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DE4328554A1 - Trockenpartie - Google Patents

Trockenpartie

Info

Publication number
DE4328554A1
DE4328554A1 DE19934328554 DE4328554A DE4328554A1 DE 4328554 A1 DE4328554 A1 DE 4328554A1 DE 19934328554 DE19934328554 DE 19934328554 DE 4328554 A DE4328554 A DE 4328554A DE 4328554 A1 DE4328554 A1 DE 4328554A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
felt
drying
web
group
cylinder
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19934328554
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Peter Dr Sollinger
Gerhard Kotitschke
Hans-Juergen Wulz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
JM Voith GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JM Voith GmbH filed Critical JM Voith GmbH
Priority to DE19934328554 priority Critical patent/DE4328554A1/de
Priority to US08/151,255 priority patent/US5600897A/en
Publication of DE4328554A1 publication Critical patent/DE4328554A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F5/00Dryer section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F5/02Drying on cylinders
    • D21F5/04Drying on cylinders on two or more drying cylinders
    • D21F5/042Drying on cylinders on two or more drying cylinders in combination with suction or blowing devices

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  • Paper (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie zum Trocknen einer laufenden Bahn, vorzugsweise als Teil einer Papierherstellungsmaschine. Ausgangspunkt der Erfindung ist eine Trockenpartie mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen, die aus der DE-PS 40 37 661 (Akte P 4748) bekannt sind. Eine solche Trockenpartie ist in mehrere aufeinanderfolgende Trockengruppen unterteilt. Jede dieser Trockengruppen umfaßt mehrere heizbare Trockenzylinder, die mit der Bahn in Kontakt kommen und die an einen (vorzugsweise gemeinsamen) Antrieb gekoppelt sind. Man unterscheidet einerseits Ein-Filz-Trockengruppen, von denen jede nur einen einzigen endlosen Filz (oder ein solches Sieb) aufweist. Dieser Filz läuft gemeinsam mit der Bahn mäanderförmig über die Zylinder und über Umlenkwalzen, vorzugsweise Umlenksaugwalzen. Derartige Ein-Filz- Trockengruppen werden üblicherweise im Anfangsbereich der Trockenpartie vorgesehen, dem die zu trocknende Bahn in einem noch relativ feuchten Zustand zugeführt wird (mit einem Trockengehalt von ungefähr 35-55%, je nach Papiersorte und Arbeitsgeschwindigkeit). Andererseits sind, üblicherweise im Endbereich der Trockenpartie, eine oder mehrere Zwei-Filz-Trockengruppen vorgesehen. Jede dieser Trockengruppen hat eine obere und eine untere Zylinder- Reihe, wobei die Bahn abwechselnd über die oberen und die unteren Zylinder läuft. Die Zwei-Filz-Trockengruppe(n) kann bzw. können unmittelbar auf die letzte Ein-Filz- Trockengruppe folgen, oder es ist ein Zusatz-Aggregat (Leimpresse, Feuchtglättwerk od. dgl.) dazwischengeschoben.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung befaßt sich mit dem Problem des Einfädelns der zu trocknenden Bahn in die Trockenpartie. Bekanntlich wird hierzu folgendes vorgesehen: Die im Anfangsteil der Papierherstellungsmaschine gebildete und mechanisch entwässerte Bahn läuft während der Anfahrphase bei voller Arbeitsgeschwindigkeit vorübergehend nur bis zum Ende der Pressenpartie oder bis zum ersten Trockenzylinder der Trockenpartie. Von dort gelangt sie nach unten in eine Ausschuß-Auflöseanlage. Man trennt nun von der Bahn einen schmalen Randstreifen ab, nachfolgend "Bändel" genannt. Dieser wird zunächst durch die Ein-Filz-Trockengruppe bzw. durch die Ein-Filz-Trockengruppen (in der Regel sind mehrere vorhanden) hindurch geführt. Es ist bekannt, daß dies ohne Zuhilfenahme von Seilen durchführbar ist. Mit anderen Worten: Es ist eine automatische seillose Bändel- Führungseinrichtung vorhanden. Beispielsweise wird der Bändel mittels eines Schabers, der mit einer Luftblasdüse kombiniert ist, von den einzelnen Zylindern abgelöst. Außerdem sind in den Umlenksaugwalzen spezielle Rand- Saugkammern vorgesehen, in denen während des Bändel- Einziehvorganges - unabhängig vom übrigen Teil der Umlenksaugwalze - ein relativ hoher Unterdruck erzeugt wird.
Im Gegensatz hierzu ist gemäß DE ′661 in der bzw. den nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe (n) zum Zwecke des Bändel-Einziehens eine Seilführung vorgesehen. Diese ist jedoch hin und wieder die Ursache von Störungen (der Bändel kann aus der Seilführung herausrutschen) oder Unfällen (Gefahr für das Personal bei Abriß eines Seiles). Es besteht daher die Forderung, in der gesamten Trockenpartie moderner Papierherstellungsmaschinen Seilführungen vollkommen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Maschinen mit hoher Arbeitsgeschwindigkeit (Größenordnung 1.500-2.400 m/min).
Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Erfindung in der bzw. in den Zwei-Filz-Trockengruppe(n) ebenfalls eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung vorgesehen. Dafür geeignete Elemente verschiedener Bauart sind an sich bekannt aus den folgenden Druckschriften:
DE-PS 12 45 278,
DE-GM 89 14 679 (Akte P 4692),
DE-GM 91 09 313 (Akte P 4829).
Versuche haben gezeigt, daß die Zuverlässigkeit solcher pneumatisch wirkenden Elemente zu wünschen übrig läßt, wenn der Bahn-Trockengehalt noch relativ niedrig ist. Sie funktionieren jedoch gut, nachdem der Bahn-Trockengehalt einen bestimmten Wert erreicht hat, der bei verschiedenen Papier-Sorten, Flächengewichten und Geschwindigkeiten recht unterschiedlich ist (Anspruch 2). Eine wichtige Voraussetzung für das gute Funktionieren der genannten Elemente ist, daß die Papierbahn (insbesondere der Bändel) eine genügende Steifigkeit und Zugfestigkeit erreicht hat.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der in diesem Bereich erfindungsgemäß vorgesehenen Bändel-Führungseinrichtung sind in den Ansprüchen 3 bis 5 angegeben. Anstelle von oder zusätzlich zu den Blaseinrichtungen können für das Bändel- Führen auch Saugwalzen (in einer Anordnung ähnlich US 4,693,784) oder saugende Förderbänder (US 4,022,366) vorgesehen werden.
In Spalte 6, Zeilen 1-30, der DE ′661 sind Maßnahmen beschrieben, um in der bekannten Trockenpartie im Endbereich der Ein-Filz-Trockengruppe den ankommenden Bändel nicht sofort weiterzuleiten, sondern vorübergehend in den Keller (oder in eine Auffangeinrichtung) laufen zu lassen. Erst nach Erreichen eines stabilen Laufes des Bändels durch die Ein-Filz-Trockengruppe wird sodann der Bändel in das nachfolgende Aggregat oder direkt in die Zwei-Filz-Trockengruppe weitergeleitet. Bezüglich der Einzelheiten wird ausdrücklich auf die DE ′661 hingewiesen. Besondere erfindungsgemäße Ausgestaltungen dieser Zusatzeinrichtung sind im Anspruch 6 angegeben.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft vorteilhafte Anordnungen der Zylinder und Filzleitwalzen im Übergangsbereich zwischen der letzten Ein-Filz- Trockengruppe und der nachfolgenden Zwei-Filz- Trockengruppe. Besonders günstig ist es, wenn die Bahn gemäß einem der Ansprüche 7 bis 10 im wesentlichen von oben nach unten die Trennstelle zwischen den beiden genannten Trockengruppen durchlaufen kann. Andere mögliche Anordnungen sind in den Ansprüchen 11 bis 13 angegeben.
Ein nochmals weiterer Aspekt der Erfindung befaßt sich mit dem Problem der Entfernung von Ausschuß-Papier, das gelegentlich im Falle eines Abrisses der Papierbahn anfällt. Diese nie ganz auszuschließende Gefahr besteht insbesondere im Anfangsbereich der Trockenpartie, also im Bereich der Ein-Filz-Trockengruppen. Am günstigsten ist es, wenn gemäß Anspruch 14 alle Ein-Filz-Trockengruppen oben befilzt sind; dann kann der Papier-Ausschuß ganz einfach unter der Schwerkraft nach unten entweichen. Hierbei bereitet also die am meisten gebräuchliche Anordnung der Zylinder in horizontalen Reihen keinerlei Probleme.
Wenn jedoch - zwecks Erzielung möglichst gleichmäßiger Eigenschaften auf beiden Seiten der fertigen Papierbahn - gefordert wird, daß nicht nur in der Zwei-Filz- Trockengruppe sondern auch im Bereich der Ein-Filz- Trockengruppe abwechselnd beide Seiten der Papierbahn mit Trockenzylindern in Kontakt kommen, dann ist eine Zylinder- Anordnung in vertikalen oder V-förmigen Reihen besonders vorteilhaft. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf den Inhalt der US-PS 5,050,317 (Akte P 4653) und der DE OS 40 41 493 = US-PS 51 77 880 (Akte P 4784) hingewiesen. In der letzteren ist unter anderem eine Trockenpartie- Konfiguration geschützt mit mehreren V-förmigen und oben befilzten Trockengruppen sowie mit zwei unten befilzten und in Form eines V angeordneten Trockengruppen, wobei zwischen den untersten Zylindern dieser beiden Trockengruppen ein Spalt zwecks Entfernung von Ausschußpapier geöffnet werden kann.
Falls die oben schon erwähnten und in den Ein-Filz- Trockengruppen benötigten Umlenkwalzen als Saugwalzen ausgebildet sind, so können diese in herkömmlicher Weise mit einem inneren stationären Saugkasten versehen sein, der auch zur Begrenzung einer gewünschten Saugzone dienen kann. Bevorzugt wird jedoch gemäß Anspruch 19 eine Bauweise, bei welcher der Innenraum der Umlenksaugwalzen frei von stationären Einbauten ist. Es ist zum Erzeugen von Unterdruck im Walzeninneren auch kein hohler, zum Absaugen von Luft dienender Zapfen erforderlich. Vielmehr ist (beispielsweise in der Tasche zwischen zwei benachbarten Trockenzylindern) ein externer Saugkasten vorgesehen, vorzugsweise entsprechend Patentanmeldung P 43 14 475.6 (Akte P 5145).
Ein letzter Aspekt der Erfindung befaßt sich mit dem Problem, in welcher Höhe über einer horizontalen Bezugsebene die Drehachsen der Zylinder und/oder Umlenkwalzen der Ein-Filz-Trockengruppe (n) vorteilhaft angeordnet werden, z. B. im Hinblick auf die notwendige freie Ausdampfstrecke der Papierbahn zwischen zwei Zylindern. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Anordnung dieser Drehachsen relativ zu den Ebenen, in welchen die Drehachsen der Zylinder der nachfolgenden Zwei-Filz- Trockengruppe liegen. Diesbezüglich sind besonders vorteilhafte Lösungen in den Ansprüchen 21 bis 23 angegeben.
All den verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung ist gemeinsam, daß im Endbereich der Trockenpartie stets wenigstens eine Zwei-Filz-Trockengruppe vorhanden ist. Daraus resultieren die folgenden (teilweise oben schon genannten) Vorteile:
  • 1. Gleichmäßige Papierqualität, insbesondere gleiche Oberflächeneigenschaften auf beiden Papierseiten.
  • 2. Auch wenn ein sehr hoher End-Trockengehalt angestrebt wird (Größenordnung 98%), besteht keine Gefahr von Papierbahn-Abrissen, weil sich in der Zwei-Filz- Trockengruppe Längsspannungen abbauen können.
  • 3. Der am Ende der Trockenpartie erforderliche Spitzenschneider kann in der Zwei-Filz-Trockengruppe problemlos in der herkömmlichen Weise angeordnet werden.
  • 4. An keiner Stelle der gesamten Trockenpartie ist eine Seilführung für das Einziehen des Bändels erforderlich.
  • 5. Im Endbereich bekannter Trockenpartien, die ausschließlich Ein-Filz-Trockengruppen haben, wird mitunter ein relativ hoher Filz-Verschleiß beobachtet, der nunmehr durch das Vorhandensein der Zwei-Filz- Trockengruppe vermieden wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen schematische Seitenansichten auf mehrere unterschiedliche Trockenpartien mit mehreren Ein- Filz-Trockengruppen und mit wenigstens einer nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe.
Die Fig. 5 bis 8 zeigen (gegenüber den Fig. 1 bis 4 vergrößerte) schematische Seitenansichten auf die Übergangszone zwischen einer Ein-Filz-Trockengruppe und einer nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe mit den dazugehörenden Bändel-Führungseinrichtungen.
Die Fig. 9 bis 11 sind ähnlich den Fig. 5 bis 8 und zeigen unterschiedliche Höhenabstände der Zylinder- bzw. Umlenkwalzen-Achsen von einer Bezugsebene.
Die Fig. 12 und 13 zeigen weitere Ausführungsbeispiele in schematischer Seitenansicht.
Die in Fig. 1 dargestellte Trockenpartie hat zunächst sechs hintereinander angeordnete Ein-Filz-Trockengruppen 11-16. Jede dieser Trockengruppen hat einen einzigen endlosen Filz F. Beispielsweise in der ersten Trockengruppe 11 läuft der Filz F zusammen mit der Bahn 9 abwechselnd über Trockenzylinder 51 und über Umlenkwalzen 51′, die vorzugsweise als Saugwalzen ausgebildet sind. In den ersten beiden Trockengruppen 11 und 12 sowie in der vierten und in der sechsten Trockengruppe 14, 16 kommt die Bahnunterseite mit den Zylindern in Kontakt. Dementsprechend liegen hier die Trockenzylinder 51, 52, 54, 56 oberhalb der dazugehörenden Umlenksaugwalzen 51′, 52′, 54′ bzw. 56′; die Zylinder sind hier "oben befilzt". Anders dagegen in der dritten Trockengruppe 13 und in der fünften Trockengruppe 15: Hier kommen die Zylinder 53, 55 mit der Bahnoberseite in Kontakt; sie sind deshalb "unten befilzt" und liegen unterhalb der dazugehörenden Umlenksaugwalzen 53′, 55′. Folglich sind die zwischen den Trockengruppen 12 bis 16 vorhandenen Trennstellen als sogenannte Wendetrennstellen ausgebildet. Bezüglich der Einzelheiten dieser Wendetrennstellen wird ausdrücklich auf die Patentanmeldung P 43 11 351 (Akte P 4953 K) hingewiesen. Man sieht aus Fig. 1, daß an jeder dieser Wendetrennstellen die Papierbahn 9 einen kurzen offenen Zug bildet; d. h. sie ist vorübergehend nicht durch einen Filz gestützt. Sie läuft im Bereich einer kleinen Saugzone einer Transferwalze 58 auf den jeweils nächsten Filz auf. In Fig. 1 sind diese Transferwalzen 58 die einzigen Saugwalzen mit innenliegendem stationären Saugkasten. Die Umlenksaugwalzen 51′ bis 56′ sind dagegen frei von inneren stationären Einbauten und von direkten Sauganschlüssen. Stattdessen ist an jeder dieser Umlenksaugwalzen ein externer Saugkasten 59 vorgesehen. Dieser liegt in der zwischen zwei benachbarten Trockenzylindern befindlichen sogenannten Tasche und hat an der Stellen wo Filz F und Bahn 9 gemeinsam den ersten dieser zwei Zylinder verlassen, eine Leiste 60 (siehe Fig. 7), welche die vom Filz herantransportierte Luftgrenzschicht abstreift und umlenkt.
Auf die letzte Ein-Filz-Trockengruppe 16 folgt eine Zwei- Filz-Trockengruppe 17 mit einigen unteren Zylindern 57 und einigen oberen Zylindern 57′, sowie mit einem Unterfilz UF mit einem Oberfilz OF. Hier läuft die Bahn 9 mäanderförmig abwechselnd über die unteren und oberen Zylinder. In Fig. 1 ist zwischen den letzten zwei Zylindern ein Spitzenschneider S angedeutet.
Die in Fig. 2 dargestellte Trockenpartie hat beispielsweise drei (oder vier oder fünf) Ein-Filz-Trockengruppen 2-23; diese sind jedoch, im Gegensatz zu Fig. 1, alle oben befilzt. Mit anderen Worten: Sämtliche Trockenzylinder 71-73 berühren die Bahnunterseite. Ein weiterer Unterschied zu Fig. 1 besteht darin, daß die Umlenksaugwalzen 71′ bis 73′ interne stationäre Saugkästen haben und in nur geringem Abstand von den benachbarten Trockenzylindern angeordnet sind. Ferner sind nunmehr beispielsweise zwei (oder drei) Zwei-Filz-Trockengruppen 24, 25 mit unteren Zylindern 74, 75 und mit oberen Zylindern 74′ und 75′ vorgesehen.
Während die Trockenpartien gemäß den Fig. 1 und 2 ausschließlich horizontale Zylinder-Reihen aufweisen, ist in den Fig. 3 und 4 folgendes vorgesehen: Zwecks Verkürzung der Gesamt-Baulänge der Trockenpartie sind die Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppen, wie an sich aus der DE 40 41 493 bekannt, in mehreren gegen die vertikale Richtung geneigten Reihen angeordnet, wobei rückwärts und vorwärts geneigte Reihen abwechselnd aufeinanderfolgen. Gemäß Fig. 3 bilden zwei V-förmige Doppelreihen eine erste Trockengruppe 31 und eine zweite Trockengruppe 32. Die Zylinder 81, 82 dieser beiden Trockengruppen sind oben befilzt. Danach folgen zwei unten befilzte Trockengruppen 33, 34. Die beispielsweise drei (oder vier) Zylinder 83 der dritten Trockengruppe bilden eine rückwärts geneigte Reihe. Dagegen bilden die Zylinder 84 der vierten Trockengruppe eine vorwärts geneigte Reihe. Zwischen den untersten Zylindern dieser beiden Trockengruppen 33, 34 kann - zwecks Entfernung von Ausschußpapier nach unten - mittels einer schwenkbaren Filzleitwalze 87 ein Spalt geöffnet werden. Die fünfte Trockengruppe 35 hat wiederum ausschließlich oben befilzte Trockenzylinder 85, die wiederum eine V-förmige Doppelreihe bilden. Hinter dem letzten Zylinder dieser Trockengruppe 35 wird die Bahn schräg nach unten zum ersten unteren Zylinder 86 der nachfolgenden Zwei-Filz-Trockengruppe 36 geführt. Gemäß Fig. 4 sind ausschließlich oben befilzte und V- förmige Ein-Filz-Trockengruppen 41, 42 und 43 vorgesehen, gefolgt von zwei Zwei-Filz-Trockengruppen 44 und 45. In beiden Fig. 3 und 4 sind - abweichend von DE ′493 - sämtliche Umlenksaugwalzen 81′ bis 85′ und 91′ bis 93′, die in der jeweiligen Trockengruppe zwischen zwei Zylindern angeordnet sind, in einem vergrößerten Abstand von diesen Zylindern angeordnet und mit externen Saugkästen ausgerüstet. Diese Bauweise ist nicht nur mit geringeren Kosten herstellbar; sie ist vielmehr auch energiesparend; denn zwischen je zwei Zylindern ist eine verlängerte freie Ausdampfstrecke vorhanden, so daß die Trocknung wirtschaftlicher ist. Die letzteren Gesichtspunkte gelten auch für die Anordnung gemäß Fig. 1.
In Fig. 5 erkennt man von der Trockenpartie gemäß Fig. 2 die letzten zwei Trockenzylinder 73 der letzten Ein-Filz- Trockengruppe 23 und die ersten drei Zylinder 74, 74′ der Zwei-Filz-Trockengruppe 24. Ferner erkennt man eine mit innerem Saugkasten versehene Umlenksaugwalze 73′ und (abweichen& von Fig. 2) vor dem ersten unteren Trockenzylinder 74 eine Transfer-Saugwalze 58, ebenfalls mit einem stationären inneren Saugkasten. Eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung ist in der Ein-Filz- Trockengruppe 23 beispielsweise dadurch gebildet, daß jede Umlenksaugwalze 73 an einem ihrer beiden Enden eine an sich bekannte Randsaugzone aufweist. Auch sind an einem Schaber- Tragkörper 76 Luftblaseinrichtungen vorgesehen, die symbolisch durch Pfeile dargestellt sind, außerdem eine Luftblasdüse 79. An der Stelle, wo die Bahn 9 und der Filz F gemeinsam vom letzten Zylinder 73 ablaufen, kann ein (nur im Bereich des Bändels wirksamer) Randsaugkasten R, Bahnstabilisator oder dergleichen angeordnet sein. Oder am letzten Zylinder 73 wird ein kurzer, nur den Bändel-Bereich überdeckender "Bändel-Leitschaber" 88 vorgesehen, der ebenfalls eine Luftblasdüse haben kann (z. B. DE-GM 89 14 679).
Auch in der Zwei-Filz-Trockengruppe 24 ist eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung vorgesehen, die folgendermaßen ausgebildet ist: Entlang der von unten nach oben zum Zylinder 74′ verlaufenden freien Bahn-Laufstrecke verläuft einerseits eine Wand eines Schaber-Tragkörpers 77 und andererseits eine Führungsplatte 78, z. B. gemäß DE-GM 91 09 313. Jedes dieser Elemente hat Blasluft-Öffnungen, um einen Blasluftstrahl in wesentlichen in Bahnlaufrichtung auszustoßen. Oberhalb des ersten unteren Zylinders 74 laufen die zwei Filze F und OF in einem kleinen Abstand a parallel zueinander (a = ca. 30-50 mm). Dadurch wird vermieden, daß der Oberfilz OF große Luftmengen in die Tasche T transportiert, die seitlich nach außen entweichen und den ankommenden Bändel nach außen treiben würden. Die dargestellte Anordnung gewährleistet, daß der ankommende Bändel sicher vom ersten Zylinder 74′ erfaßt und weitergeleitet wird; sie ist auch an der Trennstelle zwischen zwei Zwei-Filz-Trockengruppen (z. B. 24, 25, Fig. 2) anwendbar, sowohl an den Oberfilzen als auch an den Unterfilzen.
Falls erforderlich kann während des Bändel-Einziehvorganges zunächst folgendes vorgesehen werden: In der zwischen den beiden letzten Zylindern 73 vorgesehenen Umlenksaugwalze 73′ wird der Unterdruck vorübergehend abgeschaltet; außerdem wird die Luftblasdüse 79 ausgeschaltet, so daß der Bändel, wie bei 9A dargestellt zunächst nach unten in den Keller läuft. Wenn dann der Bändel stabil durch die vorangehenden Ein-Filz-Trockengruppen läuft, wird mittels der Blasdüse 79 und eines Messers 80 eine neue Bändelspitze 9B gebildet und diese an die wieder mit Unterdruck beaufschlagte Umlenksaugwalze 73′ geführt. Folglich läuft nunmehr der Bändel hinüber zur Zwei-Filz-Trockengruppe 25 und durch diese hindurch bis zum Schluß der Trockenpartie. Eine solche Einrichtung ist auch in Fig. 7 vorhanden.
Gemäß Fig. 6 ist zwischen dem letzten Zylinder 73 der Ein- Filz-Trockengruppe 23 und dem ersten unteren Zylinder 74 der Zwei-Filz-Trockengruppe 24 folgendes vorgesehen: Eine Leitwalze 18 des Filzes F und eine Leitwalze 19 des Unterfilzes UF sind derart angeordnet, daß sich die Filze einander überlappen. Während des normalen Betriebes ist zwischen den Filzen F und UF ein gewisser Abstand vorhanden, so daß die Bahn 9 frei, also ohne Stützung durch den Filz F, vom Zylinder 73 zur Filzleitwalze 19 läuft. Während des Bändel-Einziehens kann die Leitwalze 18 in die mit strichpunktierten Linien dargestellte Position gebracht werden, so daß sich die Filze F und UF vorübergehend einander berühren oder nahezu berühren. Ein Bändel- Leitschaber 88 kann zusätzlich vorgesehen werden.
In den Fig. 7 und 8 ist der erste Zylinder 94′ der Zwei- Filz-Trockengruppe ein oberer Zylinder. Deswegen ist zwischen diesem und dem letzten Zylinder 93 der Ein-Filz- Trockengruppe eine Umlenksaugwalze 96 vorgesehen. Diese kann gemäß Fig. 7 in der Schlaufe des Filzes F der Ein- Filz-Trockengruppe liegen, wobei der Filz F den oberen Zylinder 94′ tangiert und die Bahn 9 an diesen abgibt. Gemäß Fig. 8 kann die Umlenksaugwalze 96′ im Oberfilz OF der Zwei-Filz-Trockengruppe liegen. Dieser Filz tangiert den letzten Zylinder 93 der Ein-Filz-Trockengruppe und nimmt die Bahn von diesem ab. Deutlich erkennbar in den Fig. 7 und 8 ist wiederum eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung, in Form von Bändel-Leitschabern 88 und in Form von (durch Pfeile symbolisch dargestellten) Blasdüsen, die an Schabertragkörpern 77 oder an einem separaten Blasrohr 87 angeordnet sind. Damit der in Richtung zum ersten oberen Zylinder 94′ laufende Unterfilz UF nicht unnötig Luft in die Tasche T fördert, kann eine zusätzliche Filzleitwalze 100 (oder ein Luftschaber) vorgesehen werden.
In Fig. 9 ist - verglichen mit Fig. 1 - ein vergrößerter Abstand H zwischen den Ebenen E1 und E2 vorgesehen, wodurch der Bahn 9 zwischen je zwei Zylindern der Ein-Filz- Trockengruppe eine vergrößerte Ausdampfstrecke zur Verfügung steht. In E1 liegen die Zylinder-Achsen, in E2 dagegen die Achsen der Umlenksaugwalzen und wenigstens angenähert die Achsen der unteren Zylinder der Zwei-Filz- Trockengruppe.
Gemäß Fig. 10 ist - abweichend von den Fig. 1 und 2 - folgendes vorgesehen: Die Achsen der Zylinder der Ein-Filz- Trockengruppe liegen in derselben horizontalen Ebene E1 wie die Achsen der oberen Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe. Somit können für alle diese Zylinder einheitliche Ständer 89 vorgesehen werden. Ferner liegen hierdurch die Achsen der Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppe in einem größeren Höhenabstand HO über einer Bezugsebene E0 als beispielsweise die Achsen der Zylinder 56 in Fig. 1. Daraus folgt, daß man auch den Höhenabstand H zwischen den Umlenksaugwalzen und den Zylindern sehr große wählen kann, falls - verglichen mit Fig. 9 - noch weiter vergrößerte Ausdampfstrecken zwischen den Zylindern erforderlich sind. Dabei können die Achsen der (strichpunktiert angedeuteten) Umlenksaugwalzen wiederum wenigstens angenähert in derselben horizontalen Ebene E2 liegen wie die Achsen der unteren Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe. Die beschriebenen Vorteile können noch verstärkt angewandt werden, wenn gemäß Fig. 11 die Achsen der Zylinder der Ein- Filz-Trockengruppe (Ebene E1) oberhalb der Achsen der oberen Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppen (Ebene E3) angeordnet werden.
Die Fig. 12 zeigt eine Alternative zu Fig. 1. Die Zwei- Filz-Trockengruppe 17A ist gemäß DE-PS 36 23 971 (Akte P 4243) folgendermaßen ausgebildet: Die Papierbahn 9 läuft zunächst über einen unteren Zylinder 61, dann nacheinander über zwei obere Zylinder 62, dann nacheinander über zwei untere Zylinder 63, dann nacheinander über zwei obere Zylinder 64, dann nacheinander über zwei untere Zylinder 65 und schließlich über einen oberen Zylinder 66.
Zwischen den Zylindern jedes Zylinder-Paares 62-65 ist eine Umlenksaugwalze 62′-65′ angeordnet. Dadurch ist die Anzahl der freien Papierbahn-Züge zwischen den zwei horizontalen Zylinder-Reihen etwa halbiert. Das Bändel-Einziehen kann genauso wie oben anhand der Fig. 5 und 7 erläutert automatisch, also ohne Seile stattfinden. Eventuell anfallendes Ausschuß-Papier wird selbsttätig zum hinteren Ende der Trockengruppe 17A transportiert und dort ausgestoßen.
Die Fig. 13 zeigt, daß man auch eine unten befilzte Ein- Filz-Trockengruppe 15A unmittelbar vor einer Zwei-Filz- Trockengruppe 16A anordnen kann. Gemäß einer anderen Alternative hat in der Zwei-Filz-Trockengruppe 16A jeder untere Zylinder 67, 68 seinen eigenen Filz FA, FB, um das Abführen von Ausschuß zu erleichtern.

Claims (25)

1. Trockenpartie zum Trocknen einer laufenden Bahn, vorzugsweise als Teil einer Papierherstellungsmaschine, mit den folgenden Merkmalen:
  • a) in aufeinanderfolgenden Trockengruppen (11-17) sind jeweils mehrere heizbare und mit der Bahn (9) in Kontakt kommende Trockenzylinder (51-57′) vorhanden;
  • b) im Anfangsbereich der Trockenpartie ist wenigstens eine der Trockengruppen (11-16) als Ein-Filz-Trockengruppe ausgebildet, in der ein einziger endloser Filz (F) und die Bahn (9) gemeinsam, mäanderförmig, abwechselnd über Zylinder (51-56) und über Umlenkwalzen (vorzugsweise Umlenksaugwalzen 51′-56′) laufen;
  • c) im Endbereich der Trockenpartie ist wenigstens eine Zwei-Filz-Trockengruppe (17) vorgesehen, worin die Bahn (9) mäanderförmig, abwechselnd über obere (57′) und untere Zylinder (57) läuft, wobei vorzugsweise von Zylinder zu Zylinder eine freie (ungestützte) Bahn-Laufstrecke vorhanden ist;
  • d) die wenigstens eine Ein-Filz-Trockengruppe (11-16) hat zum Einfädeln des sogenannten Bändels (d. h. eines vorübergehend gebildeten Randstreifens der Bahn) eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung (79, 79′);
  • e) dadurch gekennzeichnet, daß in der bzw. in den Zwei-Filz-Trockengruppe(n) (17) ebenfalls eine automatische seillose Bändel-Führungseinrichtung (77, 78) vorgesehen ist.
2. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenzylinder der Ein-Filz-Trockengruppe(n) (11-16) bei den unten genannten Papiersorten X% der Bahn-Kontaktfläche der gesamten Trockenpartie bilden, so daß am Ende der Ein-Filz-Trockengruppe(n) ein Bahn- Trockengehalt Y% erreicht wird:
3. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die (in der bzw. den Zwei-Filz- Trockengruppe (n) vorhandene) Bändel- Führungseinrichtung (77, 78) eine an sich bekannte und die Spitze des Bändels von Zylinder (74) zu Zylinder (74′) führende Blaseinrichtung aufweist (Fig. 5).
4. Trockenpartie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Bändel-Randzone wenigstens eine Wand eines Bauteils (z. B. eines Schabertragkörpers 77) im wesentlichen parallel zu der freien Bahn-Laufstrecke verläuft und einen Blasluftstrahl im wesentlichen in Bahnlaufrichtung ausstößt.
5. Trockenpartie nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ins der Bändel-Randzone zu beiden Seiten der freien Bahnlaufstrecke je eine Wand eines Bauteils (z. B. eines Schaberkörpers (77) oder einer Führungsplatte (78) im wesentlichen parallel zur freien Bahnlaufstrecke verläuft, wobei wenigstens eine der zwei Wände einen Blasluftstrahl im wesentlichen in Bahnlaufrichtung ausstößt.
6. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Endbereich der Ein- Filz-Trockengruppen (23) ein Teil der Bändel- Führungseinrichtung (79) abschaltbar ist, so daß der hier ankommende Bändel (9A) vorübergehend den normalen Bahnlaufweg verläßt, ferner daß dort Einrichtungen (79, 80) zum Weiterführen und zum Quer-Durchtrennen des Bändels vorgesehen sind (Fig. 5).
7. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die letzte Ein-Filz- Trockengruppe (16) oben befilzt ist (so daß die Bahn- Unterseite die Zylinder berührt).
8. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Zylinder (57) der Zwei-Filz- Trockengruppe (17) ein unterer Zylinder ist.
9. Trockenpartie nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen gerader oder ein von einer Geraden nur wenig abweichender Bahn-Laufweg vom letzten Zylinder (56) der Ein-Filz-Trockengruppe (16) zum ersten Zylinder (57) der Zwei-Filz-Trockengruppe (17) vorgesehen ist.
10. Trockenpartie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahn-Laufweg eine unmittelbar vor dem genannten ersten Zylinder (74) liegende Filzleitwalze (für den Unterfilz UF der Zwei-Filz-Trockengruppe 24) berührt, die als Saugwalze (58) ausgebildet sein kann (Fig. 5).
11. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe (44; 16A) ein oberer Zylinder ist (Fig. 4 oder 13), wobei vorzugsweise (siehe Fig. 8) der Oberfilz (OF) der Zwei-Filz-Trockengruppe vor dem ersten obenliegenden Zylinder (94′) den letzten Zylinder (93) der Ein-Filz-Trockengruppe berührt und zusammen mit der Bahn über eine Umlenkwalze (96′) zum ersten oberen Zylinder (94′) läuft.
12. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die letzte Ein-Filz- Trockengruppe (15A) unten befilzt ist, so daß die Oberseite der Bahn die Zylinder berührt (Fig. 13).
13. Trockenpartie nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Zylinder der Zwei-Filz- Trockengruppe ein unterer Zylinder ist (Fig. 8 auf dem Kopf).
14. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Ein-Filz- Trockengruppen (21-23; 41-43) vorhanden sind, die alle oben befilzt sind.
15. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Ein-Filz- Trockengruppen (11-16; 31-35) vorhanden sind, von denen zumindest die erste oben befilzt ist und von denen wenigstens eine (13, 15; 33, 34) unten befilzt ist.
16. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinder jeder Ein- Filz-Trockengruppe in einer im wesentlichen horizontalen Zylinder-Reihe angeordnet sind (Fig. 1 oder 2).
17. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Zylinder im Bereich der Ein-Filz-Trockengruppen in mehreren vertikalen oder gegen die vertikale Richtung geneigten Reihen angeordnet sind, wobei rückwärts und vorwärts geneigte Reihen abwechselnd aufeinanderfolgen (Fig. 3 oder 4).
18. Trockenpartie nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine V-förmige Doppelreihe durch zwei unten befilzte Trockengruppen (33, 34) gebildet ist, zwischen deren untersten Zylindern (mittels einer beweglichen Filzleitwalze 87) ein Spalt zwecks Entfernung von Ausschußpapier geöffnet werden kann (Fig. 3).
19. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Umlenksaugwalzen (51′-56′) einen drehbaren und von Sauganschlüssen freien Walzenkörper und einen externen Saugkasten (59) aufweisen.
20. Trockenpartie nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der externe Saugkasten (59) am vorangehenden Zylinder eine Umlenk-Leiste (60) für die vom Filz (F) herangeführte Luftgrenzschicht aufweist (Fig. 7).
21. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppe zumindest angenähert in derselben horizontalen Ebene (E1) liegen wie die Achsen der oberen Zylinder der Zwei-Filz-Trockengruppe(n) und daß vorzugsweise für alle diese Zylinder einheitliche Ständer (89) vorgesehen sind (Fig. 10).
22. Trockenpartie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der Zylinder der Ein-Filz-Trockengruppe in einer horizontalen Ebene (E1) liegen, die oberhalb der Achsen der oberen Zylinder der Zwei-Filz- Trockengruppe(n) angeordnet ist (Fig. 11).
23. Trockenpartie nach Anspruch 7, 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der Umlenk(saug)walzen der Ein-Filz-Trockengruppe zumindest angenähert in derselben horizontalen Ebene (E2) liegen wie die Achsen der unteren Zylinder der Zwei-Filz- Trockengruppe(n) (Fig. 9).
24. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß - vor einem ersten Zylinder (74′) einer Zwei-Filz- Trockengruppe (24) - der über diesen Zylinder (74′) laufende Filz (OF) in einem kleinen Abstand (a) parallel zu einem Filz (F) der vorangehenden Trockengruppe (23) läuft (Fig. 5).
25. Verfahren zum Einziehen eines Bändels (d. h. eines vorübergehend gebildeten Randstreifens einer laufenden Bahn) in eine zum Trocknen der Bahn dienende Trockenpartie, die in aufeinanderfolgenden Trockengruppen (11-17) mehrere heizbare und mit der Bahn (9) in Kontakt kommende Trockenzylinder (51-57′) aufweist, wobei der Bändel zunächst mittels einer automatischen seillosen Bändel-Führungseinrichtung (79, 79′) durch wenigstens eine Ein-Filz-Trockengruppe (11-16) geführt wird, wonach man den Bändel durch wenigstens eine Zwei-Filz-Trockengruppe (17) hindurch führt,
dadurch gekennzeichnet, daß das Einfädeln des Bändels in die Zwei-Filz-Trockengruppe (17) ebenfalls mittels einer automatischen seillosen Bändel- Führungseinrichtung (77, 78) erfolgt.
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