DE20011904U1 - Gerät zum Abtrennen von Bahnen aus Papier und/oder Folie von einer Papier- bzw. Folienrolle - Google Patents
Gerät zum Abtrennen von Bahnen aus Papier und/oder Folie von einer Papier- bzw. FolienrolleInfo
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Description
U 498 DE
LEIFHEITAG
Leifheitstraße
D-56377 Nassau/Lahn
Gerät zum Abtrennen von Bahnen aus Papier und/oder Folie von einer Papier- bzw. Folienrolle
Die Erfindung betrifft ein Gerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 oder 2, alternativ dem des Anspruches 3. Ein derartiges Gerät ist in der EP-B-265 552 beschrieben.
Bei dem Gerät nach der EP-B-265 552 sind zwei Depots mit jeweils einer Auflageplatte für eine Papier- oder Folienrolle übereinander in einem Gehäuse vorgesehen. Das Gehäuse ist mit einer Abdeckung abgedeckt, die zum Beschicken eines oder beider Depots mit einer Papier- bzw. Folienrolle bedarfsweise vom Gehäuse abgenommen bzw. auf das Gehäuse aufgesetzt werden kann. Die Abdeckung weist jeweils eine einem Depot zugeordnete Öffnung auf, deren obere Begrenzungskante zusammen mit einem weiteren Bereich des Gehäuses einen Durchlassschlitz für das Papier bzw. die Folie bildet.
Zum Abtrennen gebrauchsgerechter Stücke - Bahnen - aus Papier bzw. Folie (Kunststofffolie, Aluminiumfolie) sind an der Abdeckung - jeweils einem Depot zugeordnet - quer zur Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie verschiebbar geführte Schneidschieber vorgesehen. Dem Schneidmesser jedes Schneidschiebers ist jeweils ein parallel zur Längsrichtung der Aufnahmeplatte verlaufender Schneidkanal zugeordnet, der sich in einer Auflageschnittleiste befindet, die in ihrer vollen, in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie verlaufenden Ausdehnung unter einem rechten Winkel nach unten zu an die Auflageplatte des betreffenden Depots anschließt. Dabei wird der Schneidkanal einerseits durch eine Kante eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie vor dem Schneidkanal liegenden Auftage- und Griffbereiches der Auflageschnittleiste und andererseits durch eine Kante eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie hinter dem Schneidkanal liegenden Stützbereiches der Auflageschnittleiste begrenzt.
Das bekannte Gerät ist von seiner Konstruktion her relativ kompliziert aufgebaut und bezüglich des Materialverbrauchs zu seiner Herstellung - als zwangsläufige Folge der komplizierten Konstruktion - relativ aufwendig. Dies betrifft insbesondere die Ausführung der Auflageschnittleiste im Zusammenwirken mit der die Papier- bzw. Folienrolle tragenden Auflageplatte; bei dem bekannten Gerät schließt die Auflageschnittleiste unter einem rechten Winkel nach unten weisend an das vordere Ende der Auflageplatte an. Zur Aufnahme der Kräfte, die beim Abtrennen einer Bahn aus Papier bzw. Folie auf die Auflageschnittleiste - auf die dem Schneidkanal direkt benachbarten Bereiche von Auflage- und Griffbereich einerseits und Stützbereich andererseits - wirken und zur Übertragung dieser Kräfte auf die Auflageplatte und über diese auf die Befestigungswand des Gerätes ist eine Mehrzahl von Versteifungsrippen vorgesehen, die die Rückseite der Auflageschnittleiste mit der Unterseite der Auflageplatte verbinden. - In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, dass das bekannte Gerät aus Kunststoff besteht und im Spritzgießverfahren hergestellt ist.
Über die vorstehend genannten Nachteile hinaus hat dieses Gerät auch im Hinblick auf den Montageaufwand und seine Funktionalität gewisse Nachteile, die die Führung der Schneidschieber betreffen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs genannten Gattung in dem Sinne weiter zu verbessern, dass es von der Konstruktion her wesentlich einfacher ausgeführt ist und dass zu seiner Herstellung bei mindestens gleicher Stabilität erheblich weniger Material (Kunststoff) notwendig ist. Ferner soll das Gerät dabei auch in ästhetischer Hinsicht verbessert werden insoweit, dass es ein gefälligeres, moderneres und in sich mehr geschlossenes Aussehen hat als das bekannte Gerät.
Lösung
Zur Lösung der vorstehend umrissenen Aufgabe wird vorgeschlagen, ein Gerät der zur Rede stehenden Art entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 auszuführen; alternativ wird vorgeschlagen, das Gerät entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 2 oder 3 auszuführen.
Vorteile
Ein mit der erfindungsgemäßen Lösung nach Anspruch 1, 2 oder 3 grundsätzlich erzielbarer wesentlicher Vorteil im Vergleich zum Gerät nach der EP-B-265 552 besteht darin, dass keine Versteifungsrippen erforderlich sind, um die von den den Schneidkanal begrenzenden Bereichen des Auflage- und Griffbereiches einerseits und des Stützbereiches andererseits beim Abtrennen einer Bahn aus Papier bzw. Folie aufgenommenen Kräfte ohne oder ohne nennenswerte Verformungen der Auflageschnittleiste oder anderer Bereiche des Gerätes über die Auflageplatte auf die Befestigungswand des Gerätes zu übertragen. Die Notwendigkeit solcher Versteifungsrippen entfällt, weil die erwähnten Kräfte bei einem erfindungsgemäßen Gerät praktisch direkt in das vordere Ende der Auflageplatte eingeleitet werden, die sich ihrerseits direkt oder indirekt an der Befestigungswand abstützt.
• ·
• ·
Ein weiterer Vorteil, der mit der im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 genannten Lösung verbunden ist - wie auch im Fall der Lösungen nach den Ansprüchen 2 und 3 besteht darin, dass das erfindungsgemäße Gerät der Ausdehnung des Auflage- und Griffbereiches der Auflageschnittleiste in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie sowie der Anzahl der enthaltenen Depots für Papier- bzw. Folienrollen entsprechend kürzer ausgeführt und entsprechend materialsparender hergestellt sein kann als das bekannte Gerät; dies deswegen, weil der Auflage- und Griffbereich der Auflageschnittieiste im Fall der Erfindung über der Ebene der Auflageplatte liegt und nicht darunter. Zudem ist durch den nach Innen geführten Griffbereich das Folienende zum Hochziehen wesentlich besser zu greifen.
Schließlich resultiert aus der Tatsache, dass sich der Auflage- und Griffbereich der Auflageschnittieiste - zumindest im wesentlichen - über die Ebene der Auflageplatte erhebt, der Vorteil oder die Möglichkeit, diesen Teil der Auflageschnittieiste zugleich als eine die Papier- bzw. Folienrolle haltende Querleiste zu nutzen; dadurch entfällt die zu diesem Zweck bei dem bekannten Gerät auf der Auflageplatte gesondert vorgesehene Querleiste.
Eine weitere, neben den oben erwähnten Vorteilen mögliche Verbesserung eines zur Rede stehenden Gerätes ergibt sich im Rahmen des Anspruches 2 dadurch, dass der zum Abtrennen einer Bahn aus Papier bzw. Folie an der Abdeckung des Gerätes verschiebbar geführte Schneidschieber nicht - wie bei dem bekannten Gerät - in einer in der Abdeckung gesondert vorgesehenen Führung geführt ist, sondern direkt an der oberen Begrenzungskante der dem Depot zugeordneten Öffnung geführt ist. Hierzu sind im Detail verschiedene Lösungen möglich; auf die bevorzugte Lösung gemäß den Ansprüchen 14 und 15 wird schon an dieser Stelle hingewiesen.
Schließlich ergibt sich neben den zur Ausführungsform nach Anspruch 1 genannten Vorteilen eine weitere mögliche Verbesserung eines zur Rede stehenden Gerätes im Rahmen des Anspruches 3 dadurch, dass die Auflageplatte für die Papier- bzw. Folienrolle schräg nach vom geneigt ist und damit zumindest im wesentlichen die erwünschte, in Richtung auf den erwähnten Durchlassschlitz zu abfallend geneigte Führungsebene für die Papier- bzw. Folienrolle bildet.
Zu diesem Zweck ist im Fall des bekannten Gerätes eine Mehrzahl gesonderter, zur Rückwand - zu Rückwandbereichen - des Gerätes hin ansteigend ausgeführter Rippen vorgesehen, die sich auf der hier horizontal ausgerichteten Auflageplatte befinden und die die erwähnte Führungsebene bilden. - In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass bei der Erfindung wegen des Fehlens der erwähnten Rippen auch auf entsprechende Rückwandbereiche zur "Anbindung" solcher Rippen verzichtet werden kann.
Vorteilhafte oder zweckmäßige Weiterbildungen des Gegenstandes der Ansprüche 1, 2 und 3 sind in den Ansprüchen 4 bis 15 angegeben.
Anspruch 4 nennt eine bevorzugte Ausgestaltung für den Auflage- und Griffbereich der Auflageschnittleiste des Gerätes, bei der die obere, freie Kante des Auflage- und Griffbereiches die Funktion einer Haltekante für die Papier- bzw. Folienrolle erhält. Anspruch 5 betrifft dazu eine vorteilhafte Bemessung der Ausdehnung des Auflage- und Griffbereiches.
In den Ansprüchen 6 bis 8 werden verschiedene mögliche und zweckmäßige Gestaltungen des Auflage- und Griffbereiches der Aufiageschnittleiste angegeben.
Die Ansprüche 9 bis 12 nennen alternative Lösungen für im wesentlichen denjenigen Bereich des erfindungsgemäßen Gerätes, der die Aufiageschnittleiste und das daran anschließende vordere Ende der Auflageplatte sowie den innerhalb des Bereiches der Aufiageschnittleiste befindlichen Schneidkanal umfasst.
Eine im Hinblick auf die im Gebrauch kritischen Kunststofffolien (Klarsichtfolien) vorteilhafte weitere Ausgestaltung des betreffenden Teils der Aufiageschnittleiste nennt Anspruch 13.
Die Ansprüche 14 und 15 schließlich beschreiben - wie schon weiter oben erwähnt eine bevorzugte Lösung für die Gestaltung der Führungsmittel zur Führung des Schneidschiebers an der erwähnten oberen Begrenzungskante der dem Depot zugeordneten Öffnung der Abdeckung.
6
Beschreibung der Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
Anhand der Fig. 1 bis 8 der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden an Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gerät mit zwei Depots für je eine Papier- bzw. Folienrolle und den Depots zugeordneten Schneidschiebern sowie mit einer Lagermöglichkeit für eine Papiervliesrolle in der Vorderansicht,
Fig. 2 das Gerät nach Fig. 1 in der Seitenansicht im Schnitt entsprechend Schnittlinie II-Il in Fig. 1,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Darstellung nach Fig. 2 in größerem Maßstab und mit einer bevorzugten Lösung für die Bildung der Auflageschnittleiste und des Schneidkanals des Gerätes,
Fig. 4 eine andere Lösung für die Bildung der Auflageschnittleiste und des Schneidkanals im Schnitt,
Fig. 5 eine weitere Lösung für die Bildung der Auflageschnittleiste und des Schneidkanals im Schnitt,
Fig. 6 eine weitere Lösung für die Bildung der Auflageschnittleiste und des Schneidkanals im Schnitt,
Fig. 7 einen der in Fig. 1 gezeigten Schneidschieber zusammen mit den mit dem Schneidschieber korrespondierenden Bereichen der Abdeckung bzw. des Gehäuses des Gerätes in der Seitenansicht im Schnitt und in einem gegenüber der Darstellung in Fig. 1 größeren Maßstab, und
Fig. 8 eine der Darstellung nach Fig. 2 entsprechende Darstellung, jedoch in größerem Maßstab.
Die Fig. 1, 2 und 8 zeigen ein Gerät 1, das im wesentlichen aus einem Gehäuse 2 mit Depots 3 und 4 zur Aufnahme jeweils einer Papier- oder Folienrolle und einer am Gehäuse 2 lösbar befestigten Abdeckung 5 mit im Bereich einer Öffnung 6 bzw. 7 der Abdeckung 5 vorgesehenen Schneidschiebern 8 und 9 besteht. - In den Fig. 2 und 8 sind die Schneidschieber 8 und 9 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
Das Depot 3 wird beispielsweise zur Lagerung einer Folienrolle 10 aus Kunststofffolie insbesondere sogenannter Klarsichtfolie - genutzt, während das Depot 4 zur Lagerung einer Folienrolle 11 aus Aluminiumfolie genutzt wird.
Die den Depots 3, 4 zugeordneten Schneidschieber 8 bzw. 9 weisen ein im Detail nicht näher dargestelltes Schneidmesser 12 (siehe Fig. 7) auf, das dem jeweiligen Zweck Abtrennen von Bahnen aus Kunststofffolie oder Abtrennen von Bahnen aus Aluminiumfolie - in seiner Formgebung und Funktionsweise angepasst ist; so ist das zum Durchtrennen von Kunststofffolie vorgesehene Schneidmesser als im Schneidschieber feststehendes Schneidmesser mit zwei im Schneidbereich sich gegenüberliegend vorgesehenen und mit der Schneidebene einen spitzen Winkel bildenden Schneidkanten ausgeführt, während das zum Durchtrennen von Aluminiumfolie vorgesehene Schneidmesser als im Schneidschieber drehbar gelagertes, scheibenförmiges Schneidmesser (Kreismesser) ausgeführt ist. - An das Schneidmesser schließen in an sich bekannter Weise beidseitig des Schneidmessers befindliche, aus Gummi oder ähnlichem Material bestehende Druckrollen an, die sich beim Abtrennen der Folie bzw. des Papiers an der einen bzw. anderen Seite des Schneidkanals auf Bereichen des Gehäuses bzw. der Abdeckung abstützen.
Im Hinblick auf die gelegentlich etwas kritische Handhabung der Kunststofffolie bzw. von daraus bestehenden Bahnen/Abschnitten wird im Fall von Geräten mit zwei (oder mehr) übereinander vorgesehenen Depots aus Gründen praktischer Handhabung die Lagerung der Kunststofffolie im oberen Depot bevorzugt; dementsprechend ist auch das Schneidmesser für den zugeordneten Schneidschieber ausgewählt.
Die Depots 3, 4 sind nach unten zu durch eine die Folienrolle 10 bzw. 11 tragende Auflageplatte 13 bzw. 14 begrenzt. Die Auflageplatte 13 bzw. 14 ist schräg nach vorn geneigt (siehe Fig. 2, 3 und 8) und bildet zumindest im wesentlichen eine Führungsebene für die Folienrolle 10 bzw. 11. Die Schräge der Auflageplatten 13,14 ist derart bemessen, dass auf die auf der Auflageplatte 13 bzw. 14 liegende Folienrolle bzw. 11 unter dem Einfluss ihres Eigengewichtes stets eine in Richtung auf das vordere Ende der Auflageplatte 13 bzw. 14 zu gerichtete Antriebskraft auf die Folienrolle 10 bzw. 11 wirkt - Anbringung des Gerätes in der vorgesehenen Weise an einer im wesentlichen vertikalen Befestigungswand vorausgesetzt.
Dadurch liegt die betreffende Folienrolle 10 bzw. 11 stets in der Nähe des betreffenden Schneidschiebers an einem Bereich des Gerätes, nämlich an einer nachfolgend noch zu beschreibenden Haltekante an.
Nach oben zu sind die Depots durch die Auflageplatte des jeweils darüber liegenden Depots bzw. durch einen oberen Abschlussbereich 15 des Gehäuses 2 begrenzt, während die rückwärtige Begrenzung der Depots 3, 4 im wesentlichen durch die Befestigungswand für das Gerät gebildet wird.
Die vordere Begrenzung der Depots 3,4 wird zum Teil durch einen von der Auflageplatte 13 bzw. 14 aufragenden, an diese angeformten Fortsatz 16 bzw. 17 gebildet und zum Teil durch einen darüber liegenden Bereich 18 bzw. 19 der Abdeckung 5.
Die in vertikaler Richtung hintereinanderiiegenden Bereiche 18 und 19 der Abdeckung schließen die schon erwähnte Öffnung 6 der Abdeckung 5 ein, während der Bereich und ein mit 20 bezeichneter Bereich der Abdeckung 5 die schon erwähnte Öffnung 7 der Abdeckung 5 einschließen.
Die Fortsätze 16,17 der Auflageplatte 13 bzw. 14 gehören - als Anformungen der Auflageplatte 13 bzw. 14 - zum Gehäuse 2 und bilden einen Auflage- und Griffbereich
21 bzw. 22 eines zusammenfassend als Aufiageschnittieiste 23 bzw. 24 bezeichneten Bereiches des Gerätes 1. Auf den Auflage- und Griffbereich 21 bzw. 22 der Aufiageschnittieiste 23 bzw. 24 folgt nach unten zu ein Stützbereich 25 bzw. 26 der Aufiageschnittieiste 23 bzw. 24, der zur Abdeckung 5 gehört.
In der Aufiageschnittieiste 23 bzw. 24 befindet sich ein parallel zur Längsrichtung der Auflageplatte 13 bzw. 14 verlaufender Schneidkanal 27 bzw. 28, der dem Schneidmesser des Schneidschiebers 8 bzw. 9 zugeordnet ist. Der Schneidkanal 27 bzw. 28 ist einerseits durch eine Kante 29 des in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie vor dem Schneidkanal 27 bzw. 28 liegenden Auflage- und Griffbereiches 21 bzw. 22 der Aufiageschnittieiste 23 bzw. 24 und andererseits durch eine Kante 30 des in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie auf den Auflage- und Griffbereich 21 bzw.
22 folgenden Stützbereiches 25 bzw. 26 der Aufiageschnittieiste 23 bzw. 24 begrenzt.
Die beim Gebrauch des Gerätes 1 von der Oberseite des Stützbereiches aufgenommenen Druckkräfte werden von einem an die Auflageplatte 13 bzw. 14 nach unten weisend angeformten Fortsatz 31 bzw. 32 in die Auflageplatte 13 bzw. 14 geleitet, während die von der Oberseite des Auflage- und Griffbereiches aufgenommenen Druckkräfte in der Nähe des Schneidkanals direkt in die Auflageplatte 13 bzw. 14 geleitet werden.
Der durch den Fortsatz 16 bzw. 17 gebildete Auflage- und Griffbereich 21 bzw. 22 der Auflageschnittleiste 23 bzw. 24 des Gerätes 1 weist eine obere, freie Kante auf, die die Funktion einer Haltekante 33 bzw. 34 für die Folienrolle 10 bzw. 11 erhält. Diese Haltekante 33 bzw. 34 reicht im Fall des Ausführungsbeispiels bis auf eine etwa dem halben Durchmesser der Folienrolle 10 bzw. 11 entsprechende Höhe. Dabei verläuft der über der Ebene der Auflageplatte 13 bzw. 14 liegende Teil des Auflage- und Griffbereiches 21 bzw. 22 der Auflageschnittleiste 23 bzw. 24 vom Schneidkanal 27 bzw. 28 ausgehend in Richtung auf das Depot 3 bzw. 4 für die Folienrolle 10 bzw. 11 zu schräg geneigt und ist zusätzlich in gewissem Ausmaß im Querschnitt konvex gekrümmt ausgeführt. - Eine gewisse Rauhigkeit (der Vorderseite) des Auflage- und Griffbereiches 21 bzw. 22 sorgt dafür, dass trotz der von der Kunststofffolie ausgehenden Adhäsionskräfte ein relativ leichtes Abnehmen bzw. Abheben der Folie vom Auflage- und Griffbereich 21 bzw. 22 möglich ist.
Der Schneidschieber 8 bzw. 9 ist direkt an der oberen, mit 35 bzw. 36 bezeichneten Begrenzungskante der Öffnung 6 bzw. 7 der Abdeckung 5 verschiebbar geführt (siehe auch Fig. 7), die im übrigen zusammen mit der erwähnten Haltekante 33 bzw. 34 einen Durchlassschlitz für das Papier bzw. die Folie bildet. Zur Führung an der Abdeckung weist die Begrenzungskante 35 bzw. 36 eine im Querschnitt wulstartige Erweiterung auf, die mit einer an dem, dem Schneidmesser des Schneidschiebers 8 bzw. 9 abgekehrten, oberen Ende des Schneidschiebers 8 bzw. 9 vorgesehenen Führungsnut 39 korrespondiert, die mit die wulstartige Erweiterung 37 hintergreifenden Ausformungen 72 versehen ist. Die Führungsnut 39 ist einerseits von dem mit 41 bezeichneten oberen Ende des mit 43 bezeichneten vorderen Wandungsteils des Schneidschiebers 8 bzw. 9 und andererseits von an die mit 44, 45 bezeichneten seitlichen Wandungsteile des Schneidschiebers 8 bzw. 9 angeformten Fortsätzen 49 und 50 gebildet.
Die konstruktive Gestaltung dieser Fortsätze in Verbindung mit den Eigenschaften des zum Herstellen der Schneidschieber 8, 9 verwendeten Kunststoffes ermöglicht eine gewisse Elastizität zwischen den Fortsätzen 49, 50 und dem diesen Fortsätzen gegenüberliegenden Ende 41 des vorderen Wandungsteils 43 des Schneidschiebers 8 bzw. 9, so dass der Schneidschieber 8 bzw. 9 mit einer gewissen Schnappwirkung auf die Begrenzungskante 35 bzw. 36 der Abdeckung 5 aufgesteckt oder von dieser abgezogen werden kann. - Bei dieser Lösung führt sich der Schneidschieber 8 bzw. 9 beim Abtrennen einer Bahn/eines Stückes der Folie von der Folienrolle 10 bzw. 11 relativ leichtgängig an der Begrenzungskante 35 bzw. 36 der Abdeckung 5.
Die Fig. 4, 5 und 6 zeigen alternative Möglichkeiten für die Ausführung desjenigen Bereiches eines erfindungsgemäßen Gerätes, der im wesentlichen die Auflageschnittleiste mit Schneidkanal und das vordere Ende der Auflageplatte für die Papier- bzw. Folienrolle betrifft.
Fig. 4 zeigt eine an das vordere Ende einer Auflageplatte 53 anschließende Auflageschnittleiste 54 mit einem Schneidkanal 55, der ausschließlich von Bereichen des nicht weiter dargestellten Gehäuses begrenzt wird, wobei sowohl der mit 56 bezeichnete Auflage- und Griffbereich als auch der mit 57 bezeichnete Stützbereich der Auflageschnittleiste 54 unter Einschluss des Schneidkanals 55 von einem an die Auflageplatte 53 angeformten Fortsatz 58 gebildet ist, der außerdem auch als Abstützung für den benachbarten Bereich der Abdeckung dient.
Fig. 5 zeigt eine an das vordere Ende einer Auflageplatte 59 anschließende Auflageschnittleiste 60 mit einem Schneidkanal 61, der ausschließlich von Bereichen der nicht weiter dargestellten Abdeckung begrenzt wird, wobei der mit 62 bezeichnete Auflage- und Griffbereich der Auflageschnittleiste 60 von einem an die Auflageplatte angeformten Fortsatz 63 zusammen mit einem sich am ebenfalls nicht weiter dargestellten Gehäuse - nämlich an einem Fortsatz 64 der Auflageplatte 59 abstützenden Wandungsbereich der Abdeckung gebildet ist, an den sich unter Einschluss des Schneidkanals 61 der mit 65 bezeichnete Stützbereich der Auflageschnittleiste 60 anschließt.
Fig. 6 zeigt eine sich an das vordere Ende einer Auflageplatte 66 anlegende Auflageschnittleiste 67 mit einem Schneidkanal 68, der ausschließlich von Bereichen der nicht weiter dargestellten Abdeckung begrenzt wird. Hierbei wird der mit 69 bezeichnete Auflage- und Griffbereich der Auflageschnittleiste 67 von einem sich an der Auflageplatte 66 - also am Gehäuse - abstützenden, an die Abdeckung angeformten leistenartigen Bereich 70 gebildet, an den sich unter Einschluss des Schneidkanals der sich ebenfalls an der Auflageplatte 66 abstutzende, mit 71 bezeichnete Stützbereich der Auflageschnittleiste 67 anschließt.
Ergänzend ist noch zu bemerken, dass zur Befestigung des Gerätes an einer Wand oder dgl. Befestigungslöcher in Bereichen 74, 75 des Gehäuses 2 des Gerätes 1 vorgesehen sind.
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LEIFHEIT AG U 498 DE
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Gerät
2 Gehäuse
3 Depot
4 Depot
5 Abdeckung
6 Öffnung
7 Öffnung
8 Schneidschieber
9 Schneidschieber
10 Folienrolle
11 Folienrolle
12 Schneidmesser
13 Auflageplatte
14 Auflageplatte
15 Abschlussbereich
16 Fortsatz
17 Fortsatz
18 Bereich
19 Bereich
20 Bereich
21 Auflage- und Griffbereich
22 Auflage- und Griffbereich
23 Auflageschnittleiste
24 Auflageschnittleiste
25 Stützbereich
26 Stützbereich
27 Schneidkanal
28 Schneidkanal
29 Kante
30 Kante
31 Fortsatz
32 Fortsatz
33 Haltekante
34 Haltekante
35 Begrenzungskante
36 Begrenzungskante
37 Erweiterung, wulstartig
38 -
40
41
50
52
53
54
55
56
57
58
59
60
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
Führungsnut Ende, oberes
Wandungsteil, vorderes Wandungsteil, seitliches Wandungsteil, seitliches
Fortsatz
Fortsatz
Fortsatz
Auflageplatte Auflageschnittleiste Schneidkanal Auflage- und Griffbereich Stützbereich Fortsatz Auflageplatte Auflageschnittleiste Schneidkanal Auflage- und Griffbereich Fortsatz Fortsatz Stützbereich Auflageplatte Auflageschnittleiste Schneidkanal Auflage- und Griffbereich Bereich, leistenartig Stützbereich Ausformungen (am Schneidschieber)
Bereich (für Befestigung) Bereich (für Befestigung)
Claims (15)
1. Gerät (1) zum Abtrennen von Bahnen aus Papier und/oder Folie von einer Papier- bzw. Folienrolle (10, 11), gekennzeichnet durch folgendes Merkmal:
a) mit einem Gehäuse (2) mit zumindest einem zur Aufnahme einer Papier- oder Folienrolle (10, 11) vorgesehenen Depot (3, 4) mit einer Auflageplatte (13, 14) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11),
b) mit einer an die Auflageplatte (13, 14) anschließenden Auflageschnittleiste (23, 24) mit einem in dieser parallel zur Längsrichtung der Auflageplatte (13, 14) verlaufenden, dem Schneidmesser eines Schneidschiebers (8, 9) zugeordneten Schneidkanal (27, 28), der einerseits durch eine Kante (29) eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie vor dem Schneidkanal (27, 28) liegenden Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) und andererseits durch eine Kante (30) eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie hinter dem Schneidkanal (27, 28) liegenden Stützbereiches (25, 26) der Auflageschnittleiste (23, 24) begrenzt wird,
c) mit einer Abdeckung (5) für das Gehäuse (2), die eine dem Depot (3, 4) zugeordnete Öffnung (5, 6) aufweist, deren obere Begrenzungskante (35, 36) zusammen mit einem weiteren Bereich des Gerätes (1) einen Durchlassschlitz für das Papier bzw. die Folie bildet, und
d) mit einem der Auflageschnittleiste (23, 24) zugeordneten, quer zur Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie an der Abdeckung verschiebbar geführten Schneidschieber (8, 9),
a) die Auflageschnittleiste (23, 24) schließt derart an die Auflageplatte (13, 14) an, dass der Schneidkanal (27, 28) zumindest annähernd in der Ebene der Auflageplatte 13, 14) liegt.
2. Gerät (1) zum Abtrennen von Bahnen aus Papier und/oder Folie von einer Papier- bzw. Folienrolle (10, 11),
a) mit einem Gehäuse (2) mit zumindest einem zur Aufnahme einer Papier- oder Folienrolle (10, 11) vorgesehenen Depot (3, 4) mit einer Auflageplatte (13, 14) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11),
b) mit einer an die Auflageplatte (13, 14) anschließenden Auflageschnittleiste (23, 24) mit einem in dieser parallel zur Längsrichtung der Auflageplatte (13, 14) verlaufenden, dem Schneidmesser eines Schneidschiebers (8, 9) zugeordneten Schneidkanal (27, 28), der einerseits durch eine Kante (29) eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie vor dem Schneidkanal (27, 28) liegenden Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) und andererseits durch eine Kante (30) eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie hinter dem Schneidkanal (27, 28) liegenden Stützbereiches (25, 26) der Auflageschnittleiste (23, 24) begrenzt wird,
c) mit einer Abdeckung (5) für das Gehäuse (2), die eine dem Depot (3, 4) zugeordnete Öffnung (5, 6) aufweist, deren obere Begrenzungskante (35, 36) zusammen mit einem weiteren Bereich des Gerätes (1) einen Durchlassschlitz für das Papier bzw. die Folie bildet, und
d) mit einem der Auflageschnittleiste (23, 24) zugeordneten, quer zur Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie an der Abdeckung verschiebbar geführten Schneidschieber (8, 9), gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
e) die Auflageschnittleiste (23, 24) schließt derart an die Auflageplatte (13, 14) an, dass der Schneidkanal (27, 28) zumindest annähernd in der Ebene der Auflageplatte 13, 14) liegt, und
f) der Schneidschieber (8, 9) ist an der erwähnten oberen Begrenzungskante (35, 36) der erwähnten Öffnung (6, 7) der Abdeckung (5) verschiebbar geführt.
3. Gerät (1) zum Abtrennen von Bahnen aus Papier und/oder Folie von einer Papier- bzw. Folienrolle (10, 11), gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) mit einem Gehäuse (2) mit zumindest einem zur Aufnahme einer Papier- oder Folienrolle (10, 11) vorgesehenen Depot (3, 4) mit einer Auflageplatte (13, 14) mit schräg nach vom geneigter Führungsebene für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11),
b) mit einer an die Auflageplatte (13, 14) anschließenden Auflageschnittleiste (23, 24) mit einem in dieser parallel zur Längsrichtung der Auflageplatte (13, 14) verlaufenden, dem Schneidmesser eines Schneidschiebers (8, 9) zugeordneten Schneidkanal (27, 28), der einerseits durch eine Kante (29) eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie vor dem Schneidkanal (27, 28) liegenden Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) und andererseits durch eine Kante (30) eines in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie hinter dem Schneidkanal (27, 28) liegenden Stützbereiches (25, 26) der Auflageschnittleiste (23, 24) begrenzt wird,
c) mit einer Abdeckung (5) für das Gehäuse (2), die eine dem Depot (3, 4) zugeordnete Öffnung (5, 6) aufweist, deren obere Begrenzungskante (35, 36) zusammen mit einem weiteren Bereich des Gerätes (1) einen Durchlassschlitz für das Papier bzw. die Folie bildet, und
d) mit einem der Auflageschnittleiste (23, 24) zugeordneten, quer zur Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie an der Abdeckung verschiebbar geführten Schneidschieber (8, 9),
a) die Auflageschnittleiste (23, 24) schließt derart an die Auflageplatte (13, 14) an, dass der Schneidkanal (27, 28) zumindest annähernd in der Ebene der Auflageplatte 13, 14) liegt,
b) die Auflageplatte (13, 14) ist schräg nach vom geneigt ausgeführt und bildet zumindest im wesentlichen die Führungsebene für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11), und
c) die Auflageschnittleiste (23, 24) bildet mit den Fortätzen (16, 17) einen nach Innen versetzten Griffbereich.
4. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Schneidkanal (27, 28) gegenüberliegende Kante des Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) eine Haftekante (33, 34) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11) bildet.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflage- und Griffbereich (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) in Entnahmerichtung des Papiers bzw. der Folie derart bemessen ist, dass die Haltekante (33, 34) bis auf eine etwa dem halben Durchmesser der Papier- bzw. Folienrolle (10, 11) entsprechende Höhe reicht.
6. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der über der Ebene der Auflageplatte (13, 14) liegende Teil des Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) vom Schneidkanal (27, 28) ausgehend in Richtung auf das Depot (3, 4) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11) zu schräg geneigt verläuft.
7. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet dass der über der Ebene der Auflageplatte (13, 14) liegende Teil des Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) vom Schneidkanal (27, 28) ausgehend in Richtung auf das Depot (3, 4) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11) zu konvex gekrümmt verläuft.
8. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der über der Ebene der Auflageplatte (13, 14) liegende Teil des Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) vom Schneidkanal (27, 28) ausgehend in Richtung auf das Depot (3, 41) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11) zu abgewinkelt verläuft.
9. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkanal (27, 28) einerseits von einem Bereich des Gehäuses (2) und andererseits von einem Bereich der Abdeckung (5) begrenzt wird, wobei der Auflage- und Griffbereich (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) von einem an die Auflageplatte (13, 14) angeformten Fortsatz (31, 32) gebildet ist, während der Stützbereich (25, 26) der Auflageschnittleiste (23, 24) von einem sich am Gehäuse (2) abstützenden Wandungsbereich der Abdeckung (5) gebildet ist.
10. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet dass der Schneidkanal (55) ausschließlich von Bereichen des Gehäuses begrenzt wird, wobei sowohl der Auflage- und Griffbereich (56) als auch der Stützbereich (57) der Auflageschnittleiste (54) unter Einschluss des Schneidkanals (55) von einem an die Auflageplatte (53) angeformten Fortsatz (58) gebildet ist.
11. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkanal (61) ausschließlich von Bereichen der Abdeckung begrenzt wird, wobei der Auflage- und Griffbereich (62) der Auflageschnittleiste (60) von einem an die Auflageplatte (59) angeformten Fortsatz (63) zusammen mit einem sich am Gehäuse (Fortsatz 64) abstützenden Wandungsbereich der Abdeckung gebildet ist, an den sich unter Einschluss des Schneidkanals (61) der Stützbereich (65) der Auflageschnittleiste (60) anschließt.
12. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkanal (68) ausschließlich von Bereichen der Abdeckung begrenzt wird, wobei der Auflage- und Griffbereich (69) der Auflageschnittleiste (67) von einem sich am Gehäuse abstützenden, an die Abdeckung angeformten leistenartigen Bereich (70) gebildet ist, an den sich unter Einschluss des Schneidkanals (68) der sich ebenfalls am Gehäuse abstützende Stützbereich (71) der Auflageschnittleiste (67) anschließt.
13. Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein wesentlicher Teil des dem Benutzer des Gerätes (1) zugekehrten Oberflächenanteils des Auflage- und Griffbereiches (21, 22) der Auflageschnittleiste (23, 24) in einer eine adhäsive Haftung der Folie am Auflage- und Griffbereich (21, 22) vermindernden Weise rau ausgeführt ist.
14. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Begrenzungskante (35, 36) der dem Depot (3, 4) für die Papier- bzw. Folienrolle (10, 11) zugeordneten Öffnung (6, 7) der Abdeckung (5) eine im Querschnitt wulstartige Erweiterung (37, 38) aufweist, die mit einer an dem dem Schneidmesser (12) abgekehrten, oberen Ende (41, 42) des Schneidschiebers (8, 9) vorgesehenen Führungsnut (39, 40) mit die erwähnte wulstartige Erweiterung (37, 38) hintergreifenden Ausformungen (72, 73) korrespondiert.
15. Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnut (39, 40) einerseits von dem oberen Ende (41, 42) des vorderen Wandungsteils (43, 44) des Schneidschiebers (8, 9) und andererseits von an die seitlichen Wandungsteile (45 bis 48) angeformten Fortsätzen (49 bis 52) gebildet ist.
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