereich der Trockenpartie, eine oder
mehrere Zwei-Filz-Trockengruppen vorgesehen. Jede dieser
Trockengruppen hat eine obere und eine untere Zylinder-
Reihe, wobei die Bahn abwechselnd über die oberen und die
unteren Zylinder läuft. Die Zwei-Filz-Trockengruppe(n) kann
bzw. können unmittelbar auf die letzte Ein-Filz-
Trockengruppe folgen, oder es ist ein Zusatz-Aggregat
(Leimpresse, Feuchtglättwerk od. dgl.) dazwischengeschoben.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung befaßt sich mit dem
Problem des Einfädelns der zu trocknenden Bahn in die
Trockenpartie. Bekanntlich wird hierzu folgendes
vorgesehen: Die im Anfangsteil der
Papierherstellungsmaschine gebildete und mechanisch
entwässerte Bahn läuft während der Anfahrphase bei voller
Arbeitsgeschwindigkeit vorübergehend nur bis zum Ende der
Pressenpartie oder bis zum ersten Trockenzylinder der
Trockenpartie. Von dort gelangt sie nach unten in eine
Ausschuß-Auflöseanlage. Man trennt nun von der Bahn einen
schmalen Randstreifen ab, nachfolgend "Bändel" genannt.
Dieser wird zunächst durch die Ein-Filz-Trockengruppe bzw.
durch die Ein-Filz-Trockengruppen (in der Regel sind
mehrere vorhanden) hindurch geführt. Es ist bekannt, daß
dies ohne Zuhilfenahme von Seilen durchführbar ist. Mit
anderen Worten: Es ist eine automatische seillose Bändel-
Führungseinrichtung vorhanden. Beispielsweise wird der
Bändel mittels eines Schabers, der mit einer Luftblasdüse
kombiniert ist, von den einzelnen Zylindern abgelöst.
Außerdem sind in den Umlenksaugwalzen spezielle Rand-
Saugkammern vorgesehen, in denen während des Bändel-
Einziehvorganges - unabhängig vom übrigen Teil der
Umlenksaugwalze - ein relativ hoher Unterdruck erzeugt
wird.
Im Gegensatz hierzu ist gemäß DE ′661 in der bzw. den
nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe (n) zum Zwecke des
Bändel-Einziehens eine Seilführung vorgesehen. Diese ist
jedoch hin und wieder die Ursache von Störungen (der Bändel
kann aus der Seilführung herausrutschen) oder Unfällen
(Gefahr für das Personal bei Abriß eines Seiles). Es
besteht daher die Forderung, in der gesamten Trockenpartie
moderner Papierherstellungsmaschinen Seilführungen
vollkommen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für
Maschinen mit hoher Arbeitsgeschwindigkeit (Größenordnung
1.500-2.400 m/min).
Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Erfindung in der
bzw. in den Zwei-Filz-Trockengruppe(n) ebenfalls eine
automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung
vorgesehen. Dafür geeignete Elemente verschiedener Bauart
sind an sich bekannt aus den folgenden Druckschriften:
DE-PS 12 45 278,
DE-GM 89 14 679 (Akte P 4692),
DE-GM 91 09 313 (Akte P 4829).
DE-PS 12 45 278,
DE-GM 89 14 679 (Akte P 4692),
DE-GM 91 09 313 (Akte P 4829).
Versuche haben gezeigt, daß die Zuverlässigkeit solcher
pneumatisch wirkenden Elemente zu wünschen übrig läßt, wenn
der Bahn-Trockengehalt noch relativ niedrig ist. Sie
funktionieren jedoch gut, nachdem der Bahn-Trockengehalt
einen bestimmten Wert erreicht hat, der bei verschiedenen
Papier-Sorten, Flächengewichten und Geschwindigkeiten recht
unterschiedlich ist (Anspruch 2). Eine wichtige
Voraussetzung für das gute Funktionieren der genannten
Elemente ist, daß die Papierbahn (insbesondere der Bändel)
eine genügende Steifigkeit und Zugfestigkeit erreicht hat.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der in diesem Bereich
erfindungsgemäß vorgesehenen Bändel-Führungseinrichtung
sind in den Ansprüchen 3 bis 5 angegeben. Anstelle von oder
zusätzlich zu den Blaseinrichtungen können für das Bändel-
Führen auch Saugwalzen (in einer Anordnung ähnlich US
4,693,784) oder saugende Förderbänder (US 4,022,366)
vorgesehen werden.
In Spalte 6, Zeilen 1-30, der DE ′661 sind Maßnahmen
beschrieben, um in der bekannten Trockenpartie im
Endbereich der Ein-Filz-Trockengruppe den ankommenden
Bändel nicht sofort weiterzuleiten, sondern vorübergehend
in den Keller (oder in eine Auffangeinrichtung) laufen zu
lassen. Erst nach Erreichen eines stabilen Laufes des
Bändels durch die Ein-Filz-Trockengruppe wird sodann der
Bändel in das nachfolgende Aggregat oder direkt in die
Zwei-Filz-Trockengruppe weitergeleitet. Bezüglich der
Einzelheiten wird ausdrücklich auf die DE ′661 hingewiesen.
Besondere erfindungsgemäße Ausgestaltungen dieser
Zusatzeinrichtung sind im Anspruch 6 angegeben.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft vorteilhafte
Anordnungen der Zylinder und Filzleitwalzen im
Übergangsbereich zwischen der letzten Ein-Filz-
Trockengruppe und der nachfolgenden Zwei-Filz-
Trockengruppe. Besonders günstig ist es, wenn die Bahn
gemäß einem der Ansprüche 7 bis 10 im wesentlichen von oben
nach unten die Trennstelle zwischen den beiden genannten
Trockengruppen durchlaufen kann. Andere mögliche
Anordnungen sind in den Ansprüchen 11 bis 13 angegeben.
Ein nochmals weiterer Aspekt der Erfindung befaßt sich mit
dem Problem der Entfernung von Ausschuß-Papier, das
gelegentlich im Falle eines Abrisses der Papierbahn
anfällt. Diese nie ganz auszuschließende Gefahr besteht
insbesondere im Anfangsbereich der Trockenpartie, also im
Bereich der Ein-Filz-Trockengruppen. Am günstigsten ist es,
wenn gemäß Anspruch 14 alle Ein-Filz-Trockengruppen oben
befilzt sind; dann kann der Papier-Ausschuß ganz einfach
unter der Schwerkraft nach unten entweichen. Hierbei
bereitet also die am meisten gebräuchliche Anordnung der
Zylinder in horizontalen Reihen keinerlei Probleme.
Wenn jedoch - zwecks Erzielung möglichst gleichmäßiger
Eigenschaften auf beiden Seiten der fertigen Papierbahn -
gefordert wird, daß nicht nur in der Zwei-Filz-
Trockengruppe sondern auch im Bereich der Ein-Filz-
Trockengruppe abwechselnd beide Seiten der Papierbahn mit
Trockenzylindern in Kontakt kommen, dann ist eine Zylinder-
Anordnung in vertikalen oder V-förmigen Reihen besonders
vorteilhaft. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf
den Inhalt der US-PS 5,050,317 (Akte P 4653) und der DE OS
40 41 493 = US-PS 51 77 880 (Akte P 4784) hingewiesen. In
der letzteren ist unter anderem eine Trockenpartie-
Konfiguration geschützt mit mehreren V-förmigen und oben
befilzten Trockengruppen sowie mit zwei unten befilzten und
in Form eines V angeordneten Trockengruppen, wobei zwischen
den untersten Zylindern dieser beiden Trockengruppen ein
Spalt zwecks Entfernung von Ausschußpapier geöffnet werden
kann.
Falls die oben schon erwähnten und in den Ein-Filz-
Trockengruppen benötigten Umlenkwalzen als Saugwalzen
ausgebildet sind, so können diese in herkömmlicher Weise
mit einem inneren stationären Saugkasten versehen sein, der
auch zur Begrenzung einer gewünschten Saugzone dienen kann.
Bevorzugt wird jedoch gemäß Anspruch 19 eine Bauweise, bei
welcher der Innenraum der Umlenksaugwalzen frei von
stationären Einbauten ist. Es ist zum Erzeugen von
Unterdruck im Walzeninneren auch kein hohler, zum Absaugen
von Luft dienender Zapfen erforderlich. Vielmehr ist
(beispielsweise in der Tasche zwischen zwei benachbarten
Trockenzylindern) ein externer Saugkasten vorgesehen,
vorzugsweise entsprechend Patentanmeldung P 43 14 475.6 (Akte
P 5145).
Ein letzter Aspekt der Erfindung befaßt sich mit dem
Problem, in welcher Höhe über einer horizontalen
Bezugsebene die Drehachsen der Zylinder und/oder
Umlenkwalzen der Ein-Filz-Trockengruppe (n) vorteilhaft
angeordnet werden, z. B. im Hinblick auf die notwendige
freie Ausdampfstrecke der Papierbahn zwischen zwei
Zylindern. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Anordnung
dieser Drehachsen relativ zu den Ebenen, in welchen die
Drehachsen der Zylinder der nachfolgenden Zwei-Filz-
Trockengruppe liegen. Diesbezüglich sind besonders
vorteilhafte Lösungen in den Ansprüchen 21 bis 23
angegeben.
All den verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung ist
gemeinsam, daß im Endbereich der Trockenpartie stets
wenigstens eine Zwei-Filz-Trockengruppe vorhanden ist.
Daraus resultieren die folgenden (teilweise oben schon
genannten) Vorteile:
- 1. Gleichmäßige Papierqualität, insbesondere gleiche Oberflächeneigenschaften auf beiden Papierseiten.
- 2. Auch wenn ein sehr hoher End-Trockengehalt angestrebt wird (Größenordnung 98%), besteht keine Gefahr von Papierbahn-Abrissen, weil sich in der Zwei-Filz- Trockengruppe Längsspannungen abbauen können.
- 3. Der am Ende der Trockenpartie erforderliche Spitzenschneider kann in der Zwei-Filz-Trockengruppe problemlos in der herkömmlichen Weise angeordnet werden.
- 4. An keiner Stelle der gesamten Trockenpartie ist eine Seilführung für das Einziehen des Bändels erforderlich.
- 5. Im Endbereich bekannter Trockenpartien, die ausschließlich Ein-Filz-Trockengruppen haben, wird mitunter ein relativ hoher Filz-Verschleiß beobachtet, der nunmehr durch das Vorhandensein der Zwei-Filz- Trockengruppe vermieden wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der zeichnerisch
dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen schematische Seitenansichten auf
mehrere unterschiedliche Trockenpartien mit mehreren Ein-
Filz-Trockengruppen und mit wenigstens einer nachfolgenden
Zwei-Filz-Trockengruppe.
Die Fig. 5 bis 8 zeigen (gegenüber den Fig. 1 bis 4
vergrößerte) schematische Seitenansichten auf die
Übergangszone zwischen einer Ein-Filz-Trockengruppe und
einer nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe mit den
dazugehörenden Bändel-Führungseinrichtungen.
Die Fig. 9 bis 11 sind ähnlich den Fig. 5 bis 8 und zeigen
unterschiedliche Höhenabstände der Zylinder- bzw.
Umlenkwalzen-Achsen von einer Bezugsebene.
Die Fig. 12 und 13 zeigen weitere Ausführungsbeispiele in
schematischer Seitenansicht.
Die in Fig. 1 dargestellte Trockenpartie hat zunächst sechs
hintereinander angeordnete Ein-Filz-Trockengruppen 11-16.
Jede dieser Trockengruppen hat einen einzigen endlosen
Filz F. Beispielsweise in der ersten Trockengruppe 11 läuft
der Filz F zusammen mit der Bahn 9 abwechselnd über
Trockenzylinder 51 und über Umlenkwalzen 51′, die
vorzugsweise als Saugwalzen ausgebildet sind. In den ersten
beiden Trockengruppen 11 und 12 sowie in der vierten und in
der sechsten Trockengruppe 14, 16 kommt die Bahnunterseite
mit den Zylindern in Kontakt. Dementsprechend liegen hier
die Trockenzylinder 51, 52, 54, 56 oberhalb der
dazugehörenden Umlenksaugwalzen 51′, 52′, 54′ bzw. 56′; die
Zylinder sind hier "oben befilzt". Anders dagegen in der
dritten Trockengruppe 13 und in der fünften Trockengruppe
15: Hier kommen die Zylinder 53, 55 mit der Bahnoberseite
in Kontakt; sie sind deshalb "unten befilzt" und liegen
unterhalb der dazugehörenden Umlenksaugwalzen 53′, 55′.
Folglich sind die zwischen den Trockengruppen 12 bis 16
vorhandenen Trennstellen als sogenannte Wendetrennstellen
ausgebildet. Bezüglich der Einzelheiten dieser
Wendetrennstellen wird ausdrücklich auf die Patentanmeldung
P 43 11 351 (Akte P 4953 K) hingewiesen. Man sieht aus Fig.
1, daß an jeder dieser Wendetrennstellen die Papierbahn 9
einen kurzen offenen Zug bildet; d. h. sie ist vorübergehend
nicht durch einen Filz gestützt. Sie läuft im Bereich einer
kleinen Saugzone einer Transferwalze 58 auf den jeweils
nächsten Filz auf. In Fig. 1 sind diese Transferwalzen 58
die einzigen Saugwalzen mit innenliegendem stationären
Saugkasten. Die Umlenksaugwalzen 51′ bis 56′ sind dagegen
frei von inneren stationären Einbauten und von direkten
Sauganschlüssen. Stattdessen ist an jeder dieser
Umlenksaugwalzen ein externer Saugkasten 59 vorgesehen.
Dieser liegt in der zwischen zwei benachbarten
Trockenzylindern befindlichen sogenannten Tasche und hat an
der Stellen wo Filz F und Bahn 9 gemeinsam den ersten
dieser zwei Zylinder verlassen, eine Leiste 60 (siehe Fig.
7), welche die vom Filz herantransportierte
Luftgrenzschicht abstreift und umlenkt.
Auf die letzte Ein-Filz-Trockengruppe 16 folgt eine Zwei-
Filz-Trockengruppe 17 mit einigen unteren Zylindern 57 und
einigen oberen Zylindern 57′, sowie mit einem Unterfilz UF
mit einem Oberfilz OF. Hier läuft die Bahn 9 mäanderförmig
abwechselnd über die unteren und oberen Zylinder. In Fig. 1
ist zwischen den letzten zwei Zylindern ein
Spitzenschneider S angedeutet.
Die in Fig. 2 dargestellte Trockenpartie hat beispielsweise
drei (oder vier oder fünf) Ein-Filz-Trockengruppen 2-23;
diese sind jedoch, im Gegensatz zu Fig. 1, alle oben
befilzt. Mit anderen Worten: Sämtliche Trockenzylinder 71-73
berühren die Bahnunterseite. Ein weiterer Unterschied zu
Fig. 1 besteht darin, daß die Umlenksaugwalzen 71′ bis 73′
interne stationäre Saugkästen haben und in nur geringem
Abstand von den benachbarten Trockenzylindern angeordnet
sind. Ferner sind nunmehr beispielsweise zwei (oder drei)
Zwei-Filz-Trockengruppen 24, 25 mit unteren Zylindern 74,
75 und mit oberen Zylindern 74′ und 75′ vorgesehen.
Während die Trockenpartien gemäß den Fig. 1 und 2
ausschließlich horizontale Zylinder-Reihen aufweisen, ist
in den Fig. 3 und 4 folgendes vorgesehen: Zwecks Verkürzung
der Gesamt-Baulänge der Trockenpartie sind die Zylinder der
Ein-Filz-Trockengruppen, wie an sich aus der DE 40 41 493
bekannt, in mehreren gegen die vertikale Richtung geneigten
Reihen angeordnet, wobei rückwärts und vorwärts geneigte
Reihen abwechselnd aufeinanderfolgen. Gemäß Fig. 3 bilden
zwei V-förmige Doppelreihen eine erste Trockengruppe 31 und
eine zweite Trockengruppe 32. Die Zylinder 81, 82 dieser
beiden Trockengruppen sind oben befilzt. Danach folgen zwei
unten befilzte Trockengruppen 33, 34. Die beispielsweise
drei (oder vier) Zylinder 83 der dritten Trockengruppe
bilden eine rückwärts geneigte Reihe. Dagegen bilden die
Zylinder 84 der vierten Trockengruppe eine vorwärts
geneigte Reihe. Zwischen den untersten Zylindern dieser
beiden Trockengruppen 33, 34 kann - zwecks Entfernung von
Ausschußpapier nach unten - mittels einer schwenkbaren
Filzleitwalze 87 ein Spalt geöffnet werden. Die fünfte
Trockengruppe 35 hat wiederum ausschließlich oben befilzte
Trockenzylinder 85, die wiederum eine V-förmige Doppelreihe
bilden. Hinter dem letzten Zylinder dieser Trockengruppe 35
wird die Bahn schräg nach unten zum ersten unteren Zylinder
86 der nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe 36 geführt.
Gemäß Fig. 4 sind ausschließlich oben befilzte und V-
förmige Ein-Filz-Trockengruppen 41, 42 und 43 vorgesehen,
gefolgt von zwei Zwei-Filz-Trockengruppen 44 und 45. In
beiden Fig. 3 und 4 sind - abweichend von DE ′493 -
sämtliche Umlenksaugwalzen 81′ bis 85′ und 91′ bis 93′, die
in der jeweiligen Trockengruppe zwischen zwei Zylindern
angeordnet sind, in einem vergrößerten Abstand von diesen
Zylindern angeordnet und mit externen Saugkästen
ausgerüstet. Diese Bauweise ist nicht nur mit geringeren
Kosten herstellbar; sie ist vielmehr auch energiesparend;
denn zwischen je zwei Zylindern ist eine verlängerte freie
Ausdampfstrecke vorhanden, so daß die Trocknung
wirtschaftlicher ist. Die letzteren Gesichtspunkte gelten
auch für die Anordnung gemäß Fig. 1.
In Fig. 5 erkennt man von der Trockenpartie gemäß Fig. 2
die letzten zwei Trockenzylinder 73 der letzten Ein-Filz-
Trockengruppe 23 und die ersten drei Zylinder 74, 74′ der
Zwei-Filz-Trockengruppe 24. Ferner erkennt man eine mit
innerem Saugkasten versehene Umlenksaugwalze 73′ und
(abweichen& von Fig. 2) vor dem ersten unteren
Trockenzylinder 74 eine Transfer-Saugwalze 58, ebenfalls
mit einem stationären inneren Saugkasten. Eine automatische
seillose Bändel-Führungseinrichtung ist in der Ein-Filz-
Trockengruppe 23 beispielsweise dadurch gebildet, daß jede
Umlenksaugwalze 73 an einem ihrer beiden Enden eine an sich
bekannte Randsaugzone aufweist. Auch sind an einem Schaber-
Tragkörper 76 Luftblaseinrichtungen vorgesehen, die
symbolisch durch Pfeile dargestellt sind, außerdem eine
Luftblasdüse 79. An der Stelle, wo die Bahn 9 und der Filz
F gemeinsam vom letzten Zylinder 73 ablaufen, kann ein (nur
im Bereich des Bändels wirksamer) Randsaugkasten R,
Bahnstabilisator oder dergleichen angeordnet sein. Oder am
letzten Zylinder 73 wird ein kurzer, nur den Bändel-Bereich
überdeckender "Bändel-Leitschaber" 88 vorgesehen, der
ebenfalls eine Luftblasdüse haben kann (z. B. DE-GM 89 14 679).
Auch in der Zwei-Filz-Trockengruppe 24 ist eine
automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung
vorgesehen, die folgendermaßen ausgebildet ist: Entlang der
von unten nach oben zum Zylinder 74′ verlaufenden freien
Bahn-Laufstrecke verläuft einerseits eine Wand eines
Schaber-Tragkörpers 77 und andererseits eine Führungsplatte
78, z. B. gemäß DE-GM 91 09 313. Jedes dieser Elemente hat
Blasluft-Öffnungen, um einen Blasluftstrahl in wesentlichen
in Bahnlaufrichtung auszustoßen. Oberhalb des ersten
unteren Zylinders 74 laufen die zwei Filze F und OF in
einem kleinen Abstand a parallel zueinander (a = ca. 30-50
mm). Dadurch wird vermieden, daß der Oberfilz OF große
Luftmengen in die Tasche T transportiert, die seitlich nach
außen entweichen und den ankommenden Bändel nach außen
treiben würden. Die dargestellte Anordnung gewährleistet,
daß der ankommende Bändel sicher vom ersten Zylinder 74′
erfaßt und weitergeleitet wird; sie ist auch an der
Trennstelle zwischen zwei Zwei-Filz-Trockengruppen (z. B.
24, 25, Fig. 2) anwendbar, sowohl an den Oberfilzen als auch
an den Unterfilzen.
Falls erforderlich kann während des Bändel-Einziehvorganges
zunächst folgendes vorgesehen werden: In der zwischen den
beiden letzten Zylindern 73 vorgesehenen Umlenksaugwalze
73′ wird der Unterdruck vorübergehend abgeschaltet;
außerdem wird die Luftblasdüse 79 ausgeschaltet, so daß der
Bändel, wie bei 9A dargestellt zunächst nach unten in den
Keller läuft. Wenn dann der Bändel stabil durch die
vorangehenden Ein-Filz-Trockengruppen läuft, wird mittels
der Blasdüse 79 und eines Messers 80 eine neue Bändelspitze
9B gebildet und diese an die wieder mit Unterdruck
beaufschlagte Umlenksaugwalze 73′ geführt. Folglich läuft
nunmehr der Bändel hinüber zur Zwei-Filz-Trockengruppe 25
und durch diese hindurch bis zum Schluß der Trockenpartie.
Eine solche Einrichtung ist auch in Fig. 7 vorhanden.
Gemäß Fig. 6 ist zwischen dem letzten Zylinder 73 der Ein-
Filz-Trockengruppe 23 und dem ersten unteren Zylinder 74
der Zwei-Filz-Trockengruppe 24 folgendes vorgesehen: Eine
Leitwalze 18 des Filzes F und eine Leitwalze 19 des
Unterfilzes UF sind derart angeordnet, daß sich die Filze
einander überlappen. Während des normalen Betriebes ist
zwischen den Filzen F und UF ein gewisser Abstand
vorhanden, so daß die Bahn 9 frei, also ohne Stützung durch
den Filz F, vom Zylinder 73 zur Filzleitwalze 19 läuft.
Während des Bändel-Einziehens kann die Leitwalze 18 in die
mit strichpunktierten Linien dargestellte Position gebracht
werden, so daß sich die Filze F und UF vorübergehend
einander berühren oder nahezu berühren. Ein Bändel-
Leitschaber 88 kann zusätzlich vorgesehen werden.
In den Fig. 7 und 8 ist der erste Zylinder 94′ der Zwei-
Filz-Trockengruppe ein oberer Zylinder. Deswegen ist
zwischen diesem und dem letzten Zylinder 93 der Ein-Filz-
Trockengruppe eine Umlenksaugwalze 96 vorgesehen. Diese
kann gemäß Fig. 7 in der Schlaufe des Filzes F der Ein-
Filz-Trockengruppe liegen, wobei der Filz F den oberen
Zylinder 94′ tangiert und die Bahn 9 an diesen abgibt.
Gemäß Fig. 8 kann die Umlenksaugwalze 96′ im Oberfilz OF
der Zwei-Filz-Trockengruppe liegen. Dieser Filz tangiert
den letzten Zylinder 93 der Ein-Filz-Trockengruppe und
nimmt die Bahn von diesem ab. Deutlich erkennbar in den
Fig. 7 und 8 ist wiederum eine automatische seillose
Bändel-Führungseinrichtung, in Form von Bändel-Leitschabern
88 und in Form von (durch Pfeile symbolisch dargestellten)
Blasdüsen, die an Schabertragkörpern 77 oder an einem
separaten Blasrohr 87 angeordnet sind. Damit der in
Richtung zum ersten oberen Zylinder 94′ laufende Unterfilz
UF nicht unnötig Luft in die Tasche T fördert, kann eine
zusätzliche Filzleitwalze 100 (oder ein Luftschaber)
vorgesehen werden.
In Fig. 9 ist - verglichen mit Fig. 1 - ein vergrößerter
Abstand H zwischen den Ebenen E1 und E2 vorgesehen, wodurch
der Bahn 9 zwischen je zwei Zylindern der Ein-Filz-
Trockengruppe eine vergrößerte Ausdampfstrecke zur
Verfügung steht. In E1 liegen die Zylinder-Achsen, in E2
dagegen die Achsen der Umlenksaugwalzen und wenigstens
angenähert die Achsen der unteren Zylinder der Zwei-Filz-
Trockengruppe.
Gemäß Fig. 10 ist - abweichend von den Fig. 1 und 2 -
folgendes vorgesehen: Die Achsen der Zylinder der Ein-Filz-
Trockengruppe liegen in derselben horizontalen Ebene E1 wie
die Achsen der oberen Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe.
Somit können für alle diese Zylinder einheitliche Ständer
89 vorgesehen werden. Ferner liegen hierdurch die Achsen
der Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppe in einem größeren
Höhenabstand HO über einer Bezugsebene E0 als
beispielsweise die Achsen der Zylinder 56 in Fig. 1. Daraus
folgt, daß man auch den Höhenabstand H zwischen den
Umlenksaugwalzen und den Zylindern sehr große wählen kann,
falls - verglichen mit Fig. 9 - noch weiter vergrößerte
Ausdampfstrecken zwischen den Zylindern erforderlich sind.
Dabei können die Achsen der (strichpunktiert angedeuteten)
Umlenksaugwalzen wiederum wenigstens angenähert in
derselben horizontalen Ebene E2 liegen wie die Achsen der
unteren Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe. Die
beschriebenen Vorteile können noch verstärkt angewandt
werden, wenn gemäß Fig. 11 die Achsen der Zylinder der Ein-
Filz-Trockengruppe (Ebene E1) oberhalb der Achsen der
oberen Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppen (Ebene E3)
angeordnet werden.
Die Fig. 12 zeigt eine Alternative zu Fig. 1. Die Zwei-
Filz-Trockengruppe 17A ist gemäß DE-PS 36 23 971 (Akte P
4243) folgendermaßen ausgebildet: Die Papierbahn 9 läuft
zunächst über einen unteren Zylinder 61, dann nacheinander
über zwei obere Zylinder 62, dann nacheinander über zwei
untere Zylinder 63, dann nacheinander über zwei obere
Zylinder 64, dann nacheinander über zwei untere Zylinder 65
und schließlich über einen oberen Zylinder 66.
Zwischen den Zylindern jedes Zylinder-Paares 62-65 ist eine
Umlenksaugwalze 62′-65′ angeordnet. Dadurch ist die Anzahl
der freien Papierbahn-Züge zwischen den zwei horizontalen
Zylinder-Reihen etwa halbiert. Das Bändel-Einziehen kann
genauso wie oben anhand der Fig. 5 und 7 erläutert
automatisch, also ohne Seile stattfinden. Eventuell
anfallendes Ausschuß-Papier wird selbsttätig zum hinteren
Ende der Trockengruppe 17A transportiert und dort
ausgestoßen.
Die Fig. 13 zeigt, daß man auch eine unten befilzte Ein-
Filz-Trockengruppe 15A unmittelbar vor einer Zwei-Filz-
Trockengruppe 16A anordnen kann. Gemäß einer anderen
Alternative hat in der Zwei-Filz-Trockengruppe 16A jeder
untere Zylinder 67, 68 seinen eigenen Filz FA, FB, um das
Abführen von Ausschuß zu erleichtern.
Claims (25)
1. Trockenpartie zum Trocknen einer laufenden Bahn,
vorzugsweise als Teil einer
Papierherstellungsmaschine, mit den folgenden
Merkmalen:
- a) in aufeinanderfolgenden Trockengruppen (11-17) sind jeweils mehrere heizbare und mit der Bahn (9) in Kontakt kommende Trockenzylinder (51-57′) vorhanden;
- b) im Anfangsbereich der Trockenpartie ist wenigstens eine der Trockengruppen (11-16) als Ein-Filz-Trockengruppe ausgebildet, in der ein einziger endloser Filz (F) und die Bahn (9) gemeinsam, mäanderförmig, abwechselnd über Zylinder (51-56) und über Umlenkwalzen (vorzugsweise Umlenksaugwalzen 51′-56′) laufen;
- c) im Endbereich der Trockenpartie ist wenigstens eine Zwei-Filz-Trockengruppe (17) vorgesehen, worin die Bahn (9) mäanderförmig, abwechselnd über obere (57′) und untere Zylinder (57) läuft, wobei vorzugsweise von Zylinder zu Zylinder eine freie (ungestützte) Bahn-Laufstrecke vorhanden ist;
- d) die wenigstens eine Ein-Filz-Trockengruppe (11-16) hat zum Einfädeln des sogenannten Bändels (d. h. eines vorübergehend gebildeten Randstreifens der Bahn) eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung (79, 79′);
- e) dadurch gekennzeichnet, daß in der bzw. in den Zwei-Filz-Trockengruppe(n) (17) ebenfalls eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung (77, 78) vorgesehen ist.
2. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trockenzylinder der Ein-Filz-Trockengruppe(n)
(11-16) bei den unten genannten Papiersorten X% der
Bahn-Kontaktfläche der gesamten Trockenpartie bilden,
so daß am Ende der Ein-Filz-Trockengruppe(n) ein Bahn-
Trockengehalt Y% erreicht wird:
3. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die (in der bzw. den Zwei-Filz-
Trockengruppe (n) vorhandene) Bändel-
Führungseinrichtung (77, 78) eine an sich bekannte und
die Spitze des Bändels von Zylinder (74) zu Zylinder
(74′) führende Blaseinrichtung aufweist (Fig. 5).
4. Trockenpartie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Bändel-Randzone wenigstens eine Wand eines
Bauteils (z. B. eines Schabertragkörpers 77) im
wesentlichen parallel zu der freien Bahn-Laufstrecke
verläuft und einen Blasluftstrahl im wesentlichen in
Bahnlaufrichtung ausstößt.
5. Trockenpartie nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß ins der Bändel-Randzone zu beiden Seiten der freien
Bahnlaufstrecke je eine Wand eines Bauteils (z. B.
eines Schaberkörpers (77) oder einer Führungsplatte
(78) im wesentlichen parallel zur freien
Bahnlaufstrecke verläuft, wobei wenigstens eine der
zwei Wände einen Blasluftstrahl im wesentlichen in
Bahnlaufrichtung ausstößt.
6. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß im Endbereich der Ein-
Filz-Trockengruppen (23) ein Teil der Bändel-
Führungseinrichtung (79) abschaltbar ist, so daß der
hier ankommende Bändel (9A) vorübergehend den normalen
Bahnlaufweg verläßt, ferner daß dort Einrichtungen
(79, 80) zum Weiterführen und zum Quer-Durchtrennen
des Bändels vorgesehen sind (Fig. 5).
7. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die letzte Ein-Filz-
Trockengruppe (16) oben befilzt ist (so daß die Bahn-
Unterseite die Zylinder berührt).
8. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Zylinder (57) der Zwei-Filz-
Trockengruppe (17) ein unterer Zylinder ist.
9. Trockenpartie nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß ein im wesentlichen gerader oder ein von einer
Geraden nur wenig abweichender Bahn-Laufweg vom
letzten Zylinder (56) der Ein-Filz-Trockengruppe (16)
zum ersten Zylinder (57) der Zwei-Filz-Trockengruppe
(17) vorgesehen ist.
10. Trockenpartie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bahn-Laufweg eine unmittelbar vor dem
genannten ersten Zylinder (74) liegende Filzleitwalze
(für den Unterfilz UF der Zwei-Filz-Trockengruppe 24)
berührt, die als Saugwalze (58) ausgebildet sein kann
(Fig. 5).
11. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe
(44; 16A) ein oberer Zylinder ist (Fig. 4 oder 13),
wobei vorzugsweise (siehe Fig. 8) der Oberfilz (OF)
der Zwei-Filz-Trockengruppe vor dem ersten
obenliegenden Zylinder (94′) den letzten Zylinder (93)
der Ein-Filz-Trockengruppe berührt und zusammen mit
der Bahn über eine Umlenkwalze (96′) zum ersten oberen
Zylinder (94′) läuft.
12. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die letzte Ein-Filz-
Trockengruppe (15A) unten befilzt ist, so daß die
Oberseite der Bahn die Zylinder berührt (Fig. 13).
13. Trockenpartie nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Zylinder der Zwei-Filz-
Trockengruppe ein unterer Zylinder ist (Fig. 8 auf dem
Kopf).
14. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Ein-Filz-
Trockengruppen (21-23; 41-43) vorhanden sind, die alle
oben befilzt sind.
15. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Ein-Filz-
Trockengruppen (11-16; 31-35) vorhanden sind, von
denen zumindest die erste oben befilzt ist und von
denen wenigstens eine (13, 15; 33, 34) unten befilzt
ist.
16. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinder jeder Ein-
Filz-Trockengruppe in einer im wesentlichen
horizontalen Zylinder-Reihe angeordnet sind (Fig. 1
oder 2).
17. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der
Zylinder im Bereich der Ein-Filz-Trockengruppen in
mehreren vertikalen oder gegen die vertikale Richtung
geneigten Reihen angeordnet sind, wobei rückwärts und
vorwärts geneigte Reihen abwechselnd aufeinanderfolgen
(Fig. 3 oder 4).
18. Trockenpartie nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß eine V-förmige Doppelreihe durch
zwei unten befilzte Trockengruppen (33, 34) gebildet
ist, zwischen deren untersten Zylindern (mittels einer
beweglichen Filzleitwalze 87) ein Spalt zwecks
Entfernung von Ausschußpapier geöffnet werden kann
(Fig. 3).
19. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der
Umlenksaugwalzen (51′-56′) einen drehbaren und von
Sauganschlüssen freien Walzenkörper und einen externen
Saugkasten (59) aufweisen.
20. Trockenpartie nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der externe Saugkasten (59) am
vorangehenden Zylinder eine Umlenk-Leiste (60) für die
vom Filz (F) herangeführte Luftgrenzschicht aufweist
(Fig. 7).
21. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achsen der Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppe
zumindest angenähert in derselben horizontalen Ebene
(E1) liegen wie die Achsen der oberen Zylinder der
Zwei-Filz-Trockengruppe(n) und daß vorzugsweise für
alle diese Zylinder einheitliche Ständer (89)
vorgesehen sind (Fig. 10).
22. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achsen der Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppe
in einer horizontalen Ebene (E1) liegen, die oberhalb
der Achsen der oberen Zylinder der Zwei-Filz-
Trockengruppe(n) angeordnet ist (Fig. 11).
23. Trockenpartie nach Anspruch 7, 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achsen der Umlenk(saug)walzen
der Ein-Filz-Trockengruppe zumindest angenähert in
derselben horizontalen Ebene (E2) liegen wie die
Achsen der unteren Zylinder der Zwei-Filz-
Trockengruppe(n) (Fig. 9).
24. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß - vor einem ersten Zylinder (74′) einer Zwei-Filz-
Trockengruppe (24) - der über diesen Zylinder (74′)
laufende Filz (OF) in einem kleinen Abstand (a)
parallel zu einem Filz (F) der vorangehenden
Trockengruppe (23) läuft (Fig. 5).
25. Verfahren zum Einziehen eines Bändels (d. h. eines
vorübergehend gebildeten Randstreifens einer laufenden
Bahn) in eine zum Trocknen der Bahn dienende
Trockenpartie, die in aufeinanderfolgenden
Trockengruppen (11-17) mehrere heizbare und mit der
Bahn (9) in Kontakt kommende Trockenzylinder (51-57′)
aufweist, wobei der Bändel zunächst mittels einer
automatischen seillosen Bändel-Führungseinrichtung
(79, 79′) durch wenigstens eine Ein-Filz-Trockengruppe
(11-16) geführt wird, wonach man den Bändel durch
wenigstens eine Zwei-Filz-Trockengruppe (17)
hindurch führt,
dadurch gekennzeichnet, daß das Einfädeln des Bändels in die Zwei-Filz-Trockengruppe (17) ebenfalls mittels einer automatischen seillosen Bändel- Führungseinrichtung (77, 78) erfolgt.
dadurch gekennzeichnet, daß das Einfädeln des Bändels in die Zwei-Filz-Trockengruppe (17) ebenfalls mittels einer automatischen seillosen Bändel- Führungseinrichtung (77, 78) erfolgt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934328554 DE4328554A1 (de) | 1993-08-25 | 1993-08-25 | Trockenpartie |
| US08/151,255 US5600897A (en) | 1993-08-06 | 1993-11-12 | Mixed dryer section including single-tier and double-tier drying groups with automatic ropeless threading |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934328554 DE4328554A1 (de) | 1993-08-25 | 1993-08-25 | Trockenpartie |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4328554A1 true DE4328554A1 (de) | 1994-03-31 |
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ID=6495969
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19934328554 Withdrawn DE4328554A1 (de) | 1993-08-06 | 1993-08-25 | Trockenpartie |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4328554A1 (de) |
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OAV | Applicant agreed to the publication of the unexamined application as to paragraph 31 lit. 2 z1 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: VOITH SULZER PAPIERTECHNIK PATENT GMBH, 89522 HEID |
|
| 8141 | Disposal/no request for examination |